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Full text of "Handbuch der mathematischen und technischen Chronologie […] Zweiter Band - Our Digital Library"

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Handbuch 


der 


mathematischen und wöhnfschen n 
Chronologie. 


Aus den Quellen bearbeitet 


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D" Luowıs [DELER, 


Königlichem Astronomen, ordentlichem Professor an der Universität zu Berlin, 
Mitgliede der Königl. Preufsischen Akademie der Wissenschaften 
und Correspondenten der Göttinger Societät. 


Zweiter Band. 


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Berlin, bei August Rücker. 


413.26. 


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Vorrede. 


User den Inhalt dieses zweiten Bandes meines 
Handbuchs der Chronologie habe ich schon beim 
ersten das Nöthige gesagt, und es würde daher 
keiner neuen Vorrede bedürfen, wenn ich nicht 
der Pflicht der Dankbarkeit für so manche. Mit- 
theilungen zu genügen hätte, deren ich mich auch 
hier zu erfreuen gehabt habe. Besonders fühle ich 
mich in dieser Hinsicht meinen Collegen Herren 
Biener, Klenze und Neander verpflichtet. Bei 
der Zeitrechnung der Araber und Perser ist mir 
ganz vorzüglich die Theilnahme zu Statten gekom- 
men, die der grofse Orientalist Herr Silvestre 
de Sacy der frühern ug: derselben be- 
wiesen hat. 

Mein gelehrter Freund Herr Buttmann hat 
sich auch bei diesem zweiten Bande der Mühe ei- 
ner Revision der Druckbogen unterzogen. Die 
letztern Bogen sind von Herrn Dr. Rosen durch- 
gesehen worden, einem jungen Orientalisten, auf 
dessen sicher zu erwartende Leistungen das ge- 
lehrte Publikum aufmerksam zu machen, ich mir 
das Vergnügen nicht versagen kann. 


IV » Korrede. 


Wenn mein Buch von Seiten des Litterarischen 
einiges Verdienst haben sollte, so bekenne ich 
gern, dafs es nur in einer Bibliothek entstehen 
konnte, die im Fache der Geschichte und Littera- ; 
tur so reichhaltig ist, wie die hiesige königliche. 
Unter der grofsen Anzahl der von mir angeführten 
Bücher sind kaum vier, die ich auf fremde Autori- 
tät zu citiren genöthigt gewesen bin. Den Herren 
Bibliothekaren, die mir seit zwanzig Jahren die 
uneingeschränkte Benutzung der ihnen anvertrau- 
ten Schätze gestattet und durch ihre freundliche 
Theilnahme erleichtert haben, sage ich meinen ver- 
bindlichen Dank. F 


Berlin den 5. Oktober 1826. 


L. Ideler. 


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Handbuch 
der 


mathematischen und technischen 


Chronologie. 


—— K>>— 


Zweiter Band. 


I. | [1] 


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Sechster Abschnitt. 


Zeitrechnung der Römer. 


E. ist bereits. oben (1,80,100) mit: den Worten des 
Gensorinus und Plinius bemerkt, worden, dafs die 
Römer ihren bürgerlichen Tag um Mitternacht an- 
gefangen haben. Nach Gellius "31 hatte Varro. in 
einem eigenen Buche seines grofsen Werks Rerum. hu- 
manarum ausführlich von diesem Gegenstande gehan- 
delt und unter andern gesagt: Homines; qui. ex media 
nocte ad proximam mediam noctem in his horis vi-' 
ginti quatuor nati sunt, una. die nati dicuntur. Nach- 
dem Gellius diese Worte erläutert und der abweichen+ 
den Gewohnheit der Athener, Babylonier, und Umbrer 
gedacht hat, fährt er also fort: Populum autem Roma- 
num ita, uti Varro dixit, dies. singulos annumerare a 
media-nocte usque ad mediam proximam, multis ar- 
gumentis ostenditur. Was er dayon anführt, zeigt aller- 
dings, dafs dies bei den Römern Observanz war, dafs 
aber kein ‚ausdrückliches Gesetz defshalb vorhanden sein 
mufste, -weil er ee sonst. gewifs vorangestellt haben 
würde. Er schliefst mit den Worten: Dies, quem 
Romani..civilem appellaverunt, a sexta. noctis. hora 


1) N. 4. II, 2. Vergl. Macrob. Saturn.I,3; Paulus Dig. II, 
tt. XI, sect. 8; Isidor. Etym. V, 30. 


ANM 


A Technische Chronologie. 


oritur, nämlich vom Schlufs der sechsten Stunde oder 
von Mitternacht, so dafs sie zwar, gleich allen übrigen 
Völkern des Alterıhums (1,84), der Nacht zwölf Stunden 
beilegten, diese aber nach einer ihnen 'eigenthümlichen 
Weise beim Datiren auf zwei bürgerliche Tage yertheil- 
ten. Den Tag mit dem schwankenden Auf- oder Un- 
tergange der Sonne zu beginnen, fanden sie in ihrer 
Zeitrechnung keine Veranlassung. Sie hatten daher nur 
zwischen Mittag und Mitternacht zu wählen, und ent- 
schieden sich für diese, weil jener gar keinen Ein- 
schnitt in das Treiben der Menschen macht, und nur 
in den Augen der Astronomen in so fern den Vorzug 
verdient, als er sich durch eine unmittelbare Beobach- 
tung bestimmen läfst. 

Den Anfang des bürgerlichen Tages zu erkennen, 
bot sich den Römern vor Erfindung der Wasseruhren 
kein Mittel weiter dar, als die Beachtung des gestirn- 
ten Himmels und die Clepsydrae, von deren Gebrauch 
bei den Griechen oben (1,230) gehandelt worden ist. 
Man nimmt gewöhnlich an, dafs ihnen diese Zeitmes- 
ser, ihrer Einfachheit ungeachtet, nicht vor dem Jahr 
702 der Stadt bekannt geworden sind, weil der Verfasser 
des Dialogs de caussis corruptae eloquentiae sagt +): 
Primus tertio consulatu Cn. Pompeius adstrinzit impo- 
suitque veluti frenos eloquentiae, was man, und wol 
nicht mit Unrecht, auf die Einführung der Clepsydrae 
bezieht. Es ist aber nur von ihrem Gebrauch vor Ge- 
richt die Rede. Dafs sie nicht schon früher zur Ab- 
messung der Nachtwachen in den Lägern benutzt’ sein 
sollten, ist kaum denkbar. Wie sie als Zeitmesser bei 


f 


CL e 29. 


Römer. 5 


den gerichtlichen Verhandlungen gestaltet waren, er- 
sehen wir aus folgenden Worten des Apuleius '): 
Praeconis amplo boatu citatus accusator quidam se- 
nior exsurgit, et ad dicendi spatium vasculo quodam 
in vicem coli. graciliter fistulato, ac per hoc guttatim 
defluo, infusa. aqua populum sic adorat, Dafs sie nicht 
durchgehends von gleicher Gröfse waren, geht aus fol- 
gender Stelle des jüngern Plinius hervor ?): Dixi 
horis paene quinque. Nam X clepsydris, quas spa-, 
tiosissimas acceperam, sunt additae quatuor. Für X 
findet sich in einigen Handschriften XI, in andern XX; 
auf jeden Fall erhellet aber, dafs die Zeiträume, in denen 
sich die Clepsydrae leerten, ziemlich kurz sein mufsten. 
Vielleicht waren sie, den veränderlichen Stunden ge- 
mäfs, im Sommer länger‘ als im Winter. Dafs diese 
Zeiträume selbst Clepsydrae genannt wurden, lehren 
die bekannten Formeln petere und dare clepsydras. 
Wenn dem einen Redner das Wasser abgelaufen war, 
so verkündigte ein Gerichtsdiener, dafs die Reihe an dem 
andern sei. Während man Zeugen verhörte oder Akten- 
stücke vorlas, wurde das Wasser gehemmt, damit der 
Redner nichts von der ihm bewilligten Frist einbüfste. 
Dies nannte man sustinere aquam °). Wenn Cä- 
sar "1 von certis ex: aqua mensuris spricht, durch die 
er gefunden haben will, dafs die (Sommer-) Nächte 
auf den britischen Inseln kürzer als auf dem Fest- 
lande seien, so scheint er damit nicht die gewöhnlichen 


1) Metam.1.I1I. Opp. ed. Par. 1688. Tom. I. p. 73. 
AE r Sa l EE a 

°) Apul. Apol. p. 465. 

‘) De bello Gall. V, 13. 


D Technische Chronologie. 


Clepsydren zu meinen, sondern die oben (1,225) gedachte 
Vorrichtung zu genauerer Abmessung der Zeit, deren 
sich die chaldäischen und griechischen Astronomen bei 
ihren Beobachtungen bedienten. Man vergleiche eine 
oben (1,231) eitirte Stelle des Martianus Capella, 
in der das Wort Clepsydrae eben so gebraucht vor- 
kommt. 

Der Vigilien rechneten die Römer, nach dem Zeug- 
nisse des Vegetius ‘) und anderer, vier von gleicher 
Dauer auf die Nacht, so dafs die Mitternacht auf den 
Anfang der dritten traf. Eine ähnliche Eintheilung hat- 
ten sie nach Censorinus ?) auch für den natürlichen 
Tag, und beim Varro.?) findet sich die Notiz: Cosco- 
nius in actionibus scribit, praetorem accensum solitum 
tum esse iubere, ubi ei videbatur horam esse tertiam, 
inclamare horam esse tertiam, itemque meridiem et ho- 
ram nonam. Nach Plinius "1 verkündigte eben so der 
Diener der Consuln den Mittag, wenn er yon der Cu- 
ria aus die Sonae nach einer bestimmten Richtung sah: 
Duodecim tabulis ortus tantum et occasus nominantur ; 
post aliquot annos adiectus est et meridies, accenso con- 
sulum id pronunciante, cum a curia inter rostra et grae- 
costasin prospexisset.solem. Dafs der Mittag in dem 
Zwölftafelgesetz nicht erwähnt gewesen sei, ist un- 


7 


"1 Quia impossibile videbatur in speculis per totam noctem 
vigilantes singulos permanere, ideo in quatuor partes ad éle- 
psydram sunt divisae vigiliae, ut non amplius quam tribus 
horis nocturnis necesse sit vigilare. De re militari IIJ, 8. 

ZE 

*) De ling. Jet LN Auctores latinae linguae ed. Gothofr. 
eol. 44. 


"o HAND, 60. 


RÖMER, 2 


gegründet; denn Gellius ') führt eine Stelle daraus an, 
in der ante meridiem und post meridiem vorkommen, 
es sei denn, dafs dieselbe aus einer spätern Redaction 
des Gesetzes entlehnt war, in die man vielleicht diese 
bald nachher entstandenen Ausdrücke gesetzt hatte. Auch 
Censorinus sagt: Horarum nomen non minus annos 
CCC Romae igneratum esse, credibile est. Nam in XII 
tabulis nusquam nominatas horas invenies, ut in aliis 
postea legibus, sed ante meridiem. Das Wort hat- 
ten valso die Römer bereits zur Zeit der Decemvirn oder 
unmittelbar nachher, ob sie gleich damals noch nicht 
im Stande sein mochten, diesen Zeitpunkt mit einiger 
Genauigkeit. zu bestimmen. Einen Gnomon zu errich- 
ten, scheint ihnen nicht eingefallen zu sein, und Son- 
nenuhren erhielten sie erst nach der Mitte des fünften 
Jahrhunderts der Stadt. 

Zur Geschichte dieser Zeitmesser finden sich ein 
paar wichtige Stellen beim Plinius und Gensorinus. 
Beim .erstern heifst es °) : Princeps Romanis solarium 
horologium statuisse ante undecim annos, quam cum 
Pyrrho bellatum est, ad aedem Quirini, L. Papirius Cur- 
sor a Fabio Vestale proditur. Sed neque facti horolo- 
gii rationem wel artificem significat: nec unde transla- 
tum sit, aut apud quem scriptum id invenerit. Pyrrhus 
setzte, um die Römer zu bekriegen, im Jahr 474 d. St. 
nach Italien über; die erste Aufstellung einer Sonnenuhr 
zu Rom würde also ins Jahr 465 gehören. Censorinus 
erklärt sich weniger bestimmt: Quorum (solariorum) 
antiquissimum quod fuerit, inventu difficile est. Alii 


1) Makt AVH. 
A A.a O 


8 Technische C hronologie. 


enim apud aedem Quirini primum statutum dicunt, alii 
in Capitolio, nonnulli ad aedem Dianae in Aventino. 
Plinius fährt fort: M. Varro primum statutum in pu- 
blico secundum rostra in columna tradit, bello Punico 
primo, a M. Valerio Messala Consule, Catina capta in 
Sicilia: deportatum inde post XXX annos, quam de 
Papiriano horologio traditur, as u. CCCCXCI. Nec 
congruebant ad horas eius lineae: paruerunt tamen eis 
annis undecentum (also bis 590), donec Q. Marcius Phi- ` 
lippus, qui cum L. Paulo fuit censor, diligentius ordi- 
natum iuxta posuit. Nichts kann wol die damalige Be- 
schränktheit der wissenschaftlichen Kenntnisse der Rö- 
mer greller an den Tag legen, als diese Aufstellung und 
lange Benutzung einer Sonnenuhr, die für einen fast 
vier Grad südlichern Ort gezeichnet war! Gensorinus 
drückt sich hierüber also aus: Zllud satis constat, nul- 
lum in foro prius fuisse, quam id, quod M. Valerius 
ex Sicilia advectum ad rostra in columna posuit. Quod 
cum ad clima Siciliae descriptum ad horas Romae non 
conveniret, L. Philippus Censor aliud iuxta constituit. 
Man sieht, der Name des Censors, dem die Römer diese 
Verbesserung verdankten, lautet hier etwas anders, als 
beim Plinius. Dieser fährt fort: Etiam tum tamen 
nubilo incertae fuere horae usque ad proximum lu- 
strum, Tunc Scipio Nasica, collega Laenatis, prius 
aqua divisit horas aeque noctium ac dierum, idque 
‘horologium sub tecto dicavit a. u. DXCV. Tam diu 
populo Romano indiscreta lux fuit. Beim Censorinus 
heifst es: Deinde aliquanto post P. Cornelius Nasica 
Censor ex aqua fecit horarium, quod et ipsum ex 
consuetudine noscendi a sole: horas, solarium coe- 
ptum wocari. Dafs Solarium wie Horologium sowohl 


RÖMER. ) d 


die Sonnen- als die Wasseruhr bezeichnet habe, be- 
stätigt eine Stelle des Cicero '), wo beide durch so- 
larium wel'descriptum aut ex aqua angedeutet und un- 
terschieden werden: Es ist daher bei ihm vermuthlich 
von beiden auf dem Forum befindlichen Uhren die Rede, 
wenn er von einem eingezogen lebenden Römer sagt ?): 
Vixit semper inculte atque horride: natura tristi ac 
recondita fuit: non. ad solarium; non in campo, non 
in conpivüs versatus est. Was übrigens Scipio Nasica 
aufgestellt hat, war, nach den Benennungen Horologium 
und Horarium zu. schliefsen, eine eigentliche Wasser- 
uhr, keine blofse Clepsydra. ‘Ob sie seine eigene Er- 
findung oder eine Kopie der von Gtesibius construir- 
ten gewesen sei, geht aus den Worten des Plinius 
und Censorinus nicht hervor. Vitruvius nimmt 
"Letzteres an, indem er das Horologium ex aqua diesem 
alexandrinischen Mechaniker beilegt, in welchem Falle 
freilich die Erfindung etwas früher gemacht sein müßste, 
als ich es oben (1,230) »auf die Autorität Montucla’s 
angegeben. habe; denn Ptolemäus Euergetes I 
trat seine Regierung nach dem astronomischen Kanon 
erst im Jahr 608 d. St. an, und Scipio Nasica soll 
seine Wasseruhr schon 595 aufgestellt haben. 
Ungeachtet bei dem vorhin gedachten alterthüm- 
lichen Gebrauch der Verkündigung der drei Hauptein- 
schnitte des Tages durch den Diener des Prätors schon 
der Stunden gedacht wird, es also scheinen könnte, 
dafs man schon vor Einführung der Sonnenuhren die 
Stundeneintheilung des Tages und der Nacht gekannt 


1) De nat. deor. II, 34. 
?) Pro P. Quintio e, 18. 


10 Technische Chronologie. 


habe, so mufs man doch dem Censorinus beipflich- 
ten, wenn er sagt: In horas duodecim divisum esse 
diem, noctemque in totidem; vulgo notum est. Sed 
hoc credo Romae post repertàå solária observatum. 
Vor Einführung‘ der Mittel zur Unterscheidung der 
Stunden mufste dieser Begriff; wenn er sich auch 
durch Hörensagen zu den Römern fortgepflanzt hatte, 
für sie ganz bedeutungslos bleiben. ` Auch mochte sich 
das Wort Hora, das sie, eben so wie die Sonnenuhren, 
von den Griechen entlehnten , bei diesen. selbst nicht 
viel vor dem Schlusse des fünften Jahrhunderts d. St. 
auf jenen Begriff fixirt ‚haben. Man vergleiche was 
oben (1,238) hierüber gesagt ist. 

Man 'mufs sich daher bis auf die Zeit des L. Pa- 
pirius Cursor und M. Valerius Messala mit der 
Eintheilung des Tages und der Nacht in vier gleiche 
Theile und mit den Wörtern beholfen. haben, welche 
die Volkssprache zur Unterscheidung der verschiede- 
nen Tageszeiten darbot. Verzeichnisse derselben lie- 
fern Varro, Macrobius und Isidorus, besonders 
Censorinus‘), bei welchem sich folgende zusammen- 
gestellt finden: Media'nox, quod tempus principium 
et postremum est diei Romani; de media nocte; 
gallicinium; conticinium, cum galli conticuerunt; 
ante`lucem et diluculum, cum, sole nondum orto, 
iam lucet; mane, cum lux videtur solis; ad meri- 
diem; meridies; de meridie; suprema; we- 
spera, ante ortum eius stellae, quam Plautus wespe- 
ruginem, Ennius vesperum; Virgilius hesperum appel- 


t) Varro de ling. lat.V, col. 34. Macrob. Saturn. I, 3. Isid. 
Etym. V,30 und 31. Censor. c. 24. 


Römer. 11 


lant; crepusculum; luminibus accensis, antiqui 
prima face dicebant; concubium cum itum est cu- 
bitum; intempesta, id est multa nox, qua:nihil agi 
tempestivum: est; ad mediam noctem. Die Präposi- 
tion de in den Ausdrücken de media nocte und de me- 
ridie heifst unmittelbar nach; so spricht Plautus 
von einem somnus de prandio '). Meridies, das nach 
Varro aus medidies oder media dies entstanden ist, 
gebrauchten die ältesten Römer für die Mitte jeder 
Zeit; denn sie sagten nach Nonius: ?) meridies noctis 
und aetatis. Suprema beis die letzte Zeit des Tages 
mit Inbegriff des Unterganges der Sonne. In dem Zwölf- 
tafelgeseiz stand nach Censorinus und Macrobius: 
Solis occasus suprema tempestas esto. Vespera ist 
nach obiger Erklärung die Zeit unmittelbar nach Un- 
tergang der Sonne, wo es noch zu hell ist, um schon 
den Abendstern sehen ‘zu können, das ‚Correlat von 
mane. Crepusculum ist eben so der Gegensatz von 
diluculum. | 

Als den Römern die Stunden geläufig geworden 
waren, gebrauchten sie natürlich diese lieber, weil sie 
ihnen genauere Zeitbestimmungen gestatteten. Man mufs 
sich aber erinnern, wie sie im gemeinen Leben ihre 
Stunden zählten (1,84), um die dahin gehörigen Stellen 
nicht unrichtig zu fassen. Ein paar derselben werden 
hier nicht am unrechten Orte stehen. So sagen die 
Worte des Horaz °): Goin Pa 


1) Mostell. III, 2, 8. 
2) De prop. serm. VI, 16. 
*) Epist. I, 17,6. 


12 . Technische C hronologie. 


Si te grata quies et primam somnus in horam 

Delectat etc. 
so viel als: ‚Ist dir die Ruhe lieb und schläfst du 
gern bis an den hellen Tag. Wenn es beim Virgil 
heifst t): 

Inde, ubi quarta sitim: caeli collegerit hora, 
so wird die Zeit nach der Mitte des Vormittags ge- 
meint, wo die zunehmende Tageshitze den Durst beim 
weidenden Vieh erregt. Persius, die üppige Lebens- 
art der damaligen römischen Jugend mit grellen Far- 
ben malend, drückt sich also aus °): 

Stertimus , indomitum quod despumare Falernum 
Suffieiat, quinta dum linea tangitur umbra, 
„wir schnarchen, bis die Sonnenuhr die fünfte Stunde 
„zeigt, ? nach heutiger Rechnung bis elf Uhr Vormit- 
tags. -Wie der Tag des römischen Geschäftsmannes zu 
Martial’s Zeiten eingetheilt zu sein pflegte, lehrt fol- 

gendes Epigramm °): 
Prima salutantes atque altera continet hora, 
Exercet raucos tertia caussidicos. 
In quintam varios extendit Roma labores, 
Sexta quies lassis, septima. finis erit. 
Suüfficit-in nonam nitidis octava- palaestris. 
Imperat extructos frangere nona. toros etc. 
Sollen solche Stunden mit den unsrigen verglichen wer- 
den, so mufs man wissen, wie lang der jedesmalige 
natürliche Tag unter der Polhöhe Roms (41° 54) ist. 


1) Georg. Ill, 327. 
2) Sat. II, 3. 
VB. 


RÖMER. 13 


Wenn es auf keine besondere Genauigkeit ankommt, 
so wird zu dergleichen Reductionen folgende Tafel aus- 
reichen, welche die Länge des römischen Tages in un- 
sern gleichförmigen Stunden für die acht Hauptpunkte 
der Sonnenbahn im Jahr 45 v. Chr., dem ersten 
des von lulius Cäsar geordneten römischen Kalenders, 


angibt. d 
Oerter der Sonne. Tage des Jahrs. Dauer des Tages. 
femme zz un 
0° & 23. December 8 St. 54 Min. 
157% 6. Februar 9- 50. - 
BA 23. März 12 = 
15° o 9. Mai 14-40 = 
0° ën 25. Junius 45 -ı 60 = 
15: N 10. August 14 - 10 - 
0° u 25. September 12 - 
1857 9. November 9- 50 - 


Fragt man z.B., wann der Römer am längsten Tage 
nach unserer Uhr zu Tische ging, vorausgesetzt, dafs 
es, wie Martial sagt, mit dem Anfange der neunten 
Stunde geschah, so gelten 12 römische Stunden in 
unserer Zeit 15 St. 6’, also 8 römische 10 St. An, Da 
nun die Sonne an diesem Tage zu Rom um 4 U. 27 
aufging, so nahm die neunte Stunde nach unserer 
Rechnung ‘um 2 U. 31’ Nachmittags ihren Anfang. 
Am kürzesten Tage dagegen begann sie bereits um 
1 U. 29”. 

Die Sonnenuhren scheinen zu Rom sehr ge- 
mein geworden zu sein. Man hatte, wie man aus dem 
Vitruvius ersieht, mehrere Arten derselben, die sich 
in der äufsern Form unterschieden, aber alle in dem 


14 Technische Chronologie. 


Punkt übereinkamen, dessen oben (1,84) mit seinen 
Worten gedacht worden ist. Von Rom verbreiteten 
sie sich über die Landhäuser der reichen Römer, und 
es sind hie und dort in Italien römische Sonnenuhren 
ans Licht gezogen worden. Man hielt sich eigene Skla- 
ven, um sich von ihnen die Stunden verkündigen zu 
lassen, sei es, dafs man sie von Zeit zu Zeit nach dem 
Forum, oder wo sonst Zeitmesser aufgestellt waren, 
schickte, oder selbst dergleichen besafs. So heifst es 
beim Tuvenal''): 

„ur... Clamore opus est, ut sentiat auris, 

Quem dicat wenisse puer, quot nuntiet horas, 
woraus erhellet, dafs ein solcher Gast- und Stunden- 
anmelder zu dem Luxus der spätern Römer gehörte. 
Martial sagt von einem hungrigen Gaste °): 

Horas quinque puer nondum tibi nuntiat, et tu 

Tam conviva mihi, Caeciliane, venis: 

Wenn Sidonius Apollinaris von einem nuntius per 
spatia`clepsydrae horarum incrementa servans redet °), 
soist wol an keine eigentliche Wasseruhr. zu denken 
(diese findet sich nirgends mit Sicherheit clepsydra ge- 
nannt), sondern an einen Zeitmesser von der Art derer, 
die man vor Gericht und in den Lägern gebrauchte, und 
durch eine einfache, oben (1,231) nach Aeneas Tactieus 
beschriebene, Vorrichtung so einrichten konnte, dafs sie 
sich das ganze Jahr hindurch stündlich leerten. 

Eben so wie die Römer erst spät den Tag-und die 
Nacht mit Sicherheit eintheilen lernten, gingen auch 


") Sat. X, 215. 
?) Epigr. VII, 67. 
3) Zp.U,9. i 


RÖMER: t5 


H 


mehrere Jahrhunderte. hin, che sie eine feste. Einthei- 
lung des Jahrs 'erhielten. Vor dem Jahr. .709 d. St. 
45 v. Chr., dem ersten nach: heutiger Weise geordneten, 
befand sich ihre Zeitrechnung in einem höchst schwan- 
kenden: Zustande, den Voltaire treffend mit den Wor- 
ten bezeichnet: Les generaux Romains triomphaient 
toujours, mais Ae ue  sayaient pas. quel jour ils.triom- 
phaient. = 

Zunächst vor Cäsar’s Kalenderverbesserung hatten 
die Römer ein cyklischesSonnenjahr (1,68), das sich 
alle vier und‘ zwanzig’ Jahre mit: dem tropischen aus- 
glich, aber bei seiner ‚etwas zusammengesetzten: Einrich- 
tung durch die Schuld der Pontifices, denen die Anord- 
nung des Kalenders oblag, in eine Verwirrung gerieth, 
von der sich bei keinem eultivirten Volke etwas ähn- 
liches findet. Vor den Decemvirn hatte ihr Jahr die 
Form eines Mondjahrs, (und vor Numa Pompilius 
gar keinen entschieden ausgesprochenen..oder doch sicher 
zu ermittelnden. ‚Charakter. Hiernach and vier Zu- 
stände der römischen Zeitrechnung zu betrachten, die 
wir durch die Benennungen Jahr des Romülus, des 
Numa, der Decemvirn und des Tulius Cäsar un- 
terscheiden wollen. 

Die Zweifel, die man gegen die Zuverlässigkeit der 
ältesten Geschichte Roms, wie sie uns von Livius und 
Dionysius überliefert worden, angeregt bat, wollen 
wir gänzlich auf sich beruhen. lassen... Sollten auch 
wirklich Romulus und Numa keine ganz geschicht- 
liche Personen sein, so können sie uns wenigstens als 
Symbole gelten, jener von der rohen Urzeit des rö- 
mischen Volks, dieser von der ältesten Gesetzgebung, der 
Rom die meisten seiner religiosen Institute verdankt. 


e, e ar 
mW 


16 Technische Chronologie. . 


Es kommt hier darauf an, die grofse Masse zum 
Theil sich widersprechender Notizen, ‘die sich von der 
ältesten römischen Zeitrechnung bei den Alten zerstreut 
findet, zu sammeln und dergestalt unter allgemeine Ge- 
sichtspunkte zu bringen, dafs ein allmäliger natur- und 
geschichtgemäfser Fortschritt von Ideen sichtbar wird, 
wenn es auch nicht möglich sein sollte, die Epoche, wo 
jede einzelne ins Leben getreten ist, genau auszumitteln. 
Ich habe mich in einer Vorlesung über die Zeitrech- 
nung der Römer ') bemüht, diese schwierige Aufgabe 
zu lösen, und werde hier die Hauptmomente meiner 
Darstellung wiederholen und zum Theil noch fester zu 
begründen suchen. 


I. Jahr des Romulus. 


Ovid sagt von dem Erbauer Roms °): 
Scilicet arma magis; quam sidera, Romule, noras, 
Curaque finitimos vincere maior erat; 
und Plutarch "1: „Unter Romulus wurden die Monate 
„widersinnig und regellos — dAöyws nal draxrws — 
gezählt.” Man sieht also, dafs die Alten: weit davon 
entfernt waren, sich das ursprüngliche Jahr der Römer 
so wohlgeordnet vorzustellen, wie es sich einige Neuere 
gedacht haben. 
Die Geschichischreiber Licinius Macer und 
Fenestella hatten'behauptet, dafs zu Rom von An- 


1) Abhandlungen der Berliner Akademie aus den Jah- 
ren 1818 und 19. Histor: philologische Klasse S. 401 


2) Fast.129: 
3) Vita Numae c. 18. 


Ki 
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Römer. 17 


fang an ein Sonnenjahr — annus vertens — von zwölf 
Monaten im Gebrauch gewesen sei. Censorinus, dem 
wir diese Notiz verdanken, setzt jedoch hinzu '): Sed 
magis Iunio Gracchano, et Fulvio, et Varroni, et Sue- 
tonio, aliisque credendum, qui decem mensium puta- 
verunt fuisse, ut tunc Albanis erat, unde orti Romani. 
Man ersieht hieraus, dafs sich die zehn Monate auf 
keine urkundliche Nachricht, sondern auf einen blofsen 
Schlufs gründen, Die Analogie hatte indessen für die 
Römer so viel Gewicht, dafs nicht blofs Censorinus, 
sondern alle noch vorhandenen Schriftsteller, die auf 
diesen Gegenstand zu sprechen kommen, Ovidius, 
Gellius, Macrobius, Solinus 21. die zehn Monate 
für ausgemacht halten. In welchem Werke Varro, des- 
sen Stimme hiebei von besonderem Gewicht ist, seine 
Meinung vorgetragen haben mochte, wissen wir nicht; 
sie geht aber auch nicht undeutlich aus einer Stelle sei- 
ner Schrift De lingua latina hervor, wo er, nachdem 
er die Monate, die ihm für die ältesten gelten, genannt 
hat, dem Ianuarius und Februarius das Prädicat ad kos 
qui additi beilegt °). Nur Plutarch erklärt sich für 
zwölf Monate. Numa, sagt er, machte den Martius, 
der anfangs der erste Monat war, zum dritten, den Ia- 
nuarius und Februarius, die sonst die elfte und zwölfte 
Stelle einnahmen, zum ersten und zweiten. Viele be- 
haupten jedoch, setzt auch er hinzu, dafs Numa diese 
Monate erst zum ursprünglichen, nur aus zehn Mona- 
ten bestehenden Jahr hinzugefügt habe. 


un. 7 SE 
1) e 20. 


°) Fast. 1, 27,43. IIL, 99, 119, 151. N. A. IU, 16. Saturn. 1, 12. 
Polyh.c.1. 


2) ER col. 36. 


48 Technische Chronologie. 


Als die ursprünglichen zehn Monate werden allge- 

mem senannt: 

£ Dre Martius. 
Aprilis. 
Maius. 
Iunius. 
Quintilis. 
Sextilis. 
September. 
October. 
November. 
December. 


Nur über die Etymologie der vier ersten Namen konnte 
Streit sein, und es war dies wirklich ein von den Al- 
ten häufig besprochener Gegenstand '). Dafs das Jahr 
mit dem Martius begann, ging. aus den sechs letztern 
Namen zu klar hervor, als dafs nicht selbst diejenigen, 
die zwölf Monate annahmen, diesen als den ersten hät- 
ten. betrachten sollen. Nach Censorinus °) hielten 
Fulvius und Iunius den Romulus für den Urheber 
jener Benennungen ; aber Varro hatte scharfsinnig dar- 
gethan, dafs sie von den Lateinern stammten und älter 
als die Stadt wären. Ovid nennt 71 mehrere Völker- 
schaften aus der Umgegend Roms, Albaner, Falisker, | 
Herniker, bei denen der Martius im Gebrauch war, nur 
dafs derselbe hier diese, dort jene Stelle im Sonnenjahr 
einnahm. Aus seinen Worten: 


1) Censorinus c.22, und daselbst die Ausleger. 
23) A.a.0. 
®) Fast. III, 87. 


ad, 


RÖMER. 19 


Quod si forte wacas, peregrinos inspice fastos, 
ist klar, dafs diese Völker noch zu seiner Zeit ihre eigen- 
thümlichen Kalender haben mufsten. Eben so aus einer 
andern Stelle "1. wo es heifst: 

Inspice, quos habeat nemoralis Aricia fastos, 

Et populus Laurens, Lanuviumque meum. 

Est illic mensis Junonius_ete. 
Wir können also annehmen, dafs das, was uns Gen- 
sorinus yon der Dauer einiger Monate bei den Alba- 
nern, Tusculanern und Aricinern berichtet, wirklich aus 
den Kalendern yon Alba p Tusculum und Aricia 
geschöpft war. 

Befremdender noch, als die Zahl der Monate, ist 
die Dauer, die ihnen Censorinus, Solinus und 
Macrobius beilegen. Es sollen nämlich die vier Mo- 
nate Martius, Maius, Quintilis und October, qui ho- 
dieque septimanas habent nonas, wie der letztere sagt, 
31 Tage, die übrigen 30 gehalten haben. Und dafs 
sich nicht etwa Fehler in diese Zahlen eingeschlichen, 
ersieht man aus der Dauer des ganzen ursprünglichen 
Jahrs, die sie ausdrücklich auf 304 Tage setzen. Nur 
Plutarch versichert, das Jahr des Romulus habe bei 
aller Unregelmäfsigkeit der Monate, von denen einige 
nicht 20, andere 35 und mehr Tage gehabt, durch- 
gängig aus 360 Tagen bestanden. 

Es fragt sich, welche von diesen zwei so verschie- 
denen Nachrichten oder vielmehr Ansichten den Vor- 
zug verdient. Vor allen Dingen müssen wir sehen, 
wie die Alten selbst sich die Sache gedacht haben. 


1) VI,89. 
[2*] 


20 Technische Chronologie. 


Ovid sagt von den ältesten Römern, nachdem er 
ihre Unkunde mit grellen Zügen geschildert hat '): 

Ergo animi indociles et adhuc ratione carentes, 

Mensibus egerunt lustra minora decem. 
Annus erat, decimum cum luna repleverat orbem. 
Hic numerus magno tunc in honore fuit. 

Seu quia tot digiti ete. 
Er scheint hiermit andeuten zu wollen, dafs das ur- 
sprüngliche Jahr aus zehn Mondmonaten bestanden 
habe. Allein zehn nach dem Monde abgemessene Mo- 
nate halten nicht 304 Tage; auch wäre ein solches 
Mondjahr eine seltsame, ganz unerklärliche Erschei- 
nung. Man mufs es aber mit den Worten des Dich- 
ters nicht ganz genau nehmen. Er will wol bois sa- 
gen, das Jahr bestand aus zehn Monaten, und dafs 
diese nicht etwa das Sonnenjahr erschöpften, sondern 
von einer ähnlichen Dauer, wie im spätern Jahr wa- 
ren, gibt er durch die Worte: mensibus egerunt lu- 
stra minora decem hinreichend zu erkennen. Von 
einer Ausgleichung mit dem Sonnenjahr ist also bei 
ihm nicht die Rede. Den Grund von den zehn Mo- 
naten sucht er theils in der Roheit des Urvolks, theils 
in der Bedeutsamkeit der Zahl zehn. 

Auch Plutarch ist der Meinung, dafs das Wesen 
der uranfänglichen Zeitrechnung der Römer lediglich 
in ihrer Unwissenheit begründet war. Sie hatten, sagt 
er, keine Ahnung von der Anomalie des Mondes und 
der Sonne; er meint von der Incommensurabilität des 
Sonnen- und Mondlauf. Ob ihm, wie den frühern 


"3 Fast. Ill, 119. 


Bäss 21 


Griechen nicht selten (1,264), die Zahl 360 blofs für 
einen Ausdruck des Sonnenjahrs gelten soll, so dafs er 
nur sagen will, ihr Jahr war bei aller Anomalie der 
Monate ein annus vertens, oder ob die Zahl wirk- 
lich eine Ueberlieferung für sich hatte, ist nicht klar. 
Des-Vignoles hätte sie für seine Hypothese (1,69) ge- 
brauchen können, wenn ihm nicht das 304lägige Jahr 
noch annehmlicher geschienen hätte '). 

Es ist sehr zu bedauern, dafs der unterrichtete und 
gründliche Censorinus, dem wir die wichtigsten Auf- 
schlüsse über die Zeitrechnung der alten Völker ver- 
danken, sich über das romulische ‘Jahr so.kurz gefafst 
hat. Er legt den zehn Monaten die oben gedachte Dauer 
bei, ohne von einer Ausgleichung derselben mit dem 
Sonnenjahr zu reden. Dafs ihm aber eine solche vor- 
geschwebt haben müsse, lehren die Worte, womit er 
sich den Uebergang zu dem römischen Jahr bahnet: 
Sed, ut hos annos mittam, caligine iam profundae ve- 
tustatis obductos, in his quoque, qui sunt recentioris 
memoriae, et ad cursum lunae wel solis instituti, quanta 
sit varietas, facile est cognoscere, si quis vel in unius 
Italiae gentibus, ne dicam peregrinis, welit anquirere. 
Nam ut alium Ferentini, alium Lavinii, itemque Albani 
wel Romani, habuerunt annum: ita et aliae gentes. 
Omnibus tamen fuit propositum, suos civi- 
les annos, varie intercalandis mensibus, ad 
unum verum illum naturalemque corrigere. 

- Bestimmter äufsern sich Macrobius und Ser- 
vius. Der erste macht die ältesten Römer zu wah- 
ren Barbaren; denn nachdem er der 304tägigen Dauer 


"1 Chronol. de l'Hist. Sainte Tom. II, p. 852. 


23 Technische Chronologie. 


der zehn Monate gedacht hat, gibt er folgende ver- 
muthlich von ihm selbst ersonnene Erklärung in Form 
einer Notiz: Cum is numerus neque solis cursui, neque 
lunae rationibus conveniret, nonnunquam usu veniebat, 
ut frigus anni aestivis mensibus, et contra calor hie- 
malibus proveniret. Quod ubi contigisset, tan- 
tum dierum sine ullo mensis nomine patie- 
bantur absumi, quantum ad id anni tempus 
adduceret, quo caeli habitus instanti mensi 
aptus inveniretur. 

Etwas annehmlicher stellt Servius die Sache 
dar 71. Nur zehn Monate, sagt: er, führten ursprüng- 
lich eigene Namen. Dazu kamen noch propter ratio- 
nem signorum anni- (zur Ausgleichung mit dem Son- 
nenlauf) zwei eingeschaltete namenlose , die nachmals 
yom Ianus und Februus benannt wurden. Er scheint 
diese Notiz aus Licinius Macer geschöpft zu haben, 
der nach Macrobius?) den Romulus für den Urhe- 
` ber des Einschaltens bei den Römern hielt. Es ist 
aber sehr unwahrscheinlich, dafs man für die beiden 
Schaltmonate keine eigene Namen erfunden haben sollte. 
Undecember und Duodecember lagen ja so nahe. 

Dies ist alles, was wir über das ursprüngliche Jahr 
der Römer bei den: Alten aufgezeichnet und geurtheilt 
finden. Man sieht leicht, welches weite Feld der Com- 
bination sich hier‘ den neuern Forschern eröffnete. Ich 
würde kein Ende finden, wenn ich alle ihre Hypothe- 
sen sammeln und prüfen wollte, und will mich daher 
nur auf die Hauptansichten beschränken. 


1) Ad Virg. Georg. 1, 43. 
2) Saturn. I, 13. 


REMES 23 


Scaliger ') verwirft das zehnmonatliche Jahr, das 
er ad omnia et per omnia inutilissimum nennt, zugleich 
mit der Meinung derer, die den Hirten Romulus gern 
zu einem Meton und Callippus machen möchten. Er 
glaubt, dafs das römische Jahr gleich anfangs aus zwölf 
nach dem Monde geregelten Monaten bestanden habe, 
als wovon die Wörter Calendae, Nonae, Idus, und 
das Beginnen des römischen Tages mit der Mitternacht 
hinlänglich zeugten. Wie der letztere Umstand auf 
ein Mondjahr hindeute, begreift man nicht; wenig- 
stens finden wir bei den alten Völkern, ‘die ihre Mo- 
nate nach den Phasen abmafsen, einen ganz andern 
Tagsanfang (1,80) ; aber die Benennungen der drei Haupt- 
epochen des römischen Monats beweisen allerdings, dafs 
zu Rom einmahl ein solches Jahr gebräuchlich sein 
mufste, wenn auch gerade nicht, dafs es kein älteres 
von einem andern Charakter gegeben habe. 

Auch Dodwell ?) findet ein 304 tägiges Jahr, des- 
sen Anfang weder zu gleicher Mondgestalt, noch zu 
gleicher Jahrszeit zurückkehrte, den Zwecken einer bür- 
gerlichen Zeitrechnung ganz unangemessen. Aber die 
zehn Monate, die auch die Albaner hatten, nimmt er 
in Schutz. Es ist klar, dafs diese Monate, wenn sie 
das Sonnenjahr erschöpfen sollten, zum Theil bedeu- 
tend länger sein mufsten, als im spätern römischen 
Jahr. Nun hat uns Censorinus die "merkwürdige 
Notiz aufbewahrt °); dafs der Martius bei den Albanern 
36, der Maius 22, der Sextilis 18, der September 16, 


1) Emend. temp. IL, p. 11728. 
2) De Cyclis X, 108. 
SOEN 


24 Technische Chronologie. 


bei den Tuseulanern der Quintilis 36, der October 32, 
und bei den Aricinern der October 39 Tage hielt; und 
da auch Plutarch: von einer ähnlichen Verschieden- 
heit der Monate : bei den ältesten Römern spricht, so 
nimmt Dodwell keinen Anstand, ihnen ein- zehn- 
mönatliches Jahr von einer ähnlichen Beschaffenheit 
wie das der Albaner beizulegen,. und das Jahr von 
304 Tagen einem Irrthum "zuzuschreiben , der die spä- 
tere Länge der Monate auf die frühern übertrug. 

Es hat aber diesem kurzen Jahr auch nicht an 
Vertheidigern gefehlt. Dahin gehört Erycius Pu- 
teanus, dem die Commensurabilität desselben und 
der achttägigen römischen Woche, auf die auch Des- 
Vignoles ‘) und andere viel Gewicht legen, zuerst 
merkwürdig geschienen hat. Soli Romuli anno, sagt 
er in seiner Schrift de Nundinis Romanis ?), nundinae 
exacto conveniunt. numero. Putes prima ista origine 
wel annum. nundinarum , . vel nundinas anni causa in- 
stitutas. Annus nimirum diebus constabat CCCIV,, og- 
doades autem XXXVIII totidemque nundinas hi dies 
CCCIY. implent. Und weiterhin: Pulchra sane et 
concinna haec nundinaria ratio, quia constans et sui 
semper similis; quae proinde nullo cyclo indigebat. 
Unus annus, omnis annus; unius nundinae, annorum 
omnium. 

Gegen Scaliger’s und Dodwell’s Ausspruch, 
dafs das _304tägige Jahr ohne allen Nutzen gewesen 


"TI ASP : 


2) c. 4 und 7. Die kleine Schrift findet sich im achten Bande 
des Thesaurus von Grävius. 


Römer. 25 


sei, erhebt sich Julius Pontedera '). Ein Jahr von 
zehn Monaten, sagt er, yon denen keiner vorzugsweise 
dem Winter, d. i. der Unthätigkeit, gewidmet war, 
mufste, da es unaufhaltsam alle Jahrszeiten durcheilte, 
die Menschen zu stätem Fleifse reizen. Es eignete sich 
daher ganz vorzüglich für das ackerbautreibende Land 
des Saturn. Bei der Rückkehr des Frühlings ging ein 
jeder an seine Arbeit, nicht weil es der Kalender, son- 
dern die erste warme Luft gebot; man ruhte aus, 
wenn der stürmende Winter der Feldarbeit ein Ziel 
setzte, gleich dem Reisenden, der sich durch die Um- 
stände, nicht etwa durch eine Ephemeride zum Ein- 
kehren veranlafst findet. Zehn Monate von einer der 
spätern ähnlichen Dauer sind um ein Sechstel kürzer, 
als das Sonnenjahr, so dafs sechs solcher zehnmonat- 
lichen Jahre nahe fünf Sonnenjahre geben. Diesen Zeit- 
raum nennt er Hexaöteris, und zeigt in einer Tafel, wie 
beide Jahre zusammenstimmten. Läfst man das erste 
Sonnenjahr am 1. Martius, das zweite am 1. Maius, das 
dritte am 1. Quintilis, das vierte am 1. September und 
das fünfte am 1. November anfangen, so findet man, 
bei gehöriger Beachtung der von Censorinus ange- 
gebenen Dauer der Monate, dafs auf die vier ersten 
Jahre 365 und auf das fünfte 364, mithin auf die 
ganze Hexaöteris 1824 Tage, ein Tag weniger, als auf 
eben so viel ägyptische, 24 Tage weniger, als auf eben 
so viel julianische gehen. So viel über seine Ansicht 
im Allgemeinen. .Was er über seine Hexaöteris weiter 


+) Antiquitatum Latinarum Graecarumque enarraliones atque 
emendationes, praecipue ad weteris anni rationem attinentes 
(Patavii 1740, 4), ep. 30 und 33. 


26 Technische: Chronologie. 


im Einzelnen sagt, ist, wie alles, was er über die Zeit- 
rechnung der alten Völker geschrieben hat, ein Gewebe 
zwar sianreicher, aber unhaltbarer Hypothesen. 

Hr. Niebuhr widmet dem 304tägigen Jahr einen 
eigenen Abschnitt seiner Römischen Geschichte un- 
ter dem Titel: Ueber den Säculareyclus '). So 
wie ihm in Rom alles auf etruskischen Ursprung hin- 
deutet und ihm die ganze älteste Verfassung der Stadt 
durch die heiligen Bücher der Etrusker geordnet er- 
scheint, so sieht er auch in jenem Jahr eine Schöpfung 
dieses Volks, und zwar eine Schöpfung von tiefem Sinn. 

Der Säcularcyclus, mit dem er es in Verbindung 
bringt, soll folgende Einrichtung gehabt haben. Sechs 
30Atägige Jahre kommen, wie wir eben gesehen haben, 
bis auf 24 Tage mit fünf julianischen überein. Dies 
ist das Zustrum der ältern Römer. Ihr Saeculum hielt 
110 Jahre Zu oder 22 Lustra. Um nun diese mit der 
Sonne auszugleichen, schalteten sie zweimahl, am Ende 
des elften .und zwei und zwanzigsten Lustri, einen Mo- 
nat von 24 Tagen: oder drei Nundinis ein, und so er- 
hielt der ganze Säculareyclus 40176 Tage, welche bis 
auf etwa 15 Stunden mit 110 tropischen Jahren über- 
einstimmen, dahingegen 110 julianische Jahre von eben 
so vielen tropischen um 21 Stunden abweichen ; der so 
eingerichtete Säculareyclus von 22 Lustris, 110 Sonnen- 
jahren, 132 romulischen Jahren, 5022 Nundinis, und 


1) Th. I, S.192#. 


"1 Hiervon unten. Für jetzt erinnere man sich nur an die Verse 
Certus undenos decies per annos 
Orbis ut. cantus referatque ludos 
aus dem Carmen saeculare des Horaz. 


RÖMER. 27 


40176 Tagen stimmte also genauer mit dem Himmel 
überein, als der julianische Schalteyclus. — Allerdings, 
wenn sich nur mit einiger Sicherheit nachweisen liefse, 
dafs dieser durch eine sinnreiche Combination gebildete 
Cyclus wirklich einmahl bei den Etruskern und ältesten 
Römern in. Gebrauch. war. 

Ein ‚wesentlicher Bestandtheil dente? ist das 
304tägige Jahr gerade nicht. Man könnte ihn eben 
so eut: anf das 360tägige Jahr beim Plutar ch (2, 19) 
gründen, das ebenfalls eine volle Zahl von Nundinis 
enthält. Nähme man an, dafs am Ende von je fünf 
solcher Jahre ein Monat von 24 Tagen oder 3 Nundinis, 
und noch ein überzähliger von gleicher Dauer am Ende 
des elften und zwei und zwanzigsten Lustri eingeschal- 
tet wurde, so erhielte man einen Cyclus von eben so 
vielen Nundinis und Tagen, der noch den nicht unbe- 
deutenden Vorzug hätte, dafs er sich auf ein naturge- 
mäfseres Jahr gründete. Dennoch sei es fern. von uns, 
ihn für etwas mehr als einen lusus i ingenii ausgeben zu 
wollen. 

Dafs zu Rom ursprünglich ein Jahr von Ce Mo- 
naten im Gebrauch war, haben wir keinen triftigen 
Grund zu bezweifeln. Aber nie werde ich mich über- 
reden, dafs dies Sonnen- oder Mondmonate waren. 
Schon oben (1,63) ist die Bemerkung gemacht worden, 
dafs die Zahl von zwölf Monaten nicht wesentlich zum 
Character des Sonnenjahrs ‚gehört, und daher von Völ- 
kern, für welche die Mondwechsel von keiner besondern 
Bedeutsamkeit waren, leicht mit jeder andern conven- 
tionellen vertauscht werden konnte. Aber die wenig- 
stens rohe Beachtung der Jahrszeiten ist überall und 
zu allen Zeiten als ein dringendes Bedürfnifs gefühlt 


28 Technische C hronologie. 


worden. Die Geschichte nennt mit Bestimmtheit nur 
zwei Völker, auf deren Zeiteintheilung sie keinen Ein- 
flufs gehabt hat, ‘die alten Aegypter und die Araber. 
Die ersten gebrauchten aus religiosen Grundsätzen ein 
Sonnenjahr von 365 Tagen, dessen Anfang in einem 
Zeitraum von 1460 Jahren den ganzen Cyclus der Jahrs- 
zeiten durchwanderte. Aber die Verschiebung hetrug 
in 100 Jahren noch keinen Monat; auch bildeten die 
periodischen Ueberschwemmungen des Nils für sie so 
regelmäfsige Jahreinschnitte, dafs sie eines nach den 
Jahrszeiten geordneten Kalenders weniger als andere 
Völker bedurften. Die Beduinen, die wegen der Hitze 
ihres Klimas mehr während der Nacht als am Tage ihre 
Heerden zu weiden und ihre Streifzüge zu unternehmen 
gewohnt sind, haben die Eintheilung ihrer Zeit aus- 
schliefslich auf die Wechsel des Mondes gegründet; allein 
dieses von Muhammed in den Islam verflochtene reine 
Mondjahr genügt bei weitem ` den meisten Bekennern 
desselben so wenig, dafs sie im bürgerlichen Leben ein 
Sonnenjahr daneben gebrauchen. Das Jahr, das wir bei 
allen übrigen Völkern antreffen, sei es nun ein reines 
Sonnenjahr, wie bei den spätern Römern, oder ein ge- 
bundenes Mondjahr, wie bei den Griechen, hat sich un- 
ter den mannigfachsten Formen hier in längerer, dort 
in kürzerer Zeit mit der Sonne ausgeglichen, z.B. bei 
den alten Persern in 120, bei den Mexicanern in 52, 
bei den Griechen seit Meton und Callippus in 19, bei 
den Römern früherhin in 24 und seit Iulius Cäsar in 
4 Jahren; aber die Feststellung des Jahranfangs ist allen 
diesen Völkern immer die Hauptsache gewesen. 

Ich zweifele daher mit Dodwell nicht, dafs die 
Entstehung des 304tägigen Jahrs einem Irrthum beizu- 


Römer. 29 


messen ist, der den zehn Monaten, die das römische 
Jahr der Tradition und der Analogie nach ursprüüglich 
gehalten hatte, dieselbe Dauer wie im spätern Jahr bei- 
legte. Wenn zehn Monate bei den Römern die Frist 
der Trauer, der Auszahlung legirter Aussteuer, des Cre- 
dits beim Verkauf von Früchten, und wahrscheinlich 
aller Darleihen und Mafsstab des ältesten Zinsfufses wa- 
ren '), so scheint daraus allerdings zu folgen, dafs ihr 
Jahr zu der Zeit, als sich diese Institute bildeten, aus 
zehn Abschnitien oder Monaten bestand, aber nicht, 
dafs es gerade zehn Sonnenmonate waren. Als sie 
statt der zehn Monate zwölf erhielten, können sie gar 
wohl die einmahl gesetzlich gewordene Zahl zehn bei 
allen dergleichen Fristen unyerändert gelassen haben, 
wodurch sich dieselben freilich um ein Sechstel yer- 
kürzten, 

Da nach Plutarch’s Versicherung einige Monate 
des Romulus kaum 20, andere 35 und mehr Tage ge- 
halten haben, und Censorinus den Albanern zehn 
Monate von ganz ähnlicher Verschiedenheit beilegt, so 
scheint die Voraussetzung sehr natürlich, dafs die Pflanz- 
stadt in dieser Beziehung dem Beispiel des Muttervolks 
gefolgt ist. Es fragt sich nur, wie man sich die dem 
Anschein nach so widersinnige Ungleichheit der alba-. 
nisch-römischen Monate zu erklären habe. 

Dodwell hat den gar nicht verwerflichen Gedan- 
ken, dafs diese Monate weder mit den Mondwechseln, 
noch mit den Zeichen der Ekliptik in Verbindung stan- 
den, sondern die durch die Auf- und Untergänge kennt- 
licher Gestirne begrenzten Abtheilungen des Sonnenjahrs 


1) S. Hrn. Niebuhr’s Römische Gesch. Th. I, S. 203. 


2 


20 Technische Chronologie. 


bezeichneten. Dafs die Landbebauer und Schiffahrer 
der alten Welt von je her fleifsig auf die Erscheinungen 
der Gestirne in der Morgen- und Abenddämmerung ach- 
teten , weils ein jeder, der in den Dichtern und land- 
wirthschaftilichen Schriftstellern der Griechen und Rö- 
mer nicht ganz unbelesen ist. Man erinnere sich aus 
dem Obigen (1,251), dafs Hippocrates sieben Jahrs- 
zeiten annahm, indem er den Frühling mit der Nacht- 
gleiche, den Frühsommer mit dem Frühaufgange der 
Plejaden, den Spätsommer mit dem Frühaufgange des 
' Sirius, den Herbst mit dem Frühaufgange des Arktur, 
die Saatzeit mit dem Frühuntergange der Plejaden, den 
Winter mit der Sonnenwende und die Baumpflanzungs- 
zeit mit dem Spätaufgange des Arktur anfing. Eine 
ähnliche Bewandnifs nun, wie mit diesen sieben Jahrs- 
zeiten, glaubt Dodwell, dafs es mit den zehn Jahrs- 
zeiten oder sogenannten Monaten der Albaner und älte- 
sten Römer nicht allein, sondern auch mit dem sechs- 
monatlichen Jahr der Akarnaner und Carer, dem 
viermonatlichen der ältern Aegypter, und dem drei- 
monatlichen der Arkadier hatte, wovon Plutarch, 
Censorinus; Macrobius "1 und andere reden. Das 
Wort py, mensis, Monat, das offenbar vom Monde 
entlehnt (1,256) und vielleicht spätern Ursprungs ist, 
hat man, sagt er, durch einen Mifsgriff auf die alten 
siderischen Jahreinschnitte übergetragen. Das Jahr aller 
dieser Völker war ein Sonnenjahr, das dem Ackerbau 
und der Schiffahrt allein zusagt. 

Es können aber auch die zehn Jahreinschnitte dee 
ältesten Römer durch ihre Hauptbeschäftigungen bedingt 


1) Vita Numae l.c. De die nat. c.19. Saturn. 1,12. 


Römer. 31 


gewesen sein, wie dies nach Krascheninikow’s Ver- 
sicherung ') bei den Kamtschadalen der Fall ist, 
die ihr Jahr gleichfalls in zehn ungleiche Abschnitte 
theilen. 

Will man sich indessen die ungleichen Monate 
nicht gefallen lassen, nun so vyertheile man die 360 
Tage, die Plutarch als die Dauer des ursprünglichen 
römischen Jahrs nennt, auf zehn gleiche. Dann er- 
hält das Jahr des Romulus eine ähnliche Form, wie 
das Prytanenjahr der Athener (1,289). 

Doch genug von einem Gegenstande, von dem wir 
so gut wie gar nichts wissen, und der sich durch 
die scharfsinnigsten Combinationen nie ganz aufs Reine 
bringen lassen wird. 


II. Jahr des Numa. 


Die alten Schriftsteller sind darüber einverstanden, 
dafs das ursprüngliche Sonnenjahr der Römer frühzeitig 
zu einem Mondjahr umgebildet worden ist. Iunius 
Gracchanus, einer der ältern römischen Geschicht- 
schreiber, legte nach Censorinus diese Aenderung 
dem Tarquinius bei, ohne Zweifel dem Priscus; 
denn da er nach Macrobius den Servius Tullius 
als den Urheber der Einschaltung ansah, so mufs er 
sich das Mondjahr selbst älter als die Ausgleichung des- 
selben mit der Sonne gedacht oder geglaubt haben, 
dafs die Römer erst ein reines Mondjahr hatten, che 


1) Histoire et description du Kamtchalka (Amsterdam 1770) 
Th, LS 26. 


32 Technische Chronologie. 


sie ein gebundenes erhielten, wenn man anders an- 
nehmen darf, dafs die römischen Schrifsteller die No- 
tizen, die sie von der frühern Zeitrechnung ihres Volks 
geben, nach richtigen astronomischen Principien abge- 
wogen haben. Der noch ältere Fulvius Nobilior 
und mit ihm die jüngern ohne Ausnahme machen da- 
gegen den Numa zum ersten Verbesserer des römi- 
schen Kalenders, was nichts weiter sagen soll, als dafs. 
die Einführung von zwölf Monaten und die Bestim- 
mung der Dauer des Jahrs zu 355 Tagen einer uralten 
römischen Gesetzgebung angehören. 

Ich habe hier die beiden wesentlichsten Punkte 
der Reform genannt '), über die wir jetzt den Haupt- 
gewährsmann, den Censorinus, vernehmen wollen. 
Nachdem er vom romulischen Jahr geredet hat, fährt 
er also fort: ‚‚Nachmals, sei es vom Numa, wie 
„Fulvius, oder vom Tarquinius, wie Iunius 
„behauptet, sind 12 Monate und 355 Tage eingeführt: 


1) Am ausführlichsten handeln von ihr Censorinus c. 20, 
Solinus e 1 und Macrobius Saturn. 1,13. Der Hinzufügung 
des Ianuarius und Februarius zu den ursprünglichen zehn Monaten 
gedenken kurz Livius I, 19, Ovidius Fast. I, 43 und III, 151, 
Aurelius Victor de vir. illustr. c.3, Florus I,2 und Cas- 
siodorus Chron. p. 381 (ed. 1679). Mit allen im Widerspruch 
ist Eutropius, wenn er Brev. I,3 vom Numa sagt: Annum 
descripsit in X menses, prius sine aliqua computatione con- 
Jusum. Arntzen an der angeführten Stelle des Aur. Victor 
schlägt vor, das Komma nicht hinter menses, sondern hinter de- 
scripsit zu setzen. Aber annum describere in menses ist ein 
solenner Ausdruck, der sich unter andern an den obigen Stellen 
des Livius und Florus findet. Wahrscheinlicher ist es, dafs 
das Zahlzeichen verdorben ist. 


Römer, 33 


„worden, wiewohl der Mond mit seinen zwölf Um- 
„‚läufen nur 354 Tage auszufüllen schent, Dafs aber 
„ein Tag mehr genommen wurde, geschah entweder 
„aus Irrthum, oder, was mir wahrscheinlicher ist, aus 
„jenem Aberglauben, nach welchem die ungerade Zahl 
„für voll und glücklicher gehalten wird. Gewifs ist 
„eS, dafs zu dem frühern Jahr 51 Tage kamen, und 
„da diese nicht zwei Monate ausfüllten, so wurde je- 
„dem der sechs hohlen Monate’’ (den 30tägigen des 
Romulus) ,,ein Tag genommen, wodurch zusammen 57 
», Tage entstanden, aus denen zwei Monate, der Ianua- 
„Tius zu 29 und der Februarius zu 28 Tagen, gebildet 
„wurden. So erhielten also alle Monate eine volle 
„und ungerade Anzahl von Tagen, den Februarius aus- 
„genommen, der allein hohl blieb und defshalb für 
„minder glücklich als die übrigen galt.” In Ansehung 
der Epitheta plenus und capus -verdient bemerkt zu 
werden, dafs der römische Sprachgebrauch dem griechi- 
schen entgegengesetzt ist (1,266). Wegen des numerus 
impar vergleiche man des Servius Anmerkung zu 
dem numero deus impare gaudet des Virgil'). Auch 
beim Plinius heifst es "1: /mpares numeros ad om- 
nia vehementiores credimus, und beim Festus: Im- 
parem numerum antiqui prosperiorem hominibus esse 
crediderunt. 

Wesentlich in gleichem Sinne mit Censorinus 
äufsern sich Solinus und Macrobius. Das Jahr 
des Numa hatte hiernach folgende Einrichtung: 


+) Eclog. VII, 75. 
2) H. N. XXVIII, 5. 
I. [3] 


34 Technische Chronologie. 


Martius 31 Tage 


Aprilis SR 
Maius lan 
Iunius Ne 


Quintilis 31 - 

Sextilis 29 - 

September 29 - 

October Al - 

November 29 - 

December 29 - 

Ianuarius 29 - 

Februarius 28 - 
Macrobius will, dafs nach diesen Monaten von An- 
fang an ganz ordentlich datirt worden sei, gerade wie 
im spätern Jahr. In den vier ein und dreifsigtägi- 
gen Monaten, sagt er, waren die Nonae septimanae, 
in den übrigen quintanae, und in allen, mit Aus- 
nahme des Februarius, wurde nach den Idus a. d. 
septimum decimum Calendas gesagt. 

Die 355 Tage finden sich auch beim Plinius er- 
wähnt. Er gedenkt nämlich *) einer angeblich von 
Numa geweihten Statue des Ianus mit den Worten: 
Praeterea Ianus geminus a Numa rege dicatus, qui 
pacis bellique argumento colitur, digitis ita figuratis, 
ut trecentorum quinquaginta quinque dierum nota, per 
significationem anni, temporis et aeyi se deum indica- 
ret. Macrobius sagt dagegen von diesem Gott "1: 
Simulacrum eius plerumque fingitur manu dextera tre- 
centorum et sinistra sexaginta et quinque numerum 


1) H.N. XXXIV, 16. 
2) Saturn. I, 9. 


Römer. 35 


retinens, ad demonstrandam anni dimensionem. Man 
hat den Handschriften zuwider den einen Schriftsteller 
durch den andern verbessern wollen; es ist aber nichts 
zu ändern. Plinius redet yon einer uralten Bildsäule 
des Ianus, Macrobius von seiner in spätern Zeiten 
gewöhnlichen Darstellungsweise. 

Aber auch die 355 Tage stehen nicht ganz fest. 
Plutarch versichert, Numa habe den Unterschied des 
Sonnen- und Mondjahrs zu 11 Tagen, also die Dauer 
des letztern zu 354 Tagen angenommen '). Macro- 
bius, der beide Angaben vor sich hatte, sucht sie da- 
durch zu vereinigen, dafs er den Numa erst das Jahr 
zu 354 Tagen bestimmen, aber paullo post in honorem 
imparis numeri noch einen Tag zum lIanuarius, der 
anfangs mit dem Februarius von gleicher Dauer ge- ` 
wesen sein soll, hinzufügen läfst. Die 355 Tage be- 
stätigen sich vollkommen durch das Wesen der nach- 
maligen Reformen des römischen Jahrs; die 354 haben 
ihren Grund vermuthlich in einer spätern Klügelei, 
welche die Sache aus dem Standpunkt der Theorie be- 
trachtete. 

Dem sei jedoch, wie ihm wolle, man sieht, dafs 
Numa, den Eintlufs abgerechnet, den Aberglauben und 
Unwissenheit auf seine Kalendereinrichtungen haben 
mochten, sein Jahr nach dem Monde abgemessen hat, 
der in 354 Tagen 8 St. 48’ zwölfmal zur Sonne zu- 
rückkehrt und sein Licht erneuet. Dies versichern 
auch die Alten allgemein, am bestimmtesten Livius 
und Solinus. Der erste sagt: Omnium primum ad 


1) An der mehrmals angeführten Stelle aus dem Leben des 


Numa. 
BAE 


36 Technische Chronologie. 


cursum lunae in duodecim menses. describit annum; 
der andere: Cum. ratio illa ante Numam a lunae cursu 
discreparet, lunari computatione annum. peraequarunt. 
Es ist sehr- wahrscheinlich, dafs er sein Mondjahr von 
den griechischen Kolonien aus Unteritalien entlehnt 
hat, die damals ohne Zweifel in dem Besitz einer 
höhern Cultur waren, als die Urvölker des Landes. 
Das Mondjahr war aber zu innig in den Cultus der 
Griechen verflochten, als dafs man es nicht unter ihre 
ältesten Institute zählen müßte. Auf diesen Ursprung 
des römischen Mondjahrs deutet selbst die alte Tradi- 
tion von einem Verkehr des Numa mit Pythagoras, die 
Ovid in folgenden Versen berührt: 
Primus oliviferis Romam deductus ab arvis 
Pompilius menses sensit abesse duos; 
Sipe hoc a Samio doctus, qui posse renasci 
Nos putat, Egeria sive monente sua, 

Fast, II. 151. 
eine Tradition übrigens, die schon Cicero mit Recht 
für einen inveteratus error erklärt ‘). 

War denn aber das 355tägige Jahr auch wirklich 
ein Mondjahr? Die Alten machen die Sache ihrer be- 
stimmten Versicherung ungeachtet dadurch wieder zwei- 
felhafı, dafs sie den Numa zugleich zum. Urheber 
der Schalteinrichtung machen, wodurch späterhin das 
355tägige Jahr mit der Sonne ausgeglichen wurde. Es 
geschah dies vermittelst eines Monats von abwechselnd 
22 und 23 Tagen, des sogenannten Mercedonius, 
der ein Jahr ums andere eingeschaltet wurde und dessen 
Wesen unten näher erklärt werden wird. Ein solcher 


1) De Republ. 11,15. Vergl. Dion. Halic. II, 59. 


Ro MER. 317 


Monat verträgt sich aber durchaus nicht mit dem Charak- 
ter eines Mondjahrs; denn wenn ein Jahr diesen Na- 
men mit Recht führen soll, so ist es nicht hinlänglich, 
dafs seine Dauer nach dem Monde abgemessen ist; auch 
die einzelnen Monate müssen dergestalt geordnet sein, dafs 
ihr Anfang immer zu’ der ersten Erscheinung der Mond- 
sichel zurückkehrt. Dies bedachte Dio Cassius nicht, 
wenn er sagt, dafs die Römer bis auf Iulius Cäsar ihre 
Monate nach den Mondwechseln abgemessen haben "3. 
und dies bedenken eben so wenig Scaliger und mit 
ihm fast alle neuere Chronologen, wenn sie von Mond- 
schaltjahreykeln reden, die auf den kurzen Schalt- 
monat gegründet gewesen sein sollen. Sobald die Rö- 
mer ihren Mercedonius einzuschalten anfingen, erhielten 
sie ein eyklisches Sonnenjahr, wie wir dergleichen 
bei mehreren Völkern antreffen. Sollte das 355tägige 
Jahr von Anfang an ein solches werden, so begreift 
man nicht, warum nicht lieber gleich ein dem juliani- 
schen analoges Sonnenjahr eingeführt wurde, War aber 
zuerst ein Mondjahr im Gebrauch, das nach griechischer 
Weise durch einen von Zeit zu Zeit eingeschalteten 
Mondmonat mit der Sonne ausgeglichen wurde, so ist 
es gar wohl denkbar, dafs man, als die Form der Ein- 
‚sehaltung und mit ihr der ganze Charakter der Zeit- 
rechnung geändert wurde, die Dauer sowohl des Jahrs 
als der einzelnen Monate, an die man einmahl gewöhnt . 
war, beibehielt. 


"1 Ipos ras zë: oehyyng mepiodoug črt xal TOTE zo pvas Myov. 
Hist. 1. XLIII, c.26. In gleichem Irrthum sind Appianus und 
Lydus befangen. De bell. civ. 1. IL am Schlufs. De mensi- 
bus p.30: 


38 Technische Chronologie. 


So würden wir urtheilen müssen, wenn es uns 
auch an Beweisen fehlte, dafs die Monate des Numa 
wahre Mondmonate gewesen sind. Es gebricht uns 
aber daran keinesweges. Ich halte es für nöthig, die- 
sen wesentlichen Punkt der ältern römischen Zeitrech- 
nung mit einiger Ausführlichkeit zu erörtern und über 
jeden Zweifel zu erheben, da ihn Petavius, der 
unter den neuern Chronologen allein eine richtige An- 
sicht von demselben gehabt hat, schr ungenügend be- 
handelt "1. 

Zu den Beweisen gehört zuvörderst das Wort mensis 
selbst. Mensis, sagt Varro’), a lunae motu dictus, 
dum a sole profecta rursus redit ad eum luna, quod 
graece olim dicta win, unde illorum pîysçs, ab eo no- 
stri. So- wie es etymologisch und geschichtlich ausge- 
macht ist, dafs u7» und pels bei den Griechen einen 
Mondmonat bezeichnet hat, so wird auch das davon 
enllehnte mensis bei den Römern keine andere Bedeu- 
tung gebabt haben, und wer dies bezweifeln wollte, 
dürfte nur die Eintheilung des römischen Monats und 
die uralten Benennungen seiner Hauptepochen in Er- 
wägung ziehen. 

Die Idus zerfällten den Monat in zwei Abschnitte 
von ungleicher Dauer, indem sie in den 34tägigen Mo- 
naten des Numa dem 15ten und in den übrigen dem 
13ten Tage den Namen gaben. Der erste Abschnitt 
hielt also 14 oder 12, der zweite 17 Tage. Schon diese 
Zahlen machen es wahrscheinlich, dafs die Calendae 
ursprünglich der ersten Erscheinung der Mondsichel in 


1) Doctr. temp. II, 74. 
2 Le 09592 


RÖMER. 39 


der Abenddämmerung und die Idus dem Vollmonde 
entsprachen. Noch unzweideutiger geht dies aus folgen- 
der Notiz beim Macrobius hervor *): Priscis tempori- 
bus, antequam fasti a Cn. Flavio Scriba invitis patribus 
in omnium notitiam proderentur (dieses Factum gehört 
in das Jahr 450 d. St.), pontifici minori haec provincia 
delegabatur, ut novae lunae primum observaret adspe- 
ctum, wisamque regi sacrificulo nuntiaret; itaque sacri- 
ficio a rege ac minore pontifice celebrato, idem pon- 
tifex calata, id est vocata, in Capitolium plebe iuxta 
curiam Calabram, quae casae Romuli proxima est, 
quot numero dies a calendis ad nonas superessent pro- 
nuntiabat, et quintanas quidem dicto quinquies werbo 
xuAd, septimanas repetito septies praedicabat. V erbum 
autem za graecum est, id est woco, et hunc diem, 
qui ex his diebus, qui calarentur, primus esset, placuit 
calendas vocari. Hinc et ipsi curiae, ad quam voca- 
bantur, Calabrae nomen datum. Diese Nachricht trägt 
ganz das Gepräge der Wahrheit an sich. Ist sie aber ge- 
gründet, so mufs das römische Jahr einmahl ein Mond- 
jahr gewesen und auch eine geraume Zeit geblieben 
sein, wenn es gleich wohl möglich ist, dafs alles, was 
Macrobius beschreibt, selbst nach Abschaffung dessel- 
ben noch eine Zeitlang als eine leere Ceremonie fortbe- 
stand, da die Plebs den Kalender noch nicht kannte, 
mithin noch über die Calenden und Nonen belehrt wer- 
den mufßste. 

Einem der Pontifices lag es also ob, aus der Gestalt 
der zuerst wahrgenommmenen Mondsichel zu beurtheilen, 
wie viel Tage bis zu den Noren, d.i. bis zum ersten 


"1 Saturn.1, 15. 


A0 Technische Chronologie. 


Viertel, noch zu zählen waren ; denn dieser Einschnitt 
des Monats, der allemahl acht Tage vor den Idus oder 
dem Vollmonde herging, kann ursprünglich nichts an- 
ders, als die luna dixöronog bezeichnet haben. Nach 
Macrobius sprach er das lautschallende Wort xur® 
fünf oder siebenmahl hintereinander aus. Nach Varro, 
der diesen alterthümlichen Gebrauch kurz berührt '), 
rief er dagegen entweder quinque calo Tuno Novella, 
oder septem calo Iuno Novella. Scaliger will Jana 
Novella gelesen wissen °). In Varro’s Landbau °) fragt 
nämlich jemand, was die luna quadripartita mit dem 
Feldbau zu schaffen habe, worauf geantwortet wird: 
Hast du denn nie gehört, dafs die Landleute vom ersten 
und letzten Viertel sprechen? und dies wird folgender- 
mafsen ausgedrückt: Nunquam rure audisti octavo Ia- 
nam et crescentem et contra senescentem? Hier steht 
also das alterthümliche Iana geradehin für Luna, das 
auch in den Ausgaben daneben gesetzt ist. Auch beim 
Macrobius heifst es *): Pronuntiavit Nigidius, Apolli- 
nem Tanum esse, Dianamque Tanam, apposita d lit- 
tera, quae sacpe i litterae causa decoris apponitur, ut 
reditur, redhibetur, redintegratur et similia. Allerdings 
apostrophirt der Pontifex das neue Licht; es scheint 
aber obiger Ausruf keiner Aenderung zu bedürfen. Mö- 
gen Iuno und Lana oder Diana ursprünglich bei den 
Römern Namen von einerlei Gottheit gewesen sein, oder 
nicht, was ich gelehrtern Alterthumsforschern zu unter- 


1) A.a.0.col. 35. Vergl. Lydus p. 34. 

?) Emend.temp.\.1. p. 174. 

s 1,37, 

1) Saturn. 1,9, ka 


RÖMER. 44 


suchen überlasse; gewifs ist es, dafs die Calendae der 
Iuno geweiht waren, und zwar der Iuno Lucina. 
Ovid sagt: 

Findicat Ausonias Junonis cura Calendas: 

Idibus alba Iovi grandior agna cadit. 

Nonarum tutela deo caret etc. 

Fast. I, 55; 
und an einer andern Stelle: | 

An faciant mensem luces, Zucinaque ab illis 

Dicar, et a nullo nomina mense traham? 

Ib. VI, 39. 
Luces ist hier das neue Licht, und yon diesen lucibus 
eben wurde Iuno Lucina, d. i. die Licht- oder ans 
Licht bringende genannt, welchen Namen sie be- 
kanntlich auch als Geburtshelferinn führte. Dieser 
Umstand dient also zu einer Andeutung mehr von der 
ursprünglichen Stellung der Calendae, was auch schon 
Macrobius bemerkt; denn nachdem er gesagt hat, 
dafs an den Calendis von einem Pontifex der Iuno ein 
Opfer dargebracht wurde, setzt er hinzu '): Cum enim 
initia mensium maiores nostri ab exortu lunae serva- 
werint, iure Iunoni addixerunt Calendas, lunam ac 
Junonem eandem putantes. 

Die Athener zählten die Tage der letzten Dekade 
ihrer Monate in rückgängiger Ordnung (1, 280). Es 
scheint dies der Gebrauch mehrerer, wo nicht aller 
griechischen Völker gewesen zu sein, ein Gebrauch, der 
zugleich mit dem Mondjahr von ihnen zu den Römern 
übergegangen sein mufs. Macrobius sagt dies aus- 
drücklich °): Zatii weteres incolae morem Graeciae in 

1) L RA 15. Vergl. Lydus p. 36. 
?) Saturn. D 10; 


42 Technische Chronologie. 


numerandis mensium diebus secuti sunt, ut retroversum 
cedente numero ab augmento in diminutionem compu- 
tatio resoluta desineret. Wäre diese unsern Begriffen 
nach unbequeme Zählungsweise, die auf alle drei Perio- 
den angewendet worden ist, vom Monde unabhängig 
gewesen, so würde sich kein befriedigender Grund dafür 
angeben lassen. Entsprachen aber die Calendae der 
ersten Phase, die Nonae dem ersten Viertel, die 
Idus dem Vollmonde, so war es ganz natürlich, dafs 
man sich durch das Datiren selbst in jedem Augenblick 
die Frage beantwortete, wie lange es bis zu diesen drei 
Epochen noch hin sei. 

Die Nonae haben ihren Namen daher, weil sie 
allemahl die Stelle des ante diem nonum Idus ein- 
nahmen. Neben dieser natürlichen Etymologie findet 
sich beim Varro und Festus noch eine andere sehr 
gezwungene, nach der das Wort auf die erste Mond- 
phase, die nova luna Bezug haben soll, quod in eas 
concurreret principium lunae, wie es beim letztern heifst. 
Sie dient abermals zum Beweise, dafs die Römer über 
das Wesen ihres ältern Jahrs wenig nachgedacht haben. 
Auch beim Plutarch kommt sie vor. Er wirft die 
Frage auf‘), warum die Römer ihren Monat in drei 
Abschnitte von ungleicher Dauer getheilt haben, und 
beantwortet sie unter andern so: ,,Es geschah defs- 
„halb, weil sie, die Zeit nach den Mondgestalten ab- 
„messend, im Verlauf des Monats drei Hauptverände- 
„rungen am Monde wahrnahmen, zuerst die, dafs er, 
„mit der Sonne in Verbindung, sich gar nicht zeigt; 
„dann die, dafs er, ihren Strahlen sich entwindend, 


1) Quaest. Rom. XXIV. 


Bowen, A3 


` „in der Abenddämmerung erscheint; endlich die, dafs 
„er, ihr gegenüberstehend,, mit vollem Lichte leuch- 
„tet. Man nennt daher seine Unsichtbarkeit Calendas, 
„von den Wörtern clam und celare, seine erste Er- 
„scheinung oder die Neyunyia Nonas, vom Worte no- 
„vus, und sein volles Licht Idus, did TÒ sdiie xal 
„ro eidos.’”’” Mögen diese Etymologien gefallen, wem 
sie wollen; so viel ist gewifs, dafs die Intervalle zwi- 
schen den drei Epochen sich mit der Ansicht, aus der 
sie hervorgehen, durchaus nicht vertragen ; denn von 
der Conjunction bis zur ersten Phase sind nicht fünf 
oder. gar sieben Tage, und von der letzten bis zur 
Opposition mehr als acht, wohl zehn bis zwölf. Plu- 
tarch fühlt dies; denn er setzt hinzu: „Man mufs es 
„mit diesen Zahlen so genau nicht nehmen, da noch 
„jetzt, wo die Astronomie eine so grofse Entwickelung 
„erhalten hat, die Anomalien des Mondes den Erfah- 
„rungen und Rechnungen der Mathematiker nicht sel- 
„ten Trotz bieten.’’ Allein selbst diese falsche Ansicht 
der Sache gibt zu erkennen, dafs es die Mondwechsel 
waren, durch welche ursprünglich die Calendae, No- 
nae und Idus bestimmt wurden. 

In Ansehung der Idus ist die Sache vollends ent- 
schieden durch alles, was die Alten über den Ursprung 
dieses Worts beibringen. Beim Macrobius *) findet 
man eine ganze Reihe Etymologien, die alle darauf 
hinauslaufen, dafs die Idus ursprünglich der Voll- 
mondstag waren. Nur einiges davon zur Probe! Zu- 
erst soll Idus vom etruskischen Itis kommen, das 
dieser Schriftsteller durch Zovis fiducia erklärt, Nam 


1) Saturn. I, 15. 


44 Technische Chronologie. 


cum Jovem accipiamus lucis auctorem, unde et Luce- 
tium Aalt in carmine canunt, et Cretenses Ala tiy 
yuépay vocant, ipsi quoque Romani diespitrem appel- 
lant ut diei patrem, iure hie dies Iovis fiducia voca- 
tur, cuius lux non. finitur cum solis occasu, sed : splen- 
dorem diei et noctu continuat illustrante luna, quod 
semper in plenilunio, id est medio mense, fent solet. 
Diem igitur, qui wel nocturnis carct tenebris, Iovis 
fiduciam: Tusco nomine vocaverunt, unde et omnes idus 
Iovis ferias observandas sanxit antiquitas. Dafs die 
Idus dem Iupiter eben so wie die Calendae der 
Iuno geweiht waren, sagen mehrere Alte, und dafs 
jener aus einem ganz ähnlichen Grunde Lucetius hiefs, 
aus welchem diese Lucina genannt wurde, ist mehr als 
wahrscheinlich. Zucetium, sagt Festus, Jovem appel- 
labant, quod eum lucis esse causam credebant, und 
Servius‘): Lingua Osca Lucetius est Juppiter, dictus 
a luce, quam praestare hominibus dicitur. Martianus 
Capella gebraucht?) Lucetia, als gleichbedeutend mit 
Lucina, auch von der Iuno. 

Nach einer andern von Macrobius mit beson- 
derer Billigung hervorgehobenen Etymologie soll Idus 
der Tag heifsen, qui dividit mensem. Iduare enim 
Etrusca lingua dividere est. Inde vidua, quasi valde 
Idua, id est valde divisa. Hiernach wäre also Idus 
das griechische ôxounvía, und dies läfst sich allerdings 
hören. Noch andere Etymologien bringen das römische 
Wort mit dem griechischen Gef und eidog in Verbin- 


t) Ad Virg. den.IX,570. Nach Gellius N. AN, 12, hatte 
besonders Nävius dieses Beiwort vom Iupiter gebraucht. 


2) Nuptiae UL, p. 37. 


Römer. 45 


dung. Bei allen aber liegt, wie gesagt, der Begriff des 
Vollmondes zum Grunde. 

Nach allem, was ich hier zusammengestellt habe, 
wird hoffentlich niemand weiter zweifeln, dafs Numa’s 
Jahr ein Mondjahr gewesen sei, und dafs ein solches 
lange zu Rom bestanden haben müsse, weil es sonst 
schwerlich auf Sprache und Verkehr so tief eingewirkt 
haben würde, dafs ein bleibendes Andenken davon sich 
bis auf die spätesten Zeiten erhalten konnte. Ich wie- 
derhohle hier eine schon oben (1, 405). gemachte, für 
die Zeitrechnung der alten Völker wichtige Bemerkung, 
dafs unsere regelmäfsige Art zu datiren, nach der jeder 
Monat seine bestimmte, unveränderliche Zahl von Tagen 
erhält, nicht so alt ist, als man gewöhnlich annimmt, 
und dafs der Sinn für eine solche Genauigkeit sich erst 
spät etwickelt hat, eigentlich erst seit der durch Tulius 
Cäsar veranstalteten Reform der römischen Zeitrech- 
nung. Früherhin befanden sich die Völker, mit Aus- 
nahme der Aegypter und (wenigstens meiner Ueberzeu- 
gung nach) der Athener seit Meton, alle mehr oder 
weniger in dem Falle der Siculer, von denen Cicero 
an einer oben (1, 256) beigebrachten Stelle spricht. 
Wäre diese Ansicht unter den neuern Chronologen bis- 
her allgemeiner gewesen, so würde des Streitens über 
die anticipirten julianischen Data so mancher Begeben- 
heiten der alten Welt weit weniger gewesen sein. Un- 
möglich können die römischen Monate, so lange das 
Mondjahr bestand, von der festen Dauer gewesen sein, 
die ihnen Censorinus und Macrobius beilegen '). 


t) Es ist ein Mifsgriff des letztern, wenn er Saturn. I, 15 schon 
von Romulus behauptet, dafs er die Dauer seiner Monate zu 


46 Technische Chronologie. 


An dem Tage, wo der gedachte Pontifex die Mondsichel 
zuerst in der Abenddämmerung erblickte, rief er sein 
calo, und die Calendae scheinen nun allemahl von 
der nächsten Mitternacht an gerechnet worden zu sein; 
denn wir haben keinen Grund zu bezweifeln , dafs die 
Mitternacht von je an die Epoche des römischen Tages 
gewesen ‘ist. Die Mondsichel zeigt sich, der verschie- 
denen Lage der Ekliptik zufolge, bald einen, bald auch 
wol erst zwei oder drei Tage nach der Conjunction. 
Der Pontifex mufs daher aus ihrer jedesmaligen Stärke 
zu beurtheilen gehabt haben, ob er die Nonen fünf- 
oder siebentägig zu verkündigen hatte; denn ein uralter 
Gebrauch liefs ihm nur die Wahl zwischen beiden Be- 
stimmungen. Die Nonae wurden so in die Gegend des 
ersten Viertels, und die acht Tage später eintreflenden 
Idus in die des Vollmondes geschoben. Nach den Idus 
mag man immerhin, wie Macrobius versichert, ante 
diem decimum septimum Calendas gesagt, und durch 
diese Zählungsweise den Tag der Calendae bestimmt 
haben, wenn trübe Witterung die Beobachtung der 
ersten Phase hinderte; allein man hat sich zuverlässig 
erlaubt, die Intervalle zwischen den drei Hauptepochen 
des Monats um einen oder zwei Tage zu verlängern ` 
oder zu verkürzen, so bald man eine Abweichung von 
den Monderscheinungen, denen sie angehören sollten, 
wahrnahm. Erst als durch Einführung des Mercedo- 
nius der Kalender von den Mondwechseln ganz un- 


31 und 30 Tagen nach dem Monde abgemessen habe. Es ist 
unmöglich, in dem ältesten Jahr der Römer, wie man es auch 
construirt sich vorstellen mag, eine Spur einer Beziehung auf den 
Mondlauf wahrzunehmen. 


RÖMER. 47 


abhängig geworden war, kann die regelmäfsigere Dati- 
rungsweise, nach der die Monate eine ein für allemahl 
bestimmte Zahl von Tagen, und die Nonae septimanae 
ihren festen Sitz erhielten, aufgekommen sein, 

Es gibt nun aber ein zwiefaches Mondjahr, das 
freie, dessen Anfang allmälig das ganze Sonnenjahr 
durchwandert, und ein gebundenes, welches yon 
Zeit zu Zeit dergestalt mit der Sonne ausgeglichen wird, 
dafs einerlei Monate immer auf einerlei Jahrszeit haften 
(1,67,68). Das Jahr des Numa gehörte entschieden 
zur letztern Klasse. Unter den römischen an bestimmte 
Monatstage geknüpften Festen gab es mehrere yon ho- 
hem Alter, deren Bezug auf die Jahrszeiten unyerkenn- 
bar ist, z. B, die Cerealia, Robigalia, Parilia 
oder Palilia. Die letztern, ein ländliches Frühlings- 
fest "1. müssen von jeher undecimo Calendas Maias 
gefeiert worden sein, weil nach einer uralten Tradition, 
deren wir öfters gedacht finden ?), an diesem Fest und 
Datum zugleich der Grund der Stadt gelegt sein soll, 
daher auch die Jahre Roms, wie Censorinus sagt °), 
a Parilibus gezählt wurden. Die Hyaden hatten den 
Namen sidus Parilicium *), weil sie um die Zeit 
der Parilia heliacisch untergingen. Solche volksthüm- 
liche Namen pflegen sehr alt zu sein. Das Fest war 
es gleichfalls; denn nach Plutarch ’) soll es schon 


1) @vovew dv «dth, sagt Dionysius I, 88, mepl yovie rerpa- 
mödwv of yeupyol xal vouels Yuclav xapısmprov Eapos dpxouévov, 

?) S. unter andern Gic. de divin. IL, 47, und die eben citirte 
Stelle des Dionysius. 

TI e 

1) Plin. H. N. XVIII, 66. 

5) Vita Rom. c. 12. 


48 Technische Chronologie. 


vor Erbauung Roms unter den Hirten Latiums bestan- 
den haben. Selbst der Name des Monats, auf den es 
traf, Aprilis, deutet nach der wahrscheinlichsten Ab- 
leitung, wie das attische ’AyJesypıwv, auf den Frühling. 
Macrobius, der das Kapitel von den Etymologien 
der Monatsnamen nach Cincius und Varro umständ- 
lich abhandelt "3. bemerkt schon die Analogie beider 
Benennungen, irrt aber, wenn er sie einerlei Monat 
beilegt; denn der Anthesterion entsprach mehr dem 
Februarius als dem Aprilis. Solcher Beziehungen der 
römischen Monate auf die Jahrszeiten wird der Alter- 
thumsforscher leicht mehrere auffinden können. Die 
wenigen hier angeführten sind hinlänglich, uns zu 
überzeugen, dafs Numa eine Einschaltung zur Aus- 
gleichung seines Jahrs mit der Sonne angeordnet ha- 
ben müsse. 

Die ältern Geschichtschreiber waren sehr verschie- 
dener Meinung über den Ursprung des Schaltwesens 
bei den Römern. Macrobius sammelt, was er dar- 
über aufgezeichnet fand, in einer Stelle 71. die ich 
hier im Zusammenhange anführen will, da ich mich 
öfters auf sie beziehen mufs: Quando autem primum 
intercalatum sit, varie refertur, et Macer quidem Li- 
cinius eius rei originem Romulo assignat. . Antias libro 
secundo Numam Pompilium sacrorum causa id inpe- 
nisse contendit. Junius Servium Tullium regem pri- 
mum intercalasse commemorat, a quo et nundinas in- 
stitutas Varroni placet. ` Tuditanus refert libro tertio 
magistratuum, Decemviros, qui decem tabulis duas 


1) Saturn. I, 12. 
2) Saturn. I, 13. 


Römer. 49 


addiderunt, de intercalando populum: rogasse.: : Cassius 
eosdem scribit auctores: Fulyius autem id egisse Ma- 
nium Consulem dicit ab urbe condita anno quingente- 
simo sexagesimo secundo, inito mox bello- A4etolico. 
Sed hunc arguit Varro scribendo antiquissimam legem 
fuisse incisam in columna aerea a L. Pinario et Furio 
consulibus, cui mentio intercalaris adscribitur. Nach 
Valerius Antias hatte also Numa die Einschaltung 
sacrorum causa eingeführt, d.i. um die Feste in ei- 
nerlei Jahrszeit zu erhalten, was allerdings seine Absicht 
dabei gewesen sein mufs. Die spätern Schriftsteller, 
die ihm das Mondjahr -beilegen, vereinigen sich dahin, 
ihn zugleich zum Schöpfer des Schaltwesens zu machen, 
wenn gleich die Form der Einschaltung, die ihm. allein 
angehört haben kann, von keinem ausdrücklich erwähnt 
wird. Cicero äufsert sich nur ganz im Allgemeinen, 
wenn er sagt '): Diligenter habenda: ratio: intercalandi 
est, quod institutum perite a Numa, posteriorum pon- 
tificum negligentia: dissolutum est. Livius-?)- macht 
ihn auf eine ganz unstatthafte Weise zum Urheber des 
später zu Rom gebräuchlichen, auf den kurzen Schalt- 
monat gegründeten Cyclus, bei dem das Jahr ‘kaum 
noch dem Namen nach ein Mondjahr blieb. -Plutarch 
legt ihm ausdrücklich den Mercedonius bei, indem 
er sagt, er habe den elftägigen Unterschied des Sonnen- 
und. Mondjahrs verdoppelt, und alle zwei Jahre zur 
Ausgleichung beider einen ‘Monat von 272 Tagen einge- 
schoben. Censorinus hat eine richtigere Ansicht von 
der Sache; denn nachdem er von den Jahren des Ro- 


1) De legg. TI, 12. 


2) An einer unten im Zusammenhange anzuführenden Stelle. 


IL. [4] 


50 Technische Chronologie. 


mulus und Numa geredet hat, fährt er fort "3: Deni- 
que, cum intercalarem mensem wiginli duum vel wi- 
ginti trium dierum alternis annis‘ addi placuisset, ut 
civilis annus ad naturalem exaequaretur, in mense po- 
tissimum Februario intercalatum est, wo aus dem de- 
nique klar genug hervorgeht, dafs er die Einschiebung 
des kurzen Schaltmonats für eine spätere Erfindung ge- 
halten hat; und dies war sie allerdings. Die von dem 
Urheber des Mondjahrs eingeführte Einschaltung kann 
blofs darin bestanden haben, dafs er alle zwei oder drei 
Jahre nach dem Vorgange der Griechen, jedoch noch 
ohne die unter diesen erst späterhin aufgekommene feste 
Norm, einen vollen Mondmonat einschob, um den An- 
fang des Jahrs in einerlei Jahrszeit zu erhalten. Nur 
eine solche rohe Einschaltung, bei der das Jahr ‘den 
Charakter eines Mondjahrs behielt, ist dem Zeitalter 
des Numa und seinen übrigen Kalendereinrichtungen 
angemessen. l 

Es ist mir nun noch übrig zu untersuchen, mit 
welchem Monat das alte Mondjahr angefangen hat. Die 
römischen Schriftsteller, ‘welche, die Epochen der mit 
ihrem Kalender vorgegangenen Aenderungen wenig un- 
terscheidend, Altes und Neues bunt unter einander 
mischen, haben auch über diesen Punkt sehr verschie- 
dene Ansichten. 

Wie wir unten sehen werden, traten die Consuln 
erst seit dem Jahr 601 d. St. am 1. Januar in Fún- 
ction, da sie früher ihr Amt mit den Idus des März, 
und noch früher mit andern Epochen begonnen hatten. 
Die Calendae Ianuariae hatten also in den ersten sechs 


re S0- 


Römer. 51 


Jahrhunderten d. St. keine Art von Vorrecht, wenn 
vom Anfange des römischen Jahrs die Rede ist. Dies 
müssen indessen die spätern Schriftsteller geglaubt ha- 
ben, weil sie ziemlich allgemein versichern, dafs Numa 
die Monate Ianuarius und Februarius, die er zum ro- 
mulischen Jahr hinzugefügt haben soll, zum ersten und ` 
zweiten gemacht und den Anfang des Jahrs von den Ca- 
lendis Martiis auf die Calendas Ianuarias versetzt habe. 
Am bestimmtesten äufsert sich Macrobius in diesem 
Sinn, wenn er von den beiden neuen Monaten des 
Numa sagt 1); Priorem Januarium nuncupavit , pri- 
mumque anni esse voluit, tanquam bicipitis dei men- 
sem, respicientem ac prospicientem transacti anni finem 
Juturique principia. Secundum dicavit Februò deo; und 
in folgender Stelle ?): Sequitur Tulius, qui cum, secun- 
dum Romuli ordinationem Martio anni tenente princi- 
pium, Quintilis a numero vocaretur, nihilominus tamen 
etiam post praepositos a Numa Januarium ac Februa- 
rium retinuit nomen, cum non videretur iam quintus 
esse, sed septimus. Wenn er dagegen an nóch einer 
andern Stelle sagt °): Omni intercalationi mensis” Fe- 
bruarius deputatus est, quoniam is ultimus anni erat, so 
sieht man, dafs er seine Nachrichten aus sehr verschie- 
denen Quellen ohne Kritik zusammengetragen hat. 
Dafs übrigens der Februarius in den ältesten Zeiten 
der letzte Monat des Jahrs war, finden wir auch an- 
derwärts sehr bestimmt gesagt, z. B. beim Cicero °):; 


1) Saturn. I, 13. 

2).:Ib. I; 12. 

>) Ib.1,13. 

t) De legg. II, 21. l 
EN 


52 Technische Chronologie. 


Kenio nunc ad manium iura, quae maiores nostri 
et: sapientissime instituerunt et religiosissime. coluerunt. 
Februario autem mense; qui tunc extremus anni mensis 
erat, mortuis parentari voluerunt; und beim Varro '): 
Terminalia, quod is dies anni extremus constitutus. 
Duodecimus enim mensis fuit Februarius. Auch geht 
dies unverkennlich aus dem ganzen Wesen dieses Mo- 
nats ‚hervor. Das letzte Fest, das in ihm gefeiert wurde, 
die Terminalia, war zugleich das letzte im Jahr. 
Es war dem Terminus geweiht, dem Gotte der Gren- 
zen, der Monate so wie der Felder. Unmittelbar nach 
diesem Feste wurde, wie unten erhellen wird, der Mer- 
cedonius; so. wie späterhin der Bissextus, einge- 
schaltet, und es läfst- sich-wol nicht bezweifeln ;. dafs 
im Mondjahr der Schaltmonat dem Februarius gefolgt 
sei.. Zum Sitz der Einschaltung wird man aber nicht 
den zweiten, sondern den letzten Monat des Jahrs ge- 
wählt haben. - ‚Der Februarius. hatte ferner allein eine 
gerade Anzahl von Tagen, und wurde defshalb für 
‚einen verstümmelten und ‚minder glücklichen Monat 
gehalten. Auch war er der Reinigung der Lebenden 
und der Sühne ; der Abgeschiedenen geweiht. Jener 
verdankte er seinen Namen, denn Februum war, wie 
Varro sagt, in der Sprache der Sabiner ein Synonym 
yon purgamentum; und- dieser waren die Feralia be- 
stimmt, die in. ihm gefeiert wurden. _ 

‚Alle diese, Umstände zusammengenommen. liefsen 
den Ovid nicht bezweifeln, dafs der Februarius vor 


1) Del. LV. col. 32. Cf. Festus v. Februarius und Servius 
ad Georg. T, 43, wo noch eine andere dasselbe sagende Stelle des 
Varro, und folgende Worte des Atta angeführt werden: Maio- 
res Martium primum habuerunt. 


Römer. 53 


Zeiten der letzte Monat des römischen Jahrs gewesen 
sei. Da er sich aber zugleich nicht von dem Wahn 
losmachen konnte, dafs der Ianuarius: von Alters her 
der erste gewesen, so sagt er: 
Sed tamen antiqui ne nescius ordinis erres, 
Primus, ut est, Jani mensis et ante fuit. 
Qui sequitur Tanum weteris fuit ultimus anni. 
Tu quoque sacrorum, Termine, finis eras. 
Primus enim Iani mensis, quia ianua prima est; 
Qui sacer est imis manibus, imus erat. 
Postmodo creduntur spatio distantia longo 
Tempora bis quini continuasse wiri. 
: Fast. IL, 47. 
Er schiebt also den Februarius in die zwölfte Stelle, 
spatio longo vom Ianuarius weg, ohne zu bedenken, 
dafs beide Monate auch so immer an einander grenzten, 
nur dafs letzterer dem ersten nicht voranging, sondern 
folgte. Von dieser umgekehrten Stellung beider Mo- 
nate und von ihrer Vertauschung ‘unter den Decemvirn 
spricht aber kein Alter weiter. Ich halte sie daher für 
sehr ungewifs und pflichte dem Ausonius bei, wenn 
er vom Februarius sagt "1: 
Unus erit tantum duodetriginta dierum, 
Quem Numa praeposito voluit succedere Tano. 
Plutarch wirft die Frage auf), warum man das 
neue Jahr mit dem Ianuarius anfange? ,‚In alten 
„ Zeiten,” sagt er, „war der Martius der erste Monat, 
„was aus vielen Zeichen klar ist, besonders aber dar- 
„aus, dafs, vom Martius gerechnet, der fünfte Monat 


1) Eclogarium No. 378 ed. in us. Delph. 
2) Quaest. Rom. No. XIX. 


54 Technische Chronologie. 


‚„Quintilis, der zehnte December heifst. Daher haben 
„denn auch ‘einige Veranlassung genommen, zu be- 
„haupten, dafs die Römer damals nur zehn Monate 
„auf das Jahr rechneten, einigen mehr als dreifsig 
„Tage beilegend. Andere berichten jedoch, der Ia- 
„nuarius sei für den elften, und der Februarius, in 
„welchem man Reinigungs- und Todtenopfer darbringt, 
„für den zwölften genommen worden. Nachmals habe 
„man diese Monate versetzt und den Ianuarius zum 
„ersten des Jahrs gemacht, weil an den Calenden des. 
„selben die ersten Consuln ihr Amt angetreten. Wahr- 
„scheinlicher ist aber die Meinung derer, welche glau- 
„ben, dafs der kriegerische Romulus das Jahr vom 
„Martius, der von seinem angeblichen Vater den Na- 
„men führte, der friedliebende Numa hingegen vom 
„Januarius angefangen habe, der nach einem mehr für 
„den Frieden als für den Krieg gestimmten und von 
„ihm hochgefeiert@n Gott benannt sei. Es fragt sich 
„aber, ob Numa nicht vielmehr den Anfang des Jahrs auf 
„eine naturgemäfse Weise bestimmt habe. Im Grunde 
„ist zwar bei Dingen, die sich im Cirkel drehen, nichts 
„zuerst und nichts zuletzt. Es scheint doch aber am 
‚„„passendsten, das Jahr nach der Wintersonnenwende 
„zu beginnen, wo die Sonne aufhört, sich von uns 
„zu entfernen, die Tage wieder anfangen zuzunehmen 
„und die ganze Natur sich erneuet.’”’ Ganz in demsel- 
ben Sinn argumentirt Ovidius. Er fragt den Ianus, 
den er redend einführt: 
Dic, age, frigoribus quare novus incipit annus, 
Qui melius per ver incipiendus erat? 
Omnia tunc florent ete. 
Fast. L 149. 


Römer. 55 


Quaesieram multis: non multis ille moratus, 

Contulit in versus sic sua verba duos: 

Bruma noyi prima est, weterisque Novissima solis: 

Principium capiunt Phoebus -et annus- idem. 

Fast.1,.161. 
Man sieht hieraus, wie man in spätern Zeiten so ganz 
vergafs, dafs das consularische Jahr erst mit dem be- 
ginnenden siebenten Jahrhundert d. St. mit den Calen- 
den des Ianuarius angefangen habe, und was man nun 
alles ersann, diese Epoche zu rechtfertigen. 

Es ist zu bedauern, dafs Plutarch die vielen 
Zeichen, aus denen klar geworden sein soll, dafs der 
Martius ursprünglich der erste Monat des Jahrs war, 
nicht erwähnt bat, Ovidius 1) und Macrobius’) 
führen Mehreres davon an, z. B. dafs man an den Ca- 
lendis Martiis das Feuer auf den Altären der Vesta er- 
neuerte, ut, wie letzterer sagt, incipiente anno cura 
denuo servandi novati ignis inciperet; dafs man an dem- 
selben Tage in der Wohnung der Flamines die alten 
Lorbern gegen neue vertauschte u.d. m. Schwerlich 
würden solche zu einer Zeit, wo das Jahr noch mit 
dem Martius anfing, aufgekommene Gebräuche sich bis 
auf späte Zeiten erhalten haben, wenn schon Numa 
die Jahrepoche geändert hätte. Da nun ohnedies alles 
darauf hindeutet, dafs der Februarius lange der leizte 
Monat geblieben ist, und da der Ianuarius erst spät 
seinen nachmaligen Vorrang erlangt hat, so können wir 
uns überzeugt halten, dafs das römische Jahr im volks- 
thümlichen und religiosen Gebrauch die ersten sechs 


1) Fast. IH, 135£. 
Y Saturn. 1,12. 


56 Technische Chronologie. 


Jahrhunderte d. St. hindurch mit dem Martius begon- 
nen hat. Selbst unter den Imperatoren, wo in politi- 
scher Hinsicht der Ianuarius längst die erste Stelle un- 
ter den Monaten eingenommen hatte, blieb den Rö- 
mern die Ansicht noch immer geläufig, dafs das Jahr 
mit dem Frühlinge anfange. Man vergleiche nur, was 
Servius zur Erläuterung des Ausdrucks were novo 
beim Virgil beibringt '). 


III. Jahr der Decemvirn. 


Ich hoffe überzeugend dargethan zu haben, dafs 
das römische Jahr seit seiner ersten Reform unter den 
Königen ein gebundenes Mondjahr gewesen und 
eine geraume Zeit geblieben ist. Es hörte auf, ein 
solches zu sein, als man den kurzen Schaltmonat zu 
gebrauchen anfing, dessen ich schon ein paarmahl ge- 
dacht habe. Wir müssen zuvörderst Namen, Dauer, 
Sitz und Form desselben kennen lernen. 

Plutarch erwähnt diesen Monat zweimahl. Im 
Leben des Numa’) nennt er ihn Mspxuötye,, im Le- 
ben des Cäsar °) Mepxmdöncg. Die erste Form scheint 
eine griechische Corruption der letztern zu sein. Beim 
Festus findet sich: Mercedonias (dies) dixerunt a mer- 


1) AdGeorg.1,43. Lydus, der (de mens. p.42) einen drei- 
fachen Jahranfang unterscheidet, den mit dem 1. Januar, den 
ınit dem 1. März, und den zu seiner Zeit im oströmischen Reich 
gebräuchlichen mit dem 1. September, sagt vom zweiten, dafs 
er den Römern für den vaterländischen — ndrpiov — gegol- 
ten habe, 


2) An der mehrmals citirten Stelle. 
I) 


Römer. 57 


H 


cede solvenda, und beim Isidorus: Mercedonius 
(homo) qui solvit mercedem. Lydus hat uns die 
Notiz aus dem Cincius aufbewahrt '), dafs der No- 
vember bei den Alten den Namen Mepxwöiyo; geführt 
habe, weil die Pächter den Eigenthümern in ihm den 
Zins entrichtet hätten. Man sieht also, dafs: Mercedo- 
nius beim Plutarch so viel als Zahlmonat heifst, 
und dafs mithin auch im Schaltmonat gewisse Zahlun- 
gen zu leisten gewesen sein müssen, von denen je- 
doch die Geschichte schweigt. Merkwürdig ist es, dafs 
diese Benennung bei keinem römischen ` Schriftsteller 
vorkommt: Wir finden blofs mensis intercalaris 
und intercalarius, und es scheint fast, als wenn 
Mercedonius in der edlern Sprache nicht gebräuch- 
lich war °). 

Plutarch sagt, Numa habe den elftägigen Un- 
terschied des Mond- und Sonnenjahrs verdoppelt und 
daraus“ einen Monat von 22 Tagen gebildet, der ein 
Jahr ums andere eingeschaltet worden sei. Nach Cen- 
sorinus und Macrobius dagegen, die in diesem 
Punkt mehr Glauben verdienen, hielt der Schaltmonat 


s 
t} De mens. p. 125. 


2) Wenn Scaliger (Emend. temp. II. p. 177) glaubt, dafs 
das Merk. welches in einem alten römischen Kalender auf Mar- 
mor hinter einigen Tagen des Tulius, September und November 
steht, die dies mercedonias des Festus bezeichnen soll, so irrt 
er. Er meint den Kalender, der in der Sammlung des Fo ggini 
Calendarium Maffaeiorum heifst. Auch im Cal. Amiternino 
und Pinciano findet sich dieses Merk. In dem Calendario 
Capranicorum steht dafür Merca:, und im Antiatino ein 
paarmal vollständig Mercatus. 


58 Technische Chronologie. 


abwechselnd 22 und 23 Tage 71. Befremdend ist es da- 
her auf den ersten Blick, wenn sich in den Digestis °) 
die Notiz findet: Mensis intercalaris constat ex diebus 
viginti octo. Wir werden aber gleich gang welche 
Bewandnifs es damit hat. 

Nach Plutarch wurde der Schaltmonat in den 
Februarius eingeschoben. Näher bezeichnen seine Stelle 
Censorinus und Macrobius. Der erste sagt: In 
mense potissimum Februario inter Terminalia et Regi- 
Jugium intercalatum est. Der andere bemerkt, die Rö- 
mer hätten zwar nach dem Beispiel der Griechen ihren 
Schaltmonat ans Ende des Jahrs gebracht, wären aber 
in Einem Punkt von ihnen abgewichen: Nam illi con- 
fecto ultimo mense, Romani non confecto Februario, 
sed post vicesimum et tertium diem eius intercalabant, 
terminalibus scilicet iam peractis: deinde reliquos Fe- 
bruarii mensis dies, qui erant quinque, post intercalatio- 
nem subiungebant, credo wetere religionis suae more, 
ut Februarium omnimodo Martius consequeretur. Auch 
Varro sagt °): Duodecimus mensis fuit Februarius, et 
cum intercalatur, inferiores quinque dies duodecimo de- 
muntur mense, welche Worte offenbar vor der julia- 
nischen Kalenderverbesserung geschrieben sind. Wir er- 
sehen hieraus, dafs im Schaltjahr die Terminalia der 


1) De d. n. c. 20. Saturn. 1,13. Solinus drückt sich c. 1 
sehr verworren über das ältere römische Schaltwesen aus. Man 
lernt aus ihm weder die Dauer noch den Sitz des Schaltmonats 
kennen. Nugatur hic Solinus, quod illi solemne, sagt Sal- 
masius. Auch erfordert der Text offenbar Berichtigungen. 


2). LL. tit. XVI, leg. 98. 
?) De ling: Jet V: col. 32. 


RÖMER. 59 


letzte Tag des Februarius waren, der dann nur 23 Tage 
zählte, dafs ihm der Schaltmonat von 22 oder 23 Tagen 
folgte, und dafs die fünf letzten Tage des Februarius 
von Regifugium an, welches im Gemeinjahr der 24ste 
war, nach Art der ägyptischen Epagomenen dem Jahr 
angehängt wurden. Unmöglich konnte man beim Da- 
tiren, wenn der Schaltmonat zu Ende war, noch ein-. 
mahl zum Februarius zurückkehren; man mufßs die fünf 
abgerissenen Tage als zum Schaltmonat gehörig bezeich- 
net haben, der also dadurch eine Dauer von 27 oder 
28 Tagen erhielt. Nur von 28 ist in den Digestis 
die Rede; vielleicht hat aber der alte Rechtsgelehrte, 
aus welchem die Worte entlehnt sind, viginti septem 
wel octo geschrieben '). 

Wie man im Schaltjahr datirt haben müsse, hat 
zuerst Erycius Puteanus genügend nachgewiesen °). 
Der Februarius, sonst von 28 Tagen, hatte im Schalt- 


*) Die Stelle verdient im Zusammenhange angeführt zu wer- 
den. Nachdem Celsus, aus dem sie genommen ist, bemerkt 
hat, dafs nach römischen Rechten das bissextum des Cäsar 
nur für Einen Tag gelte, sagt er: ‚Selbst der ehemalige Schalt- 
„monat wurde mit dem Februarius, dem er beigefügt war, nur 
„für Einen Monat angesehn.’’ ‘Dies ist so ausgedrückt; Cato 
putat, mensem intercalarem: additicium esse, omnesque eius 
dies pro momento temporis observat, extremoque diei mensis 
Februarii attribuit Q. Mucius. Mensis autem intercalaris con- 
stat ex diebus viginti octo. Man sieht, es kam hier auf keine 
scharfe Bestimmung der Dauer des Schaltmonats an; genug, dafs 
er viele Tage hielt. Die Worte können daher auch unverdor- 
ben sein. 


2) Im 4äten Kapitel seiner kleinen Schrift de Bissexto, welche 


Grävius in den achten Band seines Thesaurus aufgenom- 
men hat. 


60 Technische Chronologie. 


jahr nur 23. Statt dafs man also im Gemeinjahr nach 
den Idus a. d. XVI Calendas Martias sagte, hiefs es im 
Schaltjahr a. d. XI Calendas intercalares. Die Fermi- 
nalia, die im Gemeinjahr auf a. d. VII Calendas Mar- 
tias trafen, waren im Schalyjahr pridie Calendas inter- 
calares. Dem Schaltmonat gab man ganz ordentlich 
seine Calendas, Nonas und Idus mit dem Zusatz 
intercalares. Nach den Idus sagte man entweder 
a.d. XV oder a.d. XVI Calendas Martias, je nachdem 
der Monat 22 oder 23 Tage hatte. In beiden Fällen 
war, wie im Gemeinjahr, Regifugium a. d. VI Calen- 
das Martias. Als Beläge hierzu finden sich nur fol- 
gende wenige Stellen. Livius sagt‘) von D. Scipio: 
Triumphavit mense intercalario, pridie Calendas Mar- 
tias. Beim Cicero heifst es?): Dic, Naevi, diem. 
Ante V Calendas intercalares, am 20. Februar. Gleich 
darauf: Deiicitur de saltu pridie Calendas intercalares, 
am 23. Februar. Beim Asconius Paedianus°): Pom- > 
peius ab interrege Servio Sulpitio V Calendas Martias 
mense intercalario consul creatus est; entweder am 24 
oder 25sten des Schaltmonats, je nachdem derselbe im 
Jahr 702 d. St., von welchem die Rede ist, 27 oder 
28 (eigentlich 22 oder 23) Tage hatte. Nach den Fa- 
stis triumphalibus, die bekanntlich zu den capito- 
linischen Marmorn gehören, hat der Consul C. Duilius 
493 (nach varronischer Aere 494) C. Intercalar., am er- 
sten Tage des Schaltmonats, und der Consul P. Cornelius 


+) L. XXXVII, c. 39. 

?) Pro P. Quintio c. 25. 

°) Comment. in Cie. orat. pro Milone p. 1486 ed: Lugd. 
Bat. 1644. S 


Römer. 61 


Lentulus 517 (518) an den /dib. Intercal., am Aöten 
des Schaltmonats, triumphirt '). 

‘„ Dies war ohne Zweifel die Regel. Wer aber weifs, 
was uns die Römer von dem höchst schwankenden Zu- 
stande ihres Kalenders vor Iulius Cäsar sagen, wird 
leicht erachten, dafs es nicht an Ausnahmen gefehlt 
haben werde. Dahin deutet schon das potissimum in 
den vorhin (2,58) angeführten Worten des Censori- 
nus, welches zu erkennen gibt, dafs der Schaltmonat 
auch wol einmahl anderswo als in den Februarius ein- 
geschoben worden ist, wenn sich gleich (mit Ausnahme 
des Jahrs 708 d.St., des nächsten vor der julianischen 
Reform) nirgends eine deutliche Anzeige davon findet, 
und wenn gleich Macrobius, in chronologischen Din- 
gen freilich minder zuverlässig, versichert: Omni in- 
tercalationi mensis Februarius deputatus est. Daf selbst 
im Februarius der Schaltmonat keinen ganz festen Sitz 
hatte, geben ein paar Stellen des Livius zu erkennen. 
An der einen heifst es?): Intercalatum eo anno (587); 
postridie Terminalia intercalares fuerunt. Wäre dies die 
unyerletzliche Regel gewesen, so würde sich der: Schrift- 
steller eines so unnützen Zusatzes enthalten haben. Dafs 


1) Wenn Cicero an den Atticus VI, 1 schreibt: Accepi 
tuas litteras a. d. quintum terminalia Laodiceae, d. i. den 
19. Februar, so: war. dies gewils eine sehr ungewöhnliche Art zu 
datiren, die er offenbar gebrauchte, weil er nicht wufste, ob 
man in seiner Abwesenheit zu Rom eingeschaltet habe oder nicht; 
denn in jenem Falle würde er lieber &. d.: sextum Calendas 
intercalares gesagt haben. Dafs er es aber wirklich nicht wulste, 
geht aus dem. weitern Verfolge des Briefes hervor, wo es heifst: 
Ea sic observabo, quasi intercalatum non sit. 

2) 1. XLY c. 44. 


62 - Teechnische Chronologie. 


sie aber in der That Ausnahmen erlitt, sehen wir aus ei- 
ner andern Stelle‘), welche also lautet: Hoc anno (584) 
intercalatum est. Tertio die post terminalia ca- 
lendae intercalares fuere. Puteanus glaubt?), um der 
Nothwendigkeit einer hier anzunehmenden Ausnahme 
auszuweichen , dafs erst postriduo im Text gestanden 
habe, woraus triduo post und weiter tertio die post 
geworden sei. Fabricius sagt ear 71. aus der Ver- 
gleichung beider Stellen gehe klar hervor, dafs tertio ` 
die post und postridie einerlei sei! Es wird aber nicht 
nöthig sein, weder zu solchen Voraussetzungen seine 
Zuflucht zu nehmen, noch, wie andere wollen, den 
Grund der Anomalie in einer blofsen Laune der An- 
ordner des Kalenders zu suchen. 

Beim Macrobius heifst es *): ,,Da das römische 
Volk nach Vertreibung der Könige die Nonen beson- 
„ders festlich zu begehen pflegte, um seine hohe Ver- 
„„ehrung für den König Servius Tullius an den Tag zu 
„legen, von dem es wulste, dafs er an irgend einem 
„derselben geboren sei, so suchte man, aus Besorgnifs, 
„dafs sich die versammelte Menge aus Sehnsucht nach 
„dem Könige eine Neuerung erlauben möchte, das 
„„Begegnen der Nundinae mit den Nonis zu verhin- 
„dern; auch wurde das Zusammentreffen der erstern 
„mit dem Neujahrstage für unglückbringend gehalten.” 
Ein solcher Fall trat im Jahr 714 d. St. ein, wo man, 


Te AS LEE SA, 

"1 De bissexto c. 2. 

3) Menologium p- 89. 
*) Saturn. 1,13. 


Römer. 63 


wie Dio Cassius erzählt t), einen Tag gegen die fest- 
gesetzte Norm einschaltete, damit nicht der Anfang des 
nächstfolgenden Jahrs auf die Nundinas treffe, was man 
von Alters her sorgfältig vermieden; nachher wurde 
wieder ein Tag ausgemerzt, damit keine Störung im 
Kalender des Cäsar verursacht werde. So wie nach 
der julianischen Reform, wird man auch vor dersel- 
ben hier einen Tag eingeschoben, und dort dafür einen 
andern weggelassen haben, so oft sich Collisionen ge- 
dachter Art ereigneten. Da nun Cäsar seinen Schalt- 
tag unmittelbar auf die Terminalia folgen liefs, so 
scheint die Voraussetzung ganz natürlich, dafs man 
schon vor ihm gewohnt war, dem aufser der Ordnung 
einzuschiebenden Tage eben die Stelle anzuweisen. Dies 
geht auch wirklich aus den Worten hervor, die Ma- 
crobius auf obige Notiz folgen läfst: Unde dies ille, 
quo abundare. annum diximus, eorum est permissus 
arbitrio, qui fastis praeerant, uti cum vellent interca- 
laretur, dummodo eum in medio terminaliorum wel 
mensis intercalaris ita locarent, ut a suspecto die ce- 
lebritatem averteret nundinarum. Atque hoc est quod 
quidam veterum retulerunt, non solum mensem apud 
Romanos, verum etiam diem intercalarem fuisse ... 
wenn wir nur stalt des vel vor mensis intercalaris 
et lesen, welche Aenderung schon dadurch gerechtfer- 
tigt wird, dafs wir sonst das Wort Terminalia in 
einem ganz andern Sinn nehmen müfsten, als es im- 
mer gebraucht vorkommt. Der überzählige Tag des 
Jahrs, den der Schriftsteller meint, ist der 355ste, den 
Numa, der Sage nach aus Vorliebe für die ungerade 


1) 1. XLVIII, c. 33, p: 550. Vergl.1. XL, c. 47, p. 251. 


64 Technische Chronologie. 


Zahl, zur ursprünglichen Dauer des Mondjahrs hinzu- 
gefügt hat. Dieser Tag wurde also, so oft dergleichen 
Collisionen zu vermeiden waren, im Schaltjahr zwischen 
den Tag Terminalia und den Schaltmonat eingeschoben, 
in welchem Falle man nach den Idus des Februarius 
a, d. XII Calendas intercalares gesagt haben mufs. So 
wäre denn das tertio die post terminalia beim Livius 
gerechtfertigt. Wenn Macrobius kurz zuvor bemerkt, 
dafs der überschüssige 355ste Tag dem Ianuarius zuge- 
legt worden sei, welcher anfangs nur 28 Tage ge- 
habt habe, so sieht man, dafs er seine Notizen ohne 
Kritik zusammenstellt. Man mufs, um beides zu ver- 
einigen, annehmen , entweder dats im :Fortgange der 
Zeit mit dem. überzähligen Tage eine Aenderung vor- 
gegangen sei, oder dafs ihn- die Ordner des Kalenders 
nach- Willkühr bald an den Schlufs des Ianuarius, 
bald unmittelbar vor den: Anfang des Schaltmonats ge- 
setzt haben. 

Nach diesen Erörterungen über das Wesen des rö- 
mischen Schaltmonats fragt es sich, welche Form durch 
Einführung desselben das Jahr des Numa erhielt. Dafs 
es kein Mondjahr bleiben konnte, ist klar; denn bei 
der ersten Einschaltung des kurzen Monats gingen die 
Calendae zum letzten Viertel, und bei der zweiten zum 
Vollmonde zurück. Befestigung der Monatsanfänge in 
der Gegend des neuen Lichts konnte also nicht länger 
das Princip sein, welches die. Anordner des Kalenders 
leitete (diese Rücksicht hatte für die Römer, deren Feste 
nicht an die Mondwechsel geknüpft waren, weniger Ge- 
wicht, als für die Griechen), sondern vielmehr die Be- 
festigung des bei der frühern noch rohen Einschaltungs- 
weise schwankend gebliebenen Jahranfanges in einerlei 


Römer. 65 


Gegend des Sonnenjahrs. Censorinus sagt ausdrück- 
lich, dafs man den kurzen Schaltmonat' ein Jahr ums 
andere eingeschaltet habe, ut civilis annus ad natura- 
lem exaequaretur. Das alte Jahr, dessen Dauer von 
355 Tagen beibehalten wurde, nahm sonach den Cha- 
rakter eines eyklischen an (1, 68), welches sich der 
Absicht seiner Urheber nach durch eine zweimalige Ein- 
schaltung mit der Sonne ausgleichen sollte. Da sie 
aber bei dieser Reform von keinen richtigen astrono- 
mischen Grundsätzen ausgingen, sondern sich blofs eine 
fremde, auf die Dauer ihres Jahrs nicht passende Schalt- 
einrichtung aneigneten, so legten sie dadurch den Grund 
zu einer Kalenderverwirrung, wie sie die Geschichte kei- 
nes andern Volks kennt. 

Man sieht, es wurden alle acht Jahre 90 Tage ein- 
geschaltet. Da nun von der griechischen Octaeteris das- 
selbe gilt (1,294), so wird man schon hieraus schliefsen, 
dafs das vor Meton in Griechenland, wenigstens zu 
Athen, gebräuchliche Schaltwesen dem römischen zum 
Muster gedient habe, und dies war wirklich der Fall, 
wie wir aus dem Macrobius ersehen, dessen Zeugnifs 
wir nicht so schnöde verwerfen wollen, wie Scaliger "1. 
Es ist wahr, er hat sich in den Nachrichten, die er von 
der Octaöteris, dem Schalteyclus eines fremden Volks, 
gibt, ein paar Versehen zu Schulden kommen las- 
sen (1,306); aber darum annehmen zu wollen, dafs 
alles, was er aus Cincius?) und andern alten Gewährs- 


‘) Macrobius et alii eius notae scriptores hac in re multum 
mentili sunt, multum hallucinati. Emend. temp. 1. IL, p. 176. 

?) L. Cineius Alimentus ‘schrieb um die Zeit des zwei- 
ten‘ punischen Krieges eine vaterländische Geschichte: in griechi- 


U. [5] 


66 Technische Chronologie. 


männern, durch deren damals noch vorhandene Schrif- 
ten ihn seine Zeitgenossen in jedem Augenblick contro- 
liren konnten, über die ältere Schalteinrichtung seines 
eigenen Volks sagt, auf lauter Mifsverständnissen beruhe, 
weil es sich etwa nicht in unsere Ansichten fügte, wäre 
eine Uebereilung. Wenigstens behauptet er keinesweges, 
wessen ihn Scaliger beschuldigt, dafs der Mercedonius 
von den Griechen kopirt sei; denn nachdem er be- 
merkt hat, dafs die Griechen aus den 90 überzähligen 
Tagen drei Schaltmonate zu 30 Tagen bildeten, sagt 
er ausdrücklich, die Römer hätten zwar gleichfalls alle 
acht Jahre 90 Tage eingeschaltet, sie aber auf vier 
Monate abwechselnd zu 22 und 23 Tagen vertheilt. 
Nunmehr werden wir im Stande sein, die Epoche 
der zweiten Reform des römischen Kalenders mit vieler 
Wahrscheinlichkeit festzusetzen. Im Jahr 300 d. St. 
wurden Gesandten nach Athen geschickt, mit dem Auf- 
trage, die Gesetze Solon’s abzuschreiben, und von der 
Verfassung , den Sitten und Rechten der übrigen grie- 
chischen Staaten Kunde einzuziehen. Um diese Zeit, 
22 Jahre vor. Einführung des metonschen Cyklus, war 
die Octaëteris in entschiedenem Gebrauche. Die Vor- 
ausselzung ist also wol sehr natürlich, dafs sie den Rö- 
mern damals bekannt geworden sei, und zur Einfüh- 
rung des Mercedonius Anlafs gegeben habe. Und wirk- 
lich sagt Macrobius an der oben (2,48) eitirten Stelle, 
worin er die verschiedenen Meinungen über die Zeit 
der Einführung des römischen Schaltwesens anführt, 


scher Sprache. Nach Macrobius, der ihm vorzüglich gefolgt 
zu sein scheint, hatte man auch eine Schrift de Fastis von ihm 
(Saturn.],12), die Lydus p. 125 unter dem Titel msp? &opröv citirt. 


RÖMER. 67 


dafs nach Tuditanus und Cassius (Hemina), zweien 
der ältesten römischen Schriftsteller, die. zweiten Decem- 
vira — qui decem tabulis duas addiderunt — diejeni- 
gen waren, die wegen des Einschaltens einen gesetz- 
lichen Antrag an das Volk machten. Offenbar ist hier 
von keiner Einschaltung nach einmahl angenommenen 
Grundsätzen die Rede (diese war Sache der Pontifices), 
sondern von einer Einführung oder neuen Gestaltung 
des Schaltwesens. Ich nehme daher keinen Anstand, 
den Ursprung des römischen Schaltmonats ins Jahr 
304 d. St. zu setzen, wo jene Decemvirn am Ruder wa- 
ren. Dafs das Mondjahr wenigstens bis dahin bestan- 
den, beweiset folgende Stelle des Dionysius: „Im 
„nächsten Jahr übernahm Appius Claudius mit den 
„übrigen Decemyirn die consularische Gewalt an den 
„Idus des Maius; man xechnete die Monate nach dem 
„‚Monde, und es traf der Vollmond auf die Idus '),” 
wenn es gleich befremdet, dafs er bei dieser Gelegen- 
heit die bald nachher erfolgte Veränderung der Jahr- 
form nicht erwähnt. Die bestimmte Kunde davon mufs 
ihm entweder nicht zugekommen, oder, da er dies 
schrieb, nicht gegenwärtig gewesen sein. Wenn Varro 
nach eben jener Stelle des Macrobius von einem un- 
ter den Consuln Pinarius und Furius, d.i. im Jahr 
282 d. St., gegebenen und auf einer ehernen Säule ein- 
gegrabenen Gesetz gesprochen hat, worin schon des 
Schaltmonats gedacht gewesen, 50 hindert uns nichts, 
den-Schaltmonat zu verstehen, der zur Zeit des Mond- 
jahrs im Gebrauch sein mufste (2, 50). 


1) "Bien òè wol; pvas xard eil xal oben sde sde eldous 
d aanetimgc, X, 59. 
EN 


68 Technische Chronologıe. 


Man kann hiegegen einwenden, dafs in der oben 
(2,39) angeführten Stelle des Macrobius wegen der 
Calendae, die so offenbar und glaubwürdig aus ältern 
Schriftstellern genommen ist, der Rex sacrificulus, 
den es zu den Zeiten der Könige noch nicht gab, als 
eine wesentlich handelnde Person aufgeführt wird, dafs 
daher das alte Mondjahr noch eine geraume Zeit unter 
der Republik bestanden haben müsse. ` Scheinen sechzig 
Jahre hiebei nicht auszureichen, so mufs man anneh- 
men, dafs alles das, was Macrobius beschreibt, noch 
als eine leere Ceremonie fortdauerte, als das Mondjahr 
längst abgeschafft war, das Volk aber den Kalender noch 
nicht kannte, folglich über die Nonen belehrt werden 
mufste, was dann auf die ursprüngliche Weise, die nun 
nichts mehr bedeutete, fort geschah. 

Durch die neue Schalteinrichtung erhielt das rö- 
mische Schaltjahr abwechselnd 377 und 378, das Bien- 
nium also abwechselnd 732 und 733, und das Qua- 
driennium 1465 Tage‘). Da nun vier julianische Jahre 
nur 1461 Tage halten, so wurde das römische Jahr im 
‘Mittel um einen Tag zu lang angenommen, eben um 
‘jenen Tag, den Numa dem alten Jahr zugelegt haben 
soll. Die Folge davon mufste sein, dafs sich der An- 
fang des Jahrs durch alle Jahrszeiten vorwärts schob. 
Wenn Censorinus versichert, es habe lange ge- 
dauert, ehe man diese Verschiebung wahrgenommen °), 


1) Die Zahl 732 halbirte Ennius, wenn er nach Censori- 
nus (c. 19) dem tropischen Jahr (annus vertens) eine Dauer 
von 366 Tagen beilegte. 

?) Idque diu factum, priusquam sentiretur, annos civiles 
aliquanto naturalibus esse maiores. Diese Worte folgen. auf 
die oben (2,50) citirten. 


Römer. 69 


so irrt er offenbar; denn sie mufste bei einiger Auf- 
merksamkeit: auf die Fixsternerscheinungen, die in der 
alten Welt fleifsig beobachtet wurden, schon nach weni- 
gen Jahren sehr merklich werden. Um ihr zu begeg- 
nen, gab es, wenn die Schalteinrichtung im Wesent- 
lichen beibehalten werden sollte, kein anderes Mittel, 
als dafs man von Zeit zu Zeit einen Schaltmonat weg- 
liefs. Dies geschah anfangs vermuthlich ohne feste Re- 
gel; wenigstens versichert der eben gedachte: Schrift- 
steller, dafs man die Abhülfe des Fehlers, so wie über- 
haupt das ganze Schaltwesen , der Willkühr der Pon- 
tifices anheim gestellt habe *). Späterhin aber wurde 
zur Ausgleichung des bürgerlichen Jahrs mit der Sonne 
ein vier und zwanzigjähriger Schalteyclus ein- 
geführt, dessen Einrichtung wir, wenn auch nur im 
Groben, aus folgender Stelle des Macrobius kennen 
lernen ?): Hunc ergo ordinem (die griechische Weise, 
alle acht Jahre 90 Tage einzuschalten) Romanis quo- 
que imitari placuit: sed frustra: quippe fugit eos unum 
diem additum esse ad Graecum numerum in honorem 
imparis numeri. — Hoc quoque errore iam cognito, 
haec species emendationis inducta est. Tertio quoque 
octennio ita intercalandos dispensabant dies, ut non 
nonaginta, sed sexaginta sex intercalarent, compensa- 
tis viginti et quatuor: diebus pro illis, qui per totidem 
'annos supra Graecorum numerum creverant. Durch 
zwei achtjährige Zeiträume ging also die Einschaltung 


‘) Quod delietum ut corrigerelur, pontificibus datum est 
negolium, eorumque arbitrio intercalandi ratio. permissa. 


Ebend. 
?) Saturn. 1,13. 


70 Technische Chronologie. 


regelmäfsig fort. Im dritten sollten 24 Tage ausge- 
merzt werden. Dies konnte so geschehen, dafs man 
dem Mercedonius im 20sten Jahr nur 22 Tage gab, und 
ihn im 24sten ganz wegliefs. Vielleicht wurde aber eine 
andere Anordnung des Schaltcyclus beliebt, worüber 
sich nichts mit Sicherheit entscheiden läfst, da die ein- 
zige Stelle, die seine Einrichtung beschreibt, so unbe- 
friedigend ist. 

Man ersieht hieraus, dafs die Römer dem Wesen 
nach schon vor Iulius Cäsar das julianische Jahr ge- 
braucht haben, wenn auch nicht in der bequemen von 
ihm zuerst eingeführten Form. Es ist mir aber sehr 
wahrscheinlich, dafs die Theorie, mit der uns Macro- 
bius bekannt macht, nie recht zur Ausführung gekom- 
men und das römische Schaltwesen unter den Händen 
der Pontifices fortwährend in einem schwankenden Zu- 
stande geblieben ist, weil Censorinus des 24jährigen 
Schalteyelus mit keiner Sylbe gedenkt und desselben 
überhaupt nirgends weiter Erwähnung geschieht, als in 
folgender problematischen Stelle des Livius $): Om- 
nium primum (Numa) ad cursum lunae in duodecim 
menses describit annum, quem, quia tricenos dies sin- 
gulis mensibus luna non explet, desuntque dies solido 
anno, qui solstitiali circumagitur orbe, intercalaribus 
mensibus interponendis ita dıspensavit, ut quarto et 
vigesimo anno ad metam eandem solis, ünde orsi 
essent, plenis annorum omnium spatiis dies congrue- 
rent. Hätte es mit den ausgezeichneten Worten seine 
Richtigkeit, so würden sie offenbar auf dieselbe Schalt- 
periode gehen, von der Macrobius spricht. Allein 


7,19. 


RÖMER. 71 


alle Handschriften Drakenborch’s lesen vigesimo 
anno; nur eine hat von zweiter Hand vigesimo quarto 
quoque anno, welche Lesart- zuerst Sabellicus in 
seine Ausgabe von 1491 eingeführt hat, den Livius 
nach Macrobius emendirend. Die spätern Heraus- 
geber sind ihm mit Ausnahme von Sigonius gefolgt, 
der die alte Lesart zurückruft, wefshalb ihn aber Ro- 
bortellus in einer Abhandlung De ratione corrigendi 
zurechtweiset "1. Joh. Friedr. Gronov erklärt sich 
in seinen Observationes, worin er ausführlich von die- 
ser -Stelle handelt ?), für die Emendation, doch so, 
dafs er richtiger quarto et vigesimo anno lieset, das 
quoque weglassend, welches nach römischem Sprachge- 
brauch eher auf eine drei- als vier und zwanzigjäh- 
rige Periode deuten würde. Wir sehen also, dafs Li- 
vius nicht mit entschiedener Sicherheit als Gewährs- 
mann des 24jährigen Schalteyclus genannt werden kann, 
was gleichwohl von Petavius und andern Chronologen 
geschieht, die der alten Lesart nicht einmahl gedenken. 
Ich zweifele indessen nicht an der Richtigkeit der Emen- 
dation. 

Dafs es keinen zwanzigjährigen Cyclus, wenig- 
stens keinen solchen, wie Sigonius will, gegeben ha- 
ben könne, geht klar aus allem, was wir von der Länge 
des römischen Jahrs und Schaltmonats mit Bestimmt- 
heit wissen, hervor. Beim Plutarch heifst es: ,, Numa 
„verdoppelte den Unterschied des Mond- und Sonnen- 
„jahrs, den er, das Mondjahr zu 354, das Sonnenjahr 


t) 8. Gruter’s SS critica (Francof. 1604, 8) Tom. D. 
p- 23; 24. 


2) 1. II, c. 18. p. 273ff. ed. Platner; 


12 Technische C hronologie. 


„zu 365 Tagen annehmend,, auf 11 Tage setzte, und 
‚„„bildete daraus einen Schaltmonat zu 22 Tagen, den 
„‚sogenannten Merkidinos, den er in den Februar ein- 
„„schob.” Diese, wie man sieht, etwas leicht hinge- 
schriebenen Worte fafst Sigonius, auf. Er sagt, der 
Unterschied beider Jahre betrug eigentlich 114 Tage; 
man nahm ihn viermahl und vertheilte die 45 Tage, 
die man so erhielt, auf zwei Schaltmonate, einen zu 22, 
und einen zu 23 Tagen.‘ Auf diese Weise entsteht aller- 
dings eine Ausgleichung für ein Jahr von 354 Tagen, 
aber eine vierjährige, von der man nicht begreift, 
warum sie Livius gerade eine zwanzigjährige ge- 
nannt haben sollte; denn sie konnte eben so gut eine 
vier und zwanzigjährige heifsen. Auch hielt ja 
das Jahr des Numa nicht 354, sondern 355 Tage. 
Einen andern Gang nimmt Joh. Gottl. Seger 
in einer mit mehr Gelehrsamkeit als Klarheit geschrie- 
benen Dissertation über die römische Zeitrechnung "1. 
Um den unemendirten Livius mit Plutarch und 
Macrobius in Uebereinstimmung zu bringen, trägt 
er folgende Hypothese vor: Numa gab seinem Jahr 354 
und dem Schaltmonat unabänderlich 22 Tage, wie es 
Plutarch versichert. Er vernachlässigte also den Vier - 
teltag, wodurch nach zwanzig Jahren ein Deficit von 
fünf Tagen entstand. Um dieses zu decken, führte 
Servius Tullius, der als einer der Urheber der 
Einschaltung bei den Römern genannt wird, die 20jäh- 
rige Periode ein, von der Livius allein spricht, da 


‘) Annus Romanus. Argumentum historicum ampl. philos. 
ordinis auctoritate a. d. XVIII Maii a. CIJIO CCLVIIII mo- 
deste disceptandum proposuit Joann. Theoph. Segerus. 
Leipzig. 4. 


Römer. 73 


es ihm an der angeführten Stelle nur darauf ankam, 
die älteste römische Zeitrechnung zu erwähnen. Den 
24jährigen Schalteirkel, dessen Macrobius gedenkt, 
hat erst der Consul M’ Acilius Glabrio welcher gleich- 
falls unter die Urheber des römischen Schaltwesens 
gezählt wird, im Jahr 563 d. St. in Vorschlag ge- 
bracht. Wie die 20jährige Periode eingerichtet war, 
läfst Seger auf sich beruhen. : Dafs sich eine solche 
denken, ja auf mehr als eine Weise construiren lasse, 
wird niemand bezweifeln; aber man wird hier hoffent- 
lich keine Widerlegung einer Hypothese erwarten, die 
allem , was oben über den Charakter des frühern rö- 
mischen Jahrs und Schaltwesens gesagt ist, zuwider 
läuft, und durchaus nichts weiter für sich hat, als 
einige flüchtig hingeworfene Worte eines griechischen 
Schriftstellers, und eine höchst wahrscheinlich verdor- 
bene Stelle eines römischen. 

Es gibt schwerlich einen Gegenstand der Alter- 
thumskunde, an welchem sich der Scharfsinn der Ge- 
lehrten vielfacher versucht hätte, als an diesem. : Ein 
undankbares Beginnen würde es sein, wenn ich alle 
von Panvinius, Cujacius, Langius, Petitus 
und andern ersonnene Schaltmethoden ausführlich zer- 
gliedern und prüfen wollte. Sie tragen ohne Ausnahme 
ihren Ungrund an der Stirn '). Nur einer Hypothese 


+) So stellt der erste (Comment. in l. I. Fastor. p. 30 ed. 
1580, fol.) einen vierjährigen Cyclus auf, indem er die 
10; Tage, um welche das Jahr des Numa kürzer als das julia- 
nische war, viermahl nimmt und daraus zwei Schaltmonate ab- 
wechselnd zu 20 und 21 Tagen bildet. Der zweite in seinem 
Commentar zu der oben (2,59) citirten Stelle der Digesta ver- 
theilt die 82 Tage, welche auf gleiche Weise in acht Jahren 


74 Technische Chronologie. 


mufs hier mit einiger Ausführlichkeit gedacht werden, 
da sie der Name ihres Urhebers bei den Gelehrten noch 
immer in einigem Ansehen erhält, ich meine die des 
Iosephus Scaliger. Sie hat längst an Petavius ‘) 
und Gronovius sehr gründliche Beurtheiler gefunden ; 
ich werde daher besonders nur diejenigen Momente her- 
vorheben, die beide Gelehrte weniger berücksichtigt ha- 
ben, als es nöthig scheint. 

Scaliger legt”) der römischen Schaltperiode eine 
Dauer von 22 Jahren bei. Am Schlusse derselben, sagt 
er, liefs man den Mercedonius, der die ersten 20 Jahre 
hindurch abwechselnd 22 und 23 Tage gehalten hatte, 
weg, so dafs im Verlauf der ganzen Periode 225 Tage 
eingeschaltet wurden. Da aber 22 julianische Jahre um 
225 Tage 12 Stunden länger sind, als eben so viel rö- 
mische Gemeinjahre, so gab man, um die 12 Stunden 
einzubringen, in der folgenden Periode dem ersten 
Schaltmonat nicht 22 sondern 23 Tage, wodurch am 
Ende zweier Perioden die Ausgleichung vollkommen 
wurde. Folgendes Schema gewährt eine Uebersicht die- 
ser Schalteinrichtung: 


entstehen, auf drei Schaltmonate, von denen zwei 27 und ciner 
28 Tage gehalten haben soll. Die Meinung des Wilhelm 
Lange findet man in seinem Werk de Arnis Christi (Lugd. 
Bat. 1649, 4) 1.I.c. 15, und die des Petitus in seinen Zelogis 
chronologieis (1,254) 1. V. c.1. 


1) Doctr, temp. II, 13 fE. 
2) Emend, temp. LU. p. 172ff. und 1. IV. p. 298 ff. 


Römer. 75 


Erste Periode. Zweite Periode. 
nn nn 3 aa eeneg 
II. 22 Tage. Il. 23 Tage. 
IV. MA ei - IV. 23: - 
VI 22 - NI. 22 - 
VDL 2 - VII. 23 - 
P ATARE. Es, X. äi 
XI. 23 - XII. 23 =- 
ASV, 20 XIV. 22 - 
Kids Cer XV. 23 - 
XVII...22. = BYEIL422.1— 
Ze Bin e Sieg  - 
Sam. 0 Sc ii 

225 Tage. 226 Tage. 


Er glaubt ferner, dafs aus der 22jährigen Periode und 
dem 5jährigen Lustrum das 110 jährige Saeculum 
der Römer entstanden sei. Die erste Periode des Sae- 
culi habe mit dem ersten Jahr des Lustri, die zweite 
mit dem dritten, die dritte mit dem fünften, die vierte 
mit dem zweiten, die fünfte mit dem vierten, die 
sechste wieder mit dem ersten angefangen, und mit dem 
neuen Saeculo sei wieder alles in das vorige Geleise ge- 
kommen. Das Saeculum habe also aus fünf Perioden, 
22 Lustris und 110 Jahren bestanden. Am Schlusse 
jedes Saeculi seien die Ludi saeculares gefeiert wor- 
den. Weder Varro noch irgend ein anderer Kritiker 
habe von dieser Sache eine richtige Ansicht gehabt. 
Von den ersten Spielen, die nach den Commentarien 
der Quindeeimvirn im Jahr 298 d. St. gefeiert worden 
wären, bis auf Septimius Severus habe man die 110jäh- 
rigen Intervalle genau beobachtet. Ziehe man 110 Jahre 


76 Technische Chronologie. 


von der Epoche der ersten Spiele ab, so erhalte man 
das Jahr 188, wo des Seryius Tullius erstes Lustrum 
Statt gefunden. 

Man sieht, die scaligersche Periode sollte eigentlich 
eine vier und vierzigjährige heifsen, weil erst nach 
Ablauf von je 44. Jahren die Art von Ausgleichung, 
die man bei der Einschaltung beabsichtigt haben soll, 
vollständig bewirkt war. Die A4jährige Periode ist aber 
eben so wenig dem: 110jährigen Saeculo commensura- 
bel, als das fünfjährige Lustrum der 22 und 44jähri- 
gen Periode. Auch die ganze Anordnung. der Periode 
empfiehlt sich durch keine besondere Symmetrie; sie 
hat wenigstens in dieser Hinsicht keinen Vorzug vor 
der 24jährigen.. Doch dies sind Kleinigkeiten. 

Erheblicher ist es, dafs bei den Alten nirgends von 
einem 22jährigen Cyclus die Rede ist, während sich 
die Nachricht von einem 24jährigen erhalten hat. Die 
sie betreffende Stelle des Macrobius anzuführen hält 
Scaliger der Mühe gar nicht werth; nachdem er sich 
über die Glaubwürdigkeit seines Zeugnisses, auf das er 
sich doch ` anderswo ohne Bedenken beruft, auf eine 
höchst wegwerfende Weise geäufsert hat. Dagegen citirt 
er den Livius mit der Lesart vigesimo quarto quoque 
anno, die er für die einzige, oder doch für die richti- 
gere gehalten haben mufs. Daf dieser Geschichtschrei- 
‚ber, der bald nach der julianischen Reform lebte, nicht. 
gewufst habe, was die Römer vor derselben für eine 
Schaltperiode hatten, eine-zwei- oder eine vier und 
zwanzigjährige, ist schon sehr befremdend; dafs 
aber gar.Varro, von dem Cicero sagt '): Tu aetatem 


1) Acad. Quaest.],3. 


Bowrn, 77 


patriae, tu descriptiones temporum .-. tu'omnium di- 
vinarum humanarumque rerum nomina, genera, offi- 
cia, causas, aperuisti, von dem frühern römischen 
Schaltwesen , das doch erst in seinen spätern Lebens- 
jahren abgeschafft worden, keine richtige Ansicht ge- 
habt haben soll, ist völlig unbegreiflich. 

Das Zeugnifs des Livius verwirft Scaliger — 
weil es sich nicht in sein System fügt (dies gilt, wie 
man sieht, auch dann, wenn wir vigesimo lesen), und, 
wie er glaubt, mit um so gröfserem Recht, da der 
Ausdruck plenis annorum omnium spatiis schlecht auf 
einen Cyclus passe, worin eine Einschaltung übergangen 
werde. Gronov zeigt aber mit Hülfe einer Parallel- 
stelle des Cicero, was damit eigentlich gemeint wird, 
nämlich die durch die Einschaltung bewirkte vollstän- 
dige Ausgleichung des kürzern Jahrs mit dem: zur 
Norm angenommenen längern, und fragt nun, ob der- 
selbe mit gröfserem Recht von einem 22jährigen Cy- 
clus, der noch einen halben Tag auszugleichen übrig 
lasse, oder von einem 24jährigen, der alles in sein vori- 
ges Geleise bringe, gebraucht zu werden verdiene. 

Was allein für Scaliger's Hypothese zu sprechen 
scheint, ist das Verhältnifs, in welchem seine Periode 
zum Lustrum und Saeculum der. Römer stehen 
soll. Dieser Gegenstand mufs ‚hier sorgfälug erörtert 
werden. 2 
Wenn wir einen Blick werfen auf alle die Stellen 
früherer und späterer Autoren, wo sich Lustrum als 
Benennung eines Zeitraums gebraucht findet, so über- 
zeugen wir uns leicht, dafs dieses Wort bei den Römern 
nie zu ‚der festen Bedeutung gelangt ist, wie "OXvuzıds 
bei den Griechen. Vor dem Zeitalter des August scheint 


78 Technische Chronologie. 


es in diesem Sinn selten vorzukommen, und nur, wenn 
von der Geschäftsführung der Gensoren die Rede ist. 
Beim Ovid ist es bald eine Zeit von fünf Jahren: 
Troia fuit lustris obsessa duobus '), bald von vier, 
z. B. wenn er die julianische Schaltregel also ausdrückt : 
In lustrum accedere debet, Quae consummatur parti- 
bus, una dies ê). Dafs die letzte Bedeutung den Sprach- 
gebrauch in Prosa eben so gut für sich hatte, wie die 
erste, ersehen wir aus Plinius, der zweimahl kurz 
hintereinander °) Lustrum deutlich für Quadrien- 
nium setzt. Sie fixirte sich besonders seit Einführung 
der kapitolinischen Spiele unter Domitian, welche gleich 
den olympischen in vierjährigen Zwischenräumen ge- 
feiert wurden *), die wir auf Inschriften Lustra ge- 
nannt finden °). Im dritten Jahrhundert unserer Zeit- 
rechnung war es schon so gebräuchlich, Lustrum nur 
für einen vierjährigen Zeitraum zu nehmen, dafs 
der sonst so wohl unterrichtete Censorinus gar nicht 
einmahl eine andere Bedeutung des Worts gekannt zů 
haben scheint; denn nachdem er die Olympiaden ei- 
nen quaternum annorum eircuitus genannt hat, sagt er: 
Idem tempus anni magni Romanis fuit, quod lustrum 
appellabant, ita a Servio Tullio institutum, ut, quinto 
quoque anno censu ciyium habito, lustrum condere- 
tur, und dafs quinto quoque anno nach gewöhnlichem 


vi Amor. ITI, 6, 27. 

2) Fast. IIT, 165. 

2 H.N.II, 47,48. 

1) Agon et in Elide Iovi Olympio et Romae Capitolino 
quinto quoque anno redeunte celebratur. Censor. e 218. 


>) S. Gruter’s Thesaurus p. CCCXXXI, 3. 


Römer 79 


Sprachgebrauch ‚so viel als alle vier Jahre heifsen 
soll, geht auch im weitern Verfolge aus den, Worten 
hervor: Rursus annus idem magnus per Capitolinos 
agonas coeptus est diligentius servart. 

Doch hier kann blofs yon der ältern Bedeutung 
des Worts Lustrum die Rede sein, und diese scheint 
entschieden auf cinen fünfjährigen Zeitraum zu ge- 
hen. Abgesehen von dem Artikel lustra beim Fe- 
stus '), will ich nur folgende Stelle des Varro an- 
führen: Lustrum nominatum tempus quinquennale, , 
a luendo, hoc est solvendo, quod quinto quoque anno 
wectigalia et ultro tributa per censores persolveban- 
tur ?). Zwar könnte man auch hier wegen des quinto 
quoque anno, und weil Cicero einmahl yon den olym- 
pischen Spielen den Ausdruck maxima illa quinquen- 
nalis celebritas ludorum gebraucht °), an vier Jahre 
denken wollen; allein es steht fest, dafs die Censoren 
fünf Jahre im Amt blieben, und dafs am Schlusse des- 
selben und des Census das Reinigungsopfer, Lustrum 
genannt, zur Sühne des Volks dargebracht wurde, wefs- 
halb auch diese feierliche Handlung lustrum condere 
heifst, wo condere bekanntlich so viel als finire be- 
deutet. 

Dies war ohne Zweifel die Regel; allein sie litt so 
häufige Ausnahmen , dafs die symmetrische Verbindung 
des Lustri mit dem Schalteirkel, die Scaliger voraus- 
setzt, gar nicht entstehen konnte. Livius bemerkt 


1) Cum vocabuli prima syllaba producitur, significat nunc 
tempus quinquennale, nunc populi lustrationem, 


2) Del: N- el, 32; 
3) De orat. IMI, 32. 


80 Technische Chronologie. 


einmahl '): Census actus eo anno (294 d. St.); lustrum 
propter Capitolium captum, consulem occisum,- condi 
religiosum fuit. Aehuliche Rücksichten müssen häufig 
genommen sein; denn in dem langen Zeitraum von 
nahe 650 Jahren, zwischen dem ersten von Servius Tul- 
lius und dem letzten im Jahr 827 d. St. von Vespasian 
veranstalteten Lustrum, hat es nach CGensorinus nicht 
mehr als 75 Lustra gegeben, so dafs auf die Zwischen- 
räume im Durchschnitt acht bis nenn Jahre gehen °). 
Zur Bestätigung dessen dient es, dafs Livius das 
zehnte Lustrum ins Jahr 295 d. St. setzt °), wo seit 
Servius Tullius schon mehr als 20 hätten gefeiert sein 
sollen, und dafs nach den auf uns gekommenen Bruch- 
stücken der Fasti Capitolini das 25ste Lustrum im 
Jahr 435 und das 58ste im Jahr 617 Statt gefunden 
hat ‘). In diesem Zeitraum ist kein Lustrum übergan- 
gen worden; wie unregelmäfsig aber die Intervalle ge- 
wesen sind, erhellet aus folgender Uebersicht °). Unter 
den Consuln der Jahre 435, 441 und 446 stehen die 
Namen der Censoren mit dem Beisatz L. F. (lustrum 
fecere). XXV, XXVI, XXVII. Beim Jahr 488 kommen 


22 

2) Cum inter primum a Servio Rege conditum lustrum, et 
id, quod ab Imperatore Vespasiano V et Caesare III Coss. 
factum est, anni interfuerint paullo minus sexcentis quinqua- 
ginta, lustra. tamen per ea tempora non plura quam septua- 
ginta quinquè sunt facta. c. 18. ; 

2). T 2A: 

*) Die Jahre in diesen Fastis: sind durchgehends um eine 
Einheit kleiner angesetzt, als nach, der sogenannten varronischen 
Aere, Davon unten. 


€) Gruteri Thes. Inser. p. CCXCI bis CCXCIV. 


Römer. 81 


die Censoren vor, qui L. F. XXXV. Beim Jahr 495 
hat sich nur der Name des einen Censors erhalten; 
der des andern mit dem L. F. XXXVI ist verwischt. 
Beim Jahr 500 werden Censoren genannt, jedoch ohne 
L.F. Beim Jahr 501 kommen andere Censoren vor 
mit dem Beisatz L. F. XXX VII. Beim Jahr 506 ste- 
hen die Namen der Censoren mit dem L. F. XXX VIII, 
Beim Jahr 512 findet sich nur der Name des einen 
Censors; der des andern mit dem L.F. ist verwischt. 
Beim Jahr 517 werden Censoren genannt, doch ohne 
L. F. Beim Jahr 519 kommen andere Censoren vor 
mit L.F.XL. Beim Jahr 522 stehen wieder andere 
Censoren ohne L. F. Beim folgenden Jahr sind neue 
Censoren bemerkt mit L. F. XLI. Beim Jahr 528 kom- 
men Censoren mit dem L. F. XLII vor. Nun eine 
Lücke. Dann sind die Jahre 549, 554, 559, 564, 
569, 574, 579, 584, 589, 594 und 599 mit den Lustris 
XLV bis LV bezeichnet. Von hier an haben sich nur 
noch einzelne Bruchstücke erhalten, aus denen sich je- 
doch noch abnehmen läfst, dafs das 56, 57 und 58ste 
Lustrum in die Jahre 606, 611 und 617 gehören. 

Man sieht, dafs diese Lustra in unregelmäfsigen 
Zwischenräumen von 4, 5, 6, ja öfters von 7 Jahren 
fortschreiten, und so, hoffe ich, wird man obige Be- 
hauptung von der Unstatthaftigkeit der Verknüpfung 
des Lustri mit dem zu Rom gebräuchlichen Schalteirkel, 
welches auch die Dauer desselben gewesen sein mag, ge- 
rechtfertigt finden. Wenn die olympischen Spiele zwar 
in der Regel alle 4 Jahre, aber auch zuweilen in Zwi- 
schenräumen von 3, 5, ja 6 Jahren gefeiert und öfters 
ganz weggefallen wären, wie würden die griechischen 
Geschichtschreiber darauf gekommen sein, die Olym- 

I. [6] 


32 Technische Chronologie. 


piaden als einen Zeitmafsstab zu gebrauchen? Das Lu- 
strum ist, ich wiederhohle es, bei den Römern immer 
ein schwankender; Zeitraum geblieben, und kann daher 
einem 22jährigen Schalteirkel nicht zur Grundlage ge- 
dient haben, zumal da es demselben in seiner eigent- 
lichen Dauer nicht einmahl commensurabel war. 

Eine ganz ähnliche Bewandnifs hat es mit dem 
Saeculum der,Römer, Wenn man den Scaliger 
lieset, so ahnet man gar nicht, dafs auch dieses Wort 
bei den Römern in keiner festen Bedeutung genommen 
worden ist. Man höre aber nur, wie sich Censorinus 
darüber äufsert *): Romanorum saecula quidam ludis 
saecularibus putant distingui. -Cui rei fides si certa 
est, modus Romani saeculi est incertus. Temporum 
enim intervalla,, quibus ludi isti debeant referri, non 
modo quanta fuerint retro: ignoratur, sed ne quanta 
quidem esse debeant scitur. Nam ita institutum esse, 
ut centesimo quoque anno. fierent, id cum An- 
tias aliique historici auctores sunt, tum Varro de sce-_ 
nicis originibus libro primo ita scriptum reliquit: cum 
multa portenta | fierent, et murus ac turris, quae sunt 
intra portam Collinam et Esquilinam, de caelo essent 
tacta, et ideo libros Sibyllinos decemviri adissent, re- 
nuntiarunt, uti Dii patri et Proserpinae ludi Teren- 
tini in. Campo Martio fierent et hostiae furvae immo- 
darentur, utique ludi. centesimo -quoque anno fierent. 
Item T. Livius libro CXXXVI: eodem anno ludos 
saeculares Caesar ingenti apparatu fecit, quos cente- 
simo quoque anno (is enim terminus saeculi) fieri. mos. 
At contra ut decimo. centesimoque anno repe- 


i) 17. 


Römer. 83 


tantur, tam commentarii quindecimvirorum , quam D. 
Augusti edicta testari videntur, adeo ut Horatius Flac- 
cus in carmine, quod saecularibus ludis cantatum est, 
id tempus hoc modo designaverit: 

Certus undenos decies per annos 

Orbis ut cantus referatque ludos, 

Ter die claro, totiesque grata 

Nocte frequentes. 

Wir ersehen hieraus, dafs über die Dauer des 
Saeculi únter den Römern zwei verschiedene Mei- 
nungen herrschten, indem es von einigen auf hun- 
dert, von anderen auf hundert und zehn Jahre 
gesetzt wurde. Zur ersten bekannten sich aufser dem 
Geschichtschreiber Valerius Antias, der in der letz- 
ten Hälfte des siebenten Jahrhunderts der Stadt, also 
vor der julianischen Reform lebte, Varro und Livius, 
denen man, wenn die Frage ist, in welchen Zwischen- 
räumen die Ludi saeculares nicht etwa gefeiert werden 
sollten, sondern wirklich gefeiert worden sind, die Com- 
petenz nicht absprechen wird; die andere wird bestä- 
tigt, oder, wie sich Gensorinus ausdrückt, scheint 
bestätigt zu werden durch den Ausspruch der Quin- 
decimvirn, der Aufbewahrer und Ausleger der sibyl- 
linischen Bücher, durch die nach diesem Ausspruch ge- 
modelten Verordnungen , die August bei Gelegenheit 
der von ihm veranstalteten Säcularfeier hatte ergehen 
lassen, und durch das damals gesungene Carmen 
saeculare des Horaz. 

Dafs das römische Saeculum hundert Jahre halte, 
war, so weit wir jetzt darüber urtheilen können, die 
allgemeine Meinung der römischen Alterthumsforscher 
und Grammatiker. Varro sagt in einem noch erhal- 


EN 


84 Technische Chronologie. 


tenen Werke '): Saeculum spatium annorum centum 
wocarunt, dictum a.sene, quod longissimum spalium 
senescendorun hominum id putarunt. Eben so Festus, 
oder vielmehr der von ihm epitomirte Verrius Flac- 
cus, welcher unter Augustus und Tiberius gelebt hat: 
Saeculares ludi apud Romanos post centum annos fie- 
bant, quia saeculum in centum annos extendi existi- 
mabant. Selbst Censorinus, dem in diesem Punkt 
vor allen eine Stimme gebührt, neigt sich zuletzt zu 
der Meinung derer hin, die das Saeculum von den 
ältern Römern auf hundert Jahre gesetzt wissen wol- 
len, mit den Worten: Nostri maiores, quod naturale 
sactulum (er meint die längste Lebensdauer der Men- 
schen) quantum esset, exploratum non habebant, civile 
ad certum annorum modulum centum statuerunt, wo- 
þei sie, setzt er hinzu, wie in so manchen andern 
Stücken, den Etruskern gefolgt sind. Auch Acron, 
der alte Ausleger des Horaz, geht in diese Ansicht 
ein, wenn er zu Od. IV, 6 sagt: Hymnum hic Apollini 
dicit et commendat carmina sua saecularibus ludis, qui 
celebrantur post centum annos. In seinen Anmerkun- 
gen zum Carmen saeculare dasan bestätigt er die 
1410 Jahre des Dichters. 

Doch man wird sagen, es komme hier nicht auf 
Meinungen und Erklärungen, sondern blofs auf die 
Epochen der wirklich gefeierten Säcularspiele und ihre 
Zwischenräume an. Da begegnet uns nun aber Cen- 
sorinus sogleich mit der Bemerkung: Zemporum si 
veterum reyolvantur annales (modus Romani saeculi) 
longe magis in incerto invenietur. Bis zu den fünften 


1). Dei N 22032, 


Römer. 85 
Spielen nämlich, deren Feier August im Jahr 737 d. St. 


veranstaltete, unterliegt das Historische der ludi saecu- 
lares besondern Zweifeln. Nach den Commentarien 
der Quindecimvirn gehörten die ersten Spiele ins 
Jahr 298, die zweiten, dritten und vierten in die Jahre 
408, 518 und 628, so dafs die Intervalle durchgehends 
110 Jahre betragen hätten. Dagegen sollen nach Vale- 
rius Antias die ersten Spiele 245, die zweiten nach 
eben demselben 305, die dritten nach Antias und 
Livius 505, die vierten nach Antias, Varro und 
Livius 605, nach Piso Censorius, On. Gellius 
und dem damals lebenden Cassius Hemina aber 608 
gefeiert worden sein. Die überall von Censorinus 
angeführten Namen der Consuln lassen die Richtigkeit 
dieser Zahlen nicht bezweifeln. Man sieht, dafs ihnen 
im Ganzen das Princip einer hundertjährigen Feier 
zum Grunde liegt, so dafs also über die vier ersten 
Säcularfeiern die Commentarien der Quindeeimvirn in 
offenbarem Widerspruch mit den Berichten der Ge- 
schichtschreiber waren. 

Die Römer hegten bekanntlich eine grofse Achtung 
für ihre sibyllinischen Bücher, die anfangs Duum vi- 
ris sacris faciundis, nachmals Decemviris und 
endlich Quindecimvyiris anvertraut wurden. Der 
Senat liefs sie öfters in gefahrvollen Momenten des Ge- 
meinwesens befragen, und veranstaltete dann auf ihren 
Ausspruch Sühnopfer und andere Ceremonien. Die alten 
Bücher, die Tarquinius gekauft haben soll, gingen zur 
Zeit des Sylla mit dem Kapitol in Feuer auf. Man 
sammelte hierauf von allen Seiten, aus Samos, Ery- 
thrae, Afrika, sibyllinische Verse, von denen August, 
nachdem er die Würde eines Pontifex maximus ange- 


86 Technische Chronologie. 


nommen, eine sorgfältige Auswahl veranstalten und das 
Uebrige verbrennen liefs. Auf seinen Befehl mufsten 
die Quindecimyirn die vor Alter verblichenen Verse 
eigenhändig abschreiben, damit sie den Augen der Pro- 
fanen entzogen blieben '), worauf er sie in einem ver- 
goldeten Behältnifs unter dem Fufsgestell des Apollo 
Palatinus niederlegen liefs ?). Dies sind die Versus 
Sibyllini, von denen Horaz im Anfange seines Car- 
men sacculare spricht. Ein Fragment davon ist ver- 
muthlich das aus 37 Hexametern bestehende sibylli- 
nische Orakel, das uns Phlegon Trallianus°) und 
Zosimus *) aufbewahrt haben. Es enthält den Aus- 
spruch, dafs die Römer stets siegreich sein würden, wenn 
sie alle 110 Jahre auf dem Campus Martius mehreren 
Gottheiten der Ober- und Unterwelt, die namentlich 
aufgeführt werden, Opfer darbrächten. Die Verse, welche 
die Zeitbestimmung enthalten, lauten also: 

AAA Zrérau Mäntee De Xpövos dvIpwzrosı 

Zwis, eis Erewv Exarov Gun xúxzhov Zëstdon, 

Maunëe Ga "Pwnais se.. 
Galläus *) hat &xarovrdda emendiren wollen; allein es 
ist nichts zu ändern, wenigstens hat Zosimus ent- 
schieden &xaröv ðéxa gelesen. Die Verse haben daher 
ohne Zweifel eben so zu August’s Zeiten gelautet; ob 
aber auch früher, ist nicht so entschieden. Nach 
dem uns von Censorinus aus Varro’s Schrift De 


1) Dio Cassius l. LIV. c. 17. 

?) Suet. Aug. c. 31. 

*) De longaevis p.127 ed. Meursii. 
4) Hist-l. II c. 6. 

5) Dissert. de Sibyllis c. 6. 


„RÖMER.“ SI ` 


scenicis originibus aufbewahrten, oben eitirten, Frag- 
ment thaten die sibyllinischen ‘Bücher bei "einer ge- 
wissen Gelegenheit (vielleicht im Jahr 305 d. St.) den 
Ausspruch, dafs man dem Pluto und der Proserpina 
die ludos Terentinos d:i. saeculares auf dem Campus 
Martius feiern und damit alle hundert Jahre fort- 
fahren solle. Auch‘ beim Augustinus‘) findet sich 
die Notiz, dafs in einer gefahrvollen Periode der puni- 
schen Kriege auf Veranlassung der sibyllinischen Bücher 
die ludi saeculares gefeiert wurden, quorum celebritas 
inter centum annos fuerat instituta, felicioribusque 
temporibus memoria negligente perierat. Er spricht 
ohne Zweifel von der Feier des Jahrs 505, und was 
er von Vernachlässigung sagt, mufs: auf die im Jahr 
405 versäumte gehen. 

Sueton gedenkt ?) der Säcularfeier unter August 
als eines abgekommenen, damals wieder aufgefrischten 
Gebrauchs mit den Worten: Nonnulla etiam ex anti- 
quis cerimonüs paullatim abolita restituit, ut Salu- 
tis augurium, Diale flaminium, sacrum Lupercale, lu- 
dos saeculares. An einem andern Ort?), wo er von 
der sechsten Feier spricht, die Claudius 63 Jahre später 
zur Verherrlichung des beginnenden neunten Jahrhun- 
derts d. St. veranstaltete, sagt er: Fecit et saeculares, 
quasi anticipatos ab Augusto, nec legitimo tempori re- 
servatos, quamvis ipse in historiis suis prodat, inter- 
missos eos Augustum multo post, diligentissime anno- 
rum ratione subducta, in ordinem redegisse. Auch 
Zosimus, welcher ausführlich von den Säcularspielen 


1) De civit. dei II, 18. 
u in 
?) Claud. e, 21. 


88 Technische Chronologie: 


handelt, bemerkt, dafs sie August wieder aufgefrischt 
habe, nachdem sie eine Zeitlang vernachlässigt worden 
wären. Nach den Commentarien der Quindecim- 
virn hat aber bis zur fünften Feier hin so wenig eine 
Vernachlässigung Statt gefunden, dafs August nicht ein- 
mahl den Schlufs des 110ten Jahrs abgewartet, sondern 
das Fest schon im Verlauf desselben wiederhohlt hat. 
Dagegen fehlt in der hundertjährigen Reihenfolge bei 
den Geschichtschreibern die Feier, welche im Jahr 705 
hätte eintreten sollen, und vermuthlich defshalb nicht in 
Anregung gebracht worden war, weil in diesem höchst 
unruhyollen Jahr der Bürgerkrieg zwischen Pompeius 
und Cäsar ausbrach. 

Suetonius und Zosimus scheinen also die 
Epochen der vier frühern Säcularfeiern , wie sie die 
Quindecimyirn bestimmt haben, gar nicht anzuerken- 
nen. Da nun, was allerdings sehr auflallend ist, kein 
Geschichtschreiber, ich will nicht sagen der beiden er- 
sten Feiern aus den Jahren 298 und 408, wo es noch 
schlecht um die römische Geschichtschreibung stand, 
sondern nicht einmahl der beiden folgenden aus den 
Jahren 518 und 628 gedenkt, die doch zu den merk- 
würdigsten Öffentlichen Verhandlungen gehört haben 
müfsten; da diese Jahre mit den von Antias, Livius | 
und anderen angegebenen im Widerspruch stehen '), 


1) Letzterer hat von der dritten und vierten Feier in seinem 
verloren gegangenen 49sten Buch gesprochen, wie die Epitome 
zeigt. Unter den Fragmenten der Fasti Capitolini finden sich 
Ludi saec. tert. erwähnt; allein das zugehörige Jahr ist nicht 
auszumitteln. Man sehe Nr. 25 bei Sanclemente, der im er- 
sten Buch seines Werks De vulgaris aerae emendatione (1,456) 
diese Bruchstücke am vollständigsten gibt. 


RÖMER. 89 


und da sich vor dem augusteischen Zeitalter nirgends 
eine Spur einer hundertzehnjährigen Feier zeigt, 
aber wohl, selbst nach dem Ausspruch der sibyllini- 
schen Bücher, einer hundertjährigen (man ver- 
gleiche die aus Censorinus angeführten Worte des 
Varro), so wird es niemand befremden, wenn Peta- 
vius, Taffinus') und andere die Vermuthung aufstel- 
len, dafs die Quindecimvirn, über die Zeit der Säcu- 
larfeier von August befragt, die vier ersten Feiern er- 
sonnen haben, um ihrer Angabe, dafs sie in 110jähri- 
gen Zwischenräumen zu wiederhohlen seien, desto mehr 
Nachdruck zu geben. 


1) Petri Taffini de veterum Romanorum anno seculari 
eiusque potissimum per ludos seculares celebritate, eorum- 
que chronologia liber singularis- Tornaci 1644, A; auch im 
achten Bande von Grävii Thesaurus. Derselbe Gegenstand 
ist von mehreren anderen Gelehrten gründlich bearbeitet worden, 
von Onuphrius Panvinius (Grävii Thes. Tom. IX), von 
Joh. Alphonsus Turretin (Genf 1701), von Joh. Matth. 
Gesner (Weimar 1717) und von Chr. Fr. Ayrmann (Wit- 
tenberg 1717). Letzterer stellt die Hypothese auf, dafs es zweier- 
lei ludi saeculares gegeben habe, 1) die ludi Terentini zu 
Ehren des Dis pater und der Proserpina, die man ursprünglich 
zur Abwendung der Pest angestellt, nachmals aber alle hundert 
Jahre wiederhohlt habe; 2) die eigentlichen ludi saeculares, 
welche zu Ehren mehrerer Gottheiten, besonders des Apollo und 
der Diana, alle 110 Jahre gefeiert worden seien. August soll 
diese Spiele combinirt haben. Es wäre doch aber sonderbar, 
wenn Censorinus von einer solchen Unterscheidung, die alle 
Schwierigkeiten vermittelt, beim Varro und andern kein Wort 
aufgezeichnet gefunden hätte. In obigen Schriften sind übrigens 
auch Notizen über die nach August’s Zeiten gefeierten Säcular- 
spiele zusammengetragen, von denen hier zu handeln nicht der 
Ort ist. Es liegt ihnen theils das Princip des hundertjährigen, 
theils des hundertzehn jährigen Saeculi zum Grunde. 


90 Technische‘ Chronologie. 


Was konnte aber die Quindecimvirn veranlassen, 
die hundertjährige Feier in eine hundertzehnjäh- 
rige zu verwandeln, und wird letztere nicht immer 
noch für Scaliger’s Hypothese sprechen, da sie von 
einem 110jährigen Saeculum zu zeugen scheint? 

Mit einer auf Veranlassung der sibyllinischen Ora- 
kel im Jahr 628 d. St. veranstalteten Sühne des Volks 
mag es seine Richtigkeit haben. Ceremonien dieser Art 
waren gewifs nicht selten, sind aber, wenn gleich ähn- 
liche Lieder dabei gesungen sein mögen, mit den Sä- 
eularspielen nicht zu verwechseln, wie schon ein alter 
Ausleger des Horaz bemerkt: Saecularis carminis du- 
plex devotio esse consueverat; aut enim pro sedanda 
aut vitanda pestilentia, aut pro certo et constituto nu- 
mero annorum. Als nun August die seit 605 oder 608 
vernachlässigte Säcularfeier unter gesetzlichen Formen 
zu wiederhohlen wünschte, so erklärten die Quinde- 
cimyirn, von jener Ceremonie als der letzten, die Statt 
gefunden haben mochte, ausgehend, dafs die Spiele 
vor 110 Jahren gefeiert wären, und dafs ihre richtige 
Epoche wiedergekehrt sei. Es kam ihnen dabei der 
schwankende Gebrauch des Worts Saeculum zu Statten, 
das nach Censorinus eigentlich spatium vitae huma- 
nae longissimum partu et morte definitum bezeichnet. 
Dem Ausspruch der Quindecimvirn gemäfs modelte dann 
August seine Edicte und Horaz sein Carmen sae- 
culare, die also gerade nur so viel Beweiskraft haben, 
als der Ausspruch selbst. 

In der That, es scheint so schwer, das Sull- 
schweigen zu erklären, das die Geschichtschreiber über 
eine Feierlichkeit beobachten, die in der Verbindung, 
in die sie Scaliger bringt, dem römischen Volke ein 


Römer 94 


hohes Interesse gewähren und einen bedeutenden Ein- 
schnitt in seine Geschichte machen mufste, dafs sich 
in ihr durchaus keine Bestätigung der 22jährigen Pe- 
riode finden läfst. Auch ist es, wie Petavius zeigt, 
eine grundlose Hypothese, dafs Servius Tullius sein er- 
stes Lustrum gerade im Jahr 188 d. St., 110 Jahre vor 
den ersten Säcularspielen der Quindecimvirn , gefeiert 
haben soll. Aus Censorinus geht nur so viel mit 
Bestimmtheit hervor, dafs es bald nach dem Jahr 177 
Statt gefunden haben mufs. 

Da sich also die 22jährige Periode von keiner Seite 
her bestätigen will, so kehren wir zur 24jährigen zu- 
rück, -die wenigstens Ein entschiedenes Zeugnifs für sich 
hat. Wenn sie zu verwickelt scheinen sollte, als dafs 
sie einem Volkskalender zur Grundlage gedient haben 
könnte, so mochte sie sich vielleicht gerade dadurch den 
Patriciern empfehlen, denen darum zu thun sein mufste, 
dafs die Plebejer ihr Kalendergeheimnifs, welches, wie 
wir unten sehen werden, durch Cn. Flayius im Jahr 
450 d. St. zum Theil verrathen worden war, nicht vol- 
lends durchschauten. 

Die Frage aber, wann diese Periode eingeführt 
worden, gehört zu den schwierigsten der ältern rö- 
mischen Zeitrechnung. Man könnte geneigt sein, den 
Consul Manius Acilius Glabrio des Jahrs 563 als 
ihren Urheber zu betrachten, weil er uns in der mehr- 
mals angezogenen Stelle des Macrobius über den Ur- 
sprung des römischen Schaltwesens (2, 49) als einer der 
Begründer desselben genannt wird, und weil die Pe- 
riode zu genau mit dem Himmel übereinstimmt, als 
dafs man ihr bei den Römern, die erst damals zu eini- 
ger wissenschaftlichen Cultur zu gelangen anfingen, ein 


92 Technische Chronologie. 


höheres Alter beilegen könnte. Allein diese Annahme 
ist grofsen Schwierigkeiten unterworfen. 

Wenn die 24jährige Periode 563 eingeführt war '), 
so sollte man meinen, dafs ein Jahr später der römische 
Kalender in Ordnung sein mufste. Er war aber 564 
in einer eben so grofsen Verwirrung wie zu Cäsar’s 
Zeit. Livius sagt nämlich vom Consul L. Corne- 
lius Scipio °): Per eos dies, quibus est profectus ad 
bellum, ludis Apollinaribus, ante diem quintum Idus 
Quintiles, caelo sereno interdiu obscurata lux est, cum 
luna sub’ orbem solis subisset. Das römische Datum 
dieser grofsen Sonnenfinsternifs soll also der 11. Quin- 
tilis 190 y. Chr. gewesen sein. In diesem Jahr hat sich 
aber keine Sonnenfinsternifs weiter ereignet, als am 
14. März des julianischen Kalenders. Nach den De- 
lambreschen Sonnen- und Mayer-Masonschen Mond- 
tafeln hat sie zu Rom um 6 U. 33’ Morg. w. Z. ange- 
fangen, um 8 U. 44’ aufgehört und 11 Zoll 14 Minu- 
ten am südlichen Rande betragen, so dafs nur eine 
schmahle Sichel: von der Sonnenscheibe unverdunkelt 
blieb. Ist nun der Alte römische Quintilis 564 der 14te 
julianische März 190 v. Chr. gewesen, so hat, voraus- 
gesetzt, dafs auf dieses Jahr kein Mercedonius traf, der 
Anfang des römischen Januarius dem Sten julianischen 
September 191 entsprochen. Eine solche Verschiebung 
konnte nur durch Weglassung mehrerer Schaltmonate 
entstehen, wobei die Pontifices damals offenbar schon 
eben so willkührlich verfahren sind, wie späterhin. 


‘) Macrobius, der nach der catonischen Aere zu rechnen 
pflegt, nennt das Jahr 562 (2,49). 
2) .XXXVI, c. 4. 


RÖMER. 93 


Lé 


Wir sehen uns also genöthigt, die Einführung der 
24jährigen Schaltperiode und den Zeitpunkt, wo der 
römische Kalender mit dem Himmel wenigstens im 
Groben übereingestimmt hat, in eine ältere Periode zu 
setzen; in welche gerade, wage ich nicht zu entschei- 
den. Es ist schwer zu sagen, worauf die Anträge des 
Consuls Manius Acilius an das Volk eigentlich ‚gerichtet 
gewesen sind, ob auf eine neue Gestaltung des Schalt- 
wesens oder auf eine blofse Rectification des durch eine 
willkührliche Anwendung der Schaltprineipien verscho- 
benen Kalenders. Ein Irrihum kann bei der ganzen 
Notiz unmöglich im Spiel sein, da sie aus den Fastis 
seines Zeitgenossen Fulvius Nobilior, Consuls im 
Jahr 565, entlehnt ist. Vielleicht ist einmahl jemand 
so glücklich, eine Hypothese aufzustellen, wodurch sich 
alle Schwierigkeiten vermitteln lassen. Als dieser Glück- 
liche ist aber keinesweges der französische Gelehrte De 
la Nauze zu betrachten, dessen Schalttheorie wir jetzt 
in Erwägung ziehen wollen. 

In seiner Abhandlung: Ze Calendrier Romain de- 
puis les Decemvirs jusqu à la correction de Jules Cé- 
sar ') beurtheilt er zuerst die Arbeit seines Vorgängers 
Dodwell. Dieser Chronolog, sagt er, geht in seinem 
Werke de Oyclis °) in tiefgelehrte Untersuchungen über 
den römischen Kalender aus der Periode von den De- 
cemvirn bis auf Cicero ein, um zu zeigen, wie der- 
selbe mit dem anticipirten julianischen übereingestimmt 
habe. Einer der Fäden, die ihn in diesem Labyrinthe 
leiten sollen, ist die Reihenfolge der Nundinae, von 


1) Memoires de l’Academie des Inscriptions Tom. XXVI. 
2) Dissert. X. 


94 Technische Chronologie. 


denen sich aber nur drei Data erwähnt finden, und 
noch dazu erst aus den Zeiten nach Cäsar’s Reform. 
Die Principien, die er befolgt, sind meistens unsichere 
Voraussetzungen, z+ B. dafs der achttägige Cyclus nie 
unterbrochen worden, dafs die Tage der Comitien: und 
Triumphe nie mit den Nundinis zusammengetroffen 
sind ns, w. Nach Gutdünken macht und verwirft er 
hiernach. Einschaltungen. Ferner verwechselt er die 
Jahrszeiten der Geschichtschreiber,. die ungefähr den 
unsrigen analog sind, mit denen der landwirthschaft- 
lichen Schriftsteller, die ihren Frühling, Sommer, 
Herbst und Winter fast sechs Wochen vor der Rück- 
kehr der Sonne zu den- Cardinalpunkten anfangen. 
Wie er es gerade nöthig findet, bestimmt er die Jahrs- 
zeiten bald so, bald anders, und wenn er bei aller die- 
ser Willkühr auf Schwierigkeiten stöfst, was häufig der 
Fall ist, so hilft er sich mit gezwungenen Erklärungen 
oder mit der Voraussetzung, dafs sich die Alten geirrt 
haben. Selbst die Nachrichten von den Finsternissen 
verwirft er, wenn sie sich nicht in sein System fügen 
wollen. 

Dieses Urtheil, dem ich im Wesentlichen bei- 
pflichte, überhebt mich der Mühe, in die Widerlegung 
einer der unklarsten und meines Dafürhaltens verfehl- 
testen chronologischen Untersuchungen einzugehen, die 
je angestellt worden sind. Es fragt sich aber, ob es dem 
französischen Gelehrten gelungen sei, dasselbe Thema, 
nämlich dafs es keinesweges unmöglich sei, in 
das Chaos der frühern römischen Zeitrech- 
nung Licht und Ordnung zu bringen, genü- 
gender zu bearbeiten. 


RÖMER. 95 


Die Hypothese, welche seiner ganzen Untersuchung 
zum Grunde liegt, ist folgende. Das :Gemeinjahr der 
Römer behielt bis auf Iulius Cäsar seine, von Numa 
festgesetzte Dauer von 355 Tagen. Mit seltenen Un- 
terbrechungen wurde ein Jahr ums andere der Mer- 
cedonius eingeschaltet, abwechselnd von 22 und 23 Ta- 
gen. Vier auf einander folgende römische Jahre hiel- 
ten daher 1465 Tage, dahingegen: vier julianische oder 
feste Sonnenjahre nur 1461 geben. Eine nothwendige 
Folge dieses Unterschiedes war, dafs der Ianuarius, mit 
welchem man im bürgerlichen Leben das Jahr begann, 
in 365 Jahren alle Jahrszeiten durchlief. Die Jahre 
der Stadt hingegen, nach denen die Geschichtschreiber 
rechnen, sind feste Sonnenjahre; denn sie wurden durch 
den Wechsel der Consuln bestimmt, die als Befehlsha- 
ber der Heere im Winter gewählt werden mufsten, um 
bei der jedesmaligen Eröffnung des Feldzuges auf ihrem 
Posten zu sein. Da nun der Ianuarius wandelbar war, so 
ist die allmälige Verschiebung, des Datums, mit welchem 
die Consuln ihr Amt angetreten haben, ganz in der Ord- 
nung. Wir wollen sehen, wie diese Hypothese durch- 
geführt ist. 

Nach Dionysius *) und Livius’) sind die De- 
cemyirn an den Idus des Maius in Function getreten, 
die ersten nach varronischer Aere im Jahr 303 d.St., 
welehes mit diesem Datum angefangen bat, Die an- 
dern Decemyirn folgten mit dem Jahr 304, und da 
sie ihr Amt eigenmächtig um mehrere Monate über die 
gesetzliche Frist verlängerten, so mufs das Jahr 305, 


1) X, 59. 
2) III, 36. 


96 Technische Chronologie. 


welches wieder ein consularisches war, erst mit den 
Idus des December begonnen haben, mit welchem Da- 
tum wir bald nach dieser Epoche, nämlich im Jahr 311, 
die Consuln eintreten sehen "1. Um also, sagt De la 
Nauze, den römischen Kalender fortführen zu können, 
mufs ausgemittelt werden 1) auf welches Jahr d. St. die 
erste Einschaltung des Mercedonius traf; 2) welchem 
julianischen Datum die Idus des December entsprochen 
haben, womit das Jahr 305 begann. Die erste Frage 
beantwortet er mit der Stelle des Macrobius (2, 48): 
Tuditanus refert libro tertio magistratuum, Decemviros, 
qui decem tabulis duas addiderunt, de intercalando po- 
pulum rogasse. Hiernach, sagt er, gehört die erste Ein- 
schaltung dem Jahr 304 an, so dafs die geraden Jahre 
d. St. Schaltjahre, die ungeraden Gemeinjahre sind. — 
Aber aus dem ganzen Zusammenhange, in den der 
Schriftsteller diese Worte bringt, geht nichts weiter mit 
Sicherheit hervor, als dafs die zweiten Decemyirn dem 
Volke den Entwurf eines Gesetzes über die Anordnung 
des Schaltwesens vorgelegt haben. Ob sie zugleich dar- 
auf antrugen, dafs das laufende Jahr ein Schaltjahr sein 
sollte, wissen wir nicht. 

Um die zweite Frage zu lösen, geht De la Nauze 
von der oben (2,92) erwähnten Sonnenfinsternifs aus, 
welche sich nach Livius am 11. Quintilis 564, nach 
den astronomischen Tafeln am A4ten julianischen März 
190 v. Chr. ereignet hat. Bei Voraussetzung eines regel- 
mäfsigen Ganges des römischen Kalenders, sagt er, sind 
von den Idus des December 305 bis zum gedachten 
11. Quintilis 94697 Tage verflossen. Rechnen wir diese ` 


1) Dionysius am Schlufs seines elften Buchs.’ 


Römer. 97 


vom 14. März 190 zurück, so erhalten wir den Tten julia- 
nischen December 450 y. Chr., dem also jene Idus ent- 
sprochen haben müssen. Hiernach entwirft er eine Ta- 
fel, worin der Anfang‘eines jeden Consularjahrs im an- 
tieipirten julianischen Kalender nachgewiesen ist, Sie 
fängt mit dem 15ten römischen oder 12ten julianischen 
Mai des Jahrs 305 d. St. an und führt den römischen 
Kalender bis zum Jahr 565 regelmäfsig fort. Dem er- 
sten Mercedonius gibt er 22 Tage: Die Jahre d. St. läfst 
er von 305 ab mit den Idus des December, von 353 
mit den Calendis des October, von 467 mit den Ca- 
lendis des Quintilis, und von 533 mit den Idus des 
Martius anfangen , welcher Wechsel, wie er sagt, die 
Bedingung erfüllt, dafs die Consuln immer in den 
Wintermonaten gewählt wurden. 

Wer verbürgt uns aber den: regelmäfsigen Gang 
des römischen Kalenders während eines Zeitraums von 
mehr als dritthalb hundert Jahren? Waren die frü- 
hern Pontifices gewissenhafter, als die spätern, von 
denen Censorinus sagt: Ob odium wel gratiam, quo 
quis magistratu citius abiret, diutiusve fungeretur, aut 
publici redemtor ex anni magnitudine in lucro dam- 
nove esset, plus minusye ex libidine intercalando, rem 
sibi ad corrigendum mandatam ultro depravarunt "1 
Und läfst sich das Zusammentreffen des 11. Quintilis 
mit dem 14ten julianischen März im Jahr 564 nicht aus 
einer schon damals eingerissenen Unordnung erklären, 
so wie die der Reform Cäsar’s unmittelbar vorangegan- 
gene ganz ähnliche Verschiebung des römischen Kalen- 


t) c. 20. In gleichem Sinn äufsern sich Macrobius Sat. I, 14; 
Ammianus Marcellinus XXVI, 1 und Solinus c.1. 


I. [7] 


98 Technische C hronologie. 


ders die blofse Folge ‚einer Verletzung der Schaltprinci- 
pien war? Man durfte ja, so wie späterhin, nur einige 
Schaltmonate weggelassen haben. i 
Dafs die Consuln zunächst nach den Decemvirn an 
den Idus des December eingetreten sind, kann man zu- 
geben. Dionysius versichertes vom Jahr 344 und 
Liens ii von 331. Wenn letzterer an einer andern 
Stelle?) sagt, dafs die Militärtribunen des Jahrs 352 
genöthigt wurden, ihr Amt ante Idus Decembres, so- 
lennem ineundis magistratibus diem bereits an den Ca- 
lendis. des October niederzulegen,, so berechtigen uns 
seine Worte gar:nicht zu der Voraussetzung, dafs es von 
nun an beim 1. October geblieben sei. Diese Ausnahme 
mag damals eben so wenig zur.Regel ‘geworden sein. 
wie eine andere, welche nach Livius bei den Consuln 
des Jahrs 425 Statt gefunden °), von De la Nauze als 
normbildend angesehen wird *). 


EV, dt. 

AR ER 

3) VII, 20. 

231 Noch eine Anomalie scheint nach Livius beim Jahr 584 
d. St. vorgekommen zu sem. L XLII. c. 11 heifst es: Comitia 
consularia ante diem quintum Calendas Septembres fuere. Der 
ganze Zusammenhang zeigt aber, dafs ‚ante diem quintum Ca= 
lendas Februarias gelesen werden müsse. Der Senat läfst 
dem in Macedonien befindlichen Consul Hostilius durch Legaten 
andeuten, er möge die Comitien zur Wahl der neuen Consuln 
dergestalt anordnen, dafs sie. im Monat Ianuarius. gehalten ‚wer- 
den könnten und baldmöglichst nach. Rom kommen.. ‚Gleich 
darauf folgen obige Worte. Dann heifst es, die Legaten wären 
exacto mense Februario aus Macedonien zurückgekommen und 
das Jahr sei ein Schaltjahr gewesen, worauf die Erzählung wei- 
tergeht mit den Worten: Principio .insequentis anni, quum 


Römern. 99 ` 


“Von einem Eintritt der Magistratspersonen an den 
Calendis des Quintilisfindet ‚sieh nur in der Jletztge- 
dachten Stelle des Livius eine Spur, die aber ant 
nichts Sicheres leitet. ‘Dafs um die Mitte des sechsten 
Jahrhunderts d. St. die Consuln mit den Idus des Mar- 
tius ihr Amt angetreten haben , erkellet aus dem An- 
fange des 22sten, 26sten und 32sten Buchs des Livius; 
dafs es aber gerade seit dem Jahr 533 geschehen sei, 
wird nirgends bemerkt. Alles was De la Nauze Un- 
verbürgtes über diesen Gegenstand sagt, beruht auf 
Muthmafsungen ‘von Lydiat und Sigonius. Wenn er 
übrigens eine Bestätigung seiner Hypothese in den Da- 
tis der Triumphe finden will, indem 'es bekannt und 
auch natürlich sei, dafs die Consuln allemahl gegen 
das Ende ihrer Amtsführung triumphirt haben, so steht 
es damit sehr schwach, Er fertigt die Sache kurz mit 
drei Triumphen aus den Jahren “3805, 311 und 317 
ab, wo nach seiner Theorie der römische Kalender 
noch wenig von dem julianischen abwich, und be- 
ruft sich wegen der übrigen auf die Fasti trium- 
phales (2, 60). Von den 98 -Triumphen, die in den 
Fragmenten derselben während des Zeitraunis von 250 
bis 672 mit deutlicher Erwähnung des Jahrs und Ta- 
ges aufgeführt sind; treffen 20 auf den Martius, 13 auf 


consules novi etc. Wer kann hier zweifeln, dafs die neuen 
Consuln an dem damals gebräuchlichen Termin, nämlich an 
den Idus des Martius, ins‘ Amt getreten sind, und dafs die 
Emendation Calendas Februarias, de schon Pighius; und 
I. F. Gronov gemacht haben , - richtig ist?- Gleichwohl behält 
Dodwell die alte Lesart bei, und macht sie zu einem der An- 
gelpunkte seines chronologischen Systems, von dessen Unhaltbar- 
keit man sich hiernach einen Begriff machen kann. 


Ei 


100 Technische Chronologie. 


den Februarius, 12 auf den September, 9 auf den Octo- 
ber, 7 auf den Maius und eben so viel auf den Sextilis, 
6 auf den Iunius und eben so viel auf den Ianuarius, 
5 auf den November, 4 auf den Aprilis, und je drei 
auf den Quintlis, December und. den Schaltmonat, 
Aus diesen Datis läfst sich, so viel ich sehe, durchaus 
kein sicherer Schlufs auf die Epoche des Eintritis:der 
Consuln machen. Dafs derselbe von den Idus des De- 
cember auf die Idus des Martius und endlich auf die 
Calendas des Ianuarius verlegt worden, steht fest, und 
diese Data fügen sich ganz gut in die allerdings rich- 
tige Ansicht, dafs die Consuln mit der Eröffnung: des 
jedesmaligen Feldzuges- in Function sein mufsten, auch 
ohne dats man sich. den römischen Januarius durch 
alle Jahrszeiten irrend vorstellen darf. 

Wie man, einmahl in einer. Theorie befangen, 
überall die Bestätigung derselben findet, und auch, was 
sie nicht unmittelbar bestätigen will,. zu seinem Vor- 
theil zu deuten wels, zeigt De la Nauze noch an 
folgenden Beispielen. ‚Der Consul  Duilius triumphirte 
nach den capitolinischen Marmorn. im Jahr 493, nach 
varronischer Aere 494,.an den  Calendis intercalaribus. 
Das Jahr 494, sagt er, war richtig ein Schalyjahr., Es 
fing mit dem 1. Quintilis an, welcher. damals nach 
seiner Rechnung dem 2östen julianischen December ent- 
sprach. — Hat es aber mit dem Zusammentreffen dieser 
Data und dem Jahranfange am 1. Quintilis seine Rich- 
tigkeit, so triumphirte der Consul am 20 ten julianischen 
August, fünf Monate vor seinem Austritt, was schwer 
zu glauben ist. Nehmen wir dagegen an, dafs das con- 
sularische Jahr schon damals mit den Idus des Martius 
begann, woran uns nichts hindert, so hat er nicht 


Römer, 101 


lange vor seinem Abgange triumphirt. Eine ganz ähn- 
liche Bewandnifs hat es mit dem Triumph des Consuls 
P. Cornelius Lentulus, der nach den capitolinischen 
Marmorn im Jahr 517, nach varronischer Aere 518, 
an den Idus des Schaltmonats Statt gefunden hat: 
Selbst die Notiz beim Macrobius, dafs der Consul 
M’ Acilius Glabrio im Jahr 563 den Entwurf eines 
Gesetzes wegen des Schaltwesens vor das Volk gebracht 
hat, deutet De la Nauze für sich günstig. Es ge- 
schah dies, sagt er, kurz vor dem Ende seines Consu- 
lats d.i: vor den Idus des Martius; die Einschaltung 
konnte daher erst auf das folgende Jahr treffen, welches 
auch seiner Hypothese nach ein Schaltjahr war. — Daf 
der Consul seinen Antrag kurz vor seinem Aus- 
tritt gemacht habe, ist ein blofser Sehlufs, zu welchem 
die Worte des Macrobius nicht berechtigen, und wenn 
der römische Kalender damals noch regelmäfsig fort- 
schritt (erst mit dem Jahr 565 soll sein Gang gestört 
worden sein), so begreift man nicht, warum eine Ein- 
schaltung in Vorschlag gebracht wurde, die sich von 
selbst verstand. 

Ein paar Einwürfe, die sich De la Nauze hier 
macht, weifs er leicht zu beseitigen. Die Floralia, 
die auf den 28. Aprilis trafen, müfsten im Jahr 516, wo 
sie nach Plinius eingeführt wurden, dem 14ten julia- 
nischen November entsprochen haben. Der 28. Aprilis, 
sagt er, war der Tag, auf den sie nach der julianischen 
Reform fielen; yor derselben war das Datum ihrer Feier 
veränderlich. Wir wollen sehen, wie sich Plinius 
ausdrückt '); Floralia quarto Calendas Maii institue- 


1) H.N. XVIII, 69. 


102 Technische Chronologie. 


vunt urbis año DXVI ex oraculis Sibyllae , "ut: om- 
nia bene deflorescerent. Hunc diem Varro determinat 
sole Zort partem quartam decimam obtinente. Es war 
also ein: Fest, welches von seinem Ursprunge an. so 
wie die Terminalia, Palilia, Robigalia und an- 
dere, an ein bestimmtes Datum: geknüpft waar. Es 
müfste ‚mithin nach De la Nauze’s Theorie durch 
alle Jahrszeiten gewandert sein, und dies läfst sich 
nicht annehmen, weil es 19 der Absicht gefeiert wurde, 
ut omnia bene, oder, wie Varro- sagt‘), tempestive, 
deflorescerent. ` Mochte es auch in dem frühern Ka- 
lender wegen des Mercedonius in einem dreiwöchent- 
lichen Zeitraum umherschwanken; es blieb doch im- 
mer auf dem Frühlinge haften, yon welchem es blofs 
durch die in die römische Zeitrechnung eingerissene 
Unordnung entfernt werden konnte. 

Ein zweiter Einwurf betrifft das ver sacrum, das 
grofse Frühlingsopfer, welches nach alter Sitte in ge- 
fahrvollen Momenten der Republik, z. B. als Hannibal 
sich Rom näherte, den Göttern gelobt zu werden pflegte. 
Es bestand nach Livius?) in allem was der Frühling 
ex suillo, ovillo, caprino , bovillo grege brachte, und 
zwar, wie Plutarch °) und Festus ausdrücklich 
sagen, jedesmahl der nächstfolgende Frühling. Ein 
solches ver sacrum war den Göttern im Jahr 559 d. St. 
geopfert worden. Im folgenden erhob sich darüber nach 
Livius‘) ein Streit. Der Pontifex P. Licinius be- 


1) R. R.I,1. 

*) XXII, 9,10. Vergl. Festus v. ver sacrum. 
3) Vita Fabii c. A. 

+) XXXIV, 44. 


Römer. 103 


hauptete, es müsse, als unrichtig: dargebracht, wieder- 
hohlt werden; denn wer sacrum ider? pecus, quod na- 
tum esset inter Calendas Martias et pridie Calendas 
Maias,- P. Cornelio’ Scipione et T. Sempronio Longo 
Consulibus. „Man sieht,” -sagt De la Nauze, nach 
dessen System das ver sacrum dem julianischen No- 
vember und December-êntsprochen haben mülste, ,, man 
„sieht, dal die Partei, die es, unabhängig von. den 
„Jahrszeiten, an den Kaälendertagen erhalten wissen 
„wollte, an die es ursprünglich geknüpft worden war, 
„den Sieg über diejenigen davon trug, die es, der an- 
„‚fänglichen “Anordnung. gemäfs, dem Frühlinge an- 
„eigneten.”” Wie ist es aber denkbar, dafs man mit 
dem Worte ver so gespielt haben sollte! Die Zeitbestim- 
mung P. Cornelio Scipione et T. Sempronio Longo Coss., 
welche das Jahr 560 gibt, zeigt offenbar, dafs der ganze 
Gegenstand des Streits blofs die Frage betraf, ob die 
Erzeugnisse des Jahrs.559, wo. sich das Gelübde erle- 
digt haben mochte, oder die des folgenden Früh- 
lings zum ver sacrum zu nehmen seien. Wir wollen 
uns übrigens die Schwierigkeit der Sache nicht ver- 
‚ hehlen; denn bei der damaligen Anomalie des römi- 
schen Kalenders waren der Martius und Aprilis Win- 
termonate. Wir müssen entweder annehmen, dafs 
Livius das Datum der mehrmals erwähnten, vier Jahr 
später eintreffenden, Sonnenfinsternifs unrichtig ange- 
geben, oder die ursprüngliche Bestimmung des ver 
sacrum, nach der es mit dem Martius und Aprilis 
zusammengehört haben mufs, auf das Jahr 560 über- 
getragen und dem Pontifex Licinius Worte in den 
Mund gelegt hat, die er nicht füglich gesagt haben 


kann. 


104 Technische Chronologie. 


Wir sind nun mit De la Nauze bis zum Jahr 
565 d.St. gekommen, wo nach seiner Hypothese die 
erste Unordnung im römischen Schaltwesen entstanden 
ist. Sie gibt sich, sagt er, auf folgende Weise zu er- 
kennen. `, Unter dem Consulat des L. Aemilius Paulus 
und C. Licinius Crassus, im Jahr 586, ereignete sich 
eine Mondfinsternifs, wie Livius berichtet‘), nocte 
quam pridie Nonas Septembres insecuta est dies, also 
am dritten römischen September. Diese Finsternifs kann 
keine andere sein, als die totale, die in der Nacht vom 
21 zum 22. Junius des julianischen Kalenders im Jahr 
168 v. Chr. eingetroffen ist "1. Der 15. Martius, mit 


1) XLIV,37. Vergl. Plut. vita Aemil. c.17. Plin. 4.N.1l,9. 
Front.Strat.1,12,8. Val. Max. VIII, 11. 

2) Nach meiner Berechnung trat zu Rom der Anfang der Fin- 
sternifs um 5 U. 44’, der Anfang der totalen Verdunkelung um 
6 U. 51’, das Mittel um 7 U. 34’, das Ende der totalen Verdun- 
kelung um 8 U. 18’ und das Ende der ganzen Finsternifs um 
9 U. 24' Abends w. Z. ein, in Macedonien, unter 40 Grad Länge, 
39 Min. später. Die Sonne ging zu Rom und in Macedonien um 
7 U. 33’ unter, Eine Nachtstunde dauerte 44t Min. Aequato- 
realzeit. Die erste Nachtstunde endigte sich also um 8 U. 17’, 
die zweite um 9 U. 2’, die dritte um 9 U. 46’, die vierte um 
40 U. 31’. Der Mond ging demnach in Macedonien total ver- 
dunkelt: auf, das Mittel der Finsternifs trat am Ende der ersten 
Nachtstunde ein, die totale Verdunkelung hörte am Ende der 
zweiten und die ganze Finsternifs gegen die Mitte der vierten 
auf. Man sieht der Tribunus militum C. Sulpicius Gallus, 
der seinen Soldaten auf die nächste Nacht ab hora secunda 
usque ad quartam eine Mondfinsternifs verkündigt haben soll, 
mufs sich sehr gut auf ihre Berechnung verstanden haben. Auch 
Plinius und Frontinus reden von einer Vorherverkündi- 
gung. Nach Cicero dagegen (de Republ. 1,15. p. 44 ed. Maii) 
hatte er die Armee blofs über die Statt gefundene Finsternifs 
belehrt — kaud dubitavit postridie palam in castris docere 


Römer. 105 


welchem das Jahr 586 d. St. begann, entsprach mithin 
dem ten julianischen Januar 168 v.Chr. Das Jahr 
565 d. St. hat aber am 30. November 190 v. Chr. sei- 
nen Anfang genommen. Das Intervall zwischen beiden 
Datis beträgt 7706 Tage, da doch die 21 römischen 
Jahre bei ungestörter Einschaltung nur 7680 hielten. 
Es sind mithin in diesem Zeitraum 26 Tage zu viel 
eingeschaltet worden, welche sich folgendermafsen nach- 
weisen lassen. Livius sagt von L. Scipio Asiaticus, 
welcher 564 Consul war: Triumphavit mense interca- 
lario pridie Calendas Martias — anno Jore post, quam 
consulatu abiit}. Dies geschah also am Schlufs des 
Jahrs 565, das mithin ein Schaltjahr war, da es, als 
ein ungerades, ein Gemeinjahr hätte sein sollen. Dann 
ging die Einschaltung wieder ganz ordentlich fort bis 
zum Jahr 584, das, wie alle geraden, ein Schaltjahr 
war, und zwar mit einem 'Schaltmonat von 25 statt 22 
Tagen; denn Livius bemerkt ?): Hoc anno interca- 
latum est; tertio dies post terminalia Calendae inter- 
calares fuere. Nehmen wir also diese drei Tage mit 
jenem aufserordentlichen Schaltmonat, der füglich 23 
Tage gehalten haben kann, zusammen, so haben wir 
die 26 zu viel eingeschalteten Tage.” — Dafs das Jahr 
565 ein Schaltjahr war, ist gewifs; ob gerade ein 
aufserordentliches, wollen wir nicht mit Sicher- 


nullum esse prodigium. Eben so stellt Valerius Maximus 
die Sache dar, vermuthlich der Wahrheit gemäfser. Auch das _ 
aldvidıov, plötzlich, beim Plutarch, deutet eben nicht auf eine 
erwartete Finsternifs. 

1) XXXVII, 59. 

®?) KEMA, 


‚106 Technische : Chronologie. 


heit behaupten. Von dem tertio die post terminalia 
ist schon oben (2,64) die Rede gewesen. Auf keinen 
Fall. kann, es von drei vollen Tagen zwischen den 
beiden Grenzen genommen werden. 

Eine zweite aufserordentliche Einschaltung, und 
noch dazu. von zwei Monaten, soll im Jahr 587 unter 
dem : Consulat: des Q, Aelius Paetus und M. Iunius 
Pennus Statt gefunden haben; denn Livius sagt‘): 
Intercalatum eo anno, da doch dieses Jahr als ein un- 
gerades ein gemeines hätte sein müssen. Dal aber der 
Mercedonius zwiefach war, folgert De la Nauze dar- 
aus, dafs die Censoren des Jahrs 586 nach Livius?) 
um eine Amtsverlängerung von einem Jahr und zwei 
Monaten ‚anhielten. Man verweigerte sie ihnen zwar, 
sagt er, mufs aber nichts desto weniger ihrem. Wunsch 
gemäfs, das nächstfolgende Jahr um zwei Monat ver- 
längert haben. In der That ein bündiger Schlufs! So 
willkührlieh-auch das Schaltwesen um diese Zeit schon 
gehandhabt sein mag, so ist es doch nicht wahrschein- 
lich, dafs man in Einem: Jahr zwei Monate eingeschaltet 
habe. Und. Livius sollte es nicht der Mühe werth ge- 
halten: haben , eine solche auffallende Anomalie zu be- 
merken ? 

Die Nothwendigkeit eines dritten aufserordentlichen 
Mercedonius entweder für das Jahr 587, oder doch für 
- ein nicht sehr weit davon entferntes, sucht De la 
Nauze auf folgende Weise darzuthun. M. Porcius 
Cato, der im Anfange des dritten punischen Krieges 
(im Jahr 604) starb, beschäftigte sich in den letzten 


‘) XLV, Ad. 
2) XLV, 15. 


D 


Römer. 107 


Jahren. seines Lebens mit dem Ackerbau und verfafste 
ein kleines noch vorhandenes Werk über denselben. 
In diesem stehn die römischen Monate in eben dem 
Verhältnisse zu den Jahrszeiten, sie mm spätern julia- 
nischen Kalender. ` So heifst es c. 146: Dies ärgento 
ex Cal. Nov. mensium decem-oleae ‚legendae  faciun- 
daeque ` locata est, et si emtor locari, Idibus solyito, 
Es ist vom Verkauf der Oliven am Stamm die Rede. 
Nach Plinius!) begann die Olivenernte, nach der 
Weinlese um die Zeit des Untergangs der Plejaden, 
den er auf den 31. November setzt”). Hiermit kommt 
Cato’s Vorschrift sehr gut überein, der die Oliven 
am Stamm zum 1. November verkauft wissen will. Von 
hier an sollen dem Käufer zum Einsammeln, zur Be- 
reitung des Oels und zum Verkauf zehn Monate bewil- 
ligt sein; wenn der Käufer aber die Ernte wieder ver- 
kaufen will, so soll er dem ersten Verkäufer schon um 
die Mitte des November Zahlung leisten. 

Zu Cato’s Zeit stimmte also der römische Kalen- 
der mit dem julianischen überein, was nach De la 
Nauze’s Theorie blofs dem zufälligen Umstande bei- 
zumessen ist, dafs er gerade schrieb, als der römische 
Januarius seinen Kreislauf durch das julianische Jahr 
vollendet hatte, Wie ist es aber denkbar, dafs Cato 
die Wandelbarkeit des römischen Jahrs in seinem Werk 
gar nicht berücksichtigt haben: sollte? Gesetzliche Vor- 
schriften, wie er sie unter andern noch über den Ver- 
` kauf der Weintrauben gibt, konnten im alten römi- 
schen Kalender, wenn es damit wirklich die von De 


1) H. N. XVII, 74. 
2) 11,47. 


108 Technische Chronologie. 


la Nauze angenommene Bewandnifs hatte, gar nicht 
an bestimmte Data geknüpft werden, weil sich nach 
30 Jahren schon alles um einen Monat verschoben 
hatte. Cato’s unstreitig ächte Schrift dient vielmehr 
zum Beweise, dafs das römische Jahr zu seiner Zeit 
durch einen Schalteyclus geregelt sein mufste, und dafs 
nur durch die Schuld der Pontifices Anomalien ent- 
standen, die er natürlich unberücksichtigt liefs. 

Mit dem Jahr 601 d. St. begannen die Consuln 
ihre Amtsführung an den Calendis des Ianuarius. Die 
Einschaltung ging nun nach De la Nauze auf die 
ungeraden Jahre über, indem das Jahr 600 wegen des 
anticipirten Eintritts der Consuln ein gemeines gewor- 
den sein soll. Das Schaltwesen erlitt hierauf seiner Mei- 
nung nach bis zum Consulat des Cicero (im Jahr 691) 
keine Anomalien weiter, aber desto häufigere nach dem- 
selben, wo bis 708, dem letzten vor der julianischen 
Reform, sieben Schaltmonate übergangen sein sollen. 

Man sieht, dafs in dieser Hypothese von einer Aus- 
gleichung des ältern römischen Jahrs mit dem Sonnen- 
jahr vermittelst einer Schaltperiode durchaus keine 
Rede ist, da sich doch die sehr bestimmte Nachricht 
von einer vier und zwanzigjährigen findet, die wir so 
ganz zu vernachlässigen unmöglich berechtigt sind. 

‚Bei der grofsen Willkühr, mit der die Pontifices 
das Geschäft der Einschaltung betrieben, scheint der 
einzig sichere Weg, zur Kenntnifs der Stelle zu gelan- 
gen, die ein jedes Consulat im julianischen Jahr ein- 
nimmt, der zu sein, dafs man ohne vorgefafste Mei- 
nung durch sorgfältige Vergleichung aller sich ergeben- 
den Zeitmerkmale die julianischen Data der einzelnen 
Begebenheiten wenigstens annäherungsweise zu ermitteln 


RÖMER: 109 


sucht. Diesen Weg hat Hr. Albert in seinem Abrégé 
chronologique de l'Histoire » Romaine ‘), so weit Li- 
vius und Dionysius seine Führer waren, nicht ohne 
Glück betreten. 

So unhalıbar nun anch De la E s Hypo- 
these im Ganzen sein mag ?), so ist doch das, was er 
über die Jahrszeiten einzelner von Cicero nach Mo- 
natstagen bestimmten Begebenheiten aus dem Zeitraum 
seines Consulats und der folgenden Jahre beibringt, aller 
Aufmerksamkeit werth. 

Scaliger, Calvisius, Petavius, Usserius und 
fast alle übrigen Chronologen und Annalisten; 'sind der 
Meinung, dafs zur Zeit dieses Consulats der römische 
Kalender dem julianischen schon eben so vorgeeilt sei, 
wie siebzehn Jahre später bei seiner Reform durch Cä- 
sar. Scaliger z.B. sagt’), Cicero: habe dasselbe im 
Jahr 4650 der julianischen Periode (64 v. Chr.) ent- 
weder am Aöten oder 23. Oktober angetreten, je nach- 
dem das vorhergehende Jahr em Gemein-- oder ein 
Schaltjahr gewesen sei. Man nimmt daher gewöhn- 
lich an, dafs die Mondfinsternifs, deren er im zwei- 
ten Buche seines Gedichts Consulatus mit den Worten. 
gedachte "1: 


1) L'Art de werifier les dates avant l’Ere chrétienne 
Tom. IV und Y. 


2) Man vergleiche, was Hr. Daunou über sie urtheilt. Jour- 
nal des Savans 1820, p. 658 ff. 


?) Emend. temp.1.V. p. 443. 


4) De divin.I, 11. Er besang sein Consulat in einem eigenen 
Gedicht, von welchem er uns an dieser Stelle ein Fr agment auf- 
bewahrt hat. 


110 Technische Chronologie. 


Quod ferme dirum in tempus cecidere Latinae, 

Cum claram speciem concreto lumine luna 

Abdidit,. et subito stellanti nocte peremta est, 
die partielle vom 7. November 64 v. Chr.: gewesen sei '). 
De la Nauze dagegen macht den 1. Ianuarius 691. zum 
44ten. julianischen März .63 v. Chr., und: Bringt uns 
so das Consulat um ganze fünf Monate näher. ` Nach 
ihm ist die Mondfinsternifs, von der Cicero‘'spricht, 
die totale’ vom 14. Mai des Jahrs 63. 

Dafs, wenn auch er nicht bis auf den Tag Recht, 
doch seine Vorgänger entschieden Unrecht haben, geht 
meines Erachtens "unwidersprechlich aus den Zeitum- 
ständen der catilinarischen : Verschwörung hervor. Aus 
der Rede: pro P: Sylla?) ‚ersehen “wir, dafs Catilina 
und seine Mitverschworenen ihre Plane in der Nacht 
verabredeten, quae- consecuta est posterum diem Nona= 
rum Novembr., also in der zum 7. November. Am. 
Sten hielt: Cicero die erste seiner noch vorhandenen 
Reden gegen ihn, und am folgenden Tage die zweite. 
In der letztern nun sagt er’): Feruntamen ‘guid sibi 
isti miseri volunt? num suds secum mulierculas. sunt in 
castra ducturi? quemadmodum autem illis carere po- 
terunt, his pragsertim noctibus? quo autem pacto 
illi Apenninum atque illas pruinas ac nives per- 
ferent? Dies pafst schlecht auf die letzte Hälfte des 
August, in die der 9. November gehört haben miüfste, 
wenn der 1. Ianuarius des verschobenen römischen Ka- 


1) Dieser Meinung ist zum Beispiel Calvisius.. Opus chro- 
nologicum p.397 ed. Francof. 1650, fol. 
?) A8, 


2) 0.10. 


Römer. 141 


lenders dem 13. Oktober des julianischen entsprochen 
hätte. Dio Cassius ferner -berichtet 11. -Catilina sei 
gleich im Anfange des Jahrs, in welchem Iunius 
Silanus und L. Licinius CGonsuln gewesen (692 d. St.) 
vernichtet worden, also nach der gewöhnlichen Ansicht. 
bis zur: Mitte des Oktobers; und doch sagt Cicero in 
seiner Rede pro P. Sextio 71: Si M. Petreü von exccel- 
lens animo et amore -reipublicae wirius, non, summa 
auctoritas ‘apud milites ... fuisset; datus» illo in 
bello esset hiemi locus, neque unquam Catilina, 
cum e pruina Apennini atque e nivibus illis 
emersisset, atque aestatem integram: nactus, Italiae 
calles et pastorum stabula cepisset, sine multo sanguine 
ac sine totius Italiae vastitate miserrima concidisset. 
Alles dies stimmt, wie man sieht, sehr gut zu’ De la 
Nauze’s Ansicht, dafs der römische Kalender damals 
um dritthalb Monate retardirte; denn der kurze gegen 
Catilina unternommene Feldzug trifft hiernach auf den 
Februar. Auch gehen obige Verse des Cicero oflenbar 
auf eine totale Mondfinsternifs, nicht zu gedenken, dafs 
die Feriae Latinae, mit denen er ‚dieselbe in Ver- 
bindung bringt, als ein auf dem hohen Mons Albanus 
gefeiertes Volksfest der Einwohner Latiums, schicklicher 
in den Mai als in den November zu setzen sind °). 


1) Hist. XXXVII, 39. 

E i 

"1 Die Zeit ihrer Feier war unbestimmt. Doch finden wir 
gewöhnlich nur Frühlingsmonate genannt. Man vergl. Livius 
XXV,12; XLI, 16; XLII, 35; XLIV, 22. Verhehlen wollen 
wir uns übrigens die Schwierigkeit nicht, die das ein paar Verse 
früher von Cicero dem Mons Albanus beigelegte Epitheton ni- 
valis verursacht. f 


112 Technische ‚Chronologie. 


Noch eine Bestätigung erhält diese Ansicht durch 
den Horoskop des August, der sich nach der Stel- 
lung, die man sonst, den römischen Monaten während 
Cicero’s Consulat; gab; nicht befriedigend erklären 
läfst. Dieser Gegenstand, der zu vielen Streitigkeiten 
Anlafs gegeben hat *), verdient hier eine Erörterung. 

August wurde nach Suetonius M. Tullio Cicerone, 
C. Antonio Coss. IX. Cal. Octobr. paullo ante solis 
exortum: geboren ê). Hier fragt sich zuvörderst, ob 
der 23. September des damaligen verschobenen römi- 
schen Kalenders oder des julianischen gemeint sei. 
Letzteres nimmt Dodwell an °), voraussetzend,, dafs 
August das römische Datum seiner Geburt auf den spä- 
.terhin von Cäsar rectificirten Kalender redueirt habe. 
Für diese Meinung spricht die Lebensdauer, die wir 
ihm beigelegt finden; denn vom 2östen julianischen 
September:des Jahrs 691 d. St. bis zum 19. August 767, 
wo er starb, verfliefsen 76 Jahre weniger 35 Tage, die 
ihm Suetonius‘), oder 75 Jahre 10 Monate 26 Tage, 
die ihm Dio Cassius gibt.’). Es ist aber weit wahr, 
scheinlicher, dafs der 23. September des alten Kalen- 
ders nach Einführung des neuen unverändert als der 
Geburtstag des Imperators beibehalten wurde, und die 


1) Man sche den Thesaurus numismatum Imperatorum Mo- 
rellianus. Tom. I. p. 194 f. 

2) Aug. c.5. Dasselbe Datum findet sich in einem von August 
an seinen Enkel Caius geschriebenen Briefe (Gellius N. 4. XV, 7) 
und in den Calendariis Maffaeiorum, Pinciano und Caprani- 
corum bemerkt. Man vergleiche die Sammlung des Foggini. 

TI) De Cyclis X, 3. 

<) »CaA00, 

5) LVI 30. 


RÖMER. 418 


beiden Geschichtschreiber hiernach seine Lebensdauer 
berechnet haben, ohne sich um den gewifs schon da- 
mals schwer zu bestimmenden Sitz dieses Tages im 
julianischen Kalender -zu kümmern. Dies ist auch 
Scaliger’s und Petavius Meinung. Nun erzählt 
Suetonius‘), August habe sich von dem Mathematiker 
(Astrologen) Theogenes die Nativität stellen lassen und 
so viel Vertrauen zu dessen Verkündigungen gefafst, ut 
thema suum wulgayerit, nummumque argenteum nota 
sideris Capricorni, quo natus est, percusserit. Der- 
gleichen Münzen sind noch mehrere vorhanden. Der 
Horoskop des August, d.i. das in der Stunde seiner 
Geburt aufgehende Zeichen des Thierkreises, war also, 
wenn anders Theogenes richtig gerechnet hatte, der 
Steinbock. Wie ist aber dieses Zeichen und die 
Frühstunde, in der die Geburt geschehen sein soll, 
mit dem Julius zu vereinigen, auf den damals nach 
der gewöhnlichen Annahme der 23ste römische Septem- 
ber traf? Scaliger’) durchhauet den Knoten, indem 
er den Suetonius in der Angabe der Tagszeit eines 
Irrthums beschuldigt, und die Geburt auf den Abend 
setzt. Alles hingegen geht klar auseinander, wenn wir 


1) c.94. In eben diesem Kapitel wird angemerkt, August sei 
an einem Tage geboren, wo der Senat über Catilina verhandelt 
habe. Bedenkt man, dafs Cicero schon eine geraume Zeit vor 
Ausbruch der Verschwörung von ihrer Existenz unterrichtet war 
und den Senat davon in Kenntnifs setzte, so wird man bei die. 
ser Notiz wenig Schwierigkeit finden. Dodwell hingegen be- 
nutzt sie, um den 9. November des alten Kalenders, an welchem 
die zweite catilinarische Rede gehalten worden ist, als den eigent- 
lichen Geburtstag August festzustellen. 


2); Emend. temp: \. V +p. 443. 
I. [8] 


114 Technische Chtonolog Die. A 


` der Ansicht des französischen Gelehrten beitreten. Nach 
dieser traf der 23ste römische September auf den 28sten 
julianischen November, und erwägen wir, dafs die Rö- 
mer die Aequinoctien und Solstitien auf die achten 
Grade der entsprechenden Zeichen setzten 71. so wer- 
den wir keine Schwierigkeit finden, den Aufgang des 
Steinbocks mit der ante solis exortum erfolgten Geburt 
des Imperators zusammenzubringen. 

Welchen Gang der römische Kalender weiter wäh- 
rend der letzten siebzehn Jahre vor seiner Reform ge- 
nommen hat, wird sich durch ein genaues Studium 
der Werke des Cicero, besonders seiner Briefe, de- 
ren aus allen Jahren dieses Zeitraums noch viele vor- 
handen sind”), mit ziemlicher Sicherheit ausmitteln 
lassen. 

Das Jahr 708, unmittelbar vor der Adlon: hatte, 
wie. die unten beizubringenden Zeugnisse lehren wer- 
den, 445 Tage. Es fing also den 43. Oktober 47 v. Chr. 
an. Da nun das alte römische Gemeinjahr 355, das 
Schaltjahr abwechselnd 377 und 378 Tage hielt, so 
würden wir leicht den Anfang aller übrigen Jahre aus 
dem gedachten Zeitraum angeben können, wenn wir 
die Schaltjahre kennten. Mit Bestimmtheit wissen wir 
aber nur vom Jahr 702, dafs es ein solches war g 
Alle übrigen macht De la Nauze zu Gemeinjahren. 
Er glaubt sich dazu um so eher berechtigt, da Ma- 


1) S. unten. 


2) Man vergleiche die chronologische Anordnung derselben in 


der 'schützischen Ausgabe, wo Bas nach der catonischen Aere ` 
gerechnet ist. 


°) S. die oben (2,60) citirte Stelle des Aiegi Pedianus. 


Römer. 115 


erobius einmahl bemerkt +): Fuit tempus, cum prop- 
ter superstitionem intercalatio omnis omissa est. Auf- 
fallend nur ist es, dafs weder Censorinus noch ein 
anderer einen so merkwürdigen Umstand, wie die Weg- 
lassung so vieler Einschaltungen kurz hinter einander, 
nicht erwähnt hat. Wie willkührlich es übrigens beim 
Einschalten damals zuging, lehren folgende Worte des 
Cicero °): Illud tamen memento curare per te et per 
omnes nostros, inprimis per Hortensium, ut annus no- 
ster mancat suo statu, ne quid noypi decernatur. Hoc 
tibi ita mando, ut dubitem, an etiam te rogem, ut 
pugnes, ne intercaletur. Er meint das Jahr seines Pro- 
consulats, 704 d. St. Der Tribun Curio hatte damals 
die Einschaltung betrieben °), aber nichts ausgerichtet — 
de intercalando non obtinuerat, wie es in einem Briefe 
des Coelius an Cicero heifst °). 

Wäre wirklich in dem Zeitraum von 691 ein- 
schliefslich bis 708 nur einmahl, im Jahr 702, einge- 
schaltet worden, so würden die Anfänge der Consular- 
jahre also zu stehen kommen: 

A. u. 691 den 14. März 63 v.Chr. 
- 692 den A. März 92 - 
-. 693 den 22. Februar 61  - 
-= 694 den 11. Februar 60 ` -= 
- 695 den 1, Februar 59 - 


1) Sat. I, 14. 

2) Ad Atticum\,9. Man vergleiche V, 13. Und doch sagt er 
selbst: Diligenter habenda ratio intercalandi est etc. S. oben 
(2,49). 

23) Dio Cassius Hist. XL, 62. 

+) Ad diw. VIIL 6. 


EN 


116. Technische Chronologie. 


A.u. 696 den 22. Januar 58 v. Chr. 

- 697 den 12. Januar BI - 

- 698 den 1. Januar 56 à 

- 699 den 22. December 56 - 

- "200 den 12. December 55 - 

- .701 den 2. December 54 - 

- 702 den 21. November 55 -= 

- 705 den A. Deeember 52 - 

- 704 den 23. November 51 - 

- 705 den 43. November 50° - 

- 706 den 2.November 49 - 

- 707 den 23. Oktober A8 - 

- 708 den 435. Oktober 47 - 
und es wäre nun die Frage, ob sich alle Zeitbestim- 
mungen beim Cicero ungezwungen in diese Hypo- 
these fügen. So viel ich sehe, allerdings. Wenn er 
z.B. im Jahr 700 an den Atticus schreibt '), er habe 
von seinem Bruder Quintus und von Cäsar Briefe, vom 
26. September an den Ufern Britanniens nach Beendi- 
gung des dortigen Feldzuges datirt, erhalten, so stimmt 
damit die Angabe Cäsar’s?), dafs er seine Armee ge- 
gen das Aequinoctium aus Britannien zurückgezo- 
gen habe, ganz gut überein; denn nach vorstehendem 
Schema entsprach der 26ste römische September da- 
mals dem 3isten julianischen August, und das Herbst- 
äquinoctium traf auf den 25sten julianischen Septem- 
ber. Im Jahr 705 datirt Cicero einen Brief an den 
Atticus?) vom 16. Mai, worin er sagt: Nunc qui- 


’) IV, 17. 
°) De bello Gallico V, 23. 
a X;17. 


RÖMER. 117 


dem aequinoctium nos moratur. Der 16te römische 
Mai war der 24ste julianische März, der Tag nach 
dem Frühlingsäquinoctium. 


IV. Jahr des Iulius Cäsar. 


Die Pontifices, denen die Aufsicht über den Ka- 
lender oblag, bedienten sich desselben, im Einverständ- 
nifs mit ihrer Kaste, als eines Mittels zur Bedrückung 
des Volks. Zwar hatte der gewöhnlichen Sage nach 
der Scriba Cn. Flavius im Jahr 450 d. St. das Ge- 
heimnifs der dies fasti verrathen '); allein es blieb 
ihnen noch immer der Schaltmonat ?), den sie ihren 
jedesmaligen Privatabsichten gemäfs gegen die Norm an- 
zusetzen sich ‘erlaubten. Sie allein, sagt Plutarch’), 
wufsten um die Zeit; plötzlich und ohne dafs es je- 
mand ahnte, schoben sie den Schaltmonat ein. Da- 


t) Fastos circa forum in albo proposuit, ut, quando lege 
agi posset, sciretur. Liv.IX,46. Vergl. Cicero pro L. Mu- 
raena e II. Val. Max. DS Macrob. Sat. Liz Aus einem 
Briefe des Cicero an den Atticus (VI, 1) erschen wir übrigens, 
dafs dieser die ganze Geschichte bezweifelt und jener ihm darin . 
nicht ganz Unrecht gegeben hatte. 

2) Pontificum arbitrio intercalandi ratio permissa. Censor. 
c. 20. 

$) Vita Caes. c. 59. Man vergleiche die oben (2, 97) aus 
Censorinus, Ammianus Marcellinus und Solinus citir- 
ten Stellen. Cicero konnte daher, was nach unsern Begriffen 
sonderbar klingt, an den Atticus schreiben (V,21): Cum scies 
Romae intercalatum sit, necne, velim ad me scribas. In 
einem andern Briefe (ad div. VII, 2) sagt er: Quotidie vota 
facimus, ne intercaletur, ut quam primum te videre pos- 
simus. 


118 Technische C hronologie. 


durch entstand eine solche Verwirrung im Kalender, 
ut neque messium feriae aeslali, neque vindemia- 
rum autumno competerent, wie Suetonius sich aus- 
drückt *). 

Iulius Cäsar erwarb sich als: Pohtifex maximus, 
welche Würde er in seinen letzten Jahren unter den 
höchsten im Staat bekleidete, das grofse, noch auf die 
späteste Nachwelt. wohlıhätig .einwirkende, Verdienst, 
dafs er nicht blofs die römischen Monate zu den Jahrs- 
zeiten zurückführte, denen sie ursprünglich angehört 
hatten, sondern auch zur Verhütung fernerer Verschie- 
bungen eine möglichst ‘einfache Schaltregel aufstellte. 
Bei seinem Aufenthalt im Orient, hatte er das reine 
Sonnenjahr kennen gelernt. ` Die Aegypter haben zwar 
den Vierteltag im bürgerlichen Leben nicht vor dem 
Jahr 30.v. Chr. zu gebrauchen angefangen ; allein die 
Hundssternperiode , wodurch ‘ihr bewegliches Jahr mit 
dem festen ausgeglichen wurde, war auf denselben ge- 
gründet. Er hatte nun den einfachen Gedanken, eine 
vierjährige Ausgleichung einzuführen, indem er dreien 
ägyptischen Jahren zu 365 Tagen ein viertes zu 366 
beigesellte, wodurch ein Cyclus von 1461. Tagen: gebil- 


det wurde, der nur um etwa £ Stunden zu lang ist. 


4 
Dies gibt alle 128 Jahre einen Tag zu viel. Ob er 
den Unterschied mit Hipparch in 300 Jahren auf 
einen Tag, oder mit Callippus auf Null gesetzt hat 
(1,344,352), läfst sich nicht mit Sicherheit entscheiden, 
da die nicht ungelehrten astronomischen Schriften, die 


er nach Macrobius hinterlassen haben soll *), unter- 


1) Caesar c. 40. 
°?) Siderum motus, de quibus non indoctos libros reliquit, 
ab Aegyptiis disciplinis hausit. Saturn. I, 46. Plinius führt 


RÖMER: ' 119 


gegangen sind; genug er berücksichtigte denselben bei 
seiner Schalteinrichtung nicht. 

Die Ausdrücke, in denen die Schriftsteller von sei- 
ner Kalenderverbesserung reden 71. zeigen, dafs er we- 
der, wie in gleichem Falle Gregor XII, blofs seinen 
Namen dazu hergegeben hat, noch ganz ohne Zuzie- 
hung der Gelehrten dabei zu Werke gegangen ist. Als 
sein Lilius und Clavius werden uns von Plinius der 
Peripatetiker Sosigenes, und von Macrobius der 
Scriba M. Flavius genannt. Jener scheint ihm bei 
der wissenschafllichen, dieser bei der technischen Partie 
behülflich gewesen zu sein. 

Das Wesen und die Umstände der Reform lehrt 
uns am bündigsten Censorinus kennen. Adeo aber: 
ratum est, sagt er, ut C. Caesar Pontifex Maximus, 
suo III. et M. Aemilii Lepidi consulatu, quo retro 
delictum corrigeret, duos menses intercalarios dierum 
sexaginta septem in mensem Novembrem et Decem- 
brem interponeret, cum iam mense Februario dies tres 
et wiginti intercalasset, faceretque eum annum dierum 
CDXLV, simul providens in futurum, ne iterum erra- 
retur. Nam intercalario mense sublato, annum civi- 
lem ad solis cursum formavit. Itaque diebus CCCLV 
addidit X, quos per septem menses, qui dies undetri- 


unter den von ihm beim achtzehnten Buch benutzten Quellen cin 
Werk Cäsar’s de astris an. 

t1) Die Hauptstellen sind: Plut. vita Caes.l.c. Dio Cas- 
sius XLII, 26. Appianus de bello civ. l. U. extr. Ovid. 
Fast. Il, 155ff. Suet. Caes. Le Plin. H. N. XVII, 57. Censo- 
rinus l.c. Macrob. Saturn. 1,144. Ammianus Marc. XXVI, 1. 
An letzterm Ort wird die Reform irrig dem August zuge- 
schrieben. 


120 Technische Chronologie. 


cenos habebant, ita distribuit, ut Ianuario et Sextili 
et Decembri bini accederent, caèteris singuli: eosque 
dies extremis partibus mensium apposuit, ne scilicet 
religiones sui cuiusque mensis a loco submoverentur. 
Quapropter nunc cum in septem mensibus dies singuli 
ct triceni sint, quatuor tamen illi ita primitus instituti 
co dinoscuntur, quod Nonas habent septimanas, caeteri 
quintanas. Praeterea pro quadrante diei, qui annum 
verum. suppleturus videbatur, instituit, ut peracto qua- 
driennii circuitu dies unus, ubi mensis quondam. sole- 
bat, post Terminalia intercalaretur, quod nunc bis- 
sextum vocatur. Ex hoc anno ita a Iulio Caesare 
ordinato, caeteri. ad nostram memoriam Tuliani ap- 
pellantur, iique consurgunt ex 'guarto Caesaris con- 
sulatu. 

Das Jahr also, dem Cäsar eine so abnorme Ge- 
stalt gab, um die Calendas: des Ianuarius, die bis ge- 
gen die Herbstnachtgleiche zurückgewichen waren, zu 
ihrer ursprünglichen Stelle im Sonnenjahr zurückzu- 
schieben, war das, auf welches sein drittes Consulat 
trifft, nämlich 708 d. St., 46 v.Chr. Von den neuern 
Chronologen wird es das Jahr der Verwirrung 
genannt, von Macrobius treflender annus confusio- 
nis ultimus. Nach Censorinus bestimmter Angabe 
der Länge der drei eingeschalteten Monate läfst sich 
mit Zuziehung der ursprünglichen Dauer der übrigen 
leicht folgendes Schema entwerfen; 


Römer. | ER 


Anfang im 
' Römische Monate. Tagzahl. julianischen Kalender. 
m nn? — u) NE 

Januarius a. u. 708 29 143. Oktober 47 v. Chr. 
Februarius 23 41. November 
Mercedonius 23 4. December 
Letzte Tage des Februarius 5 27. December 
Martius 31 1. Januar 46 v. Chr. 
Aprilis 29 1. Februar | 
Maius RH 2. März 
Iunius 29 2. April 
Quintilis 31 4. Mai 
Sextilis 29 1. Junius 
September 29 30. Junius 
October 31 29. Julius 
November 29 29. August 


Zwei aufserordentliche l 
Schaltmonate 67 27. September 


December 29 3. December 
Tanuarius a. u. 709 1. Januar 45 y. Chr. 
Summa 445 


Macrobius spricht nur von 443 Tagen. Da er aber 
die Dauer der Schaltmonate nicht angibt, so verdient 
Censorinus Aussage den Vorzug. Dafs das Jahr der 
Verwirrung aus funfzehn Monaten bestanden habe, 
sagt auch Suetonius sehr bestimmt: Quo autem ma- 
gis in posterum e Calendis Ianuarüs nobis temporum 
ratio congrueret, inter Novembrem ac Decembrem men- 
sem interiecit duos alios, fuitque is annus, quo haec 
constituebantur, XV mensium cum intercalario, qui 
cx consuetudine in eum annum inciderat, Wenn also 


122 Technische Chronologie. 


Dio Cassius versichert, dafs nur 67 Tage eingeschal- 
tet wurden und die Angabe von mehreren als unrich- 
tig _verwirft '), so hat er Recht, in sofern auf den 
Mereedonius, der auf das Jahr der Verwirrung ex con- 
suetudine traf, keine Rücksicht genommen wird. Auf 
keinen Fall kann diesem Zeugnifs der Vorzug vor dem 
des Suetonius und Censorinus eingeräumt werden, 
was gleichwohl von De la Nauze geschieht, der das 
Jahr 708 erst mit dem 5. November anfängt. 

Die 67 aufser der Ordnung eingeschalteten Tage 
sind nach Puteanus nicht unwahrscheinlicher Mei- 
nung °) also vertheilt gewesen: 


Mensis intercalaris prior 29 27. September 
Mensis intercalaris posterior 31 26. Oktober 
Epagomenen 7 26. November, 


Von dem erstern Monat ist in folgender Stelle des 
Cicero die Rede’): Ego idem tamen cum a.d. V. 
Cal. intercalares priores, rogatu fratrum tuo- 
rum, venissem mane ad Caesarem ... Dieses Datum 
entspricht dem 23sten julianischen September. 

Man kann fragen, wodurch Cäsar bestimmt wor- 
den sei, dem Jahr der Verwirrung gerade die Dauer 
beizulegen, die er ihm gegeben hat. Offenbar wollte 
er die Calendas des Ianuarius zu ihrer ursprünglichen 
Stelle in der Gegend der Bruma oder des kürzesten 
Tages zurückführen. Das Wintersolstitium ereignete 
sich im Jahr 46 v.Chr, unter dem Meridian Roms am 


1) “Emrd xal &gnxovra Yulpas Spfeich ... "Hön plv yap tives nal 
mheloug #pacav Spa ër, ed X dnote ovrug eet, Le 

?) De bissexto col. 442. 

°) Ad div. VI, 44. 


RÖMER. i 123 


24. December um 0 U. 9’ Morgens. Hätte er den-4. Ta- 
nuarius gerade auf die Bruma setzen wollen "1. so hätte 
er die sieben Epagomenen sparen können. Er mufs 
aber zugleich die Absicht gehabt haben, den Anfang 
des ersten richtigen Jahrs auf den Neumond zu brin- 
gen, der zunächst auf die Bruma folgte, um auch in 
diesem: Punkt seine Achtung für die uralten, von ihm 
so viel als möglich beibehaltenen. Kalendereinrichtun- 
gen des Numa an den Tag zu legen. Der mittlere 
Neumond. ereignete sich nach meiner Berechnung zu 
Rom am 1. Januar. des Jahrs 45 v: Chr. oder 709 d. St. 
um 6 U. 16’ Abends und der wahre am 2. Januar um 
4 U.34’ Morgens. Auf diesen Umstand zielt ohne Zwei- 
fel Macrobius mit den nicht ganz treffend gewählten 
Worten: Annum civilem Caesar habitis ad lunam 
dimensionibus constitutum edicto palam posito pu- 
blicavit ?). Schade, dafs dieses Edikt nicht auf uns 
gekommen ist! Auch Plutarch erwähnt dasselbe, 
wenn er vom.Cicero die Anekdote erzählt, dafs er, 
als ihm jemand nach der Kalenderreform sagte, mor- 


1) Mit den Worten des Ovidius: 

Bruma novi prima est veterisque novissima solis, 
Principium capiunt Phoebus et annus idem, 

Fast. I, 163. 
mufs man es nicht ganz scharf nehmen. Selbst der sonst so ge- 
naue Censorinus sagt (c. 21): Einige (er meint die Römer), 
fangen ihr Jahr æ nopo sole id est a bruma an. Bestimmter 
drückt sich Servius aus, wenn er zu den, VII, 720 sagt: Pros 
prie sol novus est octavo Calendas Ianuarias. 

?) Lydus sucht den Grund der Stellung, die Cäsar dem 
1. Januarius gegeben, blofs in der Verkürzung des Mittagschat- 
tens, welche erst acht Tage nach dem Wintersolstitium merklich 
zu werden anfange p., 41. 


124 Technische Chronologie. 


gen wird die Leier aufgehen, spöttisch antwortete: val 
ër Öiardyuarog, ja wohl, nach dem Edikt! 
Aus Plinius!) und Columella?) ersehen wir, 
dafs Cäsar das Wintersolstitium auf den VIII. Cal. Ian. 
oder den 25. December gesetzt hat 71. Da es nun zu sei- 
ner Zeit zwischen dem 23 und 24. December schwankte, 
so scheint sein astronomischer Consulent Sosigenes 
bei der Bestimmung der Bruma nicht von eigenen Be- 
obachtungen ausgegangen, sondern frühern,, vielleicht 
denen des Hipparch, gefolgt zu sein. Die übrigen 
Cardines setzte er der Gleichförmigkeit wegen ebenfalls 
auf die VIII. Calendas, ungeachtet das Frühlingsäqui- 
noctium damals über einen Tag früher, und das Som- 
mersolstiium einen, das Herbstäquinoctium zwei Tage 
später erfolgte. Vielleicht war es dieser Umstand, der 


1) A.2.0. 

2) R. R. IX, 14. 

2) Merkwürdig ist es, dafs Dionysius von Halicarnass, 
der von Erbauung der Stadt bis auf seine Zeit 745 Jahre zählt 
(dnt. I, 3), also nach Cäsar’s Reform schrieb, sagt (1,32), die 
Lupercalien würden im Februarius nach der Winterwende 
gefeiert, und (I,38) die Idus des Maius wenig später als die 
Frühlingsnachtgleiche annimmt, mithin die Jahrpunkte um 
anderthalb bis zwei Monate hinter die Zeitpunkte setzt, die ihnen 
in Cäsar’s Kalender angehören. Hr. Bredow glaubt, dafs er 
blofs die ältern römischen Geschichtschreiber, namentlich den 
Fabius Pictor und L. Cincius, die er unter andern T, 6 als 
seine Gewährsmänner nennt, studirt und die Jahrepochen so fixirt 
habe, wie er sie bei diesen Römern nach dem damaligen verscho- 
benen Kalender angesetzt fand, ohne sich um ihre Stellung im 
julianischen Kalender zu kümmern. Untersuchungen S. 175 f. 
(1,508). Man vergleiche das römische Datum der Finsternifs des 
Jahrs 586 (2,104), um diese Hypothese sehr wahrscheinlich zu 
finden. 


Römer. 125 


ihm die Schwierigkeit machte, von der Plinius spricht: 

Trinis commentationibus , quanquam diligentior caete- 
ris, non cessavit tamen addubitare, ipse semet cor- 
rigendo. 

Was die Einrichtung betrifft, die Cäsar seinem 
Sonnenjahr gab, so legte er von den zehn Tagen, um 
welche er das Jahr des Numa verlängerte, je zwei den 
Monaten Januarius, Sextilis und December, und je einen 
den Monaten Aprilis, Iunius, September und Noyember 
bei, die früherhin sämmtlich nur 29 Tage gehabt hat- 
ten. Um nicht die Intervalle zwischen den Festen 
eines jeden Monats zu ändern, oder, wie sich Cen- 
sorinus ausdrückt, ne religiones sui cuiusque mensis 
a loco submoverentur, setzte er die neu hinzukommen- 
den Tage ans Ende ihres jedesmaligen Monats, peractis 
cuiusque mensis feriis, wie Macrobius sagt, der die 
Stellen folgendermafsen bezeichnet: im Januar kam 
hinzu IV. und III. Cal. Febr., im April VI. Cal. Maii, 
im Junius III. Cal. Iulii, im August IV. und III. Cal. 
Septembr., im September II. Cal. Octobr., im Novem- 
ber III. Cal. Decembr., im December IV. und III. Cal. 
Tanuarii. Im April scheint II. Cal. für VI. Cal. gelesen 
werden zu müssen, weil auf IV. Cal. die Floralia trafen. 
Die fünf übrigen Monate behielten ihre alte Dauer, der 
Februarius namentlich, ne deum inferum religio iñ- 
mutaretur, wie Macrobius sagt. An den Stellen der 
Nonae und Idus änderte er nichts, so dafs die vier 
Monate Martius, Maius, Quintilis und Oktober sich da- 
durch noch immer als diejenigen kenntlich machten, 
welche ursprünglich 34 Tage hatten. Statt dafs man 
sonst in allen Monaten, mit Ausnahme des Februarius, 
17 Tage vor den Calendis gezählt hatte, sagte man jetzt 


126 Technische - Chronologie. 


nach den Idus im Ianuarius, Sextilis und December 
a. d. XIX, im Aprilis, Iunius, September und November 
a, d. XVIII, im Martius, Maius, Quintilis und Oktober 
wie vorhin a, d. XVIL, und im Februarius a. d. XVI 
Calendas, nämlich: des folgenden Monats. 

Wie man beim Datiren die Monatstage gezählt 
habe, mag hier der Ianuarius lehren: 


Laufende Tage. Römische Bezeichnungsweise derselben. 
NEE, "mme 


1 Calendae Ianuariae oder Januarii "1. 
2 a. d. IV. Nonas Januarias oder Nonarum 
A a GH zi [Januarü. 
4 Pridie Nonas .Ianuarias. 
5 Nonae Tanuariae. 
6 a.d. VIII. /dus Ianuarias oder Iduum 
Kr a. d. VIL [Tanuarii. 
8 a. d. VI 
3 a. d. V 
10 a. d. IV 
14 a. d. III 
12 Pridie Idus Ianuarias. 
45 Idus Januariae. 
14 a. d. XIX. Calendas Februarias oder Ca- 
15 a.d. XVIIL [lendarum Februarii. 
16 a. d. XVIL. 
17 asd. XVI 
18 a.d. XV 
19 a, d. XIV 
20 a. d. XII 


ri, 215,52. dA 


1) Nämlich mensis: Die Monatsnamen sind eigentlich Adjektiven 


Römer 127 


Laufende Tage. Römische Bezeichnungsweise derselben. 
N a N Lage 


22 a. d. XI 

23 a, d X 

24 a. d. IX 

25 a. d. VIII 

26 a. d. VII 

27 a.d. VI 

28 a.d.V 

29 "ASSEN 

30 a. d. III 

31 Pridie Calendas Februarias. 


Nach dieser Analogie wird man den Kalender leicht 
fortführen können, wenn man nur bedenkt, dafs in 
den Monaten Martius, Maius, Iulius und October der 
zweite Tag mit a. d. VI. Non., in den übrigen mit 
a. d. IV. Non. bezeichnet wird. Auf die Nonas folgt 
durchgehends a. d. VIII. Zdus. 

Das ante diem oder abgekürzt a. d., welches beim 
Datiren gewöhnlich der Zahl vorgesetzt wird, steht ge- 
radehin für die, z.B. wenn Cicero sagt‘): Scripsi 
a.d. decimum sextum Calendas Februarias, so heifst 
dies, er hat nicht etwa vor dem 17. Januar, sondern 
an diesem Tage selbst geschrieben, was auch durch 
decimo sexto Calendas Februarias ausgedrückt vor- 
kommt. Es fragt sich, was ante in diesem Fall ur- 
sprünglich bedeutet habe, Scaliger glaubt, das ante 
diem. rühre daher, dafs die Römer den Tag mit der 
Mitternacht anfingen; dies sei hier nämlich für den 


1) Ad div.1,2. 


128 Technische ‚Chronologie. 


natürlichen Tag zu nehmen, vor dem noch sechs 
Stunden des bürgerlichen hergingen. Dies ist weit her- 
gehohlt. Petavius meint, ante diem zeige beim Da- 
tiren so viel an, als ante diem confectum, i.e. ipso 
die. Natürlicher ist es wol, das a.d. decimum sex- 
tum Calendas durch Inyersion aus diem decimum sex- 
tum ante Calendas, wie vielleicht anfangs gesagt wurde, 
entstanden sich zu denken, Die ursprüngliche, später- 
hin ungewöhnliche Stellung des ante kommt noch hin 
“und wieder vor, z.B. beim Tacitus: tertio ante Idus 
Octobres '). Wie wenig man die Kraft des ante beim 
Datiren beachtete, erhellet besonders daraus, dafs man 
noch die Präpositionen in und ex davor setzte, z.B. in 
ante diem quartum Cal. Decembres distulit; nuntii tri- 
stes venerant ex ante diem Non. Tun. usque ad pri- 
die Cal. Septembres °). Man scheint hier in ante und 
ex ante als Ein Wort geschrieben zu haben, Selbst 
wenn nicht datirt wird, findet sich ante diem ohne 
Weiteres für die gesetzt, z. B. ante quem diem. iturus 
sit?) statt quo die, welcher Gebrauch offenbar erst 
durch das Datiren entstanden ist. Auch die griechi- 
schen Schriftsteller bedienen sich dieser Redeform, wenn 
sie nach dem römischen Kalender datiren. So sagt 
Plutarch *), Rom sei erbauet zuepa Ti mpo Evderu Ka- 
Aar Malwy. 


1) Ann. XII, 69. 

?) Cicero Philipp. III, Ad Att. III, 17. 

°) Caesar de bello civ. I, 144. Merkwürdig ist noch bei eben 
‘diesem: Schriftsteller: Is dies erat ante diem V. Cal. Aprilis, 
„es war dies der 28. März.” De belle Gall. I, 6. 


*) Vita Rom. e 18. 


RÖMER. 129 


Aus den Zahlen der Monatstage erhellet, dafs die 
Römer, wenn sie ein Zeitintervall angeben wollten, den 
Tag, von welchem sie rückwärts rechneten, allemahl 
mitzählten, wie wir Deutschen den Zeitraum von einem 
Sonntage zum andern acht Tage nennen. Daraus ist 
zu erklären, warum der achte Tag vor den Idus Nonae 
hiefs. Auf dieser Zählungsweise beruht‘ folgende in der 
Ausübung nützliche Regel: wenn man die römischen 
Data nach unserer Weise auf laufende Monatstage brin- 
gen will, addire man bei den Nonis entweder zu 5 oder 
zu 77, je nachdem sie quintanae oder septimanae sind, 
und bei den Idibus im ersten Fall zu 13, im letztern 
zu 15, eins, bei den Calendis hingegen zur Tagzahl 
des vorangehenden Monats zwei, und ziehe von der 
Summe die Zahl des Datums ab. So ergibt sich ; dafs 
a. d. III. Nonas Ianuarias, der Geburtstag des Cicero, 
der 3. Januar, a. d. IV. Idus Quintiles, der Geburtstag 
des Cäsar, der 12. Julius und a. d. XI. Cal. Maias, der 
angebliche Erbauungstag Roms, der 21. April ist. 

Den Schalttag setzte Cäsar an die Stelle des 
Schaltmonats zwischen Terminalia und Regifugium 
oder zwischen a. d. VII. und EI. Cal. Martias. Um 
nun im Schaltjahr an der Bezeichnung der Terminalia 
und der übrigen Tage rückwärts bis zu den Idus des Fe- 
bruarius nichts ändern zu dürfen, gebot er den Schalt- 
tag durch a. d. bissextum Cal. Martias anzudeuten, wo- 
her denn derselbe den Namen. bissextum erhielt — quod 
nunc bissextum vocatur, wie es beim Censorinus heifst. 
Natürlich wird man auch eben so gut bissextus sc. dies 
gesagt haben '), wie sich annus bissextus für das Jahr 


‘) Mit Sicherheit kommt bissextus von dem Tage gebraucht 
nur bei sehr späten Schriftstellern vor, z. B. bei Dionysius 


1. [9] 


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130 Technische ‚Chronologie. 


findet, in welchem eingeschaltet‘ wird *). Das bei den 
neuern Chronologen sehr gebräuchliche bissextilis ist 
unrömisch. Es findet sich zuerst beim Beda ?), 

Die römischen. Rechtsgelehrten warfen die Frage 
auf, ob von den beiden Tagen; die a. d. sextum Cal. 
Martias hiefsen, der prior oder der posterior, d.i. der 
dem März nähere oder der entferntere, als das bissex- 
tum zu betrachten sei. ` Sie! entschieden sich für den 
letztern , wie aus folgenden Worten des Gelsus erhel- 
Jet 31: Cum bissextum Calendas est (im Schaltjahr), ni- 
hil refert; utrum priore, an posteriore die quis ratus 
sit:`et deinceps (in den folgenden Gemeinjaliren) sex- 
tus Calendas eius natalis dies est: nam id biduum. pro 
uno die: habetur: sed posterior dies intercalatur, non 
prior. Ideo, quo anno. intercalatum‘ non est, sexto 


`> Calendas natus, cum bissextum Calendas est, priorem 


diem-natalem habet. 

; Cäsar’s Wille war, dafs peracto quadriennii cir- 
euitu, wie Censorinus, oder quinto quoque incipiente 

anno, wie Macrobius. sich ausdrückt, das Bissextum 

eingeführt werden sollte. Um dieser Regel vom An- 


Exiguus (Argumenta paschalia p. 86 ed. Iani) und Isidor 
(Etym. VI, 117). Ob Macrobius (Saturn. T, 44) und Ammia- 
nus. Marcellinus: (l. c.) bissextus oder bissextum sagen, ist 
nicht klar. ; 

1) Augustin, epist.119 c. 1:-Non plantem hoc anno vineam, 
qui bissextus est. Man sieht, dafs die Abergläubigen nicht blofs 
den dies bissextus, wie Ammianus bemerkt, sondern sogar den 
ganzen annus bissextus für re ansahen. 


2) De temp. rat. c.9. 


°) Dig. an der oben (2, 59) angeführten Stelle. Vergl. Ulpian. 
1. IV. tit. 4, leg. 3. 


Römer. 134 


fange an ihre Gültigkeit zu geben, scheint er gleich 
das erste Jahr seiner neuen Zeitrechnung, oder, wie 
die Römer sagten, das erste julianische Jahr —a.u. 
703, v. Chr. 45 — zum Schaltjahr gemacht zu haben "3. 
In seinem Kalenderedikt stand vermuthlich, wie beim 
Suetonius, das zweideutige quarto quoque anno, und 
dies gab dann zu dem Mifsgriffe Anlafs, von welchem 
in folgender Stelle des Macrobius die Rede ist ?): 
Sacerdotes: sibi errorem novum ex ipsa emendatione 
fecerunt. Nam cum oporteret diem, qui ex quadran- 
tibus confit, quarto quoque anno confecto, antequam 
quintus inciperet, intercalare, illi quarto non peracto 
sed incipiente intercalabant. Hic error sex et triginta 
annis permansit, quibus annis intercalati sunt dies duo- 
decim, cum debuerint intercalari novem. Sed hunc 
quoque errorem sero deprehensum correxit Augustus, 
qui annos duodecim sine intercalari die transigi iussit, 


1) Ein bestimmtes Zeugnifs darüber ist nicht vorhanden, da- 
her die Ansichten der Gelehrten getheilt sind. Man vergl. Pe- 
tavii Doctr. temp. IN, 3. Sanclemente findet. es. natürlich, 
dafs sich erst vier Viertel in eben so vielen Gemeinjahren sam- 
meln mufsten,. ehe eingeschaltet werden konnte. De vulg. aerae 
emend.I, 140. Er glaubt daher, dafs nach Cäsar’s Absicht erst 
das fünfte julianische Jahr ein Schaltjahr habe sein sollen. Dann 
wären aber gleich anfangs vier Gemeinjahre auf einander gefolgt, 
die dem ‘ganzen Wesen seiner Verbesserung nach nie auf einan- 
der folgen konnten. Ich trete Scaliger’s Meinung bei, der das 
erste julianische Jahr für ein Schaltjahr nimmt. Emend. temp. 
1. IV. p. 229. Die ganze Sache ist übrigens ziemlich gleichgültig, 
da gleich vom Anfange an Cäsar’s Regel, wie, sie auch gestellt 
sein mochte, verletzt worden ist. 


2) Saturn. I, 44, Vergl. Plin. H.N. XVIII, 57. Suet. Aug. 
cak: Solim. 6, 1. 
[9*] 


132 Technische Chronologie. 


ut illi tres dies, qui per annos tringinta et sex witio 
sacerdotalis festinationis excreverant, sequentibus an- 
nis duodecim nullo die intercalato devorarentur. Post 
hoc unum diem secundum ordinationem Caesaris quinto 
quoque incipiente anno intercalari iussit, et omnem 
hunc ordinem aereae tabulae ad aeternam custodiam 
incisioni mandavit. Man sieht, die Pontifices, von 
niemand controlirt (Cäsar war gleich im zweiten juliani- 
schen Jahr ermordet worden), machten die Jahre 712, 
715, 718, 721, 724, 727, 130, 733, 736, 7395742 
und 745 zu Schaltjahren, statt dafs es die Jahre 713, 
717, 121, 725, 729, 733, 737, 741 und 745 hätten 
sein sollen. Im Jahr 745 wurde also zum zwölftenmahl 
eingeschaltet, da es erst (die von Cäsar selbst gleich 
anfangs gemachte Einschaltung nicht gerechnet) zum 
neuntenmahl hätte geschehen müssen. August gebot 
nun im Jahr 746 ') zwölf Jahre ohne Einschaltung hin- 
gehen zu lassen, d.i. drei Schaltjahre, nämlich 749, 
‘753 und 757 in Gemeinjahre zu verwandeln. Erst das 
Jahr 761 d.St. oder 8 n. Chr. wurde wieder ein Schalt- 
jahr, und von diesem Zeitpunkt an bis auf unsere Tage 
hat der julianische Kalender, der bekanntlich blofs noch 
bei den Bekennern der griechischen Kirche im Gebrauch 
ist, keine Störung weiter erlitten. 

Aus obigen Zahlen ist leicht zu folgern, dafs man, 
um die in dem Zeitraum von 712 bis 757 verschobe- 
nen römischen Data zu berichtigen, addiren müsse: 


*) Suetonius sagt nämlich a.a. O., zugleich mit der Gor- 
rection sei dem Monat Sextilis der Name Augustus beigelegt 
worden. Dies geschah aber nach Censorinus (c. 22) Marcio 
Censorino C. Asinio Gallo Coss., a. u. 746. 


Römer. 133 


einen Tag vom bissextum a. u. 712 bis zum VI. Cal. 
Martii 713, 
einen Tag vom bissextum 745 bis zum VI. Cal. 
Martii 147; 
einen Tag zwischen den bissexuis der ‘Jahre 718 
und 124 di 
zwei Tage bis zum VI. Cal. Martii 725, 
einen Tag bis zum bissextum 727, 
zwei Tage bis zum VI. Cal. Martii 729, 
einen Tag bis zum bissextum 730, 
zwei Tage bis zum bissextum 7356, 
drei Tage bis zum VI. Cal. Martii 737, 
zwei Tage bis zum bissextum 739, 
drei Tage bis zum VI. Cal. Martii 741, 
zwei Tage bis zum bissextum 742, 
drei Tage bis zum VI. Cal. Martii 749, 
zwei Tage bis zum VI. Cal. Martii 753, 
einen Tag bis zum VI. Cal. Martii 757, 
mit welchem Datum der römische Kalender wieder in 
sein richtiges Geleise kommt. Man vergleiche, was 
oben in der ägyptischen Zeitrechnung (1,160) hieraus 
für den Neujahrstag des alexandrinischen ‚Jahrs gefol- 
gert ist. 

Es gibt indessen einen Umstand, der diese Reduction 
unsicher macht, ich meine die Einschaltung und Aus- 
merzung einzelner Tage, die man vornahm, so oft die 
Nundinae mit den Nonis oder dem Jahranfange in Col- 
lision geriethen. Zu der oben (2,63) aus Dio Cassius 


‘) Man sieht also, dafs die Schlacht bei Actium, die nach Dio 
Cassius am 2. September a. u. 723 geliefert worden ist,' (4, 153), - 
eigentlich am 3. September Statt gefunden hat. 


134 Technische Chronologie. 


angeführten, das Jahr 714 d. St. betreffenden; Stelle 
füge ich noch eine andere desselben Schriftstellers '), 
wo bei Bemerkung einer im Jahr 797 der Nundinae 
wegen geschehenen Verschiebung der Tage gesagt wird, 
dafs man sich dergleichen Willkührlichkeiten sonst 
häufig — dhore moAAdzı; — erlaubt habe. 

Das Verdienst, welches sich Cäsar und August 
um die Verbesserung der Zeitrechnung erwarben, scheint 
zunächst Veranlassung zur Einführung der Monatsnamen 
Julius und Augustus gegeben zu haben. Jener wurde 
C. Caesare E et M. Antonio Coss.°), also im. Todes- 
jahr des erstern auf den Vorschlag des leiztern °) dem 
Quintilis beigelegt, in welchem der Dictator geboren 
war‘). Diesen führte Augustus selbst ein, bei Gelegen- 
heit seiner vorhin erwähnten Rectification des Schalt- 
wesens. Er wählte nicht den ‚September, in welchem 
er geboren war, sondern den Sextilis, wegen der vie- 
len in demselben von ihm gewonnenen Siege, welche 
in dem von Macrobius aufbewahrten Senatuscon- 
sult (1,153), wodurch dieser Namenwechsel sanktionirt 
wurde, aufgezählt sind °). 


t) Hist. LX.c.24. Irrig sagt der Geschichtschreiber, dafs die 
Nundinae — d ayopa d da Tüv Zwviu nuepöv — versetzt worden 
seien. Dies war schwerlich je der Fall. 

2) Gensor.l.c. 

°) Legem ferente M. Antonio M. filio Consule. Macrob., Sa- 
turn. L 12. 

*) Dio Cassius XLIV, 5. Appian. de bello civ.1. TI. p. 494 
ed. Steph. Nach Macrobius traf Cäsar’s Geburtstag auf den 
IV. Idus Quintiles (2, 129). 

°) Annum a D. Iulio ordinatum, sed postea negligentia con- 
turbatum atque confusum, rursus ad pristinam rationem rede- 


RöMeER A 135 


Es ist schr zu bedauern, dafs die Fasti des Iulius 
Cäsar nicht in ihrer ursprünglichen Form auf uns 
gekommen sind. Bruchstücke davon haben sich auf 
manchen in und aufser Rom gefundenen Denkmälern 
erhalten, aber keins gibt eine Idee von allem, was in 
dem Kalender, wie er aus den Händen seines Urhebers 
gekommen ist, gestanden haben mufs. -Diese Bruch- 
stücke sind von Gruter und vollständiger von Fog- 
gini gesammelt worden 11. Letzterer stellt folgende 
elf mit gelehrten Erläuterungen begleitete Kalender zu- 
sammen: 

1) das Calendarium Maffaeiorum, welches durch alle 

‘Monate geht; oa 

2) das Cal. Praenestinum von Verrius: Flaccus zu- 
sammengetragen, und nur in Fragmenten der Mo- 
nate Ianuarius, Februarius, Martius, Aprilis und 
December vorhanden ; 

3) das Cal. Capranicorum. mit den vollständigen Mo- 
naten Augustus und September; 

4) das Cal. Amiterninum mit Fragmenten der Mo- 
nate Maius bis December ; 


git, in cuius ordinatione Sextilem mensem e suo cognomine 
nuncupavit, magis quam Septembrem, quo erat natus, quia 
hoc sibi et primus consulatus et insignes wictoriae obtigis- 
sent. Sueton. Aug. c. 34. Vergl. Dio Cassius LN. 6. 


+) Fastorum anni Romani a Ferrio Flacco ordinatorum re- 
liquiae, ex marmorearum tabularum fragmentis Praeneste nu- 
per effossis collectae et illustratae. Accedunt. Pei? Flacci 
. operum fragmenta omnia quae exstant, ac Fasti Romani 
singulorum mensium ex hactenus repertis calendariis mar- 
moreis inter se conlatis expressi, cura et studio P. F. F. 
Rom 17179, fol. 


136 Technische C hronologie. 


5) das Cal. Antiatinum. mit Bruchstücken der sechs 
letztern Monate; 
6) das Cal. Exquilinum mit einem Theil des Maius 
und Iunius; 
7) das Cal. Farnesianum nur mit einigen Tagen des 
Februarius und Martius; 
. 8) das Cal. Pincianum mit Fragmenten der Monate 
. Tulius, Augustus und. September ; 
9) das Cal. Fenusinum mit den vollständigen Mo- 
naten Maius und Iunius; 
10) das Cal. Vaticanum mit einigen Tagen des Mar- 
tius und Aprilis; 
11) das Cal. Allifanum mit einigen Tagen des Iulius 
und Augustus. 
Ueberall finden sich die Monatstage eben so mit den 
wiederkehrenden acht ersten Buchstaben des Alphabets 
bezeichnet, wie in unsern Kalendern sonst mit den sie- 
ben ersten. Diese Buchstaben beziehen sich keineswe- 
ges auf einen Mondeirkel, wie Bianchini glaubt "1. 
sondern ‚auf die von den Nundinis gebildeten wochen- 
ähnlichen Zeitabschnitte. ` Die Römer hatten nämlich 
eine achttägige Woche. Sieben Tage arbeitete der 
Landmann; am achten kam er in die Stadt, um zu 
handeln und sich nach Staatsangelegenheiten zu er- 
kundigen, weil jeder römische Bürger, auch auf dem 
Lande, Antheil an der Gesetzgebung und Vertheilung 
der Staatsämter hatte. Dieser Markttag wurde Nundi- 
nae genannt, weil er nach römischem Sprachgebrauch 
nono quoque die wiederkehrte?). Jeder Gesetzvorschlag 


') De Calendario et cyclo Caesaris. Rom 1703, fol. 
"JI Varro R.R. II, praef. Dionys. VI, zg. Columella in 
praef. Plin. H. N. XVIII,3. Macrob. Saturn. I, 16. Unter den 


D 


Römer. 137 


mufste nach der lex Caecilia Didia *) zur Einsicht 
sämmtlicher römischen Bürger ein Trinundinum, d.i. 
zwei römische Wochen hindurch, die Nundinas, wo- 
durch sie begrenzt wurden, mitgerechnet, also siebzehn 
Tage, angeschlagen bleiben. Diese Zeiteintheilung war 
bei den Römern uralt, indem ‘ihre Einführung von 
einigen. dem Romulus, von andern dem Servius Tullius 
beigelegt wird. Höchstwahrscheinlich schreibt sie sich 
von den Etruskern her, welche nach Macrobius?) 
nono quoque die regem suum salutabant et de pro- 
priis negotiis consulebant. Die Ordnung der Nundinae 
scheint eben so wenig, wie die unserer Sonntage, je 
eine Unterbrechung erlitten zu haben; aber wohl mo- 
dificirte man, wie wir oben (2, 62, 134) gesehen haben, 
hin und wieder einen Monat, um das Zusammentreffen 
der Nundinae mit ominösen Tagen zu verhüten. Die 
Reihe jener acht Buchstaben stand also mit den Nun- 
dinis in Verbindung. Zwar änderten diese, gleich un- 
sern Sonntagen, mit jedem Jahr. die Stellen, die sie in 
den einzelnen Monaten einnahmen; es konnte aber der 


Neuern handelt am gründlichsten hievon Erycius Puteanus in 
seiner Schrift de Nundinis Romanis. ©. den achten Band des 
Thesaurus von Grävius. Aus dem durch die Etymologie des 
Worts Nundinae veranlafsten Mifsgriffe des spätlebenden . Ma- 
crobius, dafs er die römischen Lialeul octo diebus arbeiten, 
nono autem die in die Stadt gehen läfst, mufs man nicht mit 
De la Nauze schliefsen ei , dafs es zwei verschiedene rö- 
mische Wochen, eine acht- und eine neuntägige gegeben habe, 
wovon die letztere den Zeiten vor der julianischen Reform an- 
gehört habe. i 

t) Gegeben unter dem Consulat des Cäcilius und Didius a. u. 
656. Cic. Phil. V,3. 


2) Saturn. I, 15. 


138 Technische Chronologie. 


ihnen jedesmahl angehörige Buchstabe in Cäsar’s Ka- 
lender durch einen 32jährigen Cyclus auf eine ähn- 
liche Weise, wie unser Sonntagsbuchstabe durch einen 
28jährigen, berechnet werden, wozu sich indessen nir- 
gends bei den Alten eine Anweisung findet. 

Die Einrichtung der Nundinae bestand bis auf 
Constantin. In einer Steinschrift bei Gruter') 
und Puteanus °) heifst es von ihm: Provisione etiam 
pietatis suae Nundinas die solis perpeti anno constituit. 
Er verlegte also die Markttage auf die Sonntage. Nun 
wurde die siebentägige Woche, die schon früher beim 
christlichen Cultus gebräuchlich war, auch ins bürger- 
liche Leben eingeführt. 

Einige unter den obigen Kalendern begnügen sich; 
blofs die Tage. der Calendae, Nonae und Idus zu ver- 
zeichnen; andere geben zugleich jedem zwischen diesen 
Haupteinschnitten der Monate liegenden Tage das ihm 
zugehörige römische Datum; alle aber vereinigen sich 
dahin, den Charakter der einzelnen Tage zu bemerken, 
ob sie nämlich F. (fasti), N. (nefasti), NP. (nefasti ex 
prima parte), EN. (endotercisi) oder C. (comitiales) wa- 
ren. Eine Erläuterung dieser Benennungen findet sich 
beim Varro und Macrobius °). Nur bemerke ich, 
dafs endotercisi oder enterecisi die ältere Form des Worts 
intereisi ist. Zuweilen ist ein Tag, der in dem einen 


1) Inscr. ant. p. CLXIV,2. 
2) De Nundinis c. XXVI, col. 682. 
2) De l. LN, col. 35. Saturn. 1,16. Gründliche Untersuchungen 
' über diese und andere den römischen Kalender betreffende Ge- 
genstände findet man in Van Vaassen Animadversionum histo- 
rico-criticarum ad Fastos Romanorum sacros fragmenta, di- 
gessit et praefatus est Christ. Saxius. Traj. ad Rhen. 1785, 4. 


Römer. 139 


Kalender ein C. hat, im andern mit einem F. bezeich- 
net. Der Unterschied ist gering; denn die comitiales, 
wenn an ihnen keine Comitia gehalten wurden, waren 
zugleich fasti. Aufserdem finden sich die Feste und in 
einigen die merkwürdigsten Jahrstage angemerkt. So 
z: B. steht im Calendario, Antiatino beim 1. Au- 
gust: Augustus Alexandriam recepit (1,153)'). Es 
wurde unmittelbar nach der julianischen Reform ge- 
bräuchlich, dafs die Verfertiger der Kalender dergleichen 
Notizen gaben, um den Imperatoren zu schmeicheln. 
Cicero wirft dem M. Antonius vor °), dafs er in den 
Fastis bei den Lupercalien habe anmerken lassen: Caio 
Caesari Dietatori perpetuo M. Antonius Consul populi 
iussu regnum detulit; und er selbst erlaubte sich den 
Namen Brutus in die Fastos tragen zu lassen 3). Unter 
den Kaisern ging die Licenz in diesem Punkte weit. 
Noch zwei aus dem Alterthum auf uns gekommene 
Kalender müssen hier erwähnt werden. Zuerst ein Ca- 
lendarium rusticum auf Marmor, in welchem Namen 
und Dauer eines jeden Monats, die Beschaffenheit der 
Nonae, ob sie nämlich quintanae oder septimanae sind, 
die Tages- und Nachtlänge in Aequinoctialstunden, das 
Zeichen, worin die Sonne den gröfsten Theil des Monats 
verweilt, die Tage der Aequinoctien und Solstitien, die 
Schutzgottheit eines jeden Monats, einige ländliche Ge- 


1) Wenn hier der 1. August folgendermafsen bezeichnet ist: 
E K A A EE Spei. Aug. Alexand. recepit, so 
lehrt die Vergleichung mit dem Cal. Capranicorum, dafs die Lücke 
so zu ergänzen ist: Ti, Claudii natalis. Dedicatio aedis Spei. 
Das anfängliche Æ ist der Nundinalbuchstabe. 

2) Philipp. II, 34. 

3) Epist. ad Brut. XV. 


t 


140 Technische Chronologie. 


schäfte und die vornehmsten Feste angegeben sind. Es 
findet sich bei Gruter ') und mit Noten von Fulvius 
Ursinus im achten Bande des Thesaurus von Grävius. 
Zweitens ein Calendarium nach Art der elf obigen, zu- 
erst vollständig von Lambek aus einer Handschrift der 
kaiserlichen Bibliothek zu Wien mit schätzbaren Anmer- 
kungen ans Licht gestellt 2). Es ist in antiquarischer 
Hinsicht wegen der darin enthaltenen Zeichnungen, für 
uns aber defshalb merkwürdig, weil es das Jahr zugleich 
in Wochen und Nundinas abgetheilt darstellt, indem die 
sieben Buchstaben der Woche neben den acht der Nun- 
dinae durch alle Monate wiederkehrend fortlaufen. Es 
mufs also in eine Zeit gehören, wo schon die christ- 
liche Woche im Gebrauch, aber die heidnische noch 
nicht ganz erloschen war, etwa in die Mitte des vierten 
Jahrhunderts, und wirklich ist unter den vielen Kai- 
sern, deren Geburtstage in diesem Kalender aufgeführt 
sind, Constantius der letzte. Erst als Theodosius 
die unbedingte Feier des Sonntags durch förmliche Ge- 
setze geboten hatte °), scheint von den Nundinis nicht 
weiter die Rede gewesen zu sein. 

In allen bis jetzt aufgefundenen Kalendern ver- 
mifst man die Auf- und Untergänge der Gestirne und 
die Zrıonuaciaı oder Witterungsanzeigen, die Cäsar 
nach dem Beispiel seiner Vorgänger, des Meton, Eu- 
doxus und anderer, in seinen Kalender aufnahm. Bei 
dem höchst schwankenden Zustande, worin sich die rö- 


1) Inscriptt. p. 138, 139. 

?) Comment. de Bibliöth. Caesarea Vindobonensi lib. IV. 
D 277. Auch im achten Bande von Grävii Thesaurus. 

°) Codex Theodos. 1. II, tit. 8. 1. VII, tit. 8. 


Römer. ER 


mische Zeitrechnung vor ihm befunden hatte, waren 
die Landleute, Schiflfahrer, kurz alle diejenigen, denen 
die richtige Beachtung der Jahrszeiten ein Bedürfnifs 
ist, genöthigt gewesen, sich nach den Erscheinungen 
der Gestirne zu richten. Die feste Jahrform, die er bei 
seinem Kalender zum Grunde legte, machte zwar der- 
gleichen Zeitbestimmungen entbehrlich; er hielt es in- 
dessen für nöthig, die Römer mit den Monatstagen be- 
kannt zu machen, denen die Erscheinungen entsprachen, 
welche ihnen bis dahin zur Richtschiähr gedient hatten. 
Ob wir nun gleich diese Partie seines Kalenders nir- 
gends im Zusammenhange erhalten finden, so kommen 
doch so viele Bruchstücke davon in den Fastis des 
Ovid, beim Plinius, Columella und anderswo vor, 
dafs sie sich fast vollständig wiederherstellen lassen 
wird. Es ist hier nicht der Ort, in ausführliche Er- 
örterungen über diesen Gegenstand einzugehen; ich 
kann ihn nur so weit verfolgen, als er auf seine Be- 
stimmung der Jahrszeiten Bezug hat. 

Er theilte, wie wir aus Varro *), Plinius 21 und 
Columella’) ersehen, das Jahr in acht Zeiten, de- 
nen er eben so viel gleiche Theile der Sonnenbahn an- 
wies. Die Einschnitte wurden durch die Nachtgleichen 
und Sonnenwenden bestimmt, hätten also nach unserer 
Weise dem Anfange des Widders, der Mitte des Stiers, 
dem Anfange des Krebses, der Mitte des Löwen, dem 
Anfange der Wage, der Mitte des Skorpions, dem An- 
fange des Steinbocks und der Mitte des Wassermanns 


1) R. R.T; 28. \ 
2) H.N. XVII, AE 
3) R.R.IX,14; XI, 2. 


142 Technische Chronologie. 


entsprechen sollen. Allein er setzte die Nachtgleichen 
und Sonnenwenden auf die achten Grade der Zeichen, 
nicht etwa die Cardinalpunkte östlich, sondern die An- 
fänge der Zeichen ‘westlich von den Koluren schiebend, 
z.B. den des Widders in den jetzigen 23sten Grad der 
Fische, so dafs die Sonne den Widder acht Tage frü- 
her erreichte, als das Frühlingsäquinoctium, jenen nach 
Columella am 17ten, dieses am 25. März. Der ein- 
fache Grund dieser Begrenzung der Zeichen, über die 
Scaliger und Petavius viel gegrübelt haben '), ist 
gewifs kein anderer als der, dafs so die Hauptsterne 
der Bilder des Thierkreises, von denen die. Zeichen 
ihre Namen haben, ganz und symmetrisch: in densel- 
ben zu stehen kamen, was weniger der Fall gewesen 
sein würde, wenn man den Zeichen ihre jetzige Stel- 
lung gegeben hätte, Es gilt dies besonders für die Zeit 
des Meton und Eudoxus (400 v. Chr.), die Colu- 
mella als die Urheber dieser Anordnung nennt. Seine 
zum Theil schon oben (1,322) angeführten Worte sind: 
Nec me fallit Hipparchi ratio, quae docet.solstitia et 
aequinoctia non octavis, sed primis partibus signorum 
confici. Verum in. hac ruris disciplina sequor nunc 
Eudoxi et Metonis, antiquorumque fastus astrologo- 
rum, qui sunt aptati publicis sacrificiis, quia et notior 
est ista wetus agricolis concepta. opinio; nec tamen 
Hipparchi subtilitas pinguioribus, ut aiunt, rusticorum 
litteris necessaria est. Wir ersehen hieraus, dafs Hip- 
parch die Zeichen nach- jeiziger Weise begrenzt hatte. 
Die Römer folgten dem Meton und Eudoxus. Jetzt 
haben sich in Folge der Vorrückung der Nachtgleichen 


1) Man vergleiche die Var. dissert. IL, 4ff. des letztern. 


RÖMER. 143 


Bilder und Zeichen längst gänzlich gegen einander ver- 
schoben (1, 28). 

Wie die Vergleichung der obgedachten Zeugnisse 
des Varro, Plinius und Columella lehrt, waren 
die. Data der acht Jahrpunkte in Cäsar’s Kalender fol- 
gende: 


Bruma 25. December. 
Veris initium „7. Februar. 
Aequinoctium vernum 25. März. 
Aestatis initium 9. Mai. 
‚Solstitium 24. Junius. 
Autumni initium 11. August. 
Aequinoctium autumni 24, September. 
Hiemis initium 11. November. 


Man sieht also, dafs Cäsar nicht, wie es jetzt ge- 
schieht, den Anfang, sondern die Mitte des Früh- 
lings, Sommers, Herbstes und Winters auf die Nacht- 
gleichen und Sonnenwenden gesetzt hat. Wie weit er 
dabei der vaterländischen Sitte gefolgt ist, läfst sich 
nicht mit Sicherheit ausmitteln. So viel ist gewifs, 
dafs er nach uralter griechischer Weise (1,241) den 
Anfang des Sommers noch immer an den Frühauf- 
gang der Plejaden knüpfte, ungeachtet sich derselbe 
für seine Zeit und Polhöhe erst am 28. Mai, fast drei 
Wochen nach dem Anfange seines. Sommers, ereignete. 
Dafs er ihn aber wirklich so viel früher im Jahr ange- 
setzt habe, lehren folgende Stellen des Columella t): 
Nonis Maüs Vergiliae exoriuntur mane; VI. Idus Ver- 
giliae totae apparent; und des Plinius°): Sic fere 


1) R. R: XI 2,39. 
2) H. N. XVII, 66. Plinius sagt ausdrücklich, dafs er alle 
dergleichen Angaben aus Gäsar’s Kalender entlchnt habe: Nos 


144 Technische Chronologie. 


in VI. Idus Mai, qui est Vergiliarum exortus, de- 
currunt sidera. 

Richtiger combinirte er den Anfang des Winters 
mit dem Frühuntergange dieses Gestirns: FT. Idus 
Novembris Vergiliae mane occidunt; Vergiliarum occa- 
sus a.d. III. Idus Novembris, wie Columella und 
Plinius. sagen‘). Die Erscheinung erfolgte damals zu 
Rom am 9. November. 

Bedeutend irrte er wieder, wenn er; wie Plinius 
berichtet °), den Frühuntergang der Leier zum 
Zeichen des beginnenden Herbstes machte: TIZ. Idus 
Aug. Fidicula occasu suo autumnum inchoat, uti Cae- 
sar adnotat. Die Erscheinung traf zu. Rom erst am 
24. August ein. 

Schon aus diesen wenigen Beispielen wird man ab- 
nehmen; dafs er die Auf- und Untergänge der Sterne, 
die er in seinen Kalender brachte, nicht durchgehends 
nach eigenen Beobachtungen angesetzt haben könne. 
Und wirklich findet sich bei näherer Untersuchung, 
dafs er meistens ältern, auf südlichere Polhöhen sich 
beziehenden Bestimmungen gefolgt ist 71. 


sequemur observationem Caesaris; maxime haec erit Italiae 
ratio. Ib. 57. 
1) R.R.XI,2,84. H.N. XVII, 60. 


2) Ib. 68. 

2) Ich habe dies in einer 1822 der Berliner Akademie vorge- 
legten und in ihren Schriften abgedruckten Abhandlung über 
den astronomischen Theil der Fasti des Ovid mit -Hülfe 
des Calculs näher nachgewiesen. Dieses Gedicht besingt die rö- 
mischen Feste und die Fixsternerscheinungen, die in Cäsar’s 
Kalender verzeichnet standen; aber nur die erste Hälfte in sechs 
eben so viele Monate betreffenden Büchern ist vollendet worden, 


RÖMER. 145 


Der Anfang des Frühlings, der von keiner ausge- 
zeichneten Himmelserscheinung begleitet war, machte 
sich durch den Favonius oder lauen Westwind 
bemerklich, der dann zu wehen begann, daher a fa- 
vonio nach: römischem Sprachgebrauch eben so vom 
Anfange des Frühlings heifst, wie a Fergiliarum 
exortu, a Fidiculae occasu und a Vergiliarum oc- 
casu vom Anfange des Sommers, Herbstes und 
Winters. 

Die feste Jahrform, die dem julianischen Kalender 
zum Grunde lag, entwöhnte die Landleute allmählig von 
der Beachtung der Auf- und Untergänge der Sterne. 
Columella, der am Ende des ersten Jahrhunderts 
der Reform schrieb, hielt es noch für nöthig, in sei- 
ner Nachweisung der wesentlichsten ländlichen Geschäfte 
überall neben den Monatstagen die zugleich eintreffen- 
den Fixsternerscheinungen zu erwähnen, dahingegen der 
etwa hundert Jahre später lebende Palladius seinen 
Ruralkalender blofs an die Monatstage geknüpft hat. 


So viel iiber die Jahrformen der Römer. Wir haben 
nun noch ihre Jahrrechnungen zu betrachten. 

‘ Dafs sie ihre Jahre nach den Consuln zählten, 
ist eine bekannte Sache. Es geschah dies selbst noch 
unter den Kaisern, so wenig auch die beiden Consuln, 
die, einer alten Form zu genügen, fortwährend jährlich 
gewählt wurden, an der Seite des Princeps zu bedeuten 


à 


oder auf uns gekommen. In vielen Handschriften findet sich 
dem Gedicht eine kurze Inhaltsanzeige in der Form und unter 
dem Titel eines Calendarii vorgesetat. 


H. [10] 


146 Technische Chronologie. 


haben mochten. Dies Schattenwesen erlosch erst‘ völlig 
a. u. 1294, 541 ù. Chr., wo Flavius Basilius Iu- 
nior als der leizie Privatmann genannt wird, der das 
Consulat verwaltete 71. 

Unter den Verzeichnissen der Consuln, die wir dem 
Fleifse mehrerer gründlichen Alterthumsforscher, eines 
Panvinius, Pighius, Sigonius, Sanclemente 
und anderer verdanken, verdient seiner Genauigkeit und 
bequemen Anordnung wegen vor allen genannt zu wer- 
den: Theodori Iansonii ab Almeloveen Fastorum 
Romanorum consularium libri duo 71. Das erste Buch 
gibt die Namen in chronologischer, das andere in alpha- 
betischer Ordnung. Für die spätere Zeit, vom Jahr 
898 d. Sts an, ist sehr brauchbar: Petri Relandı 
Fasti Consulares ad illustrationem Codicis Justinianei 
ac Theodosiani 71. 

Als die Römer gegen das Ende des sechsten Jahr- 
hunderts d. St. ihre Geschichte mit einiger Kritik zu 
bearbeiten anfingen, kam es darauf an, die Namen der 
-Consuln, Kriegstribunen und Dictatoren, nach denen 
sie die Jahre bezeichnet fanden, an eine feste Aere zu 
knüpfen, wozu sich ihnen am natürlichsten die Olym- 
piaden darboten, und so eine vaterländische Jahrrech- 
nung zu schaffen. Dies Unternehmen hatte seine be- 
sonderen Schwierigkeiten, die zunächst in dem grofsen 
Mangel urkundlicher Nachrichten lagen. Ihr ältester 


+) S. Pagii Dissertatio hypatica seu de Consulibus Caesa- 
reis (Lyon 1682, 4) p. lI. c. ult.; auch seine Critica in Annales 
Baronii ad h. ann. 

2?) Amsterdam 1705, zweite Ausgabe 1740, 8. 

°) Utrecht 1715, 8. 


Römer. 447 


Geschichtschreiber, ja eigentlicher Prosaist, Q. Fabius 
Pictor, lebte erst zur Zeit des zweiten ‘punischen Krie- 
ges. Wie schlecht es früherhin, nicht etwa blofs unter 
den Königen, sondern selbst noch lange unter den Con- 
suln, um die römischen Annalen stand, geht aus fol- 
gender merkwürdigen Notiz beim Livius hervor t); 
Lex vetusta est, priscis litteris verbisque scripta , ut, 
qui praetor maximus sit, Idibus Septembribus clavum 
pangat. Fixa fuit dextro lateri aedis Iovis optimi 
maximi, ex qua parte. Minervae templum est. Eum 
clavum, quia rarae per ea tempora litterae 
erant, notam numeri annorum fuisse ferunt, 
eoque Minervae templo dicatam legem, quia 
numerus Minervae inventum sit. Noch im Jahr 
391 d. St. unter dem Consulat des Cn. Genucius und L. 
Aemilius Mamercinus wurde ein Dictator clavi figendi 
causa gewählt. Die Ceremonie hatte jedoch damals 
schon ihre frühere Bedeutung verloren ; denn man wie- 
derhohlte sie blofs, um den Zorn der Götter zu besänf- 
tigen, weil man aus dem Munde alter Leute wissen 
wollte, dafs einmahl eine pestartige Krankheit in Folge 
derselben aufgehört habe. 

Auch dadurch scheint die Ausmittelung des Olym- 
piadenjahrs der einzelnen Begebenheiten erschwert wor- 
den zu sein, dafs die Zeit des Eintritts der Consuln 
bis zum Anfange des siebenten Jahrhunderts der Stadt 
geschwankt hat. Hier ist im Zusammenhange, was sich 
über diesen Punkt aufgezeichnet findet. Ovid sagt vom 
4. Ianuarius: 


D LX ef 
[10*] 


148 Technische Chronologie. 


Festibus intactis Tarpeias itur in arces, 
Et populus festo concolor ipse suo est. 
Iamque novi praceunt fasces, nova purpura fulget, 
Et nova conspicuum pondera sentit ebur. 
Fast. I, 79. 
Zu seiner Zeit traten also die Consuln ihr Amt mit 
den Calendis Ianuariis an. Dies war späterhin 
durchweg der Fall, früherhin nicht. In den ältesten 
Zeiten der Republik geschah es an den Calendis 
Sextilibus, ut tunc principium anni agebatur, wie 
Livius sagt‘). In diese Periode mufs die vorhin ge- 
dachte Ceremonie mit dem Nagel gehören, der an den 
Idus des September, mithin nicht lange nach Anfang 
des neuen Jahrs, zur Bezeichnung des abgewichenen 
auf dem Capitol eingeschlagen wurde. Weiterhin, zur 
Zeit der Decemvirn, finden wir die Idus Maias als so- 
lemnes ineundis magistratibus bei eben diesem Schrift- 
steller genannt 71. Dann kommen bei ihm in gleicher 
Beziehung die Idus Decembres 71. und späterhin die 
Idus Martiae vor*). Erst seit dem Consulat des 


t) III,6. Auch Dionysius spricht 1. IX. c. 25 beim Jahr 278 
vom Sextilis. 

2) III,36. Vergl. Dionysius X, 59. 

3) IV,37; V,9und 11. An der ersten Stelle ist von 331, an 
den beiden letztern von 352 die Rede. Dionysius am Ende 
des elften Buchs bemerkt ein Gleiches von 311. Im Jahr 352 
mufsten die Militärtribunen, mit denen man unzufrieden war, 
schon am 1. Oktober resigniren. Es folgt aber aus den Worten 
des Livius gerade nicht, wie De la Nauze und andere glau- 
ben, dafs es von nun an bei diesem Dato blieb. 

1) S. den Anfang des 22, 26 und 32sten Buchs. An der er- 
sten Stelle wird gesagt, dafs der Consul Cn. Servilius 537 sein 


Römer. 149 


Q. Fulvius Nobilior und T. Annius Luscus, d.i. seit 
a. u. 601, traten die Consuln, wie nachher immer, am 
1. Ianuarius ein. Dies sagt Cassiodor‘) bestimmt mit 
den Worten: Hi primi consules Calendis Tanuarüs ma- 
gistratum inierunt propter subitum Celtiberiae bellum. 
Die Nachricht scheint aus dem verloren gegangenen sie- 
benundvierzigsten Buch des Livius entlehnt zu sein, 
In der Epitome, die gewöhnlich für dies Factum 
eitirt wird, ist nur sehr dunkel davon die Rede/?), 


Amt an den Idus des Martius angetreten, und nicht bemerkt, 
dafs dies damals zum erstenmahl geschah. Vielmehr lassen die 
Fasti triumphales schlielsen, dafs die Veränderung schon 
zwischen den Jahren 474 und 488 geschehen sein müsse. Im 
Jahr 473 (474) triumphirte erst der Consul Tib, Coruncanius 
über die Volsinienser an den Calendis des Februarius, und dann 
der Proconsul L. Aemilius Barbula über die Tarentiner, Samni- 
ter und Salentiner am VI. Idus Quintiles; das Consularjahr kann 
also damals noch nicht mit den Idus des Martius angefangen ha- 
ben. Im Jahr 487 (488) dagegen triumphirten erst beide Consuln 
kurz hintereinander, der eine am Schlufs des September, der an- 
dere im Anfange des Oetober über die Sarsinaten, und dann wie- 
der beide kurz hintereinander im Anfange des Februarius über 
die Salentiner und Messapier. Während ihrer Amtsführung mufste 
also schon der Februarius der spätere Monat im Jahr sein. 

1) Chronicon p. 681. Opp. ed. Col. Allob. 1656, 4. Noch 
mehr Wechsel bringt Hr. Bredow durch Combination heraus. 
Man sehe eine hieher gehörige Abhandlung in seinen Unter- 


suchungen über einzelne Gegenstände der Geschichte, ` 


Geographie und Chronologie. 

2) Es müssen mehrere Wörter aus dem Text gefallen sein. 
S.Drakenborch,. Dafs im Anfange des siebenten Jahrhunderts 
d.St. der December der letzte Monat wurde, was früher der Fe- 
bruarius gewesen, zeigt die Verlegung der Parentalia vom Fe- 
brugrius (2,52) auf den December. - Diese Veränderung machte 
D. Brutus Callaicus, der 616 Consul war. $.Cicero de legg. II, 21, 


Na aR, 


150 Technische C hronologie. 


Wie man sieht, gab ein plötzlich ausgebrochener 
Krieg Veranlassung, dafs die Consuln des Jahrs 601 
ihr Amt ein paar Monate früher als gewöhnlich antra- 
nten. Fanden bei den frühern Aenderungen des Ter- 
mins ähnliche Verkürzungen Statt, oder wurde die 
eine zum Theil durch die andere ausgeglichen? Letzte- 
res ist wahrscheinlicher; wenigstens mufs der Ueber- 
gang von den Idus des Maius zu den Idus des Decem- 
ber eine Verlängerung gewesen sein, da sich die 
zweiten Decemvirn, wie bekannt, eigenmächtig meh- 
rere, Monate über die gesetzliche Frist in ihrem Amt 
behauptet haben. Die richtige Beurtheilung dieses Ge- 
genstandes mufste den römischen Chronologen um so 
schwieriger fallen, da sie bei ihren Untersuchungen im- 
mer einen dreifachen Jahranfang zu unterscheiden hat- 
ten, den politischen, bürgerlichen und histori- 
schen. Unter dem politischen verstehe ich den Ein- 
tritt der Consuln, nach denen die Jahre in den öffent- 
lichen Akten unterschieden wurden. Für den bür- 
gerlichen, oder, wenn man lieber will, religiosen, 
hat, wie oben (2,55) gezeigt worden, lange der 1. Mar- 
tius gegolten. Den historischen nenne ich den Tag, 
auf den eine alte Tradition die Gründung Roms setzte, 
und von dem daher eigentlich auch die Jahre der Stadt 
gezählt wurden, ich meine das Fest der Palilia am 
XI. Cal. Maii oder 21. April (2,47). 

Man darf sich daher gar nicht wundern, wenn die 
Alten über das Olympiadenjahr der Erbauung Roms 
so verschiedener Meinung waren. Die Hypothesen 


besonders daselbst Lambinus Ergänzung der Lücke, und 
Plutarch Quaest. Rom. XXXIV. 


Römern. 151 


schwanken in einem Zeitraum von nicht weniger als 
442 Jahren. 

Am weitsten ging in seinen Rechnungen der Dich- 
ter Ennius zurück. In zwei uns von Varro‘) aaf 
bewahrten Versen: 

Septingenti sunt paulo plus aut minus anni, 

Augusto augurio postquam incluta condita Roma’st, 
gab er der Stadt ein Alter von 700 Jahren. Da er nun 
nach varronischer Aere im Jahr 585 gestorben ist ?), so 
kann er die Erbauung Roms nicht später als 870 v.Chr. 
gesetzt haben. Man hat hier an zehnmonatliche 
Jahre gedacht, welche allerdings die so abweichend er- 
scheinende Zahl 700 fast ganz auf die herrschende An- 
sieht zurückbringen würden. Allein es wäre nicht zu 
begreifen, warum er sich einer Jahrform bedient hätte, 
die längst nicht mehr, wenn anders je, im Gebrauch 
war, und wie dem gelehrtesten aller Römer, der nur 
hundert Jahr später lebte, nicht eingefallen sein sollte, 
was es mit einer Zeitbestimmung, die er in den Wor- 
ten:-/n hoc mune denique est, ut dici possit, non cum 
Ennius scripsit, als ene verfehlte darstellt, eigentlich 
für eine Bewandnifs hatte. Es scheint daher an Con- 
sularjahre gedacht werden zu müssen. Vermuthlich war 
der Dichter hierin den Annales Maximi gefolgt; we- 
nigstens versichert Cicero °), dafs er mit denselben 


1) R. R.II, 1. Vergl. Suet. Aug. c. Ta 

2) Caepione et Philippo iterum Consulibus. Cicero Cat. 
Maj. c.5. 

3) De Republ.1,16. In Hin. Mai’s Anmerkung wird Aus- 
kunft über diese seit den ältesten Zeiten vom Pontifex Maxi- 
mus geführten Jahrbücher gegeben. Die Hauptstelle ist Cic. de 
orat. II, 12. 


152 Technische Chronologie. 


bei Bestimmung einer Ze Jahr 350 d. St. eingetrete- 
nen Sonnenfinster»is bis auf den Tag übereingekom- 
men sei. 

mimäus-aus Sicilien, der etwa hundert Jahre 
trüher als Ennius schrieb und wegen seiner Zuver- 
lässigkeit in keinem besondern Ruf,stand (1,378), setzte 
die Gründung der Stadt gleichzeitig mit der von Car- 
thago in das 38ste Jahr vor der ersten Olympiade, also 
in 814 v.Chr. Dionysius, der uns diese Notiz 
gibt '), sagt, er wisse nicht, welcher Canon dabei zum 
Grunde liege. 

Am jüngsten machten die Stadt: zwei der frühsten 
römischen Geschichtschreiber, Q. Fabius Pictor und 
L. Cincius Alimentus. Nach jenem soll sie im er- 
sten Jahr der achten, nach diesem Am vierten der 
zwölften Olympiade erbaut sein ?). Letztere Bestim- 
mung bringt ihre Gründung. bis: zum. Jahr 728 v. Chr. 
herab. Alle übrigen Angaben, und zwar gerade die der 
glaubwürdigsten Schriftsteller, lassen sich auf die drei 
Jahre Ol. 6,3, OLGA und Ol.7,1 zurückführen. . 

Für das erste erklärte sich M. Terentius Varro. 
Wir schliefsen dies mit grofser ‚Sicherheit (ausdrücklich 
gesagt findet es sich nirgends) ans der Darstellung des 
Censorinus, Dieser berichtet ê), Varro habe drei 


1) Ant.1, 74. 

2) Ebend. Es sind die Worte Köivrog 8b Baßıos xard ad spiren 
Zeoc thg oydons "Ovumıddog aus dem Text gefallen, die sich blofs 
in der vatikanischen Handschrift erhalten haben. Dieselbe Notiz, 
jedoch minder bestimmt, findet sich beim Solinus: Cincio Ro- 
mam duodecima Olympiade placet conditam, Pictori octavo. 
Polyh. c. 1. 

"1 e 21. Er hatte vermuthlich die Antiquitates des Varro 
vor Augen, die er c. 47 nennt. 


Römer. - 


Zeitalter unterschieden, das unbekannte, mythische 
und historische, von denen letzteres mit. der ersten 
Olympiade begonnen, und: fährt dann fort: De tertio 
tempore fuit quidem aliqua inter auctores dissensio, 
in sex septèmye tantummodo annis versata. Sed. hoc 
quodcunque ; caliginis. Varro. discussit, et pro caetera 
sua sagacitate, nune diversarum- civitatium conferens 
tempora, nunc defectus, eorumque intervalla. retro di- 
numerans, ruit verum, lucemque ostendit, per quam 
numerus certus non annorum modo, sed et dierum 
perspici. possit. Secundum quam ratiohem, nisi fallor, 
hic annus, cuius velut index et titulus quidam est 
Ulpi et Pontiani consulatus, ab Olympiade prima mil- 
lesimus est et quartus. decimus, ex diebus duntaxat 
aèstiyis, quibus agon Olympicus celebratur; a- Roma 
autem condita DCCCCXCI, et quidem ex Parilibus, 
unde urbis anni numerantur. Man sieht, Censori- 
nus schrieb nach Varro’s Zeitrechnung im laufenden 
1014ten Jahr der Olympiaden und im laufenden 991sten 
d. St. Jenes begann um die Sommerwende (1,366), 
dieses ex Parilibus oder mit dem 21. April. Der 
Zeitraum zwischen den Epochen beider Aeren beträgt 
also nicht voll 23 Jahre. Aber 23 Jahre seit der er- 
sten Olympiade sind erst im Anfange von Ol. 6, 4 ver- 
flossen. Mithin mufs Varro die Erbauung Roms in 
den Frühling des dritter Jahrs der sechsten 
Olympiade gesetzt haben. 

Dies erhellet auch nicht undeutlich aus einer Stelle 
des Plutarch '), die im Wesentlichen also lautet: 
„Allgemein wird angenommen, dafs die Gründung 


1) Vita Romuli c. 12. 


154 Technische ‘Chronologie. 


„Roms am XI. Cal. Maii erfolgt sei. Die Römer feiern. 
„diesen Tag, auf den das uralte Hirtenfest Palilia 
„trifft, und nennen ihn den Geburtstag — yevé9Mov — 
„der Stadt. An diesem Erbauungstage soll sich eine 
„Sonnenfinsternifs ereignet haben, im dritten Jahr 
„der sechsten Olympiade. Zur Zeit Varro’s, des 
‚„‚gelehrtesten römischen Geschichtschreibers, lebte Ta- 
"„rutius, ein gewandter Astrolog. Diesem seinem 
„Freunde gab Varro auf, dem Romulus die Nativität 
„zu stellen” u.s.w. Was über diese Nativitätstellerei, 
von der auch Cicero redet‘), gesagt wird, übergehe 
ich, da sich kein sicheres Datum für die Zeitrechnung 
daraus ergibt; aber aus dem Zusammenhange, in den 
hier Plutarch den Varro mit dem von ihm selbst 
angenommenen Erbauungsjahr der Stadt bringt, geht 
klar hervor, dafs er die ganze Stelle aus den Schriften 
dieses gelehrten Römers entlehnt hat. 

Mit allem Fug nennen daher die neuern Chrono- 
logen die Rechnung, nach der Rom im Frühlinge des 
dritten Jahrs der sechsten Olympiade, 3961 der julia- 
nischen Periode oder 753 v. Chr. erbaut sein soll, die 
varronische. Hiernach ist a.u: 753 das erste Jahr 
vor und 754 das erste Jahr nach Christus. Um also 
ein Jahr der Stadt, dessen Zahl nicht 753 übersteigt, 
in das Jahr v.Chr. zu verwandeln oder umgekehrt, 
mufs man die gegebene Jahrzahl von 754 abziehn, wo 
dann der Rest das Jahr v.Chr. oder der Stadt gibt. 
Z. B. Carthago und Corinth wurden zerstört a. u. 608, 
d. i. 754— 608 = 146 v. Chr. Will. man Jahre d. St., 
die gröfser als 753 sind, mit Jahren n. Chr. oder um- 


1) De divin. IL, 47. 


Römer. 155 


gekehrt vergleichen, so mufs man von den Jahren der 
Stadt 753 abziehn, und zu den Jahren n. Chr. 753 
addiren, wo man dann im ersten Fall Jahre n. Chr. 
und im letzten Jahre d. St. erhält. Gewöhnlich ver- 
nachlässigt man hiebei den fast viermonatlichen Un- 
terschied des Anfanges der Jahre d. St. (2, 150) und der 
Jahre unserer Zeitrechnung. Selbst die Römer scheinen 
die Verschiedenheit jener Jahre von denen der Con- 
suln, auf die Censorinus aufmerksam zu machen 
für nöthig hält, wenig beachtet zu haben. 

Es ist zu bedauern, dafs wir die Gründe nicht 
kennen, wodurch sich Varro für Ol. 6,3 hat bestim- 
men lassen. So viel ist aber gewifs, dafs er dabei 
nicht etwa, wie Plutarch anzudeuten scheint, von 
einer zu Rom sichtbaren Sonnenfinsternifs ausgegangen 
st; denn eine solche hat es in jenem Jahr nicht ge- 
geben "1. Auch die Tage der Empfängnifs und des 
Todes des Romulus sollen durch Sonnenfinsternisse aus- 
gezeichnet gewesen sein °). Hoffentlich wird man den 
Astronomen gern die Mühe erlassen, diese Finsternisse, 
von deren Umständen sich nichts aufgezeichnet findet, 
auszumitteln und zu berechnen °). 


1) Cicero spricht an der eben erwähnten Stelle nur von einer 
Conjunction — in iugo cum esset luna. 

2) Dionys. H, 56. i 

2) Die Hypothesen der Gelehrten, woran es auch hier nicht 
fehlt, findet man zusammengestellt in folgender kleinen Schrift des 
römischen Astronomen Hrn. Calandrelli: Eclisse solare del 
di XI. Febbrajo MDCCCIV, osservata nella specola astrono- 
mica dell’ Universitä Gregoriana nel Collegio Romano (Rom, 4) 
p-VIf. Durch die obgedachte Note des Herrn Mai (2,151) auf 
diese Schrift aufmerksam gemacht, habe ich sie verglichen, jedoch 
ohne erhebliche Belehrung. 


156 Technische Chronologie. 


Dem Varro pflichteten, was seiner Meinung kein 
geringes Gewicht gibt, Pomponius Atticus und 
Cicero bei, von denen Solinus versichert‘), dafs 
sie die Erbauung Roms in das dritte Jahr der sechsten 
Olympiade gesetzt haben. Hr. Mai glaubt, dafs hier- 
mit eine Stelle der von ihm ans Licht gezogenen Ueber- 
reste des Werks de Republica im Widerspruch stehe, 
wo es heifst’): Si, id quod Graecorum investigatur 
annalibus, Roma condita est secundo anno Olym- 
piadis septimae, in id saeculum Romuli cecidit 
actas, cum iam plena Graecia poetarum et musicorum 
esset. Allein Cicero legt die Worte dem P. Corne- 
lius Scipio in den Mund, der den chronologischen Be- 
stimmungen seines Freundes Polybius folgte’). Seine 
eigene Meinung mufs er an irgend einer verloren ge- 
gangenen Stelle desselben Werks vorgetragen haben; 
denn er läfst den Atticus sagen "1: Ut illos de repu- 
blica libros edidisti, nihil a te sane postea accepimus; ` 
eisque nosmet ipsi ad weterum annalium memoriam 
comprehendendam impulsi atque incensi sumus), In 
den noch vorhandenen Schriften des Cicero, so wie 
des Varro, findet sich nichts, was auf die in Rede 


1) An der oben (2,152) angeführten Stelle. 
DO: 


3) Sequamur potissimum Polybium nostrum, quo nemo fuit 
in exquirendis temporibus diligentior. 1. II, c. 14. Dafs Poly- 
bius die Gründung Roms in Ol. 7,2 oder eigentlich an den Schlufs 
von Ol. 7,1 gesetzt habe, werden wir bald sehen. 


*) Brutus c.5. 


°) Nach Orat. c.34 hatte Atticus in seinem geschichtlichen 
Werke annorum septingentorum memoriam umfalst. 


Römer. 157 


stehende Bestimmung des Erbauungsjahrs d. St. hin- 
deutete. 

Zu derselben Meinung bekennt sich auch Velleius 
Paterculus. Sexta Olympiade, sagt er‘), post duo 
et viginti annos, quam prima constituta fuerat, Ro- 
mulus, Martis filius, ultus iniurias avi, Romam urbem 
Parilibus in Palatio condidit. A quo tempore ad vos 
Consules anni sunt DCCLXXXII. Er meint das Con- 
sulat des M. Vinicius, den er kurz zuvor angeredet hat. 
Dieser war nach varronischer Aere a. u. 783 Consul; 
bis dahin sind 782 Jahre verflossen °), so wie 22 bis 
auf das varronische Erbauungsjahr. Eu tropius ver- 
dient hier nur in sofern genannt zu werden, als man 
aus ihm ersieht, welche Meinung zuletzt die vorherr- 
schende geworden ist; denn er spricht ganz zuver- 
sichtlich vom AI. Cal. Mai Olympiadis sextae anno 
tertio °). 

Die zweite Bestimmung, nach der die Gründung 
Roms in den Frühling des vierten Jahrs der sechsten 
Olympiade zu setzen ist, schreibt Dionysius dem 
M. Porcius Cato zu. Er trägt sie zuerst als seine 
eigene vor mit den Worten: ,Im 432sten Jahr seit 
„der Einnahme Trojas erbaute eine Colonie Albaner, 
„geführt von Romulus und Remus, die Stadt Rom, 
„im ersten Jahr der siebenten Olympiade, als der 
„Messenier Daicles im Wettlauf den Preis davon trug, 


*) Hist.],8. 

"1 Die Zahl 782 ist erst durch Emendation entstanden; die 
Lesart der Handschriften schwankt. Doch stimmen sie in der 
Zahl 22 überein. Wer DCCLXXXII lesen will, zählt laufende 
Jahre. 


3) Brev.1,1. 


158 Technische Chronologie. 


„im ersten des zehnjährigen Regiments des Archon 
„‚Charops” 71. — ,,‚Da aber,” setzt er hinzu, ,,wegen 
„der Erbauung und der Erbauer der Stadt viel Strei- 
„tens ist, so.mag ich die Sache nicht für völlig ent- 
„schieden ausgeben.” Zwei Kapitel weiter bemerkt 
er, die römischen Geschichtschreiber, von denen keiner 
sehr alt sei, hätten aus Berichten, die auf heiligen 
Tafeln = éi iepais ÖeAroıg — aufbewahrt würden, ge- 
schöpft. ‚Er meint unstreitig die Annales Maximi. 
Weiterhin stellt er die verschiedenen Angaben der Er- 
bauungszeit, die er vorfand, zusammen, und bei dieser 
Gelegenheit sagt er °): „Porcius Cato bestimmt zwar 
„das Olympiadenjahr — &Anyıxdv xpovov — der Er- 
„bauung nicht; allein mit der ihm eigenen in Samm- 
„Jung urkundlicher Nachrichten bewiesenen Sorgfalt, 
„worin ihn nicht leicht jemand übertroffen hat, setzt 
„er sie 432 Jahre später, als die Zerstörung Trojas. 
„Diese Zeit, durch die Chronographie des Erato- 
„sthenes gemessen, trifft auf das erste Jahr der sie- 
„benten Olympiade. Dafs aber des Eratosthenes 
„Kanon richtig sei, und wie man die römischen Zei- 
„ten mit den griechischen vergleichen müsse, habe ich 
„anderswo gezeigt” °). 


1) Asuripw db xal epuaxerd xal merpaxonuogn perd edu "Dien Za- 
cw, dmoıiav geihavres "AAßavol, PupvAov xal Pwuov sde Yiyenoviav 
adris &xovruv, ri eger Pwuny, roug ivesürog mpwrou tie EBdaung dun. 
middoc, yv vixe gadıov Aaf äre, Mereyvios, Apxovros LA ëduet Kapo- 
mog Ärer ag dexaeriag mporov. Ant. L 71. Wesentlich noch einmahl 
IL. 3 wiederhohlt. 

ek, 7A: 

°) "Eu sett xpovors, wie Casaubonus anmerkt. Dieses unter- 
gegangene Werk wird öfters von Clemens Alexandrinus citirt. 


RÖMER. 159 


Auf welche Combinationen sich die Zahl 432 beim 
Cato *) gründen mochte, wissen wir nicht. Die Ver- 
gleichung mit dem Kanon des Eratosthenes hat 
aber vermuthlich nicht er, sondern erst Dionysius 
angestellt, so dafs wir seine eigentliche Meinung nicht 
mit Sicherheit kennen. Von dem Kanon ist schon 
oben (1,373) ein uns von Clemens Alexandrinus 
erhaltenes Fragment angeführt worden, auf welches 
sich hier Dionysius unstreitig bezieht. Nach diesem 
beträgt der Zeitraum zwischen der Zerstörung Trojas. 
und der ersten Olympiade 408 Jahre. Legen wir also 
diese Bestimmung zum Grunde, so ist Rom 24 Jahre 
nach der ersten Olympiade oder im Anf ange der 
siebenten erbaut worden. 

Man könnte glauben, dafs Dionysius eben dies 
mit den Worten £rous &yeswrog mpwrou: ths EBdouns Ou, 
ode: gesagt habe, die auch sein Uebersetzer durch 
initio primi anni septimae Olympiadis gibt. Allein 
dverwros, das bei Zeitbestimmungen häufig mit Zrovs und 
uīvos verbunden vorkommt, z. B. in einer oben (1,395) 
angeführten Stelle des Demosthenes, heifst nichts 
weiter als im Verlaufe, 

Seine Rechnung zeigt jedoch offenbar, dafs er wirk- 
lich den Anfang des Jahrs meint, wenn er es auch 
nicht ausdrücklich sagt. Da er nun, wie alle andern, 
zum Stiftungstage die Palilien macht ?), so kann es 


nur der Frühling des Jahrs Ol. 6, 4, v. Chr. 752, sein, 


‘) Ohne Zweifel war dieser Gegenstand in seinem grofsen his- 
torischen Werke, Origines betitelt, dessen die Alten öfters ge- 
denken, abgehandelt. 


2) 1,88. 


160 Technische . Chronologie. 


an den er die, Erbauung. der ‚Stadt knüpft, 'eben so 
wie Vatro die zwei bis drei Monate vernachlässigend, 
um welche die Pallen dem Ablaufe des Olympiaden- 
jahrs vorangehen. Die dionysische, oder, wie man 
gewöhnlich mit Scaliger sagt; die catonische Be- 
stimmung gibt demnach ein Jahr weniger, als die vár- 
ronische. Wollten wir mit Dodwell') an die Pa- 
lilien des Jahrs Ol.7,4, v.Chr. 751, denken, blofs 
weil Dionysius ausdrücklich. dieses Jahr nennt, so 
würde er den Unterschied von neun bis zehn Mo- 
naten, der sich zwischen seiner Rechnung und der 
von ihm eigentlich gemeinten Epoche ergab, schwer- 
lich unberücksichtigt gelassen, und sich überhaupt ganz 
anders ausgedrückt haben. 

Wir würden hierüber noch zuverlässiger urtheilen 
können, wenn wir mit Sicherheit wüfsten, auf welche 
Jahrszeit die Einnahme Roms durch die Gallier traf. 
Dionysius sagt nämlich im weitem Verfolge: ,,Die 
„Einnahme der Stadt gehört, wie fast allgemein ange- 
„nommen wird, unter den Archon Pyrgion in 01.98, 1. 
„¿Bis dahin sind von dem Consulate des L. Iunius Bru- 
„tus und L. Tarquinius Collatinus, dem ersten nach 
„‚den Königen, 120 Jahre verflossen. Dies geht unter 
„andern aus den Commentarien der Censoren 
An dr Toy. nahoupéywy Tunriaay vroumidrw — hervor, 
„die sorgfältig vom Vater auf den Sohn überliefert wer- 
„den. Es haben also hiernach die ersten Consuln ihre 
„Verwaltung unter dem Archon Isagoras Ol. 68, 1 an- 


‘) Man sehe seine schwerfällig gelehrte, der hudsonschen Aus- 
gabe beigedruckte, Abhandlung: Chronologia Graeco - Romana 
ex hypothesibus Dionysii Halicarnassei. 


Römer 161 


„getreten. Wenn man aber. yon Vertreibung der Kö- 
„„nige rückwärts bis auf Romulus rechnet, so wird man 
„244 Jahre finden, welche aus den summirten Re- 
„gierungsjahren.. der einzelnen Könige entstehen "1. — 
„Zieht man diese 244 Jahre oder 61 Olympiaden von 
„Ol. 68, 4 ab, so erhält man für die Erbauung Roms 
„„das erste Jahr der siebenten Olympiade.” Die 120 
und 244 Jahre sollen unstreitig voll genommen. wer- 
den. Wäre also Rom von den Galliern gerade um die 
Zeit der olympischen Spiele erobert worden, so hätten 
wir hier entschieden wieder den Anfang der siebenten 
Olympiade. Allein die Sache stellt sich anders, sobald 
wir von einer andern. Jahrszeit ausgehen. Dennoch 
zweifele ich nicht, dafs auch dieser. Darstellung die 
obige Ansicht zum Grunde liegt. 

Eusebius und Solinus treten ihr bei. Der 
erste, nachdem er unter Ol. 6,4 bemerkt hat: ‚In 
„dieses Jahr setzen einige die Erbauung Roms,” nennt 
Ol. 7,4 als das erste der Stadt 71. Der andere drückt 


1) Er gibt dieselben bei dieser Gelegenheit also an: ,, Romu- 
„lus soll 37 Jahre regiert haben und nach ihm ein Interregnum 
„von einem Jahr eingetreten sein. Auf Numa Pompilius rechnet 
„ınan 43, ‘auf Tullus Hostilius 32, auf Ancus Martius 24, auf 
js Tarquinius Priscus 38, auf Servius, Tullius 44, auf Tarquinius 
ss Superbus 25 Jahre.” Auch Livius sagt (1,60): Regnatum Ro- 
mae a condita urbe ad liberatam annos ducentos quadraginta 
quatuor. Duo consules: inde creati sunt L. Iunius Brutus et 
L. Tarquinius Collatinus, Merkwürdig ist es, dafs wir diese 
Zahlen überall mit der vollkommensten Uebereinstimmung er- 
wähnt finden, , Offenbar hatten sie einen der ältesten römischen 
Geschichtschreiber zum Gewährsmann, dem nachher alle unbe- 
dingt folgten. 

?) Chron. Vol. II, p. 475. (1, 211). 

I. [11] 


162 Technische Chronologie. 


sich also aus '): Collatis nostris et Graecorum tempo- 
ribus invenimus incipiente Olympiade septima Ro- 
mam conditam. 

Eine dritte Bestimmung endlich macht Rom noch 
ein Jahr jünger. Nachdem Dionysius, wie wir gesehen 
haben mit bescheidenem Zweifel, seine Meinung über die 
Erbauungszeit der Stadt vorgetragen und sich dabei auf 
Cato berufen hat, fährt er also fort: Ich habe nicht 
„wie Polybius blofs so viel sagen wollen, dafs ich 
„glaube, Rom sei im zweiten Jahr der siebenten 
„Olympiade erbaut worden” °). Man ersieht hieraus, 
dafs dieser Geschichtschreiber nichts weiter als eine 
ganz unbegründete Vermuthung aufgestellt haben konnte. 
Nach Solinus hatte er sie indessen mit Eratosthenes, 
Apollodorus, C. Cornelius Nepos und Q. Luta- 
tius Catulus‘ gemein *). Offenbar betrug auch der 


!) A.aO0. 

d Dionysius fügt hinzu: ‚Auch habe ich nicht ohne wei- 
„tere Prüfung blofs bei dem Iag der Pontifices stehen bleiben 
„wollen.” Für dyxırevcı lieset nämlich Hr. Niebuhr (Röm. 
Gesch. I. S. 176) ohne Zweifel richtig äpxıspebrı, was auch ander- 
weitig für Pontifices gebraucht vorkommt. Es werden die An- 
nales maximi gemeint (2,151). Dafs Polybius gerade diesen 
bei seiner Bestimmung gefolgt sei, wie Hr. Mai (zu Gic. de Re- 
publ. IL, 10) glaubt, liegt in Dionysius Worten gar nicht. Ich 
pflichte hierin gegen meine anfängliche Ansicht meinem gelehrten 
Freunde Hın. Klenze mit Ueberzeugung bei. 

3) Solinus hätte auch noch den Diodorus hinzufügen kön- 
nen; denn auch dieser hatte in seinem verloren gegangenen sieben- 
ten Buch, wie Eusebius Chron.Vol. II. p. 386 und Syncellus 
Chron. p. 194 versichern, die Erbauung Roms in Ol. 7,2 gesetzt. 
Die Graecorum annales beim Cicero in der oben (2, 156) eitir- 
ten Stelle gehen, wie man sieht, auf Eratosthenes, Apol- 
lodorus und Polybius. Von Cornelius Nepos hatte man 


Römer. 163 


` Unterschied zwischen der zweiten und dritten Bestim- 
mung ein Jahr. Bringen wir also die zweite auf die 
Pallien von Ol. 6, 4, so stellt sich die dritte auf 
de Palilien von Ol.7, 4 oder auf den Frühling des 
Jahrs 751 v. Chr., so dafs die eben gedachten Griechen 
und Römer nicht etwa die Palilien von Ol.7,2 oder 
den Schlufs, sondern nur den Anfang dieses Olym- 
piadenjahrs gemeint haben können. 

Nehmen wir nun auf die dritte Hypothese, die 
niemand unter den noch vorhandenen Geschichtschrei- 
bern zur Grundlage einer Jahrrechnung gemacht hat, 
und die daher über Chr. Geburt hinaus wenig Anhän- 
ger mehr gefunden zu haben scheint, keine weitere 
Rücksicht, so haben wir zwei Aeren der Erbauung 
Roms, von denen wir herkömmlich die eine die var- 
ronische, die andere die catonische nennen wol- 
len. Jene hat zur Epoche die Palilien von Ol. 6, 3 
oder den Frühling des Jahrs 753, diese die Palilien von 
Ol. 6,4 oder den Frühling des Jahrs 752 v. Chr. 

Es verdient aber wohl bemerkt zu werden, dafs wir 
beide Jahrrechnungen blofs in Consularverzeichnissen 
(die jedoch alle in spätere Zeit gehören) und von 
Schriftstellern, nirgends bei öffentlichen Verhandlungen 
und nur ein paarmahl auf Denkmälern gebraucht fin- 
den. Auf einer Münze des Hadrian, die in Gold und 
Erz vorhanden ist, steht: ANN. DCCCLXXIM. NAT. 
URB. P. CIR. CON., was man am wahrscheinlichsten 
durch: Anno DCCCLXXIIII natali urbis primum cir- 


ein historisches Werk unter dem Titel Chronica (Gell. N. A. 
XVII, 21), und Lutatius Catulus schrieb de consulatu et re- 
bus gestis suis (Cic. Brut, e, 35). 

[11°] 


164 Technische Chronologie. 


censes constituti ergänzt und auf die Einführung der 
ludi circenses an dem Palilienfeste deutet‘). Auf 
einem ”Marmor bei Fabretti?) lieset man: Excessit 
anno urbis conditae DCCCXCVII. Ist, wie zu ver- 
muthen steht, von der varronischen Aere die Rede, so 
gehört die Münze in das Jahr 121, und der Marmor 
in das Jahr 144 n.Chr. Sonst: überall wird das Jahr 
nur durch die Consuln bezeichnet. 

Es ist eine ganz irrige, durch die Lehrbücher der 
römischen Geschichte nur zu sehr genährte Ansicht, 
dafs Varro und Cato selbst an die nach ihnen be- 
nannten Aeren die Consuln auf eine ähnliche Weise 
gereiht haben, wie sie uns die Verzeichnisse der Neuern 
darstellen. Welche Untersuchungen beide Römer in die- 
ser Beziehung angestellt haben , ist uns gänzlich un- 
bekannt. Ihre Aeren sind bois als der Canevas. zu 
betrachten, auf den die neuern Forscher, von dem 
um diesen Theil der Alterthumskunde hochverdienten 
Onuphrius Panyiniusan, die Namen der Consuln ge- 
tragen haben. Wie verschieden hin und wieder die Com- 
binationen ausfallen, mag Ein Beispiel lehren 31. Nach 
Panvinius, Sigonius und Trewenschröder‘) 


‘) S.Eckhel Doctr. Num.Vol.VI. p. 501 f. 
2) Inscript. ant. p. 88. 


*) Ich habe einen Aufsatz unsers gelehrten Hrn, Klenze vor 
mir, in welchem die Hauptdivergenzen in der Absicht zusam- 
mengestellt sind, um. zu zeigen, wie falsch die Meinung sei, dafs 
alle Verschiedenheiten in der römischen Chronologie schon im 
Alterthum auf einen doppelten Kanon, den varronischen und 


eatonischen, reducirt sind, einen Aufsatz, dessen Druck sehr zu 
wünschen wäre. 


*) Fasti Romanorum Liviani (Danzig 1675,4) 5. 31. 


RÖMER 165 


bat das Decemyirat drei Jahre gedauert. Nach Pighius, 
Calvisius und Almeloveen dagegen sind die näch- 
sten Consuln: L., Valerius Poplicola und M. Horatius 
Barbatus schon im dritten Jahr des Decemvirats einge- 
treten und kein volles Jahr am Ruder gewesen. Li- 
vius begünstigt die letztere Ansicht nicht. Er nennt 
uns zwischen den Decemvirn und Militärtribunen fünf 
Paare Consuln *) und sagt, dafs die ersten Decemvirn 
dem Jahr 302, und. die ersten Militärtwribunen dem 
Jahr 310.d. St. angehört haben ?). 

So schwankend aber auch die Zeiten mancher Con- 
sulate sein mögen, so leidet es doch keinen Zweifel, 
dafs die sogenannte varronische Aere wenigstens seit 
Claudius vorgeherrscht hat, der sie dadurch: gleich- 
sam sanclionirte, dafs er in ihrem. achthundertsten Jahr 
unter seinem und des L. Vitellius Consulate die sechste 
Säcularfeier zur Verherrlichung des beginnenden neun- 
ten Jahrhunderts der Stadt veranstaltete ?). Seitdem 
rechnen Plinius, Tacitus, Dio Cassius, kurz 
die bewährtesten Schriftsteller, im Sinn dieser Aere. 
Der erste verbindet nicht selten die Namen der Con- 
suln mit den ihnen angehörigen Jahren der Stadt. So 
nennt er die Jahre 259, 485, 505, 535, 575, 655, 
657 und 676 (ein paar, bei denen die Lesart schwankt, 
nicht zu gedenken) in Verbindung mit eben den Gon- 


ARA Er 65,66; IV,1. 

?) Anno trecentesimo altero, quam condita Roma erat, ite- 
rum mutatur forma civitatis a consulibus ad decemviros. 111,33. 
Anno trecentesimo decimo, quam urbs Roma condita erat, pri- 
mum tribuni militum pro consulibus magisiralum ineunt. IV, 1. 

3) Censorinus c. 47. Das Jahr nennt auch Tacitus Ann. 
XI, 11. 


166 Technische Chronologie. 


suln '), mit denen sie die Fasti des Almeloveen 
combiniren, welche, wenigstens in der zweiten Ausgabe, 
jene Aere zum Grunde legen. Aus diesen werden sich 
daher auch in den Fällen, wo er blofs die Jahre der 
Stadt erwähnt, die Consuln ergänzen lassen, z.B. beim 
Jahr 608, in welches er die Zerstörung von Corinth 
setzt, und beim Jahr 830, wo er geschrieben zu haben 
versichert ?). 

Seine Vergleichung der Jahre der Stadt mit ‘der 
Olympiadenäre bietet dagegen manche Schwierigkeiten 
dar, die jedoch nicht von der Art sind, dafs sie uns 
nöthigen könnten, zurückzunehmen, was so eben von 
seiner Rechnungsweise gesagt worden ist. Wenn er 
z. B. das vierte Jahr der 48sten Olympiade, wo sich die 
berühmte von Thales den Ioniern verkündigte Son- 
nenfinsternifs ereignet haben soll, mit dem 170sten der 
Stadt combinirt ê), so ergibt sich daraus für die Er- 
bauung Roms nur dann das varronische Epochenjahr 


"1 H.N.XXXV,3; XXXIII, 13; XV, 1; XXIX, 6; XXXV, 4; 
VII, 7; XXX, 3; XXXVI, 8. Nur beim Jahr 775 finden sich die 
Consuln C. Asinius Pollio und C. Antistius genannt (XXXIII, 8), 
die nach seiner sonst überall befolgten Rechnungsweise dem Jahr 
776 angehören. 

?). XXXIV,3; XXVIII, 3. 

*) D. o. Fünf Handschriften bei Harduin und fast alle Aus- 
gaben lesen CLXX, wie Plinius. höchstwahrscheinlich geschrie- 
ben hat, Emendationen nach vorgefafsten Meinungen sind hier 
an der unrechten Stelle. Es kommt blofs darauf an, wie er die 
Aeren der Olympiaden und der Stadt mit einander verglichen 
hat. In welches Jahr eigentlich die Finsternifs des Thales ge- 
hört, ist eine andere Frage, auf die wir schon oben (1,209) ge- 
kommen sind. Plinius beantwortet sie auf jeden Fall un- 
richtig. 


OL 63. wenn man annimmt, dafs er die Finster- 
nifs in die zweite Hälfte des Olympiadenjahrs , also in 
584 v. Chr., setzt. Wenn er sagt‘), Mausolus sei 
OL 106, 2, a. u. 402,. nach einer andern Lesart 404, 
gestorben , so. sollte dafür nach varronischer Aere ent- 
weder 399. oder 400 stehen, je nachdem der Tod in 
die erste oder in. die zweite‘ Hälfte des Olympiaden- 
jahrs gehört. 

Die sogenannte re Aere liegt dem ur- 
sprünglichen Consularverzeichnisse von Almeloveen 
zum Grunde. Uhlius, der zweite Herausgeber, hat 
sie aber, die Autorität des.Panvinius und Sigonius 
für‘ gültiger anerkennend, als die des Pighius und 
Calvisius, stillschweigend mit der varronischen ver- 
tauscht °). 

Der Unterschied beider Aeren scheint zunächst da- 
durch entstanden zu sein, dafs einige, wie Livius (2,161), 
dem Regiment der Könige unbedingt 244 Jahre beileg- 
ten, andere aber die Consuln bereits im Verlauf des 
annus regifugii eintreten liefsen. Nach Dionysius wa- 
ren bei Einführung des Consulats von dem 244sten Jahr 

noch vier Monate rückständig "1. 


4) XXXVI, 6. 

"1 In der ersten Ausgabe wird das erste Consulat in das Jahr 
244, in der zweiten in das Jahr 245 d. ët. gesetzt. Beide Jahre 
werden mit 509 v. Chr. verglichen. Die Consulate stellen sich da- 
her in einerlei Jahr v. Chr., aber in der einen Aere um ein 
Jahr niedriger, als in der andern, weil die Epoche der einen 
um ein Jahr jünger ist, als die der andern. Man denkt sich 
dies gewöhnlich nicht bestimmt genug. 

+} Aëfagtsg Yevopikung ot EN Tyv Paini dach napd- 
KEN Umarot, merrapuv Hiën sie edu Snamedu Exeivov Unokeımons- 


. L. V im Anfange. 


168 Technische Chronologie. 


Dafs auch die catonische Aere, wenn gleich 
späterhin, wie es schent, von der varronischen ver- 
drängt, wirklich. in Bom gebraucht- worden sei, leidet 
keinen Zweifel. ‘Sie liegt deutlich den Ueberresten eines 
Verzeichnisses der Consuln auf Marmor zum. Grunde, 
das von seinem Aufbewahrungsort Fasti'Capitolini 
genannt wird '), daher sie auch Jun und wieder die 
capitolinische heifst. In diesem bis auf den Tod 
des ` August gehenden Verzeichnisse ` sind den Namen 
der Consuln von zehn zu zehn“ die Jabre der Stadt 
beigeschrieben 71. welche durchgehends um eine Rin- 
heit kleiner ausfallen, ‘als in der neuen Ausgabe der 
Fasti des Almeloveen. Es scheint daher vom An- 
fange hinein ein Jahr weniger gezählt zu sein, worüber 
sich indessen nicht bestimmt urtheilen läfst, da das 


*) Es ist seit 4547, wo die Bruchstücke zu Rom ausgegraben 
wurden, mehrmals gedruckt worden, unter andern in folgendem’ 
von Sigonmius herausgegebenen Werke: ` Fast? consulares, ac 
triumphi acti. a: Romulo rege usque ad Tiberium Caesarem 
(Venedig 1556, fol.) in Gruter’s Corpus Inscriptionum p. 289— 
297, und am besten geordnet bei Sanclemente, Neuerdings 
sind noch ein paar nicht sehr bedeutende Fragmente hinzuge- 
kommen. Nuovi frammenti dei Fasti consolari Capitolini illu- 
strati da Bartolomeo Borghesi. Mailand 1818, 20. 2 Vol. 4. 
Petavius (Doctr. temp. 1. IX; e 211 will diese Fasti dem unter 
August lebenden Grammatiker Verrius Flaccus beigelegt wis- 
sen, von welchem Suetonius (de illustr. Gramm. e AT) sagt, 
dafs er zu. Praeneste auf eine. marmorne, Wand, Fasti habe; ein- 
hauen lassen. Irrig hält er diese für die capitolinischen , da es 
doch die Fasti anni: Romani sind, deren an Praeneste gefundene 
Bruchstücke Foggini ans Licht gestellt-hat (2,135). 

2) Es haben «sich: folgende Zahlen erhalten: 290, 300, 440, 
490, 500, 540, '520,:530, 550;560;570, 580, 590, 620, 

70, 680. 


‚Römer. 169 


erste Fragment nicht über das Jahr 287 d. St. zu- 
rückgeht: 

Es wird nicht überflüssig sein , hier noch ein we- 
nig bei der Frage zu verweilen‘, wie unsere beiden 
Hauptschriftsteller über die frühere Geschichte Roms, 
Livius und Dionysius, gerechnet: haben. 

Wenn der erste die Dauer der monarchischen Ver- 
fassung zu 244 Jahren ‘angibt, mit dem Zusatz ‚duo 
consules inde creati; so ist wol nicht zu zweifeln, dafs 
nach ihm das erste Consulat-dem Jahri 245 d. St. an- 
gehört. ` Damit stimmt denn auch überein, dafs er die 
ersten Militärtribunen ins Jahr 310 setzt (2,165), und 
den Camillus- unmittelbar nach der Befreiung. Roms 
von den Galliern in emer ap das Volk: gerichteten 
Rede vom laufenden 365sten Jahr der Stadt sprechen 
läfst '). Wenn er dagegen das: 302te zum ersten des 
Decemvirats macht, so kommt er mit den Fastis Ca- 
pitolinis- überein, denen auch die 488 Jahre ent- 
sprechen, die ‚sein jetziger Text bis auf den Ausbruch 
des ersten punischen Krieges unter dem Consùl Appius 
Claudius zählt?) Bei der Zusammenstellung der Con- 
suln P. Sulpicius: Galba und C» Aurelius mit dem 
550sten Jahr d. St. °) mufs ein tertio- oder iquurto aus 


1). Trecentesimus sexagesimus quintus annus urbis, Quirites, 
agitur V; SA. | $ 
2) Quadringenti octoginta octo anni a condita urbe ad 
Appium: Claudium Consulem, qui primus, bellum Carthaginien- 
sibus. intulit. XXXI, 4. Das ausgezeichnete Wort ist Emendation 
von Glareanus; die Handschriften lesen septuaginta, oder viel- 
mehr sie lassen, Zahlzeichen gebrauchend, ein X weg. 


?) Anno quingentesimo quinquagesimo ab urbe condita P. 
Sulpicio Galba et C. Aurelio Coss. XXXI, 5. 


170 Technische Chronologie. 


dem Text gefallen sein; denn es handelt sich hier nur 
um eine Einheit. Man sieht, wie. wenig diese Zahlen 
(die einzigen, die er meines Wissens erwähnt) geeignet 
sind, seine Jahrrechnung: ganz ins Klare zu setzen. 
Nur so viel erhellet, dafs sie nicht durchweg mit den 
Fastis des Almeloveen, weder nach der ersten, 
noch nach der zweiten Ausgabe, übereinstimmt. ` Der 
olympischen Spiele gedenkt er nur an Einer Stelle. 
Nachdem er von der Wahl der Consuln `C. Claudius 
Nero und M. Livius Salinator; geredet hat, sagt er '): 
Simul, quod: Olympiae ludicrum“ ea aestate futurum 
erat .... Er kann nur die 143ste Olympiade mei-. 
nen, die auf den Sommer des Jahrs 208 v.Chr. trifft. 
Jene Consuln gehören aber ins Jahr 207, mit welchem 
Jahr der Stadt man sie auch combiniren mag. Peta- 
vius zeiht ihm daher mit Recht eines: Versehens ?). 
Dionysius dagegen erwähnt bei jedem. vierten 
Jahr regelmäfsig die Olympiade. nebst dem Archon 
Eponymus von Athen, und verbindet damit ein paar- 
mal die Jahre der Stadt, und dies auf eine ihm ganz 
eigenthümliche Weise. Da er die Erbauung Roms mit 
Cato ein Jahr später annimmt, als Varro. (2, 157), 
und doch der monarchischen Verfassung nur vier Mo- 
nate weniger als 244 Jahre beilegt (2,167), welchen 
Unterschied er bei seinem chronologischen Calcul ganz 
vernachlässigt, so bringt er das erste Consulat in das 
Jahr 508 v. Chr., in welchem die 68ste Olympiade be- 
gann, deren erstes Jahr er ausdrücklich nennt (2, 160). 
Gleiche Bewandnifs hat es mit den Consuln A. Virginius 


+) XXVII, 35. 
°) Doctr. temp. IX, 53. 


Römer. 174 


und T. Veturius Geminus, die nach "hm a, u. 260 un- 
ter dem Archon Themistocles, im Jahr vor Anfang 
der 72sten Olympiade — peAAodang zit zen tig 
:Bdoumnogns xal ferdeg: dZAuuzdëe — in Function: ge- 
treten sind *), und mit den Consuln P. Horatius und 
Sextus Quintilius, von denen er sagt*), dafs sie ihre 
Amtsführung in der 82sten Olympiade unter dem Archon 
Chärephanes, als 300 Jahre nach Erbauung der 
Stadt verflossen waren — !röy rpınxoriwv ExmerAn- 
pop£vwv dmo zi Pwuns ovyorziopncd — also im Jahr 301, 
begonnen haben. Man ersieht hieraus, dafs er eben 
die Jahre der Stadt nennt, denen die gedachten Con- 
suln nach der gewöhnlichen Rechnung angehören, dafs 
er sie aber in der Olympiadenäre um ein Jahr höher 
setzt, so dafs er uns die ganze römische Geschichte, so 
weit er sie erzählt (bis a. u. 311), um ein Jahr näher 
bringt. Dieser Unterschied von einem Jahr mufs sich 
aber bei ihm weiterhin dadurch wieder ausgeglichen 
haben, dafs er irgendwo ein Consulat weniger zählte, 
wodurch für ihn ein Jahr ‘der Stadt verloren ging; 
denn er bemerkt, es seien bis auf die Consuln Clau- 
dius Nero II und Calpurnius Piso (unter denen er ohne 
Zweifel schrieb) 745 Jahre seit Erbauung der Stadt ver- 
flossen ê), woraus erhellet, dafs er dieselben ins 746ste 


CH NH 
EE 


71 Von der langen Dauer der Herrschaft der Römer handelnd, 
sagt er: Tare è mévre xal Tersepaxovra Mon mpg toç imraxorlorg 
Ireoiv Zen de Umdrous Rio Sen Nipuva To Bedespon Umarevovra xal 
Iowa Kadnovpviov, of xard tyv spiren ènl tate Evveunxovra xal ixe- 
roy dAvumidew 'dnedelxOneav. 1,3. ! 


172 Technische ‚Chronologie. 


setzt, dahingegen sie nach'gewöhnlicher Rechnung dem 
147sten’angehören. ` Wenn. er zugleich die 193ste Olym- 
piade nennt, so meint er das erste Jahr derselben, im 
Verlaufe dessen: diese Consuln eingetreten sind. Dod- 
well nimmt das Jahr 245 für das laufende, und 
bringt'so zwischen Varro und Dionysiüs, oder, was 
ihm. einerlei. ist, zwischen Varro und Cato, einen 
Unterschied von zwei Jahren heraus, dessen Ent- 
stehung‘ er durch ganz willkührliche. Hypothesen zu 
erklären. sucht, wobei er immer den Varro und Cato 
selbst als: rechnend einführt, als wenn wir von den 
. Rechnungen dieser beiden Römer im Einzelnen das 
Mindeste wülsten. 

Da man einmahl; eines Fadens in dem Labyrinth 
der ältern römischen Chronologie bedarf, so ıhut man 
meines Erachtens wohl, wenn man die sogenannte var- 
ronische Aere, nach der die Gründung Roms auf 
den Frühling des Jahrs 753 v.Chr. trifft; wie man 
auch über ihre Entstehung. urtheilen, mag, als die in 
den Hauptwerken der Neuern‘ über die römische Ge- 
schichte einmahl' gewöhnlichere, gebraucht, doch nicht 
so, als wenn dadurch alle fernere Untersuchungen über 
die Stellung einzelner Consulate und Begebenheiten über- 
tlüssig würden‘ Wer dergleichen anzustellen‘ keinen Be- 
ruf bei sich fühlt, halte sich an die neuere Ausgabe 
der Fasti Almeloveen’s, die man als das Resultat 
der gründlichsten bisherigen Forschungen zu betrach- 
ten hat. 

Noch ist zu bemerken , dafs Censorinus unter 
andern von ihm verglichenen Aeren auch die anni 
Juliani und Augustorum nennt. Die dahin gehörige 
Stelle, welche sich an die oben (2,153) erwähnte an- 


schliefst, lautet -wie folgt: Eorum- vero annorum, qui- 
bus Iulianis nomen est, CCLXXAÄTII, sed ex die 
Cal. Ian. unde Iulius Caesar anni a se constituti fecit 
principium. At eorum, qui vocantur anni Augusto- 
rum, CCLXF , perinde ex Cal. Ian., quamvis ex ante 
diem decimum sextum Cal. Februarii Imperator Cae- 
sar, D. F., sententia L. Munacii Planci, a senatu 
caeterisque civibus Augustus appellatus est, se VII et 
M.Vipsanio Agrippa III. Coss. Wie man sieht wur- 
den die anni Iuliani vom A. Januar des ersten von 
Iulius Cäsar rectifieirten römischen Jahrs an gezählt. 
Dies war aber das seines vierten Consulats, 709 d. St.1); 
45 v. Chr., wie aus einer andern bereits oben (2,120) 
eitirten Stelle unsers Schriftstellers bestimmt heryor- 
geht. Das 991ste d. St., in welchem er geschrieben zu 
haben versichert, ist mithin richtig das 283ste julia- 
nische. Ob diese Aere noch sonst bei irgend einem 
alten Autor oder auf einem Denkmal vorkommen 
möge, ist mir unbekannt.: Von den neuern Chronolo- 


A 


1) Nämlich das vom 4. Januar, nicht vom 21. April, dem 
Tage der Palilien, gerechnete Jahr 709. Die Verfasser des Art 
de verifier les dates depuis la naissance de Notre-Seigneur 
(Tom. I. p. 35) unterscheiden beide Epochen und sagen, das erste 
julianische Jahr habe am 1. Januar 708, und das Jahr 709 am 
21. April des ersten julianischen angefangen. Wozu solche Di- 
stinctionen, die den Anfänger nur verwirren! Selbst die Römer 
haben diesen Unterschied überhaupt wenig (2,155) und in ihren 
Consularfasten nie beachtet. Wenn Plinius OH. N. XXXVI, 8) 
den M. Lepidus als Consul des Jahrs 676 aufführt, so fügt er 
nicht die Bemerkung hinzu, dafs er eigentlich vom 1. Januar 675 
bis zum 1. Januar 676 in Function gewesen sei und dafs das 
Jahr 676. unter seinem Consulat mit dem 21. April angefan- 
gen habe. 


{74 ` Technische Chronologie. 


gen haben sich ihrer mehrere bedient, : unter andern 
Kepler in seinen Schriften. über das ‚Geburtsjahr 
Christi. Um ihre Jahre auf die der Stadt zu bringen, 
addire man 708, und um sie mit den Jahren unse- 
rer ‚Zeitrechnung zu vergleichen, ziehe man sie von 
46 oder von ihnen 45 ab, je nachdem ihre Anzahl 
kleiner ist als 46 oder gröfser als 45, wo man dann 
im ersten Fall Jahre vor und im letztern nach Chri- 
stus erhält. 

Auch die anni Augustorum, deren schon oben (1, 155) 
gedacht worden, scheinen wenig gebraucht zu sein. Das 
erste derselben ist das 727ste d. St. 

So lange regelmäfsig zwei Consuln jährlich gewählt 
wurden, empfand man im römischen Reiche das Be- 
dürfnifs einer fortlaufenden Aere wenig oder gar nicht. 
Es ward erst fühlbar, als nach Verlegung des Kaiser- 
sitzes in den Orient die Consularäre schwankend zu 
werden begann. ‘Wie man sich dann half, werden wir 
im folgenden Abschnitte sehen. 


— 0 ECH ët 


Siebenter Abschnitt. 


Zeitrechnung der christlichen Völker. 


mann 


D. Zeitrechnung , die mit wenigen Modificationen 
von sämmtlichen Völkern der Christenheit gebraucht 
wird, ist, so weit sie die Form und Eintheilung des 
Jahrs betrifft, wesentlich die von Iulius Cäsar ver- 
besserte römische, von der im vorigen Abschnitt ge- 
handelt ist. Nur die siebentägige Woche ist aus 
der jüdischen Zeitrechnung in die christliche über- 
gegangen. 

Schon seit dem Anfange der christlichen Aere schei- 
nen Woche und Sabbath im römischen Reiche sehr be- 
kannt gewesen, ja letzterer selbst von Nichtjuden hin und 
wieder gefeiert worden zu sein, so wie überhaupt meh- 
rere orientalische Religionsgebräuche, z.B. der Cultus 
der ‘Isis und des Serapis, unter den Kaisern Eingang 
in den Occident fanden. Der Sabbath, Sabbatum, 
kommt seit dieser Zeit bei den römischen Schriftstel- 
lern häufig‘ vor. Man erinnere sich der tricesima sab- 
bata beim Horaz'), .worunter das Neumondsfest 
— rosch chodesch — der Juden, das in den vollen Mo- 
naten mit dem 30sten anfängt (1,513), zu verstehen 
sein mufs, und vergleiche Ovidii ars amandi I, 415 


1) Serm. I, 9, 69. 


176 Technische Chronologie. . 


und remedia amoris 219; Tibullieleg.1,3,17; Persii 
Sat. V, 184; Iuvenalis Sat. VI, 158; XIV, 96; Se- 
necae epist. 95, um nicht mehr Stellen anzuführen '). 
Man ersieht daraus, dafs sich mannigfacher Aberglaube 
an den Sabbath knüpfte. So wurde es unter andern 
für ominös: gehalten, an: demselben eine Reise anzutre- 
ten.. Wenn August bei einer Gelegenheit sagte ?): Ne 
Iudaeus quidem tam diligenter sabbatis ieiunium_ ser- 
wat, quam ego hodie servavi, so hatte er eine falsche 
Ansicht von diesem ‘Tage; denn die Juden fasten an 
ihm nie. Ovid nennt ihn rebus. minus apta geren- 
dis. Anders dachte der Grammatiker Diogenes zu 
Rhodus, der nach Sueton’s Versicherung’) nur an 
den Sabbathen zu disputiren pflegte, und daher den 
Tiberius, der ihn aufser der Ordnung zu .hören kam, 
auf den siebenten Tag beschied. Warum er gerade die- 
sen gewählt hatte, wissen wir nicht; es erhellet aber 
aus dieser Vorliebe, dafs es bereits um den Anfang der 
christlichen Aere Personen gab; die ihre Thätigkeit 
durch ` den siebentägigen Zeiteinschnitt bestimmten. 
Ein halbes Jahrhundert später sagte Iosephus gar 
„schon *).: Ee gibt keine einzige weder griechische noch 
„nicht griechische Stadt, wohin sich nicht der Gebrauch 
„unserer Feier des siebenten Tages verbreitet hätte.” 


1) Eine reiche Sammlung derselben findet sich bei Selden 
(de Iure naturali et gentium:l. II. c.45ff.) und in Gottlieb 
Wernsdorff’s Dissertatio.. de. gentilium ` sabbato , Witten- 
berg 1722, 4. 


?) Buet, Aug, c. 76. 
3) Tiber. c. 32. 
*) Contra Apion. D. 39. 


CHRISTLICHE VOLKER. 177 


Die damals mehr als je in Ansehen \stehende Stern- 
deuterei, die wesentlich auf die sieben Planeten der 
Alten gegründet. war, trug dazu ohne Zweifel nicht 
wenig bei. Man vergleiche, was oben (1,178) über 
die vermuthlich in Aegypten aufgekommene Benennung 
der Wochentage nach den Planeten aus Dio Cassius 
beigebracht worden ist. Man stellte die erste Stunde 
des Sabbaths- unter den Einflufs des Saturn, und in- 
` dem man jede der 24 Tagesstunden einem andern Plane- 
ten unterordnete, gelangte man, den Kreis immer wie- 
der von vorn durchlaufend, mit der ersten Stunde des 
nächsten Tages zur Sonne, mit der ersten des folgenden 
zum Monde, und so weiter zum Mars, Merkur, Jupiter 
und zur Venus, was Gelegenheit gab, die einzelnen Tage 
der Woche also zu bestimmen und zu bezeichnen : 


Sonnabend Dies Saturni 
Sonntag Dies Solis 
Morxitag Dies Lunae 
Dinstag ` ` Dies Martis 


Mittwoch ` Dies Mercurii 
Donnerstag. Dies Iovis 
Freitag Dies Veneris: 
Obgleich Dio Cassius der erste unter den noch 
vorhandenen Schriftstellern. ist, der dieser Benennungen 
förmlich und im Zusammenhange gedenkt, so läfst sich 
doch nicht zweifeln, dafs sie schon viel früher bekannt 
und gebräuchlich waren: Wenigstens kommt der Name 
dies Saturni als Synonym von sabbatum bereits in der 
angezogenen Stelle des Tibull vor. Iulius Fronti- 
nus, der unter Nerya schrieb, sagt '), Vespasian habe 


vr ao 


1) Strateg. 11,1. 
II. [12] 


178 Technische Chronologie. 


die Juden Saturni die, quo eis nefas est quidquam 
seriae rei agere, angegriffen -und besiegt, und. Iusti- 
nus Martyr, der um die Mitte des zweiten Jahrhun- 
derts lebte, bemerkt‘), Christus sei #7 mpo zë: Kpov- 
„ns (am Freitage) gekreuzigt, und zë pera tyy Koener 
(am Sonntage) seinen Jüngern erschienen. ` Beim Ter- 
tullian heifst es?): Si diem Solis laetitiae indul- 
gemus, alia longe ratione quam religione solis, secundo 
loco ab iis sumus, qui diem Saturni otio et victui 
decernunt, exorbitantes et ipsi a Iudaico more, quem 
ignorant, woraus hervorgeht, dafs um das Ende des 
zweiten Jahrhunderts viele Römer den Sabbath gefeiert, 
haben müssen, einem fremden Religionsgebrauche viel- 
leicht um so lieber. huldigend, da die Feier des dies 
Saturni ihnen einige Analogie mit den einheimischen 
Saturnalien zu haben schien °). Kurz aus Allem ist 
klar, dafs die siebentägige Woche seit dem Anfange 
unserer Zeitrechnung im römischen Reiche sehr be- 
kannt, wenn auch nicht gesetzlich war; denn dies 
wurde sie oflenbar erst, als das Christenthum unter 
Constantin zur Staatsreligion erhoben wurde. 

Den Sonntag dies Solis zu nennen, war bei den 
Christen ganz gewöhnlich. Zn ea, heifst es beim Am- 
brosius‘*), salvator weluti sol oriens, discussis in- 
Jernorùm tenebris, luce resurrectionis emicuit. Sie mach- 
ten diesen Tag statt des jüdischen. Sabbaths , also den 
ersten Tag der Woche statt des letzten, zum Feiertage, 


D Apol. Loi, 

?) Apologet. c. 16. 

°) Man vergleiche Taciti Hist.V, 4. 
"1 Sermo LX. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 179 


an welchem sie, zusammenkamen, sich gemeinschaftlich 
zu erbauen, und sich bei den über sie ergehenden Ver- 
folgungen zur Standhaftigkeit zu ermuntern. ‚An dem 
„nach der Sonne benannten Tage,” sagt Iustinus 
Martyr '), „versammeln sich die in den Städten und 
„auf dem Lande wohnenden Christen. aus einem. dop- 
„„pelten Grunde, einmahl weil es der erste Schöpfungs- 
„tag, und dann weil: es der Auferstehungstag Christi 
„ist. In letzterer Beziehung nannte man ihn früh- 
zeitig den Tag des Herrn — uge Dominicus oder 
Dominica ?). 

Folgende Stelle des Isidorus’) verdient hier an- 
geführt zu werden: Apud Hebraeos dies prima una 
sabbati dicitur (1,518), quae apud, nos dies domini- 
cus est, quem gentiles soli dicaverunt. Secunda sab- 
bati secunda feria, quem saeculares diem Lunae wo- 
cant. Tertia sabbati tertia feria, quem illi diem 
Martis vocant. Quarta sabbati quarta feria, qui 
Mercurii. dies dicitur. a paganis. Quinta sabbati- 
quinta feria est, qui apud gentiles. Iovis wocatur. 
Sexta sabbati sexta feria est, quae apud cosdem 
paganos Veneris nuncupatur. Sabbatum autem. sep- 
timus a dominico die est, quem gentiles Saturno.: di- 
caverunt et Saturni- nominayerunt.. Am besten richtet 
man sich, fährt er fort, nach dem ritus ecclesiasticus, 
nämlich die Wochentage Ferias zu nennen; sollte 


Aa 


3) Ob schon die Auepa xupiaxn in der Apokalypse (I, 10) 
in diesem Sinn zu nehmen ist, oder, wie einige meinen, den 
Auferstehungstag Christi bezeichnen soll, ist zweifelhaft, 

°) Eiym.N,30. Vergl. Beda de temp. ratione, c.6. 


[12°] 


180 Technische °C hronologie. 


einem aber auch ja einmahl einer der heidnischen 
Wochennamen entschlüpfen, so bedenke man, dafs alle 
die, nach denen die Heiden die Wochentage benannt 
haben, Menschen gewesen sind, die man ihrer Ver- 
dienste wegen göttlich verehrt und an den Himmel 
versetzt hat, so dafs man gerade keine Sünde begeht, 
wenn man ihre Namen über die Zunge bringt. 
Woher es kam, dafs die Kirche das Wort Feriae, 
welches bei den Römern Feiertage bezeichnete, an 
denen keine Geschäfte, sei es vor Gericht oder anders- 
wo, vorgenommen wurden, zu einer allgemeinen Be- 
nennung der Wochentage stempelte, weifs man nicht 
bestimmt. ` Nach einem Dekret des Valentinianus H 
sollten ‘die sieben Tage zunächst vor und nach Ostern 
Feiertage sein ').- Nur die Feier der sieben letztern 
erhielt sich im Gebrauch. Da nun diese Woche den 
ursprünglichen Christen, die ihr kirchliches Jahr mit 
dem Osterfest zu beginnen pflegien, die erste im Jahr. 
und ihre Tage durchaus ‚feriati waren, so nannte man 
auch die Tage der übrigen’ Wochen ferias. ‚Dies ist 
die Erklärung, die Scaliger?) und Du Cange?) von 
der Sache geben. Ungezwungener scheint folgende zu 
sein. Aufser dem Sonntage pflegten die ersten Christen 
noch den Mittwoch und Freitag als Tage des Ge- 
bets und der Fasten zu feiern‘). Um beide Wochen- 


a 


+) (Feriatos esse iubemus) sanctos quoque paschae dies, 
qui septeno vel praecedunt numero, vel sequuntur. Cod. Theo- 
dos. LU. tit. 8. de feriis. 

*) Emend. temp: I, p: 6. 

*) Glossar. med. et inf. latinitatis v. feriae. 

‘) Clem. Alexandr: Strom. 1. VII. p. 316 und daselbst Sylburg. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 181 


tage zu unterscheiden, nannten sie den einen feria 
quarta, d. i. den Feiertag, welcher der -vierte Wochen- 
tag war, den andern feria sexta. Beide Tage kommen 
unter dieser Benennung bereits beim Tertullian vor‘). 
Natürlich zogen die feria quarta und sexta allmälig 
auch die feria secunda, tertia, quinta und septima nach 
sich. Dem Sonntage blieb der Name Dominica. 

Dafs Schebua, die siebentägige Woche der He- 
bräer, durch £ßdonds und septimana übersetzt worden 
sei, ist schon anderswo (1,89, 480) bemerkt worden. 
Letzteres Wort kommt in dieser Bedeutung meines Wis- 
sens zuerst im Codex Theodosianus, vor 71. Isidor, 
bekanntlich stark im Etymologisiren , sagt °): Hebdo- 
madam nos seplimanam vocamus, quasi septem luces; 
nam mane lux est. 

Einige Chronologen sind der Meinung, dafs die 
Woche bei den deutschen und nordischen Völkern uralt, 
und die Namen der Wochentage in den germanischen 
Sprachen schon lange vor Einführung: der christlichen 
Religion im Gebrauch gewesen seien *). Allein nicht 
zu gedenken, dafs sich weder beim Tacitus noch sonst 
irgendwo eine Spur dayon findet, wäre die Analogie der 


1) De ieiuniis c. 2. 

?) Dominico, qui septimanae totius primus est dies. L.XV, 
tit. 5, leg. 5. 

°) Eiym.V,32. 

*) Auch den Kalendern mit Runenschrift, die auf Stäben 
eingeschnitten in den scandinavischen Ländern gefunden werden, 
haben einige patriotische Schriftsteller ein sehr hohes Alter bei- 
legen wollen. Es ist aber gewils, dafs sie nichts als die christ- 
liche Zeitrechnung enthalten. Vergl. Ferner de antiquitate Ca- 
lendarii Runici. Stockholm 1758, A. 


182 Technische Chronologie. 


griechisch-römischen und germanischen Benennungen 
der Wochentage sehr auffallend und nur dadurch zu er- 
klären, dafs man sie aus einer gemeinschaftlichen orien- 
talischen Quelle ableitete. Wahrscheinlicher bleibt es im- 
mer, dafs die germanischen Völker die Woche erst zu- 
gleich mit dem Christenthum erhalten und nun die 
römischen Namen dies Martis, Mercurii, Iovis: und 
Veneris mit analogen einheimischen vertauscht haben. 
Dafs die englischen Benennungen Tuesday, Wednes- 
day und Thursday (bei den Schweden Tisdag, Ons- 
dag und Torsdag) für Dinstag, Mittwoch, Don- 
nerstag, von Tuu, Tue, Tüg, dem Kriegsgott '), 
von Wodan oder Odin, dem Merkur, und von Thor, 
dem Jupiter oder Donnergott der Sachsen und Scandina- 
vier entlehnt sind, leidet keinen Zweifel. Auch das 
englische Friday, schwedische Fredag und deutsche 
Freitag hängt höchstwahrscheinlich mit der Frea oder 
Friga, der Venus dieser Völker, zusammen. Sonn- 
tag und Montag sind Uebersetzungen von dies solis 
und lunae. Sonnabend ist aus Sonntag-Abend, 
d.i. Tag vor Sonntag, entstanden. Das oberdeutsche 
Samstag ist das zusammengezogene Sabbathstag, 
und das englische Saturday das römische dies Sa- 
turni, wenn man nicht lieber auch hier mit Johnson 
an den ähnlich klingenden Namen eines sächsischen 


Idols denken will °). 


1). Auch unser Dinstag will Adelung davon herleiten.. Nach 
andern soll es so viel als dies iudicii sein, weil man vorzüglich 
an diesem Tage Gericht gehalten habe (?), und Ding im alten 
Deutsch so. viel als Gericht heifse. 

°) Man vergleiche über dies Alles Wachter’s Glossarium und 
Dissertatio historico-philologica de hebdomade gentilium et 


CHRISTLICHE VOLKER. 183 


Bei dieser Gelegenheit bemerke ich, dafs unser 
Wort Woche aus dem gothischen Vik entstanden ist, 
welches beim Ulfilas so viel als Ordnung, regel- 
mäfsigen Wechsel, bedeutet, und vielleicht dem 
lateinischen vicis verwandt ist. Die Angelsachsen ha- 
ben es für Woche gebraucht, quia hebdomas est sep- 
tem dierum ordo continuo recurrens, wie sich Wach- 
ter ausdrückt. 

Die Aufgabe, den Wochentag zu finden, der 
einem gegebenen Monatstage der christlichen 
Zeitrechnung angehört, ist von Wichtigkeit, weil 
sich häufig neben dem Datum zugleich die Ferie er- 
wähnt findet, und letztere Gelegenheit geben kann, 
ersteres zu prüfen und zu berichtigen. Folgende Me- 
thode ist leicht zu übersehen, Jedes vierte Jahr der 
christlichen Aere vom Anfange hinein ist ein Schalt- 
jahr. Man kann daher die ganze Jahrreihe in Schalt- 
perioden zu je 3x365+366=1461 Tagen theilen. Um 
nun die Zahl der Tage zu berechnen, die vom An- 
fange der Aere bis auf ein gegebenes Datum verflossen 
sind, dividire man die um eine Einheit verminderte 
Jahrzahl durch 4. Der Quotient zeigt die Anzahl der 
abgelaufenen Schaltperioden und der Rest die noch ab- 
gelaufenen Gemeinjahre an. Man multiplicire also je- 
 —_— 
dierum a planetis denominatione (Berlin 1747, 4), eine fleifsig 
zusammengelragene Schrift, angeblich von einer Societas littera- 
ria. Auch verdient hier erwähnt zu werden: P. Joseph Fuchs 
Abhandlung yon den Wochentägen aus den Geschich- 
ten der alten Hebräer, Griechen, Römer und Deut- 
schen zur Erläuterung eines bei Mainz gefundenen 


alten heidnischen Altars mit acht Götzenbildern. 
(Mainz 1773, 4.) 


184 Technische Chronologie. 


‘nen mit 1461 und diesen mit 365, und addire beide 
Producte. Auf diese Weise erhält man sämmtliche bis 
auf den Anfang des gegebenen Jahrs verflossenen Tage. 
‘Hiezu addire man noch die bis zum Anfange des ge- 
gebenen Monats abgelaufenen Tage des Jahrs, die man 
aus einer oben (1,105). mitgetheilten Tafel entllehnen 
kann, und die Tage des laufenden Monats. Die Summe 
ist die gesuchte Zahl aller bis zum gegebenen Datum 
einschliefslich verflossenen Tage der christlichen Aere, 
Nun ist der erste, mithin der achte, funfzehnte, kurz 
jeder siebente Tag dieser Aere ein Sonnabend. Divi- 
dirt man also. die gefundene Summe durch sieben, so 
wird dem Rest 4 der Sonnabend, dem Rest 2 der 
Sonntag, kurz 
dem Best 1237 A SG 0 
der Wochentag h © C 832.9 

angehören. Es mufs aber hiebei nach dem alten Ka- 
 lender gerechnet werden, der nie eine Unterbrechung 
erlitten hat. Ist ein Datum nach dem neuen Stil ge- 
geben, so mufs man es zuvörderst auf den alten redu- 
ciren. Der neue zählt mehr vom 5. Oktober 1582 bis 
zum 24. Februar 1700 zehn Tage, bis dahin 1800 
elf, bis dahin 1900 zwölf, bis wieder dahin 21400 
dreizehn u. s. w. Es sei z.B. die Ferie des heutigen 
20. Novembers neuen oder 8. Novembers alten Stils des 
Jahrs 1825 zu finden: 1824 durch 4 dividirt gibt den 
Quotienten 456 ohne Rest, und 456 x 1461 = 666216. 
Bis ans Ende des Oktobers verfliefsen im Gemeinjahr 304 
Tage und im November noch 8. Man hat demnach 
666216 + 304-+8= 666528 Tage, welche durch 7 divi- 
dirt den Rest 2, also nach obiger Tafel den Sonntag 
geben. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 185 


Eine andere Methode, die, Ferie eines Monatstages 
zu bestimmen, bat man zum Debut der Berechnung 
des Osterfestes erfunden , eines Festes, das bekanntlich 
von den Christen immer am Sonntage gefeiert wird. 
Es ist folgende. Wenn das bürgerliche Jahr durchgän- 
gig 365 Tage oder 52 Wochen und einen Tag hielte, 
so würde der Anfang desselben der Reihe nach von 
einem Wochentage zum andern fortschreiten, und nach 
sieben Jahren zu demselben Tage zurückkehren. Da aber 
jedes vierte Jahr 366 Tage oder 52 Wochen und 2 Tage 
hat, so mufs der Anfang des auf ein Schaltjahr folgen- 
den Gemeinjahrs um zwei Wochentage vorschreiten, so 
dafs, wenn das Schaltjahr z. B. mit einem Freitage an- 
gefangen, das nächste Jahr mit einem Sonntage, das 
folgende mit einem Montage, das folgende mit einem 
Dinstage, das folgende (wieder ein Schaltjahr) mit einem 
Mittwoch, das folgende mit einem Freitage u. s. w. be- 
ginnt. Rechnet man auf diese Weise weiter, so findet 
man, dafs erst wieder nach 28 Jahren ein Schaltjahr auf 
den Freitag trifft, mithin erst dann dieselben Wochen- 
tage ganz wieder mit denselben Monatstagen überein- 
stimmen, Dieser Zeitraum wird von den Chronologen 
Sonnencirkel genannt, weil dabei das Sonnenjahr 
von 365 Tagen 6 Stunden zum Grunde liegt. 

Theilt man die sämmtlichen Tage des Jahrs vom 
1. Januar an in Perioden zu je sieben Tagen, und be- 
zeichnet die Tage einer jeden der Reihe nach mit den 
immer wiederkehrenden sieben Buchstaben A, B,C, D, 
E,F,G, so wird der Buchstab, der jedesmal auf den 
Sonntag trifft, der Sonntagsbuchstab des Jahrs ge- 
nannt, Fängt z.B. das Jahr mit einem Sonnabend an, 
so ist B der Sonntagsbuchstab, weil dann der zweite 


186 - Technische Chronologie. 


Januar, der immer mit B bezeichnet wird, ein Sonn- 
tag ist. Eben so mufs der Sonntagsbuchstab C, D, E, 
F,G sein, wenn das Jahr mit einem Freitag, Donners- 
tag, Mittwoch, Dinstag, Montag anfängt. Trifft der 
1. Januar auf einen Sonntag, so ist A der Sonntags- 
buchstab. 

Aber nicht blofs der Wochentag des 1. Januars 
wird durch den Sonntagsbuchstaben bestimmt, sondern 
zugleich der jedes andern Datums. Denn da der Januar 
vier Wochen und drei Tage, der Februar gerade vier 
Wochen, der März vier Wochen und drei Tage u. s.w. 
hält, so überzeugt man sich sogleich von der Richtig- 
keit folgender Tafel, welche den Anfangsbuchstaben 
eines jeden Monats gibt: 

Januar A Mai B September F 

Februar D Junius E Oktober A 

März D Julius G November D 

April G August G December F 
Wenn man ferner bedenkt, dafs der erste, achte, funf- 
zehnte, zweiundzwanzigste und neunundzwanzigste alle- 
mahl einerlei Buchstaben haben, so wird man leicht 
durch Weiterzählen den Buchstaben finden, der jedem 
Monatstage angehört. So hat der 20. November den 
Buchstaben B, weil der erste mit D bezeichnet: ist. 
Kennt man nun den Sonntagsbuchstaben des Jahrs, so 
weifs man zugleich, auf welchen Wochentag jedes Da- 
tum trifft. Im Jahr 1825 correspondiren die Wochen- 
tage und Buchstaben wie folgt: 

Gi Goi gisto Dro green 

Bir rO ADB re Fe GA 
woraus erhellet, dafs der 20. November, der allemahl den 
Buchstaben B hat, in’diesem Jahr ein Sonntag ist. 


CHRISTLICHE VOLKER. 187 


Damit in einem Schaltjahr, worin der Februar 
einen Tag mehr als gewöhnlich hat, die eben bemerkte 
Folge der Anfangsbuchstaben eines jeden Monats nicht 
gestört werde, also obige Tafel für alle Jahre gelten 
möge, hat man folgende Einrichtung getroffen. Es ist 
zwar gleichgültig, welchen Tag im Februar man als 
den eingeschalteten betrachten will, ob den letzten oder 
irgend einen andern. Allein es ist herkömmlich , den 
24. Februar in den Kalendern ausdrücklich als den 
Schalttag aufzuführen, weil ihn lulius Cäsar dazu 
gemacht hat‘). Diesem Tage nun gibt man denselben 
Buchstaben F, der dem folgenden angehört, wodurch G, 
sonst der Buchstab des 25sten, auf den 26sten über- 
geht, so dafs mit dem 1. März alles wieder ins Geleise ` 
kommt. Dadurch mufs sich aber der Sonntagsbuchstab 
ändern; denn da in der Woche, auf die der Schalttag 
trifft, zwei Tage einerlei Buchstaben haben, so werden 
von dem vorhergehenden Sonntage bis zum  nachfol- 
genden nur sechs Buchstaben gezählt, und es mufs. 
daher der Sonntagsbuchstab, wenn er vor dem Schalt- 
tage z.B. D ist, nach demselben C sein. Jedes Schalt- 
jahr hat mithin zwei Sonntagsbuchstaben , von denen 
der spätere im Alphabet den Sonntagen vor, und der 
frühere den Sonntagen nach dem Schalttage angehört. 
Ueberhaupt folgen, wie man leicht sieht, die Sonntags- 
buchstaben von einem Jahr zum andern in rückgängiger 
Ordnung auf einander. So ist G der Sonntagsbuchstab 


t) Er setzte nämlich den Schalttag zwischen Terminalia und 
Regifugium (2,129), d.i. zwischen den 23sten Februar und den 
Tag, der im Gemeinjahr der 24ste ist und im Schaltjahr der 
25ste wird. Im christlichen Kalender ist Regifugium der Mat- 
thiastag. 


188 Technische Chronologie. 


des Jahrs 1821, F des Jahrs 1822, E des Jahrs 1823, 
DC des Jahrs 1824, B des Jahrs 1825 u.s. w. 

Nach. Ablauf des Sonnencirkels kehren die Sonn- 
tagsbuchstaben in gleicher Ordnung wieder, daher der- 
selbe auch, und schicklicher noch, der Sonntags- 
buchstabencirkel genannt werden könnte. Man 
hat nun die Sonntagsbuchstaben dergestalt an diesen 
Cirkel gereiht, dafs man dem letzten Jahr den Buch- 
staben A gegeben und das erste zum Schaltjahr ge- 
‚ macht hat. Dadurch ist folgendes Verhältnifs der Sonn- 
\tagsbuchstaben zu den Jahren des Sonnencirkels ent- 
‚standen: 


Sonnen- |Sonntags-| Sonnen- Sonntags- 
cirkel. |buchstab.| cirkel. |buchstab. 


Ka 


GEI 


> 


CH 


oO 


G 
E 
D 
C 
B 
G 
F 
E 
D 
B 
A 
G 
F 


je 
books oOboop P Ge 


I 


b bezeichnet die Schaltjahre. 


Um aber diesen so geordneten Cirkel zur Bestim- 
mung der Sonntagsbuchstaben gebrauchen zu können 
Sm 5 5 a 


CHRISTLICHE VÖLKER. 189 


kommt es darauf an, ihn dergestalt an die christliche 
Aere zu knüpfen, dafs ein Schaltjahr, welches mit einem 
Montage anfängt, das erste des Cirkels werde. Ein 
solches war unter andern das neunte vor unserer Zeit- 
rechnung. Hierauf gründet sch folgende Regel: man 
addire zur Jahrzahl 9 und dividire die Summe durch 28, 
Der Rest gibt das jedesmalige Jahr des Sonnencirkels, 
oder, wie man sich wol kurz auszudrücken pflegt, den 
Sonnenecirkel. Bleibt kein Rest, so ist der Sonnen- 
cirkel 28. So findet sich, dafs im Jahr 1825 der Son- 
neneirkel 14, mithin der Sonntagsbuchstab D ist. Hie- 
bei ist aber nur vom alten Kalender die Rede. Um 
den Sonntagsbuchstaben im neuen zu erhalten, bediene 
man sich folgender Vergleichungstafeln der Buchstaben 
beider Kalender für die Unterschiede von 10, 11, 12 
und 13 Tagen, die, wie wir vorhin (2,184) gesehn ha- 
ben, während des Zeitraums von 1582 bis 2100 ein- 
treten. Es gehören bei einem Unterschiede 


von zehn Tagen 


ABCDE E-G im alten 
en DE RG A B C im neue; 
von elf Tagen 
A BCDEF G mm alten 
an E F GABO D im neuen; 


DE FG mm alten 
B 


zu C D E im neuen; 


von dreizehn Tagen 
ABC DE FG mm alten 
zu G AB CD E P im neuen. 


190 Technische Chronologie. 


Wenn also z.B. nach dem Wochentage gefragt wird, 
auf den der 24. Januar neuen Stils des Jahrs 1712, der 
Geburtstag Friedrich’s des Grofsen, traf, so ergibt. sich 
zuvörderst der Sonnencirkel 13, dem im alten Kalen- 
der die Sonntagsbuchstaben F und E entsprechen. Hier 
gilt der erste. Der Usterschied beider Kalender betrug 
damals elf Tage, und: bei diesem Unterschiede corre- 
spondirt F im alten mit C im neuen. Nun hat der 
24. Januar den Buchstaben C; Friedrich ist also an 
einem Sonntage geboren. 

So viel über die Woche der christlichen Völker. 
Was ihre Monate betrifft, so behalten sie, mit Aus- 
nahme der koptischen und abessinischen Christen, die 
noch immer den alexandrinischen Kalender (1, 143) ge- 
brauchen, ganz die von Iulius Cäsar angeordnete 
Form derselben bei, nach der auf den Januar, März, 
Mai, Julius, August, Oktober und December 31, auf 
den April, Junius, September und November 30 und 
auf den Februar im Gemeinjahr 28, im Schaltjahr 29 
Tage gerechnet werden. Auch die Namen, welche die 
Monate in den heutigen europäischen Sprachen führen, 
sind meistens die mehr oder minder entstellten römi- 
schen; doch kommen auch, besonders bei den germa- 
nischen und slavischen Völkern, eigenthümliche Benen- 
nungen vor, deren Zusammenstellung uns hier zu 
weit führen würde. Ich begnüge mich, defshalb auf 
Joh. Albert Fabricius bekannte, leider sehr un- 
kritische, Compilation ') zu verweisen, wo man wenig- 


1) Menologium sive libellus de mensibus, centum circiter 
populorum menses recensens atque inter se conferens. Ham- 
burg 1712, 8. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 191 


stens Bücher genug genannt finden wird, aus denen 
man sich weiter Raths erhohlen kann. Ueber‘ die von 
Karl dem Grofsen eingeführten deutschen Monats- 
namen, die sich zum Theil noch im Gebrauch erhalten 
haben, ist Eginhard: zu: vergleichen '). 

Die römische Eintheilung' der Monate nach Ca- 
lenden, Nonen ‘und Idus, und die damit zusam- 
menhangende, unsern Begriffen nach widersinnige, Da- 
tirungsweise ist erst sehr allmählig aufser Gewohnheit 
gekommen. Gregorius, der Grofse genannt, Papst 
seit 590, soll der erste gewesen sein, der die Monats- 
tage hintereinander fortgezählt hat; er fand aber so 
lange wenig Nachfolger, bis man anfing in den neuern . 
Sprachen zu schreiben. Noch 1350 liefs der König 
Peter von Arragonien defsfalls einen landesherrlichen 
Befehl ergehen °). Auch war im Mittelalter nichts ge- 
bräuchlicher, als beim Datiren die Tage mit den Na- 
men der Apostel und Heiligen zu bezeichnen, die an 
ihnen verehrt wurden, und man hat sich daher mit 
denselben bekannt zu machen, wenn man beim Lesen 
von Urkunden und Chroniken keinen Anstofs finden 
will. Noch jetzt kommt diese Bezeichnungsweise im 
bürgerlichen Verkehr häufig vor, z. B. bei Angabe der 
Jahrmärkte in den Volkskalendern. 

Wir gehen nun zu einem Hauptpunkt der christ- 
lichen Zeitrechnung, ` zur “ Bestimmung des Oster- 
festes, über. 

"""Zuyörderst müssen wir die Art und Weise kennen 
lernen, wie man dieses Fest bis auf die gregorianische 


+} Vita Caroli Magni c. 29. 
*) Du Cange Glossar. v. annus. Tom. I, col. 468. 


192 . Technische Chronologie. 


Reform berechnet hat und im alten Kalender nöch jetzt 
berechnet; Es liegt dabei folgende Regel zum Grunde, 
die sich in den ersten Jahrhunderten der Christenheit 
gebildet hat: Das Osterfest wird allemahl an 
einem Sonntage gefeiert, und zwar an dem, 
der zunächst auf den Frühlingsvollmond 
folgt, und wenn dieser Vollmond auf einen 
Sonntag trifft, jedesmahl an dem nächstfol- 
genden. ` Unter dem Frühlingsvollmonde ver- 
steht man aber denjenigen, der entweder am. 21. März, 
an den man ein für allemahl den Anfang des Frühlings 
geknüpft hat, oder zunächst nach demselben eintritt. 


| Er wird. ‚Terminus paschalis; Ostergrenze, genannt. 


Man sieht demnach, es kommt bei der Bestimmung des 
Österfestes auf zweierlei an, einmahl das Datum, und 
dann den Wochentag der Östergrenze zu finden. Von 
der letztern Aufgabe ist schon gehandelt worden; wir 
haben also nur noch die erste zu lösen. 

Die Ostergrenze wird nicht mit Hülfe astronomi- 
scher Tafeln, deren Handhabung nicht jedermanns Sache 
ist, sondern cyklisch auf eine Weise berechnet, die 
auch der Laie leicht zu begreifen im Stande ist. Sowohl 
in der mathematischen Chronologie (1,47), als in der 
griechischen und hebräischen Zeitrechnung (1,313, 578) 
ist des Cyclus von 255 synodischen Monaten gedacht 
worden, die sich sehr nahe mit neunzehn Sonnenjah- 
ren ausgleichen. Dieser Zeitkreis, den die Chronologen 
schlechthin den Mondeirkel nennen, wird bei Be- 
stimmung des Österfestes, des christlichen so wie des 
jüdischen, zum Grunde gelegt. 

In dem beliebig gewählten ersten Jahr des Mond- 
cirkels traf ein Neumond auf den 23. Januar. Zählt 


CHRISTLICHE VÖLKER. 193 


man von diesem abwechselnd 29 und 30 Tage weiter, 
so erhält‘ man die Neumonde des ersten Jahrs. `` Diese 
Neumondstage werden im alten Kalender mit I bezeich- 
net. Rechnet man ferner vom 13. December, auf den 
der letzte Neumond des ersten Jahrs trifft, 30 Tage 
vorwärts, so gelangt man zum 12. Januar, als dem ersten 
Vollmonde des zweiten Jahrs, den man, wie die folgen- 
den, mit II andeutet. So geht man durch alle neun- 
zehn Jahre des Mondeirkels fort, nur dafs man zuweilen 
zwei 30tägige oder volle Monate hintereinander zählen 
mufs, weil der mittlere synodische Monat nicht gerade 
29 Tage 12 Stunden, sondern 44’ 3” mehr. hält. Auf 
diese Weise ergibt sich nachstehender Kalender, den 
man den julianischen nennt, weil ihm das Jahr des 
Iulius Cäsar zum Grunde liegt. Man findet ihn in 
vielen Büchern, unter andern in Clavii grofsem Werke 
über den gregorianischen Kalender ') und in Chri- 


stian Wolf’s Chronologie’). 


1) 5.108. 
2) Elementa Maihescos Tom. IV. p. 165. 


II. [13] 


194 Technische Chronologie. 


‚Immerwährender julianischer Kalender. 


| Januar. Februar. März. 

(IA HI D D HI G | 

|2 |B E XI E A XI 
SIG XI F XIX F XI B 
au G VIIN G C XIX 
51E XIX À A XIX D VII 
6 |F VII B XVI B VIH E XVI 
11G CV C FV 
8|A XVI D D XVI G 
9 B-V E XII EV A XII 

C FH F B 


m | ln ll E a 


DXI IG Ga |C 
Eu O nr DX | 
F B B E 
X GERD Ce F XVII 
A D VII D G VII 
B XVIII |E E XVII |A 
CVII |F XV pen ay 
D G IV G C IV 
E XV A A XV D 
F IV B XII B IV E XII 
C FI 
D XI G 
EI AIX 
F B 
H Jess C XVII 
A DVI | 
B XVII |E | 
D lcviI F XIV 
D Gut 
E XIV JA 
F II 


195 


CHRISTLICHE VÖLKER. 


Immerwährender julianischer Kalender. 


en 

DB 

RS BS pe >d 
EPEa e = aaO 
o E 


[13°] 


196 


Teehnische Chronologie. 


Immerwährender julianischer Kalender. 


1 
2 
3 
4 
5 
6 
7 
8 
S 


September. 


Oktober. 


November. | December. 
BER FRE 


D 

E XII 
FU 
G 
AX 
B 


C XVIII 


CHRISTLICHE VÖLKER. 197 


! Die römischen Zahlen von I bis XIX, die hier die 
Tage der Neumonde. während der neunzehn Jahre des 
Mondeirkels bezeichnen, werden die güldenen — nu- 
meri aurei — genannt "1, Um nun diesen Kanon rich- 
tig an den Himmel zu knüpfen, kommt es darauf an, 
mit einem Jahr anzufangen, dessen erster Neumond 
aufi den 23. Januar: trifft. Ein solehes war das erste 
vor Christi Geburt. Hierauf gründet sich folgende ein- 
fache Regel: um das jedesmalige- Jahr des Mondcir- 
kels, wie ihn die Christen gebrauchen , oder die gül- 
dene Zahl zu erhalten, addire man zur christlichen: 
Jahrzahl 4 und dividire die Summe durch 19. Der 
Rest ist die güldene Zahl, und bleibt kein Rest, so ist 
sie 19. So findet sich, dafs das jetzige Jahr 1825 das 
zweite des Mondeirkels ist, wo nach unserer Tafel der 
12; Januar, 10. Februar, 42. März, 10. April u. s. w. 
alten, oder der 24. Januar, 22. Februar, 24. März, 
22, April neuen Stils Neumondstage sein sollen. : Es 
haben sich aber die Neumonde in der Wirklichkeit be- 
reits am 19. Januar, 17. Februar, 19. März und 18. Ari 
ereignet. Man sieht also, dafs dieser sogenannte imm er- 
währende Kalender kein ‘immerwährender: jet. son. 


+) Diese Benennung ist im Mittelalter entstanden, vermuthlich 
erst nach Beda,: in dessen Schriften ich sie noch nicht finde. 
Durandus oder Duran tis, ein italiänischer Rechtsgelehrter des 
dreizehnten Jahrhunderts, sagt in seinem Rationale divinorum 
officiorum A.VIH, e 11: Dicitur aureus numerus per similitu= 
dinem, quia sicut aurum superat omnia metalla, ita iste nu= 
merus omnes alias rationes lunares excellit. Die Benennung 
kann aber auch ganz einfach daher rühren, dafs die güldenen 
Zahlen in den im Mittelalter gemachten Kopien des immerwäh- 
renden julianischen Kalenders mit goldener Dinte geschrieben 
wurden. 


198 Technische Chronologie. 


dern sich seit seiner Einführung in den ersten Jahr- 
hunderten der Christenheit um vier bis fünf Tage ver- 
schoben hat. Der Grund davon ist, dafs neunzehn 
julianische Jahre um anderthalb Stunden länger sind, 
als 235 Mondmonate von mittlerer Dauer. Dieser Un- 
terschied häuft sich nach 310 Jahren "ou einem Tage 
an, um welchen dann die wirklichen Neumonde früher 
eintreffen, als die cyklischen. i 

Aus den Neumonden müssen wir nun weiter die 
Vollmonde herleiten. Ueberall findet sich bei den 
Verhandlungen über die Feier des Osterfestes in den 
Schriften der Kirchenscribenten der Ausdruck reosapeo- 
»audendrn (mulpa tie oshývns) oder Luna decima quarta 
als Benennung des Vollmondstages gebraucht. Der 
Vollmond ereignet sich zwar im Mittel fast 15 Tage 
nach der Conjunction; die Griechen zählten aber das 
Alter des Mondes nicht wie wir von seiner Zusammen- 
kunft mit der Sonne, sondern von seiner Sichtbarwer- 
dung am Abendhimmel, mit der sie auch ihren Monat 
begannen (1,262). - Da.nun von der ersten Phase bis 
zum Vollmonde in ‘der Regel 13 Tage verfliefsen , so 
zählten die ersten Berechner des Osterfestes, um vom 
neuen Lichte zum vollen zu gelangen, 13, oder mit 
Einschlufs der Novurvfa 14 Tage vorwärts. Thun wir 
dieses, so erhalten wir folgende Tafel der Oster- 
‚grenzen, die wir von dem Orte, wo sie ohne Zwei- 
fel entstanden isty, die alexandrinische nennen 
wollen. 


CHRISTLICHE VOLKER. 


Güldene Güldene 
$ E Ostergrenze. Zahlen. Ostergrenze. 
| 0 1-5. Apik D| a „115: At G. 
| 2 ..|25.März.-G. 12 4. April, C. 
= 13. April. E. | 1A |24. März. F. 
2. April. A. 14 112. April. D. 
| 22. März. D. |1715 1. April. 
10. April. B. 16 .|21. März. 
| 30. März: E. | A) 
| 18. April. C. 18 
7. April. Fo 19 
27. März. B. 4 


499 


Um in der Wahl des Neumondes, von : welchem 
man ausgehen mufs, um den jedesmaligen Ostervoll- 
mond zu erhalten, nicht zu irren, erinnere man sich, 
dafs: die frühste: Ostergrenze der 21. März, der ange- 


nommene Anfangstag des Frühlings, ist. 
zeugt sich leicht; dafs die Osterneumonde zwischen dem / 


Man über- ? 


8. März und 5. April einschliefslich liegen müssen, Jenes 
Datum gibt als frühste' Ostergrenze den 21. März, die- 


ses als späteste den 18. April. 


Ist der 24. März ein 


Sonnabend, so wird das Fest gleich’ am folgenden 22sten 
gefeiert; und ist der 18. April ein Sonntag, so triflt es 
erst acht Tage später am 25. April ein. Dies sind die 
beiden äufsersten, um fünf Wochen auseinander liegen- 


den, Termine = Feier. 


Nichts ist nun leichter, als mit , Hülfe vorstehen- 
der Tafel den Tag der Osterfeier eines gegebenen Jahrs 


zu finden. 
zum Sonntagsbuchstaben D (2, 


Ist z. B. vom jetzigen 1825 die Rede, das 
189) und zur güldenen 


f 


200 Technische Chronologie. 


Zahl 2 hat (2,197), so ist die Ostergrenze der 25. März, 
und da dieser mit G bezeichnet ist, so mufs man noch 
vier Tage weiter. zählen, um zum Sonntagsbuchstaben 
zu gelangen. Ostern trifft also auf den 29. März alten 
oder 10: April neuen Stils. ` Diese Regel gilt aber blofs 
vom julianischen Kalender, der jetzt nur noch bei 
den griechischen, nestorianischen und jakobitischen Chri- 
sten im’ Gebrauch ist. Ehe von der Bestimmung des 
Festes im gregorianischen gehandelt werden kann, 
müssen wir sehen, wie sich die omg ec fg 
geschichtlich gestaltet hat. 

Es ist schon oben (2, 178) "ee: worden, dafs 
die Feier des Sonntags besonders zum Andenken an 
Christi Auferstehung unter den Bekennern seiner Lehre 
frühzeitig aufgekommen ` ist. ». Natürlich war es, dafs 
man eine so bedeutungsvolle Begebenheit auch jährlich 
einmahl om die Zeit. feierte, wo gie sich dem Evangelium 
zufolge zugetragen, und dafs man damit zugleich die 
Erinnerung an seinen Tod verband. ` Die Apostel sche. 
nen hierüber nichts festgesetzt, sondern, wie Socrates 
sagt ‘),. in diesem Punkt,..so wie in. vielen andern, 
der Frömmigkeit der Christen freien‘ Lauf gelassen zu 
haben. Kein Wunder also, wenn die Feier gleich an- 
fangs sehr verschieden ausfiel. 

Die Christen von jüdischer Abkunft setzten’ die 
Feier des Passah: (1,495, 514) und Wochenfestes 
(1, 497, 524) der Juden fort, . legten aber eine christ- 
liche Bedeutung hinein, die sich sehr natürlich -darbot. 
Wenn sie insbesondere: an der Luna: XIV des Nisan 
das Passahmahl feierten , so: war ihnen dieses wichtig, 


"1 Hist. ecel.V, 22. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 201 


theils weil sie ` das jüdische ‘Osterlamm als ein Vorbild 
Christi betrachteten, den daher Paulus selbst‘. das 
Passah‘ der Christen nennt), theils: weil sie dadurch 
an sein letztes. mit den Jüngern  eingenommene. Mahl 
erinnert wurden. Den folgenden Tag, die Luna XV, 
weihten sie, als einen "Bufs- and Fasttag; dem Anden. 
ken an Christi Leiden, und an dem dritten Tage, der 
Luna XVI; begingen sie, welcher: Wochentag es anch 
sein mochte, die Gedächtnifsfeier seiner Auferstehung. 
Dieselben Anordnungen gingen natürlich auch auf die- 
jenigen Heidenchristen über, die mit. den jüdisch -christ- 
lichen Gemeinden in Berührung standen. Alle diese in 
Syrien; Mesopotamien und Kleinasien. zerstreut wohnen: 
den Christen: feierten ‚das Passähfest Be mut den 
Juden. 

Ganz anders gestaltete bichi die Sache bei den. Ce- 
meinden, die -nicht unter einem:solchen Einflusse stani- 
den, vielmehr sich vom Anfange an gegen. die Beobach- 
tung des jüdischen Ceremonialgesetzes erklärten.. . Diese 
Gemeinden, z. B; die römische, "hatten ursprünglich nur 
Wochenfeste. Den Sonntag feierten ae aus dem schon 
bemerkten Grunde als ein Freuden- und Dankfest, und 
den Freitag wegen des Andenkens an Christi Leiden 
als einen Fast- und Bufstag. Indem sie nun allmählig 
Einen Sonntag ünd Einen Freitag im Frühlinge in 
dieser Beziehung besonders heryorhoben , entstand das 
Osterfest der Heidenchristen.. Von einem Passahmahl 
war unter.ihnen keine Rede, 

Bei dieser Darstellung bin ich- ei. Neander’s 
Erläuterungen über die Veranlassung und Be- 


1) 1. Brief an die Corinther Y, 7. 


202 . Technische Chronologie. 


schaffenheit derältesten Passahstreitigkeiten 
in der christlichen Kirche gefolgt 71. Etwas an- 
ders stellt Mosheim den eigentlichen Streitpunkt 
dar?). Er ‘sagt, das Passahmahl hätten ursprünglich 
sämmtliche Christen gegessen, nur die einen zugleich 
mit den Juden an der Luna XIV, die andern, um 
nicht diè Fasten vor dem Osterfeste, die frühzeitig in 
Gebrauch gekommen, unterbrechen zu dürfen, erst in 
der Nacht vor dem Sonntage, den sie zur Österfeier 
bestimmten. Allein die Allgemeinheit des Ostermahls 
ist keinesweges eine beglaubigte Thatsache. 

Anfangs liefs jede Gemeinde der andern ihren Ge- 
brauch, ohne sie zu verketzern. Aber schon nach ‚der 
Mitte des‘ zweiten Jahrhunderts der Christenheit wurde 
der Österstreit hin und wieder mit Bitterkeit geführt. 
Man nannte diejenigen, die das Passah zugleich mit 
den Juden an der Luna XIV afsen, Teroapesxadexariras, 
Quartadecimani,;- und beschuldigte sie der Kelbeignhk 
zum Judaismus °). 

Polycarpus, Bischof von Smyrna, und Anice- 
tus, Bischof von Rom, disputirten über diesen Gegen- 


1) S. das kirchenhistorische Archiv von Stäudlin, 
Tschirner und Vater, 1823, 2tes Heft S. 90. 

.*) De rebus Christianorum ante Constantinum Magnum com- 
mentarii p. 435. 

3) Man vergleiche Eusebii Hist. eccl. IV, 14 und 26, V, 23. ; 
vita Constant. III, 5, und Epiphanius in der Haeresis L, 
welches die der Quartadecimaner ist. Es findet sich darin 
auch die Notiz (p. 420 ed. Petav.), dafs einige aus dieser Sekte 
das, Passah allemahl am 25. März feierten, als an dem Tage, an 
welchem nach den apokryphischen Akten des Pilatus Christus 
gestorben ist. Auch Cyrillus gedenkt dieses Umstandes in sei- 
nem Prologus paschalis. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 203 


stand mündlich, über den Melito von Bordes ‘und 
Apollinaris von Hierapolis Schriften verfafsten. ` Die 
Hauptstreitfrage war: soll in den christlichen Gemein- 
den die Passahmahlzeit beibehalten werden oder nicht? 
Die Anhänger des jüdischen Gebrauchs behaupteten, 
dafs Christus ein eigentliches Passahmahl zugleich mit 
den Juden eingenommen habe. Die Gegenpartei meinte, 
die Unrichtigkeit dieser Ansicht gehe schon daraus her- 
vor, dafs er das letzte Mahl nicht am 14ten, sondern am 
43ten des Monats Nisan gehalten habe (1, 519). ‚In 
„den frühern Jahren,” sagt Clemens von Alexan- 
drien t); „feierte der Herr das Passahfest mit den 
„Juden und afs das von ihnen geschlachtete Passah- 
„lamm. Da er aber verkündigte, dafs er selbst das 
„Lamm Gottes sei, lehrte er seine Jünger, ` was die 
„vorbildliche Bedeutung des heiligen Gebrauchs sei, 
„gleich am dreizehnten.” 

Nachdem die Streitigkeiten eine Zeitlang fortge- 
dauert hatten, glaubte Victor, römischer Bischof seit 
192 n. Chr., die Quartadecimaner durch Decrete zwin- 
gen zu müssen, sich in die Sitte der übrigen Christen 
zu fügen, und als dies nicht geschah, vielmehr Poly- 
crates, Bischof von Ephesus, den orientalischen Ge- 
brauch zu rechtfertigen suchte, excommunicirte er sie 
förmlich. Allein Irenäus, Bischof von Lugdunum, 
rieth zur Duldung, und da sich die Asiaten selbst durch 
ein langes, in der Christenheit verbreitetes, Schreiben 
von dem. Verdacht einer willkührlichen ‚Neuerung rei- 


‘) In einem Fragment seiner Schrift mepl red mdrya, das uns 
das Chronicon paschale p. 7 der par. Ausg. aufbewahrt hat. 


204 Technische: Chronologie.. 


nigten,.'so blieb die Sache auf sich beruhen, bis sie 
das nicänische Concilium im Jahr 325 wieder 
aufnahm '). 

Constantin hatte diese Versammlung berufen, 
nicht blots om die arianischen Streitigkeiten zu schlich- 
ten, sondern auch, um wegen der gemeinschaftlichen 
Österfeier einen Beschlufs zu fassen. Dies geschah ; 
allein. ‚die Väter, die voraussahen, dafs die östlichen 
Kirchen , die noch gröfstentheils das Fest zugleich mit 
den Juden feierten, schwer von dieser Sitte abzubrin- 
gen. sein ‘würden, wollten, was sie über das Passah fest- 
setzten, ‚nicht in Form. eines Kanons oder geistlichen 
Gesetzes ‚fassen, um nicht zugleich auch Strafen auf 
die Uebertretung desselben, die doch nicht 'ausbleiben 
konnte, verfügen zu müssen. Wir finden ‚daher unter 
den zwanzig auf. uns gekommenen Kanons dieses Con- 
ciliums ê) keinen über die Feier des Osterfestes. 

Was in dieser Beziehung eigentlich beschlossen wor- 
den, ersehen. wir aus dem synodischen Sendschreiben 
der Nicäner an die Aegypter-?), aus dem Briefe Con- 
stantin’s an die Bischöfe, die nicht an der Versamm- 
lung. Theil (genommen *), und aus einigen Stellen des 


1) Man vergleiche über dies alles Eusebii Hist. ecel.V,23f. 
und Socratis Hist. eccl.a.a.O. _ 

”) S. Beveridge’s Pandeclae Canonum "Tom.I.p..58 ff. und 
vergleiche Thomas Ittigius i in der Vorrede zu seiner Historia 
Concilii Nicaeni. 

3) Socratis hist. eccl.I,9. Theodoreti hist. eccl. I, 9. Ge- 
lasii Cyziceni Acta conc. Nicaeni II, 34. 

+) -Eusebii vita Constant. II;17: Socrates Le Tatoo- 
retus I, 40. Gelasius II, 37: 


CHRISTLICHE VÖOLKER. «205 


Eusebius*)' und Athanasius °), die, beide zugegen 
waren. Es bestand blofs darin, dafs das Passah hin- 
fort von allen den orientalischen Gemeinden, die es 
bis dahin mit den Juden “gehalten, übereinstimmig 
mit den Aegyptern an: Einem Sonntage gefeiert wer- 
den solle, < 

Unter dem Passah wird hier dg Auferste- 
hungsfest: verstanden, das: seitdem vorzugsweise mit 
diesem: Namen: bezeichnet wird, den man früherhin 
schicklicher nur von dem Freitage gebraucht hatte, der 
dem Andenken: an -Christi Leiden gewidmet war N. 
Seitdem finden wir unter. dem Kreuzigungspassah 
den "dein eomderbat — und: Auferstehungspassah 
— deg drtedeuuen — unterschieden. 

Athanasius sagt, die‘ Absicht der Kirchenyer- 
sammlung sei dahin ‘gegangen ‚die Christen in Syrien, 
Cilicien und Mesopotamien ,> die das Passah . mit den 
Juden feierten, zur Mehrzahl der-Christen hinüberzuzie- 
hen. Auch Epiphanius bemerkt 31. dafs alles, was zu 
Nicäa wegen des Osterfestes verhandelt worden, eis Zoe, 
auf die Eintracht, abgezweckt habe. Diese wurde . 
‚jedoch nur theilweise bewirkt. Das antiochenische 
Concilium vom Jahr 341 sah sich daher veranlafst, 
abermals auf diesen Gegenstand zurückzukommen und 
sprach die schwersten Strafen gegen diejenigen aus, die 


‘) Vita Constant. III, 14. 

’) Ad Afros episcopos epistola, Tom. I. p. 892. De Synodis 
Arim. et Seleuc. p. 719. Opp. ed. Par. 1698. 

"1 Tertullian de orat. c. t4.. 


"1 Haeres.: (LXX) Audiadnorum, c.9. Die Sekte der Audia- 


ner 'pflichtete in der Feier des Rn den Juden se 
Quartadecimanern bei. pn mod 


206 ‘Technische: Chronologie. 


der Festsetzung der Nicäner zuwider das Passah mit den 
Juden feiern würden 71. Nun: ward es Ketzerei, das- 
selbe an der Luna XIV zu essen, und das Auferste- 
hungsfest an einem andern Tage als an einem Sonn- 
tage zu begehen. Diejenigen, die sich derselben schul- 
dig machten, wurden noch besonders mit dem Namen 
Protopaschiten belegt, weil ‚sie das Passah in der 
Regel früher als die übrigen. Christen: feierten. 

Es ist ein durch viele Bücher verbreiteter Irrthum, 
dafs das nicänische Concilium nicht blofs die Einheit 
der Feier des Passahfestes geboten; sondern zugleich 
auch die Principien festgestellt habe, ‚durch welche die- 
selbe zu bewirken sei. nämlich die oben (2, 192) er- 
wähnte Regel, auf die sich die Berechnung des Oster- 
festes gründet. Dieser Irrthum ist von Christ. Wilh. 
‚Franz Walch in einer akademischen Abhandlung des 
Titels: Decreti Nicaeni. de paschate explicatio, gründ- 
lich widerlegt worden ?). — 

Jene Osterregel bat sich allmählig und allem ren 
schein nach schon bald nach der Mitte des dritten Jahr- 
hunderts unserer Zeitrechnung gestaltet.: Das christliche 
Passah hing natürlich mit dem jüdischen zusammen, 


1) Codex canonum ecclesiae universae (Paris 1590, 8) p. 40. 
Mansi Collect. conciliorum "Tom. II. p. 1307. 

2) Novi Comment. Soc. Regiae Scient. Gotting. Tom. I aus de 
Jahren 1769 und 1770. Derselbe Gegenstand ist, minder befrie . 
digend, fast zu gleicher Zeit von Christ. Friedr. Schott be- 
handelt worden unter dem Titel: Momentum constitutionis Ni 
caenae de tempore celebrandi paschatis, Tübingen 1770, 4. 
Es verdient auch das Kapitel de Nicaena synodo in Van de 
Hagen Dissertationes de cyclis paschalibus (Amsterd. 14736,4 
S. 172%. verglichen zu werden. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 207 


da es ein Pest zum. Andenken an Christi Tod und 
Auferstehung sein sollte. Aber das jüdische Osterlamm 
wurde allemahl am vierzehnten des Nisan, dem ersten 
Vollmondstage im Frühling, genossen (1, 496). Das 
christliche Osterfest knüpfte sich also an eben diesen 
Vollmond. Die Frühlingsnachtgleiche traf im dritten 
Jahrhundert n: Chr. auf: den 21. März. Dafs sie auf 
diesem Tage nicht immer haften, sondern: allmählig 
früher eintreten werde, hätte man zu Alexandrien wol 
wissen sollen, wo Hippaxch (1,352) und Ptolemäus 
gelehrt hatten, dafs das Sonnenjahr nicht ganz 365 Tage 
6 Stunden ‘halte; man nahm aber, sei es aus Unwis- 
senheit oder um die Osterrechnung möglichst zu ver- 
einfachen, die julianische Schaltregel, die den Sosige- 
nes, auch einen Alexandriner, zum Urheber hatte, 
als dem Himmel vollkommen zusagend an, und setzte 
dem gemäfs fest, dafs allemahl der am 21. März oder zu- 
nächst nach demselben eintreiende Vollmond das Oster- 
fest bedingen solle. Nun wollte man es durchgängig an 
einem Sonntage‘ feiern, dem: Wochentage, an welchem 
Christus auferstanden war; ‘man nahm also dazu den 
nächsten Sonntag nach der Ostergrenze, und damit 
man das Fest nicht etwa zugleich mit den verhafsten 
Juden feiern möchte, verschob man e om acht Tage, 
so oft die Ostergrenze selbst auf einen Sonntag traf. 
Wäre diese Norm, die sich zuerst beim Epipha- 
nius deutlich ausgesprochen findet‘), von dem nicä- 
nischen Concilium ausdrücklich vorgeschrieben worden, 


t) Heparnpovus$ Hin nv Teraupsonudendrnn, Umepßatvonev db ce 
irnuepiav, pépopev SÈ im) mv dyldv xupraxny ad fie: uns ar 
cews. Haeres. L,3. Vergl. Haer. LXX, 11. 


208 ` Technische ` Chronologie. 


sõ würden die Streitigkeiten über das Osterfest ver- 
mieden’ worden sein, die mehrere‘ Jahrhunderte lang 
zwischen der “lateinischen and griechischen Kirche ob- 
“gewaltet haben; indem jene zum Theil von ganz an- 
dern Principien ausging, als diese, und daher‘ das Fest 
öfters an einem ganz andern Tage feierte. Auch würde 
man bei den Verhandlungen, die defsfalls gepflogen 
wurden; und von denen noch manches Aktenstück auf 
uns gekommen ist, gewifs nicht unterlassen ‘haben, sich 
auf diese) ökumenische, so hoch verehrte‘ Kirchenyer- 
sammlung zu berufen, wenn sie ach über. die ‚frag- 
lichen Punkte bestimmt geäufsert hätte. Dazu kommt, 
dafs sie, wenn die ganze Bestimmungsweise des Festes 
von ihr ausgegangen wäre, nicht der alexandrinischen 
Kirche aufgetragen haben würde, den Tag: der Oster- 
feier jährlich zu berechnen und ihn den übrigen Kirchen 
anzuzeigen '). Wir werden von dieser Thatsache durch 
Cyrillus und Leo unterrichtet: ` Jener sagt ê): Cum 
his igitur atque  huiusmodi dissensionibus‘ per univer- 
-sum orbem paschalis regula turbaretur, sanctorum to- 
tius orbis>synodi consensione decretum est; ut, quo- 
niam apud ‚Alexandriam “talis esset reperta ‘ecclesia, 
quae in hwiusmodi scientia clareret, quota 'Calendarum 
wel Idium; quota‘luna pascha deberet ‘celebrari, per 


H 


1) i Mit Recht traute sie derselben eine besonders gründliche 
Einsicht in diesen .Gegenstand'zu. Das Museum, jene alte Hoch- 
schule der ernsten Wissenschaften, besonders der astronomischen, 
war noch immer nicht ganz erloschen. 

2?) Prologus pro Cyclo XCV annorum, p.484 der Doctrina 
temporum des Bucherius (1,572). Vergl. Cassiani- Collat. X, 
€. 2. (Opp:p. 383. ed. Kap 1737, Ve und daselbst Gazaei An- 
merkung. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 209 


singulos annos ‚Romanae ecclesiae litteris ` intimaret: 
unde apostolica auctoritate universalis ecclesia per to- 
tum. orbem. diffinıtam paschae diem sine ulla discepta- 
tione cognosceret, Auf eine ähnliche Weise drückt sich 
der heilige Leo im einem seiner Briefe aus t). Solche 
emızoAdi Eoprasızal oder ` Aöyoı topraçixol, litterae oder 
homiliae paschales, finden sich seit der Mitte des drit- 
ten Jahrhunderts erwähnt).. Erhalten ‚haben sich der- 

gleichen nur von Theophilus und Cy villus, die, in 
der-ersten Hälfte .des' fünften Jahrhunderts nach ein- 
ander den bischöflichen: Sitz. von Alexandrien bekleide- 
ten. - Die drei Osterreden des erstern, welche blofs 
in der lateinischen Uebersetzung ' des Hieronymus 
auf uns gekommen sind’), betreffen die Feste der 
Jahre 401, 402. und 404. ` Die des letztern. gehen, auf 
die Feste der Jahre 414 bis 442:n. Chr.*). Nach aller- 
lei vorausgeschickten ascetischen Betrachtungen über. die 
Osterfeier wird am Schlufs einer jeden der Tag‘ des 
Festes so bestimmt, wie folgendes. Beispiel zeigt: ,,‚Wir 
„„beginnen,” heifst es in der ersten, ,, die- vierziglägi- 
„gen; Fasten am 15. Mechir (9. Februar), und die hei- 
„lige Charwöche am. 20. Phamenoth (16. März); wir 
„endigen die Fasten am 25. Phamenoth (21. März), 
„und feiern das Osterfest Sonntags den 26. Phame- 


+) Epist. 94 ad Marcianum August. (ed. Paris. 1675, 4). 
2) Euseb. hist. ecel. NI. 20. 


*) S. dessen Werke Tom. IV, p. 691ff. ed. Par. 1706. Auch von 
Athanasius hatte man Osterschreiben, die Hieronymus er- 
wähnt. De vir. illustr. c: 87.. 


*) S. Tom. V. Pars II der Aubertschen Ausgabe seiner Werke. 
Solche Reden wurden am Epiphanien-Feste gehalten. 


Ir. [14] 


210 Technische Chronologie. 


„noth (22. März).” Es ist bier vom Fest des Jahrs 
414 n. Chr. die Rede, das auf den 22. März, den früh- 
sten Termin der Feier, traf. Zur Erläuterung bemer- 
ken wir, dafs es mit den Fasten, wödurch man sich 
auf das Osterfest vorbereitete, vom Anfange her in den 
verschiedenen christlichen ‘Kirchen sehr verschieden ge- 
halten wurde. Die Römer,” sagt Socrates‘), „fasten 
‚„„drei Wochen vor dem Passah mit Ausnahme des Sonn- 
„abends und Sonntags. In Ilyrien’ dagegen, ganz 
‚„‚Griechenland und zu Alexandrien fastet man sechs 
„, Wochen und nennt diese Zeit rescapaxosrn, Quadra- 
„gesima. Noch andere fangen ihre Fasten schon sie- 
‚„‚ben Wochen vor dem Feste an” u.s.w. Statt ôo- 
nis To owrnpwWdous dexa beim Cyrillus, was ich 
durch Charwoche gegeben habe, sagte man gewöhn- 
licher peydàn EBdonds, magna hebdomas paschalis. Sie 
nahm am Palmsonntage ihren Anfang. Unter den Ho- 
milien des heiligen Chrysostomus handelt eine von 
dieser grofsen Woche’). Sie hat, wie es daselbst 
heifst, diesen Namen .daher erhalten, weil uns in ihr 
durch Christi Leiden unaussprechliche Wohlthaten zu 
Theil geworden sind. Es kommen auch die Benennun- 
gen hebdomas azymorum und passionis vor’). Jene 
ist vom jüdischen Feste entlehnt (1, 496, 515), und 
von dieser ist unser Charwoche die Uebersetzung 
(vom altdeutschen Char, Leid, Trauer). Der Char- 


1). Hist.eccl.\V,22. 


?) Opp. Tom. V. p. 525 ff. der par. Ausgabe vom Jahr 1718. 
Vergl. Valesii Noten zu Euseb. hist. ecel.V, 24. 


"18. Steph. Evod. Assemani Acta Martyrum orientalium 
et occidentalium, Vol. I. p. 41. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 211 


freitag wurde mapaszeun, parasceve (1,516), und der 
Sonnabend vor Ostern sabbatum magnum genannt, 
Um die Berechnung des Osterfestes möglichst zu 
erleichtern, hat man sie frühzeitig auf allerlei Mond- 
cykel gegründet, von denen sich der neunzehn- 
jährige als der genauste und bequemste allein im 
Gebrauch erhalten hat. Die gewöhnliche Meinung ist, 
dafs das nicänische Concilium mit Festsetzung der mehr- 
gedachten Osterregel zugleich diesen Zeitkreis eingeführt 
habe, und es fehlt defshalb auch nicht an ausdrück- 
lichen Zeugnissen. So sagt Ambrosius in seinem das 
Osterfest des Jahrs 387 betreffenden Schreiben an die 
Bischöfe der Provinz Aemilia (1, 164): Non mediocris 
esse sapientiae, diem celebritatis definire paschalis, et 
scriptura divina nos instruit et traditio maiorum, qui, 
convenientes ad synodum Nicaenam, inter illa fidei ut 
wera, ita admiranda decreta, etiam super celebritate 
memorata, congregatis peritissimis calculandi, decem et 
novem annorum collegere rationem, et quasi quendam 
constituere circulum, ex quo exemplum in annos reliquos 
gigneretur. Hunc circulum Enneadecaëterida nun- 
cuparunt; und Dionysius Exiguus in seiner Epis- 
tola ad Petronium*): Paschalis festi rationem expli- 
care curavimus, sequentes per omnia venerabilium tre- 
centorum et octodecim pontificum, qui apud Nicaeam, 
civitatem Bithyniae, contra vesaniam Arii conyenerunt, 
etiam rei huius absolutam veramqgue sententiam; qui 


1) S. Jani historia Cycli Dionysiani p. 59. (Witemb. 1718, 4; 
auch in seinen von Klotz gesammelten Opusculis. Halle 1769, 8). 
Auch vergleiche man das Fragment eines das Osterfest des 
Jahrs 444 betreffenden Schreibens des Cyrillus p- 12 beim 
Bucherius. 


[14°] 


212 Technische Chronologie. 


quartas decimas lunas paschalis observantiae per no- 
vemdecim annorum redeuntem semper in se circulum 
stabiles immotasque fixerunt. So bestimmt aber auch 
diese Zeugnisse lauten mögen, Walch verwirft sie 
dennoch. Er sagt, Ambrosius sei offenbar der Mei- 
nung gewesen, dafs der Irrthum der Quartadeeimaner, 
den die nicänische Kirchenversammlung verdammte, 
nur durch den Gebrauch des neunzehnjährigen Cyclus 
vermieden werden könne, den er ihr daher beigelegt 
habe, und Dionysius habe diesem Cyclus der Alexan- 
driner bei den Lateinern dadurch Eingang zu ver- 
schaflen gesucht, dafs er ihn für eine Erfindung jenes 
Coneiliums ausgegeben. Walch scheint aber hierin zu 
weit zu gehen. Eingeführt haben die Nicäner den 
neunzehnjährigen Cyclus: allerdings nicht. (wir werden 
sehen, dafs er im Orient schon früher zur Bestimmung 
des Osterfestes gebraucht wurde); man sieht aber nicht 
ein, warum. sie ihn in irgend einem nicht auf uns ge- 
kommenen Aktenstück nicht wenigstens gebilligt haben 
sollten. Mittelbarer Weise haben sie dies auf jeden Fall 
gethan, indem sie die alexandrinische Rechnungsart, 
die sich auf diesen Cyclus gründete, dadurch als die 
richtige anerkannten, dafs sie die Bischöfe von Alexan- 
drien mit der Festsetzung des jährlichen Tages der Feier 
beauftragten. 

Scaliger behauptet ‘), dafs sowohl die Juden als 
die Quartadeeimaner, die ihnen folgten, ihren: eigenen 
Mondcyclus gehabt haben; allein Petavius zeigt’), 
dafs die Geschichte davon nichts Sicheres erwähne, 


1) Emend.temp.1. II. p. 150ff. 
"1 Doctr. temp.1. U. p. 59 f. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 213 


Nach allen Nachrichten und Combinationen hat sich 
die jetzige, auf den 19jährigen Cyclus gegründete, Zeit- 
rechnung der Juden nicht vor unserm vierten Jahr- 
hundert ‚ausgebildet (1, 577). Früher scheinen sie die 
Neumonde durch unmittelbare Beobachtung der ersten 
Phase bestimmt zm haben (1,570). Dasselbe gilt höchst- 
wahrscheinlich von den Quartadeeimanern , wenigstens 
bis zur Mitte des dritten Jahrhunderts bin; denn Hip- 
polytus, Dionysius von Alexandrien und Anato- 
lius, die damals lebten, werden uns als die ersten 
Verfertiger von Osterkanons genannt. 

Die Geschichte des ersten ist zweifelhaft. Ge- 
wöhnlich hält man ihn für einen Gallier, da er ein 
Schüler des Irenäus war, wie Photius 1) berichtet. 
Man nennt ihn Bischof; allein selbst Eusebius?) und 
Hieronymus’) haben nicht in Erfahrung gebracht, 
wo er seinen Sprengel hatte *). = Dafs er im Occident 
lebte, wird durch die von ihm befolgte römische Zeit- 
rechnung aufser Zweifel gesetzt. Von dem Märtyrer- 
tode, den er erlitten haben soll, ist nichts Näheres 
bekannt. 

Eusebius erwähnt unter andern von ihm eine 
Schrift über das Osterfest, worin er einen gewis- 
sen Kanon dargelegt, den er auf eine sechzehnjäh- 
rige Periode gegründet und auf das erste Jahr des 


1) Cod. 121. 
?) Hist. eccl. VI, 20. 
3) De wiris illustr. c. 61. 


D 


‘) Nach dem Chronicon Paschale p-6 und nach Syncelli 
Chronographia p. 358 soll er Bischof zu Portus (vermuthlich 
Ostia) in der Nähe Roms gewesen sein. 


214 Technische Chronologie. 


Kaiser Alexander gestellt hatte‘). Eben desselben ge- 
denken auch Hieronymus, Isidorus?) und Syn- 
cellus°). Näheres wufste man von diesem Kanon 
nichts, als man im Jahr 1554 zu Rom auf dem Wege 
nach Tivoli nicht weit von der Kirche des heiligen 
Laurentius unter Trümmern die marmorne Bildsäule 
eines auf seiner Cathedra sitzenden Bischofs hervorzog. - 
Zu beiden Seiten des Sitzes fand man in griechischer 
Schrift gewisse Osterkreise eingehauen, und am Rande 
derselben ein Verzeichnifs der anderweitig bekannten 
Schriften des Hippolytus, woraus man ersah, dafs 
die Statue ihn vorstellen solle. Sie wird in der vati- 
kanischen Bibliothek aufbewahrt und ist öfters abgebil- 
det worden, unter andern in der von Jo. Alb. Fa- 
bricius veranstalteten Sammlung seiner Werke 11. wo 
man auch alles zusammengedruckt findet, was Scali- 
ger, Petavius, Bucherius, Jo. Dom. Cassini, 
Bianchini und andere über diesen Osterkanon , den 
ältesten, den man kennt, geschrieben haben. 


Er Zorte ai ToD naoga, iv d ru CN dvaypadıv Hip 
ver, xal Ttva xavove Exxaudexaernpidog zei ou den Seege äh tò 
moörov ETOG abroxparopog E tong xXpovaug nepıypabst, list. 
eccl. VI, 22. 

2) Etymol. VI, 17. 

3) Chronogr. A. a. O. 

1) S. Hippolyti Episcopi et Martyris Opera non antea col- 
lecta et partim nunc primum e Mss. in lucem edita, Graece 
et Latine. Hamburg 1716 und 18, zwei Bände in fol. -Die In- 
schrift gibt auch Gruter in seinem Thesaurus Inscriptionum 
p- CXL. In dem Werke: Acta Martyrum ad Ostia Tiberina 
sub Claudio Gothico, ex Ms. codice regiae bibliothecae Tau- 
rinensis (kom 1795) finden sich funfzehn Dissertationes über 
den heiligen Hippolytus und seine Werke, deren siebente' von 
seinem Cyclus paschalis handelt. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 245 


An der rechten Seite der Cathedra steht: „Im er- 
„sten Jahr der Regierung‘ des Selbstherrschers Alexan- 
„der traf die Luna XIV des Passahfestes auf die Idus 
„des Aprils, einen Sonnabend, nach dem Schaltmo- 
„mat.. In den folgenden Jahren wird sie so sein, 
„wie es die untenstehende Tafel ‘zeigt, und. in den 
„„verflossenen haben die Passahs sich so ergeben, wie. 
„es. angedeutet worden. Die Fasten müssen immer 
„mit dem Sonntage unterbrochen werden” (2, 210) '). 
Darunter folgende Tafel der Ostergrenzen: 


IV. Cal. Apr. 

XV. Cal. Apr. 

SS. Em. Non. Apr. 
VII. Cal. Apr. 


Em.Idibus Am. GFEDCBA 
Be DUB AGD 

S5. XII. XI. Cal. Ar. AG FED CB 

Em. Vie, G FED CEA 

IN. Dal Ape DUB AG. Er 5 

XV. CG Ae, AG FED CB 

SS. Em. Non. An, GFEDCBA 

vol Goal Ae, DC EG FE 

Em.Idibus Apr. CBAG FED 

IV. Non.Apt. G #.E1D’G BTA 

SS.XIL.XI. Cal. Apr. DCBAGFE 

Em. V.Id. Apr. C BA GF ED 

G ERGO DR 

EE ME 

CSG pEn 

EE REES 


1) "Erous a' Goerhsiaz AN eEdvòpov auroxpuropos Eyevero d AI KE 
cupsoxatdexary) Tod éen eidois "Ampeiklaug Zapfdry uPoAtuov un- 
vd yevopevov. "Beat tot EZ: Zeen xa9wg Vmortraxtaı dv TO mivant. 
"Eyivero Òe dv Tots mapuxnadaı su ëdr CETNuELWTAL. "Anouneileodar 
de del ed Av fun ien xupiax. 


216 Technische Chronologie. 


Em. bezeichnet den Schaltmonat — m» Zußd- 
Aios —, der, wie man sieht, seinen Sitz im ersten, 
vierten und “siebenten Jahr der beiden’ achtjährigen 
Perioden hatte, ohne Zweifel zunächst vor dem Oster- 
monat. SS ist eine Abkürzung’ für Zizsëzes, bissextus: 
(Das grofse lateinische $ gilt den Griechen für de Zif- 
fer 6, die in der kleinern ‘Schrift bekanntlich mit 
einem 5 geschrieben wird). Das dritte, siebente, elfte 
und funfzehnte Jahr‘ der sechzehnjährigen Periode ze 
ben sich dadurch als julianische ‘Schaltjahre zw erken- 
nen, Warum heim dritten und elften Jahr des Cyclus 
zwei Data, nämlich der 21 und 22. März, neben ein- 
ander stehen , ist nicht recht klar. . Das- erste Datum 
ist eigentlich gemeint ,, wie die beigesetzten Ferien zei- 
Sen, Diese werden, vom Sonntage. an gerechnet, mit 
den Buchstaben. A, B, C, D, E, F, G bezeichnet. So 
geben die ‚Buchstaben. G, F, E,,D, C, B, A in der 
ersten Zeile zu erkeunen, dafs die Luna XIV, die 
im ersten Jahr des sechzehnjährigen Cyclus an den 
13; April geknüpft ist, im ersten Cyclus auf einen 
Sonnabend, im zweiten anf einen Freitag, im dritten 
auf einen Donnerstag a.s. w. trifft, indem sechzehn 
julianische Jahre um einen Tag kürzer sind als eine 
volle Wochenzahl, 

Das erste Jahr des AE ee Severus, von 
welchem in der Ueberschrift die Rede ist, SH kein 
anderes als das Jahr 975 d. Sı. oder 222 n. Chr. sein, 
weil nur in diesem der 13. April ein Sonnabend und 
zugleich ein Vollmöndstag war. Auch weifs man aus 
der von Dio Cassius ‘) bestimmt angegebenen Regie- 


') Hist. Rom. LXXIX,3. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 247 


rongsdauer des Antoninus Elagabalus, dafs Alexander, 
sein Nachfolger, um die Mitte des März des gedachten 
Jahrs zur Regierung gekommen ist. Zwar hat Joan. 
Vignolius in zwei gelehrten Abhandlungen do anno 
primo “imperii Severi Alexandri Augusti, quem prae- 
Jet cathedra marmorea S. Hippolyti Episcopi *) mit 
Hülfe- gewisser Münzen zu erweisen gesucht, dafs er 
seine Regierung nicht vor dem Julius. 222 angetreten 
habe, dafs also das Denkmal irre, wenn es schon das 
Osterfest dieses Jahre unter ihn setzt. Allein die Auto- 
rität dieser Münzen mufs nicht entscheidend sein, da 
Eckhel sich nicht durch sie veranlafst gefunden hat, 
von der gewöhnlichen Zeitbestimmung abzugehen °). 
Auch der astronomische Kanon (1,113), der sich 
überall als zuverlässig bewährt, kommt hiermit überein, 
indem er das 545ste Jahr der philippischen Aere, das 
vom 29. Junius 221 n. Chr. bis zum 28sten Junius 222 
reicht, zum ersten. dieses Kaisers macht. Das. dritte, 
siebente, elfte und funfzehnte Jahr des ‚sechzehnjährigen 
Cyclus. waren mithin gang richtig Schaltjahre. 

Man sieht, die Ostergrenzen kehren alle acht Jahre 
in gleicher Ordnung wieder. Die erste im ersten Cyclus 
ist, vermuthlich nach unmittelbarer Beobachtung, ganz | 
richtig angesetzt. Um nun beurtheilen zu können, wie 
weit auch: die iibrigen dem Himmel zusagen, wollen 
wir sie den ersten Cyclus hindurch mit den alexandri- 
nischen (2,199) vergleichen, die damals mit den mitt- 
lern“ Vollmonden ganz gut übereinkamen : 


‘) Abgedruckt unter den Werken des Hippolytus Tom.1. 
So r4 f. 


"1 Doctr. Num. Tom. VII. p. 252. 


248 Technische Chronologie. 


Ostergrenzen 


Jahredes| Jahre | Güldene nach nach den 


| Cyclus. | n. Chr. | Zahlen. | Hippolytus. | Alexan- 


d 

DD 

Kä 
d 
Vis 
> 
Ce 
3 


drinern. 

1 12. April 

2 223 15 2. April | 4. April 

3 224 16 | 21. März | 21. März 

4 22 17 9. April | 9. April 

5 226 18 29. März | 29. März 

6 2327 19 `| 18. März | 17. April 

re 228 d 5. April | 5. April 

8 229 2 25. März | 25. März 

9 230 3 13. April | 13. April | 
10 231 4 2. April | 2. April 
TI 232 5 21. März | 22. März 
12 239 6 9. April | 10. April | 
15 234 7 |29. März | 30. März | 
14 235 8 18. März | 18. April 
15 236 9 5. April | 7. April 
16 10 25. März | 27. März 


` Im sechsten und vierzehnten Jahr weichen die hier 
zusammengestellten Ostergrenzen um einen ganzen Mo- 
nat von einander ab, aber nur- in Folge der ihnen 
zum Grunde liegenden Prineipien. Im neunzehnjähri- 
gen Österkreise der Alexandriner nämlich , wie er im 
julianischen Kalender noch jetzt gebraucht wird, gehen 
die Östergrenzen nicht über den 21. März, den als 
Frühlingsanfang gesetzten Tag, zurück (1,192); in den 
lateinischen Osterkreisen dagegen wurde der 18. März 


ÜHRISTLICHE VÖLKER. 219 


zur frühsten Ostergrenze gemacht. Ganz anders verhält 
es sich mit der Abweichung von zwei Tagen, die be- 
reits gegen das Ende des ersten Cyclus eintritt. - Diese 
ist eine Folge der Unrichtigkeit desselben. Sie wächst 
am Ende des zweiten Cyclus auf 5, am Ende des drit- 
ten auf 9, am Ende des vierten auf 12 Tage an, so 
dafs im Verlauf des fünften die Ostergrenzen in die 
Gegend der Neumonde rücken, das Osterfest also nicht 
mehr, dem Willen der Kirche gemäfs, um -die Zeit 
des vollen, sondern des neuen Lichtes gefeiert wird. 
Die Divergenz vermindert sich dann allmählig wieder 
und gleicht sich nach Verlauf von zehn Cykeln voll- 
ständig aus. Die Sache kann auch nicht anders sein; 
denn sechzehn julianische Jahre geben 5844 Tage, 198 
synodische Monate dagegen 5847; es müssen sich folg- 
lich die Neu- und Vollmonde alle sechzehn Jahre um 
drei Tage im julianischen Kalender vorwärts schieben. 
Man sieht, es ist dies die sechzehnjährige Periode, von 
der in der Zeitrechnung der Griechen die Rede ge- 
wesen ist (1, 296), eine Verbesserung ihrer ursprüng- 
lichen sehr unvollkommenen Octaäteris. 

Auf der linken Seite der Cathedra stehen die Oster- 
sonntage durch sieben auf einander folgende 16jährige 
Cykel verzeichnet, mit der Ueberschrift: , ‚Der Anfang 
„im ersten Jahr des Cäsar Alexander. Die jährlichen 
„Sonntage des Passah. Die beigesetzten Zeichen deuten 
„den Bissextus an” t). Diese Zeichen fehlen, vermuth- 


lich durch die Schuld des Bildhauers. 


) "East "AkcEdvdpov Kulampos du de, Ai ees GIE 
xata stoge Al db mapaxsvryosis Sheet tyv Sie npo EE. 


220 Technische Chronologie. 


Um die Tafel der Ostersonntage aus der der Oster- 
grenzen herzuleiten, darf man nur jedesmahl von dem 
in letzterer angemerkten Monats- und Wochentage bis 
zum nächsten Sonntage fortzählen, wobei man jedoch 
noch von einer Eigenthümlichkeit der lateinischen Oster- 
kreise Notiz zu nehmen hat, die Victorius in der 
Vorrede zu seinem Canon Paschalis mit folgenden Wor- 
ten bemerkt '): Si die sabbati plenilunium esse conti- 
gerit et consequenti dominico lunam XV reperiri, eg: 
dem hebdomade transmissa in alterum diem domini- 
cum, id est lunam XXII, transferri debere pascha 
dixerunt, nämlich die kurz zuvor genannten Latini. 
Als Grund dieser Abweichung von den alexandrinischen 
Principien, nach denen das Osterfest schon an der 
Luna XV gefeiert werden kann, wird im weitern Ver- 
folge angegeben, dafs die Lateiner ‘dasselbe nicht vor 
der Luna XVI, dem Auferstehungstage Christi, feiern 
zu müssen glaubten. Wenn also im ersten Jahr des 
ersten Cyclus die Ostergrenze auf den 13. April, einen 
Sonnabend, trifft, so ist nicht der folgende Tag, son- 
dern erst der 21. April, der Östersonntag. ` Im zwei- 
ten Jahr ist es der 6. April, weil die Ostergrenze dem 
2. April, einem Mittwoch, entspricht; im dritten Jahr 
ist es der 28. März u.s.w. Hier sind die Data des 
Osterfestes, wie sie den ersten Cyclus hindurch über- 
einstimmig mit diesen Grundsätzen auf dem Marmor 
verzeichnet stehen. Zugleich sind die Data beigefügt, 
an denen das Fest in denselben Jahren nach den alexan- 
drinischen Principien zu feiern war. 


"JI Bucherius p.4. 


CHRISTLICHE VOLKER. 


Jahre des! Jahre 


nach 


yclus. | n. Chr. | Hippolytus. 


. April 
16 237 2. April 


| 

| 

| 

EE 1 222 2T April 

| 2 225 6. April 
3 224 | 28. Marz 
A 225 |17. April 
51236 | 2. April 
6 ST 125. März 
7 228 | 13. April 
8 229 | 29. März: 
9 250 | 18. April 

wer 251 | 10. April 

= 4 232 `| 25. März 
12 | 233° | 14. April 

| 13 234 6. April 

| 14 235 “| 22. März 


Ostersonntag 


| nach den 


Alexan- 
drinern. 


. April 
. April 
. März 
. April 
. April 
. April 
. April 
. März 
. April 
. April 
. März 
. April 
. April 
. April 
. April 
. April 


221 


Die Abweichung von vier Wochen beim sechsten 
und vierzehnten Jahr nicht gerechnet, ist das Osterfest 
in diesem ersten Cyclus nach Hippolytus viermahl 


um acht Tage später gefeiert worden, als nach den 
Alexandrinern. Weiterhin kommen häufigere und be- 


deutendere Unterschiede vor. 


Im siebenten Cyclus fin- 


det sich das Fest fünfmahl um drei Wochen und drei- 
mahl um vierzehn Tage früher, dreimahl um acht Tage 
und fünfmal um vierzehn Tage später angesetzt. 


222 Technische Chronologie. 


Man sieht, der Osterkanon des Hippolytus ist 
auf siebenmahl 16 oder 112 Jahre gestellt, also eigent- 
lich eine ‘Exarovzaudwöderaernpis, wie die Griechen einen 
solchen Zeitraum nennen würden. ‘Wenn Cyrillus *) 
und Victorius’) unter andern Österkreisen auch eines 
112jährigen gedenken, so meinen sie keinen andern als 
eben diesen. Sein Urheber hätte aber nicht weiter als 
bis auf 56 Jahre zu gehen nöthig gehabt; denn schon 
nach Ablauf derselben oder zweier Sonnencirkel kehren . 
die Ostergrenzen zu denselben Wochentagen, mithin die 
Östersonntage zu denselben Monatstagen zurück. 

Aus Allem erhellet, wie wenig der Kanon des 
Hippolytus seiner Absicht entsprach, das Osterfest 
in der Nähe des Frühlingsvollmondes zu befestigen. 
Es ist zu bedauern, dafs sich nicht auch seine Schrift 
über das Osterfest erhalten hat (2, 215). Ihr ei- 
gentlicher Titel, wie wir ihn auf der Cathedra lesen, 
war: "(Ander xXpovw Tod deeg xad èy rw man, Nach- 
weisung der Zeiten des Passah, wie sie in der 
Tafel angegeben sind. Es war also ein Commentar 
über die Östertafel, die einen Bestandtheil derselben 
ausgemacht haben mufs, wie auch Eusebius ausdrück- 
lich bemerkt. 

In Ansehung der grofsen Mangelhaftigkeit dieses 
Kanons mufs man dem Cyrillus beipflichtien,, der, 
nachdem er von einem 84jährigen Osterkreise geredet 
hat, von den Urhebern des 112jährigen sagt peius 
aliquid addiderunt. Franciscus Bianchini dage- 
gen kann sich nicht überreden, dafs ein so gelehrter 


+) Prologus in Cyclum paschalem. 
2) 5m i 


CHRISTLICHE VÖLKER. 233 


Kirchenyater, wie Hippolytus, ein solches Monstrum 
zu Tage gefördert haben sollte. Vielmehr sucht er in 
einer ausführlichen Abhandlung unter dem Titel: Dis- 
sertatio de Canone paschali S. Hippolyti Episcopi et 
Martyris, die in seinem Werke de Calendario et cy- 
clo Tulii Caesaris 4703 zu Rom erschienen und von 
Fabricius in seine mehrgedachte Sammlung aufgenom- 
men worden ist), darzuthun, dafs der Kirchenvater 
eine Tafel geliefert habe, die, gehörig verstanden und 
angewendet, die Ostersonntage auf Jahrtausende vor- 
und rückwärts übereinstimmig mit dem Himmel gebe. 
Er geht von dem richtigen Satz aus, dafs nach 
442 julianischen Jahren die Vollmonde um acht Mo- 
natstage und um einen Wochentag früher eintreten °). 
Wenn man also die Data der Ostergrenzen um acht Tage 
und die Ferien um einen Tag vermindere, z.B. statt 
des 15. April den 5ten und statt des Sonnabends den 
Freitag setze, so sei die Ostertafel nach Ablauf des 
112ten Jahrs wieder eben so richtig, wie zu Anfange 
des ersten. Auf eine ähnliche Weise lasse sie sich für 
jeden andern Zeitraum, den kleinsten wie den gröfsten, 
rectificiren, und zu diesem Zweck hat er eine Methode 
ersonnen, der man wenigstens die Gerechtigkeit wider- 
fahren lassen mufs, dafs sie kunstreich genug ist. Sie 
kann indessen nur für ein Spiel des Witzes gelten. 
Wenn Hippolytus wirklich ein so tiefer Kenner der 
Astronomie war, wie Bianchini glaubt, so konnte es 


1) Vol. I. S. 93 £. 


"1 112 julianische Jahre halten 40908 und 1385 synodische 
Monate bis auf eine Kleinigkeit 40900 Tage, um einen Tag we- 
niger als eine volle Wochenzahl. 


224 Technische C hronologie. 


ihm nicht schwer werden, eine Ostertafel zu entwerfen, 
die auch ohne fortwährende ‚sehr verwickelte Rectifica- 
tionen mit dem Himmel in Uebereinstimmung. blieb. 
Er durfte ja nur den von Gallippus und Hipparch 
verbesserten metonschen Cyclus zum Grunde legen, der 
ihm unter Bianchini’s Voraussetzung unmöglich un- 
bekannt sein konnte; und wenn die Data auf dem 
Marmor immer erst einer Correction bedurfien, um. sie 
gebrauchen. zu können, mit welchem Fug, konnte e 
dann heifsen, dafs die Ostergrenzen und: Ostersonntage 
so angesetzt wären, wie sie sich vom Regierungsantritt 
Alexander’s an von Jahr zu Jahr ergäben ? 

Der Kanon des Hippolytus ist nichts weiter als 
ein roher Versuch, der nur auf wenige Jahre die Probe 
bestand.: Wenn daher das ihm gesetzte Denkmal, wie 
es scheint, zunächst dazu bestimmt. war, die römischen 
Christen mit der Zeit der Österfeier bekannt zu. machen, 
so mufs es ihm sehr früh, vielleicht schon unter 
Alexander Severus selbst, errichtet worden sein, 
während dessen dreizchnjährigen Regierung die Christen 
ihrem Cultus ungestört oblagen. ` Wer könnte sich, als 
die Unrichugkeit des Kanons nach Ablauf einiger Cykel 
anerkannt war, noch die Mühe gegeben haben, den 
Urheber desselben durch ein solches Monument verewi- 
Sen zu «wollen? Dieser Meinung ist auch Philippus 
a Turre, der gegen Vignolius geschrieben: hat +). 

Unter den verloren gegangenen Werken des Hip- 
polytus, die auf dem Marmor erwähnt werden, fin- 
det sich auch ein Chronicon, das von dem Buche 
über das Osterfest verschieden gewesen sein mufs, wie 


‘) Opp. Hippolyti Vol. I. p. 16Af. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 225 


aus dem Hieronymus erhellet, nach welchem er ratio- 
nem paschae und temporum canones usque ad primum 
annum Alexandri Imperatoris geschrieben. Es scheint 
eine Chronik von Adam bis auf das erste Regierungs- 
jahr des Alexander Severus gewesen zu sein. Verschie- 
dene Kirchenväter haben dergleichen Bücher in der 
frommen Absicht verfafst, um den sehr entfernten Ur- 
sprung der göttlichen auf die Christen fortgepflanzten 
Lehre im Gegensatz mit den Fabeleien des Ethnieismus 
darzuthun. Wir haben Nachricht von mehreren solchen 
Chroniken, die nach Ostereykeln geordnet waren, wohin 
unter andern die Chronographie des Mönchs Ania- 
nus gehört, von der unten die Rede sein wird. Höchst- 
wahrscheinlich hatte Hippolytus seine Geschichte nach 
112jährigen Perioden abgetheilt, und zugleich die Zei- 
ten der Passahs angegeben, deren im alten Testament 
‘gedacht wird '). Es: läfst sich sonst nicht wohl erklä- 
ren, was die Wörter Exodus, in Bremo, Iesus 
(Iosua), Ezechias, Iosias und Esdras sagen sollen, 
die man in der Tafel der Ostergrenzen gewissen Jahren 
des 112jährigen Cyclus beigesetzt findet. Auch zielen 
dahin vermuthlich die Worte der Ueberschrift (2, 215): 
„In den verflossenen Jahren haben die Passahs sich so 
„ergeben, wie es angedeutet worden.” 

Doch genug von einem Denkmal, das bois in 
archäologischer Hinsicht einige Aufmerksamkeit verdient. 
Ehe von den anderweitigen Versuchen gehandelt wer- 
den kann, die im Occident zu einer richtigen cyklischen 
Bestimmung des Osterfestes gemacht worden sind, müs- 


1) 2.Mos. XI; 4.Mos.IX; IosuaV; 2.Chron. XXX und 
XXXV; Esra VI. 


IL. [15] 


226 Technische Chronologie. 


sen wir sehen, was in dieser Beziehung im Orient ge- 
schehen ist. 

Eusebius gedenkt in seiner Kirchengeschichte 
zweier Osterbriefe — Zmısckal Eoprasızal — des Dio- 
nysius, Bischofs von Alexandrien in den Jahren 248 
bis 265 n. Chr. In dem einen soll er einen achtjäh- 
rigen Kanon aufgestellt haben, von dem Grundsatze 
ausgehend, dafs das Osterfest nur nach der Frühlings- 
nachtgleiche gefeiert werden dürfe t). Von welcher 
Beschaffenheit die zum Grunde gelegte Octaäteris sein 
mochte, wissen wir nicht. Von einem Alexandriner steht 
jedoch zu erwarten, dafs er etwas vollkommneres als 
Hippolytus geleistet haben werde. Die Verbesserun- 
gen der ursprünglichen Octäöteris durch Eratosthenes 
-und andere (1, 305) waren ihm ohne Zweifel bekannt, 
und es konnte ihm nicht schwer fallen, die julianisch- 
alexandrinische Jahrform an die Stelle der griechischen 
zu Setzen, 

Der achtjährige Cyclus wurde aber bald durch 
den neunzehnjährigen verdrängt, der, so viel wir 
wissen, zuerst von Anatolius zur Bestimmung des 
Österfestes gebraucht worden ist ?). Dieser Kirchen- 
vater, von Geburt ein Alexandriner, gehörte nach 


1) "Eu d xal xavova Zeriëergt durasenpidog, Ze un Zoe À perd 
nv čapy Ionuepiav mpoomxoı Tyv Tod deg Eopryv imirekeiv mapt- 
sdusvog. 1. VII, c. 20. Nicephorus wiederhohlt diese Notiz in 
seiner Kirchengeschichte, aber minder bestimmt. VI, 18. 

2) Merkwürdig ist es, und Petavius kann sich nicht genug 
darüber wundern, dafs der hundert Jahre später lebende Epi- 
phanius (Haeres. LXX, 13) blofs die Octa&teris erwähnt und 
erklärt, ohne des 19jährigen Cyclus, der so viel vollkommener 
ist, mit einer Sylbe zu gedenken. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 227 


Eusebius *) und Hieronymus °) zu den gelehrtesten 
und beredtsten Männern seiner Zeit. Er schrieb unter an- 
dern "Apı$urrurds eiraywyas in zehn Büchern, von denen 
sich in den Theologumenis arithmeticae °) noch einige 
Fragmente erhalten haben. In der Philosophie hatte er 
sich einen so grofsen Namen gemacht, dafs ihn seine 
Alexandriner auflorderten, eine Schule der aristotelischen 
Weltweisheit nach Art der zu Athen bestehenden pla- 
tonischen zu eröffnen; er zog es aber vor, ‚sich ganz 
dem Beruf eines Religionslehrers zu widmen. Bei einer 
Reise durch Syrien wurde er ums Jahr 270 n. Chr. 
zum Bischof von Laodicea gewählt. Er lebte noch un- 
ter Carus im Jahr 282. 

Von seinen Schriften hebt Eusebius besonders 
seinen Osterkanon hervor, einiges daraus mitthei- 
lend, was jedoch nicht hinreicht, denselben mit Sicher- 
heit wiederherzustellen. Sehr gründlich commentirt dar- 
über Van der Hagen °). 

ı  Zuvörderst bemerkt Eusebius, dafs Anatolius 
im ersten Jahr seiner Enneadecaöteris die Novunvia des 
ersten Monats auf den 26. Phamenoth der Aecgypter 
oder 22. Dystrus der Syrer, d. i. auf den 22. März, 
gesetzt habe. Unter dem ersten Monat wird hier, 
wie es in den ersten Jahrhunderten der Christenheit ge- 
wöhnlich geschah, nach dem Vorgange der Juden, die 
ihr Kirchenjahr mit dem Nisan anfangen, derjenige 
verstanden, dessen Luna XIV zunächst nach der Früh- 


t) Hist. eccl.NII, 32. 
2) De viris illustr, e 73. 
3) S. 9, 16,34, 56, 64. (Paris 1543, 4.) 
4) De cyclis paschalibus S. 142 fl. 
[15*] 


D 


228 Technische Chronologie. 


lingsnachtgleiche eintritt und das Osterfest bedingt. 
Traf nun der Neumond auf den 22. März, so entsprach 
die Luna XIV dem 4. April. Dies ist aber in der 
alesandrinischen Tafel der Ostergrenzen das Datum der 
Luna X1V für die güldene Zahl 12. Das erste Jalır 
des Anatolius mufs folglich mit dem nachmaligen 
zwölften der Alexandriner identisch gewesen sein, und 
er hat hiernach seinen Cyclus mit dem Jahr 277 n. Chr. 
begonnen, dem die güldene Zahl 12 angehört. 

Van der Hagen fragt, warum er sich gerade für 
dieses Jahr entschieden habe. Er glaubt, dafs 277 das 
erste Jahr des Probus gewesen sei, und dafs Anatolius 
eben so das erste dieses Kaisers gewählt habe, wie 
Hippolytus das des Alexander Severus. Allein der 
astronomische Kanon macht das 599ste Jahr der 
philippischen Aere, das am 16. Junius 275 n. Chr. be- 
gann, zum ersten des Probus, so dafs das Osterfest 
des Jahrs 277 seinem zweiten Regierungsjahr angehört 
hat. Hiermit stimmen auch die Ergebnisse der sehr 
gründlichen Untersuchungen überein, die Noris über 
diesen Gegenstand angestellt hat‘). Der einfache Grund, 
warum Anatolius seinen Kanon an das Jahr 277 
knüpfte, war ohne Zweifel der, weil er ihn in dem- 
selben entwarf. 

Weiterhin heifst es beim Eusebius: „‚,‚Jener 
3:26. Phamenoth war bereits der vierte Tag, seitdem 
„die Sonne in das erste Himmelszeichen getreten war.” 
Wir ersehen hieraus, dafs Anatolius die Frühlings- 
nachtgleiche auf den 19. März setzte. Wer, sagt er, 
die Luna XIV des Osterfestes in das vorhergehende 


') Annus et epochae Syromacedonum, diss. II, c. 3. p. DAT. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 229 


Zeichen (die Fische) bringt, irrt selir. Er berief sich 
defsfa'ls auf die Autorität mehrerer gelehrten jüdischen 
Schriftsteller, des Aristobulus (eines der 70 Doll- 
metscher), des Philo, Iosephus und anderer, nach 
denen das Osterlamm allemahl nach der Frühlings- 
nachtgleiche in der Mitte des ersten Monats geschlach- 
tet werden müsse. Hiernach scheint ihm der 20. März, 
der Tag nach der Nachtgleiche, die frühste Oster- 
grenze, mithin der 21. März der frühste Ostertag ge- 
wesen zu sein. 

Dies ist alles, was uns Eusebius von dem Oster- 
kanon des Anatolius berichtet. Man sieht, es be- 
schränkt sich blofs auf die beiden Punkte, dafs im ersten 
Jahr seines Cyclus die Luna XIV auf den 4. April traf, 
und dafs ihm die frühste Ostergrenze der 20. März ge- 
wesen sein mufs. Diese Data reichen aber, wie ge- 
sagt, nicht hin, seine ÖOstertafel wiederherzustellen, 
und Van der Hagen hat sich defsfalls viel vergeb- 
liche Mühe gegeben. 

Bucherius hat in seinem mehrgedachten Werke ') 
einen vollständigen, mit ener Einleitung begleiteten, 
Canon paschalis Anatolii Alexandrini Laodicensis Epi- 
scopi aus einer lateinischen Handschrift ans Licht ge- 
stellt. In der Voraussetzung, dafs derselbe wirklich dem 
Bischofe von Laodicea angehöre, hat er ihm die ächten, 
uns von Eusebius aufbewahrten, Bruchstücke zu einem 
bunten Ganzen ‚angeflickt. Die lateinische Uebersetzung 
legt er dem Rufinus, dem alten Interpreten des 
Eusebius, bei. 


1) 5.433. 


230 Technische Chronologie. 


Es ist unbegreiflich, wie der sonst so einsichtsvolle 
Gelehrte, trotz der groben Fehler dieses Kanons, die er 
selbst richtig aufgedeckt hat, ihn nicht ohne Weiteres 
für ein Machwerk hat erklären können, das eines Man- 
nes völlig unwürdig sei, von welchem Hieronymus 
sagt: cuius ingenii magnitudinem de volumine, quod 
super pascha composuit, et decem libris de arithme- 
ticae institutionibus intelligere possumus *). 

Der Urheber des Kanons und des damit ganz 
übereinstimmigen Prologus war ein ganz unwissender 
Mensch, der nicht einmahl das Wesen des julianischen 
Jahrs kannte. Um nach Ablauf des neunzehnjährigen 
Cyclus nicht blofs die Ostergrenzen, sondern selbst das 
Fest zu denselben Monatstagen zurückzuführen, macht 
er von diesen neunzehn Jahren nur zwei zu Schalt- 
jahren, das siebente und siebzehnte. Eine seltsame 
Verwirrung der Begriffe! Dafs er die Frühlingsnacht- 
gleiche im Widerspruch mit dem wahren Anatolius 
nicht. auf den 49ten, sondern auf den 25. März setzt, 
wollen wir nicht einmahl rügen. 

Van der Hagen, der umständlich von diesem 
Product handelt °), glaubt, dafs es nicht vor der er- 
sten Hälfte des siebenten Jahrhunderts entstanden sein 
könne, weil darin des bekannten Bischofs Isidorus 
aus Sevilla gedacht wird, der 636 gestorben ist, und 
zwar irgendwo in England oder Schottland, wo wäh- 
rend der daselbst in jenem Jahrhundert herrschenden 


t) Noch bei Jo. Alb. Fabricius spielt det Pseudo - Anato- 
lius die Rolle des wahren. Opp. Hippol. Vol. I. p. 42. Bibl. 
Graeca Vol. III. p. 461 d.n. A. 


?) De Cyclis paschalibus S. 115 f. 


ÜHRISTLICHE VÖLKER. 231 


Streitigkeiten über die Feier des Osterfestes leicht je- 
mand auf den Gedanken kommen konnte, sich auf die 
Autorität des gelehrten Bischofs von Laodicea, von dem 
man aus Eusebius wufste, dafs er einen Osterkanon 
geschrieben hatte, durch eine ihm angedichtete Schrift 
berufen zu wollen. Aufser Beda und ein paar andern 
Angelsachsen, deren Zeugnisse Bucherius beibringt '), 
hat ihrer niemand weiter gedacht. Dafs jener, der 
Chronologie sonst so kundige, Schriftsteller den offen- 
baren Betrug nicht geahnet hat, ist allerdings auflal- 
lend; doch die Kritik war damals in der Kindheit. 

Ob der neunzehnjährige Osterkanon des wahren 
Anatolius irgendwo zur Bestimmung des Osterfestes 
angewendet worden ist, wissen wir nicht mit Sicher- 
heit. So viel ist aber gewifs, dafs derselbe bald nach- 
her diejenigen Modificationen erfahren hat, mit denen 
wir ihn von den Alexandrinern, und nachmals von 
der ganzen Christenheit gebraucht finden. 

Man kann mit Recht fragen, und diese Frage hat 
uns oben (1, 162) beschäftigt, wodurch die ägyptischen 
Christen veranlafst worden sind, den Regierungsantritt 
ihres grausamsten Verfolgers, des Diocletian, zur 
Epoche einer eigenen Jahrrechnung zu machen, die 
sie, gegen die sonst in Aegypten herrschende Gewohn- 
heit, auch über seinen Tod hinaus fortgesetzt haben. 
Vermuthlich hat es damit dieselbe Bewandnifs, wie mit 
unserer christlichen Aere, die ihre allgemeine Verbrei- 
tung zunächst der auf sie gegründeten Ostertafel des 
Abts Dionysius verdankt. Wenigstens wissen wir 
mit Sicherheit, dafs Cyrillus die seinige an die 


1) $.451. 


232 Technische Chronologie, 


diocletianische Aere geknüpft bat 71. Es ist wol kein 
blofser Zufall, dafs ein Anfang unsers 19jährigen Mond- 
cirkels auf das Jahr 285 n. Chr., das erste des Dio- 
cletian, trifft, so dafs eine blofse Division der nach 
ihm gezählten Jahre die jedesmalige güldene Zahl gibt. 
Es ist daher wahrscheinlich, dafs die Osterrechnung 
der Alexandriner unter der Regierung dieses Kaisers 
entstanden ist. Dafs sie von der nicänischen Kirchen- 
versammlung zwar nicht, wie man gewöhnlich glaubt, 
eingeführt, aber doch gebilligt worden ist, haben wir 
bereits gesehen (2, 212). 

Wann und durch wessen Mitwirkung sich der 
neunzehnjährige Ostereyclus völlig ausgebildet haben 
mag, ist nicht mit Bestimmtheit auszumitteln. Buche- 
rius?) und Jan?) glauben, dafs der berühmte Euse- 
bius daran einen vorzüglichen Antheil gehabt habe. 
Sie berufen sich unter andern auf die Zeugnisse von 
Hieronymus und Beda. Der erste sagt‘): Hip- 
polytus XVI annorum circulum, quem Graeci txxaıde- 
xastnpiða vocant, reperit, et Eusebio, qui super pa- 
scha decem. et novem annorum circulum, id est èyvsa- 
xuðexasryolða, composuit, occasionem dedit. Der an- 
dere gibt geradezu diesen Kirchenyater als den Urhe- 
ber des neunzehnjährigen Cyclus an’): Decemnoven- 


t+) Die Metropoliten von Apamea in Syrien dagegen gebrauch- 
ten die seleucidische (1,451). Vergl. Noris Ann, et Epachae 
Syromacedonum 11,2, 1. 

2) 8.427. 

°) Historia cycli Dionysiani $. 1. 

"3 De viris illustr. c. 61. Vergl. Gennadius de scriptoribus 
ecclesiasticis c. 88. Isidorus Etym. VI, 17. ` 

5) De temporum ratione c. 42. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 233 


nalis circuli ordinem primus Eusebius Cesareae Palae- 
stinae episcopus, ob quartasdecimas lunas festi pa- 
schalis ipsumque diem paschae inveniendum composuit. 
Van der Hagen erregt aber gegen diese Meinung 
grofse Zweifel t). Eusebius sage zwar selbst ?), dafs 
er ein Buch über das Osterfest geschrieben, und 
theile ein Belobungsschreiben mit, das er defsfalls von 
Constantin erhalten. Allein er nenne es pugixyy dvaxd- 
Anke red zë: oprig Aöyov, eine Enthüllung der 
Mysterien des Festes, welcher Titel auf einen 
ganz andern Inhalt schliefsen lasse, als auf eine Ent- 
wickelung der Gründe, nach denen das Osterfest zu 
berechnen sei. Auch hätten Theophilus, Cyrillus, 
Proterius und andere Alexandriner, die über diesen 
Gegenstand geschrieben, nirgends cines analogen Werks 
des Eusebius gedacht. Diese Gründe sind allerdings 
erheblich; doch scheint es immer sehr gewagt, von 
einem so bestimmten Zeugnisse, wie das des gelehrten 
Hieronymus, behaupten zu wollen, dafs es auf 
einem Mifsverständnisse beruhe "1. 

Ehe wir in unsern geschichtlichen Erörterungen 
weiter gehen, wird es nöthig sein, noch einige Bemer- 
kungen über die Anordnung des Ostercyclus der Alexan- 
driner zu machen. Sehr gründlich, aber mit ermüden- 

. der Weitschweifigkeit, handelt davon Van der Hagen 
in der gröfsern Hälfte seines Werks De cyclis pa- 
‚schalibus. 


+) De eyclis paschalibus p. A57f. 

°?) Fita Constant. IV, 34, 35. 

3) Statt des Eusebius nennt Dionysius Exiguus (Epist. 
ad Petronium) den Athanasius, von dessen Verdiensten um 
die Osterrecknung aber nichts bekannt ist. 


234 Technische Chronologie. 


Dionysius Exiguus sagt’): Decemnovennalis 
Cyclus per Ogdoadem et Hendecadem semper in se 
revolvitur. Diese Eintheilung in eine acht- und elf- 
jährige Periode, die in allen aus dem Alterthum auf 
uns gekommenen neunzehnjährigen Ostertafeln ange- 
troffen wird, und vermuthlich schon in der ursprüng- 
lichen alexandrinischen vorkam, schreibt sich aus einer 
Zeit her, wo man an die Stelle des achtjährigen Cyclus 
den neunzehnjährigen setzte, also zu den acht Jahren 
noch elf hinzufügte. In technischer Beziehung ist sie 
von keiner Bedeutung. 

Die Jahre, die dem Cyclus der Alexandriner zum 
Grunde lagen, sind die julianischen, aber in der bei 
ihnen gebräuchlichen Form, von welcher in der Zeit- 
rechnung der Aegypter gehandelt worden ist. Wenn 
also vorhin (2,232) bemerkt wurde, dafs das erste 
Jahr des Diocletian und zugleich des Mondcirkels das 
Jahr 285 n. Chr. sei, so mufs man mit Bezug auf die 
Alexandriner den Anfang desselben auf den 1. Thoth 
oder 29. August des vorhergehenden setzen. 

Bei der Anordnung des Cyclus kam es darauf an, 
die im Verlauf desselben eintretenden 235 Neumonde ge- 
hörig zu vertheilen, und in jedem Jahr denjenigen Mo- 
nat, dessen Luna XIV an oder zunächst nach der Früh- 
lingsnachtgleiche eintraf, zum Östermonat zu machen. 
Die Nachtgleiche ereignete sich zur Zeit der nicänischen 
Kirchenversammlung am 20. März in den Nachmittags- 
stunden (1,78). Anatolius wählte den 19. März (2, 228). 
Die Alexandriner entschieden sich für den 25. Phame- 
noth oder 21.März, und glaubten, dafs das Aequi- 


‘) In der Epistola ad Bonifacium. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 235 


noctium auf diesem Tage haften werde, worin sie sich 
jedoch irrten; denn es verschiebt sich alle 128 Jahre 
um einen Tag (1,67). Den 21. März machten sie zu- 
gleich zur frühsten Ostergrenze. 

Wir wollen annehmen, dafs sie in dem beliebig 
gewählten ersten Jahr des Cyclus den Ostervollmond 
durch unmittelbare Beobachtung bestimmten und den 
5. April fanden. Da auf zwölf mittlere Mondmonate 
nahe 354 Tage gehen, so erhielten sie, um so viel 
Tage vorwärts rechnend, den 25. März als Ostergrenze 
des zweiten Jahrs. Gingen sie abermals 354 Tage wei- 
ter, so gelangten sie zum 14. März, den sie aber nicht 
zur ÖOstergrenze machen konnten, da er der Nacht- 
gleiche vorangeht. Sie mufsten also noch einen Mo- 
nat weiter zählen, und diesem 30 Tage beilegend fan- 
den sie den 13. April als Ostergrenze des dritten Jahrs. 
Auf diese Weise bald 354, bald 384 Tage vorwärts 
gehend, wie es die Rücksicht auf die Nachtgleiche er- 
forderte, bestimmten sie die Ostergrenzen durch alle 
neunzehn Jahre des Cyclus so, wie sie oben (2, 199) 
angegeben sind. Man sieht, dafs sie von einem Jahr 
zum andern entweder 11 Tage weniger oder 19 mehr zu 
nehmen hatten. Nur um vom 17. April, der Oster- 
grenze des neunzehnten Jahrs, wieder zum 5. April, 
von dem sie ausgegangen waren, zurückzukommen, 
mufsten sie nicht elf, sondern 12 Tage weniger zählen. 
Dies haben die lateinischen Rechner Dionysius, Beda 
und andere den saltus lunae genannt. 

Auf die julianischen Schalttage konnte hiebei keine 
Rücksicht genommen werden, da der 19jährige Cyclus 
dem vierjährigen Schaltcirkel incommensurabel ist und 


236 Technische C hronologie. 


sich beide erst nach 76 Jahren ausgleichen. Man mufste 
die Ostergrenzen so bestimmen, als wenn es keine 
Schaltlage gäbe, was freilich ein Schwanken der eycli- 
schen Vollmonde gegen die wirklichen zur Folge hatte. 
Nur wenn die Dauer des ganzen Zeitkreises bestimmt 
werden sollte, kamen. natürlich die inzwischen eintref- 
fenden Schalttage in Betracht. 

Setzen wir obige Rechnung durch alle neunzehn 
Jahre des Cyclus fort, so erhalten wir zwölf Jahre 
zu 354, sechs zu 384 und eins zu 383 Tagen. Auf den 
viermaligen Cyclus gehen also, mit Einschlufs der unter- 
dessen eintretenden neunzehn Schalttage, 27759 Tage. 
Gerade so viel hat Callippus seiner 76jährigen Pe- 
riode gegeben (1, 344). Diese ist es also, welche die 
alexandrinischen Rechner zum Grunde gelegt haben. 
Ihre Verbesserung durch Hipparch (1, 352) haben 
sie entweder nicht gekannt, oder doch zu berücksich- 
tigen nicht für nöthig erachtet. Daher verschiebt sich 
der 19jährige Ostereyelus alle 310 Jahre um einen Tag. 
Um ihn mit dem Himmel in Uebereinstimmung zu er- 
halten, hätte man nach jeder sechzehnten Wiederhoh- 
lung mit Hipparch einen Tag weglassen, also die 
Data der Ostergrenzen um eine Einheit vermindern sol- 
len. Bei der gregorianischen Kalenderverbesserung ist 
eine analoge Einrichtung getroffen worden. 

Als die Jahre des Cyclus, in denen man einen drei- 
zehnten Monat zu zählen hatte, um nicht die Oster- 
grenze vor die Frühlingsnachtgleiche treten zu lassen, 
ergeben sich (man vergleiche die Tafel der Ostergren- 
zen) das dritte, sechste, achte, elfte, vierzehnte, 
siebzehnte und neunzehnte, die auch Dionysius 


CHRISTLICHE VÖLKER. » 237 


ausdrücklich als die Schaltjahre des Osterkreises auf- 
führt "1. Und dafs diese dreizehnten Monate als die 
Sehaltmonate betrachtet worden sind, geht schon 
daraus hervor, dafs man ihnen durchgehends dreifsig 
Tage gegeben hat. Auch die Juden legen ihrem Schalt- 
monat Adar dreifsig Tage bei; sie setzen ihn aber nicht 
unmittelbar vor den Ostermonat Nisan, sondern tren- 
nen beide durch den Veadar, einen Monat von 29 
Tagen (1, 541). Dafs sie übrigens in ihrem neunzehn- 
jährigen Cyclus eben jene Jahre zu Schaltjahren machen, 
ist zu seiner Zeit bemerkt worden (1, 542). Sie fangen 
ihn aber um fast drei Jahre später an, als die Christen 
den ihrigen. So ist das jetzige Jahr 1825 das zweite 
des christlichen Cyclus; von dem jüdischen nimmt das 
neunzehnte zugleich mit dem Jahr 5586 der Weltäre 
am 13. September 1825 seinen Anfang. Dionysius 
und Beda unterscheiden unter beiden Zeitkreisen so, 
dafs sie den christlichen cyclus decemnovennalis, den 
jüdischen cyclus lunaris nennen, als wenn nicht beide 
neunzehnjährig und nicht beide Mondkreise wären. Da 
also beide Cykel nicht zugleich anfangen, so sind natür- 
lich die Schaltjahre in dem einen nicht immer zugleich 
auch Schaltjahre im andern. 

Doch genug für jetzt von dem neunzehnjährigen 
Cyclus der Alexandriner, auf den wir unten zurückkom- 
men werden. Ob er gleich genauer war, als jeder an- 
dere Zeitkreis, den man zur Bestimmung der Osterfeier 
gebraucht bat, dauerte es doch ein paar Jahrhunderte, 
ehe er auch bei den occidentalischen Christen Eingang 
fand. Der Grund davon lag theils darin, dafs er die 


1) Epistola ad Bonifacium. 


238 Technische Chronologie. 


Ferien, mithin auch die Östersonntage, nicht in gleicher 
Ordnung zurückführt, theils und vornehmlich darin, 
dafs die lateinische Kirche das Osterfest nach etwas an- 
dern Prineipien feierte (2, 218, 220), und auf die Be- 
achtung derselben eine besondere Wichtigkeit legte. 

Wie sie vor dem Jahr 222 n. Chr. den Osterneu- 
mond bestimmt habe, und wie lange der damals ent- 
standene Canon paschalis des Hippolytus im Ge- 
brauch geblieben, wissen wir nicht mit Sicherheit. Dafs 
sie sich aber bereits im Anfange des vierten Jahrhun- 
derts zu diesem Behuf eines 84jährigen Zeitkreises be- 
diente, leidet keinen Zweifel. Die nicänische Kirchen- 
versammlung, die so sehr auf die Einheit der Osterfeier 
drang, scheint dies nicht gewufst, vielmehr vorausge- 
setzt zu haben, dafs die römische Bestimmungsweise 
des Festes nicht wesentlich von der alexandrinischen 
verschieden sei, weil keine Spur vorhanden ist, dafs sie 
auf jene irgend einige Rücksicht genommen hätte. 

Der Kardinal Noris hat seinem Werke über die 
syromacedonische Zeitrechnung (1,400) drei Abhand- 
lungen angehängt, von denen die erste die aus einer 
Handschrift der kaiserlichen Bibliothek zu Wien ans 
Licht gezogenen Fasti consulares eines Ungenannten, 
die zweite den 84jährigen Östereyclus der Lateiner, 
und die dritte die 95jährige Ostertafel von Ravenna 
erläutert. 

Die Fasti consulares gehen von 246 d.St. bis 
4107 oder 354 n. Chr. Dafs ihr unbekannter Verfasser 
damals gelebt haben müsse, erhellet daraus, dafs er 
das Mondalter in den letzten Jahren seiner Tafel ganz 
richtig angesetzt hat. Die Namen der Consuln gibt 
er zum Theil sehr falsch. Auch nennt er von den 


CHRISTLICHE VÖLKER. 239 


Decemvirn und Militärtribunen nur immer zwei, noch 
andere Fehler nicht zu gedenken, von denen einige 
jedoch auf die Rechnung seiner Abschreiber kommen 
mögen. 

Für uns ist dieses Verzeichnifs wegen der ihm bei- 
gefügten Zeitcharaktere wichtig. Zuerst sind den Jahren 
der Stadt die eines 84jährigen Cyclus beigeschrieben, 
dergestalt dafs das Jahr 246 das 36ste und 1107 das 
57ste desselben ist. Der letzte Cyclus erneuert sich 
mit dem Jahr 1051 d. St. oder 298 n. Chr. Zweitens 
sind die julianischen Schaltjahre durch ein den Con- 
suln vorgesetztes B. gröfstentheils richtig bezeichnet. 
So ist das Jahr 709 d. St., das erste julianische, ein 
Schaltjahr. Nur rückwärts vom Jahr 461, dessen Con- 
suln L. Papirius Cursor und Sp. Carvilius Maximus 
ausgelassen sind, stehen die B. falsch. Die Consuln 
Brutus und Collatinus, womit die Fasti anfangen, ge- 
hören daher auch nicht dem Jahr 246 d. St., sondern 
dem vorhergehenden an. Drittens sind die dem 1. Ja- 
nuar entsprechenden Wochentage bemerkt. Das erste 
Jahr des Cyclus beginnt mit einem Sonnabend, das 
zweite mit einem Sonntage, das dritte mit einem Mon- 
tage, das vierte, das erste nach einem Schaltjahr, mit 
einem Mittwoch u. s. w. Nach 28 Jahren, der Dauer 
eines Sonnencirkels, kehren die Ferien in gleicher Ord- 
nung wieder. Viertens endlich hat der Ungenannte 
das Alter des Mondes am 1. Januar, die sogenannte 
Epakte'), durch alle 862 Jahre seiner Tafel an- 


‘) Unter Epakte — von Zéien hinzufügen, einschal- 
ten — versteht man im Allgemeinen den Ueberschufs eines be- 
stimmten Zeitraums über einen andern von ungleicher Dauer. 
Sie wird fast nur gebraucht, wenn man zum Behuf der Bestim- 


240 Technische Chronologie. 


gesetzt. Nur im letzten Cyclus stimmen dieselben mit 
der mittlern Bewegung des Mondes überein, von welcher 
sie sich wegen der Mangelhaftigkeit des Cyclus um so 
weiter entfernen, je tiefer man in die Vorwelt zurück- 
geht. Im ersten Jahr ist die Epakte I, d.h. es trifft 
ein Vollmond auf den 1. Januar, so dafs das Mondjahr 
zugleich mit dem Sonnenjahr seinen Anfang nimmt. 
Der dreizehnte Neumond dieses Jahrs ereignet sich 354 
Tage weiter am 21. December. Die Epakte des zwei- 
ten Jahrs ist also XII; ferner die des dritten XXIII, 
die des vierten XXXIV, oder nach Weglassung eines 
dreifsigtägigen Monats, IV u.s.w. Mit jedem Jahr 
wächst sie um 41 Tage; nur nach je zwölf Jahren 
nimmt sie einmahl um 42 zu, weil sich sonst die 
eyklischen Neumonde im Verlauf des ganzen Zeitkreises 
zu weit von den astronomischen entfernen würden. So 
springt die Epakte II des zwölften Jahrs im dreizehnten 
auf XIV über. Solcher saltus lunae ‚gibt es sechs, nach 
den Jahren 12, 24, 36, 48, 60 und 72. Am Schlufs 
des ganzen Cyclus ist keiner angesetzt, damit die Epak- 
tenreihe wieder mit I von vorn anfange. 

` Auf 84 julianische Jahre gehen 30681 Tage. Aber 
die inzwischen eintreffenden 1039 synodischen Monate 
halten 30682 Tage 6 St. 48”. Der 84jährige Cyclus gibt 
also an seinem Schlufs die Neumonde um mehr als 
einen Tag zu früh, der 19jährige hingegen erst nach 


mung des Osterfestes die Länge des Mondjahrs mit der des Son- 
nenjahrs vergleicht, und gibt dann zu erkennen, der wievielste 
Tag des Mondmonats der 1. Januar oder irgend ein anderer be- 
stimmter Tag des Jahrs ist. Die deutschen Chronologen haben 
Epakten durch Mondzeiger, und die Computisten des Mittel- 
alters durch adiectiones lunae übersetzt. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 241 


sechzehnmaliger Wiederhohlung um einen Tag zu s pät. 
Jener stimmt demnach minder genau mit dem Himmel 
überein, als dieser. Er empfiehlt sich indessen dadurch, 
dafs er die cyklischen Neumonde nicht blofs zu denselben 
Monatstagen, sondern auch zu denselben Ferien zurück- 
führt, daher sich nach seinem Ablauf nicht blofs, wie 
beim neunzehnjährigen Cyclus, die Ostergrenzen, son- 
dern auch die Data des Osterfestes in gleicher Ordnung 
erneuern. Diese Eigenschaft verdankt er dem Umstande, 
dafs er dem 28jährigen Sonnencirkel commensurabel ist. 
Um sie ihm zu geben, verlängerte man die callippische 
Periode, den viermaligen. 19jährigen Cyclus, absichtlich 
um eine Octaöteris, ob man gleich wissen mufste, dafs 
man ihre Genauigkeit dadurch bedeutend vermindere. 
Es hat unter den Chronologen lange der Glaube 
geherrscht, dafs bei den Lateinern eben so, wie bei den 
Alexandrinern, von Alters her ein 19jähriger, ursprüng- 
lich von Iulius Cäsar eingeführter, Cyclus im Ge- 
brauch gewesen sei, und zwar eben der, den Dionysius 
und Beda zum Unterschiede von dem alexandrinischen 
lunaris nennen (2,237)... Selbst noch Petavius') legt 
den Lateinern einen solchen Zeitkreis bei und liefert 
einen darauf gegründeten immerwährenden julianischen 
Kalender, der sich von dem obigen (2,194) nur da- 
durch unterscheidet, dafs die güldenen Zahlen durch- 
gehends um drei Einheiten kleiner ausfallen. Allein 
Bucherius und Noris sind der richtigern Mei- 
nung, dafs sich die lateinische Kirche vor Annahme 
des Cyclus der Alexandriner keines 19jährigen, sondern 
des S4jährigen bedient hat. Einen Beweis dafür liefert 


1) Doctr. temp.VI, 5. Vergl. c. 12. 
II. [16] 


242 Technische Chronologie. 


das Sendschreiben des Paschasinus an Leo. In 
demselben heifst es bei Gelegenheit des Osterfestes des 
Jahrs 444 n. Chr. '): Cum Romana supputatio, quae 
cyclo concluditur, cwus ipse, de quo agitur, erit an- 
nus LXIII, qui coepit a consulatu Antonii et Syagrü, 
nobis dubietatem afferret etc. Hier ist von einer eige- 
nen römischen supputatio die Rede, welche sich auf 
einen Cyclus gründen soll, von dem das gedachte Jahr 
das 63ste war. Das Consulat des Antonius und Sya- 
grius trifft auf das Jahr 382 n. Chr., mit welchem die 
Fasti Consulares einen neuen Cyclus beginnen, 
und von diesem war das Jahr 444 das 63ste. Es lei- 
det also keinen Zweifel, dafs der 84jährige Cyclus des 
Ungenannten gemeint ist. Wie sollte er auch dazu 
gekommen sein, einen solchen Zeitkreis in seine Tafel 
zu bringen, wenn derselbe nicht den kirchlichen Ge- 
brauch seiner Zeit für sich gehabt hätte? Was noch 
weiter dafür spricht, ist, dafs Prosper Aquitanus, 
ein Schriftsteller des fünften Jahrhunderts, in seinem 
zuerst von Labbe vollständig herausgegebenen Chro- 
nicon auf die Consulate des Messala und Sabinus, des 
Faustus und Gallus und des Antonius und Syagrius, 
d. i. auf die Jahre 214, 298 und 382, die Anfänge 
eines Cyclus setzt), den man sogleich für den 84 jäh- 
rigen unsers Ungenannten erkennt. So sagt er beim 
erstern Consulat: Finis cycli secundi et initium tertü. 
Man ersieht hieraus, dafs er, bis gegen Christi Tod 
zurückgehend, als ersten und zweiten Cyclus diejenigen 


‘) Bucherius p. 75. 


"IS Labbei Nova Bibliotheca manuscriptorum librorum 
Vol. I. p. 35, 39, 47. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 243 


aufführt, deren Anfänge auf die Jahre 46 und 130 n. Chr. 

treffen, Wegen einer Verwirrung in den Consuln knüpft 
er sie aber nicht an die richtigen Jahre. So heifst es 
Vetere et Nerviliano Coss., d.i. bei 50 n. Chr. +): 
Paschalis cycli ratio ab his consulibus incipit, per an- 
nos LXXXIV et ad eandem legem revertens. Seine 
drei ersten Cykel kommen jedoch nicht in Betracht, da 
sich die Lateiner vor dem Schlusse des dritten Jahr- 
hunderts schwerlich einer geregelten Bestimmung des 
Osterfestes bedient haben. Will man freilich dem 
Cyrillus Glauben beimessen (2,222), so hat bei ihnen 
der 84jährige Cyclus schon vor dem 112jährigen (des 
Hippolytus) bestanden. Hiernach scheint es, dafs 
man mit der Einführung oder doch Bildung des erstern 
wenigstens bis zum Jahr 214 zurückgehen müsse,‘ auf 
welches einer seiner Anfänge trifft ?). Vielleicht war er 
in seiner ersten Anlage so unvollkommen, dafs Hip- 
polytus in dem seinigen etwas besseres lieferte, oder 
doch zu liefern glaubte. 


') p.26. 

2) Nach einer oben (1,571) angeführten Stelle des Epipha- 
nius soll der 84jährige Cyclus bei den Juden gar schon zu 
Christi Zeit im Gebrauch gewesen sein. Petavius (Noten zum 
Epiphanius Th. II. S. 151), Bucherius (in einer ausführlichen 
Abhandlung de antiquo paschali Iudaeorum cyclo p. 313 sei~ 
nes oft citirten Werks) und andere haben sich viel Mühe mit 
Ermittelung der Einrichtung dieses jüdischen Cyclus und seines 
Verhältnisses zu dem christlichen gegeben. Van der Hagen 
(Observ. in Chronicon Prosperi p. 358) zeigt aber, dafs die Notiz 
beim Epiphanius zu unbefriedigend ist, als dafs man durch sie 
auf irgend etwas Sicheres kommen könne. Bei den jüdischen 
Schriftstellern findet sich keine Spur davon. 


Dez 


244 Technische Chronologie. 


Was den Gebrauch. dieses Zeitkreises bei den La- 
teinern vollends aufser Zweifel setzt, ist, dafs wirklich 
noch eine auf denselben gegründete vollständige Oster- 
tafel vorhanden ist. Muratori nämlich hat im drit- 
ten Bande seiner Anecdota ex Ambrosianae Bibliothecae 
codicibus einen vermuthlich dem neunten Jahrhundert 
angehörigen Liber de computo ans Licht gestellt, in 
welchem sich unter mehreren Auszügen aus allerlei die 
Bestimmung des Österfestes betreffenden Schriften der 
frühern Jahrhunderte auch eine Tafel findet‘), die 
durch einen Zeitraum von 84 Jahren den Wochentag 
und die Epakte des 1.Januar (beides eben so, wie 
die Fasti consulares), das Datum des Österfestes 
und das gleichzeitige Alter des Mondes angibt. Die 
erste Zeile lautet also: ` 

Annus I. Dies solis. Luna XXI. Pasch. V. Id. Apr. 
Luna XXI. 
Die Zahlen sind durch die Schuld der Abschreiber zum 
Theil sehr entstellt, so wie schon hier Luna XXI 
als Epakte des 1. Januar für Luna XII steht, lassen 
sich indessen aus dem ihnen zum Grunde liegenden 
leicht wahrnehmbaren Gesetz überall mit Sicherheit 
verbessern. Nach der kurzen, vermuthlich von dem 
Verfasser des Computus herrührenden, Vorrede beginnt 
die Tafel mit dem Consulate des Festus (l. Faustus) 
und Gallus, d. i. mit dem Jahr 298 n. Chr. Sie hat 
sich aber dergestalt verschoben , dafs jene Zeile eigent- 
lich dem Jahr 299, dem zweiten, und die letzte Zeile 
LXXXIV. Dies VII. Luna I. Pasch. XV. Cal. Mai. 
Luna XVIII. 


1) p. 204 f. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 245 


dem Jahr 298 oder 382, dem ersten des Cyclus, an- 
gehört. Am Schlusse steht: Iterum ad caput reverti- 
tur, zum Zeichen, dafs nicht etwa’ blots von einer an 
bestimmte Jahre geknüpften Ostertafel , sondern von 
einem sich stets erneuenden Cyclus die Rede ist. Die 
sehr dunkele Nachschrift ist ‚offenbar ein ohne Sach- 
kenntnifs gemachter Auszug aus einer der Tafel von 
ihrem Urheber beigefügten Erläuterung. Der XII. Cal. 
An, oder 21. März scheint ihm, wie den Alexandri- 
nern, für den Tag der Frühlingsnachtgleiche zu gelten, 
an und vor welchem kein Osterfest gefeiert werden 
soll. Unter dem weteri laterculo, von welchem er 
spricht, mufs er eine ältere Tafel: verstehen,- die er 
durch die seinige hat verbessern wollen. Ein paarmal 
setzt er ein doppeltes Datum für die Osterfeier an mit 
der Bemerkung: Quia una (pascha) observanda lest, 
erit in arbitrio summi Sacerdotis conferre cum pres- 
byteris, qui dies eligi debeat. Man sieht, dafs dies 
geschrieben sein mufs, als der 84jährige Cyclus noch 
im Gebrauch war. | 

Van der Hagen hat diese Tafel ausführlich er- 
läutert und ihre Zahlen berichügt'). Da sie sowohl, 
als die Fasti consulares lehren, dafs die Lateiner 
ihr Osterfest vermittelst der Epakte und Pete des 
1. Januar bestimmten, so fragt es sich, nach welcher 
Regel sie die Dauer der einzelnen Monate gerechnet 
haben. Hierüber gibt unsere- Tafel die vollständigste 


t) In seinem Werke: Observationes. in Prosperi Aquitani 
Chronicon integrum eiusque LXXXIV annorum cyclum, et in 
Anonymi cyclum LXXXIV annorum a Muratorio editum, nec 
non in Anonymi laterculum paschalem centum annorum a 
Bucherio editum (Amsterdam 1733, 4), S. 245 ff. 


246 Technische Chronologie. 


Auskunft; denn aus dem Alter des Mondes am Tage 
des Osterfestes läfst sich das Datum des Osterneumon- 
des, und aus der Epakte des 1. Januar das Datum des 
zunächst vorhergehenden Neumondes herleiten. Aus 
der Vergleichung beider ergibt sich dann Folgendes: 
für den ersten Monat des Jahrs wird derjenige ge- 
nommen, dessen Alter am 1. Januar durch die jedes- 
malige Epakte bezeichnet ist. Der Tag des Decembers, 
auf den der Anfang desselben trifft, wird leicht ge- 
funden, wenn man die jedesmalige Epakte von 33 ab- 
zieht. So ist für die Epakte VII der Neumond des 
Januars der 26. December. Der erste Monat wird im- 
mer voll gezählt, und von hier an wechseln die vollen 
und hohlen Monate regelmäfsig bis zu Ende des Jahrs, 
so dafs der letzte Monat im gemeinen Mondjahr hohl, 
und im Schaltjahr voll ist. Die Neumonde, die z.B. 
zur Epakte VII gehören, sind: der 26. December, der 
25. Januar, der 23. Februar, der 25. März, der 23. April, 
der 23. Mai, der 21. Junius, der 21. Julius, der 19. Au- 
gust, der 18. September, der 17. Oktober, der 16. Novem- 
ber und der 15. December. Mit dem letztern fängt der 
erste Morat des folgenden Jahrs an, dessen Epakte XVIII 
ist. Hat man nun den Osterneumond gefunden, so zählt 
man, um den Tag des Festes zu erhalten, nach den 
Grundsätzen der Lateiner (2,220) bis zu demjenigen 
Sonntage fort, der auf oder zunächst nach Luna XVI 
trifft, woraus folgt, dafs Luna XXII der späteste Ter- 
min der Feier ist. 

Aber welcher unter den jedesmaligen Neumonden 
des Jahrs wurde für den Osterneumond genom- 
men, der vierte oder fünfte? Denn nur einer von bei- 
den konnte es sein. Die lateinische Kirche hat, wie 


CHRISTLICHE VÖLKER. 241 


schon oben (2,218) angedeutet worden, zur frühsten 
Ostergrenze nicht, wie die Alexandriner, den 24. März, 
sondern den 18ten, mithin zum frühsten Osterneu- 
monde nicht den 8. März, sondern den 5ten gemachi. 
Dies sagt uns Victorius in folgenden Worten '): Ir 
regulis primi mensis (2,227), quo pascha dominicum 
celebrari statuunt, magna oritur utrisque (Alexandrinis 
et Latinis) dissensio. Latini namque a III. Nonas Martii 
usque in III. Nonas Aprilis, diebus scilicet XXIX, ob- 
servandum maxime censuerunt, ut quocunque eorum die 
luna fuerit nata, efficiat primi mensis initium etc. Wenn 
hier der Zeitraum vom 5. März bis zum 3. April auf 29 
Tage gesetzt wird, so ist dies die Dauer des vierten Mo- 
nats im Mondjahr der Lateiner, der immer hohl war. 
Es ist aber eine der beiden Grenzen auszuschliefsen, 
weil man sonst 30 Tage erhalten würde. Vielleicht hat 
Victorius usque in IV. Nonas Aprilis geschrieben, 
` und wirklich nennt er gleich nachher den 45. April 
als die äufserste Ostergrenze: Decimas quartas lunas 
mensis eiusdem a XV. Cal. Aprilis usque in XVII. Cal. 
Maii asserunt esse servandas. Wir sehen also, dafs 
die Lateiner zum frühsten Österneumond den 5. März 
und zum spätesten Ostervollmond den 15. April mach- 
ten. Sie fügten aber noch eine Bestimmung hinzu, die 
sich hiemit nicht immer vereinigen liefs, nämlich die, 
dafs das Osterfest nicht später ze am 21. April gefeiert 
werden solle. Dies geht unter andern aus einer Aeufse- 
rung des Paschasinus hervor, der in seinem Send- 
schreiben an Leo berichtet, das Osterfest des Jahrs 417 
sei auf Befehl des Papstes Zosimus am 25. März ge- 


1) Bucherius p.4. 


248 Technische Chronologie. 


feiert worden, ne X. Cal. Maii die teneretur. In die- 
sem Jahr nämlich waren nach dem 84jährigen Cyclus 
der 4. März und 2. April Neumondstage. Eigentlich 
hätte letzterer das Osterfest bedingen sollen, weil der 
erste aufser den von Victorius als herkömmlich be- 
zeichneten Grenzen lag; allein die Luna XIV würde so 
auf den 15. April, und, da dies ein Sonntag war, das 
Osterfest auf den 22. April getroffen sein. Man ver- 
letzte nun die eine Regel, um eine andere, deren Be- 
achtung noch wichtiger schien, (warum? werden wir 
unten sehen) in Ehren zu halten. Das maxime in 
obigen Worten des Victorius scheint auf einen 
solchen .Fall hinzudeuten, der auch in den Jahren 360 
und 444 eintrat. Wie man in jenem verfuhr, sagt 
uns die Geschichte nicht; in diesem verschob man das 
Fest nach den Grundsätzen der Alexandriner, die nun 
schon Eingang zu finden anfingen, auf den 23. April. 
Auch die Rücksicht auf die Frühlingsnachtgleiche mufs 
den Lateinern Bedenklichkeiten verursacht haben. Die 
frühste Ostergrenze sollte der 18. März sein, und war 
dies ein Freitag, so mufste das Osterfest gleich am 
20sten gefeiert werden, mithin am Tage vor der Nacht- 
gleiche, wenigstens nach der Bestimmung der Alexan- 
driner. Früherhin scheint man sich hierüber wegge- 
setzt zu haben; dafs es aber späterhin nicht geschah, 
lehrt die Ostertafel bei Muratori. 

Aus Allem geht hervor, dafs es den Österprincipien 
der Lateiner gar sehr an der Einfachheit und Festigkeit 
gebrach, welche die Alexandriner in die ıhrigen zu 
bringen gewufst hatten, und dafs in ihnen der Keim 
zu Streitigkeiten lag, die nur durch einen Machtspruch 
des Summus Episcopus entschieden werden konnten. 


CHRISTLICHE VOLKER. 249 


Noris hat in seiner zweiten oben (2,238) er- 
wähnten Abhandlung die 84jährige Ostertafel der La- 
teiner aus den Epakten der Fasti consulares des 
Ungenannten wiederherzustellen gesucht. Wenn der 
scharfsinnige Mann hierbei ein ‚paar Fehlgriffe gethan 
hat, so wird sich niemand darüber wundern, da wir 
erst durch die aus dem Alterthum auf uns gekommene, 
ihm noch unbekannt gebliebene, Tafel vollständig von 
den Gründen ihrer Construction unterrichtet worden 
sind. Ich liefere sie hier mit den nöthigen Berichti- 


gungen. 


Vier und achtzigjährige Ostertafel der 
lateinischen Kirche), 


298, 382 
299, 383 
b. 300, 384 
301,385 
302, 386 
303, 387 
b. 304, 388 
305, 389 XVII IA. 
XXIX 4, 

X Loo, 

XXI (11. 

u 30. 


BPbb>z>>E>> 


1 
2 
3 
4 
5 
6 
7 
8 
9 
10 
11 


Zuesbuzuruunn 


> 


') M bedeutet März und A April. 


13| 310,394 
|44|. 311,395 
15 | b. 312,396 
16| 313,397 
17| 314,398 
18| 315,399 
!49|b.316, 400 
Tool 517,401 
(oul 318, 402 
122| 319, 403 
| 23 | b. 320, 404 
24| 321,405 
ze 322, 406 
26| 323,407 
27 | b. 324, 408 
28 325, 409 
29| 326, 410 
30| 327, 411 
31 |b.328, 412 
|32| 329,413 
33| 350,414 
AA) - 331,415 


135 |b. 332,416 


36 | 333,417 
37| 334, A18 
38|. 335,419 
39.|b.336, 420 
40| 337,421 
|41| 338, 422 
42| 339,423 
43 | b. 340, 424 
44 341,425 
45 | ° 342, 426 
46 343, 427 


47 | b.344, 428 
|48| 345,429 


VI. 


Y. 


Technische C hronologie. 


1 |XIV 18.M| 2.A |XVI 
2 | XXV 7.M |25. M | XIX 
3 | VI 26. M| 13. A | XIX 
5 In Jus vi 5.A (XXII 
6 | XXVIII | 2.A |18. A | XVII 
7 1X 23.M |10. A | XIX 

A |XX 12.M| 1.A [XXI | 
3/1 31.M |21. A In 
4 | x 20.M| 6.A | XVIII 
5 IXXIN 9.M|29.M!xxI 
6 IDN 28.M|417.A | XXI 
4 | XV 47.M| 2.A | XVII 
2 | XXVII | 5.M|25.M|XXI 
3 | VII 24. M |14. A | XXII 
A | XIX 43. M |29. M| XVII 
6 | XXX 3141.M| 18. A |XIX 
7 (XI 24.M |10. A | XXI 

4 | XXI |10.M|26. M| XVII 
frt: 29.M |14.A | XVII 
A | XIV 18.M| 6.A XX 

5 | XXV 7.M|22.M| XVI 
6 VI 26.M|11. A | XVII 
7 [XVI |15.M| 2.A XIX 
2 | XXVIII | 4.M|25.M |XXII 
FH 22.M| "A XVU 
4 | XXI 14.M|30. M| XX 

g IH 30. M| 18. A |XX 

7 | XII 19.M| 3.A | XVI 
1| XXIV | 8.M|26.M|xIX 
a IN 27.M|15.A |XX 

3 (NI 16.M| 6.A |XXIT | 
5 |xxVII | 5. M|22. M|XVHI | 
6 | VIL 24.M |11. A | XIX 
7 | XIX 13.M| 3. A | XXII 
1 [XXX |34.M|45.A |XVI 
3|xı 94.M| 7.A |XVUI 


e m m 


CHRISTLICHE VOLKER. 251 


| 54 

| 55| b. 352, 436 
56 353, 437 
57| 354, 438 
58 355, 439 
59|b.356, 440 
60! 357,441 


——— Lan Le 


eil 358,442| 5 |VI 
62| 359, 443 XVII 
|63 | b. 360, 444 XXVIII 
64| 361,445 IX 

65| 362, 446| 3 |XX 
66| 363, 447 I 

67| b. 364, 448 XII 
683| 365,449 XXIII 
69| 366, 450 IV 
70| 367,451! 2 |XV 
71 |b. 368, 452| 3 | XXVI 
"2| 369,453] 5 | VII 


370,454] 6 |XI 
371,455 


bit EH en ai RI ka CH EA de 
TEE 


A | XVIL 
„A | XXI 
.M| XVI 
A [XVII 
.M|XX 
„A | XXI 


u 1 a Gah OA Ze) 
222222222222 


17. A | XVIII 
8.A | XIX 
31M | XXII 


| 375, 459 
:79 | b. 376, 460 


83 | b. 380, 464 
84| - 381,465 


ABAUN të Oh: Gätzs-J On 
EE 


252 Technische Chronologie. 


Von den sieben Zahlenreihen in vorstehender Tafel 
gibt die erste die Jahre des Cyclus, die zweite die ent- 
sprechenden Jahre nach Christus (die b. bezeichnen die 
Schaltjahre) , die dritte den Wochentag des ersten Ja- 
nuars, die vierte die Epakte des ersten Januars, die 
fünfte das Datum des Osterneumondes, die sechste das 
Datum des Osterfestes, und die siebente das zugehörige 
Alter des Mondes. 

Dafs man während des Cyclus von 298 bis 381 
die Osterfeier wirklich nach dieser Tafel geordnet habe, 
leidet keinen Zweifel, da die Fasti consulares, 
aus denen sie abgeleitet ist, in demselben entstanden 
sind (2,238). Ob aber die ihr zum Grunde liegende 
Constructionsmethode auch noch während des folgenden 
Cyclus von 382 an unverändert beibehalten worden ist 
oder nicht, wird sich besser unten untersuchen lassen. 

Die Ostertafel bei Muratori weicht an vier Stel- 
len von der vorliegenden ab, jedoch nicht wesentlich. 
Zuerst setzt sie beim sechsten Jahr neben dem 21. März 
zugleich den. 18. April als Datum der Osterfeier an. 
Letzteres verstöfst gegen ein Hauptprincip der Latei- 
ner, dafs das Fest nicht an der Luna XV gefeiert wer- 
den soll (2, 220); denn der Neumond, von dem es ab- 
hangen würde, gehört dem 4. April an. Das erste hielt 
der Urheber der Tafel für unrichtig, weil er mit den 
Alexandrinern kein Osterfest vor dem 22. März gefeiert 
wissen will (2, 245). Beim 55sten Jahr hat er wieder 
zwei Data, den 22. März und. 19. April. Warum. er 
das erste gesetzt hat, begreift man nicht; denn der 
Neumond, auf den es sich ‘bezieht, trifft schon am 
3. März, also zwei Tage vor dem gesetzlichen Ter- 
min (2, 247), ein, dahingegen das zweite durchaus 


CHRISTLICHE VÖLKER. 253 


tadellos ist. Beim 63sten Jahr gibt er den 16. April 
als Datum der Feier, wieder die Luna XV, wofür er 
aber, vielleicht durch eine pia fraus, Luna XVI ge- 
schrieben hat. Der 19. März war ihm offenbar an- 
stöfsig, da er schon den 2ísten verwarf. Im 82sten 
endlich setzt er das Fest auf: den 24. März; er macht 
es also vom Neumonde des 4. März abhängig, und dies 
ohne Noth; denn der 21. April verletzt kein Princip. 
Während des ersten. Cyclus, auf den unsere Tafel 
geht, hatten die Lateiner ihr. Osterfest dreizehnmahl, 
nämlich in den Jahren 2, 9, 16, 19, 20, 22, 23, 26, 29, 
43, 46,49 und 53, acht Tage später, achtmahl, in den 
Jahren 6, 14, 25, 33, 36, 44, 52 und 71, vier Wochen, 
und einmahl, ım Jahr 63, fünf Wochen früher als die 
Griechen gefeiert. Es konnte nicht fehlen, dafs die 
Bischöfe von Alexandrien, die von dem. nicänischen 
Concilium beauftragt waren, über die richtige Feier 
des Festes zu wachen, de so häufigen Abweichungen 
mifsfällig vernahmen. Es wurden nun in dem Ver- 
laufe des folgenden im. Jahr 382 anfangenden Cyclus 
zwischen der alexandrinischen und römischen Kirche 
mehrere Schriften über diesen Gegenstand gewechselt, 
wodurch die letztere allmählig zu den Ansichten und 
Grundsätzen der erstern hinübergezogen wurde, in die 
sie jedoch erst im sechsten Jahrhundert unbedingt ein- 
ging. Wir wollen diese Schriften hier kurz durchge- 
hen. Sehr gründliche Untersuchungen darüber findet 
man in folgendem Werke des oft gedachten Holländers 
Van der Hagen‘): Observationes in veterum patrum 


t) Amsterdam 1734, 4. Um alles beisammen zu haben, was 
dieser um die Chronologie, besonders die der Christen, sehr 


254 Technische Chronologie. 


et pontificum prologos et epistolas paschales aliosque 
antiquos de ratione paschali scriptores. Accedit dis- 
sertatio de cyclo lunari Dionysii et Bedae. 

Den ersten Anlafs zu Erörterungen über die Oster- 
feier gab das Fest des Jahrs 387, das die Alexandriner 
auf den 25. April, die Lateiner auf den 21. März setzten. 
Der Kaiser Theodosius, dem diese Abweichung von 
fünf Wochen auffallend war, forderte den Theophilus, 
Bischof von Alexandrien, dessen Osterreden oben (2,209) 
erwähnt sind, auf, seine Meinung darüber zu sagen, 
und eine Ostertafel auf eine Reihe Jahre im voraus zu 
berechnen. Dies geschah. Die Tafel ist verloren gegan- 
gen, aber der an Theodosius gerichtete Prologus 
noch vorhanden. Er findet sich lateinisch bei Buche- 
rius'), und zugleich seinem gröfsten Theile nach in 
der Ursprache bei Petavius?). Die spätern Oster- 
scribenten Cyrillus, Leo, Proterius, Victorius, 
Dionysius, Beda, beziehen sich häufig auf diese 
Schrift. Unter den Neuern handeln von ihr am bün- 
digsten Noris’), Jan‘), Van der Hagen’) und. 


verdiente Gelehrte geschrieben hat, erinnere man sich der Titel 
dreier schon oben (1, 110; 2,206, 245) erwähnten Werke und 
füge dazu noch folgendes: Observationes in Heraclii impera- 
toris methodum paschalem, ut et in Maximi Monachi compu- 
tum: paschalem, nec non in Anonymi chronicon paschalem. 
Amsterdam 1736, 4. 


1) S.471. 

2) Im Anhange zur Doctrina. temporum 5.501. 
*) De Cyclo Ravennate c.1. 

*) Hist. Cycli Dionysiani $.9. 


°) Observationes in prologos paschales p.14. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 255 


Horrebow "1. Sie enthält fast die ganze Lehre der 
Alexandriner über die Bestimmung der Osterfeier. Die 
Gründe werden theils vom mosaischen Gesetz, theils 
von dem entlehnt, was Evangelien und Tradition über 
‚die Tage des Leidens und der Auferstehung Christi be- 
richten, Das mosaische Gesetz, heifst es, lehre zweierlei, 
einmahl, dafs das Osterfest im ersten Monat, und dann, 
dafs es an der Luna XIV gefeiert werden müsse. Die 
Frühlingsnachtgleiche hafte auf dem 21. März, und die 
Luna XIV, die ihr vorangeht, gehöre dem letzten Mo- 
nat an, bestimme also das Osterfest nicht. Diese Vor- 
schrift werde nicht blofs von den Juden, sondern auch 
von vielen Christen vernachlässigt, womit ohne Zweifel 
auf die Lateiner angespielt wird, die im Jahr 387 das 
Fest am Tage des Aequinoctii feierten. 

Aus dem Schlufs des Prologus ersehen wir, dafs 
Theophilus seine Östertafel mit dem ersten Con- 
sulat des Theodosius, d. i. mit dem Jahr 380 n: Chr., 
angefangen hatte, für welches er sich um so lieber be- 
stimmt haben wird, da es zugleich das erste des 19jäh- 
rigen Cyclus der Alexandriner war. Er anticipirte die 
Tafel um einige Jahre; denn er verfertigte sie, als er 
schon Bischof war, was er erst 385 wurde. Dafs sie 
hundert Jahr umfafste, bemerkt er selbst, Welche Ru- 
briken sie enthielt, wissen wir nicht; er selbst sagt 
nur, dafs die Lunae XIV und die Tage des Osterfestes 
darin aufgeführt waren. Die Jahre scheinen nach kei- 
ner Aere gezählt, sondern nur mit einer fortlaufenden 
Nummer versehen gewesen zu sein. Cyrillus gedenkt 


1) Petri Horrebowii in veterum patrum aliquot monu- 
menta paschalia breves annotationes. Opp. Tom. I. p- 201. 


256 Technische Chronologie. 


in: seinen Prologus einer 418jährigen Ostertafel des 
Theopkilus mit den Worten: Cuius (Theodosii) 
praeceptis: obtemperans quadringentorum octodecim an- 
norum circulum 1) paschalem instituit; und weiterhin: 
ne forte quadringentorum octodecim annorum infinita 
congeries aut fastidium cognoscendi aut. prigitiam de- 
scribendi quibusdam afferret, in nonaginta quinque an- 
nos eundem circulum breviavi. Da wir nirgends weiter 
etwäs; von einer solchen 418jährigen Ostertafel lesen, 
so ist es schwer zu sagen, in welchem Verhältnis sie 
zur‘ 100jährigen stand. Vermuthlich hat Theophilus 
dem Theodosius nur den Anfang derselben, der die er- 
sten hundert Jahre umfafste, zugesandt und das Uebrige 
zurückbehalten, was dann: blofs in die Hände seines 
Neffen Cyrillus gekommen sein mag. 

Eben das streitige Osterfest des Jahrs 387 hat das 
Schreiben des Ambrosius: ad Episcopos per Aemiliam 
constitutos veranlalst "1, vom welchem Van der Ha- 
gen’) und Horrebow ‘) ausführlich handeln. Der 
Metropolit unterrichtete darin die Bischöfe seiner Diöces 
von der Bestimmungsweise des Osterfestes, besonders 
mit Bezug auf das gedachte Jahr. Von den Bischöfen 
der römischen Kirche, wie er sagt, aufgefordert, über 
diesen Gegenstand sein Gutachten abzugeben, tritt er 


1) Für circulum würde besser laterculum stehen. Von einem 
circulus oder einer sich erneuernden Östertafel war bei Theo- 
philus nicht die Rede. Die seinige hätte, um diesen Namen zu 
verdienen, auf 532 Jahre ausgedehnt werden müssen. 

2) Es ist der 23ste Brief dieses Kirchenyaters, Vol. II. p. 380, 
nach der Ausgabe der Benedictiner. 

°) Observationes in prologos 8.17. 

^) S. 208. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 257 


der Rechnung der Alexandriner bei, nach welcher das 
Fest erst am 25. April, dem äufsersten Termin, gefeiert 
werden sollte, weil der 18. April, die Ostergrenze, auf 
einen Sonnlag treffe und daher die Feier um acht 
Tage hinauszuschieben sei. Eben dies Princip sei in 
den Jahren 373 und 377 von den Alexandrinern und 
Mailändern befolgt worden. Das Wichtigste, was wir 
aus diesem Schreiben lernen, ist, dafs die Bischöfe des 
Oceidents schon damals in der Bestimmung der Feier 
des Osterfestes nicht durchgängig der römischen Kirche 
beitraten; denn die mailändische soll bereits vor dem 
Episkopat des Ambrosius im Jahr 360 das Fest zu- 
gleich mit den Alexandrinern gefeiert haben. Noris 
meint '), dafs der Gebrauch der alexandrinischen Rech- 
nung von dem Cappadocier Auxentius, der 360 Me- 
tropolit von Mailand wurde, nach Italien gebracht sei. 
Auch verdient bemerkt zu werden, dafs sich Ambro- 
sius in diesem Schreiben durchgehends des alexandri- 
nischen Kalenders und der diocletianischen Aere be- 
dent 21. Er mufs seine Zeitbestimmungen unmittelbar 
von den Alexandrinern entlehnt haben, die er ver- 
muthlich über das zweifelhafte Fest des Jahrs 387 be- 
fragt hatte. 

Ferner hat man eine kurze im Jahr 413 ober 
Epistola Innocentii Papae ad Aurelium Carthaginensem 
Episcopum, das Osterfest des Jahrs 414 betreffend, von 


t+) De paschali Latinorem cyclo p.145. 
?) Man vergleiche die Stellen, die oben (1,165) daraus ange- 
führt sind. 


Se [17] 


258. Technische Chronologie. 


Bucherius mitgetheilt 1) und von Van der Hagen ?) 
und Horrebow?) erläutert. Innocenz setzte die 
Luna XIV auf den 20sten, also die Luna XVI auf 
den 22. März, einen Sonntag, den er somit nach latei- 
nischen Prineipien richtig zum Östertage machte. Wäre 
die Luna XIV auch nach der Rechnung der Alexandri- 
ner der 20. März gewesen, so würden sie nach: ihren 
Grundsätzen das Fest vier Wochen. später haben feiern 
müssen. Für sie war aber Luna XIV der 21. März, 
der Tag der Nachtgleiche, und so hatten auch sie am 
folgenden Tage das Fest. Die Bedenklichkeiten des 
Papstes rührten nun daher, dafs, wenn es mit der 
alexandrinischen Ostergrenze seine Richtigkeit hätte, die 
römische Kirche gegen ihre sonstigen Grundsätze das 
Osterfest an der Luna XV feiern würde. Er hatte defs- 
halb, wie es scheint, die Astronomen befragt, und es 
hatte sich ergeben, dafs der 22. März paene Luna XVI 
war; nam quippiam minus est, wie er sich ausdrückt. 
Hierdurch wurde er beruhigt. 

Besonders wichtig für die Geschichte der Oster- 
rechnung ist der im Obigen schon mehrmals erwähnte 
Prologus paschalis des Cyrillus, Bischofs von Alexan- 
drien und Verfassers vieler noch vorhandenen Oster- 
reden (2,209). Diese von Petavius‘*) und Buche- 
rius?) mitgetheilte Schrift ist in einer schwülstigen 


1) $.480. Es ist der zehnte unter den Briefen dieses Papstes, 
die man im ersten Bande der Epistolae decretales summorum 
Pontificum (Rom 1591, fol.) zusammengedruckt findet. 

2) Observationes in prologos p.36. 

0.223. - 

‘78302: 

°) S.481. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 259 


Sprache abgefafst, und blofs noch in einer sieifen, hin 
und wieder sehr verderbten, lateinischen Uebersetzung 
vorhanden, und daher ungemein dunkel. Einen gründ- 
lichen, die Schwierigkeiten gröfstentheils hebenden, 
Commentar über dieselbe liefert Van der Hagen‘). 
Ihr Inhalt ist kurz folgender. Nachdem Cyrillus 
von den falschen Berechnungen des Österfestes, insbe- 
sondere von dem 84 und 112jährigen Ostereyclus der 
Lateiner gesprochen hat, bemerkt er, dafs das nicä- 
nische Concilium der alexandrinischen Kirche aufgetra- 
gen habe, der abendländischen jährlich die richtige Zeit 
der Osterfeier anzuzeigen, dafs aber dadurch dem Zwie- 
spalt nicht abgeholfen sei; dafs Theophilus auf Be- 
fehl des Theodosius eine 418jährige Ostertafel berech- 
net habe, und dafs er, Cyrillus, dieselbe, um sie 
gemeinnütziger zu machen, auf 95 Jahre abgekürzt lie- 
fere. Das Uebrige betrifft die Grundsätze, nach denen 
Theophilus seine Tafel berechnet hatte, verglichen 
mit den irrigen Prineipien der Lateiner. Unter andern 
findet sich hier der Satz, dafs das Osterfest allemahl in 
dem fünfwöchentlichen Zeitraum vom 22. März bis zum 
25. April einschliefslich gefeiert werden müsse (2, 199). 
Von der 95jährigen Ostertafel des Cyrillus, 
der sein Prologus zur Einleitung diente, ist nur noch 
‘ein Stück vorhanden ?). Sie zerfiel in fünf neun- 
zehnjährige Abtheilungen, und ging, wie wir aus des 


1) Observationes in prologos S. 414. Man verĝleiche Noris 
de Cyclo Ravennate ci, Jani hist. cycli Dionysiani S, 10 
und Horrebow p.224. 


2) Erläuterungen darüber gibt Van der Hagen, de cyclis 
paschalibus p.42. 


[17%] 


260 Technische Chronologie. 


Dionysius Exiguus Epistola ad Petronium ') er- 
sehen, vom 153sten Jahr Diocletian’s bis zum 247sten. 
Jenes nahm am 29. August 436 n.Chr. seinen An- 
fang; das erste Osterfest in der Tafel war also das des 
Jahrs 437. Cyrillus fing sie mit einem neuen Mond- 
cirkel an, nachdem von der des Theophilus bereits 
drei abgelaufen waren. Das letzte oder 95ste Oster- 
fest war das des Jahrs 247 der diokletianischen Aere 
oder 531 n.Chr. Hier schlofs sich die Fortsetzung an, 
die ihr Dionysius abermals auf 95 Jahre gab. Es 
geschah dies 525, wo sein Brief an den Petronius ge- 
schrieben ist. Da, wie er sagt, damals noch sechs 
Jahre von der Tafel des Cyrillus übrig waren, so 
wiederhohlte er den letzten näwizehnjührlijen Cyclus 
als den laufenden noch einmahl, und fügte dann vom 
Jahr 532 ab noch fünf andere hinzu. Im Codex Dig- 
baeanus, einer Handschrift der bodlejanischen Biblio- 
thek aus dem Anfange des neunten Jahrhunderts, be- 
“findet sich gedachtes Schreiben des Dionysius, das 
seiner Ostertafel zur Vorrede diente, mit einer von 513 
bis 892 durch zwanzig neunzehnjährige Cykel fortlau- 
fenden Tafel, von der Jan die erste 19jährige Abthei- 
lung für die Arbeit des Cyrillus und die fünf fol- 
genden für die des Dionysius hält 23). Van der 
Hagen erregt einige Zweifel dagegen ° ). Es ist auch 
allerdings möglich, dafs spätere Fortsetzer etwas an der 
Form geändert haben; allein Jan’s Meinung bleibt 
immer sehr wahrscheinlich, weil man sonst nicht be- 

t) S. Jani hist. cycli Dionysiani p.63. 

2) Ebend. $. XVII ff. ' 

°) De cyclis paschalibus p.28. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 261 


greift, warum mit dem letzten neunzehnjährigen Cyclus 
des Cyrillus der Anfang gemacht ist, und warum, 
wenn diese Abtheilung nicht wesentlich von ihm her- 
rührte, gerade in ihr und nicht weiter die Jahre nach 
Diocletian gezählt sind. 

Ueber die acht Rubriken dieses von Jan *) mit- 
getheilten Fragments müssen hier einige Erläuterungen 
gegeben werden. Die beiden ersten sind Anni Dio- 
cletiani und Quae sint indietiones überschrieben. Von 
den Indietionen wird unten gehandelt werden. Die 
dritte bat die Weberschrift Epactae i. e. adiectiones 
lunae. Diese Epakten bezeichnen eben so, wie in den 
Ostertafeln des Dionysius und Beda, das Alter des 
Mondes nicht am 1. Januar, wie in den Fasti consula- 
res des Anonymus, sondern am 22. März. Beda sagt 
uns dies in folgenden Worten ?): Quae in circulo de- 
cemnovennali adnotatae sunt epactae, lunam, quota sit 
in XI. Cal. Apriles, ubi paschalis est festi principium, 
signant. So trifft im ersten Jahr des Mondcirkels ein 
Neumond auf den 23. März; das Alter des Mondes am 
22sten ist also XXX oder 0. Im folgenden Jahr fallt 
ein Neumond auf. den 12. März; die Epakte ist mit- 
hin XI. Die vierte Rubrik mit dem Titel Concurren- 
tes dies gibt die Wochentage, auf die der 24. März 
trifft, wie uns wieder Beda sagL’): Cum suas quae- 
que anni dies habeat concurrentes, hae quae in cir- 
culo adfixae concurrentes sunt, specialiter quae sit nono 
Cal. Aprilium feria designant. Begreillicherweise wer- 


1) 5.74. 
2) De temporum ratione c.48. 
2) Ebend. c.51. 


262 Technische Chronologie. 


den die Concurrentes eben so durch den 28jährigen 
Sonnencirkel bedingt, wie die Sonntagsbuchsta- 
ben. Sie hangen, da F allemahl der Buchstabe des 
24. März ist, dergestalt zusammen, dafs die concurren- 
tes 1, 2, 3, 4, 5, 6,7 den Sonntagsbuchstaben F, E, D, 
C, B, A, G entsprechen. Jene schreiben sich aus dem 
Orient; diese sind eine Erfindung des Occidents'). Die 
fünfte Rubrik ist Quotus sit lunae circulus überschrie-. 
ben. Sie gibt die Jahre des cyclus lunaris der 
Juden, dessen güldene Zahlen durchgehends um drei 
Einheiten kleiner ausfallen, als die des 19jährigen 
Cyclus der Alexandriner (2, 237). Hauptsächlich dieser 
Rubrik wegen will Van der Hagen die Tafel nicht 
für die ächte Arbeit des Cyrillus gelten lassen, weil 
dieser in seinem Prologus nichts von einem solchen 
Cyclus erwähne. Allein Dionysius hat sie vermuth- 
lich hinzugefügt, um dem von ihm mitgetheilten Frag- 
ment ganz die Form seiner Östertafel zu geben. Was 
es mit den drei letzten Rubriken: Quae sit luna XIV 
paschalis; Dies dominicae festivitatis und Quota sit luna 
ipsius diei dominicae, für eine Bewandnifs: habe, ist 
für sich klar. In der letzten steht beim achten Jahr 
Ogd., bei dem neunzehnten Hend., um die beiden Ab- 
theilungen des neunzebnjährigen Cyclus zu bezeichnen, 
von denen oben (2,234) die Rede gewesen. ist. 

Der 95jährige Zeitraum ist kein wahrer Cyclus, 
kommt aber einem solchen sehr nahe. Die Data des 
Osterfestes kehren nämlich mit Ausnahme jedes vierten 


"3 Warum die Epakten gerade an den 22. März und die 
Concurrentes an den 24sten geknüpft sind, untersucht scharf- 
sinnig Van der Hagen in seinen Observationes in Chronicon 
Prosperi p.203. 


CurISTLICHE VÖLKER. 263 


wieder, und bei diesem vierten bat man meistens 
nur, wie sich Cyrillus ausdrückt, unum assem, eine 
Einheit oder einen Tag, propter rationes bissexti, 
zu ändern. Folgende Zusammenstellung der Data des 
Festes aus den ersten 19 Jahren zweier auf einan- 
der folgenden 95jährigen Perioden wird dies ins Licht 


setzen: 


„A48 
449 
450 
451 

.452 
453 
454 
455 


Österfeste. 


At: 


27. 


16. 


April 
März 
April 


. April 
. März 
. April 
. April 
. April 


= April 
. März 
. April 


11 


. April 


. März 
. April 
. April 
. März 
. April 
. April 
4. April 


Jahre 
n. Chr. 


Osterfeste. 


11. April 


27. März 
16, April 
. April 

. März 

. April 

4. April 

. April 

. April 

. März 

1 April 

. April 

. März 

. April 

. April 

. März 

. April 

. April 

. April 


264 Technische Chronologie. 


Es verdienen hierüber Noris!) und Van der Hagen?) 
verglichen zu werden. ` Letzterer sagt ganz richtig °): 
In laterculo centum annorum paschali nullus obtinet 
paschae recursus. Sed in XCV annorum cyclo, qua- 
lem primus edidit Cyrillus, quidam paschae recursus, 
sed non praecisus, observatur, quia spatio XCV anno- 
rum evoluto eadem fere paschata recurrunt. Cyrillus 
suchte dem 19jährigen Cyclus, indem er ihn so fünf- 
mahl nahm, wenigstens einigermafsen den Vorzug zu 
verschaffen, den die Lateiner an ihrem 84jährigen 
rühmten, dafs nach Ablauf desselben, die Data der 
Osterfeier wiederkehrten. Dionysius behielt nachmals 
aus gleichem Grunde diese Form bei. 

Aufser dem Prologus hat man von Cyrillus noch 
zwei hieher gehörige Briefe, von denen der erste 419 
an die Synode von Carthago, der andere 443 an die 
lateinische Kirche geschrieben ist. Jener ist dem Papst 
Bonifacius mitgetheilt worden, und beide haben sich 
vermuthlich in den päpstlichen Archiven bei einander 
gefunden, daher sie auf eine unschickliche Weise zu 
einem Ganzen verbunden worden sind. So haben sie 
Petavius*) und Bucherius’°) ans Licht gestellt. 
Jener will den zweiten Brief, der mit den Worten: 
Quod optamus, charissimi fratres anfängt, dem Bischofe 
von Alexandrien absprechen; aber dieser eignet ihn 
demselben zu, und gewils mit Recht. Nachdem darin 


1) De cyclo Ravennate c.2. 

”) Observationes in prologos p.68. 
°) De cyclis paschalibus p. 183, 
"E S. 503; 

5) S. 72. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 265 


verschiedene das Osterfest im Allgemeinen betreffende 
Regeln aufgestellt sind, wird. insbesondere von dem 
Feste des Jahrs 444 gehandelt und bemerkt, dafs es 
die Alexandriner auf den 23. April setzten, die Latei- 
ner aber ihren irrigen Principien zufolge einen Monat 
früher feiern wollten. In dem ersten sehr kurzen Briefe 
mufs von dem Feste des Jahrs 420 die Rede sein, und 
daher XIV.-Cal. Maii statt IX. Cal. Maii gelesen wer- 
den. Ueber beide commentirt Van der Hagen mit 
seiner gewohnten Gründlichkeit '). 

Von dem streitigen “Feste des Jahrs 444 handelt 
auch ein 443 abgefafstes Sendschreiben des Pascha- 
sinus, Bischofs von Lilybäum, an Leo). In diesem 
für die Geschichte wichtigen Aktenstücke wird die Rech- 
nung der Alexandriner für richtig und die der Römer 
für irrig erklärt. Letztere, heifst es, wollten aus dem 
Embolismus oder Mondschaltjahr (ein solches war 
das dem Jahr 444 correspondirende, das achte. des 
49jährigen Cyclus) ein Gemeinjahr machen, mit an- 
dern Worten, das Fest einen Monat früher feiern. Man 
vergleiche Van der Hagen’s Erläuterungen °). 

Leo sah sich durch die Gründe des Cyrillus und 
Paschasinus bewogen, das besprochene Fest gegen die 
Grundsätze der Lateiner auf den 23. April zu verlegen, 
weil wenigstens, wie er sich in seinem Briefe an den 
Marcianus ausdrückt, das pascha dominicae passionis 
(das mdsxa eaugdeuuen) nicht über den herkömmlichen 
Termin des 21. Aprils hinausrückte, welchen Beruhi- 


1) Observationes in prologos $.92. 
2) Bucherius 8.75. 
3) Observationes in prologos 8.111. 


266 Technische Chronologie. 


gungsgrund ihm Paschasinus an die Hand gege- 
ben. Auch Prosper sagt '): Theodosio XVIII et Al- 
bino Coss. pascha domini IX. Calendas Maii celebra- 
tum est; nec erratum est, quia inde XI. Calendarum 
Maiarum dies passionis fuit, ob cuius reverentiam 
natalis urbis Romae sine circensibus transiit. 
Die letzten Worte sind wichtig. Sie scheinen den Grund 
zu enthalten, warum die römische Kirche so streng 
auf die Satzung hielt, dafs das Osterfest nicht über 
den 21. April hinaus gefeiert werden solle (2, 247). 
Hätte man mit den Alexandrinern auch noch den 22, 
23, 24 und 25. April dazu nehmen wollen, so würde 
der Geburtstag Roms (2, 47), ein uraltes Volksfest, 
auf die Charwoche getroffen sein, und.es hätte, wie im 
Jahr 444, von keinen circensischen Spielen die Rede 
sein können. Fiel das Osterfest auf den XI. Cal. Maii 
selbst, so durfien die Circenses gerade nicht untersagt 
werden, weil das christliche Fest, eben so wie das heid- 
nische, ein Tag der Freude war. 

Den Papst mochte es geschmerzt haben, dafs in 
einem so wichtigen Punkt, wie ihm die Bestimmung 
des Österfestes erschien, die Autorität des alexandrini- 
schen Bischofs mehr. gelten sollte, als die seinige. Er 
nahm also die Gelegenheit. wahr, die ihm das Osterfest 
des Jahrs 455 darbot, den lateinischen Grundsätzen den 
Sieg zu verschaflen. Nach diesen sollte das Fest, wie 
er glaubte völlig. tadellos, am 17. April gefeiert wer- 
den, nach der Östertafel des Theophilus hingegen 
acht Tage später, am 24sten. Er schrieb defshalb im 
Jahr 453 den vorhin erwähnten Brief an den Kaiser 


1) Chronicon 5.53. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 267 


Marcianus, und einen andern an den Bischof Iulia- 
nus Coensis, seinen Geschäftsträger zu Constantino- 
pel (nicht, wie die ältern Ausgaben sagen, an Eudocia 
Augusta, die Wittwe des jüngern Theodosius), und 
da ihm ‘jener antwortete, dafs er den Alexandrinern 
aufgegeben habe, die Sache zu erwägen, so befahl er 
dem Iulianus.in einem zweiten Schreiben vom Jahr 454, 
die Angelegenheit zu betreiben 11. Aus dem Ton dieser 
Briefe geht Gereiztheit und Vertrauen in seine Ansich- 
ten hervor. -In dem erstern, der für: die Geschichte 
des Osterstreits besonders wichtig ist, sagt er ‚unter an- 
dern: Ab XI. Calendarum Aprilium usque in XI. Ca- 
lendarum Maiarum legitimum spatium sit praefixum, 
intra quod omnium varietatum necessitas concludatur, 
ut pascha dominicum nee prius possimus habere, nec 
tardius. In Ansehung der ersten Grenze hatten sich 
also die Grundsätze der Lateiner bereits dahin modificirt, 
dafs sie das Osterfest nicht mehr an oder vor dem 
Tage der Frühlingsnachtgleiche, wie es wol sonst ge- 
schehen war, feiern wollten; aber auf die zweite, den 
24. April, wurde noch immer strenge gehalten, 

So zuversichtlich aber auch Leo der lateinischen 
Bestimmung des Österfestes das Wort redete, so gab er 
dennoch den Alexandrinern nach, um den Frieden in der 
Kirche nicht zu stören. Es veranlafste ihn dazu beson- 
ders das ausführliche, noch in der lateinischen Ueber- 
setzung des Dionysius Exiguus vorhandene, Send- 
schreiben, das Proterius, Bischof von Alexandrien, 
auf Befehl des Kaisers an ihn richtete. Diese Schrift 


t) Es sind die Briefe 94, 95 und 100 nach der oben (2, 209) 
genannten Ausgabe. 


268 Technische Chronologie. 


preiset Beda als den Inbegriff der wahren Lehre vom 
Pascha, und sie gehört auch wirklich zu den wich- 
tigsten dieselbe betreflenden Aktenstücken. Sie findet 
sich unter Leo’s Werken '), auch bei Petavius’), 
Bucherius 21 und Jan*). Man vergleiche Van der 
Hagen’s Commentar f). Des nicänischen Conciliums 
wird nicht gedacht, aber der legales libri, worunter 
die mosaischen Vorschriften verstanden zu werden schei- 
nen, und der Institute der alten Lehrer. Vorzüglich 
hält Proterius viel auf die Ostertafel des Theophi- 
lus und empfiehlt ihre genaue Beachtung. Sie irre sich, 
sagt er, im vorliegenden Falle nicht; denn die Luna 
XIV sei der 17. April, ein Sonntag, und defshalb müsse 
das Fest um acht Tage hinausgeschoben werden é). Wenn 
der Vollmond immer auf den Donnerstag träfe, so 
könne gar kein Zweifel über die Feier des Festes sein, 
da Christus an der Luna XIV das Osterlamm gegessen 
habe, an der Luna XV gestorben und an der Luna XVII 
auferstanden sei u.s.w. Durch dergleichen Gründe, denen 
der Wunsch des Kaisers noch mehr Gewicht gab, wurde 
Leo vermocht, das Österfest auch in den Kirchen des 
Occidents am 24. April feiern zu lassen. Wir haben 
noch das vom 28. Julius 454 datirte Rundschreiben, 


1) S.646. 

2) 8.497. 

3) S.82. 

4) $.95. Hier wird ein nach Handschriften verbesserter Text 
gegeben. 

°) Observationes in prologos p. 131. 


$) Diese Regel hatte zwar die lateinische Kirche mit der alexan- 
drinischen gemein; allein nach ihrem Cyclus traf die Luna XIV 
ein paar Tage früher ein (2, 251). 


CHRISTLICHE VÖLKER. 269 


das er defsfalls an die Bischöfe von Gallien und Spa- 
nien erliefs '). Es schliefst mit folgenden Worten: Quia 
ergo studio unitatis ct pacis malui orientalium defini- 
tioni acquiescere, quam in tantae festivitatis observan- 
tia dissidere, noverit fraternitas vestra, die VIII. Ca- 
lendas Maias ob omnibus resurrectionem dominicam 
celebrandam, et hoc ipsum per vos aliis esse fratri- 
bus intimandum, ut divinae pacis consortio, sicut una 
fide iungimur, ita una solennitate feriemur. Man sieht, 
der Papst war nur überredet, nicht überzeugt worden. 
Prosper, der damals schrieb, ist sehr unzufrieden mit 
der Wendung, die die Sache genommen hatte. Eodem 
anno, so endigt er sein Chronicon’), pascha domi- 
nicum die KIII. Calendas Maii celebratum est, perti- 
naci intentione Alexandrini Episcopi, cui omnes orien- 
tales consentiendum putaverunt, quamvis sanctus: Papa 
Leo XV. Calendas Maii potius observandum protesta- 
retur, Extant eiusdem Papae epistolae ad clementis- 
simum Principem Marcianum datae, quibus ratio ve- 
ritatis sollicitatae evidenter patefacta est, et- quibus 
ecclesia catholica instrui potest, quod haec persuasio 
studio unitatis et pacis tolerata sit potius quam pro- 
bata; nunquam deinceps imitanda, ut, quae exitialem 
attulit offensionem, omnem in perpetuum perdat aucto- 
ritatem. 

Noris ist der Meinung, dafs obige aus den Con- 
sular-Fasten gezogene Ostertafel auch noch während 
des Cyclus von 382 bis 465 gebraucht worden sei. Es 


t) Epist.109. Auch beim Bucherius S. 58. 
Zk Se 


270 Technische Chronologie. 


scheint aber keinem Zweifel zu unterliegen, dafs wenig- 
stens zu Leo’s Zeit eine neue, etwas veränderte, Be- 
arbeitung derselben im Gange sein mufste. Cyrillus 
sagt in seinem Briefe an diesen Papst von dem Oster- 
feste des Jahrs 444: Quod si faciatis FII. Calendas 
Aprilis Luna XXII, ut iam praeparatis, communem 
annum facitis de embolismo, dum observatis lunam 
incensam in III. Nonas Martias, iuxta regulam La- 
tinorum. Aber nach jener Tafel traf der Osterneumond 
nicht auf den 5. März, sondern auf den 4ten, und das 
Fest nicht auf den 26sten, sondern auf den 49ten. 
Leo schreibt an den Marcianus: Sequenti anno, pridie 
Nonas Aprilis, eadem propitio Deo erit habenda festi- 
witas, sicut regulariter ‘centenariae ‘annorum rationis 
ordo declarat. Er meint das Fest des Jahrs 454, das 
die Lateiner, wie er sagt, übereinstimmig mit der Oster- 
tafel des Theophilus am 4. April feiern würden, und 
jene Tafel setzt es auf den 28. März. 

: Van der Hagen hat den treffenden Gedanken, 
dafs sich diese Abweichungen durch einen Cyclus mit 
dem saltus lunae nicht nach je zwölf (2,240), sondern 
nach je vierzehn Jahren rechtfertigen lassen. Dafs wirk- 
lich beide Constructionsmethoden bei dem 84jährigen 
Cyclus in Anwendung gekommen 'sind, lehren folgende 
Worte des Victorius'): Tum deinde üi, qui‘ cyclum 
annorum LXXXIF cdiderunt, XII peractis annis lu- 
nam unam adiiciendam legitimo cursui esse praeci- 
piunt. Item sunt qui hanc eandem XV demum inci- 
piente anno magis adnumerari definiunt. Setzt- man 


*) Bucherius p.3. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 271 


nun mit Beibehaltung aller übrigen Principien den 
saltus lunae nach je vierzehn Jahren an, so ändern sich 
in obiger Tafel folgende neun 'Osterfeste: 


SEEEN 


Jahre |Jahredes| Epakte Öster- a Alt des 
n. Chr. ‘| Cyclus. dest, Jan- Neumond. steria- | Mondes. 


| 
| 
| 
394 O- EAL 19. März | 9.April| XXU 
421 40 IXIL |20. März | 10.April) XXII | 
| 
| 
| 


431 50 III 29. März | 19. April| XXI 
444 63 | XXVII| 5.März | 26.März | XXII 
448 E KEE 21. März | 11.April| XXH 
451 70 (EIN 18. März | 8.April| XXII 
454 73 |XVII |14.März) 4.April| XXU 
458 Tt En 30. März | 20. Am) XXH 
463 82 | XXVII | 5. März | 24. März | XX 


Victorius sagt zwar nicht, dafs die letztere Con- 
structionsmethode an die Stelle der erstern getreten sei; 
es ist jedoch sehr wahrscheinlich. Denn einmahl ist 
jene genauer als diese, wie ein jeder, der sich die Mühe 
geben will, beide mit der mittlern Dauer des syno- 
dischen Monats zu vergleichen, leicht finden wird '). 


1) Z.B. für den iie des 73sten Jahrs stellt sich die Epak- 
tenrechnung also: 


72 julianische Jahre halten . . . . : . 26298 Tage. 


890 Mandmenates. nn . 2.2, 26282 Tage, 5.S8t. 23’. 
DE EEN 15 Tage, 18 St. 35’. 
Epakte des ersten Jahıs .... 22... 1 Tag. 

Epakte des 73sten Jabes sie 16 Tage, 18 St. 35’, 


oder nahe 17 Tage. 
Beim saltus nach 12 Jahren ist die Epakte XIX, bei dem nach . 


272 Technische Chronologie. 


Zweitens werden die Feste der Jahre 444 und 454 durch 
den vierzehnjährigen saltus lunae richtig dargestellt. Drit- 
tens gedenkt Cyrillus blofs des 84jährigen Cyclus mit 
diesem saltus, zum Zeichen, dafs derselbe zu seiner Zeit 
im Gebrauch sein mufste. In seinem Prologus heifst 
es nämlich '): Zn ordine autem annorum illorum qui- 
dam in decimo quarto anno, quidam decimo sexto 
(letzteres soll auf den Canon des Hippolytus gehen) 
unam diem de incrementis lunaribus addiderunt: hanc 
sanctus Theophilus in decimo nono adiicit (2, 235). 
Auch sagt dieser Kirchenvater °), dafs man den 84 jäh- 
rigen Cyclus in sex quatuordecennitates (im Ori- 
ginal stand ohne Zweifel rescaperzauderaernpides) geiheilt 
habe, welche Eintheilung nur durch den gedachten sal- 


tus begründet sein konnte. 
Van der Hagen glaubt’), dafs es Prosper 


Aquitanus war, der diesen verbesserten Cyclus ord- 
nete; denn er bemerke in seinem Chronicon jedes- 
mahl den Anfang eines neuen Cyclus (2, 242), auch 
gebe er durch das, was er über die streitigen Oster- 
feste der Jahre 444 und 455 sagt, ein besonderes In- 
teresse an diesem Gegenstande zu erkennen. Was aber 


44 hingegen XVII. Letztere weicht, wie man sicht, um einen 
Tag, erstere um zwei Tage von der genauern Bestimmung ab. 


1) Bucherius S. 483. 

2) Ebend. S. 481. 

3) Observationes in Chronicon Prosperi p.416. Schon Buche- 
rius construirt S. 427 seines Werks eime 84jàhrige Ostertafel 
mit der Ueberschrift Cyclus latinus seu Prosperianus, an deren 
Schlufs er sagt: Talis fere esse'potuit Latinorum cycli dispo- 
sitio. Van der Ha gen findet aber daran mit Recht sehr viel 
zu tadeln. 


CHRISTLICHE VOLKER. 278 


vorzüglich für die Hypothese spreche, sei, dafs Gen- 
nadius und Isidorus ihn ausdrücklich zu den Ver- 
ferligern von Ostercykeln zählen. Jener sagt 1): Victo- 
rius; natione Aquitanus, calculator scrupulosus, compo- 
suit paschalem cursum indagatione cautissima, post qua- 
tuor priores; qui composuerunt, id est Hippolytum, Eu- 
sebium, Theophilum et Prosperum. Dieser ?): Pascha- 
lem eyclum Hippolytus Episcopus temporibus Alexandri 
imperatoris primus conscripsit. Post quem probatissimi 
auctores Eusebius Caesariensis; Theophilus Alexandri- 
nus, Prosper Aquitanus et Victorius-multiplices circu- 
los ediderunt. 

So gern man aber auch dem gelehrten Mann in 
diesem Punkte beipflichtet, so schwer ist es, über fol- 
genden in seine Ansicht einzugehen. 

Bucherius theilt aus einer alten Handschrift ei- 
nen Laierculus paschalis centum annorum mit’), den 
nachher Joh. Georg Eccard aus demselben Codex 
der kaiserlichen Bibliothek zu Wien, der die Fasti 
consulares des Ungenannten enthält, in sein Corpus 
historicum medii aevi gebracht bat "1. Es ist ein Ver- 
zeichnifs der Consuln von 312 bis 414 n.Chr. mit bei- 
gesetzten Tagen der Österfeier. 

Schon beim ersten Anblick der Data des Festes ist 
es auffallend, dafs als frühster Termin der Feier ge- 


1) De wiris illustribus c.88. 

2) Origg. VI, 17. 

°) Zuerst gibt er diese Tafel $.252 so, wie er sie in seiner 
Handschrift fand; dann S. 259 noch einmahl mit berichtigten 
Zahlen und hinzugefügter Ferie des 4. Januar. 

4) Tom.I. col. 14— 16. 


u. [18] 


274 ‚ Technische C hronologie. 


gen die sonstigen Grundsätze der lateinischen Kirche 
der 24. März angenommen ist, wenn gleich denselben 
gemäfs zum spätesten der 21. April gemacht wird. Ver- 
gleicht man dann in der wahrscheinlich richtigen Vor- 
ausseizung, dafs diese Tafel mit dem 84jährigen Cyclus 
in Verbindung steht, die Data mit dem jedesmahligen 
Mondalter in obiger Ostertafel (2, 249), so zeigt sich, 
dafs das Fest neunmahl (in den Jahren 313, 317, 323, 
330, 340, 360, 373, 387 und 401) auf Luna XV, vier- 
mahl (in den Jahren 316, 320, 333 und 404) gar schon 
auf Luna XIV, und einmahl (im Jahr 357) auf Luna 
XXIII gesetzt ist, alles gegen die oben nachgewiesenen 
Principien der. Lateiner. 

Van der Hagen nun, der von dieser Tafel aus- 
führlich handelt ‘), sieht darin ein aus den päpstlichen 
Archiven gezogenes Verzeichnifs der zu Rom wirklich 
gefeierten Osterfeste, und nachdem er sie scharfsinnig 
analysirt hat, stellt er, jedoch nicht ohne willkührliche 
Aenderung mehrerer Zahlen, die Hypothese auf, dafs 
die lateinische Kirche das Fest ursprünglich von Luna 
XIV bis XX, und erst seit 343 von Luna XVI bis 
XXII, ausnahmweise bis XXIII, gefeiert habe, und 
dafs der frühste Termin der Feier anfangs der 25. März, 
ausnahmweise der 24ste, und vom Jahr 382 an der 
22. März gewesen sei. Er macht sich selbst verschiedene 
Einwürfe, z.B. die, dafs Innocentius in seinem oben 
(2,257) erwähnten Schreiben sagt: In wigesima tertia 
luna nullum pascha unquam factum esse cognoscimus; 
ferner die, dafs Victor, römischer Bischof am Ende des 
zweiten Jahrhunderts, in der heftigsten Opposition gegen 


') Observationes in Prosperi Chronicon p.293- 


CHRISTLICHE VOLKER. 275 


die Quartadecimaner stand (2, 203), es also nicht wahr- 
scheinlich ist, dafs die Römer selbst ihr Osterfest daz 
mals an der Luna XIV gefeiert haben u. a.m. Aber 
an den sehr erheblichen Einwurf, dafs wir schon im 
Canon des Hippolytus das Osterfest am 21. März und 
nicht vor Luna XVI gefeiert finden (2,218,220) scheint 
er nicht gedacht zu haben. 

Höchstwahrscheinlich hat es mit diesem Zaterculus 
paschalis dieselbe Bewandnifs, wie mit dem Canon 
paschalis des Anatolius (2, 229); denn auch nach 
diesem wird das Fest von Luna XIV bis XX und 
frühstens am 25. März gefeiert. Beide Tafeln gehören 
in die Kategorie der sogenannten Acta Concilii Caesa- 
riensis und" des Tractatus Anastasii de ratione paschae, 
die anerkannt unächt sind '). 

Wir sind nun in unsern Untersuchungen bis zum 
Canon paschalis des Victorius gekommen. 

Es ist noch ein kurzes Schreiben vorhanden, worin 
der Papst Hilarius, damahls noch Archidiaconus, den 
Victorius °) aus Aquitanien auffordert zu untersuchen, 


1) Die Acta finden sich in Beda’s kleiner Schrift de vera > 
nali aequinoctio (Opp. Tom. II. p.232), wo sie überschrieben 
sind: De ordinatione feriarum paschalium per Theophilum 
Episcopum Caesariensem ac religuorum episcoporum Synodum. 
Bucherius gibt sie S. 469 nach Handschriften verbessert unter 
dem Titel: Epistola Philippi de pascha. Dann hat sie Baluzius 
in seiner Nova Conciliorum collectione col. 13 aus zwei sehr 
alten Handschriften abdrucken lassen. Auch stehen sie in dem 
von Muratori mitgetheilten Ziber de Computo (Anecdota 
Tom. II, p.489). Den Tractatus de ratione paschae haben zu- 
erst die Benediktiner in ihrer Ausgabe des Anastasius ans 
Licht’ gestellt. Tom. II, p. 741. 

2) Nicht Victor oder Victorinus, wie einige neuere Chro- 
nologen schreiben. 


[18%] 


276 Technische Chronologie. 


woher die Verschiedenheit der Bestimmung des Oster- 
festes eigentlich rühre und wie die Wahrheit zu er- 
forschen sei. Der Calculator scrupulosus, wie ihn Gen- 
nadius nennt, arbeitete nun einen neuen Österka- 
non aus, den er auf einen Cyclus von 532 Jahren 
gründete, und widmete ihn in einem Constantino et 
Rufo Coss. d, i. im Jahr 457 geschriebenen Prologus 
dem gedachten Papst. Ueber diesen Prolog und Kanon 
hat der Jesuit Aegidius Bucherius das gelehrte, im 
Obigen schon oft angeführte, Werk: De Doctrina tem- 
porum commentarius in Fietorium Aquitanum geschrie- 
ben. Den Prolog, der für die Geschichte der Oster- 
feier in der römischen Kirche ‚besonders wichtig ist, 
gibt auch Petavius'). Ueber beides commentirt Van 
der Hagen °). 

Zuerst handelt Victorius von den Ursachen der 
Divergenz der Osterfeier. Er findet sie in der Ver- 
schiedenheit theils der zum Grunde liegenden Cykel, 
theils der Regeln, nach denen der Ostermonat und in 
diesem die Luna paschalis bestimmt wird. Der Oster- 
kreise nennt er drei, den 84, 95 und AA2jährigen. 
Unter dem 95 jährigen versteht er den Zeitraum, den 
die Ostertafel des Cyrillus umfafste, der aber den Na- 
men eines Cyclus eigentlich nicht verdient, weil er die 
Data des Osterfestes nicht in vollkommen gleicher Ord- 
nung zurückführt (2, 262). Auch hat ihn sein Urhe- 
ber nicht, wie Victorius zu glauben scheint, für einen 
wahren Cyclus ausgegeben. Mit dem 112jährigen meint 
er den des Hippolytus. Bei der Vergleichung die- 

"1 8.504. 
°) Observationes in prologos paschales p. 144. 


(CHRISTLICHE VÖLKER. 273 


ser drei Kreise wird besonders die Verschiedenheit des 
saltus lunae hervorgehoben (2, 235, 270). Im 112jäh- 
rigen soll derselbe nach je 16 Jahren eingetreten sein; 
die Vergleichung der oben (2,215) gegebenen Tafel zeigt 
aber, dafs im Verlauf von 16 Jahren zwei saltus Statt 
finden, im dritten und elften, wohin auch das zwie- 
fache Datum bei diesen Jahren zu deuten scheint. Sollte 
vielleicht dieser Cyclus nach Vollendung des Kunsiwerks, 
das uns ihn allein kennen lehrt. (2, 214), Modificatio- 
nen erlitten haben, wodurch man seiner grofsen Un- 


vollkommenheit abzuhelfen suchte? 
Noch einen Grund von: der so häufigen Verschie- 


denheit des Ostertages bei den Alexandrinern und La- 
teinern findet Victorius mit Recht in der abweichen- 
den Zählung des Mondalters. Cum Aegyptii, sagt er, 
XF lunam verbi gratia numerant; nostri eandem XVI 
wel XVII caleulantur. Es war dies eine Folge der 
Unvollkommenheit des 84 jährigen Cyclus (2,240). Um 
deutlich zu sehen, wie sich derselbe allmählig verschob, 
wollen wir die Luna XIV paschälis seiner Anfangsjahre 
298, 382 und 466 mit der der Alexandriner vergleichen. - 
In diesen drei Jahren trifft der Osterneumond des Gy- 
clus auf den 31. März (2, 249), also die Luna XIV auf 
den 13. April. Es sind aber die entsprechenden gül- 
denen Zahlen 14, 3 und 11, mithin die zugeböri- 
gen Lunae XIV der Alexandriner der 12te, Aöte und 
15. April (2, 199). r | 

Was Victorius über die Construction seines Oster- 
kanons sagt und was der Kanon selbst davon lehrt, ist 
wesentlich folgendes. 

Er combinirte den 19jährigen Mondeirkel mit dem 
28jührigen Sonneneirkel zu einem 532jährigen Cyclus ` 


278 Technische C hronologie. 


lunisolaris (19x 28 = 532), nach dessen Ablauf die Lu- 
nae XIV nicht blots zu denselben Datis, sondern auch 
zu denselben Ferien zurückkehren, die Monatstage der 
Feier sich also in vollkommen gleicher Ordnung erneu- 
ern. Diesen Osterkreis nennen die Chronologen ge- 
wöhnlich nach ihm die victorianische Periode. 
Er ist aber nicht der Erfinder derselben, wie Buche- 
rius glaubt; schon ein halbes Jahrhundert früher hat, 
wie wir unten sehen werden, der ägyptische Mönch 
Anianus einen solchen in seine Chronographie ver- 
flochten. 

= Victorius hatte eigentlich, um eine vollständige 
Uebersicht vom Laufe der Zeiten zu geben, die Absicht, 
seinen Kanon an die mosaische Schöpfung zu knüpfen 
und ihn bis zu dem zunächst nach ihm eintretenden 
Schlufs einer 532jährigen Periode fortzuführen. Sed 
quia immensum opus, sagt er, maioris est otii, ne diu- 
tius praecepta differrem, breviarium eius interim ex- 
plicavi. 

Die Berechnungen des Eusebius ') und Prosper 
zum Grunde legend, nimmt er von der Schöpfung bis 
zur Sündfluth 2242 und von hier bis zur Geburt Abra- 
ham’s 942 Jahre an. Von Abraham bis auf das sechste 
Consulat des Valens und zweite des Valentinianus Tu- 
nior, d.i. bis zum Jahr 378 n. Chr., rechnet er 2395 
Jahre. Von hier an bis zum Consulate des Placidius 
Valentinianus und Anthemius, 455 n. Chr., wo Pros- 
per sein Chronicon endigte, verfliefsen 77 Jahre. 
Er selbst schrieb noch zwei Jahre später. Dies gibt 


t) S. den zweiten Theil von Eusebii Chronicon unter den 
Werken des Hieronymus. 


CHRISTLICHE VOLKER. 279 


zusammen bis auf das Jahr 457 n.Chr. 5658 Jahre, só 
dafs das 5202te seiner Weltäre mit dem ersten unserer 
Zeitrechnung zusammentrifft. Da er nun Christi Lei- 
den in das Jahr 5229 setzt, so sieht man, dafs es sei- 
ner Meinung nach in das Jahr 28 unserer Aere ge- 
hört '). Dies ist das erste seines grofsen Cyclus, in 
dessen 430stem Jahr er seine Tafel construirt zu haben 
versichert. Bis dahin hat er die Consuln angemerkt 
und. dann noch 102 Jahre ohne Consuln hinzugefügt. 
Das Verzeichnifs ist von einer spätern Hand ergänzt 
worden. 

In der Handschrift, aus der Bucherius den Ka- 
non ans Licht gezogen hat, fanden sich acht Rubriken, 
zu denen er noch acht andere hinzugefügt hat. Jene 
müssen hier erklärt werden; von diesen werden die 
Ueberschriften genügen: Anni mundi Eusebiani; anni 
Christi vulgares primae et secundae periodi; cyclus so- 
lis et litterae dominicales; cyclus lunae Alexandrinus ; 
anni u.c. Varroniani; Consules Romani wveri; anni im- 
peratorum Romanorum; cyclus lunae Victori. 

Von den ursprünglichen Rubriken führt die erste 
bei Bucherius die Ueberschrift: Consules Victorii vi- 
tiosi. Es sind nämlich viele Namen falsch angegeben 


"3 Was ihn hauptsächlich bestimmte, es in dieses Jahr zu brin- 
gen, ist das Datum, auf welches das Osterfest damals traf, der 
28. März. Die Schöpfung hatte nach einem in der lateinischen 
Kirche gangbaren, auch von ihm angenommenen Glauben am 
25. März begonnen, auf den Cäsar das Frühlingsäquinoctium 
setzte. Sonne und Mond schuf Gott nach der Genesis am vier- 
ten Tage, also den 28. März. Welcher Tag konnte zur Aufer- 
stehung Christi geeigneter scheinen, als eben der, an welchem 
Sonne und Mond, letzterer, wie er sagt, mil vollem Lichte, zu 
leuchten angefangen hatten? 


280 Technische C hronologie. 


und ganze Reihen verschoben. Erst vom Jahr 346 n. Chr. 
an finden sie sich richtig verzeichnet. 

Die zweite zählt die Jahre der victorianischen 
Periode. Um sie auf unsere Zeitrechnung zu bringen, 
hat man 27 zu addiren. Wenn es also in der Grab- 
schrift des heil. Johann von Reome, eines Benedicti- 
ners, heifst, dafs er gestorben sei Anno Domini quin- 
gentesimo duodecimo: iuxta quod in Cyclo B. Victorii 
numeratur *), so ist das Jahr 539 n. Chr. gemeint. 

Die dritte gibt durch ein gehörigen Orts gesetztes 
B. die julianischen Schaltjahre, und die vierte 
die Ferie des 1. Januar zu erkennen. 

Die fünfte zeigt die Epakte am 1. Januar. 
Victorius behielt nämlich die bei den Lateinern ge- 
bräuchliche Weise, die Osterfeier vermittelst der Ferie 
und Epakte des 1. Januar anzusetzen, bei. Nur bei 
der Bestimmung der Epakten verfuhr er nach den 
Grundsätzen der -Alexandriner, indem er den saltus 
lunae weder nach 142 noch nach 14 Jahren, wie im 
S4jährigen Cyclus, sondern erst nach 19 Jahren an- 
brachte (2, 235, 270). Dadurch erhielt seine Periode 
vollkommen die Genauigkeit des 19jährigen Cyelus, von 
dem sie nur ein Vielfaches ist. Wenn wir sie aber 
von vorn hinein in 19jährige Abschnitte theilen und 
die Jahre derselben einzeln numeriren, wie es Buche- 
rius gethan hat, so trifft der saltus allemahl auf den 
Schlußs des sechzehnten Jahrs. Warum er ihm ge- 
rade diese Stelle angewiesen hat, begreift man nur, 
wenn man erwägt, dafs seine Periode ihrer ursprüng- 
lichen Anlage nach mit der Schöpfung beginnen sollte. 


') PArt de vérifier les dates Tom. T. p.60. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 281 


- Natürlich setzte er den saltus lunae nach dem Vor- 
gange der Alexandriner an den jedesmaligen Schlufs 
des neunzehnjährigen Cyelus. In einem Cyclus aber, 
der mit dem Jahr 5229 der Welt, dem ersten seiner 
Periode, beginnt, ist, wie man leicht sieht, jedes sech- 
zehnte Jahr das neunzehnte in einem andern, der sei- 
nen Anfang mit der Schöpfung nimmt. Die Epakten 
der einzelnen Jahre seines 19jährigen Cyclus bleiben 
die ganze Periode hindurch unverändert. Uebrigens 
sind sie so angesetzt, dafs die Divergenz des 84jährigen 
Cyclus dadurch glücklich gehoben wird. Im Jahr 457 
z. B., dem 430sten der Periode, ist nach dem Prolog 
und Kanon die Epakte XX, ganz mit dem Himmel 
übereinstimmig, indem der mittlere Neumond am vor- 
hergehenden 13. December eingetreten war, um 7 U. 35’ 
Morgens römischer Zeit. Der 84jährige Cyclus dage- 
gen gibt in seinem entsprechenden 76sten Jahr die 
Epakte XXII (2,251), also den Neumond um zwei 
Tage zu früh. 

Die sechste Rubrik enthält die Tage des Oster- 
festes. Die Grundsätze, nach denen Victorius die- 
selben ansetzt, sind folgende: aus der Epakte des 1. Ja- 
nuars leitet er auf eben die Weise, wie es oben (2, 246) 
beim 84jährigen Cyclus geschehen ist, die Neumonde 
her. Der Osterneumond ist ihm, wie den Alexandri- 
nern, derjenige, welcher das Fest zunächst nach dem 
21. März, dem Tage der Frühlingsnachtgleiche, gibt. 
Hiernach construirt sich leicht folgende Tafel, die durch 
die ganze Periode wiederkehrt: 


Östergrenzen 


nach nach den 
Victorius. | Alexandr. 


Jahre. Epakten 
des 1. Jan. 


| 1 XIX 26. März | 27. März 
2 XXX 14. April | 15. April 

| 3 XI 3. April | 4. April 
4 XXII 23. März | 24. März 

5 UI 11. April | 12. April 
6 XIV 31. März | 4. April 
7 XXV 20. März | 21. März 
8 NI 8. April | 9. April 
9 XVII 28. März | 29. März 
10 XXVII |15. April | 17. April 
44 IX 5. April 5. April 
12 XX 25. März | 25. März 

15 I 13. April | 13. April 
14 XII 2. April | 2. April 

| 145 | XXIE |22. März |22: März 

| 16 "EN 10. April | 10. April | 
DIES! 29. März | 30. März 

18 XXVII 16. April | 18. April 
19 


VIN 6. April Tr April 


Man sieht hier den saltus lunae nach dem $echzehnten 
Jahr in dem Sprunge der Epakte von IV auf XVI. 
Der vierte Neumond im Jahr bestimmt ihm in der 
Regel das Osterfest; nur im zehnten und achtzehnten 
Jahr der fünfte. Die frühste Luna XIV paschalis ist ihm 
der 20. März und die späteste der 16. April. Im zwei- 
ten Jahr behandelt er den Monat, der am 2. Januar 


CHRISTLICHE VOLKER. 283 


anfängt, als den ersten; sonst würde ihm der Osterneu- 
mond der 31. März sein, da er doch, wie'seine Oster- 
data beweisen, den 4. April dazu macht. Das erste Jahr 
seiner Periode und seines Cyclus trifft mit dem Jahr 28 
unserer Zeitrechnung zusammen. In diesem ist. die gül- 
dene Zahl 10, und mehr bedarf es nicht, um aus der 
oben (2,199) gegebenen Tafel seinen Lunis XIV die der 
Alexandriner beizuschreiben. Die Vergleichung lehrt, 
dafs sie bald übereinstimmen, bald um einen oder zwei 
Tage: von einander abweichen. Der Grund davon liegt in 
der verschiedenen Besiimmungsweise der Neumonde. 

Der alten Maxime seiner Kirche, das Osterfest nicht 
vor Luna XVI zu feiern, bleibt er getreu, und hierin 
unterscheidet sich seine Rechnung wesentlich von der 
der Alexandriner. Dagegen bindet er sich nicht weiter 
an die früher beobachtete Regel, das Fest nicht über 
den 21. April hinaus zu verschieben. Er läfst es am 
22, 23 und, wiewohl selten, noch am 24. April feiern, 
aber nie am 25sten, dem äufsersten Termin der Feier 
bei den Alexandrinern, weil die späteste Luna XIV bei 
ihm der 16te, nicht der 18. April ist. 

Zuweilen setzt er ein doppeltes Datum für das 
Fest an, die Wahl zwischen beiden dem Oberhaupt 
der Kirche anheimstellend. Es geschieht dies in zwei 
Fällen: erstlich wenn die Luna XIV in einem der 
Jahre 11 bis 16 seines Cyclus, wo sie mit der alexan- 
drinischen übereinstimmt, auf einen Sonnabend trifft; 
dann feiern die Alexandriner das Fest gleich am folgen- 
den Sonntage, die Lateiner hingegen, denen Luna XV 
nicht paschalis ist, acht Tage später. Beide Tage merkt 
er an. Dieser Fall kommt in seinem Kanon 24 mahl 
vor. Der zweite ist folgender: wenn die Luna XIV im 


284 Technische Chronologie. 


zehnten und achtzehnten Jahr seines Cyclus, wo sie 
zwei Tage früher eintritt, als bei den Alexandrinern, 
auf einen Freitag fällt, so ist ihm der nächste Sonn- 
ag, als Luna XVI, der Ostertag, den Alexandrinern 
dagegen, die das Fest nicht an der Luna XIV feiern 
dürfen, erst der folgende. Beide Tage bemerkt er wie- 
der. Dieser Fall tritt achtmahl ein. Von dem ersten 
spricht er in seinem Prolog, von dem andern nicht. 
Mit Ausnahme dieser 32 Doppeldata stimmen alle übri- 
gen mit den alexandrinischen überein. Eine Abweichung 
von einem Monat, wie sie im 84jährigen Cyclus nicht 
selten war, kommt bei ihm nicht vor. $ 

Die siebente Rubrik gibt das Mondalter am 
Tage des Osterfestes. Es schwankt, wie in dem 84jäh- 
rigen Cyclus, zwischen Luna XVI und XXI. 

Die achte endlich enthält die von Bucherius 
verbesserten Indictionen. In der Handschrift eilten sie 
den richtigen um drei Jahre vor. Vermuthlich sind 
sie von späterer Hand auf eine ungeschickte Weise hin- 
zugefügt worden. Im Prolog ist von keinen Indictio- 
nen die Rede. 

Es leidet wol keinen Zweifel, dafs Hilarius, derg” 
den Victorius zur Bearbeitung seines Osterkanons 
aufgefordert hatte, denselben nach seiner im Jahr 461 
erfolgten Erhebung auf den päpstlichen Stuhl einge- 
führt habe, und zwar im Jahr 465, wo der 84jährige 
Cyclus der Lateiner zu Ende lief. Aber auch so war 
der über die Feier des Osterfestes in der Christenheit 
obwaltende Streit noch immer nicht ganz beseitigt; 
denn nieht zu gedenken, dafs noch hin und wieder 
im Occident: der alte Cyclus im Gange blieb, liefs die 
neue von Victorius bearbeitete Tafel zuweilen den: 


öy P 


w y 
CHRISTLICHE VÖLKER. 285 


Tag der Feier zweifelhaft, wo dann der Papst für das Da- 
tum entschied, das den lateinischen Principien zusagte. 
So wissen wir, dafs unter andern in den Jahren 475, 
495, 496, 499 und 516 das Fest im Occident überein- 
stimmig mit der Tafel des Victorius acht Tage spä- 
ter als im Orient gefeiert wurde‘). Der römische Abt 
Dionysius, mit dem Beinamen Exiguus, erwarb 
sich daher um den Frieden der Kirche kein gerin- 
ges Verdienst dadurch, dafs er die beinahe abgelaufene 
95jährige Ostertafel des Cyrillus ganz nach gleichen 
Grundsätzen fortsetzte und den Gebrauch derselben auf 
eine Weise empfahl, welche endlich die Gemüther 
vereinigle. 

Dieser Mann wird von seinem Zeitgenossen Cas- 
siodorus eben so schr seiner Gelehrsamkeit als sei- 
ner ächtchristlichen Gesinnung wegen gepriesen ?). Un- 
ter meltreren Schriften und Ueberseizungen aus dem 
Griechischen, die Fabricius verzeichnet’), hat man 
von ihm einen Prolog zu der von ihm, construirten 
Östertafel, der gewöhnlich unter dem Titel Epistola. ad 
Petronium etrt wird, und eine auf denselben Gegen- 
stand sich beziehende Epistola ad Bonifacium. Jener 
ist 525, diese 526 geschrieben, wie die Exempel für 


‘) Man sche die Anmerkungen zur Table chronologique im 
ersten Bande des Werks P Art de verifier les dates. 

”) Dionysius monachus Scytha natione, sed moribus omnino 
Romanus, in utrague lingua valde doctissimus, reddens actio- 
nibus suis, quam in libris domini legerat, aequitatem elte. 
Divin. lect. c. XXII. Beim Beda heifst er (de temp. rat. c. 45) 
venerabilis Abbas Romanae urbis. e 


°) In seiner Bibliotheca Latina mediae et infimae aetatis, 


1. TV. P.99. 


286 Technische Chronologie. 


die Osterrechnung lehren, die alle von diesen Jahren 
entlehnt sind. Ueber beide haben Noris, Jan und 
Van der Hagen commentirt '). 

In der Epistola ad Petronium, die Dionysius 
selbst Praefatio nennt, empfiehlt er dringend den 
19jährigen Cyclus der Alexandriner. Dieser sei von 
den nicänischen Vätern non tam peritia saeculari, 
quam S. ‚Spiritus illustratione genehmigt. Bitter tadelt 
er diejenigen, die diesen Osterkreis vernachlässigten und, 
Tudaicis inducti fabulis, einer ganz andern Bestimmungs- 
weise des Festes das Wort redeten, womit er auf den 
84jährigen Cyclus deutet, den die Römer mit den Ju- 
den gemein gehabt haben sollen (2, 243). Dann lobt 
er die standhafte Beharrlichkeit der Alexandriner, des 
Athanasius, Theophilus und Cyrillus. Die 
95jährige Ostertafel des letztern, von der noch sechs 
Jahre übrig seien, setze er hiermit in gleicher Form 
auf abermahlige 95 Jahre fort (2,260), nur mit dem 
Unterschiede, dafs er die Jahre nicht nach Diocletian, 
dem grausamen Verfolger der Christen, sondern ab In- 
carnatione Domini zähle. Was er liefert, nennt er 
einen. circulus nonaginta: et quinque annorum; er be- 
merkt jedoch selbst, dafs dieser Zeitraum kein voll- 
kommener Cyclus sei. Zwar führe er die Epakten 
und die Osteryollmonde, aber keinesweges die Ferien, 
mithin auch nicht die Data der Osterfeier in ganz gleicher 
Ordnung zurück (2,264). Hiernächst geht er zu den 


1) Der erste in seiner Dissertatio de cyclo paschali Raven- 
nate, der zweite in seiner Historia eyeli Dionysiani, der dritte 
in seinen Observationes in prologos paschales 5.188, 211, und 
in seinen Dissertationes de cyclis paschalibus p. 1. 


CHRISTLICHE VÖLKER, 287 


Grundsätzen über, auf denen die Osterrechnung der 
Alexandriner beruht, und die hauptsächlich darin be- 
stehen, dafs der Anfang des Ostermonals — primi 
mensis — zwischen den Grenzen des 8. März und 5. Aprils 
liege, die Luna XIV paschalis frühstens auf den 21.März 
und spätestens auf den 18. April treffe, und die Früh- 
lingsnachtgleiche nach den Aegyptern, qui caleulationis 
prae omnibus gnari sunt; am 21. März eintrete. Nach- 
dem er nun noch einiges über die Dauer des Mond- 
jahrs gesagt und die seiner. Behauptung nach von den 
nicänischen Vätern festgesetzte Osterregel nochmahls al- 
len, quibus amor et cura est christianae religionis, em- 
pfohlen hat, schliefst er mit der Bemerkung, dafs er 
seiner Östertafel den von ihm übersetzten Brief des 
Proterius an Leo (1,267) und die Argumenta pascha- 
lia der Aegypter beifüge. Hierunter versteht er die Re- 
geln, nach denen sich die Inhalte der einzelnen Rubri- 
ken seiner Östertafel — paschales tituli — aus gegebenen 
Datis berechnen lassen, z.B. die Epakten und con- 
currentes (2,261) aus der jedesmahligen Jahrzahl, 
dergleichen Anweisungen sich auch bei den ägyptischen 
Ostertafeln befunden haben müssen. 

Aus dem Briefe an den Bonifacius, den er 
ein Jahr später geschrieben, geht hervor, dafs seine 
Östertafel, wenn gleich auf die Autorität des nicänischen 
Coneilii gegründet, dennoch vielen Widerspruch gefun- 
den hatte, offenbar von Seiten derer, die ihr den Cyclus 
des Victorius vorzogen. Da nun, sagt er, unterdessen 
aus dem Archiv der römischen Kirche das Schreiben 
des Paschasinus an Leo (2,265) hervorgezogen sei, 
das vollkommen bestätige, was er zur Empfehlung sei- 
nes Cyclus gesagt habe, so wolle er auf diesen Gegen- 


288 Technische Chronologie. 


stand hier noch einmahl zurückkommen. Dem zufolge 
handelt er von der Bestimmung des Ostermonats, wobei 
es, bemerkt er, hauptsächlich auf den Unterschied der 
Gemein- und Schaltjahre ankomme. Er geht hiebei 
den 19jährigen Cyclus durch und gibt die Beschaflen- 
heit jedes einzelnen Jahrs an (2, 236). 

Beide Briefe finden ‚sich bei Petavius‘) und 
Bucherius?). Am correctesten gibt sie Jan, mit 
Benutzung der Lesarten mehrerer von ihm. vergliche- 
nen französischen und englischen Handschriften. - Die 
älteste ist der Codex Digbaeanus (2,260), und keine 
entspricht so ganz dem, was Dionysius über die- 
sen Gegenstand geschrieben haben will, daher sich 
nicht zweifeln läfst, dafs sie, einige Interpolationen in 
den Argumentis paschalibus und die Fortsetzung seiner 
Ostertafel über die von ihm gesteckten Grenzen hin- 
aus abgerechnet, seine ächte Arbeit enthält. Nach dem 
ersten ‘Briefe stehen die ohne Zweifel von ihm selbst 
herrührenden Worte: Incipit cyclus decemnovennalis, 
quem Graeci Enneacaidecaeterida vocant, constitutus 
a Sanctis. patribus, in quo XIV as paschales omni 
tempore sine ulla reperies falsitate; tantum memineris 
annis singulis, qui cyclus lunae et qui decemnoven- 
nalis existat (2, 257). In praesenti namque tertia in- 
dictio est, consulatu Probi Tunioris, tertius decimus 
circulus decemnovennalis, decimus lunaris est. Diese 
Zeitcharactere passen auf das Jahr 525. Dann folgt 
eine Ostertafel durch zwanzig Cykel fortgeführt, von de- 
nen Jan nur die sechs ersten hat abdrucken lassen, die 


1) 8.498. 
"IS 485. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 289 


er mit Recht für die Arbeit des Dionysius hält. 
Schon oben (2,260) ist das Nöthigste über die Zeit, 
die sie umfassen und über ihre Anordnung gesagt wor- 
den. Hier füge ich blofs noch die Bemerkung hinzu, 
dafs man die Einführung der Sonntagsbuchstaben 
zwar ziemlich allgemein unserm Dionysius beilegt, 
- dafs sich aber in seinen Schriften noch keine Spur da- 
von findet. 

Auf die Ostertafel folgen in dem Codex die Ar- 
gumenta de titulis paschalibus Aegyptiorum , in Allem 
sechzehn. Was darunter von späterer Hand ist, macht 
sich leicht durch die Zahlen kenntlich; denn Diony- 
sius entlehnt alle Beispiele vom Jahr 525. Zur Er- 
läuterung dieser Osterrechnung hat Jan viel beigetra- 
gen, besonders durch Anführung von Parallelstellen aus 
den Werken des Beda; es bleibt aber immer noch 
Manches zu thun übrig. Den Beschlufs macht das von 
Dionysius übersetzte Schreiben des Proterius und 
sein eigenes an Bonifacius. ` 

Dafs sein Kanon wenigstens von der Kirche zu 
Ravenna frühzeitig angenommen sei, beweiset die mar- 
morne Tafel der dortigen Metropolitankirche, welche 
Noris mit einem grofsen Aufwande von Gelehrsamkeit 
erläutert hat. Es ist eine ächte, wiewohl nicht yollstän- 
dige Kopie der dionysischen Ostertafel, nicht kolum- 
nenweise, sondern kreisförmig geordnet, dergleichen 
Rotae paschales sich hin und wieder in Handschrif- 
ten finden ‘). In dem äufsersten Kreise sind die Jahre 
des Cyclus lunaris und im zweiten die des Cyclus 
decemnovennalis nebst den zugehörigen Ostergrenzen 


1) S. Jani Hist. Cycli Dion. p.AT. 
1. [19] 


290 Technische Chronologie. 


bemerkt. Dann folgen die Tage des Österfestes und 
die Lunae paschales durch die fünf Cykel der dionysi- 
schen ÖOstertafel. Die Jahre nach Christus, die In- 
dietionen, Epakten und Concurrentes sind weggelassen. 
Die Tafel ist offenbar zum Behuf der Kirche yon Ra- 
venna angefertigt worden und kann nicht viel jünger 
als Dionysius sein, weil man sich sonst nicht die 
Mühe gegeben haben würde, die Feste der abgelaufe- 
nen Jahre noch mit aufzuführen. 

Da seine ÖOstertafel allmählig in Gebrauch kam, 
so läfst sich erwarten, dafs sie gegen die Zeit ihres Ab- 
laufs mehr als einen Fortsetzer gefunden haben werde. 
Es sind uns deren zwei bekannt, ein Abt Felix und 
Isidorus, Bischof von Sevilla, welche beide die Tafel 
abermals durch fünf 19jährige Cykel von 627 bis 721 
continuirt haben. Felix wird in dem Ziber de com- 
puto bei Muratori') Abbas Cyrillitanus genannt. 
Wir wissen nichts weiter von ihm, als dafs er 616 ge- 
schrieben hat. Es geht dies aus seinem im Codex 
Digbaeanus befindlichen Prologus deutlich hervor, wo 
er sagt, dafs von der Tafel des Dionysius noch zehn 
Jahre übrig seien und dafs er fünf andere neunzehn- 
jährige Cykel nach Art der abgelaufenen hinzugefügt 
habe. Die Tafel selbst fehlt; sie wurde von den Ab- 
schreibern natürlich weggelassen, da sie für die spisana 
Zeiten von keinem. Interesse weiter war. 

Isidorus gibt?) nach einer kurzen Einleitung, 
auf die wir oben schon ein paarmahl gekommen sind, 


1) 8.168. 


?) Etym.VI,17. S. Van der Hagen’s Commentar: Obser- 
vationes in Prologos paschales p.239. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 294 


eine Ostertafel, worin er durch den Buchstaben B, der 
aber in den Ausgaben immer um cin Jahr zu früh steht, 
die julianischen Schaltjahre, und durch die Buchstaben 
C und E die Mond- Gemein- und Schaltjahre bezeich- 
net, und die Tage des Osterfestes nebst dem zugehöri-. 
gen Mondalter fünf 19jährige Cykel hindurch ansetzt. 
Die Jahre selbst fügt er nicht bei; aber aus den Datis 
des Festes ist klar, dafs sich die Tafel an die diony- 
sische anschliefst, also von 627 bis 721 geht. Dafs er 
den 95jährigen Cyelus für einen vollkommenen gehal- 
ten habe, lehren die Worte am Schlufs: Post cuius 
expletionem ad primum exordium recurrendum. 

Eine neue Fortsetzung, aber nach einem viel um- 
fassendern Plan, lieferte Beda Venerabilis, Presby- 
ter der angelsächsischen Kirche, ein in der ersten Hälfte 
des achten Jahrhunderts lebender, für seine Zeit tief- 
gelehrter Mann. In seinem Werke De temporum ra- 
tione sagt er '): Circulus paschae magnus est, qui mul- 
tiplicato per invicem solari ac lunari cyclo, DXXAII 
conficitur annis. Nachdem er bemerkt hat, dafs dieser 
grofse Zeitkreis cuncta, quae ad solis wel lunae cursum 
pertinent, eodem quo praeterierant semper tenore re- 
staurat, fügt er hinzu: Quod ut apertius clarescat, pla- 
cuit eundem plenario ordine circulum praesenti opus- 
culo praeponere, sumpto exordio a quingentesimo trice- 
simo secundo dominicae incarnationis anno, ubi primum 
Dionysius circulum coepit, et perducto opere usque ad 
millesimum sexagesimum tertium eiusdem sacrosanctae 
incarnationis annum. Von dem Herausgeber seiner chro- 
nologischen Schriften Joh. Noviomagus (Bronchors t) 


"1 0.69. 
[19°] 


292 Technische. Chronologie. ` 


ist nachmals die Tafel bis zu Christi Geburt zurück und 
bis 1633 fortgeführt worden '). Aus mehreren mit. ein- 
ander verglichenen, Stellen seiner Werke geht deut- 
lich hervor, dafs seine Östertafel in ihren Rubriken 
vollkommen mit der des Dionysius übereinstimmie. 
Wenn sich also in jener grofsen Tafel noch eine Ru- 
brik mit den Sonntagsbuchstaben findet, so vermuthet 
Van der Hagen mit Recht ?), dafs dieselbe von spä- 
terer Hand hinzugefügt sei. 

Es ist eine von mehreren wiederhohlte irrige Be- 
hauptung Scaliger’s’), dafs Dionysius selbst seine 
Östertafel durch 532 Jahre geführt und Beda sie erst 
von 1065 an fortgesetzt habe. Letzterer sagt dies nir- 
gends und eısterer drückt sich in seiner Praefatio sehr 
bestimmt so aus: Nonaginta quinque annorum hunc 
cyclum studio, quo valumus, expedire contendimus *). 
Man hat also Unrecht, wenn man die victorianische 
Periode (2,278) auch die dionysische nennt. Wollte 
man von einer dionysischen Periode reden, so müfste 
man sie wenigstens von der victorianischen unterschei- 
den, und jene an das Jahr 1 vor, und diese an das 
Jahr 28 nach Christus knüpfen. 

Unter den chronologischen Werken Beda’s führt 
das erheblichste den Titel De temporum ratione. Es 
ist als ein vollständiges Lehrbuch der Zeit- und Fest- 


‘) Bedae Presbyteri Anglosaxonis opuscula complura de 
temporum ratione diligenter castigata, Cöln 1537, fol. Auch im 
ersten Bande der Opera nach der Cölner Ausgabe von 4688, fol. 


"1 De cyclis paschalibus p.414. 
*) Emend. temp. 1. Il. p.162. 
"1 Man vergleiche Jan p.42, 56. 


€ 


CHRISTLICHE VÖLKER, 293 


rechnung zu betrachten und im Jahr 725 geschrieben, 
wie alle von demselben entlehnte Beispiele zeigen. Es 
werden darin unter andern die Gründe des oben (2,194) 
mitgetheilten immerwährenden julianischen Ka- 
lenders entwickelt. Van der Hagen, der denselben 
in einer etwas andern Form hat abdrucken lassen, er- 
klärt alle dahingehörige Stellen dieses alten Chronologen 
in einer ausführlichen Abhandlung de Cyclo Dionysii 
ct Bedae "1. 

Zunächst überredete Dionysius die Römer und 
übrigen Italiäner zur Annahme des neunzehnjährigen 
Cyclus und der alexandrinischen Österregeln. Doch 
war noch im Jahr 550 der Kanon des Victorius nicht 
überall in Italien abgeschafft. Es erhellet dies aus fol- 
gendem von Beda’) mitgetheilten Fragment eines Buchs 
De pascha, das Vietor, Bischof von Capua, damals 
schrieb: Cum paschalis veneranda solennitas, quanam 
die potissimum proveniret, per anni praesentis indictio- 
nem tertiam decimam a nobis sollicite quaereretur, et 
iuxta patrum wenerabilium constituta VIII. Calenda- 
rum Maiarum diceremus resurrectionem domini procul 
dubio celebrandam, aliquibus minime rationabilis visa 
est nostra responsio, eo quod Victorius quidam in cir- 
culo paschali, quem edidit, aliter diem dominicae re- 
surrectionis adfixerit, licet et hunc designaverit, quem 
nos celebrandum pariter profitemur. Victorius hatte- 
nämlich für das Osterfest jenes Jahrs, des 523sten sei- 
ner Periode, ein doppeltes Datum angesetzt, den 17ten 
und 24. April, von denen Victor nach den Grundsätzen 


+) Observationes in prologos paschales $.330. 
2) De temp. rat. c.49. 


294 Technische Chronologie. 


der Alexandriner, die er in seinem Buche verfocht, 
letzteres für das richtige erklärte, 

Länger erhielt sich die Ostertafel des Victorius 
in seinem Vaterlande im Gebrauch. Im ersten Canon 
des vierten Concilii von Orleans aus dem Jahr 541 heifst 
es '): Placuit, deg propitio ut. sanctum pascha secun- 
dum laterculum Victorii ab omnibus sacerdotibus uno 
tempore celebretur. Gregorius von Tours bemerkt 
beim Jahr 577 ?): Eo anno dubietas paschae fuit. In 
Galliis nos cum multis civitatibus quarto decimo Calen- 
das Maias sanctum. pascha celebravimus. Alii wero 
cum Hispanis duodecimo Calendas Aprilis solennitatem 
hanc tenuerunt. Das erste Datum ist das von Victo- 
rius angesetzte. Die Alexandriner feierten das Fest 
eine Woche später, die Spanier, wie man hier sicht, 
vier Wochen früher. Beim Jahr 590 sagt er’): Dubie- 
tas paschae fuit ob hoc, quod in cyclo Victor (Victo- 
rius) luna AE pascha scripsit fieri. Sed ne Christiani 
"ut Iudaei sub hac luna haec solennia celebrarent, ad- 
didit: Latini autem luna XXII. Ob hoc multi in 
Gallis XV luna celebraverunt. Nos autem XXII: 
Man ersicht hieraus, dafs am Schlufs des sechsten Jahr- 
hunderts in Gallien das Osterfest schon hin und wieder 
übereinstimmig mit den Alexandrinern gefeiert wurde, 
dafs sich aber noch manche Kirchen nach der Tafel 
des Victorius richteten. Erst mit dem Ausgange des 
achten Jahrhunderts verschwinden alle Spuren einer 
abweichenden Feier des Osterfestes bei den Franken. 


') Mansi Collectio Concil. Tom, D. col. 114. 

"H Hist. Francor.V, 17. Vergl. Chronicon Remense in Labbe's 
Bibl. Mss. Tom. I. p- 358. 

3) X, 23. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 295 


Nach welchen Grundsätzen die Spanier das Fest 
im Jahr 577 am 21. März gefeiert haben, ist nicht klar. 
Sie waren damals noch Arianer. Erst nach 587, wo 
Reccared, König der Westgothen, zur katholischen 
Kirche übertrat, scheint der 19jährige Cyclus in Spa- 
nien eingeführt zu sein, Isidorus, der um das Jahr 
620 schrieb, empfahl ihn nicht blofs, sondern setzte 
auch, wie wir gesehen haben, die Ostertafel des Dio- 
nysıus fort. 

Am längsten hielten sich die alten Cykel auf den 
brittischen Inseln. Die Britones, zu denen das Chri- 
stenthum schon zu Tertullian’s Zeiten gegen das Ende 
des zweiten Jahrhunderts gekommen war, gebrauchten 
den 84jährigen Cyclus, den sie aber auf eine ihnen 
eigenthümliche Weise ordneten. Sie feierten das Fest von 
Luna SIN bis XX, auch wohl ausnahmweise bis XXI, 
setzten die Frühlingsnachtgleiche auf den 25. März, vor 
welchen kein Fest fallen durfie, und machten zum 
spätsten Termin der Feier den 21. April, wie ursprüng- 
lich die Römer. Die Notiz von diesem alten Cyclus, 
der auch im Jahr 452 durch den heiligen Patricius 
nach Irland, das damals von den Scoten bewohnt wurde, 
und von hier aus zu den Picten nach Schottland kam, 
ist hauptsächlich zu schöpfen aus des Cummianus, 
eines Irländers, Brief an den Abt Segienus Hyensis, 
geschrieben ums Jahr 634 1), und aus Beda’s Eccle- 
siastica historia gentis Anglorum, Das Wichtigste davon 
stellt Van der Hagen bündig zusammen ?). 


t) Es ist der dite in Ushers Sylloge veterum epistolarum 
Hibernicarum (Paris 1665, 4). 

2) In einem Kapitel seiner Observationes in Prosperi Chro- 
nicon §.336. 


296 Technische C hronologie. 


Usher sieht als den Urheber des 84jährigen Cyclus, 
wie er auf den brittischen Inseln gebraucht wurde, den 
Sulpicius Severus an, der ihn ums Jahr 410 in 
Gallien construirt haben soll, von wo er dann zunächst 
durch Patricius nach Irland und durch dessen Schüler 
weiter zu den Britten und Picten gekommen sei. Van 
der Hagen macht aber gegründete Einwendungen ge- 
gen diese Hypothese. Seiner Meinung nach haben die 
Britten den 84jährigen Osterkreis schon unter Con- 
stanlin von dem ältern Cyclus der Lateiner copirt, ‚sei 
es nun, dafs sie diesen unmittelbar aus Rom, oder zu- 
nächst aus Gallien erhielten. Dafs der Cyclus schon so 
früh in Britannien existirt habe, ist allerdings wahr- 
scheinlich , aber weit weniger, dafs er von dem ältern 
römischen enllehnt sei, von welchem er in den wesent- 
lichsten Punkten abwich. Usher sagt‘): Eo tempore 
(ums Jahr 410) ille a Bucherio nuper editus paschalis 
centum annorum laterculus primum est conscriptus, in 
quo, licet a librariis pessime accepto, huius pascha- 
lis LXXXIV annorum cycli (veteri Latinorum illi mul- 
tum disparis) non obscura mihi wisus sum deprehen- 
disse vestigia. In der That, wenn der Laterculus cen- 
tum annorum nicht etwa, wie oben angedeutet wor- 
den (2,275), ein ganz untergeschobenes Produkt ist, so 
kann er nur von den Britten gebraucht worden sein, 
mit deren Österprincipien er ganz übereinstimmt. 

Nach der Eroberung ihres Landes: durch die An- 
gelsachsen sich nach Cambrien, dem heutigen Wallis, 
zurückziehend,, behielten die Britten ihre alten Reli- 


') Antiquitates geeehergn, Britannicarum p.931 der Dubli- 
ner Ausgabe. . 


CHRISTLICHE VÖLKER. 297 


. gionsgebräuche hartnäckig bei, ohne von den römischen 
Cerimonien und dem 19jährigen Cyclus, die Augu- 
stinus, der sogenannte Apostel der Angeln, im 
Jahr 596 nach England brachte, etwas wissen zu wol- 
len. Sie feierten nach wie vor, gleich den Scoten und 
Picten, das Osterfest nach dem 84jährigen Cyclus. Es 
entstanden nun über diesen Gegenstand zwischen ihnen 
und den zum Christenthum bekehrten Angelsachsen 
langwierige Streitigkeiten, deren Geschichte man in 
Usher’s Antiquitates ecclesiarum Brüannicarum und 
dem beigefügten chronologischen Register abgehandelt 
findet. Wesentlich trug zur Beilegung derselben ein 
ums Jahr 710 abgefafstes von Beda) aufbewahrtes 
Schreiben des Abt Geolfrid an Naitan, König der 
Picten, bei, das den 19jährigen, von den Angeln schon 
lange gebrauchten, Cyclus dringend empfiehlt und das 
Wesen desselben mit grofser Klarheit darstellt. Man 
vergleiche, was Van der Hagen darüber sagt ?). Erst 
im Jahr 729 vereinigte sich der gröfste Theil der Brit- 
ten mit den Angeln durch Annahme des 19jährigen 
Cyclus, besonders auf Betrieb des Beda, der ein Schü- 
ler von Ceolfrid war. Nur wenige brittische Kirchen 
setzten ihre Widersprüche noch eine Zeitlang fort. 

In die Mitte des siebenten Jahrhunderts, wo jene 
Österstreitigkeiten besonders lebhaft geführt wurden, 
gehört die Entstehung des Canon paschalis des Anato- 
tolius, der Acta Concilii Caesariensis und des Tracta- 
tus Anastasii de ratione paschae (2,275). Alle drei 
Schriften sind in dem Geiste der Osterprineipien der 


t) Ecel, hist: V, 22. 
2) Observ. in Prologos paschales p.248. 


298 Technische Chronologie. 


Britten und. offenbar von Anhängern derselben abge- 
fafst worden, die sie als Waffen wider ihre Gegner ge- 
braucht haben. Man wufste aus der Kirchengeschichte 
des Eusebius, dafs Anatolius einen Osterkanon 
construirt hatte; man las in eben derselben '), dafs 
von den Bischöfen in Palästina unter dem Vorsitz des 
Theophilus von Cäsarea und Narcissus von Jeru- 
salem wegen des nicht mit den Quartadeeimanern zu 
feiernden Osterfestes eine Synode gehalten und ein 
Synodalschreiben erlassen war, und ersah aus verschie- 
denen in den Schriften des Athanasius vorkommen- 
den Andeutungen (2, 205), dafs dieser Kirchenyater ein 
besonderes ‚Interesse an der richtigen Bestimmung des 
Österfestes genommen hatte. Mehr bedurfte es nicht, 
um diesen untergeschobenen Produkten in einer so un- 
kritischen Zeit Glauben zu verschaffen. 

Um die Zeit Karl’s des Grofsen endlich hatte 
der alexandrinische Osterkanon, den man im 
westlichen Europa den dionysischen zu nennen 
pflegt, über alle Widersprüche gesiegt und die Chri- 
stenheit sich über einen Punkt vereinigt, der sie so 
lange entzweiet hatte. Die nächsten acht Jahrhunderte 
hindurch wurde nun das Osterfest mit vollkommener 
Uebereinsimmung gefeiert. ` Dann: aber trat aufs neue 
eine Spaltung ein, die noch immer nicht gänzlich ge- 
hoben ist. ; 

Der Kanon gründet sich auf die Voraussetzungen, 
dafs das tropische Jahr 365 Tage 6 Stunden und der 
Cyclus von 235 synodischen Monaten gerade 19 julia- 
nische Jahre halte. Beide sind unrichtig. Die neuste 


Dur 


CHRISTLICHE VOLKER. 299 


Astronomie lehrt, dafs das tropische Jahr um 11’ 12” 
und der Cyclus um 1 St. 28’ 15” kürzer ist. Die Nacht- 
gleichen und Neumonde treten daher allmählig immer 
früher im julianischen Jahr ein, jene alle 128, diese 
alle 310 Jahre um. einen Tag. Eine Folge davon ist, 
dafs weder die unbeweglichen noch die beweglichen 
Feste an den Stellen bleiben, die ihnen ursprünglich 
angewiesen sind. Jene, an bestimmte Tage des julia- 
nischen Jahrs geknüpft, rücken immer tiefer ins tro- 
pische Jahr hinein; diese, zugleich mit dem ‚Osterfest 
vom Frühlingsvollmonde abhängig gemacht, erfolgen bei 
immer späterem Mondalter. Das Princip, nach welchem 
die Osterfeier angesetzt wird, verliert daher mit der 
Zeit seine ganze Bedeutung, indem sich dieselbe, frei- 
lich auf eine erst nach mehreren Jahrhunderten auf- 
fallende Weise, sowohl von der Frühlingsnachtgleiche 
als vom Vollmonde entfernt. 

Es dauerte auch wirklich lange, ehe man hier- 
über ganz aufs Klare kam. Isaacus Argyrus, ein 
griechischer. Mönch, der im Jahr 1372 n. Chr. eine in 
Petavii Uranologium abgedruckte Anweisung zur 
Festrechnung schrieb, ein Thema, das unter dem 
Titel Computus im Mittelalter häufig abgehandelt wor- 
den ist, war einer der ersten, der die Verschiebung des 
alexandrinischen Mondeyclus wahrhahm. Er setzte sie 
zu gering auf zwei Tage seit der Einführung '). Im 
funfzehnten Jahrhundert standen nun mehrere auf, die 
eine Verbesserung der Zeit- und Festrechnung für noth- 


1) S. das sechzehnte Kapitel überschrieben mepi vi: of ndoyo 


[4 
SLopIwWrewg. 


300 Technische Chronologie. 


wendig erachteten und in eigenen Schriften empfahlen, 
unter andern die Kardinäle Petrus de Alliaco 
(d'Ailly) und Nicolaus Cusa, die eine solche 
Reform, der eine auf dem Kostnitzer, der andere auf 
dem Basler Concilio, als eine der Kirche höchst wich- 
tige Angelegenheit zur Sprache brachten. Sie waren 
die ersten, welche mehrere Tage aus dem Kalender 
auszumerzen rietlhen, um das Frühlingsäquinoctium 
zum 21. März zurückzuführen. Der Papst Sixtus IV 
hatte die ernstliche Absicht, den Kalender zu verbes- 
sern, und berief zu dem Ende 1475 den geschickten 
Astronomen Johannes Regiomontanus nach Rom, 
der aber bereits im folgenden Jahr starb, ehe das Un- 
ternehmen zur Reife gediehen war'). Es wurde von 
neuem unter Leo,X auf dem lateranischen Concilio 
besprochen, welches Paulus von Middelburg, 
Bischof von Fossombrone, dringend dazu in einem 
Schreiben aufforderte, worin er besonders die Verbesse- 
rung des numerus aureus anrieth, qui diuturnitate tem- 
poris iam factus est plumbeus °); allein wichtigere An- 
gelegenheiten zogen für jetzt die Aufmerksamkeit des 
Oberhaupts der Kirche auf sich. Das tridentiner Con- 
cilium trug endlich dem Papste die Kalenderverbesse- 


1) S. Gassendi’s Dita Georgii Peurbachii et Johannis Re- 
giomontani im fünften Bande seiner Werke. 

?) S. seine Exhortatio pro Calendarii emendatione im sech- 
sten Bande der Supplemente zu Mansi’s Sammlung der Con- 
cilien S.461. Er schrieb selbst ein ausführliches Leo X gewid- 
metes Werk über die Kalender-Verbesserung unter dem Titel: 
Paulina, sive de recta Paschae celebratione et de die passio- 
nis Domini nostri Iesu Christi. Forosempronii 1543, fol. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 301 


rung förmlich auf, und Gregor XII, der dieser Ver- 
sammlung als Rechtsgelehrter beigewohnt hatte, brachte 
sie im Jahr 1582 glücklich zu Stande. 

Unter mehreren Vorschlägen, die ihm dazu gemacht 
worden waren, genehmigte er den des Aloysius Li- 
lius, der als der eigentliche Urheber des neuen Kalen- 
ders zu betrachten ist t). Unter dem Titel Compendium 
novae rationis restituendi Calendarium legte er den Plan 
dieses Mannes im Jahr 1577 den Fürsten und berühm- 
testen Universitäten Europas zur Prüfung vor,’ und 
setzte dazu selbst eine Commission von Gelehrten zu 
Rom nieder, unter denen der Deutsche Christoph 
Clavius, der Spanier Petrus Ciaconius (Cha- 
con) und der Italiäner Ignazio Danti die -ein- 
sichtsvollsten waren. Letzterer beobachtete an einem 
1575 in der Kirche des heiligen Petronius zu Bologna 
errichteten Gnomon die Solstitien, um genau die Tage 
des julianischen Jahrs auszumitteln, auf welche die Jahr- 


t) Man weils von seinen Lebensumständen weiter nichts, als 
dafs er ein Calabrese war. S. Tiraboschi Storia della lette- 
ralura Italiana Tom VU P.I. p.390. Geschrieben hat er nichts 
weiter. Man spricht gewöhnlich von den Gebrüdern Lilio; al- 
lein Antonio, römischer Arzt, hat weiter kein Verdienst um 
die Sache, als dafs er den Plan seines Bruders dem Papst über- 
reichte. In der Bulle desselben „heifst es: Dum itaque nos in 
hac cogitatione curaque versaremur, allatus est nobis liber 
a dilecto filio Antonio Lilio, artium et medicinae doctore, 
quem quondam Aloysius eius germanus frater conscripserat. 
Moreri (art. Giraldi) und mit ihm Delambre (4stronomie 
Tom. III. p. 711) verwechseln diesen Luigi Lilio mit Lilio 
(eigentlich Giglio) Gregorio Giraldi, einem Ferraresen, der 
in der ersten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts über allerlei 
antiquarische Gegenstände, unter andern eine unkritische Abhand- 
lung de annis et mensibus geschrieben hat. 


302 Technische Chronologie. 


punkte damals trafen *). Nachdem die römische Com- 
mission noch einige kleine Aenderungen mit dem ur- 
sprünglichen Plan vorgenommen hatte, arbeitete sie die 
mehr ins Einzelne gehende Schrift Canones in Calen- 
darium Gregorianum perpetuum aus, auf deren Grund 
dann der Papst in einer vom 24. Februar 1581 ?) da- 
tirten Bulle die Reform definitiv anordnete. Ein noch 
ausführlicheres Werk erschien nachmals unter dem Ti- 
tel: Romani Calendari a Gregorio XIII P. M. resti- 
tuti explicatio, Clementis VIII iussu edita. Auctore 
Christophoro Clawio Bambergensi Societatis 
Iesu°). Dies ist das Hauptwerk über die gregorianische 
Kalenderverbesserung, in welchem man auch jene bei- 
den ihr vorangegangenen Schriften und die Bulle abge- 
druckt findet. 

In der Jetztern wird der Gegenstand der ganzen 
Reform folgendermafsen angegeben: Curavimus non so- 
lum aequinoctium vernum in pristinam sedem,.a qua ` 
iam a Concilio Nicaeno decem circiter diebus recessit, 
restituendum, et XIV paschalem suo in loco, a quo 
quatuor et eo amplius dies hoc tempore distat, repo- 
nendam, sed viam quoque tradendam. et rationem, qua 


1) Dominic Cassini, Manfredi und Zanotti haben nach- 
mals diesen berühmten Gnomon verbessert, an ihm beobachtet 
und über ihn geschrieben. 

?) Eigentlich vom 24. Februar 1582. Der Papst fing das Jahr 
nach florentiner Weise mit dem 25. März an. Hiervon unten. 

3) Rom 1603 fol. Wiederhohlt in der 1612 zu Mainz erschie- 
nenen Sammlung der Werke des Clavius. Noch verdient we- 
gen der grofsen Klarheit, womit es abgefafst ist, Gassendi’s 
Romanum Calendarium compendiose expositum genannt zu wer- 
den. Es findet sich im fünften Bande seiner Werke. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 303 


caveatur, ut in posterum aequinoctium et XIV luna 
a propriis sedibus nunquam dimoveantur. Um den 
ersten Zweck zu erreichen, befiehlt der Papst, dafs im 
Oktober des Jahrs 1582 zehn Tage aus dem Kalender 
weggelassen werden sollen, dergestalt, dafs nach dem 
4ten sogleich der 15te gezählt werde, wodurch sich der 
Sonntagsbuchstabe G dieses Jahrs in C verwandelte. Um 
die Frühlingsnachtgleiche auf dem 21. März, zu welchem 
sie hiemit zurückgeführt war, für immer zu erhalten, 
sollen alle 400 Jahre drei Schalttage weggelassen wer- 
den, und zwar aus den Säcularjahren — centesimis 
annis — oder den letzten Jahren der Jahrhunderte, so 
dafs die Jahre 1600 und 2000 Schaltjahre bleiben, die 
dazwischenliegenden Säcularjahre 1700, 1800 und 1900 
hingegen Gemeinjahre werden, und nach diesem Gesetze 
weiter. Zur Erreichung des zweiten Zweckes, näm- 
lich zur Befestigung des Ostervollmondes, soll an die 
Stelle der sich allmählig verschiebenden güldenen Zah- 
len der von Lilius erfündene Epakteneyclus gesetzt 
werden, wefshalb der Papst auf die der Bulle beigefüg- 
ten Canones verweiset. Dann sagt er, dafs er das 
von ihm hiedurch sanctionirte Calendarium correctum, 
zugleich mit dem Martyrologium oder dem Verzeich- 
nisse der von der Kirche anerkannten Heiligen und 
Märtyrer, zu Rom drucken zu lassen befohlen habe, 
wo es auch 1586 unter dem Titel: Martyrologium Ro- 
manum, ad novam. Calendarü rationem et ecclesiasticae 
historiae veritatem restitutum cum notationibus Cae- 
saris Baronii Sorani erschienen ist. Schliefslich 
befiehlt er sämmtlichen Kirchen, hinfort die Feste dem 
neuen Kalender und Martyrologio gemäfs zu feiern, und 
ermahnt den Kaiser Rudolph und die übrigen Könige, 


baren mg 


304 Technische Chronologie. 


Fürsten und Republiken, ut quo studio illi a nobis 
contenderunt, ut hoc tam praeclarum opus perficere- 
mus, codem, imo etiam maiore, ad conservandam in 
celebrandis festivitatibus inter Christianas nationes con- 
cordiam, nostrum hoc Calendarium et ipsi suscipiant, 
et a cunctis sibi subiectis populis religiose suscipiendum 
inviolateque observandum curent. 

Aus dem Bisherigen erhellet, dafs Gregor eigent- 
lich nur das Verdienst hat, die längst angeregte Kalen- 
derverbesserung zunächst veranlafst und ins Leben ge- 
rufen zu haben. Der neue Kalender, den er an 
die Stelle des alten oder julianischen zu setzen 
gebot, führt nach ihm den Namen des gregoria- 
nischen, auch wol hin und wieder nach seinem 
wahren Urheber den des lilianischen. Eine Me- 
daille, die auf die Reform geschlagen worden ist, stellt 
auf der Vorderseite das Bildnifs des Papstes, und auf 
der Rückseite einen Widder mit einem Blumengewinde, 
dem Symbol des Frühlings, dar; umher eine Schlange, 
die in ihren Schwanz beifst, mit der Aufschrift: Anno 
restituto MDLXXXII '). 

Vom 15. Oktober 1582 bis zum 24. Februar 1700 
hat der neue Kalender zehn Tage und von hier an bis 
zum 24. Februar 1800 elf Tage mehr als der alte ge- 
zählt. Seitdem beträgt der Unterschied zwölf Tage. 
Mit jedem Säcularjahr, das sich nach Weglassung der 
beiden letzten Ziffern nicht durch 4 ohne Rest dividi- 
ren läfst, wächst derselbe um einen Tag. 


t) S. Bonanni Numismata Pont. Rom. p.368, No. LIX der 
Münzen Gregor's. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 305 


Die Weglassung von drei Tagen in 400 Jahren 
setzt eine Jahrlänge von 365 Tagen 5 St. 49’ 12” vor- 
aus, welche nur um 4” geringer ist, als sie die al- 
phonsinischen Tafeln geben, auf die sich die Ka- 
lenderverbesserer hiebei berufen 1). Nach Lalande’s 
jetzt allgemein angenommener Bestimmung beträgt die 
Dauer des tropischen Jahrs 24” weniger (1, 35), welche 
sich in 3600 Jahren zu einem Tage anhäufen werden. 
Delambre thut den zweckmäfsigen Vorschlag °), das 
; Jahr 2600 unserer Zeitrechnung, das nach Gregor ein 
~ Schaltjahr sein sollte, und seine Vielfachen 7200, 10800 
u.s.w. zu Gemeinjahren zu machen. Dadurch würde 
der Kalender in vollkommene Uebereinstimmung mit 
der Sonne gebracht werden. Modificirt man die gre- 
gorianisahe Schaltregel nicht, so wird der Kalender nach 
36000 Jahren wier um eben so weit wie 1582 vom 
Himmel abweichen. Im julianischen Kalender wird 
dann das Osterfest den Kreis der Jahrszeiten schon 
gröfstentheils durchlaufen haben. 

Die eyclischen Neumonde, die der immerwährende 
julianische Kalender gibt, trafen zur Zeit der gregoria- 
nischen Reform bereits um vier Tage später als die 
Conjunctionen, und um etwa drei Tage später als die 
ersten Phasen ein. Man hätte sie durch Verschiebung 
der güldenen Zahlen wieder mit dem Himmel in Ueber- 
einstimmung bringen können; allein nach drei Jahr- 
hunderten würde eine abermahlige Verschiebung dersel- 
ben nöthig gewesen sein. Lilius hielt es daher für 
gerathener, ganz von ihnen abzuge ken und statt ihrer 


+) Clavius p. 74. 
2) Astronomie Tom. III. p.696. 
II. [20] 


Di 


306 Technische Chronologie. 


einen Epaktencyclus einzuführen, den wir jetzt ken- 
nen lernen wollen. 

Trifft ein Neumond auf den 1. Januar, so kann 
man diesen Tag als-den-ersten-des-Mondmönats betrach- 
ten, und ihm mit den frühern Computisten, die das 
Alter des Mondes nach laufenden Tagen zählten, die 
Epakte I geben. Man kann aber auch sagen, das Alter 
des Mondes sei dann. Nol), und den Tag mit der Epakte 
0 bezeichnen. Der gregorianische Kalender setzt dafür * 


und schreibt eben dieses Zeichen neben die übrigen. k 


Neumondstage des Jahrs, welche man findet, wenn man 
abwechselnd 30 und 29 Tage weiter zählt. Im folgen- 
den Jahr ist der Mond am ersten Januar 11 Tage alt, 
weil das Mondjahr um 11 Tage kürzer istäls das Son- 
nenjahr. _Der erste Neumond gehört also dem 20. Ja- 
nuaran, neben den man die Zahl X-setzty tm an- 
eT dafs bei dieser Epakte der 20. Januar ein 
Neumondstag ist. Dieselbe Zahl kommt wieder bei al- 
len übrigen Neumondstagen des Jahrs zu stehen. Im 
dritten Jahr ist die Epakte XXII, welche neben den 
9. Januar gesetzt wird. Schreibt man auf diese Weise 
die jedesmahlige Epakte oder die Zahl der am 1. Ja- 
nuar vom Mondmonat verflossenen Tage das ganze 
Jahr hindurch den Datis bei, auf welche bei dieser 
Epakte die Neumonde treffen, so entsteht folgender 


CHRISTLICHE VÖLKER. 


307 


Immerwährender gregorianischer Kalender EN, 


Februar. 


D XXIX 
E XXVIII 
F XXVII 
G XXVI 


GX 


1) S. Clavius S.40. 


A XXV.XXIVIA XXVI 


B XXIII 
C XXII 
D XXI 
EXX 
St FAR 
1DX Gut 
12EXIX JA XVII 
13 |F XVII |B XVI 
(LAG XVII |CXV 
15] AXVI |D XIV 
16B XV E XIII 
(Ce Gut 
18|D XII IG 
19 E XU AX 
|20 F XI BIX 


März. 


D * 

E XXIX 
F XXVIII 
G XXVII 


B XXV 
C XXIV 
D XXIII 
E XXII 
F XXI 
G XX 

A XIX 
B XVIII 
C XVII 
D XVI 
E XV 


el ei |m 
= REES 


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Bar<< 


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308 Technische Chronologie. 


Immerwährender gregorianischer Kalender. 


1 
Junius. Julius. August. | 


Ed 


lp XXVIII E XXVI |G XXVI |C xXV.XXIV 
oC XXVII |F XXVI A XXV Dam | 
30D XXVI |G XXV. XXIV|IB XXIV |E XXII 
A\EXXV IA ut C XXII |F XXI 
el XXIV |B XXII D XXII OG 
6G XXIII |C XXI E XXI JA XIX 
7A XXIE ID XX F XX B XVIII 
afp XXI E GXX Cu 
oC XX F XVIL |A XVII |DXVI 
10D XIX Gi B XVII €E XV 
11E XVII |A XVI CXVI IFXIV 
12|F XVIL |B XV DXV Sr 
13 GXVI |C XIV E xIv |A XI 


14A XV D XI 

(lp XIV |E XU FRE iCY 

(ec XI pu A XI DIX 
17DXI Gr BX E VIII 

18 |E XI AIX C IX F VII 

19|F X B VIII D VII |G VI 

20/G IX C VII E AN 

21A VI |DVI FVI |BIV 

22|B VIL EV GV C IH 

23C VE |E TV AIV Du 
24 DV G II BI JEI 

oan jAU CH F* | 
26 |F II BI DI RER E 
[27G 11 D Ba A NI | 
28A I DXXIX PONI 

29 B * E XXVIII |G XXVIII |C XXVI 
30C XXIX |F XXVI |A XXVII |D XXV 

31 |D XXVII 5 Jovi -JE ASV 


CHRISTLICHE VOLKER. 309 


Immerwährender gregorianischer Kalender. 


= September. Oktober. November. | December. 
| (Up ut A XXIL |D XXI F XX | 
2/G XXII BXXI Ex EE 
3/A XXI C XX F XIX A XVII 
AIR XX D XIX |GXVII pu 
5 |C XIX E XVI |A XVIU C XVI 
6DXVIL  |Fxvu BXVI DXV 
7E XVII GXVI Gw E XIV 
8|F XVI AXV DXIV F XIII 
9G XV B XIV EXI G XIL 
10|A XIV CXU (FXI A XI 
11 B XII Dat Gau BX 
12|/C XII E XI AX CIX 
13 D XI FX B IX D VII 
14E X G IX C VHI E VII 
15 FIX A VII |Dvu F VI 
16 G VHI B VI © EVI GV 
17A VIL CVI FV A EV 
18 B VI DV GIV B HI 
19C V E IV A 1 cu 
20 DIV F MI Bu DI 
24E HI Gi GI E* 
2 FU AI D* F XXIX 
Ech B* E XXIX G XXVIII 
OT CXXIX Pit JA XXVII 
25B XXIX D XXVIII G XXVIL |B XXVI | 
|26 |G XXVII E XXVII |A XXVI CXV 
27D XXVII |F XXVI |B XXV.XXIVÍD XXIV 
98 EXXVI Gw Cxi. ENW 
29 F XXV.XXIVIA XXIV ID XXII F XXII 
301G XXII Dom EXXI G XXI 
31 | C XXII A XX 


310 Technische Chronologie. 


Da jede Zahl in dieser Tafel neben dem Monats- 
tage steht, auf den bei der ihr gleichen Epakte ein 
Neumond trifft, so kommt es nur auf die jedesmahlige 
Epakte des Jahrs an, um sämmtliche Neumonds- folg- 
lich auch Vollmonds-Tage zu kennen; und da jede 
der dreifsig_Epaktenzahlen abwechselnd in 30 und 
29tägigen Intervallen wiederkehrt, so_mufsten bei den 

_29tägigen irgend zwei Zahlen an Einem Tage angesetzt 
werden. Lilius hat Si für XXV ang XXIV ent- 


a a AA 075 


ji: rem Ki egen 
schiede D 


Nach dem alten Kalender trifft im ersten Jahr des 
Mondcirkels ein Neumond auf den 23. Januar (2, 192). 
Durch Weglassung der zehn Tage im Jahr 1582 rückte 
dieser Neumond auf den 2. Februar, mithin der vor- 
hergehende auf den 3. Januar. Lilius setzte ihn auf 
den 31. December. Er nahm also, wie man sieht, eine 
Verschiebung des Cyclus von drei Tagen an. 

Trifft ein Neumond auf den 31. December, so ist 
die Epakte am 1. Januar I. Es gehören also zunächst 
nach der Kalenderverbesserung die güldenen Zahlen mit 
folgenden Epakten zusammen : 


CHRISTLICHE VÖLKER. 311 


Tafel I. 


Güldene | Gregor. | Güldene | Gregor. 
Zahlen. | Epakten. | Zählen. | Epakten. 


Mit jedem Jahr wächst die Epakte um elf Einhei- 
| ten; nur vom letzten Jahr zum ersten springt sie um 


| zwölf weiter, weil nach neunzehn Jahren dieselbe Epak- 
tenreihe wiederkehren mufs. 


Allemahl wenn ein Schalttag aus dem Kalender 
weggelassen wird, weicht der Anfang des gregorianischen 
Jahrs im julianischen um einen Tag zurück, und die 
Epakten vermindern sich um eine Einheit. Dies nennt 
man in der Epaktenrechnung die Sonnengleichung. 
Eine solche trat im Jahr 1700 ein, von wo an folgende 
Epaktenreihe gilt: 


312 Technische. C hronologie. 


Tafel I. 


Güldene | Gregor. | Güldene | Gregor. 
Zahlen. | Epakten, | Zahlen. | Epakten. 


XVII 
XXVII 


1 
2 
3 
4 
5 
6 
7 
8 
9 
0 


a 


Bleibt dagegen zwar der Jahranfang an seiner Stelle, 
weichen aber die Neumonde um einen Tag zurück, so 
wachsen die Epakten um eine Einheit. Dies nennt man 
die Mondgleichung. Eine solche sollte zwar alle 
310 oder nach der Meinung der Kalenderreformatoren 
alle 3125 Jahre einmahl vorkommen; allein der leich- 
tern Uebersicht wegen läfst man sie alle 300 Jahre, und 
wenn dies siebenmahl hintereinander geschehen ist, ein- 
mahl nach 400 Jahren, also in 2500 Jahren achtmahl 
wiederkehren. Zum erstenmahl wird sie im Jahr 1800, 
und dann in den Jahren 2100, 2400, 2700, 3000, 
3300, 3600, 3900, 4300, 4600, 4900, 5200, 5500, 
5800, 6100, 6400, 6800 u.s. w. angesetzt. Treffen 


CHRISTLICHE VÖLKER. 313 


beide Gleichungen zusammen, wie im Jahr 1800, so 
wird die eine durch die andere aufgehoben. Die zweite 
Tafel gilt daher bis zum Jahr 1900, wo die Sonnen- 
gleichung allein eintritt. Dann erhält man folgende 
neue Epaktenreihe: 


Tafel II. 
Güldene | Gregor. | Güldene | Gregor. 
Zahlen. | Epakten. | Zahlen. | Epakten. 
1 XXIX ER 
2 x 12 
3 XXI 13 
4 H 14 
5 XII 15 
6 XXIV 16 
7 y 17 
8 XVI 18 
9 XXVII SÉ: 
10 VII d 


Im Jahr 2000 kommt weder die Sonnen- noch die 
Mondgleichung vor, und im Jahr 2100, wo beide zu- 
gleich eintreten, heben sie einander auf. Die dritte 
Tafel bleibt daher bis zum Jahr 2200 im Gange. Dann 
ändern sich wegen der Sonnengleichung die Epakten, 
wie folgt: 


314 Technische C hronologie. 
Tafel IV. 


Güldene | Gregor. | Güldene | Gregor. 

Zahlen. | Epakten. | Zahlen. | Epakten. 
1 XXVIII 11 XVII 
2 12 XXIX | 
A XX 13 X 
4 I 14 XXI 
5 XII 15 U 
En | 16 XII | 
7 IV (9. RR 
8 AN 18 Mi 
Si XXVI 19 XVI 

| 10 | vo 1 | XXVM 


Diese Tafel gilt bis 2300, und da dann die Son- 
nengleichung wieder allein eintritt, so erhält man fol- 
gende Epaktenreihe: 


Tafel V. 


Güldene | Gregor. | Güldene | Gregor. 
Zahlen. | Epakten. | Zahlen. | Epakten. |f, 
XXVII 11 XVII 
VII 12 XXVIII 

13 
14 
15 
16 
17 
18 
19 

1 


H 


CHRISTLICHE VÖLKER. 315 


Im Jahr 2400 findet blofs die Mondgleichung und 
im Jahr 2500 blofs die Sonnengleichung Statt; mit dem 
- ersten Jahr kommt also wieder die vierte und mit dem 
andern wieder die fünfte Tafel an die Reihe. Man 
sieht, dafs es solcher Tafeln in ‘Allem dreifsig geben 
mufs, indem die Epakte im ersten Jahr des Mondcey- 
clus oder für die güldene Zahl 1 dreifsig verschiedene 
Werthe haben kann. Da das Gesetz, nach welchem 
die Sonnen- und Mondgleichung wechseln, klar ist, 
und da die Epakten, wenn die erste allein eintritt, um 
eine Einheit abnehmen, wenn die zweite allein gilt, 
um eine Einheit zunehmen, und wenn beide zugleich 
oder beide gar nicht Statt finden, ungeändert bleiben, 
so wird man leicht alle dreifsig Tafeln mit den Jahr- 
hunderten , denen sie angehören, hinschreiben können. 
Bis zum Jahr 8200 unserer Zeitrechnung kommen alle 
dreifsig an die Reihe; aber erst nach 300000 Jahren 
ist die Ordnung, in der die beiden Gleichungen und 
die zugehörigen Epaktenreihen wechseln, vollkommen 
wieder dieselbe. Man sche die grofse Tabula aequa- 
tionis bei Clavius *). 

Wenn die Verschiebung des Mondcyclus bisher 
immer in 310 Jahren zu einem Tage berechnet worden 
ist, so setzt dies eine mittlere Dauer des synodischen 
Monats zu 29 Tagen 12 St. 44’ 3” voraus. Gregor’s 
Mathematiker nahmen mit den prutenischen Ta- 
feln, die damals die vollkommensten waren, 29 Tage 
12 St. 44’ 3” 10” Aën an ?). Dies gibt in 3125 Jah- 


1) $.134. 
2) Clavius 8. 109. Der Urheber dieser Tafeln, Erasmus 
Reinhold, hatte des Ptolemäus und Copernicus Beobach- 


346. Technische Chronologie. 


ren einen Tag. Setzt man dagegen mit Tobias Mayer 
den Mondmonat nur auf 29 T. 12 St. 44’ 2”, 8283, 
so erhält man bereits nach 308 Jahren einen Tag, und 
hiernach würde der gregorianische Kalender, der durch 
die Mondgleichung alie, 2500 Jahr acht Tage ausmerzt, 
die Neumonde nach etwa 21000 Jahren um einen Tag 
zu spät geben. Allein die mittlere Bewegung des Mon- 
des ist nicht constant — Mayer’s Bestimmung gilt für 
das Jahr 1700) — und so wollen wir auf diese ohne- 
hin sehr geringe Abweichung kein Gewicht legen. 

Soll nun für irgend ein Jahr das Datum des Oster- 
festes im gregorianischen Kalender gefunden werden, so 
suche man zuerst nach der oben (2,197) gegebenen 
Regel die güldene Zahl. Dann nehme man in der je- 
desmahligen Epaktentafel die der gefundenen güldenen 
Zahl angehörige Epakte und suche sie in dem immer- 
währenden gregorianischen Kalender vom 8. März bis 
zum 5. April einschliefslich auf. Der Tag, neben welchem 
sie sich findet, ist der Osterneumond. Zählt man von 
diesem 13 volle Tage weiter, so hat man die Luna XIV 
oder ÖOstergrenze, von welcher das Fest noch immer 
auf die alte, oben (2,192) angegebene, Weise abhängig 
ist. Z.B. im gegenwärtigen Jahr 1825 ist die güldene 
Zahl 2, und dieser entspricht in der zweiten Tafel, die 
für das achtzehnte und neunzehnte Jahrhundert gilt, 
die Epakte XI. Diese Epakte findet sich neben dem 


tungen mit einander verglichen und daraus die gedachte Dauer 
des synodischen Monats hergeleitet. Seine Tafeln waren genauer 
als die alphonsinischen und kopernicanischen, und sind 
erst durch die rudolphinischen.von Kepler übertroffen 
worden. 


t) Lalande Astronomie Art. 1421. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 31% 


20. März. Die Luna XIV ist also der 2. April, der 
mit dem Buchstaben A bezeichnet ist. Da nun diesem 
Jahr der Sonntagsbuchstab B angehört, so ergibt sich 
der 3. April als Datum des Festes. Hier sind die der 
zweiten Tafel entsprechenden Ostergrenzen: 


ne ren | 


= 


Güldene Güldene PS? 
Zahlen. Östergrenzen. Zakleni stergrenzen. 


43. April. E. | 44. |24. März. 

2. April. A. 12 12. April. 
22. März. D.| 13 1. April. 
10. April. B. 14 |21. März. 
30. März. E. 15 9. April. 
18. April. C. 16 29. März. 

7. April. F. 17 17. April. 
27. März. BA 18 6. April. 
15. April. G. 19 26. März. 
4. April. C. 1 13. April. E. 


© Go a o Oe EA bi ti 
es KK Eet 


kär 


Diese Tafel gibt auf einen Blick das Datum des Oster- 
festes, wenn man die güldene Zahl und den Sonntags- 
buchstaben des Jahrs kennt. Ist bei der güldenen 
Zahl 14 der Sonntagsbuchstab D, so trifft das Fest auf 
den 22. März, und ist bei der güldenen Zahl 6 der 
Sonntagsbuchstab C, so fällt es auf den 25. April. Dies 
sind die äufsersten Termine der Feier.. Beide kommen 
in diesem Jahrhundert nur einmahl vor; der erste 1818, 
der andere 1886. 

Ist. der Tag des Osterfestes ermittelt, so hat man 
zugleich die Tage aller übrigen beweglichen Feste und 
die Ordnung aller Sonntage im Jahr. Tabellen dar- 


318 Technische Chronologie. 


über, so wie Notizen von den unbeweglichen Festen 
und Erklärung aller in den Urkunden, besonders den 
deutschen, vorkommenden auf den Kalender sich be- 
ziehenden Wörter und Namen findet man in Chri- 
stian Gottlob Haltaus Calendarium medii aevi 
praecipue Germanicum '), in Johann Heinrich Wa- 
ser’s historisch-diplomatischem Jahrbuch zur 
Prüfung der Urkunden’), in Pilgram’s Calenda- 
rium chronologicum medii potissimum aevi monumen- 
tis accommodatum?) und in Joseph Helwig’s Zeit- 
rechnung zur Erörterung der Data in den Ur- 
kunden für Deutschland *). Besonders bequem 
sind die 35 vollständigen Kalender bei Pilgram für 
alle die verschiedenen Monatstage vom 22. März bis zum 
25. April einschliefslich, auf die das Osterfest treffen 
kann, mit Angabe aller der Jahre aus dem Zeitraum 
von 300 bis 2000 unserer Aere, denen jeder dieser Ka- 
lender angehört. Der letzte‘ z. B. stellt die beweglichen 
und unbeweglichen Feste aller der Gemein- und Schalt- 
jahre dar, in denen das Osterfest auf seinen äufsersten 
Termin, den 25. April, fällt. Es sind deren in dem 
gedachten Zeitraum nicht mehr als 14, nämlich 387, 
482, 577, 672, 919, 1014, 1109, 1204, 1451, 1546, 
1666, 1734, 1886 und 1945. 

Man spricht auch von julianischen Epakten 
und versteht darunter diejenigen, welche zur Zeit der 
Kalenderreform durch die neunzehn Jahre des Mond- 


1) Leipzig 1729, 8. Deutsch, Erlangen 1794, 4. 
?) Zürich 1779, fol. 

3) Wien 1781, 4. 

*) Wien 1787, fol. 


CHRISTLICHE VÖLKER. ~ 319 


cyclus dem 1. Januar a. St. entsprachen. Man findet 
sie, wenn man in der ersten Tafel (2,511) die Epakten 
um 10 Einheiten vergröfsert, weil der damahlige Un- 
terschied beider Kalender so viele Tage betrug. 


EE 
Güldene | Julianische | Güldene | Julianische | 
Zahlen. | Epakten. | Zahlen. | Epakten. 
1 xI 11 
2 XXII 12 
A UI 13 
4 XIV 14 
5 XXV 45 
we 16 | 
Ke XVII 17 
8 XXVIII 18 
9 IX 19 
10 XX 41 


Man sieht, dafs man, um die jedem Jahr des Mond- 
cyclus angehörige julianische Epakte zu erhalten, die 
güldene Zahl mit 14 zu multipliciren und aus dem 
Produkt, wenn es gröfser als 30 ist, so oft 30 wegzu- 
lassen hat, als es angeht. So gehört dem sechzehnten 
Jahr die Epakte 26 an, weil 16 x 11 = 176 durch 30 
dividirt den Rest 26 gibt. Diese Epakten werden nicht 
etwa zur Bestimmung des Osterfestes im alten Kalender 
gebraucht — die Methode ist noch immer die oben (2, 199) 
beschriebene — sondern blofs, um durch sie bequem die 
gregorianischen Epakten zu finden; denn man darf nur 
den jedesmaligen Unterschied der gregorianischen und 
julianischen Epakten, der von 1582 bis 1700 zehn, 


320 Technische Chronologie. 


von 1700 bis 1900 elf und von 1900 bis 2200 zwölf Tage 
beträgt, von den letztern, nachdem man sie nöthigen- 
falls um 30 Einheiten vergröfsert hat, abziehen, um die 
erstern zu erhalten. 

Die eyklischen Neumonde, die der immerwährende 
gregorianische Kalender gibt, sollten eigentlich die mitt- 
leren astronomischen sein. Da aber die Kalenderver- 
besserer nach alter Weise den Vollmondstag als die 
Luna XIV angesehen und die alte Regel, nach der man 
vom Neumonde 13 volle Tage vorwärts zählen mufs, 
um zum Vollmonde zu gelangen, noch immer beobachtet 
wissen wollten, so stellten sie die angeblichen Neumonde 
‚so, dafs sie dem ersten, ‘auch wol erst dem zweiten 
"Tage nach der Conjunction entsprachen, dem Begriff der 
yaunyia bei den Griechen gemäfs, die darunter die erste 
Phase verstanden. Die Vollmonde dagegen kommen 
meistens mit den mittleren Oppositionen überein oder 
weichen höchstens um einen Tag von denselben ab. 
Eine vollkommene Uebereinstimmung der cyklischen 
Rechnung mit der astronomischen ist schon defshalb 
nicht möglich, weil die cyklischen Monate immer aus 
einer vollen Tagzahl bestehen. Es ist daher ganz un- 
vermeidlich, dafs das Osterfest der Juden, das immer 
bei vollem Licht gefeiert werden soll, gegen den Wil- 
len des nicänischen Conciliums zuweilen mit dem der 
Christen zusammentriflt. Dies 'ist z. B. im gegenwär- 
tigen Jahr 1825 der Fall. Der 3. April ist der Öster- 
tag bei den Christen (2, 317), und eben so bei den Ju- 
den (1,560), deren cyklische Rechnung diesmahl, wenn 
auch nicht immer, mit der astronomischen überein- 
stimmt; denn der wahre Vollmond ereignet sich nach 
den Delambreschen Sonnen- und den Mayer-Masonschen 


CHRISTLICHE VOLKER. 321 


Mondtafeln am 3. April um 7 U. 18’ Morgens ber- 
liner Zeit. 

Es ist sehr zu bedauern, dafs Gregor XIII nicht 
das Fest an einerlei Sonntage, z.B. am letzten des 
März oder ersten des Aprils, zu feiern angeordnet hat. 
Jetzt kann der gemeine Mann, ja mancher Gebildete, 
nicht begreifen, warum es in einem Zeitraum von fünf 
Wochen umherirrt. Auch macht es in manche Ver- 
hältnisse des bürgerlichen Lebens einen Einschnitt, des- 
sen Wechsel nicht anders als unbequem sein können. 
Dafs die Kirche das Recht zu einer solchen Feststellung 
der Feier gehabt habe, gesteht selbst Clavius ein '), 
so sehr er auch übrigens der Epaktenrechnung das Wort 
redet, Vielleicht einigt sich noch einst die gesammte 
Christenheit über diesen wichtigen Punkt, wodurch un- 
sere Zeitrechnung die einfachste von der Welt werden 
würde, weil dann die Bestimmung des Osterfestes allein 
von dem Sonntagsbuchstaben abhängig wäre. ` 

Der gregorianische Kalender wurde in dem gröfsten 
Theil Italiens, so wie in Spanien und Portugal, gleich 
an dem Tage eingeführt, den die Bulle des Papstes fest- 
gesetzt hatte. In Frankreich geschah es erst zwei Mo- 
nate später, indem man einem Edikt Heinrich’s III zu- 
folge vom 9. December zum 20sten überging °). Die 
katholischen Kantone der Schweiz und die katholischen 
Niederlande traten der Verbesserung 1583, Polen 1586 
und Ungarn 1587 bei. In Deutschland kam sie 1582 
auf dem Reichstage zu Augsburg zur Sprache. Der 
Churfürst August von Sachsen, nachdem er den wegen 


1) S. 59: | | 
?) L’Art de vérifier les dates Tom. I. p.82. 
II. [21] 


322 Technische Chronologie. 


seiner astronomischen Kenntnisse berühmten Landgra- 
fen Wilhelm von Hessen zu Rathe gezogen hatte, 
erklärte sich dawider, und die übrigen evangelischen 
Stände und Staaten in und aufser Deutschland folgten 
seinem Beispiel, theils aus Besorgnifs, dem Papste zu 
viel einzuräumen, theils weil Mästlin und Joseph 
Scaliger nicht ohne Grund die Meinung geltend zu 
machen gesucht hatten, dafs auch die neue Zeitrech- 
nung nicht ganz fehlerfrei seit). Der Kaiser und die 
katholischen Stände hingegen nahmen sie 1583 an. 
Man pflegte nun in den öflentlichen Akten den alten 
und neuen Kalender oder Stil zu unterscheiden 
und bei Verhandlungen zwischen Katholiken und Pro- 
testanten das Datum nach beiden anzusetzen. 

Letztere verharrten lange bei ihrer Weigerung, den 
neuen Kalender anzunehmen. Man besprach sich zwar 
auf dem Convente zu Rothenburg an der Tauber über 
diesen Gegenstand; da aber keine Religionspartei der 
andern nachgeben wollte, so ging man unverrichteter 
Sache auseinander. Es konnte ‚nicht fehlen, dafs die 
zwei so verschiedenen Zeitrechnungen zu vielen Strei- 
tigkeiten und ‚Verwirrungen Anlafs gaben, besonders an 
Orten, wo Protestanten und Katholiken unter einander 
gemischt lebten. So entstanden zu Augsburg grofse, 
mehrere Jahre ‘anhaltende Unruhen, die unter dem 


1) Man sche des Clavius Schriften: Novi Calendarü Ro- 
mani apologia adversus Michaelem Maestlinum und Responsia 
ad convicia et calumnias Josephi Scaligeri in Calendarium 
Gregorianum im fünften Theil seiner Opera (2, 302). Einsichts- 
volle Katholiken gestehen selbst die Mängel des gregorianischen 
Kalenders ein. Man findet sie sehr gut entwickelt in Li Art de 
vérifier les dates: Tom. I, p. 85 ff. 


> 


CHRISTLICHE VOLKER. WK 


Namen des Kalenderstreits bekannt sind. So oft 
man aber auch, wie auf dem Reichstage von 1613, 
bei den westphälischen Friedensunterhandlungen 1648, 
auf dem Reichstage von 1654 und später in die evan- 
gelischen Stände dringen mochte, den neuen Kalender 
des bessern Einverständnisses wegen anzunehmen, wichen 
sie doch jedesmahl aus, weil sie das wiederhohlte kaiser- 
liche Ansinnen als eine Schmälerung ihrer Majestäts- 
rechte ansahen. Als’aber nach dem ryswicker Frieden 
wegen der Kalenderverschiedenheit neue Unruben in 
der Pfalz, in Schwaben und anderswo auszubrechen 
drohten, nahmen die evangelischen Stände die Sache 
in nähere Ueberlegung und beschlossen nun, besonders 
auf Leibnitzens Betrieb und mit Zuziehung des 
jenaer Mathematikus Erhard Weigel, am 23. Septem- 
ber 1699, mit dem nächsten Jahr einen sogenannten 
. Verbesserten Kalender einzuführen, nach welchem 
mit Weglassung von elf Tagen statt des 19. Februars 
des Jahrs 1700 sogleich der 1. März gezählt, und das 
Osterfest so lange, bis die Fehler’ des gregorianischen 
Kalenders verbessert sein würden, nicht nach cykli- 
scher Rechnung, sondern, sowohl mit Bezug auf die 
Nachtgleiche, als auf den Vollmond, nach astronomi- 
scher angesetzt werden sollte, und zwar nach Kepler’s 
rudolphinischen Tafeln und für den Meridian von 
Uraniburg, der berühmten ehemaligen Sternwarte 
Tycho’s ‘). Diesem Beschlusse der evangelischen Stände 
sind gleichzeitig Dänemark und die Vereinigten Nie- 


1) S. Petri Horrebowii Actorum circa reformationem 
Calendarü narratio historica ex documentis authenticis. Opp. 


Tom. II. 
[21*] 


324 Technische Chronologie. 


derlande, und im Jahr 1701 die evangelischen Kantone 
der Schweiz beigetreten. '). In England ist der neue 
Kalender erst 1752 und in Schweden 1753 eingeführt 
worden. Dort ging man vom 2. September zum 14ten °), 
und hier vom 17. Februar zum 1. März über °). Die 
Russen und Griechen beharren nunmehr in Europa 
allein noch beim. alten Kalender. 

Durch die Weglassung der elf Tage im Jahr 1700 
hatten sich die Evangelischen den Katholiken zwar in 
so weit genähert, dafs sie ihr Jahr zugleich mit ihnen 
anfingen; allein die abweichende Bestimmungsweise des 
Österfestes mufste zuweilen eine Verschiedenheit des 
Tages der Feier und somit neue Streitigkeiten herbei- 
führen. Der erste Fall dieser Art trat im Jahr 1724 
ein, wo die astronomische Rechnung den Vollmond auf 
Sonnabend den Bien, die cyklische hingegen auf Sonn- 
tag den 9. April gab, das Osterfest also für die, Evan- 
gelischen auf den. Dien, für die Katholiken auf den 
16. April traf. Eine zweite Verschiedenheit der Feier 
fand im Jahr 1744 Statt, wo die Evangelischen, das 
Österfest am 29. März, die Katholiken am 5. April 
feierten. Eine dritte würde 1778 und eine vierte 1798 


1) Letztere fingen das achtzehnte Jahrhundert mit dem 12. Ja- 
nuar 4701 an, die ersten elf Tage gar nicht zählend. Helwig’s 
Zeitrechnung S. 75. 


2) Man vergleiche die Parlamentsakte for regulating the com- 
mencement of the year and for correcting the Calendar now 
in use, in den Statutes at Large of England. Vol. VI. p.8 ff. 
England nahm gleich damahls die cyclische Rechnung an. 


*) S. Computus ecclesiasticus inrättad så väl efter. den 
gamla som nya stylen (Stockholm 1780, 8), p- 32. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 325 


eingetreten sein, wenn nicht auf den Antrag Frie- 
drich’s II das Corpus Evangelicorum am 13. Decem- 
ber 1775 beschlossen hätte, den nach der cyklischen 
Rechnung geordneten Kalender unter der Benennung ei- 
nes Verbesserten Reichskalenders anzunehmen '). 
Dem Conclusum sied die evangelischen Kantone der 
Schweiz, Dänemark und Schweden beigetreten. 

Wir haben nun noch die Jahrreehnungen der 
christlichen Völker durchzugehen. Zuvörderst müssen 
wir aber die verschiedenen bei ihnen vorgekommenen 
Jahrepochen kennen lernen. 

Ueberall in Europa wird jetzt das Jahr mit dem 
1. Januar angefangen. Diese Epoche hat sich offenbar 
zugleich mit dem julianischen Kalender von den Rö- 
mern zu uns fortgepflanzt; sie ist aber im Mittelalter 
keinesweges die einzig gebräuchliche gewesen. 

Die Benennung mensis primus für mensis pa- 
schalis kommt bei den Österscribenten Victorius, 
Dionysius, Beda nicht selten vor. Sie ist, wie 
schon (2,227) bemerkt worden, von den Hebräern ent- 
lehnt, denen der Ostermonat Nisan der erste im Kirchen- 
jahr ist. Von einer bürgerlichen Zählungsweise der 
Monate kann hiebei um so weniger die Rede sein, da 
die Christen die Eintheilung ihrer Zeit nirgends auf den 
Lauf des Mondes gegründet, und denselben blofs bei 
der Bestimmung ihres Österfestes berücksichtigt haben. 

Es zeigen sich jedoch in den ersten Jahrhunderten 
der Christenheit manche Spuren, dafs man die Benen- 


t) Man vergleiche über dies alles den Artikel Osterfest 
in Häberlin’s Repertorium des deutschen Staats- und 
Lehnrechts. 


326 Technische Chronologie. 


nung des ersten Monats auf denjenigen Sonnenmo- 
nat übertrug, der in der Regel dem Nisan: entsprach. 
Wie wir oben (1,430) gesehen haben, wurde der April 
von den Syrern mit dem macedonischen Namen Xan- 
thicus und mit dem einheimischen Nisan belegt. Hier- 
nach war es der April, der den Namen des ersten 
Monats erhielt. In den Constitutionibus S. Apostolorum, 
einer in das dritte und vierte Jahrhundert gehörigen 
Schrift, heifst es‘): ,‚Beobachtet die Festtage, zuerst 
„die Geburt Christi am  25sten des neunten Monats, 
„dann Epiphanias am 6ten des zehnten.” Weiterhin 
ist vom Xanthicus als dem ersten und vom, Dystrus 
als dem zwölften Monat die Rede). Auch Epipha- 
nius scheint wenigstens sein Kirchenjahr auf eine ähn- 
liche Weise angefangen zu haben; denn er sagt 71: Dei 
ionusplas cù mAnpowgúýosrar TO Eros, va Vor der Nachtgleiche 
„geht das Jahr nicht zu Ende.” 

Im Occident änderte sich dieser Sprachgebrauch da- 
hin ab, dafs man den März zum ersten Monat machte, 
sei es nun, weil das religiose Jahr der alten Römer mit 
diesem Monat begann (2, 53, 150), oder aus welchem 
Grunde sonst. Der heil. Leo hat Reden über die Fa- 
sten des siebenten und zehnten Monats geschrieben, und 
Gelasius, sein vierter Nachfolger im Pontificat, setzt 
die Einweihung der Geistlichen auf die Fasten des vier- 
ten, siebenten und zehnten Monats ‘). Es werden die 


1) 1. V. ein. SS Patrum, qui temporibus apostolicis Jlo- 
ruerunt, Opera, ed. Cotelerii Vol. I. 


?) e.14 und 17. 
) Haer, LXX, c. 11. 
*) Epist.IX, c.11. Mansi Collect. Gonad Tom. VIJ, col. 39. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 327 


grofsen Quatemberfasten der katholischen Kirche ge- 
meint, die auf Mittwoch nach Inyocavit, nach Pfing- 
sten, nach Kreuzerhöhung (14. September) und Lucia 
(15. December) treffen. 

In Italien scheint aber diese Zählungsweise der 
Monate blofs bei kirchlichen Verhandlungen üblich ge- 
wesen zu sein. In Frankreich dagegen ist sie unter 
den Merovingern auch ins bürgerliche Leben überge- 
gangen. Gregorius von Tours nennt den Julius 
den fünften, den September den siebenten, den Decem- 
ber den zehnten: Monat des Jahrs '). Anderswo °) setzt 
er das Fest des heil. Vincentius auf den XII, Cal. 
mensis XI. Es mufs offenbar XI. Cal. mensis XII heifsen ; 
denn es ist vom 22. Januar, dem Tage dieses Märtyrers, 
die Rede. Aus einem gleichzeitig geschriebenen Buche 
de miraculis sancti Marcellini citirt Mabillon °’) die 
Worte: 4 mense Augusto usque ad mensem Martium, 
qui apud nos primus sine dubio vocitatur ... Noch 
im achten Jahrhundert kommt dieser Jahranfang in 
Frankreich vor; denn in einem Statut des 755 gehal- 
tenen Concilii Vernensis wird verordnet *), ut bis in 
anno synodus fiat. Prima synodus mense primo, quod 
est Martiis Calendis. Vermuthlich hat aber neben die- 
sem Jahranfange zugleich auch der im volksthümlichen 


’) De mirac. S. Martini 1. IV. c.4. De mirac. S; Iuliani 
c.29. De gloria Martyrum e 91. 

?) De gloria Martyrum c.90. 

°) De re diplom. TI, 23, 4. (Ich gebrauche die Ausgabe Paris 
1709, fol.) Auch Fredegarius, der Fortsetzer der Geschichte 
des Gregorius, fängt in seiner Chronik das Jahr mit dem 
1. März an, so wie wieder seine Fortsetzer. 


») Canon 4. S. Mansi's Coll. Conc. Tom. XII, col. 580. 


328 Technische Chronologie. 


Gebrauch nie ganz erloschene mit dem 4. Januar be- 
standen. Wenigstens bleibt sich Gregorius in seiner 
Zählungsweise der Monate nicht gleich; denn er nennt 
einmahl ') als den fünften Monat bestimmt den Mai. 
Um diese Schwierigkeit zu heben, will Mabillon bei 
ihm ein zwiefaches Jahr unterscheiden, das Sonnen- 
jahr, das mit, dem 1. Januar, und das Mondjahr, 
das um den 1. März begonnen haben soll. Man sieht 
aber leicht, dafs sich durch diese schon an sich wenig 
wahrscheinliche Hypothese die angeführten Stellen nicht 
rechtfertigen lassen. Doch wir wollen bei einer Jahr- 
epoche, über die sich wenig Genügendes sagen läfst, 
nicht länger verweilen. 

Weit allgemeiner und das ganze Mittelalter hin- 
durch sind die Jahre entweder mit der Empfängnis 
Mariä, oder mit der Geburt Christi, oder mit der 
Beschneidung, oder mit der Auferstehung ange- 
fangen worden. Zuerst einiges im Allgemeinen ber 
diese vier Jahrepochen. 

Nichts nöthigt uns zu der Steeg dafs 
Dionysius Exiguus, der seine Ostertafel im Jahr 
525 n. Chr. berechnete (2,285), den zu Rom damals 
noch immer gebräuchlichen Anfang des Consularjahrs 
(der letzte Consul Basilius Iunior gehört ins Jahr 541) 
geändert, und die seiner Tafel zum Grunde liegenden 
Jahre von irgend einer andern Epoche gezählt habe. 
Da die Kirche die Geburt Christi auf den 25. Decem- 
ber setzt?), so stellt sich die nach dem Evangelium 


TI De miraculis A. Iuliani c.35. 


"JI Octavo Calendas Aprilis conceptus creditur Christus 
quo et passus: Natus traditur octavo Calendas Ianuarias. 


CHRISTLICHE VOLKER. 329 


acht Tage später geschehene Beschneidung auf den 1. Ja- 
nuar, und dieser Jahranfang — a Circumeisione — 
erhielt somit auch für die Christen eine gewisse Be- 
deutsamkeit. l 

Nachmals hielt man es aber für schicklicher, die 
Jahre ab Incarnatione Domini auch wirklich mit 
dem Tage anzufangen, auf den die Kirche die Geburt 
Christi setzt, zumahl da dieser Tag. dem Wintersolstitium | 
näher war, welches die natürlichste Jahrepoche zu sein 
schien, wie schon Ovid an einer oben (2,55) ange- 
führten Stelle bemerkt‘). Dieser Jahranfang — a Na- 
tivitate — war daher das ganze Mittelalter hindurch 
in Italien , Deutschland und andern Ländern sehr ge- 
bräuchlich. 

Andere fanden es dem Begriff der gei odpxweıs 
oder Incarnatio angemessener, das Jahr mit Mariä 
Verkündigung oder der Empfängnifs — ab An- 
nuntiatione oder a Conceptione — anzufangen, 
welche die Kirche auf den 25. März setzt. Auch die- 
ser Jahranfang ist in vielen Gegenden herrschend ge- 
wesen, in einigen selbst bis auf die neuern Zeiten, 
z.B. zu Pisa und Florenz. Von diesen benachbarten 


Augustin. de trinit.1.IV.c.5. Die lateinische Kirche hat das 
Fest frühzeitig am 25. December begangen. Die griechische fei- 
erte es anfangs am Epiphaniastage den 6. Januar, trat aber im 
vierten Jahrhundert der lateinischen bei. S. Chrysostomi Ho- 
milia in diem natalem Christi. Opp. Tom. U, p.354 ed. Montf., 
und das Schreiben des Johannes von Nicaea in Combefisii 
Hist. haer. Monothelitarum, col, 298 ff. 

1) Gregor XIII hätte den Anfang des Jahrs leicht auf diese 
Epoche bringen können, wenn er statt 10 Tage 21 bis 22 aus- 
gemerzt hätte. 


A 


330 Technische ‘Chronologie. 


Städten fing die erste die Jahre der Incarnatio neun 
Monat sieben Tage früher, die andere zwei Monat fünf 
und zwanzig Tage später an, als wir. Beide wichen 
also in der Zahl ihrer Jahre um eine Einheit von ein- 
ander ab. Jene Zählungsweise wird der Calculus Pi- 
sanus, diese der Calculus Florentinus genannt '). 
Beide sind erst im Jahr 1749 vom Grofsherzoge Franz I 
abgeschaflt worden. Die Verordnung, wodurch der An- 
fang des Jahrs 1750 für alle Toskaner auf den 1. Januar 
gesetzt wird, ist, in Kupfer eingegraben, auf der grofsen 
Arnobrücke zu Florenz aufgestellt”). Die florentiner 
Rechnung ist allgemeiner verbreitet gewesen, als die 
pisaner, und man hat daher bei Begebenheiten aus der 
florentiner Geschichte, .die sich zwischen dem 1. Januar 
und 25. März zugetragen haben, gemeinhin ein Jahr 
mehr zu zählen, als man angegeben findet. Nicht im- 
mer stellen die Geschichtschreiber die Reduction selbst 
an, wie Villani-in. folgender Stelle seiner Florenti- 
ner Geschichte’): ‚Am 25. Januar des Jahrs 1348 
„nach kirchlicher Rechnung — secondo il corso 
„della chiesa di Roma — in der ersten Indiction, oder 
„des Jahrs 1347 nach unserer Weise, die Jahre 
„mit der Verkündigung anzufangen — secondo il ` 
„nostro corso dell’annunziazione della nostra Donna — 
„ereignete. sich ein furchtbares Erdbeben.” 


1) Eine bestimmte Notiz über beide gibt. Covarruvias Var. 
Resol. l. I. c, 12. p. 94 (ed. Francof. 1571, fol.) 


?) Man findet sie unter andern abgedruckt in L Art de véri- 
fieri les dates, Tom: I. p, 24. 


>) L. XII, c. 123. 


CHRISTLICHE VÖLKER, 331 


Beda berichtet‘), dafs die Gallier anfänglich das 
Osterfest am 25. März, als an dem Tage gefeiert haben, 
quando. Christi resurrectio fuisse. tradebatur °). Viel- 
leicht schreibt sich die im Mittelalter, besonders. in 
Frankreich, sehr verbreitete Gewohnheit, das Jahr mit 
dem Osterfeste zu: beginnen, ursprünglich von der 
Verbindung. dieses Festes mit, dem der Verkündigung 
her. Schon frühzeitig finden sich Spuren ‚davon, am 
deutlichsten bei dem im vierten Jahrhundert lebenden 
Zeno Veronensis, der sich in seiner 'mystischen 
Sprache über den Tag der Auferstehung also, äufsert °): 
Idem auf successor itemque decessor, longaeva semper 
aetate novellus, anni parens, annique progenies, ante- 
cedit sequiturque tempora et saecula infinita. Die be- 
sondere Heiligkeit des Osterfestes, das im Mittelalter 
Ffestivitas festivitatum und solemnitas omnium solemni- 
tatum genannt wurde, war es hauptsächlich, die dieser 
Jahrepoche Eingang verschaffte, so unbequem sie auch 
sein mochte, da sie bei ihrem Hin- und Herschwanken 
dem Jahr keine feste Dauer gab. Man begreift, leicht, 
dafs einerlei Tage des März und April in Einem Jahr 
zweimahl oder gar nicht vorkommen konnten. Das 
Jahr 1179 z.B. fing mit dem 1. April an und hörte 
mit dem 19. April 1180 auf; es enthielt also einen voll- 
ständigen April und noch zwei Drittel eines andern, 


d De temp. rat. e 45. ' 


2) Zuerst betrachtete man den Tag der Empfängnifs Christi 
zugleich als den seines Leidens, wie aus der vorhin citirten 
Stelle des Augustinus erhellet. Späterhin setzte man dafür 
den Auferstehungstag. 


3) Tract: 46, p. 272 ed. Ballerin. 


332 Technische Chronologie. 


und wenn sich daher eine Urkunde dieses Jahrs von 
einem der ersten 19 Tage des Aprils datirt findet, so 
weifs man 'nicht, ob das nach unserer Weise gerechnete 
Jahr 1179 oder 1180 gemeint ist, es sei denn, dafs 
ante pascha oder post pascha dabei stände, was ge- 
wöhnlich der Fall ist‘). Auch die Indiction, die sel- 
ten fehlt, hebt gemeinhin alle Zweifel. Eigentlich war 
die Kerzweihe in der Nacht vom Charsonnabend bis 
zum Östersonntage das Signal des beginnenden Jahrs. 
Besonders deutlich erhellet dies aus zwei Urkunden des 
Königs Johann von Frankreich’), von denen die 
erste vom Charfreitage dem 31. März des Jahrs 1562, 
die andere vom Charsonnabend dem 1. April 1365 nach 
der Kerzweihe, also vom ersten Augenblick des neuen 
Jahrs, datirt ist. Auf der geweihten Kerze pflegten die 
chronologischen Merkmale des Jahrs, wie sie die Oster- 
tafeln angaben, nämlich das Jahr Christi, die Indiction, 
die Epakte, der Sonntagsbuchstab, die Ostergrenze, das 
Datum der Osterfeier, die güldene Zahl u. s. w., so 
wie auch der Name und das Regierungsjahr des jedes- 
maligen Papstes verzeichnet zu sein °). 

Man wird leicht erachten, welche Verwirrung diese 
Verschiedenheit des Jahranfangs im gegenseitigen Ver- 
kehr nach sich ziehen mufste. Der Mönch Geryasius 
von Canterbury, der im Anfange des dreizehnten Jahr- 
hunderts schrieb, klagt darüber, bitter in der Einleitung 
zu seiner Chronik mit folgenden Worten *): Inter ipsos 


') S. Mabillon de re diplom. Il, 23,6. 

°) L’Art de vérifier les dates, Tom. I, p; 14. 

"1 Du Cange Glossarium s. v. cereus paschalis und Ma- 
billon II, 23,8. 

"1 Hist. Anglicanae Scriptores X Ga 1652, fol.) col 1336. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 333 


etiam Chronicae scriptores nonnulla dissensio est. Nam 
cum omnium unica et praecipua sit intentio annos Do- 
mini eorumque continentias supputatione weraci enar- 
rare, ipsos Domini annos. diversis modis et terminis 
numerant, sicque in ecclesiam Dei multam mendacio- 
rum confusionem inducunt. Quidam enim, annos Do- 
mini incipiunt computare ab Annuntiatione, alii a Na- 
tivitate, quidam a Circumcisione, quidam wero a Pas- 
sione. Cui ergo istorum magis credendum est? — Man 
würde ein Buch schreiben müssen, wenn man von Re- 
gent zu Regent, von Land zu Land, von Stadt zu Stadt, 
die verschiedenen Jahrepochen angeben wollte.: Vieles 
findet man bei Mabillon, Du Cange'), in dem 
Werke L’Art de verifier les dates?) und in Helwig’s 
Zeitrechnung’) gesammelt; doch bleibt noch immer 
viel nachzutragen übrig. Wir müssen uns auf folgende 
Notizen und Bemerkungen beschränken. 

Die Päpste haben in ihren Bullen und Breven 
alle Arten obiger Jahranfänge gebraucht. Einige rech- 
neten vom 4. Januar. Wie aber die frommen Christen 
über diese heidnische Epoche dachten, geht unter an- 
dern aus folgendem Kanon des Concilii Turonensis 
vom Jahr 567 hervor‘): Cognovimus nonnullos inve- 
niri sesquipedas erroris. antiqui, qui Calendas Tanuarii 
colunt, cum Tanus homo gentilis fuerit: rex quidem, 
sed deus esse non potuit. Quisquis ergo unum deum 


1) Glossarium s. v. annus. 

2) Tom. I, p. 8 ff. und in den folgenden Bänden unter den 
einzelnen Regenten. , 

2) .S..61 ff. Ch ya 

e Mansi Collect. Concil. Tom. IX; col. 803. 


334 Technische Chronologie. 


patrem regnantem cum filio et spiritu sancto credit, certe 
hie non potest integer Christianus dici, qui aliqua de 
gentilitate custodit *). Kein Wunder also, dafs dieser 
Jahranfang, an den sich so manche heidnische Ge- 
bräuche knüpften, an dem Sitz des Oberhaupts der 
Kirche wenig beliebt war. Viel häufiger finden wir 
daselbst das Jahr mit Weihnachten oder mit der Ver- 
kündigung’ Mariä angefangen.‘ Im letztern Falle wird 
bald nach 'pisaner, bald nach florentiner Weise gerech- 
net. Wenn eine Bulle des Papstes Gelasiws II vom 
20. December 4119 datirt ist, ungeachtet er am 29. Ja- 
nuar 1119 stäarb, so darf man nur an den Calculus 
Pisanus denken, um hierin nichts befremdendes zu 
finden. Eben so wenig wird man sich wundern, dafs 
Pius IV die Beschlüsse des 1563 im December geendig- 


1) Auf ähnliche Aeufserungen stöfst man in den Schriften der 
Kirchenväter nicht selten. Die vierte Homilie-des Asterius 
eifert gegen die ausschweifenden Vergnügungen des Festes der 
Kalenden + rg topte rav Kadavdav — dt. des 1. Januars. Eben 
so die fünfte Homilie des Maximus Taurinensis, worin es 
unter andern heifst: Quis sapiens, qui. dominici natalis intel- 
ligit sacramentum, , non ebrietatem condemnet Saturnalium, 
non declinet lasciviam Calendarum, et partem cupiens habere 
cum Christo, particeps nolit ésse: cum ‘Saeculo ?. Ferner die 
455ste Homilie, des Petrus Ghrysologus- von Ravenna und 
eine Rede des Caesarius, Bischofs von Arles, welche also an- 
hebt: Dies Calendarum istarum, fratres carissimi, quas Ia- 
nuarias vocant, a quodam Tano homine perdito ac sacrilego 
nomen accepit. (Opp: Augustini ed, Benedict. Tom. V. App. 
col. 233). Selbst heidnische Schriftsteller misbilligten den syba- 
ritischen Unfug, der am Feste der Kalenden getrieben wurde. 
Man vergleiche Libanii Rede eig rag Karavdas und seine Be- 
schreibung des Kalendenfestes. Ed. Reiske Vol. I, p. 256. Vol. IV, 
p- 1053. 


CHRISTLICHE VOLKER. 335 


ten tridentiner Coneciliums in einer Bulle vom 26. Ja- 
nuar 1563»bestättigt; er rechnet nach florentiner 
Weise. Selbst einerlei Päpste sind hierin nicht ganz 
consequent: verfahren. Im dritten Bande des Werks 
L’Art de werifier les dates steht eine Chronologie hi~ 
storique des Papes, in der bei jedem einzelnen Papst, 
von dem man es weifs, angegeben ist, mit welcher 
Epoche er das Jahr angefangen hat. Innocenz XI, 
der 1691 den päpstlichen Stuhl .bestieg, setzte endlich 
fest, dafs das Jahr mit dem 4. Januar angefangen wer- 
den solle, und dies ist seitdem ohne weitern Wechsel 
geschehen. Dafs übrigens die zu Rom gebräuchlichste 
Jahrepoche das Weihnachtsfest gewesen sein müsse, geht 
schon daraus heryor, dafs man sie nicht selten mos 
oder stilus curiae Romanae genannt findet. ` Auch im 
übrigen Italien kommt sie häufig vor, z.B. zu Mailand. 
Zu Lodi, Lucca und Siena dagegen herrschte der 
Calculus Pisanus. Zu Venedig ist bis auf den Un-. 
tergang der Republik das Jahr in den öffentlichen Akten 
mit dem 1. März angefangen worden. 

Dies war, wie wir gesehen haben (2, 327), Sam 
der älteste Gebrauch der Franken. ` Unter den Caro- 
lingern ward dafür der Jahranfang mit der Geburt 
Christi der herrschende. So setzen die Annales Fran-: 
corum Mettenses bei Bouquet +) die Krönung Karl’s 
des Grofsen auf den Dies natalis domini anni DCCCI, 
da sie doch, nach jetziger Art zu rechnen, am Weih- 
nachtsfeste des Jahrs 800 vor sich gegangen ist. Wenn 
dagegen eben diese aus sehr verschiedenen Quellen ge- 


+) Historiens des Gaules et de la France Tom.Y. p- 350. 


336 Technische Chronologie. 


schöpften Annalen den Kaiser 813 sterben lassen '), so 
fangen sie nach späterer französischen Weise das Jahr 
mit dem Österfeste an. In der Grabschrift bei 
Eginhard) ist das Jahr nach damaligem Gebrauch 
richtig gerechnet; denn sie lautet: Sub hoc conditorio 
situm est corpus Caroli, magni atque orthodoxi Impe- 
ratoris; qui: regnum Francorum nobiliter ampliavit et 
per annos XLVII feliciter rexit. Decessit septuage- 
narius, anno ab Incarnatione Domini D CCC XIV, in- 
dictione VII, V. Calend. Februarias. Eben dieser Jahr- 
anfang kommt noch lange nachher in Frankreich vor. 
So heifst es nach Mabillon?) in den Actis Sancti Ful- 
cranni, die im vierzehnten Jahrhundert geschrieben sind, 
dieser Heilige sei zum Bischof ordinirt worden, anno 
gratiae DCCCCXLIX pr. Non. Februarii, quae dies 
dominica erat, und gestorben anno gratiae Christi 
MVI Idib. Febr. quarta feria, was alles entweder den 
Jahranfang mit dem 25. December oder den heutigen 
voraussetzt. Von letzterm finden sich jedoch in Frank- 
reich bis zum sechzehnten Jahrhundert keine deutliche 
Spuren. In.den Statuten der Kirchen von Cahors 
und Rodez vom Jahr 1289 wird bemerkt *): Nota 
quod numerus lunaris (die güldene Zahl) et littera do- 
minicalis mutantur annuatim in festo Circumcisionis; 
anni wero Incarnationis Domini mutantur in terra ista 


1) P. 358. 

"1 Vita Caroli Magni c.31. 

"NI De re diplom. 1,23, 6. 

*) Thesaurus novus Anecdotorum von D. Mar tene und 
D. Durand; Tom. IN. col. áa: 


CHRISTLICHE VÖLKER. 337 


in festo Annuntiationis Beatae Mariae, et in quibus- 
dam regionibus in festo Nativitatis Domini. Es ist von 
Provinzen die Rede, die damals unter der Herrschaft 
der Engländer standen. In diesen fing man, wie aus 
vielen Urkunden erhellet, das Jahr hier mit Christi 
Geburt, dort mit dem zunächst folgenden Feste der 
Verkündigung an. In dem übrigen Frankreich dagegen 
war es seit der Zeit der Capetinger fast durchge- 
hends gebräuchlich, das Jahr mit dem Osterfest zu 
eröffnen; wenigstens findet sich in den Urkunden und 
- Annalen yom elften bis zum sechzehnten Jahrhundert 
selten ein anderer Jahranfang erwähnt, wobei der Zeit- 
raum vom A.Januar bis Ostern noch zum alten Jahr 


gerechnet wird. Man nannte dies in dem von den 
Engländern besetzten Theil des Landes und in den 
Nachbarstaaten stilo Franciae oder more Gallico dati- 
ren. So ist der zwischen dem Kaiser Friedrich UI 
und dem Herzog Karl von Burgund am 17. Novem- 
ber 1475 abgeschlossene Friede von letzterem more 
Gallico am 31. Januar eben dieses Jahrs, nach jetziger 
Weise 1476, ratificirt worden 1). Als eine Ausnahme ist 
es zu betrachten, dafs in einigen Urkunden des Kö- 
nigs Robert und seines Nachfolgers Heinrich I der 
Calculus Pisanus gebraucht wird). In einer z. B. 
heifst es: Data VII. Calend. Novembris, indict. XII, 
anno XII regnante Roberto Rege ... anno incarnati 
werbi millesimo. Das zwölfte Regierungsjahr des Kö- 
nigs und die zwölfte Indiction geben das Jahr 999. 
Dieser grofsen Verschiedenheit im Datiren wurde end- 


t) Helwig 5.66. 
2) L’Art de vérif. les dates, Tom. T, p. 11. 
1. [22] 


338 Technische Chronologie. 


lich durch ein Edikt Karl’s IX vom Jahr 1563, das 
aber erst 1567 vom Parlement einregistrirt zur Aus- 
führung kam, ein Ende gemacht, indem darin der An- 
fang des Jahrs auf den 1. Januar gesetzt wurde '). Das 
Jahr 1566, das letzte, welches mit dem Osterfest be- 
gann, hatte in Frankreich nur 8 Monat 17 Tage. Erst 
von nun an findet man in dieser Beziehung ein gleich- 
förmiges Verfahren in den französischen Annalen und 
öffentlichen Akten beobachtet. Für die frühern Zeiten- 
mufs man alle jene Jahranfänge gegenwärtig haben, wenn 
man nicht, besonders bei den vier ersten Monaten des 
Jahrs, auf Widersprüche ohne Zahl stofsen will. Die 
benachbarten Länder Lothringen, Franche Comte 
und Burgund folgten dem von Frankreich gegebenen 
Beispiel. 

In den Niederlanden fingen einige Provinzen, 
als Utrecht, Geldern und Friesland, das Jahr 
mit dem Weihnachtfeste an. Zu Delft, Dortrecht 
und in Brabant begann man es mit dem Charfrei- 
tage, in Holland, Flandern und Hennegau mit 
dem Österfeste. Im Jahr 1575 setzte eine Verordnung 
Philipp’s II die Jahrepoche auf den 1. Januar, worin 
sich nach und nach alle, auch die von Spanien abge- 
fallenen, Provinzen vereinigten ?). 

In Arragonien gab der König Peter im Jahr 1350 
den Befehl, das Jahr mit Weihnachten anzufangen, da 
man es zuvor mit dem 25. März begonnen hatte. Das- 


1) Mabillon II,23,7. L’Art de ver. les dates, Tom. I, p. 15. 


2) S. Olivari Vredii Sigilla Comitum Flandriae et Inscrip- 
tiones diplomatum ab iis editorum (Brugis 1639; fol.) p. 228. 
L’Art de ver. les dates Tom. I, p. 26. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 339 


selbe verordneten die spanischen Cortes 1383 und 
der König Johann I von Portugal 1420‘). Dieser Ge- 
brauch fand noch 1526 in Spanien Statt; denn in dem 
Traktat zwischen Karl V und Franz I, welcher der ' 
Gefangenschaft des letztern ein Ende machte, heifst es: 
Ainsy faict, traicté et conclu en la ville de Madrid, 
au diocèse de Toledo, le dimanche, quatorzième jour 
du mois de Janvier 1526, pris à la Nativité de No- 
stre Seigneur selon le style d’Espagne 2). Fast gleich- 
zeitig wie in Frankreich ward es in Spanien und Por- 
tugal gebräuchlich, das Jahr mit dem 1. Januar anzu- 
fangen, ohne dafs jedoch darüber ein ausdrückliches 
Gesetz vorhanden ist. 

Beda bezeugt’), dafs die Angeln das Jahr mit 
dem VIII. Calend. Ianuarii oder dem Weihnachtfeste 
begannen. Nachmals sind drei Jahranfänge auf den 
brittischen Inseln unterschieden worden, der histo- 
rische, gesetzliche oder bürgerliche und der 
liturgische. Der erste hat seit langer Zeit auf dem 
4. Januar, der zweite bis zum. dreizehnten Jahrhundert 
auf dem 25. December und späterhin auf dem 25. März 31. 


t) S. die Vorrede von Don Gregorio Mayans i Siscar zu 
den Obras chronologicas des Marques de Mondejar S. 23 
und 24. 

?) L’Art de verif. des dates, Tom. I. p. 25. 

3) De temp. ratione c. 13. 


i 


+) Wenn einige Chronikenschreiber die Krönung Wilhelm’s 
des Eroberers, die am Weihnachttage vollzogen wurde, in 
1067, andere in 1066 setzen, so haben die erstern das Jahr 1067 
mit eben diesem Tage, die letztern aber erst mit dem folgenden 
25. März angefangen. 


EM 


340 Technische C hronologie. 


und der dritte auf dem 1. Adventsonntage gehafter 71. 
Erst 1752, zugleich mit der Einführung des neuen Ka- 
lenders, ist die bürgerliche Jahrepoche auf den 1. Ja- 
nuar gesetzt worden (2, 324). 

In Deutschland kommt der Jahranfang mit dem 
25. December seit dem elften Jahrhundert vor. Wippo 
sagt in seinem Leben Konrad’s des Saliers°): 
Inchoante anno Nativitatis Christi MXXVII Rex Chuon- 
radus in Ipo regia civitate natalem Domini celebravit. 
Doch war diese Epoche nicht überall üblich. Zu Köln 
fing man von Alters her das Jahr mit dem Osterfeste 
an. Erst die 1310 daselbst gehaltene Kirchenversamm- 
lung verordnete, ut ex nunc de caetero annus Domini 
observetur et in Nativitate Christi innovetur a quolibet 
anno, prout sacrosancta Romana Ecclesia id observat’); 
jedoch behielt man im bürgerlichen Verkehr den alten 
Jahranfang noch immer bei und nannte dies den stilus 
curiae, im Gegensatz des stilus ecclesiasticus. Die Uni- 
versität fing das Jahr mit dem 25. März an. Eben dies 
geschah zu Trier. In den Urkunden heifst dies more 
Trevirensi oder Treverico datiren. Die Gesta Trevi- 
rorum *) lehren, dafs dieser Jahranfang schon 1307 ge- 


1) In dem Annual Register für 1759 steht eine Dissertation 


of the antient manner of dating of the beginning of the year, 
die eine gute Uebersicht über die in England und Schottland 


bis 1752 gebräuchlichen Jahranfänge gibt. 
2) Pistorii Rerum Germanicarum scriptores VI p. 433. 
3) Mansi Collect. Concil. Tom. XXV, p. 243. 


4)" 6,123. S. den zweiten Band von Hontheim’s Prodromus 
Hist. Trevir. diplomatica. 


CHRISTLICHE VOLKER. 341 


bräuchlich war. Rymer') gibt eine Akte Eduard’s III 
von England vom Jahr 1338 (1339) mit der Unterschrift: 
Secundum stilum et consuetudinem Ecclesiae Anglicanae 
et provinciae Treverensis die penultima mensis Februarii, 
Zu Brower’s Zeit, im Anfange des siebzebnten Jahr- 
hunderts, fing man- das. Jahr daselbst schon mit dem 
1. Januar an; doch behielten die Notare noch immer 
die alte Jahrepoche bei?). Erst seit dem westphäli- 
schen Frieden verschwinden alle Spuren eines Jahran- 
fangs mit dem 25. März. Man bediente sich nun der 
Formel stilo communi, um die Epoche des 1. Januar 
zu bezeichnen. Zu Lüttich begann man von Alters 
her das Jahr mit dem Osterabend nach der Kerzweihe, 
wie Johann Hocsem in seinen Gestis Pontificum Leo- 
diensium berichtet. Seine Worte sind 71: Attendendum 
est, quod a tempore, cuius memoria non existit, an- 
norum Nativitatis Domini cumulatio, sive cuiuslibet anni 
succrescentis initium in cereo consecrato paschali hac- 
tenus appensa depingi tabula consuevit, et ab illa hora 
annus dominicus inchoabat. Im. Jahr 1333, sagt er 
weiter, wurde der Anfang des Jahrs auf Weihnachten 
verlegt. Eben diese Epoche war zu Mainz im Ge- 
brauch, und hieraus wurde allmählig seit dem funf- 
zehnten Jahrhundert der 1. Januar. Wie die deut- 
schen Kaiser die Jahre Christi und ihrer Regierung 


1) Acta publica inter Reges Angliae et alios quosvis Im- 
peratores etc. Tom. IL, part. IV. p.43. ; 

2) Antiquitates et Annales Trevirenses L XVII. Tom. II, 
p- 258. 


3) ei, S. Chapeauville’s Sammlung der Gesta Pontificum 
Tungrensium, Trajectensium et Leodiensium. 


342 Technische C hronologie. 


in ihren Urkunden gezählt haben, lehrt Helwig in 
seiner Zeitrechnung '). Die erstern scheinen sie bis 
zur letzten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts ohne 
Ausnahme mit dem 25. December angefangen zu haben. 
In L'Art de verifier les dates wird behauptet ?), dafs 
es Maximilian gewesen sei, der die Epoche des er- 
sten Januars in die kaiserliche Kanzlei eingeführt habe; 
allein. Helwig zeigt, dafs sowohl dieser Kaiser, als 
Karl V und Ferdinand I noch beim 25. December 
geblieben sind. So ist Maximilian’s Testament vom 
30. December 1519 datirt und am 6. Januar desselben 
Jahrs vollzogen. 

Der Calculus Pisanus ist in Deutschland, so 
wie in Portugal, Spanien und auf den britischen In- 
seln, nicht gebraucht worden. In Italien, wo er mei- 
stens nur vorkommt, finden sich sogar Spuren, dafs 
man ein ganzes Jahr mehr als gewöhnlich gerechnet 
hat, wozu eben dieser Calculus Anlafs gegeben haben 
mufs, bei dem man schon drei Vierteljahre mehr zählt. 
Man hat nämlich zwei Bullen von Pascal II, der am 
14. August 1099 die päpstliche Weihe erhielt. Die erste 
ist vom 14. Februar, die andere vom 21. März 1103 
datirt, und beide sind mit der Indictio X und dem 
dritten Regierungsjahr bezeichnet’). Diese Merkmale 
passen auf das Jahr 1102, und da die Bullen vor dem 
25. März ausgeferugt sind, so bleibt nichts übrig, als 
entweder einen Irrthum des expedirenden Kanzlers oder 
jene ungewöhnliche Zählungsweise anzunehmen. 


1) 8.68 und 143. ` 
"1 Tom.I, p- 16. 
"31 Mabillon II,25,9. Du Cange v. annus col. 464. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 343 


So verschieden aber auch die im Mittelalter bei 
öffentlichen Verhandlungen gebräuchlichen Jahrepochen 
sein mochten, so hat man doch im bürgerlichen Ver- 
kehr nie aufgehört, den 1. Januar als den Jahranfang 
zu betrachten. Die güldenen Zahlen und die Sonntags- 
buchstaben, von denen die Bestimmung des Österfestes 
abhängt, haben immer mit dem 1. Januar gewech- 
selt (2,336). Die Tafeln und Rechnungen der Astrono- 
men und Astrologen waren auf das gewöhnliche julia- 
nische Jahr gestellt. Die Martyrologien und Kalen- 
der, so viel ich deren zu vergleichen Gelegenheit ge- 
habt habe — einige darunter gehen tief ins Mittelalter 
zurück ') — fangen mit dem 1. Januar an. Stets blieb 
dieser Tag ein Volksfest, an welchem man nach alurö- 
mischer Sitte Geschenke und Glückwünsche austauschte. 
Es war also sehr natürlich, dafs die Regierungen end- 
lich allgemein zu dieser Epoche zurückkehrten, so gröfse 
Vorurtheile auch die frommen Gemüther gegen dieselbe 
hegen mochten. 

Nun wollen wir die von den christlichen Völkern 
gebrauchten Jahrrechnungen durchgehen. 

In den ersten Jahrhunderten nach Christus ge- 
brach es dem Occident gänzlich an einer fortlaufenden 
Aere, Man bezeichnete die Jahre entweder nach dem 
Regierungsantritt der Kaiser, oder noch gewöhnlicher 
nach den Consuln. So finden wir die im westlichen 
Europa gehaltenen Concilien in der Regel nach den 
Consuln datirt, z.B. das erste von Toledo nach dem 
Consulate des Stilico (400 n.Chr.). Ein ausdrückliches 


1) Z.B. ein Calendarium vom Jahr 826 in d’Achery Spici- 
legium Tom. II, p. 64. 


344 Technische Chronologie. 


unter den Consuln Iulianus und Probianus (322 n. Chr.) 
gegebenes Gesetz Constantin’s bestimmt, dafs keine 
Constitution rechtskräftig sein solle, wenn nicht Tag 
und Consuln darin benannt seien 71. Noch 537, kurz 
vor Erlöschung des Consulats, bestätigte Iustinian 
diese Verordnung dahin, dafs in allen Instrumenten 
zuerst das Regierungsjahr des Kaisers, dann die Namen 
der Consuln und zuletzt Indietion, Monat und Tag 
bemerkt werden sollten ?). 

Nach Verlegung des Kaisersitzes in den Orient wurde 
in der Regel (man weifs nicht genau, von welchem Jahr 
an) ein Consul zu Constantinopel und einer zu Rom 
gewählt und nach beiden, wie früher, das Jahr bezeich- 
net. Zuweilen liefs man aber den Namen des einen 
in den Fastis weg, z.B. im Jahr 413 den des Hera- 
clianus, des Consuls im Occident, weil er rebellirt 
hatte °); Oefters wurde auch nur in der einen Hälfte 
des Reichs ein Consul ernannt, z. B. 4141 im Orient. 
Kannte man den Namen des einen Consuls noch nicht, 
so nannte man blofs den des andern mit dem Beisatz :: 
et qui nuntiatus fuerit 1). Oefters findet sich ein Jahr 
mit post consulatum, perà tiy vmarelay, der vorherge- 
henden Consuln bezeichnet, wenn es auch seine eige- 
nen hatte, z. B. das Jahr 429 eben so durch post con- 
sulatum Felicis et Tauri, wie durch Florentio et Dio- 
nysio Coss.’). Wurde, welcher Fall auch vorkam, gar 


1) Cod. Theodos. 1.T.tit. I. const. 1. 

2) Novella XLVII. 

"1 Cod. Theodos. 1. XV. tit. XIV, const. 13. 

*) Ib. 1.VI. tit. XXVII. const. 23. 1. X. tit. X. const: 34. 

°) Man vergleiche Pagi’s Critica in Annales Baronii und be. 
sonders Petri Relandi zum Gebrauch sehr bequeme Fasti Con- 


CHRISTLICHE VOLKER. 345 


kein Consul gewählt, so war man auf das post consu- 
latum beschränkt. So finden wir die Jahre 536 und 
537, in denen es keine Consuln gab, durch P. C. Be- 
lisarii anno I und II angedeutet. Im Jahr 434 wird 
Theodorus Paulinus als der letzte Consul des Occi- 
dents genannt. Der letzte. Consul im Orient und über- 
haupt der letzte Privatmann, der dem Jahr seinen Na- 
men lieh, war Flavius Basilius Iunior im Jahr 541. 
Nachher zählte man’ noch 25 Jahre, bis 566 einschliefs- 
lich, post consulatum Basilii fort, woraus erhellet, dafs 
man das Consulat nicht als abgeschafft, sondern nur 


als unbesetzt ansah''). 

‘Iustin der Jüngere, der Nachfolger Iusti- 
nian’s, stellte das Consulat in einer eigenthümlichen 
Form noch einmahl wieder her. Schon lange vor ihm 
hatten die Kaiser dasselbe als eine Veranlassung be- 
trachtet, sich durch Spiele und Spenden beim Volke 


sulares (2,146), wo man angegeben findet, wie jedes einzelne 
Jahr sowohl in den Rechtsquellen als Geschichtswerken bezeich- 
net vorkommt. ` 

1) Wie Pagi zeigt (Dissert. Hypatica p.319), wurden die 
Postconsulatjahre entweder so genommen, dafs man das erste 
Jahr nach Basilius durch anno P. C. Basilii, das zweite durch 
anno P. C. Basilii secundo, oder das erste durch anno secundo 
P. C. Basilii, das zweite durch anno tertio u.s.w. bezeichnete. 
Letztere Zahlungsweise kommt unter andern in einer zu Arles 
gefundenen Grabschrift beim Baronius (Annales ad ann. 587) 
vor, die defshalb merkwürdig ist, weil sich sonst nirgends eine 
so grofse Zahl von Jahren P. C. Basilii erwähnt findet. Sie lautet 
also: Obiit bonae memoriae Caesaria medium noctis die Do- 
minico inlucescente VI. Id. Decembris quadragies et VI. P. C. 
Basilii Junioris V. C. anno XII Regni Domini Childeberti Re- 
gis, Indictione quinta. Der Ferie und Indiction nach gehört 
dieses Monument ins Jahr 586. 


346 Technische Chronologie. 


beliebt zu machen. In dieser Absicht nahmen es Ana- 
stasius, Iustin und Iustinian gleich mit den er- 
sten Calendis Ianuariis an, die sie als Kaiser erlebten. 
Der jüngere Iustin nun wollte zwar die Privat- Con- 
suln nicht wiederherstellen, aber doch die Gelegenheit, 
seinen Regierungsantritt durch Feste zu verherrlichen, 
nicht unbenutzt lassen. Er legte sich daher am 1. Ja- 
nuar 567, in seinem zweiten Regierungsjahr (sein Vor- 
gänger war am 14. November 565 gestorben), den Con- 
sultitel bei, und liefs nun in den öffentlichen Akten 
die Jahre eben so von seinem Consulat, wie von sei- 
nem Regierungsantritte zählen. So findet sich das 
Jahr 567 mit anno secundo Justino Augusto primum 
solo Consule, das Jahr 568 mit anno tertio, P. C. Iu- 
stini primo u. s.w. bezeichnet‘). Auf gleiche Weise 
fuhren seine Nachfolger fort; wie lange, wird sich 
schwerlich genau ausmitteln lassen, da der öffentlichen 
Akten aus spätern Zeiten nur wenige vorhanden sind. 
Zum letztenmahl finde ich das post consulatum in 
dem Schreiben, wodurch der Kaiser Iustinian II im 
Jahr 687, im zweiten seiner Regierung und nach sei- 
nem Consulat, die Akten des seit 680 zu Constantinopel 
gehaltenen Concilii bestätigt). Leo Sapiens, der 
886 den Thron bestieg, hob endlich die obgedachte 
Verordnung Iustinian’s förmlich auf’). 

Als Karl der Grofse zum Kaiser des Occidents 
gekrönt war, nahm er, um den Imperatoren des Orients 
in keiner Beziehung nachzustehen, den Consultitel gleich- 


*) S. Pagi l. c. p. 329 fl. 
°) Mansi Collect. Concil. Tom. XI, col. 738. 
’) Pagi p.362. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 347 


falls an. Das Edikt, wodurch er die von ihm verbes- 
serten Gesetze der Longobarden sanctionirt, ist folgen- 
dermafsen datirt: Anno ab Incarnatione Domini nostri 
Iesu Christi DCCCI, indicts IX, og regni nostri in 
Francia XXXIII, in Italia XVIII, consulatus autem 
nostri primo +). Mehrere seiner Nachfolger, als Ludwig 
der Fromme, Ludwig: und Karl der Kahle, 
folgten seinem Beispiel, wovon man die»Belege bei 
Du Cange?) und Pagi’) nachsehen kann. 

Als um die Mitte des vierten Jahrhunderts n. Chr. 
die Consularäre schwankend zu werden anfing, kamen 
de Indietionen in Gebrauch. So heifsen die einzel- 
nen, mit‘dem 1. September beginnenden, Jahre eines 
funfzehnjährigen Zeitkreises, die man in stets wieder- 
kehrender Ordnung fortzählte, indem man, ohne Rück- 
sicht auf die Anzahl der seit irgend einer Epoche ab- 
gelaufenen Cykel, ganz einfach angab, dafs etwas in 
der oder der Indiction geschehen sei. Diese im ganzen 
Mittelalter sehr gewöhnliche Bezeichnungsweise der Jahre 
ist aus der spätern Steuerverfassung des römischen Reichs 
hervorgegangen, wie man schon früherhin vermuthet, 
aber erst neuerdings Hr. von Savigny in seiner Ab- 
handlung: Ueber die Steuerverfassung unter 
den Kaisern *) befriedigend nachgewiesen hat. 


t) Sigonius de regno Italiae LIN. ad ann. 801. 
?) Glossarium v. Consul. 
3) ].c.p. 364 ff. 


1) S. die Schriften der Berliner Akademie aus den 
Jahren 1822 und 23. Historisch - philologischer Theil von 
S-57 an. 


348 Technische Chronologie. 


Als Basis der zu erhebenden Grundsteuer diente ein 
Kataster, welches von Zeit zu Zeit erneuert wurde. Für 
jedes Steuerjahr, das mit dem 4. September anfing, wurde 
die Grundsteuer im Ganzen bestimmt, und dann durch 
die aus dem Kataster bekannte Zahl der Steuerhufen 
dividirt, wodurch sich ‘unmittelbar ergab, ‘wie viel 
jede Steuerhufe.') für dieses Jahr: an Grundsteuer zu 
zahlen habe. Die Zahlung; erfolgte in drei gleichen 
Terminen am 1. Januar, 1. Mai und gegen Ende des 
Steuerjahrs °). 

Diese Steuereinrichtung findet sich zwar nirgends 
vollständig und im Zusammenhange beschrieben ; allein 
die beiden Hauptbestandtheile derselben , der in jedem 
Jahr neu bestimmte Steuersatz (£rıäunsıs, delegatio, in- 
dictio), und die gleichen Steuerportionen, die von jeder 
Hufe entrichtet wurden, lassen sich durch unwider- 
sprechliche Zeugnisse darthun, wefshalb ich auf die er- 
wähnte gehaltvolle Abhandlung verweise. 

Dafs der Cyclus der Indietionen ursprünglich 
eine Steuerperiode war, lehrt ıheils die Identität des 
Anfanges des Steuerjahrs und der Indietionen, wie sie 
in der Chronologie gewöhnlich gerechnet werden, theils 
und noch mehr der Name /ndictio, welcher vom Steuer- 
satz auf das Steuerjahr selbst übergegangen ist’). Dieser 


1) Caput. Hieraus ist spät im Mittelalter Capitastrum_ als 
Name des Grundbuchs, opd durch Corruption Catastrum 
entstanden. 

?) Tripertito autem omnia fiscalia inferantur ... videlicet 
Cal. Ianuariis, et Cal. Mais, et ad finem indictionis in tres 
aequas partes divisa. Cod. Just. X,16,13. 

°) Indictio heifst im Allgemeinen quidquid in praestationem 
indicitur, wird jedoch nur von der Grundsteuer gebraucht. In- 


CHRISTLICHE VÖLKER. 349 


Zusammenhang der chronologischen Indictionen mit dem 
Steuerwesen liegt so nahe, dafs er auch im Mittelalter 
nie ganz in Vergessenheit gerathen ist. Dahin deutet 
schon der altdeutsche Ausdruck Römer-Zinszahl, 
unter welchem die Indiclion in den deutschen Volks- 
kalendern bis auf die neusten Zeiten angesetzt worden 
ist, weil das Reichskammergericht zu Wetzlar bis zu 
seiner Auflösung nach Römer-Zinszahlen datirt bat '). 
Fragt man nun weiter, sagt Hr. von Savigny,. 
welche Einrichtung im Steuerwesen darauf führen 
konnte, gerade eine funfzehnjährige Periode auszuzeich- 
nen, so bietet sich keine natürlicher dar, als die all- 
gemeine Erneuerung der Kataster im römi- 
schen Reiche. "Diese Erklärung hat so viel innere 
Wahrscheinlichkeit, dafs eben um ihretwillen die sonst 
unerweisliche Thatsache des funfzehnjährigen Katasters 
angenommen werden darf. Da dieser Cyclus das Drei- 
fache des alten römischen Lustri ist, so könnte man 
sich vorstellen, dafs der Provinzialeensus mit dem Bür- 
gercensus gleichzeitig, nur letzterer öfter gehalten wor- 
den sei. Allein vor August kann kaum eine etwas 


dictiones non personis sed rebus indici solent. Cod, Iust.X,16,3. 
So beim Lactantius in folgender Stelle: ... ut enormitate in- 
dictionum consumtis viribus colonorum desererentur agri et cul- 
turae verterentur in silvam. De mort. persec. c.7. Es scheint in 
diesem Sinne zuerst bei Plinius dem Jüngern vorzukommen. 
Paneg. c. 29. Von den Steuerjahren wurde es erst dann ge- 
nommen, als man nach solchen zu zählen anfing. 

1) Aventinus hatin der Uebersetzung seiner Annales Boiorum 
einige Urkunden des neunten und zwölften Jahrhunderts deutsch 
mitgetheilt (wiederhohlt in Schilter’s Glossarium p. 427 1. in 
denen er die Angabe z. B. der ersten Indiction so überträgt: 
der kaiserlichen stewr anlegung im ersten jahr. 


350 Technische Chronologie. 


gleichförmige Steuerverfassung der Provinzen angenom- 
men werden, und schon unter ihm kommt kein regel- 
mäfsiger Bürgercensus mehr vor, indem er während 
seiner langen Regierung überhaupt nur dreimahl den 
Census veranstaltet hat "3. 

Hr. von Savigny ist geneigt, für den Anfang 
des dritten Jahrhunderts n. Chr. eine zehnjährige 
Erneuerung der Katastrirung anzunehmen, weil sich in 
einem Fragment des Ulpian die Bestimmung findet, 
dafs nur diejenigen Grundstücke als Aecker oder Wie- 
sen gelten sollen, die als solche während der letzten 
zehn Jahre genutzt worden wären ?). Er räumt jedoch 
die Mö,'ichkeit ein, dafs der funfzehnjährige Cyclus 
schon früher gegolten hat, und daß die zehn Jahre 
beim Ulpian davon ganz unabhängig sind. 

Im Chronicon Paschale heifst es unter Ol. 183 °); 
Tpõrov Gre zët £ xal denuernpidos ray Ivðlxrwy *) dd Tpu- 
zov Zee Tatou. ’IovAlov Kalrapoc, das erste Jahr des 
„funfzehnjährigen Cyclus der Indictionen bat mit dem 
„ersten Jahr des Caius Iulius Cäsar seinen Anfang ge- 
„nommen.” Gleich nachher folgt mit Uncialbuchsta- 
ben: ’Apxn "Ivdızrıwvw, Anfang der Indictionen. 
Unter dem ersten Jahr von Cäsar’s Herrschaft wird 
hier das erste der antiochenischen Aere (1, 468) ver- 


1) Suet. Aug. c. 27. Monum. Ancyranum Tab. II. 


?) ... et id arvum, quod intra decem annos proximos sa- 
tum erit, quot iugerum ... pratum, quod intra decem annos 
proximos sectum erit, quot iugerum. Dig. L, 15,4. 

°) S. 187 der par. Ausg. 


*) Für ènıivéunorg oder ivdıxzıWv findet sich bei den Byzantinern 
auch d ivdixrag. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 354 


standen. Man sieht also, dafs der Verfasser. dieses 
Chronicon, vermuthlich ein Antiochener, den Ur- 
sprung der Indictionen auf das Jahr 705 d. St. oder 
49 v. Chr. setzt. Von hier an zählt er die Jahre regel- 
mäfsig nach Indictionen fort, bis Ol. 273, wo er beim 
dritten Consulat des Constantinus und Licinius, d.i, 
beim Jahr 1066 d. St., 313 n. Chr., anmerkt '): ’Ivdix- 
rıwvwv Kwysavrııavöv Zuzeiäen deeg, hier nehmen die 
„‚eonstantinischen Indictionen ihren Anfang.” Merk- 
würdig ist es, dafs auch die Jahre der antiochenischen 
Aere mit dem 1. Gorpiäus oder September beginnen, 
und dafs sich beide Indictionskreise, der antioche- 
nische und der constantinische, genau a: einan- 
der schliefsen, indem auf den Zeitraum vom 3. Septem- 
ber 705 d. St. bis zum 1. September 1065, wo der 
neue Kreis anfängt, gerade vierundzwanzig 15 jährige 
Cykel gehen. 

Es läfst sich nicht wohl annehmen, dafs die ganze 
Notiz von dem frühern Kreise auf einem Irrthum beruht, 
wenn wir gleich bis zum vierten Jahrhundert n. Chr. 
nirgends weiter eine Spur ‚von Indietionen finden. Hat 
man wirklich in Syrien schon seit dem Anfange der 
antiochenischen Aere hin und wieder nach Indictionen 
gezählt, so setzt dies freilich die Existenz eines funf- 
zehnjährigen Steuerkreises wenigstens in den östlichen 
Gegenden des römischen Reichs voraus. Dadurch liefse 
sich zugleich die sonst unerklärliche Verschiebung der 
Epoche des syrischen Jahrs vom 1.Oktober auf den 
1. September (1,454) rechtfertigen. = 


U $.281. 


352 Technische Chronologie. 


Die älteste sichere Erwähnung der Indiction 
als eines Zeitmerkmals findet sich in einem Edikt des 
Constantius vom Jahr 356 '). Es fragt sich, warum 
das Chronicon Paschale die Indictionsrechnung ge- 
rade an den Cyclus geknüpft hat, der am 1. September 
312 n. Chr. seinen Anfang nahm. Offenbar weil sich 
dieselbe, wenn sie anders schon wirklich früher existirte, 
erst damals über das gesammte römische Reich zu ver- 
breiten anfing, ob in Folge gesetzlicher Bestimmungen, 
oder nur des allgemein gefühlten Bedürfnisses 'einer 
festen Bezeichnungsweise der Jahre, steht dahin. Die 
Zeitumstände waren übrigens bedeutungsvoll genug, um 
zu einer solchen Neuerung Anlafs geben zu. können. 
Constantin, der in den westlichen Provinzen des 
Reichs schon seit 306 regiert hatte, gelangte gegen Ende 
Oktobers 312 21 durch Besiegung seines Gegners Ma- 
xentius zum Besitz Italiens und gewissermafsen zur 
Alleinherrschaft, und gab von nun an eine entschiedene 
Vorliebe für das Christenthum zu erkennen. Dafs man 


£) Oder 357; denn da der Februar des Jahrs 356 nicht zur 
45ten Indiction pafst, so mufs entweder Indict. XIV oder Constan- 
tio VIIII et Tul. II Coss. gelesen werden. Cod. Theod. XI, 12, 2. 
In einem Fragment des Athanasius de Synodis wird schon 
bei Erwähnung des antiochenischen Concilü vom Jahr 341. die 
vierzehnte Indiction genannt (Opp. Tom.I. Part.2.p.737); allein 
der Kirchenvater hat dieses Werk erst in den letztern Jahren 
seines Lebens geschrieben, wo die Indictionen bereits sehr ge- 
bräuchlich sein mufsten. 

2) Das Datum der Schlacht am Pöns Milvius ist nicht genau 
bekannt. Imminebat dies, sagt Lactantius bei der Beschrei- 
bung derselben, guo Maxentius imperium receperat, qui est 
ad sextum, Calendas Novembris. De mort. persec. ©. 4A. 


CHRISTLICHE VÖLKER. ` 353 


bei der Rechnung nach Steuerjahren den herkömmlichen 
Anfang derselben ungeändert liefs, darf uns um so we- 
niger befremden, da auch andere Jahrrechnungen der 
alten Welt, z. B. die philippische, antiochenische und 
diocletianische Aere, nicht das Datum der Begebenhei- 
ten, die ihnen zum Grunde liegen, sondern den zu- 
nächst vorhergehenden Jahranfang zur Epoche haben. 
Was Scaliger ') über den Zusammenhang der 
Indietionen mit den Quinquennalien und Decen- 
nalien der römischen Kaiser ?) sagt, ist, wie schon 
Pagi bemerkt ?), theils unyerbürgt, theils unrichtig. 


1) Emend. temp. 1.VI. p. 501. 


"1 Dio Cassius erzählt (l. LIII, c. 43 und 16), August habe 
im Jahr 727 d. St. die Herrschaft über das römische Reich auf 
zehn Jahre übernommen, und sie sei ihm nachmals von zehn zu 
zehn Jahren erneuert worden. Hiervon leitet er die Quinquen- 
nalia und Decennalia ab, welche die Imperatoren, obgleich 
auf ihre ganze Lebenszeit gewählt, gleichsam als Erneuerungsfest 
ihrer Herrschaft von fünf zu fünf Jahren mit grofsem Pomp zu 
feiern pflegten. Bis auf Commodus sagte man Decennalia 
l prima, secunda, tertia, nachmals Decennalia, Vicenna- 
lia, Tricennalia. Beim Antritt der Regierung eines Kaisers 
that man Gelübde für sein Wohl in quinquennium oder decen- 
nium, und nach Ablauf dieses Zeitraums brachte man sie dar, 
indem man sie auf ähnliche Zeiträume -wiederhohlte. Die Quin- 
quennalia bildeten aber eben so. wenig, wie die Lustra, die 
ihnen ursprünglich zum Grunde gelegen haben mögen, regel- ` 
mäfsig begrenzte Zeitabschnitte; denn ste wurden öfters schon 
nach Ablauf von vier Jahren gefeiert. Der dunkle Gegenstand ist 
zuerst von Pagi aufgeklärt worden, Dies, hypat. P. II, c. 2 u. 3. 
Ganz neuerlich hat Hr. Eichstädt in einer akademischen Schrift 
De votis X, XX et XXX Imperatorum Romanorum gehan- 
delt. (Jena 1825). 


°®) erp 102 ff. 
u. [23] 


354 Technische Chronologie. 


Eben so wenig hält eine scharfe Prüfung aus, was 
Gothofred über einen vierfachen Gebrauch der Indictio- 
nen im Codex Theodosianus bemerkt '). Er un- 
terscheidet nämlich eine Indictio Italica, Orien- 
talis und zwei afrikanische, von denen die erste 
312, die zweite 313, und die beiden letzten 314 
und 315 angefangen haben sollen. Dafs die Orientalis 
von der Italica nicht verschieden sei und beide mit dem 
Jahr 312 anfangen, zeigt schon Noris ?). Gothofred 
ist dadurch irre geleitet worden, dafs er einem Consu- 
lat bald die Indiction der ersten acht, bald die der 
letzten vier Monate beigeschrieben fand, was ganz in 
der Ordnung ist; denn man sieht, dafs dabei alles auf 
das jedesmahlige Datum ankommt °). Was die beiden 
afrikanischen Indictionen betrifft, so hat mir Herr 
Biener erlaubt, darüber aus einem handschriftlichen 
Aufsatze von ihm folgendes mitzutheilen: Für Africa 
„proconsularis nimmt Gothofred eine Indietion 
„an, welche 314 anfangen soll. Er gründet sie auf 
„1.8.C. Th. de indulg. XI, 28, und findet hier, dafs 
„die Indietionszahlen um zwei Einheiten zu klein sind. 


1) In seinem Laterculus indictionum XXIV, quarum mentio 
fit diserte in Codice Theodosiano. Chronologia Cod. Theod. 
Tom. I. p. CCV der Ausg. Lipsiae 1736, fol. Das Nähere an 
mehreren Stellen seines Commentars. 

?) Annus et Epochae Syromacedonum 1.IV. c. 4. p. 406 f. 

*) Wenn das Chronicon Paschale bei den Indictionen immer 
ein Jahr zu wenig zu zählen scheint, so mufs bemerkt werden, 
dafs es einem jeden Consulat nicht die Indiction beischreibt, 
welche in demselben anfängt, sondern die, welche ihm seinem 
gröfsern Theil nach angehört und auf welches die drei, Zahlungs- 
fristen der Steuerpflichtigen fallen (2,348). ` 


CHRISTLICHE VÖLKER. 355 


„Erklären wir aber die Stelle so, dafs die Indictions- 
„bezeichnung von den ersten acht Monaten des Jahrs 
„entnommen ist, so sind die Zahlen nur um eins zu 
„klein, und ich glaube demnach, eine eigene afrika- 
„nische Indiction annehmen zu müssen, welche 313 
„anfing. Diese Stelle ist schon Scaliger und Petavius 
„„beschwerlich gewesen, und sie haben, wie Gothofred 
„„bemerkt, emendirt. Ich kann diesen Emendationen 
„nicht beipflichten, weil mehrere andere Gründe für 
„die Annahme einer besondern afrikanischen Indiction 
„sprechen. Einmahl ist Constantin erst 315 in den 
„Besitz von Afrika gekommen, wie Gothofred bei 
„l. 6. de indulg. erwiesen hat; auch mag er wol das 
„„Steuerwesen daselbst wenig regulirt gefunden haben, 
‚so dafs eine neue Einrichtung nöthig war. Dann ist 
„hier sehr entscheidend die Novella posttheodosiana 36 
„(nach der Zählung im Jus civile anteiustinianeum, 
„Berlin 1815, Tom. II. p. 1281) von Valentinian aus 
„dem . Jahr. 438. Hier werden alle Steuerreste für 
„Italien bis zur vierten, für Afrika bis zur dritten In- 
„diction erlassen, was höchst wahrscheinlich sich auf 
„dasselbe Steuerjahr bezieht. Gothofred kannte diese 
„Novelle nicht; sie ist erst 1766 aus einer ottobo- 
„nischen Handschrift edirt. Für die Dioecesis Afri- 
„cae nimmt Gothofred eine Indiction an, welche 
„315 anfängt. Seine Beweisstelle ist 1.3 de equor. col- 
„lat. XI, 17 vom März 401. Hierin wird die zwölfte 
„Indiction als praesens angegeben. Er berücksichtigt 
„nicht, dafs die Stelle aus den ersten Monaten des 
„„Jahrs herrührt, und findet also hier drei Einheiten 
„zu wenig. In der That aber fehlen nur zwei, da im 
„März 401 die Indietion 14 war. Noch eine zweite 
[23*] 


356 | Technische C hronologie. 


„‚eigenthümliche Indietion für Afrika anzunehmen, halte 
„ich nicht für thunlich. Emendiren wir ex praecedenti 
„statt ex praesenti, so haben wir nur eine Einheit 
„zu wenig, und auch diese Stelle dient dann zum Be- 
„weise für die um eins geringere Zahl der afrikanischen 
„Indiction. Ob aber diese Indiction in Africa, abge- 
„sehen von der Steuererhebung, auch zur Zeitbestim- 
„mung gebraucht worden ist, mufs bezweifelt werden, 
„bis sich Beweise dafür vorfinden. 

Aufser dem Codex Theodosianus ergibt sich 
nirgends eine Spur einer solchen Verschiedenheit der 
Indietionsrechnung, es sei denn, dafs man so manche 
in den Handschriften verderbte oder unrichtig von spä- 
terer Hand hinzugefügte Zahlen dahin deuten wollte. 
Dionysius Exiguus kennt keine andere Indiction, als 
die vom Jahr 312. Schon er gibt ') die in allen chro- 
nologischen Büchern wiederhohlte Regel, dafs man, um 
die Indiction eines Jahrs n. Chr. zu finden, zur Jahr- 
zahl 3 addiren und die Summe durch 15 diyidiren 
müsse, wo denn der Rest, oder im Fall kein Rest 
bleibt, 15 die Indiction ist ê), welches Verfahren sich 
darauf gründet, dafs unter andern drei Jahre v. Chr. 


t) Argumenta paschalia (2,287) No. II. 

2) Dies wird auch so ausgedrückt, dafs man die Jahrzahl durch 
15 dividiren, und zum Rest, oder, falls kein Rest bleibt, zu 15, 
drei addiren solle. Es versteht sich, dafs die Summe nie gröfser 
als 15 sein darf, also nur der Ueberschufs in Rechnung zu brin- 
gen ist, wenn sie 15 übersteigt. Die 24ste Indiction, welche 
sich nach L'Art de vérifier les dates (Tom. I. p.38) in einer 
Urkunde des Jahrs 1023 findet, gibt nichts weiter als eine grobe 
Unwissenheit des Concipienten zu erkennen, der, von einer 
frühern Indiction vorwärts zählend, auf die 24ste kam, ohne zu 
wissen, dafs der Kreis mit 15 von vorn anfängt. i 


CHRISTLICHE VÖLKER. 357 


ein neuer Indictionskreis angefangen haben mülfste, 
wenn die Rechnung wirklich schen damahls im Gange 
gewesen und seitdem ununterbrochen fortgeführt wäre. 
So ergibt sich für das Jahr 1825 die Indiction 13, die 
jedoch bereits mit dem 1. September 1824 ihren An- 
fang genommen. Verlangt man nicht die Indiction, 
die dem gröfsten Theil des Jahrs angehört, sondern 
die, welche in ihm beginnt, so mufs man zur Jahrzahl 
4 addiren. 

Diese Regel ist hin und wieder dahin mifsverstan- 
den worden, dafs sich die ganze Indietionsrechnung von 
einem drei Jahre v. Chr. im römischen Reiche veran- 
stalteten Census herschreibe. So sagt Duranti '): 
Caesar Augustus edictum proposuit, ut describeretur 
universus orbis, id est, ut quilibet aestimaret bona sua, 
deseribens orbem sub tributo sibi singulis quindecim 
annis reddendo, quod quidem tempus divisit per tria 
lustra etc. Nachdem er noch mehreres Ungehörige über 
diesen Census hinzugefügt hat, gibt er als Grund jener 
Addition von drei Jahren an, quia tot praecesserant de 
indictione, quando Christus natus fuit, vel quia prae- 
missum edictum Caesaris tribus annis praecessit natipi- 
tatem Christi. Vermuthlich meint er die Schatzung, von 
welcher der Evangelist Lucas im Anfange seines drit- 
ten Kapitels spricht. Dafs aber diese mit unsern In- 
dictionen in keinem Zusammenhange stehe, werden wir 
unten sehen. 

Noch unstatthafter ist die bei Cedrenus’) und 
andern spätern, der lateinischen Sprache unkundigen, 


1) Speculum Iuris 1.1, part. 2, p. 281 ed. Francf. 1612, fol. 
?) Hist. compend. p. 327 ed. Paris. 


358 Technische Chronologie. 


Byzantinern vorkommende Notiz, dafs sich die Indietio- 
nen von August’s Siege bei Actium datiren, eine 
Notiz oder: vielmehr Vermuthung, die sich gewifs auf 
nichts weiter gründet, als auf die seltsame Etymologie, 
nach der das Wort ’Iöıxrıwy aus ’Iaxrıwy entstanden 
sein soll. Weilläufig läfst sich darüber der Verfasser 
eines der Zusätze aus, welche unter dem Titel Para- 
titla das noch ungedruckt liegende Rechtsbuch des 
Kaisers Basilius Macedo begleiten. Durch Herrn 
Biener’s Verwendung ist mir das dahin gehörige Frag- 
ment aus der in der leipziger Rathsbibliothek befind- 
lichen Handschrift mitgetheilt worden, das jedoch nichts 
der Aufmerksamkeit des Chronologen nur irgend wür- 
diges enthält. ` 

Wie schon bemerkt worden, hat sich die Indictions- 
rechnung erst seit Constantin über das römische 
Reich verbreitet, jedoch mit Ausnahme der pyrenäi- 
schen Halbinsel, auf der sie nie Wurzel gefafst hat. 
Ihren Gebrauch in jedem Lande zu verfolgen, möchte 
ein schwieriges Unternehmen sein. Hinsichtlich Frank- 
reichs zeigt Mabillon +), dafs sie in öffentlichen Akten 
nicht vor Karl dem Grofsen, aber von Concilien und 
einzelnen Schriftstellern schon früher erwähnt wird. 
Genug, sie ist das ganze Mittelalter hindurch so allge- 
mein in Anwendung gekommen, dafs selten eine in 
Italien, Frankreich oder Deutschland verfafste Urkunde 
gefunden wird, in der nicht unter andern: Zeitcharak- 
teren auch die Indiction genannt sein sollte. Der ob- 
gedachte Duranti sagt ?): Tantae fuit auctoritatis 


+) De re diplom. II, 24 und 26. 
2) A.a.0. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 359 


indictio, ut nullus sine ea fieret contractus, nec privi- 
legium, nec testamentum, nec dlia scriptura solennis: 
ct etiam hodie (im dreizehnten Jahrhundert) eandem 
obtinet de iure auctoritatem. 

Als die Steuerverfassung, die zum Gebrauch der 
Indietionen Anlafs gegeben hatte, unterging, verlor der 
1. September überall, wo er nicht etwa, wie im byzan- 
tinischen Reiche, zur allgemeinen Jahrepoche gewor- 
den war, seine ganze Bedeutsamkeit. Wir dürfen uns 
daher nicht wundern, wenn wir im Occident den 
Anfang der Indictionen allmählig schwankend wer- 
den sehen. 

Mit Bezug auf das Datum des Anfangs unterscheidet 
man gewöhnlich drei Indietionen, eine griechische, 
kaiserliche und päpstliche. Die griechische 
oder konstantinopelische ist die ursprüngliche und 
eigentliche. Sie beginnt mit dem 1, September und ist 
im Orient so allgemein verbreitet gewesen, dafs sie da- 
selbst, namentlich zu Constantinopel und Antiochien, 
den Anfang des bürgerlichen Jahrs nach sich gezogen 
hat. Die orientalischen Kaiser und alle die Schriftstel- 
ler, die das Corpus Byzantinae historiae umfafst, 
haben nie nach andern Indictionen gerechnet. Auch 
im Oceident sind sie lange ausschliefslich mit dem 
1. September angefangen worden. Ambrosius, der 
in der letzten Hälfte des vierten Jahrhunderts schrieb, 
sagt in seiner Epistola ad Episcopos per Aemiliam con- 
stitutos (2,256): Indictio Septembri mense incipit. Be- 
stimmter drückt er sich in seiner Schrift de Noë et Arca 
aus’), wo er, von dem Jahranfange der Hebräer mit 


7. 


360 Technische Chronologie. 


dem Nisan redend, die Bemerkung hinzufügt: etsi a 
Septembri mense annus wvideatur incipere, sicut in- 
dictionum praesentium usus ostendit, Noch im sechsten 
Jahrhundert haben die Indictionen in Italien mit dem 
1. September gewechselt, wie aus folgender zu Rom ge- 
fundenen Inschrift bei Reinesius hervorgeht '): 

Hic requiescit Maximus parvulus 

Qui vixit annos VI. mens. FII. dies X. 

Depositus est sub d. III. Id. Augustar. 

Symmacho et Boëtio VFVYCC. Cos. 

In fine Ind. XV. 
Es ist vom 11. August 522 n. Chr. die Rede. Dio- 
nysius sagt uns nirgends, mit welchem Tage er die 
Indietionen beginnt, denen er in seiner Ostertafel eine 
eigene Rubrik widmet; wir haben aber keinen Grund 
zu vermuthen, dafs er sich hierin eine Neuerung er- 
laubt hat. Selbst viel später noch kommen im Occi- 
dent, besonders in Italien, Spuren genug von einem 
Anfange der Indietionen mit dem 1. September vor. 
So ist eine Urkunde des Papstes Gregor VII vom 
Jahr 1073 mit den Worten unterschrieben: Dat. Ca- 
puae Calend. Sept. indictione incipiente XII’). Wie 
Muratori bemerkt?), haben selbst einige oceidenta- 
lische Chronikenschreiber das bürgerliche Jahr nach 
byzantinischer Weise mit dem 1. September angefan- 
gen, wozu sie ohne Zweifel durch den Gebrauch der 
Indictionen veranlafst worden sind, z. B. der Neapoli- 
taner Lupus Protospatha. 


*) Inscriptt. vet. p. 978. 

"AS Helwig’s Zeitrechnung zur Erörterung der Ur- 
kunden S. 123. 

°) Scriptt, rer, Italic. Tom. V. p. 441. 49. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 361 


Mit dem Namen der kaiserlichen — Caesa- 
rea — bezeichnet man eine Indiction, die mit dem 
24. September angefangen haben soll. Scaliger glaubt, 
dafs dies die unter Constantin entstandene sei, da- 
her er sie auch die constantinische nennt; erst 
unter Iustinian soll ihr Anfang um 24 Tage zurück- 
geschoben sein. Er bringt aber keinen. einzigen Beweis 
für diese Hypothese bei. Selbst seine so zuversichtlich 
aufgestellte Behauptung, dafs Constantin an jenem Da- 
tum zur Regierung gekommen sei, hat nichts für sich; 
vielmehr gibt Idatius, oder wer sonst der Verfasser 
der diesen Namen tragenden Fasti consulares sein 
mag, ausdrücklich den 25. Julius als den Tag seines 
Regierungsantritts an '). Gewifs ist es, dafs sich bis 
auf Beda von einer solchen Indiction nicht die min- 
deste Spur zeigt. Bei diesem heifst esf): Incipiunt 
indictiones ab VIII. Calendas Octobris, ibidemque ter- 
minantur. Dasselbe wiederhohlen der hundert Jahre 
später lebende: Rhabanus in seinem magern Buch de 
Computo ê), und der noch unbedeutendere Hariul- 
phus, ein Chronikenschreiber des elften Jahrhun- 
derts "1. Weitere Autoritäten für diese Indiction finden 
sich nirgends, es sei denn, dafs man als solche die 
Aussagen mehrerer spätern Juristen und Chronologen 


1) Beim Consulat des Constantius VI und Maximianus VI, 
d.i. beim Jahr 306. Diese Fasti sind unter andern zugleich 
mit dem Chronicon des Idatius von Sirmond ans Licht ge- 
stellt worden (Lut. Paris. 1619. 8.) 

2) De temp. ratione c. 46. 

3) c.66. S. Stephani Baluzii Miscellanea Tom. I, p. 62. 

*) Chronicon Centulense 1. III, ei S. D’Achery Spicile- 
gium Vol. II. p. 309. 


362 Technische Chronologie. 


gelten lassen wollte. Ihr Gebrauch erscheint daher sehr 
problematisch. Man nimmt zwar allgemein an, dafs 
die in den Diplomen und Urkunden der deutschen 
Kaiser von Konrad I bis auf Karl IV vorkommenden 
Indictionen keine andern als eben diese sind, wefshalb 
man ihnen auch den obgedachten Namen beilegt; allein 
die Beispiele, die Helwig aus dem reichen Schatz des 
Georgisch hervorhebt'), lassen sich fast durchgehends 
eben so gut auf den ersten als auf den 24. September 
beziehen, ja hin und wieder gilt entschieden das erste 
Datum, z.B. wenn Friedrich II am 14. September 1218 
schon die siebente Indiction zählt, es sei denn, dafs 
die Zahl durch ein Versehen des Concipienten oder 
Schreibers der Urkunde um eine Einheit zu grofs an- 
gesetzt wäre; und wirklich wird in einer Urkunde die- 
ses Kaisers vom 29. December desselben Jahrs die sechste 
Indietion genannt ê), so dafs beide Zahlen wie vertauscht 
erscheinen. Um auszumitteln, ob es wirklich eine mit 
dem 24. September anfangende Indiction gegeben habe, 
käme es darauf an, die Indictionszahlen aller der Ur- 
kunden zu prüfen, die von einem der drei und zwanzig 
ersten Tage des Septembers datirt sind. Die Unter- 
suchung wird aber wegen der häufig um. eine Einheit 
schwankenden Zahlen schwerlich zu einem sichern Re- 
sultat führen. Beveridge verwirft diese Art von In- 
diction gänzlich °), scheint aber hierin zu weit zu ge- 
hen. Beda’s Autorität war im Mittelalter so groß, 


1) Zeitrechnung S. 124 ff. 

?) Georgisch Regesta chronologieo-diplomatica beim Jahr 
1218 No. 33 und 39. 

°) Institt. chronol. 1. IL, c. 5. 


CHRISTLICHE VOLKER. 363 


dafs sie wohl auf die damahligen Kanzleien eingewirkt 
haben kann. Nur läfst sich nicht zweifeln, dafs diese 
Indiction lediglich auf einem Irrthum, vielleicht des 
angelsächsischen Chronologen selbst, beruht, daher man 
sie füglich Beda’s Indietion nennen kann. 

Da im Orient die Indietion mit dem bürgerlichen 
Jahranfange wechselte, so war es natürlich, dafs man 
es auch im Occident bequem fand, sie an die Jahr- 
epoche zu knüpfen, und sie nach Verschiedenheit der- 
selben bald mit dem 25. December, bald mit dem 
1. Januar, bald sogar mit dem 25. März wechseln zu 
lassen. Duranti gedenkt dieser verschiedenen An- 
finge als zu seiner Zeit gebräuchlich, und mehrere 
seiner Zeitgenossen, als Rolandinus, Passagerius 
und dessen Commentator Boaterius erkennen gar 
nicht einmahl eine andere Indiction an als eine solche, 
die mit dem christlichen Jahr gleichen Schritt hält. 
Sie findet sich unleugbar in den Urkunden, der Päpste 
und Kaiser sowohl als der Privatpersonen, doch schwer- 
lich vor dem zwölften Jahrhundert. Sie überall mit 
Bestimmtheit nachzuweisen, ist unmöglich; nur so viel 
ist gewifs, dafs sie nicht vorzugsweise in den Bullen der 
Päpste vorkommt, daher die Benennung der päpst- 
lichen oder römischen Indiction, die man ihr ge- 
wöhnlich beilegt, nicht passend gewählt ist. Wir wol- 
len sie lieber die Indiction mit dem Jahranfange 
nennen. Die Päpste, so wie die Kaiser, haben die In- 
dictionen bald so, bald anders genommen; selbst einige 
Päpste zeigen. sich im Gebrauch derselben nicht con- 
sequent. Wenn zZ. B. Alexander III am 20. Septem- 
ber 1162 die elfte und am 30. Oktober 1170 die vierte 
Indiction zählt, so mufs er, wenn anders die Zahlen ` 


364 ` Technische Chronologie. 


richtig sind, jene mit dem 1. September und diese entwe- 
der mit dem 1sten oder dem 24. September angefangen 
haben. Dagegen gehört ihm der 9. November 1168 
noch zur ersten Indiction '), was auf einen Wechsel 
entweder mit dem 25. December, oder mit dem 1. Ja- 
nuar oder mit dem 25. März deutet. 

Noch verdient bemerkt zu werden, dafs sich in den 
Akten der Benedictiner- Abtei Corvei vom zwölften Jahr- 
hundert die willkührliche Umbildung der Indictions- 
rechnung findet, nach welcher der 15jährige Steuer- 
cyclus selbst Indictio genannt ist, und solche In- 
dictiones vom dritten Jahr v. Chr. gezählt werden, 
z.B. Actum anno Incarnati Verbi MCLXXII... in- 
dictionis LXXIX anno EZ Sonst überall wird un- 
ter Indictio nur das laufende Jahr irgend eines nicht 
näher bestimmten Cyclus verstanden. Man mufs da- 
her das Jahr ciner Begebenheit wenigstens im Groben 
kennen; wenn es dann die andern Zeitmerkmale, deren. 
sich in der Regel mehrere genannt finden, um eine oder 
ein paar Einheiten schwankend lassen, so bietet die In- 
diction zu einer genauern Ermittelung Gelegenheit dar. 
Dies ist das Wesen der ganzen Rechnung, das Beda 
sehr richtig aufgefafst hat, wenn er sagt, sie sei ein- 
geführt (oder vielmehr im Mittelalter beibehalten) wor- 
den, ad cavendum errorem qui de temporibus forte obo- ` 
riri poterat. Sein ganzes vorhin citirtes Kapitel verdient 
in dieser Beziehung verglichen zu werden. 


1) Man vergleiche Georgisch Regesta unter No. 14, 15 und 
18 der gedachten Jahre. ` 
Ve. Nouveau traité de diplomatie Tom. IV, p- 679. Lan 
de vérifier les dates Tom. I, p. 36. 


CHRISTLICHE VOLKER. 365 


Ob man nun gleich an den Indictionen ein Mittel 
hatte, zwei benachbarte Jahre deutlich von einander 
zu unterscheiden, so fehlte es doch noch immer an 
einer für die Gesammtheit der sich neu bildenden 
christlichen Staaten bedeutsamen Bezeichnungsweise der 
Jahre, und als solche empfahl sich die Aera ab In- 
carnatione Domini, an die der Abt Dionysius 
seine Ostertafel geknüpft hat. Das blofse Bedürf- 
nifs, ohne alle Mitwirkung gesetzlicher Besiimmun- 
gen, verschaffte dieser Jahrrechnung bald allgemei- 
nen Beifall, worin sie sich behauptet hat, so sehr man 
auch längst von ihrer Unrichtigkeit überzeugt ist. Die 
Geschichte ihrer Einführung erzählt Jan in seiner Histo- 
ria aerae christianae "1. Auch vergleiche man die Ein- 
leitung zu dem Werke: Art de vérifier les dates °). 

Johann Harduin, ein wegen seiner Gelehrsam- 
keit achtungswerther, aber zugleich wegen mancher 
paradoxen Meinung berüchtigter Jesuit, hat behauptet, 
diese Jahrrechnung sei schon zu Anfange des fünften 
Jahrhunderts in der ganzen Christenheit bekannt und 
gebräuchlich gewesen °). Als einziger Beweis dafür dient 
ihm eine Münze des Gratianus mit der ‚Aufschrift 
Gloria novi Saeculi, die er auf den Anfang eines neuen 
christlichen Jahrhunderts deutet; und da die Regie- 
rungszeit des bekannten Kaisers Gratianus (375 bis: 
383 n. Chr.) sich hiermit nicht vereinigen lassen will, 


1) Wittenberg 1715, 4. Der Verf. ist eben der, dessen Hist. 
Cycli Dionysiani oben oft eitirt ist. 

2). Tom. I. 8.6 fl. 

3) Man sehe die Dissertatio de nummo Gratiani Aug. S, 503 
seiner Opera selecta. 


366 Technische Chronologie. 


so nimmt er einen andern Gratianus an, von dem 
er aber nichts Sicheres zu sagen weifs. — Das Wort 
Saeculum wird von den Römern in einem so weiten 
Sinne gebraucht, dafs es öfters geradehin für Zeit 
steht. Es kann daher Gloria novi Saeculi hier füglich 
von dem preiswürdigen Anfange einer Regierung oder 
Mitregentschaft verstanden werden, ohne dafs es nöthig 
ist, der Geschichte Zwang anzuthun. Dies zeigen gegen 
‚ den französischen Gelehrten Leibnitz in seiner Dis- 
sertatio de nummis Gratiani Aug. cum Gloria novi 
saeculi und andere, deren Abhandlungen Woltereck 
gesammelt hat‘). "Eine angeblich ins Jahr Christi CCLIII 
gehörige veronesische Inschrift bei Baronius erklärt 
Jan für unächt ?). 

Das Wahre von der Sache ist, dafs unsere Aera 
vulgaris den Abt Dionysius Exiguus zum Urheber 
hat. Diesem Manne gelang es, wie wir oben (2, 285) 
gesehen haben, über die Feier des Osterfestes, die so 
lange ein Gegenstand des Zwiespalts zwischen der latei- 
nischen und griechischen Kirche gewesen war, die Ge- 
müther zu vereinigen. Er ‘setzte die beinahe abgelau- 
fene 95jährige Ostertafel des Cyrillus nach gleichen 
Grundsätzen auf abermahlige 95 Jahre fort, und redete 
ihr in der vorangeschickten Epistola ad Petronium. so 
nachdrücklich das Wort, dafs sich die römischen Bi- 
schöfe endlich bewogen fanden, woran sie bis dahin 


1) Electa rei nummariae No. XXVI ff. Vergl. Eckhel’s 
Doctr. num. Tom. VII, p.158, 159. 

”) Hist. aerae christianae p.10. Sie setzt die Ermordung 
der beiden Philippi, die nicht später als 249 n. Chr. angenom- 
men werden kann, ins Jahr 253. 


CHRISTLICHE VOLKER. 367 


durch Eifersucht und Vorurtheile gehindert worden wa- 
ren, der auf den neunzehnjährigen Cyclus des Meton 
gegründeten, schon seit dem nicänischen Concilium im 
Orient gebräuchlichen, Berechnungsweise des Festes un- 
bedingt beizutreten. Cyrillus, als Bischof von Alexan- - 
drien, hatte sich zur Bezeichnung der Jahre seiner Ta- 
fel der in Aegypten einheimischen diocletianischen 
Aere bedient. Dionysius verwarf sie, und setzte 
an ihre Stelle die Jahre ab Incarnatione Domini, 
wodurch er zum Gebrauch dieser Aere die erste Anre- 
gung gab. Was ihn dazu bewog, sagt er uns selbst 
mit den Worten: Quia S. Cyrillus primum cyclum ab 
anno Diocletiani centesimo: quinquagesimo tertio coepit, 
et ultimum in ducentesimo quadragesimo septimo ter- 
minayit, nos a ducentesimo quadragesimo octavo anno 
eiusdem tyranni potius, quam principis, inchoantes, no- 
luimus circulis nostris memoriam impii et persecutoris 
innectere, sed magis elegimus ab Incarnatione Domini 
nostri Iesu Christi annorum tempora praenotare. Hier- 
aus erhellet, dafs seine Ostertafel mit dem 248sten Jahr 
Diocletian’s, d. i. mit dem 532sten unserer Aere 
(1,164) anfıng. Letzteres begann im Verlauf des er- 
stern mit den Calendis des Ianuarius. 

Die Geschichte seiner Tafel, die, nachdem sie ab- 
gelaufen war, in gleicher Form von Isidorus, Beda 
und andern fortgesetzt wurde, ist zugleich die seiner 
Aere; denn diese ist unstreitig zugleich mit jener den 
Christen des Occidents geläufig geworden. Dies lehrt 
schon der Umstand, dafs man beim Datiren zu gröfse- 
rer Bestimmtheit den Jahren der Incarnation, welche 
die erste Rubrik der Tafel angab, gewöhnlich auch die 
Zahlen der übrigen Rubriken beifügte, was erst dann 


H 


368 Technische Chronologie. 


ganz unterblieb, als die Aere allgemein in den bür- 
gerlichen Gebrauch übergegangen war. So ist eine Ur- 
kunde des zwölften Jahrhunderts bei Dom Morice!) mit 
folgender Zeitbestimmung versehen: Anno MCXAXII, 
indictione X, epacta I, concurrentibus V, terminus pa- 
schalis II. Non. Apr., dies ipsius paschatis diei IF. Id., 
luna ipsius diei XX, was alles dem Jahr 1132 unse- 
rer Zeitrechnung richtig zusagt. Der Concipient der 
Urkunde. hatte ohne Zweifel die Ostertafel des Dio- 
nysius oder vielmehr eine Fortsetzung derselben vor 
Augen und schrieb die Zahlen mechanisch ab; denn 
dafs, wie Mabillon meint .?), die Notarien dabei ihre 
peritia in arte computi, quae ars magnopere tum ven- 
ditabatur, hätten an den Tag .legen ee. ist schwer 


zu glauben. 
Mit der Zeit kamen zu den acht Rubriken der 


dionysischen Östertafel noch ein paar unter den Titeln 
Regulares und Clayes terminorum hinzu, die sich 
auch hin und wieder in den Urkunden erwähnt finden. 
Unter Regulares werden Zahlen verstanden, die zu den 
Concurrentes addirt, den Wochentag des Östervollmon- 
des geben. Die Concurrentes bezeichnen, wie oben 
(2,261) bemerkt worden, den Wochentag des 24. März. 
Zieht man dieses Datum von dem der Luna XIV ab, 
so gibt der Unterschied nach Weglassung der ganzen 
Wochen die Regulares. Z.B.das Jahr 532, das erste 
der dionysischen Ostertafel, hat die Concurrentes 4, 
d. i. der 24ste März ist ein Mittwoch. Nun trifft die 


t) Mémoires pour servir de preuves d VHistoire de Bre- 
tagne, Tom. I, col. 566. 
”) De re diplom. II, 24, 4. 


CHRISTLICHE VOLKER. 369 


Ostergrenze auf den 5. April, also 12 Tage später ein. 
Läfst man eine Woche weg, so hat man die Regulares 
5, und diese, zu den Concurrentes 4 addirt, geben für 
den Ostervollmond den zweiten Wochentag oder Mon- 
tag. In einer Urkunde bei Mabillon +) ist die Zeit 
also bestimmt: Acta sunt haec anno ab Incarnatione 
Domini MCIX, indictione II, epacta XVII, concur- 
rentes IV, cyclus lunaris F, cyclus decennovalis P III, 
regulares paschae IV, terminus paschalis XIII (XIIII) 
Cal. Mai, dies paschalis FII. Cal. Maii, luna ipsius 
XXI. Die Chronologen reden noch von andern Re- 
gulares, die dazu dienen, den Wochentag und das 
Alter des Mondes für den Anfang eines jeden Monats 
zu finden. Ich verweise defshalb auf das Werk 7 Art 
de wérifier les dates”). Der Gegenstand ist von Kei- 
ner besondern Erheblichkeit, da das Gesuchte leicht 
auf andern Wegen gefunden werden kann. 

Unter Clavis terminorum versteht man die 
Zahl, die zum jedesmahligen 10. März addırt das Da- 
tum des Ostervollmondes gibt. Für das Jahr 532 z. B. 
ist die clavis 26, d. h. wenn man yom 10. März an 
viel Tage vorwärts zählt, so gelangt man zum 5. April, 
als dem Tage der Luna XIV. Der nächste Sonntag 
ist der Ostertag °). Auch die Clayes finden sich hin 


1) Ebend. 1.VI. No.171. 
2) Tom. I, p.70 f. 


2) Rechnet man eben so mit der Clavis vom 6. Januar, 27. Ja- 
nuar, 14. April und 28. April vorwärts, so erhält man als nächste 
Sonntage Septuagesima, Invocavit, Rogate und Pfingsten. So er- 
geben sich mit der Clavis 26 der 4. Februar, 22. Februar, 10, Mai 
und 24. Mai, und die Sonntage, die zunächst auf diese vier Data 


TI. : [24] 


370 Technische Chronologie. 


und wieder in den Urkunden angemerkt, z. B. in einer 
bei Dom Morice '), welche also datirt ist: Haec con- 
firmatio facta est anno ab Incarnatione MCLII mense 
Septembri in exaltatione sanctae Crucis, luna XI , fe- 
ria I, cyclus solaris XIII, epacta XXIII, concurren- 
tes II, claves terminorum XIV, indictiones XV. Im 
Jahr 1152 war Kreuzes-Erhöhung (der 14. September) 
richtig ein Sonntag; auch passen die übrigen Zeitmerk- 
male mit Ausnahme von epacta XXIII, das vom fol- 
genden Jahr entnommen ist, ob durch einen Misgrifl 
oder absichtlich, wollen wir nicht entscheiden. Beim 
Beda heifst ee"): Epactae incipiunt secundum Aegyp- 
tios a Calendis Septembris (eigentlich vom 1. Thoth 
oder 29. August), secundum Romanos a Calendis Tanua- 
réi, Die Verfasser des Art de wérifier les dates stellen 
daher die Hypothese auf °), dafs einige Computisten des 
Mittelalters die Epakten nach ägyptischer Weise gewech- 
selt und nach dem 1. September schon die Epakte des 
folgenden Jahrs gezählt haben. Sie meinen, Fälle die- 
ser Art kämen zu häufig in den Urkunden vor, als 
dafs man sie einem blofsen Irrthum beimessen könnte. 
Wer viel mit Urkunden früherer Zeit zu thun hat, 
mufs sich mit einer Tafel verschen, welche alle bisher 
erklärten Zeitcharaktere darstellt. Dergleichen finden 
sich in dem eben gedachten französischen Werke *) und 


folgen, sind in dem Jahr, das diese Zahl zur Clavis hat, die 
eben genannten. 

1) Tom. I, col. 612. 

2) De argumentis lunae. Opp. Tom. I. p.167: 

7") Tom.I. p. 91. 

‘) Tom. I der hier immer gemeinten Abtheilung depuis la 
naissance de Notre-Seigneur. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 371 


in Pilgram’s oben (2,318) erwähntem Calendarium 
chronologicum. | 

Bei dieser Gelegenheit sind noch ein paar die Da- 
ten in den Urkunden betreffende Bemerkungen zu 
machen. 

Wir haben oben (2,237) gesehen, wie Dionysius 
und Beda unter Cyclus lunaris und: Cyclus: de- 
cemnovennalis unterscheiden. Dem erstern ist in ihrer 
Östertafel eine eigene Rubrik. gewidmet mit der Ueber- 
schrift : ‚Quotus sit lunae circulus; auf letzteren hinge- - 
gen wird. nur mittelbarer Weise durch die ganze An- 
ordnung der Tafel hingewiesen. Es darf daher gar 
nicht befremden, dafs in den Urkunden jener häufig 
und allein, dieser selten und fast immer nur zugleich 
mit jenem erwähnt wird, wie z. B. mm der vorhin 
(2, 369) eitirten bei Mabillon. Auffallend aber ist es, 
dafs der lunaris, der bei der Bestimmung des christ- 
lichen Osterfestes gar nicht gebraucht wird, auch unter 
der Benennung paschalis vorkommt, zB. '): Acta 
est huiusmodi ecclesiae cartula anno dominicae Incar- 
nationis MLXXVI, indictione XIV, cyclo paschali X, 
epacta XII, concurrentibus E. Uebrigens ist der Anfang 
der Jahre des Cyclus lunaris in den christlichen 
Ostertafeln nicht, wie bei den Juden, der 1. Thischri, 
sondern der nächstfolgende 1. Januar, so..dafs der Un- 
terschied beider Cykel, der eigentlich 22 Jahre beträgt, 
gerade auf 3 Jahre gesetzt wird. 

In dem Archiv der Abtei Clugny findet sich ein 
Instrument mit folgender Zeitbestimmung °): Actum pu- 


1) Gallia christiana Tom. II. col.385 der Instrumenta. 
2) L’Art de vérifier les dates Tom], p.61. 
[24*] 


372 Technische Chronologie. 


blice Cabilonis civitate anno ab Incarnatione Domini 
MLAÄIIT, indictione I, epacta XVIIT, concurrente IT.. 
secundo magno anno ab. Incarnatione Domini nostri 
Tesu Christi, qui constat DXXXII annis, decemnoven- 
` nali cyclo LYI, IV. Non. Iunii. Der annus magnus 
von 532 Jahren ist die 'grofse vietorianische Oster- 
periode, auf welche Beda seine Östertafel gestellt 
hat (2,291). Sie fing mit dem Jahr 532 n.Chr. an, 
mit welchem Dionysius seine 95jährige Ostertafel 
-begonnen bat, und kann, wie es hier geschehen: ist, als 
die zweite seit Christus betrachtet werden, da der An- 
fang der vorhergehenden der Geburt Christi nur um 
ein Jahr 'voreilt. Die Urkunde ist gerade am Schlufs 
der zweiten Periode, so wie des 56sten Mondcyelus aus- 
gefertigt worden. Auch Marianus Scotus und Si- 
gebertus Gemblacensis gedenken dieser grofsen 
Osterperiode in ihren Chroniken, jener bei 531, 
dieser bei 1063. Ehe sie so durch Dionysius und 
Beda fixirt wurde, hat man ihr verschiedene Anfänge 
gegeben. Victorius setzte ihre Epoche ins Jahr 28 
n. Chr. (2,279), und noch ein anderer Anfang wird 
in einer Handschrift des Collegiums von ‘Clermont an- 
gedeutet, wo sich die Zeit des Todes des Königs Theo- 
derich IV also bestimmt findet‘): 4 Nativitate Do- 
mini usque in praesentem annum, in quo Theudericus, 
Rex Francorum, defunctus est, DCCXXXVII, in quò 
anno, indictione F, epacta XV, concurrente T. , lunae 
circulo- XITI, luna XIV XII. Cal. Aprilis; pascha IX. 
Cal. Aprilis, luna: XVII, XXIV de annorum DXXXIT, 
secundum . Graecos, cyclo. Also nach irgend einer grie- 


a 


1) Ebendaselbst. 


K é 
CHRISTLICHE VÖLKER. . 313 


chischen Bestimmung, von der wir nicht näher unter- 
richtet sind, hatte eine Osterperiode im Jahr 714, mit- 
hin die vorhergehende im Jahr 182 n. Chr. ihren An- 
fang genommen. Dies ist zugleich, so viel man weis, 
die älteste noch vorhandene Urkunde, die sich zu nä- 
herer Bezeichnung des Jahrs der Zahlen der dionysischen 
Östertafel bedient hat. 

Statt der Sonntagsbuchstaben, die in den Ur- 
kunden spät und selten erscheinen , findet man zuwei- 
len die Zahlen 4 bis 7 gesetzt, z.B. in folgender '): 
Actum est hoc Rodomo civitate anno ab Incarnatione 
Domini nostri Tesu Christi MXI, indictione IX, lit- 
tera VII (G), luna (epacta): XIV, XVII. Calend. Oc- 
tobrium, regnante Roberto rege Francorum. ` 

Unter den verschiedenen Formeln, womit die christ- 
liche Aere beim Datiren bezeichnet vorkommt, ist anno 
ab Incarnatione bei weitem die gewöhnlichste. Sie 
wird vorzugsweise von dem Jahr, das mit dem 25. März 
anfing, aber auch nicht selten als allgemeine Bezeich- 
nung der Jahre Christi gebraucht, ihr Anfang sei welcher 
er wolle. Aufserdem finden sich anno Gratiae, anno 
Circumeisionis und anno Trabeationis. Anno 
Gratiae ist im zwölften Jahrhundert entstanden und 
findet sich seitdem häufig. Anno Circumcisionis 
ist nur mit bestimmter Beziehung auf das mit dem 
4. Januar beginnende Jahr gesagt worden. Ein Bei- 
spiel, aber erst aus dem sechzehnten Jahrhundert, gibt 
Ughelli’s Italia Sacra °). Anno Trabeationis 


1) Pommeraye Hist. de !’Abbaye de Saint-Ouen de Rouen 
P.1.,p-422. 
2) Tom.V. col. 1619 ed. Rom. 


gA Technische Chronologie. 


steht in einigen Urkunden des zehnten und elften Jahr- 
hunderts. So fängt das Dekret der Ernennung eines 
Bischofs von Roda in Catalonien mit den Worten an '): 
Anno Trabeationis Domini nostri Tesu Christi millesimo 
XVII , aera millesima quinquagesima quinta, indictione 
AV, concurrente I, epacta XX, was alles ganz richtig 
auf das Jahr 1017 der christlichen Aere pafst. Du 
Cange erklärt es?) durch anno, quo Christus trabi 
affixus est. Allein in einem zweiten denselben Bischof 
betreffenden Dekret heifst es’): 4 corporea trabeatione 
verbi divini, und vergleicht man diesen Ausdruck mit 
folgenden Worten aus einer vom heil. Fulgentius 
am zweiten Weihnachistage gehaltenen Predigt "1: Heri 
Rex noster, trabea carnis indutus, de aula uteri vir- 
ginalis egrediens wisitare dignatus est mundum, so 
sieht man, dafs a Trabeatione so viel als ab In- 
carnatione sagen soll. Anno a Nativitate Do- 
mini ist in alten Urkunden wenig gebräuchlich, und 
anno Christi, Domini, Salutis und Orbis 
redemti sind modern. Das regnante Christo, 
welches beim Datiren nicht selten vorkommt, dient 
nicht eigentlich zur Bezeichnung der christlichen Aere, 
sondern: blofs als eine die Zeitbestimmung einleitende 
Formel. So ist das Concilium Valentinum da- 
tirt "1: Regnante Domino nostro Tesu Christo, anno 


+) Baluzii Capitularia regum Francorum, Tom. II. col. 630. 
?) Glossarium v. annus, col. 461. 

3) Capitularia col. 633. 

‘) Sermo II. p.252 ed. Ven. 1742. 


*) S. David Blondel de formulae Regnante Christo in 
veterum monumentis usu (Amsterdam 4646, 4) p.387. 


CHRISTLICHE VÖLKER, 315 


DCCCLF ab Incarnatione eius, gloriosissimo Lothario 
imperante XV, indictione III, mense Ianuario etc. 

Aus dem Jahrhundert des Dionysius, des Urhe- 
bers unserer Aera vulgaris, weils ihr Geschichtschreiber 
Jan nur ein paar zweideutige Spuren ihres Gebrauchs 
anzuführen, die ich bei ihm nachzusehen anheim gebe '). 
Ihm ist ein kleiner Aufsatz des Cassiodorus, com- 
putus paschalis betitelt °), entgangen, worin durchweg 
nach Jahren ab Incarnatione gerechnet und das 
21ste post consulatum Basilii Iunioris (2, 345) 
als das 562ste aufgeführt wird. Hieraus erhellet, dafs 
die Ostertafel des Dionysius und die Aere, an die sie 
geknüpft war, zu Rom bereits bald nach der Mitte des 
sechsten Jahrhunderts im kirchlichen Gebrauch sein 
mufsıen. 

Im siebenten Jahrhundert war die Aere auch schon 
aufser Italien nicht unbekannt mehr. Dies lehren fol- 
gende Worte des Bischofs Iulianus von Toledo ’): 4n- 
norum numerus a tempore nativitatis Christi usque in 
praesens in promptu est unicuique, et scire si volet, 
et supputare si placet, assumptis videlicet annis secun- 
dum Eram ab ipsa Domini incarnatione. Era enim 
inventa est ante triginta et octo annos, quam Christus 
nasceretur. Nunc autem acclamatur Era esse DCCXXIFY. 
Detractis igitur triginta et octo annis, ex quo Era in- 
wenta est, usque ad nativitatem Christi, residui sunt 
DCLXXXVTI anni. Die spanische Aere, die hier, wie 


1) Hist. aerae Christ. c. 3. 
2) P. 672 ed. Colon. 


3) Contra Iudaeos l. Il. am Schlufs (Bibl. Patrum Lugdun. 
Tom. XII, p. 630.). 


376 Techrische Chronologie. 


in.der Regel bei den einheimischen Autoren, schlechthin 
Era heifst, hat wirklich 38 Jahre vor unserer christlichen 
ihren Anfang genommen. Man sieht also, dafs von 
keiner andern christlichen Zeitrechnung, als der ge- 
wöhnlichen, die Rede ist. In den öffentlichen Akten 
dieser beiden Jahrhunderte finden wir aber blofs noch 
nach Regierungsjahren und Indictionen datirt. 

Im achten Jahrhundert wurde der Gebrauch der 
dionysischen Aere allgemeiner verbreitet, und zwar 
hauptsächlich durch Beda, der ihrer in seinen Schrif- 
ten häufig gedenkt. In.seinem Buche de temporum 
ratione handelt er bei Gelegenheit der Erklärung der 
Östertafel des Dionysius in einem eigenen Kapitel de 
annis dominicae Incarnationis '), aus welchem deutlich 
hervorgeht, dafs er an ihrer Zählungsweise nichts ge- 
ändert hat. In seiner Kirchengeschichte rechnet 
er gewöhnlich nach ihr. So sagt er am Schlufs, dafs er 
sie geendigt habe anno dominicae Incarnationis septin- 
gentesimo tricesimo primo. In einer Epitome, die er 
ihr folgen liefs, wiederhohlt.er die Hauptbegebenheiten, 
indem er sie an die christliche Aere reihet, z. B.: Anno 
quadringentesimo quadragesimo nono Angli a Britoni- 
bus accersiti Britanniam adierunt. 

Bald nachher finden wir auch zum erstenmahl eine 
öffentliche Verhandlung nach Jahren dieser Aere datirt. 
Die Acta des Concilii Germanici, das entweder zu 
Regensburg oder zu Augsburg gehalten worden, fangen 
also an’): In nomine Domini nostri Tesu Christi. Ego 
Carlomannus, dux et princeps Francorum, anno ab 


"le Ae, 
’) Baluzii Capitularia Tom.T. p. 146. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 3717 


Incarnatione Iesu Christi DCCXLII, XI videlicet Ca- 
lendas Maias, cum consilio servorum Dei et optima- 
tum meorum episcopos, qui in regno meo sunt, con- 
gregavi etc. Mit einer ähnlichen Zeitbestimmung sind 
die Verhandlungen des zwei Jahr jüngern Concilii von 
Soissons eingeleitet‘). Bei beiden präsidirte der Lands- 
mann und Zeitgenosse Beda’s, der heil. Bonifacius. 
Der erste Regent, der sich ihrer, wiewohl noch 
sparsam, in seinen Edikten und Diplomen. bedient 
hat, ist Karl der,Grofse, und die älteste Urkunde, 
in der es geschah, das Diploma Mettense?), an des- 
sen Schlusse es heifst: Datum Calendis Mai anno 
quinto decimo Regni nostri, ab Incarnatione Domini 
nostri anno septingentesimo octogesimo tertio, in die 
Ascensionis dominicae, Indict. sexta. Sein Testament 
ist vom Jahr 844 datirt, und in seiner Grabschrift 
wird seines Todesjahrs 814 gedacht °). | 
Ludwig der Fromme gebrauchte die christliche 
Aere zwar selten, vernachlässigte sie aber doch nicht 
ganz, wie unter andern die Verhandlungen der beiden 
aachener Concilien lehren, von denen das erste 816 im 
dritten, das andere 856 im drei und zwanzigsten Jahr 
seiner Regierung gehalten ist*). Seine Söhne dagegen, 
Lothar, Ludwig der Deutsche und Karl der 
Kahle, haben ihre zahlreich vorhandenen Akten blofs 
nach Jahren ihrer Regierung und nach Indietionen da- 
tirt. Erst Karl der Dicke hat wieder nach Jahren 


1) Ib. p.155. 
2) Meurisse Hist. des Evesques de Veglise de Metz p.179. 
3) Eginhard Vita Caroli Magni c. 31. 

+) Mansi Collect. Conc. Tom. XIV, col. 147 und 673. 


378 Technische Chronologie. 


Christi gerechnet, und zwar so häufig, dafs ihn einige 
für den Urheber dieses Gebrauchs gehalten haben '). 
In dem Jahrhundert dieser Regenten gab es übrigens 
schon eine Menge Annalisten, die ihre Jahrbücher nach 
der christlichen Aere ordneten, z.B. Saxo der Dich- 
ter, der im fünften Buche seiner Annales Caroli Magni 
unter andern das Todesjahr des Monarchen also be- 
zeichnet ?): 
Post octingentos Christi nascentis ab ortu 
Hic annus quartus extitit et decimus. 

Mit dem zehnten Jahrhundert endlich wurde der Ge- 
brauch der christlichen Aere in Deutschland und Frank- 
reich so allgemein, dafs es unnöthig ist, weitere Be- 
weise dayon beizubringen. 

In den päpstlichen Diplomen hat Mabillon °) die 
Aere des Dionysius nicht vor Leo IX, der um die 
Mitte des elften Jahrhunderts regiert hat, wahrgenom- 
men, so dafs Sethus Calvisius offenbar Unrecht 
hat, wenn er behauptet *), sie sei durch die Autorität 
des Papstes der Christenheit aufgedrungen worden. Sie 
kommt in den Bullen anfangs nur sparsam und blofs 
in solchen vor, die von der Hand des Kanzlers ausge- 
fertigt sind, als wenn sie von den Päpsten für ver- 
dächtig erklärt worden wäre. Dies gilt auch wirklich 


1) Jan Hist. aerae Christ. in der Vorrede und S.935. 


2) S. Leibnitii Scriptt. rerum Brunsvicensium illustrationi 
inservientes, Tom. I. p.169. 


3) De re diplom. II, 25, 7. 


+) Isagoge chronologica c. 46, p.458 seines Opus chronolo- 
gicum (Frankf. 1650, fol. Die erste Ausgabe erschien Leipzig 
1605.). 


CHRISTLICHE VOLKER. 379 


von Urban II, der eine seiner Bullen also datirt '): 
Data Laterani VII. Cal. April. anno ab Incarnatione Do- 
mini secundum Dionysium millesimo nonagesimo octavo, 
secundum wero certiorem Evangelii probationem mille- 
simo centesimo XXI, indictione FI, epacta XV, con- 
currente IV. Auch mehrere gleichzeitige Annalisten, 
als Marianus Scotus, Sigebertus Gemblacensis 
und Gervasius von Canterbury unterscheiden un- 
ter Jahren secundum Dionysium und secundum 
Evangelium. Letzterer fängt seine Chronik also an: 
Anno Gratiae secundum Dionysium MC, secundum Evan- 
gelium vero MCXXII, suscepit Henricus Primus mo- 
narchiam totius Angliae. Man sieht, er setzt den Un- 
terschied, der in jener Bulle zu 23 Jahren angenommen 
wird, nur auf 22. Der Grund dieser auffallenden Unter- 
scheidung liegt nach Petavius?) darin, dafs Christus 
am funfzehnten Tage des Mondmonats, an einem Frei- 
tage und zugleich einer alten Tradition nach (von der 
unten) am 25. März gestorben sein soll. Wollen wir 
diese drei Zeitcharaktere vereinigen, so müssen wir sei- 
nen Tod in ein Jahr setzen, das zur güldenen Zahl 13 
und zum Sonntagsbuchstaben B hat. Ein solches war 
das zwölfte der dionysischen Aere und lange nachher 
keins wieder. Da nun Christus ein Alter von 33 bis 
34 Jahren erreicht haben soll, so mufs er 22 bis 23 
Jahre früher geboren sein, als Dionysius annimmt. — 
Der Schlufs ist richtig; aber niemand verbürgt uns 
die Richtigkeit des angeblichen Todestages. 


‘) Mabillon a. a. O. 
?) Doctr. temp. XU, 4. 


380 Technische Chronologie. 


Paulus von Middelburg‘) und mehrere nach 
ihm behaupten, es sei Eugen IV gewesen, der den 
Gebrauch der Jahre ab Incarnatione zuerst in die 
päpstliche Kanzlei eingeführt habe. Dies kann unmög- 
lich heifsen sollen, dafs in den Diplomen der frühern 
Päpste die dionysische Aere noch gar nicht erwähnt 
werde. Wenn aber der Papst genannt werden soll, 
der zuerst in eigenhändig vollzogenen Bullen die Jahre 
Christi mit denen seines Pontificats zusammengestellt 
hat, so wird man, wie Jan versichert, keinen ältern 
als den eben genannten finden. So ist eine seiner 
Bullen wie folgt datirt ?): Data Romae apud S. Petrum 
anno Incarnationis Dominicae MCCCCXXÄAT, VII. Cal. 
Novembris, Pontificatus nostri anno primo. 

Durch das Bisherige wird der Leser hoffentlich zu 
der Ueberzeugung gelangt sein, dafs unsere Aera vulga- 
ris den Abt Dionysius zum Urheber hat. In der 
That, hätte sie schon vor ihm bestanden, so würde 
man Spuren von ihr in den Actis Martyrum, in den 
Verhandlungen der Concilier und in christlichen Grab- 
schriften, deren aus dem vierten und fünften Jahr- 
hundert noch so manche vorhanden sind, antreflen 
müssen; aber überall findet sich die Zeit nur auf die 
bei den Römern gewöhnliche Weise nach Consuln und 
Kaiserjahren bezeichnet °). 

Es bieten sich uns hier drei Fragen zur Beantwor- 
tung dar: 4) in welches Jahr hat Dionysius die Ge- 


1) Paulina 1. XII, c.6 (2,300). 
?) Bullarium magnum Cherubini Tom. I. p.320. 
°) Man vergleiche Jan c. I. p. 66 fl. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 381 


burt Christi gesetzt? 2) In welchem Verhältnifs steht 
seine Bestimmung zu den Angaben der bewährtesten 
Kirchenyäter? 3) Um wie viel Jahre zählt seine Aere 
zu wenig? Denn dafs sie zu wenig zählt, ist längst 
anerkannt. i 

Was die erste Frage betrifft, so ist es eine herge- 
brachte Meinung, dafs die dionysische Aere ursprünglich 
ein Jahr mehr als jetzt gezählt und ihre gegenwärtige 
Form erst durch Beda erhalten habe. Petavius'‘), 
von welchem diese Ansicht ausgeht, drückt sich also 
aus: Coniecturae nostrae summa est, Dionysium Exi- 
guum Incarnationem ac Natalem Domini eodem anno 
statuisse, quo vulgo hodieque ponitur, eo scilicet, qui 
Christianam aeram proxime praecedit: tum ab eodem 
Incarnationis annos numerare coepisse, sic ut uno mi- 
nus anno numeremus hodie quam Dionysius institue- 

quamvis in incarnatione. ipsa et natali nihil ab 
eo discrepemus. Dieselbe Behauptung ist öfters wieder- 
hohlt worden °). Noch in der neuen Ausgabe des Art 
de vérifier les dates heifst es bei Gelegenheit des 
Calculus Pisanus’): Tous les savans conviennent, 
que Denys le Petit avait établi cet usage en Italie, 
en introduisant la manière de compter par les an- 
nées de Notre-Seigneur. Hiernach hätte er also ei- 
gentlich seine Aere drei Vierteljahr vor ihrer jetzi- 


1). Doctr. temp. XII, 2. 

2) Man sehe unter andern Gassendi’s en ende. 
rium c.5; Wilh. Langius gelehrtes Werk de annis Christi 
LI. e.1. G. A. Hamberger's Dissertatio de epochae christia- 
nae ortu et autore (Jena 1707, 4) p.41 fl. 


21 Tom.T, p.11. 


382 Technische Chronologie. 


gen Epoche angefangen. Die Sache ist aber ohne allen 
Grund. Dafs er nicht vom 25. März gerechnet haben 
könne, geht daraus klar hervor, dafs er jedem Jahr ab 
Incarnatione Domini nur ein Osterfest gibt, da er sonst: ` 
öfters zwei Feste auf einerlei Jahr gesetzt haben müfste, 
z. B. auf das Jahr 536, das fünfte seines Cyclus; denn 
hätte er es dem Calculo Pisano gemäfs schon mit dem 
25. März 535 begonnen, so würde das Fest in demsel- 
ben zweimahl, am 8. April. und- 23. März, zu feiern 
gewesen sein. Auch zeigt seine Epistola ad Petro- 
nium, die der ÖOstertafel zur Einleitung dient, und 
noch besser die Petavius unbekannt gebliebene , erst 
von Jan ans Licht gezogene, Ostertafel selbst, dafs sein 
532stes Jahr vollkommen mit dem 532sten nach jetzi- 
ger Aere übereinstimmt;‘denn alle damit verknüpften 
Zeitmerkmale, Epakte, Ostergrenze, Datum des Oster- 
festes, Indiction u.s. w. sind genau dieselben, die wir 
dem Jahr 532 beilegen. Ihm war, gerade so wie uns, 
das erste Jahr der Aere das zweite des neunzehnjähri- 
gen Mondeirkels — wie auch Beda ausdrücklich be- 
merkt t) — ferner das 4744te der julianischen Periode, 
das 754ste der Stadt Rom nach varronischer Rechnung, 
das vierte der 194sten Olympiade, die sich im Sommer 
desselben endigte, und das 312te der seleucidischen 
Aere, das drei Monate früher 'begann. 

Wir zählen also unsere Jahre von der Geburt 
Christi eben so wie Dionysius. Am natürlichsten 
scheint es nun, dafs er die Rechnung auch wirklich 
mit dieser Epoche angefangen und nur die acht Tage 
vernachlässigt habe, um welche die Kirche das Gebuts- 


+) De temporum ratione c. 45. 


CHRISTLICHE VOLKER. 383 


fest vor der gewöhnlichen Jahrepoche feiert. Auch le- 
gen ihm die bewährtesten Chronologen, namentlich 
Noris und Pagi, diese Ansicht bei. Nur Sancle- 
mente behauptet "1. dafs er Christi Geburt an den 
Schlufs nicht des ersten Jahrs vor, sondern des ersten 
nach der Epoche seiner Aere, nämlich auf den 25. De- 
cember des Jahrs 4714 der julianischen Periode, gesetzt 
habe, und seine Gründe verdienen auch wirklich alle 
Aufmerksamkeit. , 

Dionysius spricht sich über die Zählungsweise 
seiner Jahre nirgends aus. Aber nach dem Gebrauch 
zu urtheilen, den wir bei den Kirchenvätern von dem 
Worte odexweıs, incarnatio, gemacht finden, war ihm 
die eigentliche Epoche seiner Jahre ab Incarnatione 
höchst wahrscheinlich die Verkündigung Mariä. 
Nun hat die Kirche die Verkündigung. von jeher an 
den 25. März geknüpft. Hätte er also, wie man ge- 
wöhnlich annimmt, Christi Geburt auf den 25. Decem- 
ber des Jahrs 4743 der julianischen Periode gesetzt, 
so würde er seine Aere neun Monate nach ihrer wah- 
ren Epoche angefangen haben, und dies ist nicht wohl 
zu glauben. Fing er sie dagegen drei Monate vor der- 
selben mit der bürgerlichen Jahrepoche an, so hatte er 
die Gewohnheit des ganzen Alterthums für sich, das 
die Jahre seiner Regenten und Aeren durchgehends auf 
eine analoge Weise gezählt hat °). Dazu kommt, dafs 
ihn Beda und alle Computisten des Mittelalters nicht 


1) De vulgaris aerae emendatione 1.IV, c.8. 

2) Man vergleiche unter andern, was oben (1, 117,465) über 
den Anfang der Jahre im Regentenkanon des Ptolemäus 
und über die Epoche der antiochenischen Aere gesagt ist. 


384 Technische Chronologie. 


anders verstanden haben '). Der erste sagt”): In primo 
suo einen quingentesimum tricesimum secundum do- 
minicae incarnationis annum in capite ponendo , ma- 
nifeste docuit, secundum sui circuli annum (man er- 
innere sich, dafs das erste Jahr der christlichen Aere 
zur güldenen Zahl 2 hat) ipsum esse, quo eiusdem sa- 
crosanctae incarnationis mysterium coepit. Hiernach 
würde also eigentlich der Calculus Florentinus der Mei- 
nung des Dionysius entsprechen.“ Nehmen wir, der 
jetzt gebräuchlichen Terminologie gemäfs, Christi Ge- 
burt als den terminus a quo an, von dem er ausging, so 
müssen wir freilich sagen, er habe seine Aere beinahe 
um ein Jahr zu früh begonnen; allein diese Ansicht 
ist der eigentlichen Bedeutung des Worts Incarnatio, 
dessen er sich bedient, nicht gemäfs. Erst als um die 
Zeit Karl’s des Grofsen der Jahranfang mit dem 
25. December aufkam, scheint man Incarnatio als 
Synonym von Nativitas genommen zu haben. Nun 
bildete sich die Meinung aus, die man ihm gewöhnlich 
unterschiebt. .„Späterhin kehrte man zur ursprünglichen 
Bedeutung des Worts zurück, und so entstand der cal- 
culus Pisanus, der die Aera ab Incarnatione um ein 
volles Jahr früher anfängt, als der calculus Floren- 
tinus. 

Es scheint nun also festzustehen: Dionysius setzte 
Christi Geburt an den Schlufs des ersten Jahrs seiner 
Aere, des A7) Aten der julianischen Periode, des 754sten 
der Stadt Rom. 


"JI Vergl. Petavii Doctr. temp. XII, 1. 


"1 De temp. ratione c. 45. 


V CHRISTLICHE VÖLKER. 385 


Wenn wir, mit Bezug auf unsere zweite Frage, 
nicht eine sehr unbestimmte Zeitangabe beim Iusti- 
nus Martyr, nach welcher Christus. 150 Jahre vor 
ihm geboren sein soll‘), berücksichtigen wollen, so sind 
Irenäus, Tertullianus und Clemens Alexan- 
drinus die ältesten, die hier genannt werden müssen. 
Der erste sagt ?), Christus sei um das 41ste Jahr der 
Regierung des Augustus geboren, d. i. um das Jahr 751 
d.St.; denn der Anfang der Regierung des Kaisers wird 
hier offenbar an das Triumyvirat geknüpft, zu welchem 
er sich im Jahr 714 d. St. mit Antonius und Lepidus 
verband ?), wo er zugleich zum erstenmahl das Consu- 
lat verwaltete. Tertullianus stimmt hiermit über- 
ein *), indem er die Dauer der gedachten Regierung 
auf 56 Jahre setzt, von denen 41 vor und 15 nach der 
Geburt Christi gezählt sein sollen. Clemens drückt 
sich also aus ’): „Einige, welche die Geburtszeit un- 
„sers Heilandes sorgfältig erforscht haben, geben nicht 
„„blofs das Jahr, sondern selbst den Tag derselben an, 
„nämlich den 25. Pachon des 28sten Regierungsjahrs 
„des Augustus.’’ Nach alexandrinischer Weise wird 
hier August’s Herrschaft von dem Zeitpunkt gerechnet, 
wo er nach dem Tode des Antonius und der Cleopatra 
Aegypten zu einer römischen Provinz machte, vom 
1. Thoth oder 29. August des Jahrs 724 d. St. Man 
sieht, dafs diese Bestimmung Christi Geburt ins Jahr 


1) Apologia II pro Christianis p. 83. Opp. ed. Paris. 1615. 
2) Adv. Haeres. l. ITI. c. 25. 

3) Dio Cassius l. XLVI am Schlufs, 

1) Adv. Iudaeos c. 8. p.98. Opp. ed. 1697. 

5) Strom. 1. I. p.147. 

IE. [25] 


386 Technische Chronologie. 


752 bringt. Eusebius wiederhohlt und bestätigt sie. 
„Es war, sagt er‘), das 42ste Regierungsjahr des Au- 
„gustus, das 28ste seit der Unterwerfung Aegyptens 
„und dem Tode des Antonius und der Cleopatra, wo- 
„mit die Dynastie der Ptolemäer erlosch, als unser 
„„Herr und Heiland Jesus Christus zur Zeit der ersten 
‚„‚Schatzung Syriens unter dem Proconsul Quirinus, den 
„„Weissagungen der Propheten gemäfs, zu Bethlehem in 
‚„Judäa geboren wurde.” Der Anfang der Regierung 
August’s wird hier eben so, wie beim Irenäus, auf 
das Jahr 711 d. St. gesetzt, womit auch das Chroni- 
con des Eusebius übereinstimmt; denn nach des Hie- 
ronymus Uebersetzung wird ihre Dauer auf 56 Jahre 
und 6 Monate berechnet °), was für ihren Anfang die 
ersten Monate des Jahrs 744 gibt; indem August im 
Jahr 767 am 19ten des nach ihm benannten Monats 
gestorben ist (2,112). Auch Epiphanius’) nennt 
das 42ste Regierungsjahr, das er noch näher durch das 
Consulat des Octavianus Augustus XIII und Silvanus 
bezeichnet, als das Geburtsjahr Christi. 

Diese Angaben der Kirchenväter, die anerkannt zu 
den gelehrtesten gehören, stimmen wesentlich mit ein- 
ander überein. Von der lateinischen Kirche ist Christi 
Geburt frühzeitig an den 25. December, und von der grie- 
chischen bis zum. vierten Jahrhundert an den 6. Januar 
geknüpft worden (2,329). Irenäus und Tertullianus, 
die beide im Occident lebten, haben daher unstreitig die 
Geburt auf den 25. December des Jahrs 751 d.St. gesetzt. 


1) Biet, eccl.1, 5. 
?) Ad Olymp. 184. Opp. Hieron. "Tom. NDT, p.612. 
+) Haeres. LI, e 22, p. 44. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 387 


Epiphanius nennt das Jahr 752, aber zugleich aus- 
drücklich den 6. Januar. Für eben diesen Tag hat 
sich wahrscheinlich auch Eusebius entschieden. Der 
25. Pachon der Alexandriner oder 20. Mai beim Gle- 
mens steht als Geburtstag Christi ganz isolirt da '); 
das Jahr bleibt jedoch dasselbe. 

Hiernach wäre also Christus zwei Jahre vor der 
Epoche der dionysischen Aere geboren ?). Der Grund 
dieser so übereinstimmigen Angabe bei den Kirchenvä- 
tern ist ohne Zweifel im dritten Kapitel des Evange- 
listen Lucas zu suchen, wo es heifst, Christus sei 
etwa dreifsig Jahre alt von Johannes getauft worden, 
der sein Täuferamt im funfzehnten Jahr des Ti- 
berius angetreten. Als Datum der Taufe nimmt man 


1) Der 25. Pachon ist vielleicht so entstanden: die ägyptischen 
Christen, da sie hörten, dafs Christus im neunten Monat, näm- 
lich des jüdischen Jahrs, geboren sei, dachten an den neunten 
des ihrigen, d. i. an den Pachon (1, 143). 

2) Späterhin ist man im Orient noch ein Jahr weiter zurück- 
gegangen. In einem von Cotelerius in einer Anmerkung zu 
der oben (2,326) citirten Stelle der Constitutiones Apostolicae 
mitgetheilten Fragment des Cod. 1474 der pariser Bibliothek 
heifst es: „„Der Evayysiıouds (die Verkündigung Mariä) ist im 
„Jahr 5505, Sonntags den 25. März, und die Geburt im Jahr 
„5506 den 25. December erfolgt.” Es ist von der constantinope- 
lischen Weltäre die Rede, deren 5506tes Jahr am 1. September, 
des vierten vor unserer Aere. anfängt. Die Chronik von 
Edessa (1,452) und Sulpitius Severus stimmen hiermit über- 
ein, indem erstere (S. 389) Christi Geburt in das Jahr 309 der 
seleucidischen Aere setzt, und letzterer (Hist. 1.11 c. 39) die Con- 
suln Calvisius Sabinus und Passienus Rufus als diejenigen nennt, 
unter denen Christus geboren sein soll. Friedrich Spanheim 
hat diese und noch andere minder bewährte Angaben in einer 
Tafel zusammengestellt. Opp. Tom. I. p. 205. 

[25°] 


388 Technische Chronologie. 


gewöhnlich im Orient den 8. November, im Oceident 
den 6. Januar an. Nun begann das funfzehnte Jahr 
des Tiberius im 78isten d. St., nach jüdischer Rech- 
nungsweise mit dem Frühlingsmonat Nisan (1,522), 
und wurde Christus im Verlauf desselben 30 Jahre alt, 
so mufs er gegen den Anfang des Jahrs 752 d. St. 
geboren sein. 

Scaliger, der diese dem Anschein nach mit dem 
Evangelio ganz übereinstimmende Angabe für unbedingt 
richtig hält, sagt '): Biennio integro a wero nos remo- 
pit sanctio Dionysiana; quod utinam nunquam in men- 
tem wenisset aut illi hoc imperandi, aut nobis parendi. 
Aus obiger Darstellung geht aber hervor, dafs Diony- 
sius die Geburt Christi nicht zwei, sondern drei Jahre 
später als jene Kirchenyäter gesetzt hat, wenn gleich 
seine Aere nur zwei Jahre weniger zählt. Was ihn 
veranlafst haben mag, von einer Bestimmung abzuge- 
hen, die so wichtige Autoritäten für sich hatte und ihm 
unmöglich ganz unbekannt sein konnte, wissen wir 
nicht. Nur so viel ist klar, dafs sich Pagi’s Behaup- 
tung ?), er habe seine Aere aus dem Orient und na- 
mentlich vom Panodorus entlehnt, mit jener Dar- 
stellung nicht verträgt; denn dieser ägyptische Mönch 
setzte, wie wir unten sehen werden, Christi Geburt in 
das Jahr 753 d. St. 

Wir wenden uns nun zu unserer dritten Frage, die 
wir also. stellen wollen: in welchem Jahr der juliani- 
schen Aere oder der Stadt Rom wurde Christus aller 


1) Emend. temp. LNL p. 548. 


"1 Dissert: de periodo Graeco-Romana (vor der Critica in 
Annales Baronii) §. 44. 


CHRISTLICHE VOLKER. 389 


Wahrscheinlichkeit nach geboren? Dieser Gegenstand 
hat den Scharfsinn vieler Gelehrten beschäftigt, und 
noch immer hat sich keine ganz feste Meinung darüber 
ausgebildet. Nur so viel ist längst und allgemein aner- 
kannt, dafs unsere von Dionysius herrihrende Aera 
vulgaris mindestens um vier Jahre zu wenig 
zählt. Ich werde die Gründe, die auf dieses Ergeb- 
nifs geleitet haben, in der Kürze darlegen. Sie sind. 
sämmtlich von der Geschichte des jüdischen Königs 
Herodes, des sogenannten Grofsen, entlehnt, der 
nach den Evangelisten zur Zeit der Geburt Christi noch 
am Leben war. | 

Iosephus, dessen aus den Commentarien des Ni- 
colaus Damascenus, des vieljährigen Gesellschafters 
und Vertrauten dieses Fürsten, geschöpfte Nachrichten 
sich überall als glaubwürdig bewähren, berichtet '), 
Herodes sei Ol.184 unter dem Consulat des Cn. Do- 
mitius Calyinus und C. Asinius Pollio, d.i. im Jahr 
714 d. St., auf Veranlassung des Antonius und Octa- 
vianus durch einen Beschlufs des Senats zum Könige 
von Judäa ernannt worden. Er gelangte aber nicht 
sogleich zum ruhigen Besitz seines Königreichs, sondern 
mufste es erst vom Antigonus erobern, der sich mit 
Hülfe der Parther zum Könige von Judäa aufgeworfen 
hatte, aus dessen Besitz sein Vater Aristobulus im 
Jahr 691 d. St. yom Pompeius verdrängt worden war. 
Herodes, von römischen Legionen unterstützt, ero- 
berte Jerusalem und liefs den Antigonus hinrichten. 
Dies geschah nach Dio Cassius?) unter dem Consu- 

1 Antigg: XIV, 14,5. 
*) Hist. Rom. 1. XLIX, c. 22. 


200 Technische Chronologie. 


lat des Claudius und Norbanus a. u. 716, nach Iose- 
phus‘) unter dem des Agrippa und Caninius Gallus 
a. u. 717. Der letztere hat ohne Zweifel Recht; denn 
aus der ganzen Reihenfolge der Begebenheiten geht, wie 
Sanclemente zeigt”), klar hervor, dafs Jerusalem 
nicht vor dem Sommer 717 d. St. erobert sein könne. 
Hiermit stimmt auch die wiederhohlte Versicherung des 
Iosephus °), dafs Herodes 37 Jahre nach seiner Er- 
nennung zum Könige, und 34 nach der Hinrichtung 
des Antigonus gestorben sei. 

Nehmen wir nun an, dafs der jüdische Geschicht- 
schreiber die Jahre nach der Gewohnheit seines Volks 
vom Nisan an rechnet, und dafs die eben gedachten 
Zahlen laufende, nicht vollendete, Jahre bezeichnen, 
so ist Herodes im Jahr 750 d. St. nach dem 1. Nisan 
gestorben. Auf eben dieses Ergebnifs leiten auch meh- 
rere von der Geschichte seiner Söhne Herodes An- 
tipas, Archelaus und Philippus entlehnte Argu- 
mente, wovon ich hier nur eins anführen will, auf 
welches Sanclemente mit Recht ein besonderes Ge- 
wicht legt. Der erste, den die Evangelisten öfters er- 
wähnen, wurde durch das Testament seines Vaters zum 
Tetrarchen von Galiläa ernannt und in dieser Würde 
von August bestätigt. Caligula beraubte ihn der- 
selben und verwies ihn nach Lugdunum. Dies geschah, 
wie Noris bündig darthut "1. im Spätsommer des Jahrs 
792 d. St. Es sind aber drei Münzen von diesem 


Il Antigg. XIV, 16, 4. 

°?) De vulgaris aerae emendatione l. TII, c. 6. 

"1 Antigg. XV, 8, 1. De bello Iud. I, 33, 8. 

"H In seiner Epistola ad P. Antonium Pagium de nummo 
Herodis Antipae. Opp. Tom. II, col. 647 ff. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 391 


Fürsten mit der Jahrzahl MT, 43, vorhanden, welche 
Noris und Sanclemente beschreiben. Hiernach 
kann er seine Regierung, zu der er erst nach dem ' 
Tode seines Vaters gelangte, spätestens im Jahr 750 
angetreten haben. Von noch einer andern Münze mit 
der Jahrzahl MA, 44, die der unkritische Vaillant 
gesehen haben will, und die Fréret viel zu schaffen 
gemacht hat‘), bezweifelt Eckhel?) die Existenz, und 
wirklich weiset Sanclemente befriedigend nach °), 
dafs sich Vaillant geirrt hat. 

Wir kennen aber nicht blofs das Jahr, sondern 
auch die Jahrszeit, in die wir den Tod des Herodes 
zu setzen haben. Wie Iosephus berichtet °), entstand 
während seiner letzten Krankheit eine Empörung, an 
deren Spitze sich der Schriftgelehrte Matthias befand. Er 
liefs die Schuldigen verbrennen, und in der Nacht, wo 
dies geschah, war eine Mondfinsternifls — xal d es: 
Avy rì adri voxti Zëéisen, Unmittelbar nach seinem 
Tode, wie aus der Erzählung des jüdischen Geschicht- 
schreibers erhellet, wurde das Passahfest gefeiert °). 
Nun trat in der Nacht vom 12 zum Läten März des 
Jahrs 750 d. St. oder 4 vor unserer Zeitrechnung eine 
partiale Mondfinsternifs ein, die ich einer genauen Be- 
rechnung unterworfen habe. Nach den Delambreschen 


’) S. sein Eclaircissement sur l’annde et le temps précis 
de la mort d’Herode le Grand. Mem. de l’Acad. des Inscr. 
Tom. XXI, p. 278 f. 

2) Doctr. num. Vol. IM, p. 489. 

Sieg EE 
+) Antigg. XVI, 6, 4. 
5) XVII, 9, 3. 


392 Technische Chronologie. 


Sonnen- und Mayer -Masonschen Mondtafeln ereignete 
sich ihr Anfang zu Jerusalem, 2 St. 13’ östlich von 
Paris '), um 1 U. 48’, und ihr Ende um 4 U. 1% 
Morg. w. Z. Im Mittel, um 3 Uhr, betrug die Gröfse 
4,7 Zoll am nördlichen Rande. Der folgende Voll- 
mond, der erste im Frühling, hat ohne Zweifel das 
Passah bedingt, und so mufs der Tod des Königs in 
den ersten Tagen des Aprils und zugleich des Nisan 
erfolgt sein, unter welcher Voraussetzung alle aus der 
Geschichte entlehnte chronologische Merkmale vollkom- 
men richtig erscheinen, wobei noch bemerkt werden 
mufs, dafs sich im Jahr 750 weiter keine zu Jerusalem 
sichtbare Mondfinsternifs zugetragen hat. Im Jahr 751, 
in welches einige den Tod des Königs haben setzen 
wollen, hat es gar keine Mondfinsternifs gegeben. 
Dieses auf den ersten Blick sehr befriedigende Er- 
gebnifs wird nun aber durch die Menge der Begeben- 
heiten, die sich nach Iosephus umständlicher Erzäh- 
lung von der Hinrichtung der Empörer bis zum Passah 
ereignet haben sollen, wieder zweifelhaft gemacht. Um 
dieser Schwierigkeit zu begegnen, nimmt Sancle- 
mente an ê), dafs die Hinrichtung schon ein paar 
Monate vor Herodes Tode erfolgt sei, und dafs die 
Finsternifs, die dabei eingetreten sein soll, in irgend 
einer zufälligen Verdunkelung des Mondes bestanden 
habe. Aber das Wort Size beim Iosephus ist das 
Vocabulum proprium yon Finsternissen. Fréret, der 


sich die Mondfinsternifs mit Recht nicht nehmen lassen 
KA 
A 


‘) Monatl. Corresp. des Freiherın von Zach B. XVII, 
S. 544, 


"LD ei, 


CHRISTLICHE VÖLKER. 393 


will, spricht von der Einschaltung eines aufserordent- 
lichen Nisan, wodurch das Passah bis zum 10. Mai ver- 
zögert sein soll '), und Usher will gar den Tod des 
Königs bis gegen Ende des Novembers verschoben wis- 
sen ?), weil in einem jüdischen Traktat msn noya Me- 
gületh thanith, Buch des Fastens, unter dem Kis- 
lev, einem der Herbstmonate, angemerkt steht: der 
„siebente ein Fasttag, weil an ihm on Hurudes, 
„ein Feind der Weisen, starb; denn es ist eine Freude 
„vor Gott, wenn die Bösen scheiden.” Es bedarf aber 
meines Erachtens weder jener gezwungenen Hypothesen, 
noch dieser obscuren Tradition, wenn wir nur die sehr 
einfache Voraussetzung machen , dafs Iosephus, wie 
er auch sonst zu thun pflegt, die gedachten Begeben- 
heiten mehr in faktischem als chronologischem Zusam- 
menhange erzählt, und dem Verbrechen der Empörer 
gleich ihre Strafe beigefügt hat, statt beide Fakta durch 
einen Zwischenraum von mehreren Monaten zu tren- 
nen, während dessen sich andere später von ihm er- 
wähnte Dinge zugetragen haben. So retten wir die 
Finsternifs, die nun ihrerseits ein herrliches Zeitmerk- 
mal wird, das den Tod des Herodes unwidersprechlich 
in den Frühling des Jahrs 750 d. St, bringt. 
Hiernach ist nun klar, ‚dafs Christus nicht später 
als um den Schluß des Jahrs 749, vier Jahre vor 
der Epoche unserer Aere, geboren sein könne. Sollten 
wir aber nicht noch weiter zurückgehen müssen, da 
Herodes nach der Erzählung der Evangelisten noch 
Jahr und Tag nach Christi Geburt gelebt zu haben 


1) 5.287. 
2) Annales veteris et novi Testamenti Si ann. IV a.Chr. 


394 Technische Chronologie. 


scheint? Sanclemente, der diesen Gegenstand am 
erschöpfendsten behandelt hat, entscheidet sich für das 
Jahr 747. Seine Gründe sind folgende. 

Lucas berichtet im Anfange seines zweiten Kapi- 
tels, Christus sei geboren zur Zeit der von August im 
ganzen römischen Reich verordneten Schatzung — dro- 
ypap — und dies sei die erste gewesen unter Kyrinius, 
dem Statthalter Syriens — avr ý deoggdd mpwrn èyé- 
yero mysmovedoyrog Dupias Kvpnviov. Es ist P. Sulpitius 
Quirinus gemeint, der im Jahr 742 d. St. Consul 
und nachher Präses von Syrien war. Er wurde dies 
aber erst neun Jahre nach Herodes Tode, wo er in 
dieser Eigenschaft nach Syrien gesandt ward, und, wie 
Iosephus berichtet '), nach Judäa kam, um die Gü- 
ter des von August exilirten Archelaus zu confisciren 
und seine mit Syrien vereinigte Ethnarchie zu schätzen. 
Dies ist offenbar nicht der Census, von welchem der 
Evangelist redet und den er den ersten nennt, mit 
Bezug auf den spätern, den er in der Apostelge- 
schichte erwähnt 71. Nun kennen wir sämmtliche 
Statthalter Syriens aus der Zeit des August), und wis- 
sen bestimmt, dafs es zur Zeit der Geburt Christi nur 
entweder Q. Sentius Saturninus oder P. Quinti- 
lius Varus gewesen sein könne. Der erste war es 
vom Jahr 744 d. St. ab, der andere, wie aus an- 
tiochenischen Münzen erhellet, spätestens vom Sommer 


1) Antigg. 1. XVIII im Anf. 

RUE VE 

3) S. das Verzeichnifs derselben in Noris Cenot. Pis. diss. II, 
c. 16, und vergleiche damit sein Werk Annus et epochae Syrom. 
diss. IT, c.7 und Sanclemente 1. IIL, c.3 f. 


CHRISTLICHE VOLKER, 395 


748‘) bis nach Herodes Tode. Es bleibt also nichts 
weiter übrig, als die Voraussetzung, dafs Quirinus, 
zur Schatzung Syriens und Judäas aufserordentlich von 
August beauftragt, sie gemeinschaftlich mit einem der 
gedachten ordentlichen Statthalter veranstaltet hat; denn 
dafs, wie Valesius und Huetius geglaubt haben, im 
Text des Lucas für Kyrinius entweder Saturni- 
nus oder Quintilius zu setzen sei, ist ganz unslatt- 
haft, da sich in keiner Handschrift des neuen Testa- 
ments eine Variante, und bei keinem der Kirchenväter, 
die diese Stelle eitiren, von Iustinus Martyr, einem 
der ältesten, bis auf Hieronymus, einem der gelehr- 
testen, ein anderer Name genannt findet. 

Die Schatzung im Evangelium hat den Auslegern 
viel zu schaffen gemacht °). Wie konnte August Judäa 


1) Es kommt nämlich eine Münze mit seinem Bildnisse und 
der Jahrzahl XXV vor. Diese bezieht sich auf die Aera acti- 
aca der Antiochener, deren 26stes Jahr mit dem Herbst 748 
d. St. begann (1,470). 

2) Man vergleiche unter andern Hrn. Paulus Kommentar 
über die drei ersten Evangelien Th.I. S.140 ff. Unter den 
verschiedenen Meinungen empfiehlt sich noch am meisten die des 
Joh. Georg Herwart, der 5.188 seines chronologischen Werks 
mpwen èyévero für mporepov èyévero nimmt, in dem Sinne: „diese 
„Schatzung fand Statt, ehe Quirinus Präses von Syrien wurde.” 
Es war dies, würde so der Evangelist sagen, nicht die allgemein 
bekannte Schatzung aus der Zeit des Quirinus, sondern eine frü- 
here, von der in Palästina weniger die Rede ist. Ein ähnlicher 
hebraisirender Gebrauch des Worts zpörog kommt beim Evange- 
listen Johannes vor, 1,15 und XV, 18.— Der vollständige Titel 
dieses übrigens wunderlichen Buchs ist: Admiranda ethnicae 
theologiae mysteria propalata. Accessit exacta temporum ra- 
tio adversus incredibiles Chronologiae vulgaris. errores. Miin- 
chen 1626, 4. 


396 Technische Chronologie. 


schätzen lassen, ehe das Land eine römische Provinz 
geworden war, und wie hat man sich das Sullschweigen 
zu erklären, das Iosephus und andere Geschichtschrei- 
ber über diese Schatzung und ihren Vollzieher Quirinus 
beobachten? Sanclemente sagt, die Schatzung von 
Judäa war kein eigentlicher Census, sondern eine 
blofse Descriptio oder Volkszählung. Tacitus näm- 
lich gedenke ') eines eigenhändig von August entworfe- 
nen Libellus, worin die opes publicae verzeichnet 
standen, quantum civium sociorumque in armis, quot 
classes, regna, provinciae, tributa aut wectigalia u. s.w. 
Suetonius?) nenne diese Schrift Breviarium totius 
imperii, und führe als Hauptinhalt an quantum mi- 
litum sub signis ubique esset. Nur zum Behuf der 
Anfertigung dieses Breviarii habe August zugleich mit 
dem gesammten römischen Reiche auch Judäa schätzen 
lassen , vielleicht in der Absicht, um beurtheilen zu 
können, welche Streitkräfte die verbündete Proyinz in 
einem Kriege mit den Parthern verheifse. Was das 
Prädikat iysuovevwy betreffe; das Lucas dem Quirinus 
beilegt, so gebrauche er es auch von Pontius. Pila- 
tus, der doch blofs Prokurator in Judäa unter dem 
Oberbefehl des Präses von Syrien war. Es sei, wie 
erirgorog beim ITustinus Martyr, ein Titel, der dem 
Quirinus als Bevollmächtigtem August’s, mit Recht ge- 
bühre. Dafs er zu einer Schatzung von Judäa schon 
bei Lebzeiten des Herodes nach Syrien gekommen und 
‚einer der zwanzig Commissarien gewesen sei, die nach 
Suidas?) von August mit dem Census des römischen ~ 


"1 Annal.], 11. 
?) Aug. e 101. 
°) ve. dnoypapn. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 397 


Reichs beauftragt wurden, sucht Sanclemente " 
mit Hülfe zweier früherhin zu diesem Zweck nicht be- 
nutzten Inschriften zu beweisen, und, wie ich glaube, 
nicht ohne Erfolg, wiewohl das auf mannigfachen Com- 
binationen beruhende Resultat immer nur cin wahr- 
scheinliches genannt werden kann. 

Wenn Tertullian, einer der ältesten Kirchen- 
väter, in seiner Schrift gegen den Marcion?) von der 
Schatzung, unter der Christus geboren wurde, sagt: 
Census constat actos sub Augusto in Tudaea per Sen- 
tium Saturninum, so ist er gerade nicht mit Lucas 
im Widerspruch. Er nennt den damahligen ordent- 
lichen Präses von Syrien, durch welchen Quirinus, 
zu diesem Geschäft eigentlich beauftragt, den Census 
in Judäa gar wohl veranstalten lassen konnte. Nun 
war Sentius der Präses Syriens bis zum Sommer des 
Jahrs 748 d. St.; Christus kann also, sagt Sancle- 
mente, nicht nach dieser Epoche geboren sein. Und 
dafs er gerade am Schlufs des Jahrs 747 geboren sei, 
glaubt er defshalb "3. weil alle Kirchenyäter und alle 
Martyrologien der katholischen Kirche darin überein- 
stimmen, dafs die Menschwerdung Christi in eine Zeit 
zu setzen sei, wo überall im römischen Reiche Frieden 
herrschte. Dies war aber nicht vor dem Julius des 
Jahrs 746 der Fall, wo Tiberius siegreich und triumphi- 
rend aus Deutschland nach Rom zurückkehrte. Höchst- 
wahrscheinlich wurde damals der Janustempel geschlos- 
sen und erst 752 beim Ausbruch eines Krieges mit den 


») 1. IV, ez und 4. 
EAN, 19, 
TEE ez 


398 Technische Chronologie. 


Parthern wieder geöffnet. Die Empfängnifs Mariä mufs 
also, so schliefst er '), auf den Frühling, und die Ge- 
burt Christi auf den 25. December des Jahrs 747 ge- 
setzt werden. Hiemit stimme auch das Zeugnifs des 
Evangelisten Matthäus), nach welchem Herodes 
von Christi Geburt unterrichtet, zu Bethlehem und in 
der Umgegend alle Kinder von zwei Jahren und 
darunter — dd dıerodg xal xarwrépw — habe ermorden 
lassen, nach der Zeit, die er von den Magiern er- 
forscht °); auch finde sich bei einigen Kirchenvätern 
die Tradition, dafs Christus sich fast zwei Jahre bis 
nach Herodes Tode in Aegypten aufgehalten habe. 

Der Pater Dionysius Magnan, der ein Buch 
des Titels: Problema de anno nativitatis Christi ge- 
schrieben *), geht noch ein Jahr weiter als Sancle- 
mente zurück. Sueton sagt vom August ’): Cen- 
sum populi ter egit, primum ac tertium cum collega, 
medium solus. Von diesen drei Schatzungen führt das 
Monumentum Ancyranum °) in seiner zweiten 
Tafel unter andern Umständen auch die Zeiten an, 


Wë SRVÉSS? 

77-82 720 

3) Merkwürdig ist es, dafs auch Macrobius, der sich nir- 
gends als Christ zu erkennen gibt, des bethlehemitischen Kin- 
dermords gedenkt. Er führt nämlich unter andern Späfsen von 
August auch folgenden an: Cum audisset, inter pueros, quos in 
Syria Herodes Rex Iudaeorum infra bimatum iussit interfici, 
Jilium quoque eius occisum, ait: melius est Herodis porcum 
esse quam filium, Saturn. II, 4. 

*) Rom 1772, 8. 

"H Aug. e 27. 

°) Gruteri Thesaurus Inscript. p. COXXX. 


CHRISTLICHE VOLKER. 399 


wo sie veranstaltet worden sind. Die erste gehört ins 
Jahr 726 d.St., die zweite in 746 — Censorino et Asi- 
nio Coss., wie Casaubonus und Gruter ergänzend 
lesen —, die dritte in 767. Die zweite nun hält Ma- 
gnan für eben die, deren der Evangelist gedenkt, und 
dies ist ihm das Hauptmoment für seinen Satz, dafs 
Christus im Jahr 746 d. St., sieben Jahre vor der 
Aera vulgaris, geboren sei. Allein Sanclemente 
zeigt '), dafs das Monument blofs von einem zu Rom 
vollzogenen Census und damit verbundenen Lustrum, 
keinesweges von einer allgemeinen Schatzung des rö- 
mischen Reichs spreche, wenn er auch gleich nicht in 
Abrede steht, dafs August nach eingetretenem allgemei- 
nen Frieden diesen Census zum Behuf seines Breviarii 
veranstaltet habe und dadurch zu einer Schatzung des 
gesammten Reichs veranlafst worden sei, die jedoch erst 
im folgenden Jahr zu Stande gekommen. 

Wer obige für das Jahr 747 beigebrachte Gründe zu- 
sammengenommen aufmerksam erwägt, wird sich schwer- 
lich der Ueberzeugung erwehren, dafs die so lange strei- 
tig gebliebene Frage, um wie weit unsere christliche 
Aere von der Wahrheit abweicht, nun endlich als ge- 
löset zu betrachten sei. Es gibt aber noch ein Mo- 
ment mehr für die Entscheidung, das der italiänische 
Chronolog bei seiner Unkunde der Astronomie nicht 
beachtet hat. f 

Im zweiten Kapitel des Evangelisten Matthäus 
heifst es, die Magier oder, wie Luther übersetzt, 
die Weisen aus dem Morgenlande, seien nach 
Jerusalem gekommen, um sich nach dem neugebornen 


1) L IV, eg 


400 Technische Chronologie. 


Könige der Juden zu erkundigen, dessen Stern — 
deen — sie in Osten — Au zë dvarorğ — gesehen, 
und dieser Stern, von dem wiederhoblentlich bemerkt 
wird, dafs sie ihn im Morgen wahrgenommen, habe ih- 
nen bis Bethlehem geleuchtet 71. Gewöhnlich nimmt 
man denselben, wenn auch nicht für ein 'Gebilde der 
Phantasie, doch für irgend ein Meteor, das entweder 
zufällig oder ad hoc entstanden sei. Wir wollen uns 
weder zu den Ungläubigen noch zu den Uebergläubigen 
zählen, und dies Gestirm mit Kepler für ein wirk- 
liches, dem Calcul gar wohl zu unterwerfendes, hal- 
ten, nämlich für die in Conjunction befindlichen 
Planeten Jupiter und Saturn. Dafs nur von 
einem Stern — deg —, nicht von einem Gestirn 
— Genen —, die Rede ist, darf uns nicht irre machen ; 
Verwechslungen beider Wörter kommen auch anderwei- 
tig vor. Der gedachte grofse Astronom, der die Astro- 
logie seiner und früherer Zeiten genau kannte, und zu- 
weilen selbst noch als Mittel gebrauchte, um der Astro- 
nomie bei Laien Eingang und Achtung zu verschaffen, 
kam zuerst auf diesen Gedanken, als er die Zusammen- 
kunft jener beiden Planeten am Schlufs des Jahrs 1605 
beobachtete. Sie ereignete sich am 17. December. Im 
folgenden Frühling kam der Mars zu den beiden immer 


1) Auch im Protoevangelium. Iacobi c.21 und beim Chal- 
cidius in Timaeum Platonis p.325 (1,426) ist von diesem 
Stern die Rede, ob noch aus einer andern Quelle, als aus der 
des Matthäus, ist zu bezweifeln. Die Autorität des noch unge- 
druckt liegenden Dialogs Hermippos de Astrologia, aus welchem 
Fabricius in einer Anmerkung zum Chalcidius ein Fragment 
eitirt, worin gleichfalls des Sterns gedacht wird, ist schwerlich 
von Bedeutung. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 401 


noch nahe stehenden Planeten hinzu, und im Herbst 
des Jahrs 1604 gar noch einer jener fixsternartigen Kör- 
per, die zu einer bedeutenden Helligkeit anwachsen, 
und dann nach und nach wieder spurlos verschwinden, 
Er stand den beiden Planeten nahe am östlichen Fufs 
des Schlangenträgers, und erschien, als man ihn zuerst 
beobachtete, als ein Stern erster Gröfse,, ungewöhnlich 
lebhaft funkelnd. Von Monat zu Monat nahm er an 
Helligkeit ab, und entzog sich am Ende des Jahrs 1605 
den Augen völlig, die damals bekanntlich noch nicht 
bewaflnet werden konnten. Kepler hat ein eigenes 
Werk über diese Stella nova in pede Serpen- 
tarii geschrieben‘), und in demselben zuerst die An- 
sicht von dem Gestirn der Weisen aufgestellt, dafs es 
aus einer Vereinigung des Saturn, Jupiter und irgend 
eines aufserordentlichen Sterns bestanden habe, über 
dessen Natur er sich nicht weier erklärt. 

Die beiden Planeten kommen alle zwanzig Jahre 
in Conjunction , jedesmahl um acht Zeichen drei Grad 
von der zunächst vorhergehenden Stelle entfernt. Die 
Astrologen, denen diese seltene Erscheinung von jeher 
wichtig gewesen ist, haben mit Bezug auf sie die zwölf 
Zeichen des Thierkreises in vier Trigone oder Drei- 
ecke getheilt, von denen jedes drei enthält, nämlich 

Widder, Löwe, Schütze, 

Stier, Jungfrau, Steinbock, 

Zwillinge, Wage, Wassermann, 

Krebs, Skorpion, Fische. 
Das erste haben sie das feurige, das zweite das ixr- 
dische, das dritte das luftige, das vierte das 


1) Prag 1606, 4. 
u. [26] 


402 Technische Chronologie. 


wässrige genannt. Kepler hält es noch für nö- 
thig, in einem eigenen Kapitel seines Buchs zu zeigen, 
dafs diese Benennungen ganz willkührlich gewählt sind. 
Da nun die Oerter der Zusammenkunft beider Planeten 
immer um das gedachte Intervall von einander entfernt 
liegen, so mufs, wenn jetzt eine Zusammenkunft im 
Anfange des Widders erfolgt, die nächste im dritten 
Grade des Schützen, wieder die nächste im sechsten 
des Löwen, die nächste im neunten des Widders, die 
nächste im zwölften des Schützen u.s.w. Statt finden, 
und es werden zweihundert Jahre erforderlich sein, ehe 
die Zusammenkünfte auf ein neues Trigon übergehen, 
und achthundert, ehe wieder alles in seine ursprüng- 
liche Ordnung zurückkehrt. Der alle achthundert Jahre 
sich erneuende Zeitpunkt, wo die Conjunctionen in das 
feurige Trigon treten, hat den Astrologen besonders 
bedeutsam geschienen, selbst noch Keplern, ob sich 
gleich sein heller Geist sonst ziemlich frei von den 
astrologischen Träumereien zu erhalten gewufst hat. 
Theilen wir, sagt er, die 5600 Jahre, die seit Erschaf- 
fung der Welt verflossen sind, durch 800, so erhalten 
wir sieben grofse Perioden oder Rückkehre des feurigen 
Trigons, mithin acht Epochen, die er also bezeichnet: 
4000 v.Chr. Adam; Erschaffung der Welt. 


3200 —— Enoch; Städte, Künste, Tyrannei. 
2400 —— Noah; Sündfluth. 
1600 —— Moses; Auszug aus Aegypten,. Gesetz. 
800 —— Esaias; Aere der Griechen, Babylonier 
und Römer. 
0 —— Christus; Monarchie der Römer. 


800 n.Chr. Karl der Grofse; occidentalisches und 
saracenisches Reich. 


ÜHRISTLICHE VÖLKER. 403 


1600 n.Chr. Rudolph II; vita, fata et vota nostra, 
qui haec disserimus. 

2400 —— Ubi tunc nos et mode florentissima 
nostra Germania? Et quinam suc- 
cessores nostri? An et memores no- 
stri erunt? 5 

Mich ergötzt, sagt er, diese Trigonenreihe sehr, und 
diese Uebersicht der Zeiten, die dem Gedächtnifs nicht 
wenig zu Hülfe kommt. — Schade nur, dafs der Wech- 
sel nicht ganz so regelmäfßsig ist, wie er ihn darstellt! 
Denn nicht zu gedenken, dafs die Periode, angeblich 
von 800 Jahren, eigentlich nur 794 Jahre 4 Monate 
und 12 Tage hält, und dafs nach Ablauf derselben die 
Conjunctionen fast um einen Grad hinter ihren ur- 
sprünglichen Stellen zurückbleiben, was eine Kleinigkeit 
ist; so sind es nur die mittlern oder gleichförmigen 
Bewegungen beider Planeten, die eine so symmetrische 
Combination geben. Die wahren Conjunctionen, auf 
die es hier eigentlich ankommt, können sich um meh- 
rere Monate früher oder später, und um mehrere Grade 
westlicher oder östlicher ereignen. — Doch die ganze 
Sache hat für uns nur in so fern Interesse, als sie die 
Huldigung erklärt, welche die Magier dem neugebornen 
Messias darzubringen kamen. 

Diese Magier, sagt Kepler, gehörten ihrer Re- 
ligion nach zu den Juden, wie es deren so viele an 
den Ufern des Euphrat, besonders zu Babylon, gab, 
aber ihrem Stande nach zu den Chaldäern, den 
Erfindern der Astrologie, unter deren Lehren besonders 
auch die ist, dafs die Conjunction der beiden obern 
Planeten in der Nähe des Widder- und Wagepunkts 
einen veränderten Zustand der Dinge und ein zugleich 

[26°] 


404 Technische Chronologie. 


erscheinender Komet die Geburt eines grofsen Monarchen 
bedeute. Er hielt es daher der Mühe werth, die um 
die Geburt Christi eingetretene Conjunction zu berech- 
nen. Dazu konnte er sich nur der noch höchst un- 
vollkommenen prutenischen Tafeln (2,315) bedie- 
nen, die ihm eine dreimahlige Zusammenkunft für das 
Jahr 747 d: St. im Junius, August und December ga- 
ben. Beide Planeten befanden sich in der letztern 
Hälfte der Fische, dem Widderpunkt nahe. Im Fe- 
bruar und März des folgenden Jahrs gesellte sich noch 
der Mars dazu. `, Diese in einer so bedeutungsvollen 
„Gegend des Thierkreises höchst seltene Vereinigung 
„‚der drei obern Planeten erregte, sagt er, die astrolo- 
„gische Neugier der Magier, und dies um so mehr, 
„da noch ein aufserordentlicher Stern dazu gekommen 
„zu sein scheint. Man nehme nun an, dafs der neue 
„Stern zuerst gesehen wurde, nicht blofs zu eben der 
‚„„Zeit, wo Saturn und Jupiter nahe bei einander stan- 
„den, im Junius des Jahrs 747, sondern auch an 
„gleichem Orte mit den Planeten, wie dies wunder- 
„barer Weise zu unserer Zeit geschehen ist, was konn- 
„ten die Chaldäer nach den noch jetzt bestehenden 
„Regeln ihrer Kunst anders daraus folgern, als eine 
„‚„Begebenheit von der gröfsten Wichtigkeit ?’’ 

Er fand sich veranlafst, eine eigene Abhandlung 
De Tesu Christi servatoris nostri wero anno natalitio *) 
zu schreiben, worin er Christi Geburt an den Schlufs 
des Jahrs 748 setzt, welches auf das der Conjunction 
folgte; und als dagegen der Chronolog Sethus Cal- 


"1 Frankfurt 1606, 4. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 405 


visius auftrat 71. behandelte er denselben Gegenstand 
noch einmahl ausführlicher unter dem Titel: De wero 
anno quo aeternus Dei filius humanam naturam in 
utero benedictae virginis Mariae assumpsit 2), in wel- 
chem Werke er seinen Nachfolgern in den Hauptpunk- 
ten der ganzen Untersuchung nur eine geringe Nach- 
lese übrig gelassen hat. 

Sanclemente, der die Wichtigkeit dieses ihm 
nicht unbekannt gebliebenen Buchs gar nicht ahnen 
läfst, hat die beiden vom Himmel entlehnten Zeit- 
merkmale der Geburt Christi, ich meine die kurz vor 
Herodes Tode eingelretene Mondfinsternifs, und die 
Conjunction der beiden obern Planeten, kaum erwähnt, 
geschweige benutzt. Jene hält er, wie schon bemerkt 
worden, für eine zufällige Verdunkelung des Mondes, 
diese für ein regelloses Meteor. 

Hr. Dr. Münter, Bischof von Seeland, hat sich 
das Verdienst erworben , den Gelehrten die Ergebnisse 
der keplerschen Untersuchungen von neuem in Er- 
innerung zu bringen. Er fand in des rabbinischen 
Schriftstellers Abarbanel Commentar über den 
Daniel Andeutungen des grofsen Einflusses, den die 
jüdischen Astrologen mit Bezug auf den zu erwartenden 
Messias einer Zusammenkunft der beiden Planeten Sa- 
turn und Jupiter in den Fischen beigelegt haben, 
dem Zeichen, unter dessen Regiment die Sterndeuter 
Palästina setzen, und hat die Astronomen in einem 
Programm vom Jahre 1821 aufgefordert, eine genaue 


1) In der Schrift: De vero nativitatis Christi anno. Epi- 
stola ad Joh. Keplerum. Leipzig 1613, 4. 


2) Frankfurt 1614, 4. 


406 Technische Chronologie. 


Berechnung über die um die Zeit der Geburt Christi 
eingetretene Conjunction anzustellen. Der berühmte 
Akademiker Schubert zu Petersburg sagt in seinen 
Vermischten Schriften '): „Ein gelehrter Prälat 
„der lutherschen Kirche, Hr. Bischof Münter, hat 
„zuerst ?) den glücklichen Gedanken gehabt, dafs 
„der grofse Stern, dem die Weisen aus dem Morgen- 
„lande bis Bethlehem folgten, vielleicht nichts anders 
„gewesen. sei, als die merkwürdige Zusammenkunft Ju- 
„piters und Saturns, wenn beide zugleich in Opposition 
„mit der Sonne sind, und der Verfasser dieses Aufsat- 
„zes hat durch eine strenge Rechnung nach den ge- 
„nausten astronomischen Tafeln gefunden, dafs dieses 
ss Phänomen wirklich zur Zeit der Geburt Christi Statt 
„gehabt hat, wodurch dann zugleich der Ungewifsheit 
„über das Geburtsjahr Christi, welche sich noch bis 
„auf zwei oder drei Jahre erstreckt, gehoben werden 
„‚könnte.”’ Meines Wissens ist von den Resultaten die- 
ser Rechnung des unlängst verstorbenen Gelehrten noch 
nichts bekannt geworden. Unterdessen habe ich eine 
solche mit aller Sorgfalt geführt und mich dazu der 
delambreschen Tafeln des Jupiter und Saturn 
bedient. Die Ergebnisse sind merkwürdig genug. Beide 
Planeten kamen im Jahr 747 d.St. zum erstenmahl am 
20. Mai im 20sten Grade der Fische zusammen. Sie 
standen damals vor Sonnenaufgang am Morgenhimmel, 
und waren, da ihre aufsteigenden Knoten auf einerlei 
Zeichen trafen, nur einen Grad von einander entfernt. 
Jupiter ging dem Saturn nördlich vorbei. Um die 


‘) Th. I. S.71 (Stuttgart 1823, 8). 
"1 Man sieht, dafs dies ein Irrthum ist. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 407 


Mitie des Septembers kamen beide in Opposition mit 
der Sonne um Mitternacht in Süden, Saturn am 13ten, 
Jupiter am 15ten. Der Längenunterschied war damals 
anderthalb Grad. Beide waren rückläufig und näherten 
sich von neuem. Am’ 27. Oktober fand hierauf eine 
zweite Zusammenkunft im sechzehnten Grade der Fische, 
und am 12. November, wo Jupiter sich wieder östlich 
bewegte, eine dritte im funfzehnten Grade desselben 
Zeichens Statt. Auch bei den letztern beiden Conjun- 
clionen betrug der Breitenunterschied nur etwa einen 
Grad, so dafs für ein schwaches Auge der eine Planet 
fast in den Zerstreuungskreis des andern trat, mithin 
beide als ein einziger Stern erscheinen konnten. 
Hegten nun wirklich die jüdischen Astrologen grofse 
Erwartungen von einer Zusammenkunft der beiden obern 
Planeten im Gestirn der Fische, so mufste ihnen gerade 
diese von der gröfsten Bedeutsamkeit erscheinen. Die 
beiden Planeten gingen dreimahl vor einander über, rück- 
ten dabei auch der Breite nach ganz nahe zusammen, 
und zeigten sich die Nacht hindurch Monate lang bei 
einander, als wenn sie sich gar nicht wieder trennen 
wollten. Ihre erste Zusammenkunft in Osten erregte 
die Aufmerksamkeit einiger speculirenden Chaldäer. Sie 
erwarteten den Messias, der nach alten Weissagungen 
zu Bethlehem geboren werden sollte, und machten sich 
auf den Weg, um ihm ihre Huldigungen darzubringen. 
Als sie in Jerusalem ankamen, zeigten sich die beiden 
Planeten aufs neue in Conjunction, und zwar in den 
Abendstunden am südlichen Himmel, und sie folgten 
dieser Richtung, die sie zur Stelle brachte. Sehr natür- 
lich ist wol die Annahme, dafs Christus geboren wurde, 
als die Planeten noch nahe bei einander waren, am 


408 Technische Chronologie. l 
Schlufs des Jahrs 747; ein Jahr später, wie Kepler 


meint, war die Constellation schon längst nicht mehr 
dieselbe. Mars, der sich in den ersten Monaten des 
Jahrs 748 in der Nähe beider Planeten befand, stand 
damals als ein unbedeutender Stern tief am Westhim- 
mel; auch verloren sich Jupiter und Saturn um diese 
Zeit in den Stralen der Abendsonne, und als sie im 
April an der andern Seite der Sonne wieder zum Vor- 
schein kamen, waren sie schon beträchtlich aus einan- 
der gerückt. Dafs noch ein aufserordentlicher Stern 
von der Art des im Schlangenträger gesehenen oder ein 
Komet dazu gekommen sei, ist eine Hypothese, die wir, 
meines Erachtens, nicht einmahl zu Hülfe zu nehmen 
nöthig haben. 

Dafs die Ankunft des Messias durch die Erschei- 
‘nung eines aufserordentlichen Sterns verkündigt und 
verherrlicht sein werde, ist ein alter Glaube unter den 
Juden, der sich zunächst auf die Worte Bileams im 
vierten Buch Mosis gründet '): ,Ich sehe ihn, aber 
„noch nicht jetzt; ich schaue ihn, aber nicht nahe. 
„Es tritt hervor ein Stern aus Jakob; es erhebt sich 
„ein Scepter” (vaw schebet, eigentlich eine Ruthe, 
nach der aramäischen Bedeutung des Worts ein Ko- 
met) „aus Israel, und wird zertrüämmern die Gren- 
„zen Moabs und zerschmettern alle Kinder Seths.’’ 
So verschieden auch die Stelle von den jüdischen Aus- 
legern erklärt wird, so stimmen doch fast alle darin 
überein, dafs sie vom Messias zu nehmen sei. Häufig 
ist daher in rabbinischen Schriften vom Stern des 
Messias die Rede, wenn gleich immer nur in ganz 


1) XXIV, 17. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 409 


allgemeinen Ausdrücken, wie in den von Hrn. Münter 
citirten Büchern Sohar und Pesikta Sotarta, die zu- 
nächst den Zeiten nach Christi Geburt angehören 71. 
Nannte man doch den Anführer der Juden in ihrem 
Empörungskriege unter Hadrian, von dem man die 
Wiederherstellung des. unterdrückten Volks erwartete, 
Bar Cochba, Sohn des Sterns, was man nach- 
mals, als man sich getäuscht sah, in Bar Kosiba, 
Lügensohn, verwandelte?). Der einzige, so viel mir 
bekannt ist, der von einer bestimmten Constellation, 
und zwar von der Conjunction. des Jupiter und Saturn, 
redet, ist der ziemlich spät lebende Abarbanel, in 
dessen Aeufserungen jedoch Spuren einer alten Tradi- 
tion nicht zu verkennen sind. „Alle Veränderungen ` 
„der sublunarischen Welt,” sagt er’), „hangen nach 
„der Meinung der Sternkundigen von dem veränder- 
„lichen Stande der Planeten ab, und gerade die wich- 
„tigsten werden durch die Zusammenkünfte des Jupiter 
„und Saturn bedingt.” Dann spricht er von den be- 
reits erwähnten Trigonen und den verschiedenen Perio- 
den der Zusammenkünfte, die bald mehr, bald weniger 
Einflufs auf die Weltbegebenheiten äufsern sollen. In 


‘) Sohar zu Exodus Th.U, Bl.7,S.2 und Bl.8, S ti und 2; 
zu Numeri Th. III, Bl. 212, S. 2. Pesikta Sotarta Bl. 58, Col. 1. 
Aehnliche Aeufserungen finden sich im Midrasch debarim rabba 
Bl. 287, S.2 und im Buche Chen tob des Rabbi Tobias Halevi 
Bl.280,S.1. Diese Nachweisungen verdanke ich Hrn. Auerbach. 

2) S. Hrn. Münter’s gelehrte Schrift: Der jüdische Krieg 
unter den Kaisern Trajan und Hadrian. Altona und‘ 
Leipzig 1821, 8. 

3) S. 83 ff. seines Commentars über den Daniel, betitelt 
Maajne haschuah, Quellen des Heils (Amsterdam 1547, 4). 


= 


410 Technische Chronologie. 


welcher Gegend des Thierkreises die einflufsreichsten 
Conjunctionen eintreffen, könne nur die Erfahrung 
entscheiden. Keine sei wichtiger gewesen, als die, 
welche sich im Jahr 2365 der Schöpfung, drei Jahre 
vor Moses Geburt, in den Fischen zugetragen habe. 
Durch fünf kabbalistische Gründe sucht er darzuthun, 
dafs die Fische die eigentliche Constellation der Israeli- 
ten seien. Dann wird eine Uebersicht der vornehm- 
sten Weltbegebenheiten mit Anführung des Orts einer 
jeden Conjunction gegeben. Am Schlufs heifst es: ‚‚Vor 
„Kurzem (im Jahr 5224 der Schöpfung oder 1463 un- 
„serer Aere) trat wieder eine der wirksamsten Zusam- 
„menkünfte beider Planeten in den Fischen ein, und 
„es ist nicht zu bezweifeln, dafs sie jener zur Zeit des 
„Moses gesehenen gleich sein und die Geburt des 
‚„‚ göttlichen Mannes, des Messias, herbeiführen werde; 
„denn die dermalige Lage der Juden ist ganz der ähn- 
„lich, in der sie sich zur Zeit jener Conjunction in 
„Aegypten befanden. Ueberall auf der pyrenäischen 
„, Halbinsel — wo der Verfasser lebte — sind Judenverfol- 
„gungen. Mithin mufs auch noch in dieser Periode 
„der Conjunction die Erlösung erfolgen.” 

Knüpften nun, wie man wohl annehmen kann, 
die Magier ähnliche Ideen an eine Conjunction der bei- 
den obern Planeten in den Fischen, so erklärt sich alles 
ganz natürlich, und der Stern, der ihnen leuchtete, 
wird zur hellen Fackel für den Chronologen. 

Hiernach zählte also die Aera vulgaris nicht, wie 
man schon längst angenommen, vier, sondern sechs 
Jahre zu wenig. Dieses Ergebnifs darf wol ein sehr 
wahrscheinliches genannt werden. Liefse es sich aber 
auch bis zur mathematischen Evidenz erheben, so wird 


CHRISTLICHE VÖLKER. 4114 


es doch niemand einfallen, eine Aenderung unserer 
christlichen, in alle unsere Verhältnisse so innig vèr- 
flochtenen, Aere für wiinschenswerth, ja nur für mög- 
lich zu halten. Seitdem nach Scaliger’s Vorgange 
Sethus Calvisius und Antonius Pagi in ihren 
grofsen chronologischen Werken *) einem jeden christ- 
lichen Jahr durch. Vergleichung mit dem Sonnen-, 
Mond- und Indictionscirkel und mit den von den Ge- 
schichtschreibern aufgezeichneten Sonnen- und Mond- 
finsternissen, seinen eigenthümlichen Stempel aufge- 
drückt haben, kann wol noch über das Jahr einer 
_ einzelnen Begebenheit gestritten, aber die ganze Jahr- 
rechnung nicht weiter verschoben werden. Schwerlich 
wird selbst Sanclemente’s Vorschlag, die rectificirte 
Aere, die er nach Pius VI, unter dessen Pontificat er 
sein grofses Werk vollendet hat, Pia genannt wissen 
will, wenigstens auf Denkmälern und in Urkunden 
neben der sechs Jahre weniger zählenden Vulgaris zu 
nennen, bei irgend jemand, der den Werth einer festen 
Jahrrechnung zu würdigen weifs, Eingang finden. 
Jahre vom Tode Christi gezählt kommen nur 
ein paarmahl in den Urkunden des Mittelalters vor, 
auf eine Weise, welche deutlich zeigt, dafs man an 
diese Epoche keine eigentliche Jahrrechnung geknüpft 
hat. Von dreien bei Du Cange’) ist die erste also 


1) Jener in seinem Opus chronologıcum (2,378), dieser in sei- 
ner Critica historico-chronologica in Annales ecclesiasticos Ba- 
ronii, der erste Band Paris 1689, die drei letzten Genf 1705, fol. 
Das Ganze 1727 noch einmahl an letzterm Orte in vier Folio- 
bänden. 


2) Glossar. v. annus col. 461. 


412 Technische Chronologie. 


datirt: ctum est hoc anno ab Incarnatione Do- 
mini MLXII, a Passione MXXIX. Man sieht, dafs 
hier Christi Leiden in das 33ste Jahr seines Lebens 
gesetzt wird. In der zweiten ist von 32 und in der 
dritten von 34 Jahren die Rede. Ohne Verbindung 
mit dem Jahr ab Incarnatione findet sich anno 
a Passione in einer von Du Cange und Ma- 
billon') citirten Urkunde Theobald’s, Grafen von 
Champagne: Data F. Idus Ianuarü, indictione FT, 
anno a Passione Domini MLXX XIII, regni autem Phi- 
lippi XXIII. Das 23ste Regierungsjahr Philipp’s I von 
Frankreich und die sechste Indiction bringen dieses Do- 
cument entschieden in das Jahr 1083 der christlichen 
Aere. Entweder ist hier also a Passione irrig für 
ab Incarnatione gesetzt, oder es wird, auf eine ganz 
ungewöhnliche Weise, mit a Passione das vom Oster- 
fest gezählte Jahr ab Incarnatione bezeichnet. In 
diesem Fall müfste man, da die Urkunde vom 9. Ja- 
nuar datirt ist, annehmen, dafs nach Analogie des cal- 
culus Pisanus das Jahr 1083 unserer Aere vom vorher- 
gehenden Osterfest gerechnet wäre. 

Da, wie man hieraus sieht, die schwierige Frage, 
in welches Jahr der Aera vulgaris Christi Tod zu setzen 
ist, für die technische Chronologie kein besonderes In- 
teresse hat, so könnte sie hier füglich ganz unberührt 
bleiben. Indessen wird vielleicht der eine oder andere 
meiner Leser zu sehen wünschen, was sich aus dem 
wahrscheinlichen Geburtsjahr Christi wahrscheinliches 
für sein Todesjahr folgern läfst. Bekanntlich ist über 
keinen Punkt der Chronologie so viel geschrieben wor- 


+) De re diplom. II, 23, 16. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 413 


den, als über diesen. Ich würde die mir gesteckten 
Grenzen weit überschreiten müssen, wenn ich auf die 
Litteratur dieser Schriften eingehen wollte, und be- 
gnüge mich.daher, auf Hın. Paulus Commentar 
über die drei ersten Evangelien‘) und auf Hrn. 
Wurm’s astronomische Beiträge zur genäher- 
ten Bestimmung des Geburts- und Todesjahrs 
Jesu?) zu verweisen. Letztere wird niemand ohne Ach- 
tung für die Gelehrsamkeit und Umsicht ihres Verfassers 
aus der Hand legen. 

Der Abt Sanclemente hat seinem grofsen, ın 
Deutschland, wie es scheint, noch wenig bekannten 
Werke über die Aera vulgaris eine Exercitatio chro- 
nologica de anno dominicae passionis angehängt, die 
meines Erachtens das gründlichste und consequenteste 
ist, was über diesen Gegenstand geschrieben worden. 
Ich glaube daher hier nichts angemesseneres thun zu 
können, als seinem Gange prüfend zu folgen. 

Bei den römischen Kirchenscribenten findet sich 
überall die Notiz, dafs Christus unter dem Consulat 
der beiden Gemini, des C. Rubellius und C. Fu- 
fius, d.i. im Jahr 782 d. St. oder 29 unserer Aere, 
gelitten hat. Zuerst kommt sie beim Tertullian vor, 
der sich also ausdrückt °): Quae passio perfecta est sub 
Tiberio Caesare, Coss. Rubellio Gemino et Fufio *) Ge- 


1) Th. II, S. 762 fr. 


2) Bengel’s Archiv für die Theologie und ihre neuste 
Litteratur, Band I, St. 14 und 2. 


3) Adv. Iudaeos e. 8. 


4) Im Text steht Rufio, wofür sich auch Furio und Fusio 
findet. Nach Denkmälern ist die richtige Lesart Fufio. 


414 Technische Chronologie. 


mino, mense Martio, temporibus paschae, die VIII. Ca- 
lendarum Aprilium, die prima azymorum, quo agnum 
ut occiderent ad vesperam a Moyse fuerat praeceptum. 
Zugleich wird bemerkt: Huius (Tiberii) quinto decimo 
anno imperii passus est Christus, annos habens quasi 
XXX cum pateretur. Lactantius stimmt ‚hiermit 
überein, indem er Christi Leiden ins funfzehnte Jahr 
des Tiberius und zugleich ins Consulat der beiden Ge- 
mini setzt‘). Sulpitius Severus, der unter dem 
Consulat des Stilico, 400 n. Chr., schrieb, sagt ?): Do- 
minus crucifixus est Fufio Gemino et Rubellio Gemino 
Coss., a quo tempore usque in Stiliconem Consulem 
sunt anni CCCLXXII. Das Jahr 372, von diesem 
Consulat rückwärts gerechnet, führt richtig auf das der 
beiden Gemini, wenn wir es nur für ein laufendes 
nehmen. Beim Augustinus, dessen Zeugnifs hier 
von besonderem Gewicht ist, heifst es’): Mortuus est 
Christus duobus Geminis : Consulibus octavo Calendas 
Aprilis. Prosper drückt sich in seinem Chronicon 
also aus‘): Quidam ferunt anno octavo decimo Ti- 
berü Iesum Christum passum, et argumentum eius rei 
ex evangelio assumunt Ioannis, in quo post AV Ti- 
berii Caesaris annum triennio Dominus praedicasse in- 
telligatur. Sed- quia usitatior traditio habet, Dominum 
nostrum XV anno Tiberii Caesaris duobus Geminis Con- 
sulibus crucifixum, nos, sine praeiudicio alterius opini- 


t) Instit.l. IV. c. 10. Vergl. De mort. persee. c. 11. 

ay Hit LI c. 40. 

3) De civ. Dei 1. XVIIL gegen den Schlufs. 

‘) Eigentlich in der dritten Bearbeitung desselben. S. Buche- 
vius de doctr: temp. p. 212. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 415 


onis, successionem sequentium consulum a supradictis 
consulibus ordiemur iuxta hanc traditionem. Victo- 
rius nennt dieselben Consuln, sowohl im Anfange sei- 
nes Kanons, als in seinem Prologus, Er schiebt sie aber 
um ein Jahr zurück, vermuthlich absichtlich (2, 279), 
wobei ihm die schwankende Consularrechnung der spä- 
tern Zeit zu Statten kam. 

Nirgends finden wir in den ersten fünf Jahrhun- 
derten unserer Zeitrechnung Christi Tod an andere 
Consuln als die beiden Gemini geknüpft, es sei 
denn bei dem Griechen Epiphanius. Die griechi- 
schen Kirchenväter waren im Allgemeinen mit der 
Reihenfolge der römischen Consuln wenig bekannt und 
pflegen daher auch selten die Jahre nach ihnen zu be- 
zeichnen. Clemens Alexandrinus nennt zwar nicht 
das Consulat der Gemini, aber doch das funfzehnte Jahr 
des Tiberius als das Todesjahr Christi‘). Eben so 
der Chronograph Iulius Africanus beim Hierony- 
mus "li: Macedones regnaverunt annis trecentis; at- 
que exinde usque ad annum quintum decimum Tiberii 
Caesaris, quando passus est Christus, numerantur anni 
sexaginta. Da August am 19ten des nach ihm be- 
nannten Monats (1, 148) im Jahr 767 d. St. starb, so 
geht das funfzehnte Regierungsjahr des Tiberius vom 
19. August 781 bis dahin 782. Es bestimmt also eben 
das Passah, das durch das Consulat der beiden Gemini 
bezeichnet wird. 


a Tleyrexaudendty Ereı Tißeplou xal mevrexaudexdrw Adyovsou (soll 
offenbar heifsen, noch 15 unter August gerechnet) ovrw mANpaDV- 
eat md zpidxovra Zeg Zug od Zea äer, Strom. I. p. 147. 

2) In cap. IX Danielis. Die Worte sind aus dem. fünften 
Buch seines grofsen chronologischen Werks übersetzt. 


416 Technische Chronologie. ` 


In dieser constanten Angabe nun sieht Sancle- 
mente ein historisches durch Ueberlieferung fortge- 
pflanztes Factum. Warum sollte auch nicht durch 
Pontius Pilatus, der im Todesjahr des Tiberius, 
790 d.St., seines zehn Jahre lang verwalteten Land- 
pflegeramis entsetzt nach Rom zurückkehrte '), oder 
durch die Apostel Petrus und Paulus, die bekannt- 
lich daselbst den Märtyrertod starben, oder auf sonst 
einem Wege die bestimmte Kunde von dem Todesjahr 
Christi in den Occident gekommen sein und sich bis 
auf Tertullian, Lactantius und Augustinus er- 
halten haben? Auch stimmt die Notiz ganz gut zu 
dem oben nach Wahrscheinlichkeit ermittelten Geburts- 
jahr Christi. 

Der Evangelist Johannes gedenkt?) zweier Pas- 
sahfeste, als auf Christi Lehramt treffend. Ist auch 
noch unter einem. dritten Feste, das er nicht so be- 
stimmt bezeichnet), das Passah gemeint, so hat Chri- 
stus wenigstens drei volle Jahre vor dem letzten, an 
welchem er litt, zu lehren angefangen.: Starb er also 
im Jahr 782 d. St., so mufs er um den Anfang des 
Jahrs 779, vielleicht schon 778, von Johannes getauft 
sein. Er befand sich damals in seinem 3isten Le- _ 
bensjahr, und übereinsiimmig hiemit sagt Lucas‘): 
Kal aùros 7» d "Inoods wos fräi rpidxovra, dpxomevos, 
„Jesus war, als er (zu lehren) anfing, etwa dreifsig 
„Jahr alt," | 


1) Iosephi Antiqq. XVII, 4, 2. 
”) I,13 und VI, 4. 

elek, A. 

‘) Dt, oa. 


CHRISTLICHE VÖLKER. ` 417 


Man hat nun aber in alten, so wie in neuern 
Zeiten bei dem Jahr 782 defshalb grofse Schwierigkei- 
ten gefunden, weil Lucas im Anfange seines dritten 
Kapitels das funfzehnte Jahr des Tiberius ausdrück- 
lich als dasjenige nennt, wo Christus, von Johannes ge- 
tauft, zu lehren begann. Eusebius, der dem Lehr- 
amt eine Dauer von nicht vollen vier Jahren beilegt +), 
glaubte daher schon Christi Tod ins neunzelnte 
Jahr des Tiberius, also in das Jahr 786 d. St., brin- 
gen zu müssen ?). Die neuern Chronologen stimmen 
ihm meistens in so fern bei, dafs sie sich für ein spä- 
teres Jahr als das funfzehnte erklären, wenn sie sich 
gleich, bald auf dieses, bald auf jenes Moment der Un- 
tersuchung mehr Gewicht legend, über das eigentliche 
Todesjahr nicht vereinigen können. 

Eusebius war um so geneigler, Christi Leiden 
in das Jahr 786, das vierte der 202ten Olympiade, zu 
setzen, weil er bei Phlegon von Tralles, einem Chro- 
nikenschreiber des zweiten Jahrhunderts, und anderswo 
die Notiz fand, dafs sich in dieser Olympiade eine grofse 
mit einem Erdbeben begleitete Sonnenfinsternifs 
ereignet habe, die er zur Erklärung und Bestätigung 
der nach den Evangelisten bei Christi Tode Statt ge- 
fundenen Finsternifs benutzen zu können glaubte. Er 
bedachte nicht, dafs die Juden ihr Passah immer zur 
Zeit des Vollmondes feiern, und dafs eine (astrono- 


1) oi Dec Terpaieng zët mob cwripoç yuav dudaoxahlas xpovoç. 
Hist. eccl.1,10. 

2) Chronicon Vol.II. p.264 nach dem armenischen Text. Hie- 
ronymus nennt in seiner lateinischen Uebersetzung das acht- 
zehnte Jahr des Tiberius. 


U. | [27] 


418 Technische Chronologie. 


mische) Sonnenfinsternifs nur zur Zeit des Neumondes 
eintreten kann '). 

Man hat, um jener allerdings erheblichen Schwie- 
'rigkeit auszuweichen, verschiedene Wege eingeschlagen. ` 
Clemens Alexandrinus, der, wie wir gesehen ha- 
ben, mit den Römern Christi Tod ins funfzehnte Jahr 
des Tiberius setzte, nahm, offenbar um damit die Zeit- 
bestimmung beim Lucas nach Möglichkeit zu vereini- 
gen, an, dafs sein Lehramt nur ein Jahr gedauert habe, 
welcher Meinung auch andere Kirchenväter gewesen 
sind. Allein die zwei oder drei von Johannes erwähn- 
ten Passahfeste begünstigen diese Ansicht nicht. 

Einige Neuere haben, um Christi Taufe in das 
funfzehnte Jahr des Tiberius und bei einem dreijähri- 
gen Lehramte dennoch seinen Tod in das Jahr 782 d. St 
bringen zu können, die Hypothese aufgestellt, Lucas 
habe die Jahre des Tiberius von einem frühern Zeit- 
punkte als dem Tode des August gezählt, nämlich vom 
Jahr 764 oder 765 d. Bt. wo er durch einen Beschlufs 
des Senats zur Theilnahme an der Administration der 
Provinzen gelangte "1. Allein er wurde dadurch nicht 
Mitregent in dem Sinn, dafs seine Regierung von die- 
ser Epoche an gerechnet werden konnte"). Nirgends, 
weder bei Schriftstellern noch auf Münzen, findet sich 
eine Spur einer solchen Zählungsweise. 


1) Hr. Wurm hat sich das Verdienst erworben, diesen viel- 
besprochenen Gegenstand mit Hülfe des Calculs aufzuklären und 
gefunden, dafs sich in der 202ten Olympiade nur eine grofse in 
Vorderasien sichtbare Sonnenfinsternifs ereignet hat, nämlich am 
24: November des Jahrs 782 d.St. oder 29 n. Chr. 

?) Buet, Tib. c.21 verglichen mit Velleius Hist. I, 121. 


°) Man vergleiche Sanclemente p. 513. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 419 


Da sich nun, sagt Sanclemente, diese Hypo- 
these nicht durchführen läfst, so bleibt, um die mit 
dem Consulat der beiden Gemini verbundene Tradition 
aufrecht zu erhalten, nichts weiter übrig, als die An- 
sicht, die schon Tertullian, Clemens, Lactan- 
tius und Iulius Africanus gehabt haben müssen, 
dafs die Zeitbesiimmung èy Zoe mevreruuderdrw TAG Nye- 
povas Tıßeplov Kalsapos, myepovevovrog Tlovriov Dären Tis 
Ievöalas u.s. w., womit Lucas sein drittes Kapitel 
anfängt, nicht, wie es der grammatische Zusammen- 
hang der Worte mit sich bringt, auf den an Johannes 
den Täufer ergangenen Ruf, sondern auf Christi Lei- 
den und Tod gehen soll. Er bemüht sich, diese auf 
den ersten Blick paradoxe Meinung über allen Zweifel 
zu erheben, Lucas erzähle, eben so wie Matthäus 
und Marcus, nur die Geschichte des letzten Lebens- 
jahrs Christi von dem Zeitpunkte an, wo sein Vorläu- 
fer Johannes eingekerkert und hingerichtet wurde '). 
Was er vorausschicke, sei ein ganz summarischer Be- 
richt über Johannes, vom Anfange seines Predigtamts 
bis zu seiner Hinrichtung. Letztere sei der eigentliche 
terminus a quo, mit welchem er seine Erzählung be- 
ginne und auf die daher auch jene Zeitbestimmung 
bezogen werden müsse. Was Sanclemente zur Be- 
gründung dieser Meinung über die einzelnen von Lu- 
cas angegehenen chronologischen Merkmale, besonders 
über das Hohepriesteramt des Kaiphas, beibringt, mufs 
ich der Kürze halber übergehen. Ich bemerke nur noch, 
dafs er vor dem 2y&vero im zweiten Verse einen Punkt 


1) Eine Bemerkung, die schon Eusebius gemacht hat. Hist. 
eccl. III, 24. 
[27°] 


420 Technische Chronologie. 


gesetzt wissen will, wo dann freilich die ganze Zeitbe- 
stimmung wie in der Luft schweben würde. Ueber 
die Zulässigkeit dieser vermittelnden Ansicht will ich 
dem Urtheil der Exegeten nicht vorgreifen. 

Es gibt noch einige anderweitige Zeitcharaktere, die 
bei dieser Untersuchung zu berücksichtigen sind, und es 
fragt sich, ob und wie sie sich mit dem Consulate der 
beiden Gemini vereinigen lassen. Christus starb nach 
der ausdrücklichen Versicherung sämmtlicher Evange- 
listen an der Hapaozeun, dem Tage vor dem Sabbath, 
also an einem Freilage, und zwar, meiner oben (1,515) 
ausgesprochenen Ueberzeugung nach, an.dem Tage des 
jüdischen Passahmahls, dem 14. Nisan. Dieses soll nun 
nach Tertullian’s und Augustin’s oben. beige- 
brachten Zeugnissen der VIII. Cal: Aprilis oder 25. März 
gewesen sein '). Jetzt, wo die Juden, in der Zerstreuung 
lebend, ihr Osterfest ceyklisch bestimmen, feiern sie das- 
selbe allerdings nicht selten schon in den letzten Ta- 
gen des März. Aber zur Zeit Christi, wo sie, noch 
auf heimathlichkem Boden weilend, am 16. Nisan ihr 
Omer darzubringen hatten, kann das Passah unmöglich 
mit dem Frühlingsäquinociium gleichzeitig gewesen sein, 
weil nach allen Berichten der Reisebeschreiber die Gerste 
in Palästina nicht früher als etwa vierzehn Tage nach die- 
sem Zeitpunkte zu reifen anfängt (1,487). Der 25.März 
kann also nicht für ein historisches Datum gelten. 
Dafs die ersten Christen den Tod des Erlösers auf den 
Tag setzten, an den Cäsar die Frühlingsnachtgleiche ge- 


1) Schon in den gewifs sehr alten Actis des Pilatus oder 
dem Evangelio Nicodemi findet sich dieses Datum genannt. 
Fabricii Cod. Apocr. Novi Test. P.I. p. 298. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 421 


knüpft hatte (2,143), ist leicht zu erklären; es war 
ihnen der Tag seiner Menschwerdung und zugleich der 
Schöpfung (2,279) '). Wollten wir aber auch wirk- 
lich die Möglichkeit einräumen, dafs er am 25. März 
gestorben sein könnte, so kann es wenigstens nicht im 
Jahr 782 d.St. geschehen sein, da der Mond damals 
im letzten Viertel war, mit welchem sich das Passah 
auf keine Weise zusammenbringen läfst. Was San- 
clemente von gewissen Cykeln sagt, nach denen die 
Juden ihr Osterfest zur Zeit Christi auf eine so auf- 
fallend unrichtige Weise bestimmt haben sollen, ver- 
dient gar keine Beachtung. Es ist überhaupt nicht 
wahrscheinlich, dafs sie schon damals Cykel gebrauch- 
ten (1,571); war dies aber auch wirklich der Fall, so 
geht doch aus dem ganzen Wesen des Festes hervor, 


t) Ob sich nicht vielleicht der 25. März aus den ältesten 
römischen Östercykeln herschreiben möchte? Wenn man die 
112jährige Periode des Hippolytus, die mit dem Jahr 222 
unserer Zeitrechnung begann (2,216), bis zum Jahr 29 oder 
782 d. St zurückführt, so ergibt sich das 32ste Jahr derselben 
oder das letzte eines 46jährigen Cyclus. In diesem trifft aber 
die Östergrenze oder der Vollmond allemahl auf den VII. Cal. 
Aprilis (2, 215), und wirklich steht auf der Cathedra beim letz- 
ten Jahr des zweiten Cyelus das Wort mados, das offenbar auf 
Christi Leiden gehen soll, so dafs wir hierin noch ein Zeugnis 
mehr für das Consulat der beiden Gemini haben. Entweder 
sanctionirte also Hippolytus den 25. März, den er schon vorfand, 
oder er folgerte ihn aus seinem unrichtigen Cyclus und brachte 
ihn so erst auf die Bahn. Ersteres ist jedoch wahrscheinlicher. 
Auch der unrichtige 84jährige Ostercyclus der Lateiner leitet auf 
diesen Tag. Im 68sten Jahr desselben, das rückwärts gerech- 
net dem Jahr 29 der christlichen Aere entspricht, trifft der 
Ostertag auf Sonntag den 27. März (2,251), also der Charfreitag 


auf den 25sten. 


422 Technische. Chronologie. 


dafs eine Verschiebung desselben um ein volles Mond- 
viertel nicht Statt gefunden haben könne. 

Im Jahr 782 d. St. unter dem Consulat der bei- 
den Gemini trat die Conjunction des Aprils nach mei- 
ner Berechnung am 2ten um 7 U. 47’ Abends mitl. 
jerusalemmer Zeit ein. Dieser Neumond allein kann 
das Passah bedingt haben. Während des zweiten Tem- 
pels bestimmten die Juden die Anfänge ihrer Monate 
in der Regel noch vermittelst der ersten Phase (1,512). 
Der Nisan kann also hiernach frühstens am 3. April 
begonnen haben, und so träfe der Anfang des 15. Nisan, 
unmittelbar vor welchem sie das Osterlamm afsen (1,496) 
auf den 17. April, einen Sonntag. Sollen sie daher es 
schon am.Freitage genossen haben, so mufs eine Ver- 
schiebung des Nisan von zwei Tagen angenommen wer- 
den, und eine solche. ist wohl denkbar, sei es, dafs 
trübe Witterung die Beobachtung der ersten Phase ge- 
hindert und eine willkührliche Bestimmung derselben 
veranlafst hatte, oder dafs wirklich ein Cyclus ge- 
braucht wurde, den man, so oft er sich merklich ver- 
schob, nach der Phase rectificirte. Aber eine Verschie- 
bung von zwei Tagen, bei der das Fest noch immer in 
der Nähe des Vollmondes gefeiert wurde, kann man 
noch keine besonders merkliche nennen. Es scheint 
demnach der Wochentag, an welchem Christus dem 
Evangelio zufolge gestorben ist, der Meinung gerade 
nicht entgegenzustehen, dafs sein Tod in das Consulat 
der beiden Gemini gehört. 

Schon lange vorher, ehe an unsere jetzige christ- 
liche Aere gedacht wurde, war auf der pyrenäischen 
Halbinsel, in Afrika, so weit es den Vandalen, Sueven 
und Alanen gehorchte, und im südlichen Frankreich 


CHRISTLICHE VÖLKER. 423 


eine eigenthümliche Jahrrechnung im Gebrauch, die 
man gewöhnlich die spanische nennt. Auf Denk- 
mälern und bei Schriftstellern führt sie den Namen 
Aera oder Era, der als Nomen appellativum auf alle 
übrigen Jahrrechnungen übergegangen ist. Ihre Epoche 
gehört in das Jahr 746 d. St. Rom (nach varronischer 
Rechnung) oder 38 v.Chr., so dafs man von ihrer 
Jahrzahl 38 abzuziehen hat, wenn man sie auf unsere 
christliche reduciren will '). 

Vor Eutstehung des Reichs der Westgothen in Spa- 
nien (415 n. Chr.) findet sich nirgends eine Spur von 
ihr. Zwar sind ein paar früher daselbst gehaltene Con- 
cilien nach den Jahren der Era datirt, das eliberitanische 
vom Jahr 305 und das toletanische vom Jahr 400; allein 
bei näherer Untersuchung zeigt sich, dafs die Jahre der 
Era erst späterhin von gothischen Abschreibern hinzu- 
gefügt sind. Mit Sicherheit kommt sie zuerst in einer 
Grabschrift vor, die an einem Thore von Lebrija, einer 
Stadt im Königreiche Sevilla, angebracht ist und in das 
Jahr 465 n. Chr. gehört. Sie lautet also: Alexandria 
clarissima femina wixit annos plus minus XXV, re- 
cessit in pace decimo Cal. Ianuarias era DIII. Bei 
Scaliger, der diese Inschrift anführt’), finden sich 
noch mehrere ähnliche aus dem fünfien und sechsten 
Jahrhundert. In allen steht era. 

Der älteste Chronograph, der nach ihr rechnet, ist 
meines Wissens der in der ersten Hälfte des siebenten 
Jahrhunderts lebende Isidorus, Bischof von Sevilla. 


1) Man vergleiche die oben (2, 375) eitirte Stelle des Bischofs 
Iulianus von Toledo. 
?) Emend. temp.1.\. p. 446. 


424 ‚Technische Chronologie. 


Zwar wird sie schon zweimahl in der bis zum Jahr 468 
reichenden Chronik des Idacius, Bischofs von La- 
mego, erwähnt‘), jedoch nur in der einzigen Hand- 
schrift, deren sich Sirmond bedient hat; die andern 
Handschriften haben sie nicht, so dafs sie erst von 
späterer Hand hinzugefügt zu sein scheint. Isidor 
also gebraucht sie, und zwar in seiner chronikenmäfsig 
abgefafsten Historia Gothoruni °). Gleich anfangs führt 
er ein Factum mit der Zeitbestimmung anno ante eram 
conditam XII (50 v.Chr.) an. Nachher bezeichnet er 
das Jahr immer mit era, z. B.°): Era CDXLVTII anno 
imperi Arcadii XV Alaricus in vindictam sanguinis 
suorum adversus Romam proelium gessit, obsessamque 
impetu, igne, gladiis irrumpit, sicque urbs, cunctarum 
gentium wictrix, Gothicis triumphis wicta succubuit. 

Schon früher mufste sie in Spanien die gesetzliche 
sein. Sämmlliche daselbst unter den gothischen Königen 
gehaltene Concilien vom tarraconensischen (516 n. Chr.) 
an, sind nach ihr datirt. Auch in den südlichen Pro- 
vinzen Frankreichs, so weit sie von den Westgothen 
beherrscht wurden, war ste im‘Gebrauch. Noch das 
Concilium von Arles vom Jahr 813 n.Chr. ist nach 
ihr datirt *)... Vom neunten Jahrhundert an findet sie 
sich in der Regel mit unserer christlichen Zeitrech- 
nung zusammengestellt. Die Jahre beider, Aeren neh- 
men immer zugleich ihren Anfang. 


+) S.10 und 40 der sirmondschen Ausgabe (2, 361). 

2) Vol. VII der neuen Ausgabe seiner Werke von Arevalo. 
3) 8.113. 

+) Mansi Collect. Concil. Tom. XIV, col. 57. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 425 


Auch die in Spanien lebenden arabischen Schrift- 
steller datiren nicht selten nach der spanischen Aere 711. 
Sie heifst bei ihnen All zf tarich el-safar (aera sa- 
pharensis). Casiri leitet diese Benennung von dem 
hebräischen Worte ED sefarad her, das beim Pro- 
pheten Obadias v.20 von einer unbekannten Gegend 
gebraucht wird, wo israelitische Deportirte lebten, und 
von einigen hebräischen Auslegern auf Spanien gedeu- 
tet worden ist ?). Diese Etymologie ist weit hergeholılt. 
Das Wort scheint vielmehr mit ‚so sefr oder sifr zu- 
sammenzuhangen, das eigentlich die Null bezeichnet 
(von einer Radix, die leer sein heifst), aber auch, 
wie das daraus entstandene cifra, chiffre, Ziffer 
der Spanier, Franzosen und Deutschen, für eine allge- 
meine Benennung der Zahlzeichen wenigstens bei den 
Arabern in Spanien gegollen haben mois, So wäre 
denn tarich el-safar nur die Uebersetzurg des Worts 
aera nach seiner einen gleich anzuführenden, 
Ableitung. 

Die Spanier fühlten endlich das Bedürfnifs, sich 
in der Bezeichnung der Jahre dem übrigen EN an- 
zuschliefsen. Zuerst verordnete das Concilium von Tar- 
vagona im Jahr 1180, dafs in den öffentlichen Akten 
nur die christliche Aere gebraucht werden solle’). In 


+) S. Casiri Bibliotheca Escur. Vol.I. p.295. Dafs meh- 
rere jüdische Gelehrte in Spanien sich gleichfalls der spanischen 
Ge bedient haben, bemerkt Oluf Gerhard Tychsen in sei- 

» Beurtheilung der Jahrzahlen in den hebräisch- 

ee Handschriften (Rostock 1786, 8) p. 17 ff. 

?) S. Hrn. Gesenius Handwörterbuch der hebr. Spr. 
unter diesem Worte. 

3) Mansi Collect. Concil. Tom. XXL, p. 471. 


426 Technische Chronologie. 


Arragonien bestand die spanische noch bis 1350 '), in 
Valencia bis 1358 ?), in Castilien bis 1383 °), in Por- 
tugal bis 1420 *). Seitdem kommt sie nirgends wei- 
ter vor. 

So viel über den Gebrauch dieser Aere. Was ihren 
Ursprung und ihren Namen betrifft, so sind die Mei- 
nungen defsfalls nicht wenig ‘getheilt. Ausführliche 
und gründliche Untersuchungen darüber findet man in 
den chronologischen Werken des Marques von Mon- 
dejar°). | 

Gewöhnlich nimmt man an, dafs sie dem August 
zu Ehren von den Spaniern eingeführt sei, daher sie 
‚ auch Aera Caesaris genannt wird. Sepulveda, der 
in diese Ansicht eingeht °), glaubt, dafs Aera nichts 
anderes sei, als annus erat Augusti, was man in 
A.ER.A. abgekürzt habe. Er erinnert an die Namen 
der Städte Caesaraugusta, Augustobriga, Eme- 
rita Augusta und andere, die man nach diesem Kaiser 
benannt habe, und findet es ganz natürlich, dafs auch 
die Jahre nach ihm gezählt wurden, seitdem ihm‘ bei 


+) Gurita Anales de Aragon, l. VII, c. 39. 

2) Mariana Historia general de España, 1. XVII, c. 2. 

3) Mariana 1. XVII, c. 6. Sepulveda de rebus gestis 
Caroli V. 1.1. S20; 

*) Ant. Caetano da Sousa Provas da historia genealo- 
gica da casa Real Portugueza Tom. I. p.363. ` 

5) Obras chronologicas de Don Gaspar Ibanez de Segovia, 
Peralta i Mendoza, Marques de Mondejar. Las publica Don 
Gregorio Mayans i Siscar. Valencia 1744, fol. Wiedergedruckt 
Madrid 1795. 

°) In seiner kleinen Schrift De correctione anni mensium- 
que Romanorum. Opera (Madrid. 1780,4) Vol. IV. p. 181. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 427 


der Vertheilung des römischen Reichs unter die Trium- 
virn unter andern Provinzen auch Spanien zugefallen 
war. Allein die Aere nimmt mit ‘dem Jahr 716 d. St. 
ihren Anfang, und Dio Cassius setzt die Theilung 
in das Consulat des Domitius Calvinus und Asinius Pol- 
lio, d.i. in das Jahr 714 '). Diese Ableitung des Worts 
aera ist schwerlich mehr als ein Spiel des Witzes, be- 
sonders da es fast nur mit einem schlechten e geschrie- 
ben vorkommt. 

Andere bringen den Krieg in Erinnerung, den Do- 
mitius Calvinus in dem Jahr nach seinem Consulat, 
also a. u. 715, mit den Cerelanern, einem an dem Fufse 
der Pyrenäen wohnenden Volke, geführt bat 71. und 
meinen, dafs die Proyinz Spanien erst nach ihrer völ- 
ligen Beruhigung und Unterwerfung unter den Befehl 
des Octavianus die Jahre nach ihm zu zählen ange- 
fangen habe. | 

Noch andere, wie Gerhard Johann Vossius’°), 
wollen die Epoche der Aere mit der Einführung des 
julianischen Kalenders in Spanien in Verbindung brin- 
gen, und behaupten zuversichtlich, dafs dieselbe in das 
Jahr 716 d. St. zu setzen sei, mit dessen 1. Januar die 
Aere zu zählen beginnt. Alles dies sind aber nichts 
weiter als Conjecturen. 

Vor allen Dingen fragt sich, ob aera oder era ein 
lateinisches Wort sei. Mehrere Kenner des Arabischen 
haben hieran zweifeln wollen. Sie bringen es mit dem 


1) Hist. Rom. 1. XLVII, c. 28. 
2) Ebend. c. 42. 


3) Etymol, ling. lat. v. aera. 


428 Technische Chronologie. 


arabischen — / arrach, datiren, in Verbindung, aus 
welcher Radix >,,5 tarich entstanden ist, das für 
Epoche, Aere, Chronologie und chronologische 
Geschichte gebraucht wird. Jakob Christmann 
behauptet geradezu '), dafs das Wort Aere erst mit 
dem gleichbedeutenden tarich durch die Araber, also 
nach 711 unserer Zeitrechnung, in Spanien in Umlauf 
gebracht worden sei. Aus dem Obigen erhellet aber, 
dafs er sich irrt, und dafs es nicht arabischen Ur- 
sprungs sein könne, so sehr sich auch diese Etymologie 
auf den ersten Blick empfehlen mag. 

Die gewöhnlichste, schon beim Isidor vorkommende, 
Meinung ist, dafs Era allerdings ein lateinisches Wort 
sei, wenn man sich gleich über die Entstehung dessel- 
ben nicht ganz einigen kann. Man pflegt es folgen- 
dermafsen abzuleiten: zuerst sei aera, der Plural von 
aes, unter andern für die einzelnen mit Zahlzeichen 
kurz ausgedrückten Summen einer Rechnung gebraucht 
worden. So in folgendem Fragment des Cicero beim 
Nonius?): Quid tu soles, cum rationem a dispensa- 
tore accipis, si aerua singula (die einzelnen Posten) pro- 
basti, summam, quae ex his confecta sit, non probare? 
Dann habe man, aber erst in sehr später Latinität, 
das Wort in derselben Bedeutung als Singularis femi- 
nini generis genommen °). Nonius sage an einer an- 


1) In seinem chronologischen Commentar über das erste Ka- 
pitel des Alfergani hinter seiner lateinischen Uebersetzung des- 
selben (Frankf. 1590, 8) S. 361. 

2) II, 48. 


`) Was auch mit andern Wörtern geschah, z. B. mit bi- 
blia, ae, für biblia, orum. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 429 


dern Stelle t): Aera numeri nota, und Rufus Festus 
im Anfange seines Breviarii rerum gestarum populi Ro- 
mani: Morem secutus calculonum, qui ingentes summas 
aeris brevioribus exprimunt, res gestas signabo non 
eloquar?). Beim Epaphroditus und Vitruvius 
Rufus, zweien spät lebenden Gromatikern, finde sich 
aera für die bei einer Rechnung gegebene Zahl ge- 
setzt’), und Isidor nehme era geradehin für Zahl‘), 
zu einer Zeit, wo, wie Vossius‘) sagt, diphthongi 
iam in desuetudinem abire coeperunt, praesertim in 
Hispaniis, Africa aliisque terris longius ab urbe dissi- 
tis. Hieraus sei dann endlich der chronologische Ge- 
brauch des Worts entstanden, den Isidor auf folgende 
Weise erklärt "1: Era singulorum annorum constituta 
est a Caesare Augusto, quando primum censum exegit 
ac Romanum orbem descripsit. Dicta autem era ex 
eo, quod omnis orbis aes reddere professus est rei- 
publicae. 

Was Isidor hier von einem Census des römi- 
schen Volks unter August sagt, der zur Entstehung der 


1) D.A. In dem Fragment des Lucilius, auf das er sich 
beruft, ist aera offenbar der Plural. 

2) Einige Handschriften lesen aere breviori, was auch Ha- 
vercamp in seine Ausgabe aufgenommen hat. 

3) Salmasii Zxereitt. Plin. p. 483. 

" Etym. VI, 15. Sehr häufig finden sich in spanischen Schrif- 
ten des Mittelalters die Kapitel der Bücher und Paragraphen 
der Gesetze mit era bezeichnet. S. Du Çange Glossarium 
v. aera. 

’) A.a.0. 

€) Etym.\, 36, wo die Note von Arevalo zu vergleichen ist. 
Dasselbe wird de natura rerum c.6 wiederhohlt. 


430 Technische Chronologie. 


Era Anlafs gegeben, beruht auf einem Mifsverständ- 
nisse, wozu die von ihm aufgestellte Etymologie des 
Worts Anlafs gegeben haben mag. Nur so. viel ist 
gewils, dafs era zu seiner Zeit und schon früher in 
den Bedeutungen Zahl und Jahrrechnung ge- 
stempelt war. 

Ein sehr bemerkenswerther Umstand ist es, dafs von 
der spanischen Aere, die doch schon im Jahr 38 v. Chr. 
entstanden sein soll, so wie von ihrem Namen, vor den 
Zeiten der Westgothen keine Spur wahrgenommen wird. 
Man sollte doch meinen, dafs sich der Spanier Paulus 
Orosius, der seine Geschichte im Jahr 417 n. Chr. 
beendigte, sich ihrer bedient haben müfste, wenn er 
sie vorgefunden hätte; allein er zählt nur nach Jah- 
ren der Welt, deren er bis auf Christi Geburt 5199 
rechnet '), zuweilen auch nach Olympiaden und Jahren 
der Stadt Rom. 

Man kann sich daher kaum des Gedankens erweh- 
ren, den auch schon Mondejar gehabt bat 71. wenn 
er ihn gleich bald wieder fallen läfst, dafs die spanische 
Aere ursprünglich den Gothen eigenthümlich gewesen 
und erst durch sie nach Spanien gebracht worden ist. 
Unter dieser Voraussetzung wäre auch das Wort Era, 
das sich nur auf eine gezwungene Weise zu einem latei- 
nischen machen läfst, ungemein natürlich zu erklären; 
denn es würde nun nichts anders sein, als das jera des 
Ulfilas°), das jahr, year, aar, âr, der germani- 
schen Sprachen. Wenn schon Isidor den Ursprung des 


St Sieg La 
2) Discurso I S.8. 
"1 S. seinen Lucas II, 44; III, 1. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 431 


Worts verkannt hat, so darf uns dies nicht befrem- 
den. Die Westgothen machten sich sogleich nach ihrer 
Niederlassung auf spanischem Boden die dortige Lan- 
dessprache so ganz zu eigen, dafs sich in der heutigen 
spanischen Sprache, deren Entstehung aus der lateini- 
schen schon der Name Romance zu erkennen gibt, 
verhältnifsmäfsig nur sehr wenige germanische Wörter 
erhalten haben. 

Was die Gothen im Jahr 38 v.Chr. veranlafst 
haben mag, eine Aere zu gründen, wird sich bei un- 
serer Unbekanntschaft mit ihrer ältern Geschichte kaum 
muthmaßslich angeben lassen. Dafs unter den in Thra- 
cien wohnenden Geten, die schon zu August’s Zeiten 
eine gewisse Wichtigkeit erlangt haben mufsten, weil 
derselbe nach Sueton ') eine Verschwägerung mit 
Cotiso, ihrem Könige, beabsichtigte, die Gothen 
begriffen, oder vielmehr beide Völker nur eins sind, 
nehmen Procopius’), Iornandes°), Isidor‘*) und 
andere an. Sollten nun vielleicht die Gothen ihre 
Jahre von dem Zeitpunkte zu zählen angefangen ha- 
ben, wo sie zuerst zu den festen Wohnsitzen gelang- 
ten, in denen sie sich bis zur allgemeinen Bewegung 
der Völker behaupteten? 

Aufser den bisher gedachten, in den bürgerlichen 
Gebrauch übergegangenen, Jahrrechnungen haben sich 
im Occident einzelne Regenten und Schrifisteller eigen- 
thümlicher Aeren bedient, die mit ihnen wieder er- 


1) Aug. c. 63. 
?) De bello Vand.1,2. De bello Gotthico T, 24. 


3) De Getarum sive Gothorum origine et rebus gestis c.5 u.9. 


"1 Hist. Gothor. im Anfange. 


432 ` Technische Chronologie. 


loschen sind. Um hier nur ein paar solcher Particu- 
larären zu erwähnen, so fing Karl der Einfältige, 
als er sich im Jabr 911 unserer Zeitrechnung des Kö- 
nigreichs Lothringen bemächtigt hatte, mit 912 an, die 
Jahre unter andern a largiore hereditate indepta 
zu zählen. In Bouqueti’s Sammlung‘) finden sich 
mehrere Urkunden von ihm, die von dieser Epoche 
datirt sind. Gregorius Turonensis rechnet an ver- 
schiedenen Stellen seiner Werke vom Tode — a tran- 
situ — des heil. Martinus, Bischofs von Tours. In 
seiner Historia Francorum °) knüpft er diese 
Epoche, welche die katholische Kirche auf den 11. No- 
vember setzt, an das Consulat des Atticus und Caesa- 
rius, d. i. an das Jahr 397 n. Chr. Aber hiermit stim- 
men die übrigen von ihm angegebenen Zeitcharaktere 
nicht überein, weder das zweite Jahr des Honorius und 
Arcadius, noch das 412te seit Christi Tode — a pas- 
sione — noch der Sonntag, an welchem der Transitus 
erfolgt sein soll. Nehmen wir Ferie und Datum als 
zusammengehörig an, und verbinden damit zwei Stel- 
len des Sulpicius Severus°), nach denen der Hei- 
lige noch ein paar Jahre über jenes Consulat hinaus 
gelebt haben mufs, so erhalten wir das Jahr 400, für 
welches sich auch Franciscus Chifflet entscheidet 31. 


1) Recueil des Historiens des Gaules et de la France, 
Tom. IX. p. 544 ff. 

2) 1.I.c.43. Vergl. seine Schrift De miraculis S. Martini 
LS 

°) Vita B. Martini c.23. Dial: DL, c. 15. 

*) In seiner gelehrten Dissertatio de S. Martini Turonensis 
temporum ratione (zugleich mit noch zwei andern Abhandlun- 
gen), Paris 1676, 8. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 433 


Petavius schwankt zwischen 400 und 401), und 
Baronius will, aber gewifs irrig, 402°). 

Wir wenden uns nun zu den Jahrrechnungen der 
Christen des Orients. 

Dahin gehört zuvörderst die seleucidische Aere, 
die nach Auflösung des Reichs der Seleuciden, dem sie 
die gesetzliche war, sich in vielen Städten Syriens be- 
hauptete (1,446), und auch denen, die sich nach er- 
langter Autonomie eigenthümlicher Jahrrechnungen be- 
dienten, nicht fremd werden konnte, weil sie im ge- 
genseiligen Verkehr ein bequemes Reductionsmittel für 
alle darbot. - 

Aus einer Stelle des Chronicon paschale (1,451) 
läfst sich schliefsen, dafs in Syrien, wo wir von Ana- 
tolius, Bischof von Laodicea, zuerst den 19jährigen 
Cyclus zur Bestimmung des Österfestes angewandt fin- 
den (2,226), bei der Festrechnung eben so die seleu- 
cidische Aere gebraucht wurde, wie in Aegypten die 
diocletianische und im Occident die christliche, und 
dies bestätigt auch der dem sechzehnten Jahrhundert 
angehörige, arabisch abgefafste, Computus ecclesiae An- 
tiochenae, den Scaliger am Ende seines grofsen chro- 
nologischen Werks mittheilt °). Dadurch blieb sie den 
syrischen Christen geläufig, die sich ihrer, zugleich mit 
ihren einheimischen Monaten (1, 430),. wenigstens im 
kirchlichen Gebrauch (im bürgerlichen Verkehr rechnen 
sie nach der Hedschra und nach arabischen Monaten) 


1) Doctr. temp. XI, 41. 
2) Annales ecclesiastici bei diesem Jahr. Martyrologium Ro- 


manum unter dem 14. November. 
3) Emend. temp. S. 107 f. 
II. [28] 


434 ‚Technische Chronologie. 


noch jetzt bedienen. Carsten Niebuhr‘) sah in 
einer nestorianischen Kirche zu Mosul das 2055ste Jahr 
seit Alexander, in welchem sie erbaut war, mit 
dem 1744sten n. Chr. verglichen, Dieses seleucidische 
Jahr fing im Herbst 1743 an; die Kirche mufs also 
in den ersten neun Monaten des Jahrs 1744 vollendet 
worden sein °). 

Auch kommt diese Aere nicht selten bei den natio- 
nalsyrischen Kirchenscribenten vor. Man sehe die Aus- 
züge aus denselben, die Joseph Simon Assemani 
in seiner Bibliotheca orientalis gibt. Sie wird hier 
entweder mit anno Graecorum oder mit anno regni 
Alexandri bezeichnet. 

Von dem doppelten Jahranfange des syrischen Jahrs 
mit dem 1.September und 1. Oktober ist oben (1, 453) 
gehandelt worden. Nach Abu’lfaradsch °) fingen 
die Rüm (Byzantiner) seiner Zeit das Jahr mit jenem 
Datum, die Syrer mit’ diesem an. Er selbst, als Syrer, _ 
rechnet vom 1. Thischri oder Oktober. In seiner syri- ‘ 
schen Chronik‘) vergleicht er den 10. Elul des 
Jahrs 1587 der Syrer, den Tag, an welchem er dies 
schrieb, mit dem 10. Elul des Jahrs 6785 der Byzan- 
tiner. Die Reduction beider Aeren gibt mit Berück- 
sichtigung der Verschiedenheit des Jahranfangs, auf die 


1) Beschreibung von Arabien 8.111. 

2) Es ist nicht nöthig, aus der Zusammenstellung beider Jahr- 
zahlen mit Niebuhr den Schlufs zu ziehen, dafs die Aere mit 
dem Jahr 311 v.Chr. angefangen habe. Es ist ohne Zweifel 
von der gewöhnlichen seleucidischen die Rede, deren Epoche auf 
den Herbst des Jahrs 312 v. Chr. trifft (1, 448). 


°) Hist. Dynast. 1.VI. p. 98. 
"1 8.4. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 435 


er ausdrücklich aufmerksam macht, den 10. Septem- 
ber 1276 n. Chr. Nach L’Art de vérifier les dates +) 
fangen die Nestorianer und Jakobiten das Jahr noch 
jetzt mit dem 4. Oktober, die syrischen Katholiken 
hingegen mit dem 1. September an. 

Die antiochenische Aere haben die griechisch 
schreibenden Syrer Euagrius und Malelas gebraucht, 
die nalionalsyrischen Schriftsteller nicht. 

Die philippische Aere läfst sich bei keinem 
Kirchenseribenten mit Sicherheit nachweisen, Nach 
Stephanus Evodius Assemani?) hat sich ihrer 
der Verfasser der Acta der heil. Theodota bedient, 
wenn er als die Zeit des Märtyrertodes derselben den 
Monat September des Jahrs 642 nennt. Zieht man 
hievon 324, das Epochenjahr dieser Aere (1, 107), ab, 
so erhält man 318, als das entsprechende Jahr nach 
Christus, und dies ist, wie Assemani versichert, der 
späteste und einzige Zeitpunkt, auf den sich, allen 
Umständen nach, diese Begebenheit bringen läfst. 

Die eben gedachten beiden syrischen Aeren, die 
seleueidische und antiochenische, sind ihrem Ursprunge 
nach keine christliche. Eine andere Bewandnifs hat es 
mit der diocletianischen, die ihre Entstehung 


1) Tom. I. p.45. Es ist verwirrend, wenn sich in der grofsen 
chronologischen Tafel dieses Werks das erste Jahr unserer Zeit- 
rechnung mit dem 313ten der seleueidischen Aere und mit dem 
5509ten der byzantinischen verglichen findet. Jenes fing den 
4. Oktober 4 n. Chr., dieses den 1. September 4 v. Chr. an. 
Beide Zahlen gehören also nicht zusammen. Man mufs immer 
das um 1 kleinere seleucidische Jahr nehmen, um die zusam- ° 
menstimmenden Jahre beider Aeren zu erhalten. 


2) Acta Martyrum Tom. TI. p. 210 ff. 
[28°] 


436 Technische Chronologie. 


höchst wahrscheinlich der Osterrechnung der Alexan- 
driner verdankt (2,231). Ihre Epoche, der 29. Au- 
gust 284 n. Chr., war, wie Calvisius richtig be- 
merkt‘), ein Neumondstag, und dieser Umstand trug 
gewifs nicht wenig dazu bei, dafs die alexandrinischen 
Urheber des immerwährenden julianischen Kalenders 
den neunzehnjährigen Cyclus, den sie an die Stelle des 
frühern achtjährigen setzten, an den Regierungsantritt 
des Diocletian knüpften, so verhafst auch der Name 
dieses Kaisers den ägyptischen Christen seit der schreck- 
lichen Verfolgung, die er über sie verhängte, sein 
mochte. Defshalb nannten sie diese Acre, die ihnen 
allmählig durch die ÖOstertafeln geläufig wurde, und 
die sie nach Einführung des Christenthums bis auf die 
Zeit der Herrschaft der Araber auch im bürgerlichen 
Verkehr gebraucht zu haben scheinen, die Märtyrer- 
äre. Noch jetzt dient sie den Kopten zur Anord- 
nung ihres Festkalenders. Wie ein an sie gereihtes Da- 
tum zu reduciren sei, ist oben in der Zeitrechnung der 
Aegypter gelehrt worden (1,164), wo ausführlich von 
der ihr zum Grunde liegenden alexandrinischen Jahr- 
form gehandelt worden ist. 

Von den koptischen Christen ist sie zu den äthio- 
pischen oder abessinischen übergegangen, die den 
Patriarchen von Aegypten als das Oberhaupt ihrer Kirche 
anerkennen. Unter den verschiedenen Aeren, die in der 
Einleitung zu dem von Ludolph?) abessinisch und 
lateinisch mitgetheilten Festkalender der Aethio- 
pier aufgeführt werden, findet sich auch die Mär- 


‘) Opus chronologicum unter diesem Jahr. 
°?) Commentarius ad suam historiam Aethiopicam p. 385 fl. 


CHRISTLICHE VOLKER. gé Chi 


tyreräre, deren Epoche auf das Jahr 276 ab Incar- 
natione gesetzt wird. Dieses Jahr entspricht unserm 
284sten; denn die äthiopischen Christen nehmen mit 
den orientalischen Chronologen die Incarnation acht 
Jahre später an, als Dionysius. Ihre Hauptäre ist 
aber die der Schöpfung, nach der sie bis auf Chri- 
stus 5500 Jahre, also bis auf den Anfang unserer Zeit- 
rechnung 5492 zählen 71. Um die Jahrzahlen der- 
selben auf unsere christlichen zu bringen, mufs man 
5492 abziehen. So erhält man für die Jahre 5817 
und 6114, in die jener Festkalender das nicänische 
Concilium und die Flucht Muhammeds setzt, richtig - 
325 und 622 n. Chr. 

Der Kalender der äthiopischen Christen stimmt 
übrigens in Ansehung der, Jahrepoche, der Dauer der 
Monate und der Schalteinrichtung vollkommen mit 
dem der Kopten überein; nur die Namen der Monate 
weichen ab, wie aus folgender Tafel erhellet °): 


Monate 


mme mmm 


der Aethiopier, der Kopten. 


Mascaram Thoth 
Tekemt Phaophi 
Hedar Athyr 
Tachsas 3 Choiak 
Ter Tybi 


1) Es ist die in Aegypten einheimische Weltäre des Pano- 
dorus und Anianus, von der unten, Letizterem gehört auch 
die äthiopische Zählungsweise der Jahre ab Incarnatione an. 

2) S. den Festkalender bei Ludolph und Beveridge’s In- 
stitt. chronol. p. 259. 


438 Technische Chronologie. 


Monate 
m N E, 
der Aethiopier, der Kopten. 

Jacatit Mechir 
Magabit Phamenoth 
Mijazia ' Pharmuthi 
Ginbot Pachon 
Sene Payni 
Hamle Epiphi 
Nahase Mesori 
Ergänzungstage. 


Letztere -werden von den Aethiopiern mit dem Namen 
Paguemen oder Pagomen bezeichnet, der. offenbar 
das entstellte èrayópevar ist. Die Anfänge der Monate 
‚im julianischen Kalender sind schon oben (1, 143) 
angegeben. 
Die armenischen Christen, die Fre sten zu 
Karn (Erzerum) im Jahr 622 unserer Zeitrechnung ge- 
haltenen Concilium der römischen Kirche angeschlossen 
haben, bedienen sich jetzt, wenigstens bei kirchlichen 
Verhandlungen, der dionysischen Aere und der juliani- 
schen Monate. Es liegt ein zu Constantinopel gedruck- 
ter armenischer Kalender auf das Jahr 1789 vor mir, 
der ganz übereinstimmig mit unsern Kalendern geord- 
net ist. Sie haben aber auch eine eigene Aere und ein- 
heimische Monate. Die Aere nimmt nach Schröder!) 


: *) Joh. Joach. Schröderi Dissertatio de antiquitate, fa- 
tis, indole atque usu linguae Armenicae D. 63. Vor seinem 
Thesaurus linguae Armenicae (Amsterdam 4711, 4), dem noch 
immer gründlichsten Buche über die Sprache und Litteratur der 
Armenier. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 439 


und Villotte'‘) mit dem Jahr 551 n. Chr. ihren An- 
fang. Wenn also die Acta des Concili zu Sis vom 
19. März des Jahrs 756 der armenischen Aere datirt 
sind ?), so erhält man durch Addition von 551 unser 
Jahr 1307. Eben so ergibt sich, dafs die Bulle des 
armenischen Patriarchen vom 1. December 1153 und | 
das Schreiben des Erzbischofs Thomas von 1155, die 
Schröder mittheilt’), in die Jahre Christi 1704 und 
1706 gehören. Die Namen der Monate lauten bei 
dem ebengedachten Gelehrten und bei Villotte ‘), die 
sie zugleich armenisch geschrieben geben, wie folgt: 


4) Navasardi - 7) Miehieki 
2) Huerri 8) Arieki 
3) Sahmi 9) Ahki 

4) Tre 10) Marieri 
5) Kagots 11) Margats 
6) Arats 12) Hruetits 


Die Monate sind durchgängig dreifsigtägig. Die das Son- 
nenjahr ergänzenden Tage werden dem Hruetits an- 
gehängt und Aceliacz genannt. Scaliger, der irrig 
den Sahmi zum ersten Monat macht, läfst die Epago- 
menen dem Huerri folgen’). Bereits der im fünften 
Jahrhundert nach Christus lebende Möses von Cho- 
rene, der älteste Historiker, ja Schriftsteller, der Ar- 


1) Jac. Villotte Dictionarium novum Latino - Armenicum 
(Rom 1714, fol.) s. v. Calendarium. Der Verf. hat 25 Jahre als 
Missionar in Armenien gelebt. 

2) S. Clementis Galani Historia Armena p.440, und 
Mansi Collect. Concil. Tom. XXV, p. 139. 

3) $.380 und 383 seines Thesaurus. 

4) s. v. mensis. 

5) Emend. temp. L III, p. 215. 


440 Technische Chronologie. 


menier,- fängt das Jahr mit dem Navasardi an 71. und 
dafs die Stellung der Monate seitdem unverändert ge- 
blieben ist, erhellet schon daraus, dafs auch ihm der 
Miehieki, oder, wie er ihn nennt, Mehekan, der sechste 
nach. dem Navasardi ist ?). 

Freret behauptet in seiner Abhandlung De l’an- 
nee Arm&@nienne’°), dafs sich die Armenier zu litur- 
gischem Behuf aufser dem julianischen Jahr auch eines 
aus ihren Monaten zusammengeseizten festen Sonnen- 
jahrs bedienen, dessen Anfang durch eine vierjährige 
Einschaltung eines sechsten Ergänzungstages mit dem 
11. August des julianischen Kalenders verbunden bleibe. 
Ich weifs nicht, woher ihm diese Kunde, für die er 
keine Art. von 'Zeugnifs beibringt, zugekommen sein 
mag. Vergeblich habe ich defshalb alle mir zugäng- 
liche Bücher über Geschichte und Litteratur der Ar- 
menier nachgeschlagen, und ich mufs daher, bis man 
mich vom Gegentheil überzeugt, annehmen, dafs die 
ganze Notiz auf einem Mifsverständnisse beruht, das 
ich mir freilich nicht zu erklären weifs. Schröder, 
auf den er sich sonst überall beruft, sagt nichts wei- 
ter, als dafs das aus den Nationalmonaten zusammen- 
gesetzte bürgerliche Jahr der Armenier gleich dem 
nabonassarischen ein bewegliches Sonnenjahr sei, des- 
sen Anfang im Jahr 1710, wo er schrieb, dem 8. Okto- 
ber n. St. entsprochen habe. Also die Jahrform der 
alten Aegypter und Perser hat noch im Anfange des 


"1 Hist. Armena LI c. 63. 


"1 1. III, c.67. Weiter finden sich keine Monate bei ihm 
erwähnt. 


°) Mém. de l’ Acad. des Inscriptions Tome XIX p. 85 ff. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 441 


achtzehnten Jahrhunderts als eine bürgerliche unter den 
Armeniern bestanden. Eine merkwürdige Erscheinung! 
Im Jahr 1712, einem Schaltjahr, mufste der 1. Nava- 
sardi auf den 7. Oktober neuen oder 26. September 
alten Stils übergehen, und man findet nun leicht, dafs 
er im jetzigen Jahr 1825 auf dem 30. August alten oder 
11. September neuen Stils baten müsse, wenn nicht 
etwa die Jahrform zugleich mit den ihr eigenthüm- 
lichen Monaten seit 1740 erloschen ist, was ich für 
sehr wahrscheinlich halte, da in dem obgedachten 
armenischen Kalender von keinem beweglichen Jahr 
mehr die Rede ist. 

Unter der Voraussetzung, dafs es neben dem be- 
weglichen bürgerlichen Jahr ein festes liturgisches mit 
der erwähnten Epoche gegeben habe, geht Fréret in 
weitläufige Erörterungen über die Correspondenz beider, 
und über den Ursprung des letztern ein, die natürlich 
alle in ihr Nichts zusammensinken, sobald nicht die 
Existenz des festen Jahrs nachgewiesen werden kann. 
Ich beschränke mich auf zwei Bemerkungen. Erstlich 
leidet es keinen Zweifel, dafs die Armenier ihr beweg- 
liches Jahr von ihren Nachbaren, den Persern, ent- 
lehnt haben, denen sie oft unterworfen waren und 
zum Theil noch sind. Zweitens sagt Villotte '), dafs 
sie unter ihrem Patriarchen Moses im Jahr 551 n. Chr., 
von wo sie ihre Jahre zählen, ihren Kalender geordnet 
haben °). Dies soll wol nichts anders heifsen, als sie 
haben damals ihre Festrechnung eingeführt. Da 


1) s. v. Calendarium,und im Anhange p. 748. 


2) Auch Schröder bemerkt, dafs die Aere zugleich cum 
correctione Calendarii eingeführt sei. 


442 Technische Chronologie. 


sich nun diese mit keinem beweglichen Jahr verträgt, 
und sie sich der römischen Kirche vor 622 nicht ge- 
nähert haben, so ist es allerdings nicht unwahrschein- 
lich, dafs sie ihr bewegliches Jahr zu liturgischem 
Behuf durch Einschaltung eines sechsten Ergänzungs- 
tages fixirten. Doch können sie auch schon damals 
den julianischen Kalender von den Syrern oder Byzan- 
tinern entlehnt haben, ohne gerade ihrem beweglichen 
eine analoge Einrichtung zu geben. Von dem Allen 
. sagt uns aber die Geschichte nichts Sicheres 4). 

Aufser obigen Monaten kommen bei den Arme- 
niern noch ganz andere vor, deren Namen bei Schrö- 
der also lauten: 


1) Schams 7) Thiraı 
2) Adam 8) Damai 
3) Schbat 9) Hamirai 


4) Nachai 10) Aram 
5) Ghamar 11) Ovdan 
6) Nadar 12) Nirhan. 


1) In der handschriftlichen Chronik des Armeniers Samuel, 
von Fréret $.91 citirt, findet sich die Notiz, dals ein gewisser 
Andreas von Constantinopel einen Osterkanon auf 200 Jahre 
angefertigt und ihn 23 Jahre nach den Vicennalien des Con- 
stantin angefangen habe. Dieses Fest, dessen auch Moses 
von Chorene gedenkt (l. II. c.85), wurde nach dem Chro- 
nicon Paschale ($.282) unter den Consuln Paulinus und Iulia- 
nus in der dreizehnten Indiction, also im Jahr des nicänischen 
Concilii, gefeiert, was Eusebius bestätigt. Vita Const. IV, A7. 
Somit fing der Osterkanon des Andreas 348 n.Chr. an und 
hörte 548 auf. Hätten sich die Armenier bis dahin nach dem- 
selben gerichtet, was Samuel anzudeuten scheint, so sahen sie 
sich nun in der Nothwendigkeit, die Osterfeier weiter zu regu- 
liren. Dies kann 551 geschehen sein. "Welcher Jahrform sie 
sich dabei bedienten, wissen wir nicht. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 443 


Die Varianten bei Villotte sind nicht von Bedeu- 
tung. Auch diese Monate sind dreifsigtägig und wer- 
den durch die Aceliacz ergänzt, und zwar zu einem 
festen Sonnenjahr, dessen Anfang auf dem Früh- 
lingsäquinoctium haftet. Im Schaltjahr erhält der 
Nirhan 31 Tage. Einer solchen Jahrform bedienen sich 
die Kaufleute von Sjulfa, einer am Araxes gelegenen, 
durch Handel blühenden Stadt‘), die der Hauptsitz 
der fast alle Messen Europas besuchenden Armenier zu 
sein scheint. Sie kommt ganz mit der dschelaled- 
dinischen Jahrform überein, von der unten in der 
Zeitrechnung der Perser die Rede sein wird, und ist 
ohne Zweifel nur eine Kopie derselben. 

Die Jahre werden auf zweierlei Weise gezählt, ent- 
weder in einer fortlaufenden Reihe, die man die grofse 
Aere nennt, oder in Perioden von 532 Jahren, indem 
man von der grofsen Aere so oft 532 wegläfst, als es 
angeht und blofs den Ueberschufs in Rechnung bringt, 
der dann die kleine Aere heifst. Im Jahr 1710 wurde 
nach Schröder das 97ste Jahr der kleinen Aere ge- 
zählt. Er hat einen Brief eines \armenischen Kauf- 
manns vom 24. Ghamar des Jahrs 87 abdrucken  las- 
sen ?), der am 10. August 1700 ‘geschrieben sein mufs, 
wenn anders der Jahranfang genau dem Tage der Früh- 
lingsnachtgleiche entsprochen hat. Jahrform und Aere 
scheinen 1082 n. Chr. eingeführt zu sein, drei Jahre 
später, als die dschelaleddinische Zeitrechnung; denn 


t) Es ist, wenigstens bis zum Jahr 4710, die einzige in Ar- 
menien, in der Bücher in der Landessprache gedruckt sind. 
S. Schröder p.39 seiner Dissertalio. 


2) 8.392 des Thesaurus. 


444 Technische Chronologie. 


zählen`wir von hier an eine Periode und 97 Jahre vor- 
wärts, so gelangen wir zum Jahr 1710. Nach Schrö- 
der ist der Erfinder dieser Aere ein gewisser Azarias, 
der offenbar dabei eine eigenthümliche Regulirung der 
Festrechnung bezweckt hat; denn man wird sich aus 
dem Obigen erinnern, dafs 532 die grofse aus der Mul- 
tiplicauion der Zahlen 19 und 28 des Mond- und Son- 
nencirkels entstandene Osterperiode ist. Ich bedaure sehr, 
dafs ich nicht das 1698 zu Amsterdam gedruckte Buch: 
Harmonia quintuplicis mensis, Romanorum, Azariae, 
Armenorum, Hebraeorum et Muhammedanorum, aus 
welchem Schröder seine Notizen geschöpft hat, habe 
benutzen können. Es hat den gelehrten armenischen 
Erzbischof Thomas zum Verfasser. i 

Ich komme nun zu den Weltären der Orien- 
taler, einem der verwickeltsten Kapitel der Chrono- 
logie, das zuerst durch Van der Hagen’s gründliche 
Untersuchungen aufgeklärt worden ist. Den Verfas- 
sern des Art de werifier les dates, die Pagi’s un- 
richtiger Darstellung folgen '), scheinen die chronologi- 
schen Arbeiten dieses holländischen Gelehrten nicht be- 
kannt geworden zu sein. 

Wenn sich das Schöpfungsjahr des ersten Men- 
schen mit Sicherheit ermitteln oder auch nur eine Ver- 
einigung über die muthmafßsliche Bestimmung desselben 
denken liefse, so würde die Rechnung nach Jahren 
des Menschengeschlechts, oder, wenn man will, 
nach Jahren der Welt, in der Universalgeschichte 
die natürlichste sein. Allein der erste Ring dieser Kette 


"1 Man vergleiche ihre Artikel Ère mondaine d’Alexandrie 
et d’Antioche Tom. I. p 39 F. 


CHRISTLICHE VOLKER. 445 


schwebt in der Luft. Alle sogenannte Weltären grün- 
den sich auf die im alten Testament vorkommenden Zah- 
len. (Auf die Geologie pflegen die Chronologen keine 
Rücksicht zu nehmen.) Nun weichen aber der hebräische 
und samaritanische Pentateuch und die Septuaginta ge- 
rade in den Zahlen bedeutend von einander ab; auch 
läfst sich die biblische Geschichte mit der profanen 
nicht ohne mancherlei Hypothesen in Verbindung brin- 
gen. Man darf sich daher über die Verschiedenheit der 
Berechnung der Jahre der Welt bei den älteın und 
neuern Chronologen eben nicht wundern. Das Werk 
Art de verifier les dates gibt’) eine Tafel der Jahre, 
die nach den verschiedenen Ansichten von Adam bis 
auf Christus verflossen sein sollen, und hier findet man 
nicht weniger als hundert und acht Bestimmungen, 
deren Extreme um mehr als 2000 Jahre von einander 
entfernt sind. Des-Vignoles sagt gar?), er habe 
zweihundert Angaben gesammelt, von denen die gröfste 
6984, die kleinste 3483 Jahre von Erschaflung der 
Welt bis auf Christus zähle. Um nur ein paar dieser 
Bestimmungen anzuführen, die noch den meisten Bei- 
fall gefunden haben, so ist das erste Jahr unserer christ- 
lichen Aere seit der Schöpfung das 3950ste nach Sca- 
liger und Calvisius, das 3984ste nach Petavius, das 
4004te nach Usher, das 4182ste nach Frank (1,504). 
Man mufs also zu einem gegebenen Jahr der christ- 
lichen Aere entweder 3949, oder 3983, oder 4003, oder 


t) Discours prelim. der Abtheilung avant Père chrétienne 
p- XXVII. Man vergleiche auch die Vorrede zur Allgemei- 
nen Welthistorie B.I. S. 100 der deutschen Bearbeitung. 


2) In der Vorrede zu seiner Chronologie de l’Histoire sainte. 


446 Technische Chronologie. 


4181 addiren, wenn man es auf eine dieser vier Rech- 
nungen reduciren will. Gatterer zählt in allen sei- 
nen Geschichtswerken nach Jahren der Welt, in den 
frühern nach Petavius, in den spätern nach Frank. 
Nichts kann unbequemer und verwirrender sein, als 
eine solche Zählungsweise, die glücklicherweise immer 
mehr aus der Mode kommt. Man vergleiche, was 
Bredow darüber in seinen Untersuchungen über 
einzelne Gegenstände der Geschichte, Geo- 
graphie und Chronologie bemerkt‘). Die zweck- 
mäfsigste Rechnung bleibt immer noch die nach Jahren 
vor und nach Christi Geburt. Die Aeren der Olym- 
piaden und der Stadt Rom gehen nicht weit genug 
zurück, um die ganze alte Geschichte an sie knüpfen 


zu können. 
Wenn ich mich für irgend eine jener 108 Be- 


stimmungen entscheiden sollte, so wäre es die von 
Usher; nur würde ich zu seinen 4004 Jahren noch 
zwei hinzufügen. Dieser eben so besonnene als gelehrte 
Chronolog, der sehr wohl fühlte, dafs es ein vergeb- 
liches Unternehmen sei, die Zahl der von Adam bis 
auf Christus verflossenen Jahre auf eine den Beifall er- 
zwingende Weise anzugeben, hatte den sehr vernünfti- 
gen Gedanken, Christi Geburt gerade in das 4000ste Jahr 
der Welt zu setzen, und da er diese Epoche an den 
Schlufs des fünften Jahrs vor der Aera vulgaris brachte, 
so stellte sich das erste Jahr der letztern auf sein von 
der Herbstnachtgleiche gerechnetes 4004te. Nach unsern 
Untersuchungen tritt aber die Geburt Christi noch zwei 
Jahre weiter zurück, nämlich an den Schlufs des sie- 


WR ee 


CHRISTLICHE VOLKER. AAT 


benten Jahrs vor der Aera vulgaris. Wir erhalten also 
nach Usher’s Weise für das erste Jahr der letztern 
das 4006te der Welt. 

Die Vergleichung der biblischen Chronologie mit 
der profanen ist seit Iulius Africanus, einem christ- 
lichen Schriftsteller des dritten Jahrhunderts, ein Ge- 
genstand vielfältiger Untersuchungen gewesen. Beson- 
ders haben sich in dieser Beziehung die ägyptischen 
Mönche Panodorus und Anianus ausgezeichnet, 
deren Weltäre zu einer besondern Celebrität gelangt 
ist. Was wir von ihren Forschungen wissen, verdan- 
ken wir einzelnen zerstreuten Fragmenten beim Geor- 
gius Syncellus, die Van der Hagen scharfsinnig 
zusammengestellt und erläutert hat). 

Panodorus, ein Zeitgenosse des Erzbischofs T h eo- 
philus von Alexandrien, von dessen Ostertafel oben 
(2, 254) gehandelt worden, lebte im Anfange des fünf- 
ten Jahrhunderts. Er schrieb eine Chronographie, 
deren Hauptzweck war, die Traditionen der Chaldäer 
und Aegypter mit der heiligen Schrift in Verbindung 
zu bringen. In diesem Werke rechnete er von Adam 
bis auf seine Zeit, mit Einschlufs des Episkopats des 
im Herbst 412 n. Chr. gestorbenen Theophilus, 
5904 Jahre?). Als Aegypter begann er seine Jahre 
ohne Zweifel mit dem 1. Thoth der Alexandriner oder 
dem 29. August. Es mufs also das erste unserer christ- 


1) Dissertationes de cyclis paschalibus S. 65 ff. 

?) Syncelli Chronographia p.33. Panodorus wird zwar 
an dieser Stelle nicht genannt; aber aus dem weitera Verfolge 
erhellet, dafs Syncellus die 5904 Jahre entweder von ihm oder 
vom Anianus (beide rechneten nach einerlei Weltäre) ent- 
lehnt hat. 


448 Technische Chronologie. 


lichen Zeitrechnung dem 5493sten seiner Aere ent- 
sprochen haben, bis auf den Unterschied von etwa vier 
Monaten, um welche dieses früher begann, als jenes. 
Da nun Syncellus ausdrücklich versichert *), dafs 
er Christi Geburt — myy gäeren ëngem — in das 
Jahr 5493 seiner Weltäre brachte, so glaubt Pagi (2,388), 
dafs Dionysius, der Urheber unserer Jahrrechnung, in 
der Feststellung ihrer Epoche mit ihm übereingestimmt, 
ja seine ganze Rechnung von ihm entlehnt habe. Allein 
nach Sanclemente’s oben (2,383) vorgetragener sehr 
wahrscheinlichen Meinung hat Dionysius Christi Ge- 
burt an den Schlufs des ersten Jahrs seiner Aere, mit- 
hin ein Jahr später als Panodorus gesetzt. Es ist 
jedoch auch möglich, dafs cwrýpros yévynoiç für cwrýpos 
odpxwaıs (2,329) zu nehmen ist; dann käme freilich die 
Bestimmung des Dionysius mit der des Panodorus 
überein, woraus aber immer noch nicht folgen würde, 
dafs ersterer den letztern kopirt hat. 

Die Chronologen nennen die in Rede stehende 
Weltäre gewöhnlich, ich weifs nicht warum, die an- 
tiochenische, und setzen den Anfang ihrer. Jahre 
auf den 1. September, die Jahrepoche der Antiochener. 
Pagi, der sich unter andern dieser Benennung bedient, 
sagt selbst, dafs sie auf keiner Autorität irgend eines 
Alten beruhe ?). Richtiger ist der Name Kirchen- 
jahrrechnung gewählt, den ihr Gatterer beilegt°); 


1) 8.327. 

2) Haec aera dicitur Antiochena a quibusdam recentio- 
ribus, qui nulla quidem veterum auctoritate innituntur, sed 
& quibus, cum nihil melius afferre possim, in quaestione de 
nomine non discedam. De periodo Graeco- Romana S$. 18. 

°) Abrifs der Chronologie S. 89. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 449 


denn sie ist lange, noch von Maximus im siebenten 
Jahrhundert, bei der Berechnung des Osterfestes ge- 
braucht worden. Wir wollen sie die alexandri- 
nische nennen, weil sich ihrer der Aegypter Pano- 
dorus zugleich mit der alexandrinischen Jahrform be- 
dient hat, und weil sie nach der Chronographie 
des Theophanes bei den byzantinischen Schriftstel- 
lern diesen Namen geführt haben mufs '). 

Um ein alexandrinisches Jahr auf unsere Aere zu ` 
bringen, ziehe man 5492 oder 5493 ab, je nachdem 
man das christliche Jahr sucht, das seinem gröfsten 
Theile nach mit dem alexandrinischen übereinstimmt, 
oder dasjenige, auf dessen 29. August der Anfang des 
alexandrinischen trifft. So fängt das Jahr 7317 am 
29. August 1824 an und gehört meistens mit 1825 zu- 
sammen. Um hingegen das Jahr der alexandrinischen 
Aere zu finden, das in einem gegebenen der unsrigen 
beginnt, addire man zum letztern 5493. So ergibt sich, 
dafs im Jahr 1825 der christlichen Aere das 7318te der 
alexandrinischen anfängt. 

In welchen Combinationen die 5492 Jahre begrün- 
det sind, die Panodorus bis auf Christi Geburt zählte, 


1) Der Titel dieses Werks sagt, es solle die Chronologie von 
528 Jahren umfassen, von dem ersten des Diocletian oder dem 
5777sten der Welt bis zum 6305ten der Alexandriner oder 
6321sten der Römer (Byzantiner). Die Jahre roð weien sind 
hier gleichbedeutend mit den Jahren xara zede "Aregavdpeis; mit 
beiden Zahlen ist keine andere Jahrrechnung als die des Pano- 
dorus gemeint. $.345 und 346 der par. Ausgabe wird der Tod 
des Leo Isauricus in das Jahr 6248 der Welt nach den Römern, 
und in das Jahr 6232 nach den Aegyptern oder Alexan- 

»drinern gesetzt. Es wird das Jahr gemeint, das mit dem 
1. September oder 29. August 739 n. Chr. begann. 


II. [29] 


450 Technische Chronologie. 


wissen wir nicht. Vielleicht hat auf ihre Bestimmung 
der Ostercyclus der Alexandriner Einflufs gehabt; denn 
dafs die Division der Jahrzahl durch 19 zum Rest alle- 
mahl die güldene Zahl gibt, scheint kein blofser Zufall 
zu sein, Dividiren wir z.B. 7317 durch 19, so erhal- 
ten wir zum Rest 2, die güldene Zahl unsers Jahrs 1825, 
das mit dem 7317ten gröfstentheils übereinstimmt und 
auf das auch das Osterfest desselben trifft. 

Diese Eigenschaft der alexandrinischen Aere hat 
Pagi zur Construction seiner griechisch -römi- 
schen Periode veranlafst. Man sehe seine Abhand- 
lung De Periodo Graeco - Romana vor seiner Critica 
in Annales Baronii (2,4141), auch besonders mit Er- 
läuterungen herausgegeben von Heinrich Leonhard 
Schurzfleisch'). 

Mit dieser Periode, von der die Chronologen viel 
Aufhebens, aber gar wenig Gebrauch machen, hat es 
folgende Bewandnifs. Die Jahre, nach denen sie zählt, 
sind die des Panodorus, jedoch mit der Aenderung, 
dafs ihr Anfang, der Gewohnheit des Occidents gemäfßs, 
auf den 1. Jauuar, und zwar auf den zunächst vorher- 
gehenden verlegt ist, so dafs das Jahr unserer Aere, 
das man durch obige Reduction als dasjenige. findet, in 
welchem das alexandrinische anfängt, ganz mit demsel- 
ben zusammentriflt. So ist das Jahr 7318 mit unserm 
1825sten identisch. Wenn man nun eine vorgelegte 
Jahrzahl, z. B. die eben gedachte, durch 15 dividirt, so 
gibt der Rest 13 unmittelbar die Indiction. Dividirt 
man dagegen durch 19 und 28, so mufs man im er- 
sten Fall 1 vom Rest 3 subtrahiren und im letztern A 


‘) Frankfurt und Leipzig 1716, 4. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 451 


zum Rest 10 addiren, um die güldene Zahl und den 
Sonneneirkel zu erhalten (1, 73). Diese Periode leistet 
also etwas ähnliches, wie die julianische (1,76), nur dafs 
das jedesmahlige Jahr der letztern nicht blofs durch 15, 
sondern auch durch 19 und 28 dividirt unmittelbar 
die drei chronologischen Charaktere gibt. Wenn die 
griechisch-römische Periode sich durch ihren geschicht- 
lichen Ursprung empfiehlt, so ist die julianische oflen- 
bar bequemer geordnet. Dafs jene bei chronologischen 
Rechnungen, z. B. bei Vergleichung von Aeren, auf eine 
ähnliche Weise gebraucht werden könne, wie diese, ist 
klar. Meines Wissens ist sie aber zu diesem Zweck von 
niemand weiter, als von ihrem Urheber benutzt wor- 
den. Wir wollen uns also bei dergleichen Reductionen 
nicht aufhalten. Wer eine Anleitung dazu suchen sollte, 
findet sie bei Schurzfleisch ') und Gatterer’). 
Anianus, ein Zeitgenosse des Panodorus, schrieb 
ebenfalls eine Chronographie, in die er einen Oster- 
eyclus verflocht. Vergleichen wir nämlich alle von 
Van der Hagen gesammelte Stellen des Syncellus, 
wo von den chronologischen Arbeiten dieses Mönchs 
die Rede ist, so sehen: wir, dafs er sein mit Adam be- 
ginnendes Werk nach Jahren der Welt und zugleich 
nach wiederkehrenden Jahren der grofsen 532jährigen 
Österperiode dergestalt geordnet hatte, dafs das erste 
Jahr der Welt mit dem Anfange der ersten Periode zu- 
sammentraf, und dafs er so bis zum Schlufs der elften 
Periode oder bis zum Jahr 5852 fortgegangen war. 
Der letztern Periode, auf die Christi Geburt traf, 


t) S.125 ff. CC 
2) Abrifs der Chronologie S. 91 fl. 
[29*] 


452 Technische Chronologie. 


hatte er eine Ostertafel beigefügt, worin die Tage der 
Luna XIV und des Osterfestes nach den Grundsätzen 
der Alexandriner bemerkt waren. Diese Tafel galt auch 
für die zwölfte und jede folgende Periode. 

Man sieht, Vietorius, der in der zweiten Hälfte 
des fünften Jahrhunderts unserer Zeitrechnung schrieb, 
ist nicht der Erfinder der 532jährigen Periode, die man 
gewöhnlich nach ihm benennt (2,278). Selbst dem 
Anianus will sie Pagi nicht zuschreiben; denn da 
Photius von einem gewissen Metrodorus ein Buch 
über das Osterfest anführt‘), worin eine solche 
Periode vorgekommen sein soll, die mit Diocletian 
begann, so glaubt er?), dafs dies der Philosoph Me- 
trodorus sei, dessen Hieronymus’) unter der 
277sten Olympiade gedenkt. Allein Van der Hagen 
behauptet aus triftigen Gründen *), dafs der Metro- 
dorus des Photius viel später gelebt habe. 

Wie Anianus die Jahre der Welt zählte, ersehen 
wir aus seinen eigenen Worten beim Syncellus°). 
„Wenn wir,” sagt er, das Jahr 5816” (in welches er 
die Vicennalia des Constantinus setzte) ‚„‚durch 532 
„dividiren, so ergibt sich, dafs:bis dahin zehn Perio- 
„den und noch 496 Jahre der laufenden elften verflos- 
„sen sind. Gehen wir mit diesem Ueberschufs in die 
„Ostertafel — eis zët Tod mdrxa rönov —, so finden 
„wir, dafs die Luna XIV dem 25sten und der Oster- 


1) Cod. CXV. 

?) De periodo Graeco- Romana €. 19. 

°) In seiner Fortsetzung des eusebianischen Chronicons. 
"H De cyclis paschalibus p. 112. 

°) Chronographia p. 36. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 453 


„sonntag dem 29. März entspricht.” Diese Charaktere 
passen auf das Jahr 324 unserer Zeitrechnung. Wenn 
nun dasselbe mit dem 58416ten übereinstimmie, so traf 
unser erstes Jahr auf sein 5493stes. Die Aere des 
Anianus ist also mit der des Panodorus identisch, 
Beide Chronographen zählten von Erschaflung der Welt 
bis auf die christliche Epoche 5492 volle Jahre und 
noch den Zeitraum, der vom 29. August bis zum 1. Ja- 
nuar verfliefst. Nur darin wich der erste wesentlich 
von dem letztern ab, dafs er Christi Incarnation nicht 
in 5493, sondern acht Jahre später in 5501 setzte. 

Der Grund dieser Abweichung liegt meines Erach- 
tens darin, dafs er von jener alten Tradition, nach 
der Christus das Osterlamm mit den Juden an der 
Luna XIV, einem Donnerstage, gegessen hat, an der 
Luna XV, einem Freitage, gestorben, und am Tage 
seiner Incarnation erstanden ist, nicht abgehen wollte. 
So ergab sich ihm das 42ste Jahr unserer Zeitrechnung, 
oder das 5534ste seiner Aere, in welchem nach alexan- 
drinischer Rechnung die Luna XIV auf den 22sten und 
das Osterfest auf den 25. März traf‘). Da nun Chri- 
stus nach der gewöhnlichen, auch von ihm beibehal- 
tenen, Annahme 33 Jahr alt gelitten hat, so stellte sich 
die Incarnatio, von der er dieses Alter rechnete, auf 
das Jahr 5501. 

Man sieht, in welchen argen Anachronismus Ania- 
nus gerielh, um eine Ueberlieferung seiner Kirche in 
Ehren zu halten. Das 42ste Jahr unserer Zeitrechnung 
ist das zweite des Claudius, und Christus ist nach 


*) Den 25. März, als den Tag, auf welchen er die Aufer- 
stehung setzte, und zugleich das Jahr 5534, nennt Syncellus 
ausdrücklich. S. 35. 


454 Technische Chronologie. 


Lucas im funfzehnten Jahr des Tiberius, oder doch 
nicht lange nachher, gestorben. Offenbar hat er die 
zu viel gerechneten Jahre in seiner Chronographie 
irgendwo aus der Kaisergeschichte der ersten Jahrhun- 
derte, mit der es die spätern griechischen Chronologen 
nicht sehr genau nahmen, wieder weggeschnitten. 
Nichts desto weniger sind ihm mehrere Byzanti- 
ner, als Maximus, Syncellus und Theophanes, 
gefolgt. Der erste schrieb zur Zeit des Heraclius 
einen von Petavius übersetzten und von Van der 
. Hagen (2, 254) ausführlich erläuterten Computus, in 
welchem er die Epoche der Incarnation mit grofser Be- 
stimmtheit angibt. Sie traf, sagt er‘), im Jahr 5501 
der Welt auf die zweite Ferie, die Geburt auf die 
vierte. Diese Merkmale passen auf das neunte Jahr 
unserer Zeitrechnung, wo der 25. März ein Montag, 
der 25. December ein Mitiwoch war. Wenn er dem- 
nach von Jahren der Incarnation spricht, so zählt 
er sie vom 25. März des Jahrs 9, oder eigentlich von 
der zunächst vorhergehenden Jahrepoche, die er als 
Byzantiner ohne Zweifel auf den 4. September setzte, 
und wir haben somit zu seinen Jahrzahlen acht zu 
addiren, wenn wir sie auf die ünsrigen bringen wol- 
len. So bezeichnet er das 34ste Jahr des Heraclius, 
wo er schrieb, als das 633ste der Incarnation °). Er 
meint das Jahr 641 unserer Zeitrechnung, welches das 
Siste dieses am 5. Oktober 610 zur Regierung gekom- 
menen Kaisers ist. 


+) 1.I,c.32. Man sche das Uranologium des Petavius. 


"1 A.a.O. I,17 und II, 9 combinirt er es richtig mit der 
44ten Indiction. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 455 


Syncellus, der sonst ganz dem Anianus folgt, 
weicht nur darin von ihm ab, dafs er die Jahrepoche 
auf den nächstfolgenden Tag der Verkündigung verlegt, 
wodurch sich die Incarnation, wie er auch selbst sagt, 
auf den Anfang des Jahrs 5501 der Welt stellt *). Von 
hier an führt er seine Chronographie bis zum 
Jahr 5778 der Welt oder 278 der Incarnation fort, 
Einzelne in falschen Combinationen gegründete, nicht 
aber von einem Schwanken seiner Jahrrechnung her- 
rührende, Anomalien abgerechnet, zählt er im Ganzen 
immer acht Jahre weniger, als wir. So läfst er den 
Antoninus Pius im Jahr 150 der Incarnation seine Re- 
gierung antreten, zu der er nach unserer Zeitrechnung 
erst 138 gelangte. Beide Jahre sind identisch, wie 
schon die Zusammenstellung mit dem zugleich von ihm 
erwähnten Jahr 5630 der Welt lehrt. Da er übrigens 
seine Jahre um fast sieben Monate später als die bei- 
den ägyptischen Mönche anfängt, so mufs man von 
seinen Jahrzahlen nur 5492 abziehen, wenn man sie 
auf die entsprechenden unserer Aere bringen will. 

Eben so rechnet sein Fortseizer Theo phanes. 
Dieser macht z.B. das erste Jahr des Diocletian zum 
5777sten der Welt und 277sten der Incarnation °), 
d.i. zum 285sten unserer Aere, mit welchem es auch 
gröfstentheils übereinstimmt. Nur zuweilen schwankt 
er um ein Jahr, z.B. wenn er das Concilium von 


a ee 


ZK BE, Nach der Art, wie er sich ausdrückt, könnte es 
scheinen, als wenn schon Anianus die Incarnation auf den 
Anfang des Jahrs 5501 gesetzt habe. Man vergleiche aber, was 
Van der Hagen hierüber sagt. De cyclis paschalibus p. 86 ff. 


?) Chronographia p. 4. 


456 Technische Chronologie. 


Nicäa in 3146 und das von Chalcedon in 444 setzt '). 
Im ersten Fall zählt er ein Jahr zu wenig, im letztern 
eins zu viel. Die Indiction, die er gewöhnlich angibt, 
dient, seinen Calcul zu recuificiren. 

Aus dem Bisherigen erhellet, dafs Petavius voll- 
kommen Recht hat, wenn er von der Rechnung der 
beiden ägyptischen Mönche sagt”): Jn annis mundi 
consentiunt ambo compuli, in annis incarnationis dis- 
sentiunt. ` Non debent igitur mundi aerae wel computi 
censeri duo, sed unus duntaxat, cuius ad diversos an- 
nos Christi !vayspwrrcıs alligatur. So klar er aber auch 
den von Scaliger unrichtig dargestellten Gegenstand 
aus ‚einander gesetzt hatte, so ist derselbe doch von 
spätern Chronologen, namentlich Pagi, aufs neue in 
Verwirrung gebracht worden. Die Verfasser des Art de 
wverifier les dates, die diesem Chronologen, wie schon 
bemerkt worden, folgen, geben in ihrer grofsen Zeit- 
tafel zwei Columnen mit den Ueberschriften Ere mon- 
daine d’Antioche und Ere mondaine d’Alexandrie, von 
denen jene im ersten Jahr unserer Zeitrechnung 5493, 
diese 5503 Jahre zählt. Erstere ist die, welche wir die 
alexandrinische genannt haben. Letztere gründet 
sich auf die ihren Principien nach uns nicht hinläng- 
lich bekannte Chronologie des Iulius Africanus. Die- 
ser. berühmte in Syrien lebende Chronolog, der seine 
Chronik unter den Consuln Gratus und Seleucus, 
224 n. Chr., endigte, setzte Christi Menschwerdung ins 
Jahr 5500 und seinen Tod ins Jahr 5531 der Welt. 


1) S.16 und 90. 
?) Par. dissert. VIIL, 1. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 457 


Syncellus, der uns diese Notiz gibt‘), sagt, Afri- 
canus habe bei Ansetzung der letztern Epoche um 
zwei Jahre gefehlt. Offenbar hielt er diese Aere mit 
der des Anianus und Panodorus, nach der er 
sonst immer rechnet, für identisch, Petavius ver- 
muthet aber?) mit grofser Wahrscheinlichkeit, dafs der 
syrische Chronolog die Incarnation eben so wie Cle- 
mens Alexandrinus und Eusebius (2,586), ins 
dritte Jahr vor unserer Zeitrechnung gesetzt hat. So 
kommt unser erstes Jahr mit seinem 5503ten parallel 
zu stehen. Dieser Ansicht zufolge zählt seine Aere zehn 
Jahre mehr, als die des Anianus und Panodorus. 
Zu der Benennung der alexandrinischen, die man 
ihr beigelegt hat, ist gar kein Grund vorhanden. Am 
schicklichsten wird sie nach ihrem Urheber genannt. 
Da wir sie von keinem namhaften Chronologen weiter 
gebraucht finden, selbst nicht einmahl von Eusebius, 
der sein Chronicon doch sonst grofsentheils aus dem 
des Africanus geschöpft hat, so war es ganz un- 
nöthig, dafs ihr in jener Zeittafel eine eigene Rubrik 
gewidmet wurde. 

Pagi gibt sich viel Mühe’), den, wie er sagt, 
durch Herwart, Bolland und Petavius verbreite- 
ten Irrthum, esse wel fuisse in oriente, qui aera Dio- 
nysiana octennio breviori utantur, zu bestreiten. Ich 
bekenne gern, dafs ich diesen angeblichen Irrthum 
ebenfalls theile. In ` der That, man mufs ein großer. 


1) $.326. 
2) Var. diss. VII, 2. 
3) De periodo Graeco- Romana $.23fl. 


458 Technische Chronologie. 


Freund von Sophistereien sein, wenn man mit dem 
französischen Chronologen das einfache Factum wegde- 
monstriren will, dafs Anianus Christi Geburt in das 
neunte Jahr der dionysischen Aere gesetzt hat, und 
dafs ihm Maximus, Syncellus und Theophanes 
in der Zählung der Jahre ab Incarnatione gefolgt sind. 
Von einer christlichen Aere des Orients, die 
acht Jahre weniger zählt, als die dionysische, kom- 
men auch aufser diesen Chronologen zu sichere Spuren 
bei byzantinischen Schriftstellern vor, als dafs ihre 
Existenz zweifelhaft sein könnte. Um nur noch ein 
paar Beispiele ihres Gebrauchs anzuführen, so heifst es 
in dem Leben des Euthymius, das Cotelerius 
in seine Sammlung aufgenommen bat "1. dieser Heilige 
sei am 20. Januar des Jahrs 5965 seit Erschaffung der 
Welt und 465 seit der Menschwerdung Christi gestor- 
ben. Es wird das Jahr 473 unserer Aere gemeint, in 
welches, wie man auch anderswoher weifs, der Tod des 
Euthymius gehört. In dem Leben des Sabas von 
Cyrillus Scythopolitanus, ebenfalls bei Cotele- 
rius?) steht, er sei gestorben am 5. December der zehn- 
ten Indiction, im Jahr 6024 dro xrirews xóopov und 524 
dad Tas Tod Yeod Aóyov da geären Den ëourdg eu: zal nato 
capua oetdesug, Dies ist das Jahr 531 unserer Aere, das 
zugleich durch p. C. Lampadii et Orestis anno IE be- 
zeichnet wird. Wenn hier nur ein Epochenunterschied 
von sieben Jahren einzutreten scheint, so bedenke 
man, dafs der Verfasser seine Jahre vom 1. Septem- 


1) Ecclesiae Graecae monumenta Tom. TI, p: 293. 
?) Tom, IT, p. 353. 


CHRISTLICHE VÖLKER, 459 


ber zählt. Auch die Consulate pflegen von den byzan- 
tinischen Schriftstellern so gerechnet zu werden. Die 
Weltäre ist in beiden Fällen eben die, welche wir die 
alexandrinische genannt haben‘). Aus dem Obi- 
gen (2, 437) wird man sich erinnern, dafs die Abessi- 
nier sich ihrer in Verbindung mit eben solchen Jahren 
ab Incarnatione bedienen. Die ganze Rechnung mois 
ihnen von den Aegyptern zugekommen sein. Merk- 
würdig ist es übrigens, dafs an den beiden eben ange- 
führten Stellen ganz übereinstimmig die gebrauchte Zeit- 
rechnung dem Hippolytus, Epiphanius und einem 
Hero Philosophus zugeschrieben wird. Von diesen 
müfste sie also Anianus nur entlehnt haben. . 

Die beiden bisher gedachten Weltären sind von 
Chronographen erfunden und fast ausschliefslich ge- 
braucht worden. Eine andere Bewandnifs hat es mit 
der constantinoplischen oder byzantinischen 
Weltäre, die lange im byzantinischen Reiche und in 
Rufsland als die kirchliche und bürgerliche bestanden 
hat, und bei den Albanern, Serviern und Neugriechen 


t) Auch in der Historia Miscella, die Muratori im ersten 
Bande seiner Scriptores rerum Italicarum hat abdrucken lassen, 
und die aus Eutropii Breviarium und einer bis 806 n. Chr. 
gehenden Fortsetzung besteht, sind die Jahre der byzantinischen 
Kaiser von Justinus I an nach der christlichen Aere des Orients 
gerechnet. So heifst es 1. X VIII, p. 124, Heraclius habe seine 
Regierung anno ab Incarnatione Domini DCII angetreten. Nach 
unserer Aere ist dies das Jahr 610. Ein Schwanken von einem 
Jahr auf oder ab, das häufig vorkommt, liegt nicht in einer 
Unsicherheit der Jahrrechnung, sondern der chronologischen Be- 
stimmungen. Auch rührt es zum Theil von der Verschiedenheit 
der Jahrepoche her. 


460 Technische C hronologıe. 


noch immer besteht. Nur die letztern fangen jetzt im 
Zustande ihrer Wiedergeburt an, sich bei ihren Ver- 
handlungen mit den europäischen Völkern der christ- 
lichen Jahrrechnung zu bedienen. 

Die byzantinische Weltäre zählt sechzehn Jahre 
mehr, als die alexandrinische. Dies erhellet unter an- 
dern. aus dem Theophanes, der ein paarmahl einer- 
lei Jahr nach beiden angibt. In der Ueberschrift sei- 
ner Chronographie heifst es, seine Geschichte gehe 
vom ersten Jahr des Diocletian, dem 5777sten der Welt, 
bis auf das zweite des Michael, welches das 6305te nach 
den Alexandrinern, das 6321ste nach den Rö- 
mern (Byzantinern) sei. Den Tod des Leo Isauricus 
setzt er‘) in das Jahr 6248 der Römer und 6232 der 
Aegypter oder Alexandriner. Vergleicht man, was oben 
über die Epoche der alexandrinischen Aere gesagt ist, 
so erhellet, dafs die byzantinische bis auf den Anfang 
der unsrigen 5508 Jahre zählt. Leo Allatius bestä- 
tigt dies, wenn er sich in seiner Abhandlung De do- 
minicis et hebdomadibus Graecorum also ausdrückt ?): 
Solent Graeci, ut plurimum, immo fere semper, dum an- 
nos recensent, non a Christo nato, sed ab orbe ipso 
condito numerare. — Calculum ecclesiae orientalis, qui 
fere apud omnes solemnis est, et quo omnes non tan- 
tum ad dirigenda tempora et festorum indicandas so- 
lemnitates, sed inter commercia et congressus familia- 
res utuntur, proponam, de aliorum calculis minime 


1) S. die Anmerkung zu S. 449. 


2) Col. 1494 seines Werks De ecclesiae occidentalis et orien- 
talis perpetua consensione. Cöln 1648, 4. 


CHRISTLICHE VÖLKER. 461 


sollicitus. Is fuerit ab orbe condito ad Christum na- 
tum annus 5508 1). Diese Worte leiten eine sehr be- 
queme Tafel ein, in der er die Jahre der byzantini- 
schen Aere mit denen unserer christlichen von 1 bis 
1643 und den Indictionen vergleicht. Hat man keine 
solche Reductionstafel zur Hand, so kann folgende Re- 
gel ihre Stelle vertreten: man ziehe von der byzantini- 
schen Jahrzahl entweder 5508 oder 5509 ab, je nach- 
dem man das christliche Jahr verlangt, das seinem gröfs- 
ten Theile nach mit dem byzantinischen übereinstimmt, 
oder dasjenige, an dessen erstem September das byzan- 
tinische seinen Anfang nimmt. Wenn z.B. Cedrenus 
den Tod des Constantinus Porphyrogenneta auf 
den 9. November des Jahrs 6468 setzt ?), so findet sich, 
dafs er das Jahr 959 n. Chr. meint. Um ein Jahr un- 
serer Aere auf die byzantinische zu bringen, addire man 
zur christlichen Jahrzahl 5509; die Summe gibt das 
byzantinische Jahr, das am 1. September des christ- 
lichen anfängt. So zählen die Griechen in den ersten 
acht Monaten des gegenwärtigen Jahrs 1825 ihr 7333stes, 
in den letzten vier ihr 7334stes. 

Die Entstehung der byzantinischen Aere liegt im 
Dunkeln; “nur so viel ist wahrscheinlich, dafs sie in 


t) Ueber das Geburtsjahr Christi nach byzantinischer Aere 
scheint sich in der orientalischen Kirche keine feste Meinung . 
ausgebildet zu haben. Man vergleiche Van der Hagen’s Ob- 
servationes in Chronicon Prosperi p.193. Leo Allatius, der 
überall bemüht ist, die Uebereinstimmung der orientalischen Kirche 
mit der occidentalischen nachzuweisen, tritt in diesem Punkt der 
letztern ohne Weiteres bei. 

?) Hist. Tom. Hp 641. Ich citire immer die pariser Aus- 
gabe der Scriptt. hist. Byzantınae. 


462 Technische Chronologie. 


keinen historischen Combinationen begründet ist, son- 
dern einen blofs conventionellen Ursprung hat. Die 
alexandrinische Aere gab die Indictionen, die im byzan- 
tinischen Reiche sehr gebräuchlieh waren, nicht unmit- 
telbar durch Division mit 15, sondern um 1 zu klein. 
Es kam also nur darauf an, die Jahrzahl um 1 zu ver- 
gröfseın. Man fügte aber lieber noch eine ganze In- 
diction mehr hinzu, um eine Jahrrechnung zu erhal- 
ten, die von jener allzu verschieden war, als dafs beide 
leicht verwechselt werden konnten. Zugleich verlegte 
man den Anfang des Jahrs vom 1. Thoth oder 29. Au- 
gust auf den 1.September, mit welchem die Indictio- 
nen begannen. 

Die erste Spur der neuen Weltäre findet sich im 
Chronicon Paschale, dessen letzter Verfasser (es 
scheint mehr als einen zu haben) unter Heraclius 
gelebt haben mufs. In diesem Werke werden, wie 
schon erwähnt worden (2,442), die Vicennalia des 
Constantin in das Consulat des Paulinus und Tulia- 
nus gesetzt. Dabei wird eine Uebersicht der: Jahre von 
Adam her gegeben, an deren Schlufs es heifst: Aro 
yevkrewg xorpov fwg to u Ermpidos Kuygdyrivov ern pwy’, 
von Erschaffung der Welt bis auf das zwan- 
zigjährige Regierungsfest des Constantinus 
5833 Jahre. Zieht man 5508 ab, so erhält man 
als das entsprechende Jahr unserer Zeitrechnung das 
325ste, dem auch jene Consuln angehören. Diese Aere 
herrscht durch das ganze Werk, jedoch mit einigen Ano- 
malien, über die Van der Hagen’s gründliche Un- 
„tersuchung der Chronologie desselben (2,254) zu ver- 
gleichen ist. Wenn es Christi Geburt in das Jahr 5507 


CHRISTLICHE VOLKER. 463 


setzt '), so meint es keine andere als die gewöhnliche 
byzanlinische Aere, Es verschiebt blofs eine Epoche, 
die auf die Bestimmung der Weltäre keinen Einflufs 
hat. Die Verschiebung ist ganz im Sinn der griechi- 
schen Kirchenväter, die Christi Geburt zwei Jahre vor 
unserer Zeitrechnung annehmen (2,387). Den Anfang 
des Jahrs sétzt es, wie Van der Hagen zeigt, auf die 
Frühlingsnachtgleiche. Erst als die Aere in den bür- 
gerlichen Gebrauch überging, verlegte man die Jahr- 
epoche auf den folgenden 1. September. 

Das erste Beispiel eines solchen Gebrauchs gibt mei- 
nes Wissens die Synodus Trullana vom Jahr 691 
n. Chr. Im dritten Canon dieses zu Constantinopel ge- 
haltenen Conciliabuli wird die vierte Indiction mit dem 
Jahr 6199 der Welt zusammengestellt ê). Beide endig- 
ten sich mit dem 31. August des gedachten christlichen 
Jahrs. Vom achten Jahrhundert an kommt die Aere 
in Verbindung mit den Indictionen häufig vor. Nach 
ihr datirten die Kaiser ihre Novellen, die Patriarchen 
ihre Hirtenbriefe.. Auch rechnen nach ihr die spälern 
byzantinischen Geschichtschreiber, namentlich Cedre- 
nus). Dafs sich ihrer die ziemlich spät lebenden 
byzantinischen Chronologen Isaacus Argyrus und 
Theodorus Gaza bedienen, wird man leicht er- 
achten. Der erste fängt in seinem Computus das 


1) 5.189 und an mehreren Stellen. 

2) S. Mansi collect. coneil. Tom. XII, p.54 und vergl. Goar’s 
Noten zum Theophanes p.546 und Pagi’s Critica in Ann. 
Baronii ad ann. 691. 

3) Montfaucon bemerkt (Palaeographia Graeca 1.1. c.6 
und 7), dafs die byzantinischen Bücherabschreiber nach ihr die 
Zeit der Beendigung ihrer Handschriften anzugeben pflegen. 


464 Technische Chronologie. 


Jahr 6881, von welchem er alle seine Beispiele ent- 
lehnt, mit dem Jahr 1372 an, wie güldene Zahl und 
Ferie lehren; der andere reducirt das Jahr 6978, wo 
er sein kleines Werk. über die Monate beendigte, 
selbst auf unser 1470stes 71. | 

Mit dem Ritus der griechischen Kirche ist auch 
ihre Weltäre zu den Russen übergegangen. Schon 
Nestor, ihr ältester Annalıst, der seine Chronik bis 
auf seinen vermuthlich im Jahr 1116 erfolgten Tod 
fortgeführt hat, gebraucht sie. Man sehe Schlözer’s 
Nestor, vor allen aber Hın. Philipp Krug’s kri- 
tischen Versuch zur Aufklärung der byzanti- 
nischen Chronologen, mit besonderer Rück- 
sicht auf die frühere Geschichte Rufslands’?). 
Peter der Grofse hat 1700 die europäische Aere und 
Jahrepoche eingeführt, jedoch nicht den neuen Kalen- 
der, den die griechische Kirche anzunehmen sich bis 
jetzt geweigert hat. 

Schon viel früher kommen im Orient Spuren eines 
Gebrauchs unserer Aere vor, die der Verkehr mit dem 
Occident herbeigeführt hat, jedoch nur in Privatakten 
und in Verbindung mit den einheimischen Jahrrech- 
nungen. Joseph Simon Assemani sagt’), dafs sich 
die Syrer ihrer schon seit dem elften Jahrhundert be- 
dient haben. Aus dem sechzehnten Jahrhundert hat 
man mehrere Briefe constantinoplischer und alexandri- 
nischer Patriarchen, die nach ihr datirt sind. Dahin 
gehört die sonderbare gegen die gregorianische Kalen- 


+) Beide Schriften finden sich im Uranologium des Petavius. 
2) Petersburg 1810, 8. 
°) Bibliotheca orientalis Tom. T. p. 289. ji 


CHRISTLICHE VÖLKER. 465 


derverbesserung eingelegte Protestation der griechischen 
Kirche, welche von den Patriarchen zu Constantinopel, 
Alexandrien und Antiochien unterzeichnet ist‘). Der 
20. November 1582 ist hier mit der zehnten Indiction 
und dem Jahr 7090 der Welt zusammengestellt, ver- 
muthlich durch ein Versehen des Abschreibers oder 
Uebersetzers; denn mit dem 1. September 1582 nah- 
men schon die elfte Indiction und das Jahr 7091 ihren 
Anfang. 

Gibbon bedauert’), dafs die byzantinische Welt- 
äre nicht in allgemeinen Gebrauch gekommen ist. Sie 
scheint ihm vor unserer verworrenen Methode, die 
Jahre Christi vor und rückwärts zu rechnen, grofse 
Vorzüge zu verdienen. Von den 7300 Jahren, die sie, 
als er schrieb, zählte, gehören, sagt er, 3000 der Un- 
wissenheit und Finsternifs an; die folgenden 2000 sind 
fabelhaft und unsicher; 1000 gehen auf die alte Ge- 
schichte vom Ursprunge des persischen Reichs bis auf 
den Fall Roms, 1000 auf das Mittelalter und 300 
auf den neuern Zustand Europas und des Menschen- 
geschlechts. 

Hier verdient noch der eigenthümliche Gebrauch 
bemerkt zu werden, den die Kirchenväter und Chro- 
nographen des Orients von den Olympiaden gemacht 
haben. Wenn sie dieselben zugleich mit ihrem bür- 
gerlichen Jahr, also um etwa zehn Monate früher be- 
gonnen hätten, als es die Feier der olympischen Spiele 


t) S. Henrici Hilarii Appendix ad Chronicon Cyprü. Leip- 
zig und Frankfurt 1687, 8. 

2) History of the decline and fall of the Roman Empire 
ch. 40. Tom. IV. p. 121 der londner Ausgabe von 1788. 

TI. [30] 


466 Technische Chronologie. 


mit sich brachte, so dürfte uns dies wenig befremden, 
weil sie hierin nur einer allgemeinen Gewohnheit des 
Alterthums treu geblieben sein würden (2, 383); allein 
sie fingen sie um fast zwei Jahre zu früh an. So 
Eusebius in seinem Chronicon und sein Uebersetzer 
Hieronymus. Ersterer läfst Ol. 194, 4 mit dem 42sten 
Regierungsjahr August’s oder dem 752sten d. St., das 
er als Syrer vier Monate früher als die Römer anfing, 
parallel laufen '). Er beginnt also Ol. 194,4 mit dem 
1. September 751, da hingegen dieses Olympiadenjahr 
nach der Rechnung der griechischen Geschichtschrei- 
ber, auf welche die oben (1, 375) gegebene Reductions- 
regel pafst, erst mit dem Julius 1 v. Chr. oder 753 d. St. 
seinen Anfang nimmt. Letzterer zählt bis auf den am 
9. August 378 n. Chr. erfolgten Tod des Valens 1155 
Olympiadenjahre ê), da doch das 1154ste oder Ol. 289, 2 
seit kaum zwei Monaten im Gange war. Das Chroni- 
con paschale rechnet die Olympiadenjahre als durch- 
gehends den Indictionen gleichlaufend. Nun setzt es °) 
den Tod des Iulianus, der auf einem Feldzuge gegen 
die Perser im Junius 363 n. Chr. blieb (1, 452), rich- 
tig in die sechste Indietion, die mit dem 1. Septem- 
ber 362 begann. Dies ist ihm zugleich das vierte Jahr 
der 285sten Olympiade, das doch nach der gewöhn- 
lichen Rechnung erst mit dem Julius 364 n. Chr. an- 
fing. Auch beim Geschichtschreiber Socrates sind die 
Olympiaden nicht anders zu nehmen. Calvisius und 
Petavius beschuldigen ihn, in diesem Punkt gar keine 


‘) Chronicon Vol. II. p. 261 des armenischen Textes. 
"1 Opp. Tom. VIII, col. 820. 
°) 8.296 ff. 


CHRISTLICHE VOLKER. 467 


‚feste Regel befolgt zu haben, aber ohne Grund. Die 
wenigen Stellen, in denen wirklich Widersprüche vor- 
kommen, sind offenbar verderbt. 

Wie. diese spätere Olympiadenrechnung entstanden 
ist, läfst sich nicht mit Sicherheit nachweisen. Ver- 
muthlich hat Tulius Africanus, dem Eusebius und 
die übrigen christlichen Chronologen meistens gefolgt 
sind, irgend eine Olympiade um ein Jahr verkürzt 
und so die Epoche der Olympiadenäre um ein Jahr, 
oder, mit Bezug auf den Jahranfang der Syrer, um 
fast zwei Jahre weiter zurückgeschoben, als Eratosthe- 
nes (1,373). Die Feier der olympischen Spiele ist zwar 
erst unter Theodosius gänzlich erloschen (1,377); sie 
mochte aber zur Zeit des Africanus schon so schwan- 
kend geworden sein, dafs sie seinen Calcul zu recufici- 
ren wenig mehr geeignet. war. 

Ob die besondere Stellung der attischen Monate, 
die wir beim Epiphanius und in dem Menolog bei 
Henricus Stephanus antreffen (1,360), nicht viel- 
leicht blofs bei den syrischen Griechen gebräuchlich war 
und mit der eben erklärten Olympiadenrechnung zusam- 
menhing? Noch hat sich kein Zeugnifs eines Schrift- 
stellers oder Monument gefunden, das diese Stellung 
bei den Athenern selbst aufser Zweifel setzte, ob sie 
gleich, wie oben gezeigt worden, ziemlich natürlich 
darauf kommen konnten. 

Um alle in der Christenheit SEN Zeitrech- 
nungen zu erschöpfen , mufs hier noch von der neu- 
fränkischen die Rede sein, so wenig sie auch auf 
den Namen einer christlichen Anspruch machen darf, 
da sie vielmehr ganz auf die Zerstörung des Cultus 


berechnet war. 
[30*] 


468 Technische Chronologie. 


Durch ein Dekret vom 5. Oktober 1793 führte 
der National- Convent, besonders auf des Deputirten 
Romme Betrieb, der auch Berichterstatter in dieser 
Angelegenheit war, eine Zeiteintheilung ein, die der 
Typus einer ganz neuen Ordnung der Dinge sein sollte. 
Der Tag wurde in 10 Stunden, die Stunde in 100 Mi- 
nuten, die Minute in 100 Sekunden getheilt. An die 
Stelle der siebentägigen Woche trat eine zehntägige, die 
Dekade, deren ‚einzelne Tage durch die Benennungen 
Primidi, Duodi, Tridi, Quartidi, Quintidi, 
Sextidi, Septidi, Octidi, Nonidi, Decadi un- 
terschieden wurden. Drei Dekaden bildeten den Mo- 
nat, der durchgehends dreifsig Tage erhielt. Zu zwölf 
Monaten kamen, wie einst im alexandrinischen und 
dschelaleddinischen Jahr, fünf, im Schaltjahr sechs Er- 
gänzungstage — jours Epagomenes oder jours com- 
plémentaires — genannt. Der Anfang des Jahrs wurde 
auf den mit der Mitternacht beginnenden Tag gesetzt, 
auf den nach astronomischer Berechnung unter dem. 
Meridian der pariser Sternwarte die Herbstnachtgleiche 
traf, auf den 22sten oder 23. September. In der Regel 
folgte auf drei Gemeinjahre ein Schaltjahr, und dieser 
vierjährige Zeitraum sollte Franciade heifsen. Die Mo- 
nate erhielten neue bedeutungsvolle Namen, nämlich 

Herbstmonate. 
. Vendemiaire 
Brumaire 
Frimaire 

Wintermonate. 
Nivöse 
Pluviöse 
Ventöse 


CHRISTLICHE VOLKER. 469 


Frühlingsmonate. 

Germinal 

Floreal 

Prairial 

Sommermonate. 

Messidor 

Thermidor 

Fructidor 
Man sieht, dafs je drei, die zu einer Jahrszeit gehören, 
eine übereinstimmige Endung haben. Die Jahre wur- 
den von der Stiftung der französischen Republik 
im Jahr 1792 an gerechnet, eben so, wie die Englän- 
der 1648 nach dem ersten Jahr der durch Gottes 
Segen errungenen Freiheit datirten. 

Die Decimaleintheilung des Tages hat nie in den 
Gang kommen wollen, weil man nicht durch einen 
Zauberschlag alle Uhren verändern konnte. Die Deka- 
den wurden in den öffentlichen Akten und in den Zei- 
tungen mehrere Jahre beibehalten; das Volk hörte nie 
auf, nach Wochen zu zählen. Die dreifsigtägigen Mo- 
nate, die mit den Jahrszeiten beinahe gleichen Schritt 
hielten, waren noch das beste an der ganzen neuen 
Zeitrechnung. Die Einschaltung tadelten die Sachver- 
ständigen vom Anfange an. Es gab für sie gar keine 
feste Regel, und es konnten daher die Monatstage des 
republikanischen Kalenders nicht immer einerlei Datis 
des gregorianischen entsprechen. Man sehe Delam- 
bre’s Astronomie'). 

Zufolge eines durch Napoleon veranlafsten Se- 
natsbeschlusses vom 9. September 1805 kehrten die 


1) Tom. II. p. 695 fl. 


470 Technische Chronologie. 


Franzosen am 1. Januar des Jahrs 1806, des vierzehn- 
ten ihrer neuen Aere, zum gregorianischen Kalender 
zurück. Eine bequeme, von Joh. Fr. Pfaff entwor- 
fene, Tafel zur Vergleichung des französischen repu- 
blikanischen und des gregorianischen Kalenders vom 
22. September 1792 bis zum 31. December 1805 findet 
man in Bredow’s Chronik des neunzehnten 
Jahrhunderts‘). 


1) Am Schlufs des Jahrgangs 1805. 


—— ra 


Achter Abschnitt. 


Zeitrechnung der Araber. 


KEEN 


Ks allen zu einiger Cultur gelangten. Völkern sind. 
die Araber das einzige, welches die Eintheilung der Zeit. 
ausschliefslich auf den Lauf des Mondes gründet (1,67). 
Sie fangen ihre Monate mit der ersten Erscheinung der 
Mondsichel in der Abenddämmerung an, und nennen 
die Dauer von zwölf solcher Monate ein Jahr, ohne je 
an eine Ausgleichung des Mond- und Sonnenlaufs zu 
denken, daher der Anfang ihres Jahrs in einem. Zeit- 
raum von etwa 33 der unsrigen rückgängig durch alle 
Jahrszeiten wandert. 

Diese ohne Zweifel uralte Zeitrechnung ist von 
Mohammed sanetionirt und in den von ihm ge- 
stifteten Cultus verflochten worden. Natürlich ist. sie 
so zu allen den Völkern übergegangen, die sich zum 
Islam bekennen, daher sie auch eben so schicklich 
die mohammedanische, als die arabische ge- 
nannt wird. 

Gehen wir zu ihrer nähern Erörterung über, so 
ergibt sich zuvörderst als eine nothwendige Folge des 
obigen Princips, dafs die Araber den bürgerlichen Tag 
mit dem Untergange der Sonne anfangen, `, Die rech- 


412 Technische Chronologie. 


„nen,” sagt Alfergani'), „den bürgerlichen 
„Tag” — sul ess jaum bilailathi, wörtlich den Tag 
mit seiner Nacht — ‚‚darum vom Untergange der 
„Sonne, weil sie die Monatstage von der Wahrneh- 
„mung der ersten Mondphase — jM Aal — 
„zählen, und diese Phase beim Untergange der Sonne 
„gesehen wird. Bei den Rüm und andern dagegen, 
„welche bei ihren Monaten nicht auf die Phase Rück- 
„sicht nehmen, geht der Tag vor der Nacht her, und 
„es hebt der bürgerliche Tag mit dem Aufgange der 
„Sonne an und reicht wieder bis zu ‘ihrem Auf- 
a gange” °). Da also bei den Arabern die Nacht im 
bürgerlichen Tage vor dem natürlichen hergeht, so hat 
sich ihr Sprachgebrauch dahin gebildet, dafs sie ge- 
wöhnlich Zeiträume nach Nächten bestimmen und nach 
Nächten datiren. 

Die im ganzen Occident bis auf die Einführung 
der mechanischen Zeitmesser gebräuchlichen veränder- 
lichen Stunden, deren ohne Unterschied der Tag- und 
Nachtlänge durchgängig zwölf auf den natürlichen Tag 
und eben so viel auf die Nacht gerechnet werden (1, 84), 
treffen wir auch bei den Arabern an. Sie nennen sie 
Zul, Glen el- sáát el- zemänije, welcher Ausdruck 
ganz dem griechischen pu xaypızal, Zeitstunden, 


1) Elementa astronomica ed. Golii S. 2. 

2) Dafs die byzantinischen Griechen und christlichen Syrer, 
die hier unter Rüm verstanden werden, ihren Tag mit der Mit- 
ternacht anfangen, scheint Alfergani nicht gewulst zu haben. 
Ihm schwebten bei diesen. Worten wol vornehmlich die vorislamiti- 
schen Perser vor, die ihren Tag mit dem Aufgange der Sonne 
begannen. 


ARABER. 413 


entspricht. Ihre Sonnenuhren haben eine diesen mit 
den Jahrszeiten bald zu- bald abnehmenden Stunden 
angemessene Einrichtung '). “Unsere ‘Stunden, welche, 
den bürgerlichen Tag in 24 gleiche Theile theilend, 
ihre Entstehung dem von den Astronomen frühzeitig 
gefühlten Bedürfnifs einer gleichförmigen Zeiteinthei- 
lung verdanken, werden Juist wloelwdi el-saat èl- 
motedile oder zum} lem el- sdat el- mostewije, 
gleichförmige Stunden, genannt. Von dem Un- 
terschiede beider Arten von Stunden handelt Alfer- 
gani’) Ebn Junis erwähnt sie bei Gelegenheit der 
von ihm und andern angestellten astronomischen Be- 
obachtungen häufig’). 

An gröfsern Zeiteinheiten finden wir bei den 
Arabern zunächst die Woche — Er usbu — ,. welche 
bei ihnen, wie bei den Hebräern, von denen sie 
in den Occident übergegangen ist, sieben Tage hält. 
„Die Tage,” sagt Alfergani‘), ‚nach‘ denen de 
„‚„Monate gezählt werden, sind die sieben, von de- 
„nen der erste A>} end jaum el-ahad, erster 
„Wochentag, genannt wird. Dieser nimmt mit 
„dem Untergange der Sonne am Sabbath — ed 
„wm jaum el-sebt — seinen Anfang, und währt 
„bis zu ihrem Untergange am ‘folgenden Tage, und 
chen so die übrigen Wochentage.” Wir ersehen hier- 


1) S. Hrn. Beigel’s  gehaltvollen. Aufsatz über die Gno- 
monik der Araber im ersten Bande der Fundgruben des 
Orients S. 409 f. 

El, 

2) Notices et extraits des manuscrits de la Bibliothèque 
royale. Tom. VIL, p.49 f. 

^) An der zuerst angeführten Stelle. 


4T4 Technische ` Chronologie. 


aus erstlich, dafs die Araber ihre Wochentage um die 
halbe Dauer der Nacht früher anfangen, als wir; ein 
Umstand, der bei ‘Vergleichung ihrer Wochentage mit 
den unsrigen, wozu ihre Geschichtschreiber und Astro- 
nomen häufig Gelegenheit geben, nicht aufser Acht zu 
lassen ist. Zweitens, dafs der Sonntag bei ihnen wie 
bei uns der erste Wochentag ist, welche Art zu zählen 
sich ‘eben so, wie die Benennung Sabbath für den 
Sonnabend, und der alte Name &;,,e arúbe, Abend, 
für den Freitag, aus den Zeiten vor Mohammed her- 
schreibt, wo ein grofser Theil von ihnen sich zur jüdı- 
schen Religion bekannte. Die folgenden Wochentage bis 
zum Donnerstage heifsen a53} end jaum el-ithnain, 
der zweite, ES} end jaum el-thalätha, der dritte, 
les 3) end jaum el-arbad, der vierte und TAOTE p 
jaum el-chamis, der fünfte Wochentag, und der 
Freitag Se end jaum el-dschuma, Tag der Zu- 
sammenkunft, weil sich an ihm, als an ihrem Feier- 
tage, die Mohammedaner zum Gebet in den Moscheen 
versammeln. 

Die Namen der Monate — säi schuhuir oder 
ù) eschhur — sind : 

o~  Moharrem 
so Safar 
J ey Rebtel-awwel 
N Sai Rebi el-accher 
JS} ln  Dschemädi el-awwel 
Seil  Dschemädi el-accher‘) 


t1) Die Namen des fünften und sechsten Monats kommen auch 
mit einem A geschrieben vor und werden hiernach, besonders 
von den Türken, Dschemädsi ausgesprochen. 


ÄArABER. 475 


>, Redscheb 
van  Schabän 
La Ramadän oder Ramasän 
Mai Schewwäl 
šei eh Dsu /l-kade 
sl eh Dsu’l-hedsche. | 

Sie sind sämmtlich Appellativa''). Einige -haben eine 
offenbare Beziehung auf die Jahrszeiten, z.B. Rama- 
dän, welches einen heifsen Monat bezeichnet. Diese 
Beziehung, die bei der Wandelbarkeit der arabischen 
Monate 'befremdend ist, soll nach Dschewhari?) nur 
zufällig für das Jahr ihrer Einführung gegolten haben. 
Der Name gm, rebi, der im Arabischen gewöhnlich den 
Frühling bedeutet, scheint, wie auch Nuweiri bei 
Golius sagt, ursprünglich ein Synonym von dws 
proventus, ubertas anni, gewesen zu sein. Die 
alten Araber sollen nämlich ihr Jahr in sechs Zeiten 
getheilt haben, 1) A3 au, rebi el-awwel, proventus 
prior, der Kräuter und Blumen; 2) Las saif, aestas; 
3) us kaid, aestus; 4) Alt gu, rebi el-thäni, pro- 
ventus posterior, nämlich der Früchte, der frühere 
Theil des Herbstes, die oruea der Griechen; 5) > 
charif, autumnus, das uerözwpov der Griechen; 6) Lo 
schitd, hiems. Rebi war mithin zugleich Name zweier 
Monate und zweier Jahrszeiten. 

Was die Dauer der Monate betrifft, so mufs man 
den arabischen Volkskalender von der cyklischen durch 


CO 


t) Ihre Etymologie gibt Golius S.5ff. seiner Anmerkungen 
zum Alfergani nach Dschewhari, Kazwini und andern; 
auch Pocock $.181ff. seines Specimen historiae Arabum ed. 
White. 


2) Specimen a.a. O. 


476 Technische Chronologie. 


die Astronomen eingeführten Zeitrechnung, welche so- 
gleich erklärt werden soll, ‘wohl unterscheiden. Jener, 
durch den die Feste bestimmt und die Geschäfte des 
bürgerlichen Lebens geordnet werden, gründet sich auf 
die unmittelbare Beobachtung der Mondwechsel. Der 
Monat nimmt allemahl an dem Abend seinen Anfang, 
wo man die Mondsichel in der Dämmerung aus einer 
freien Gegend zuerst erblickt, und dauert bis zu ihrer 
nächsten Erscheinung, die nicht früher als nach 29 Ta- 
gen, und, falls nicht ein bewölkter Himmel ihre Wahr- 
nehmung hindert, nicht später als nach 30 eintreten 
kann, wenigstens in jenen südlichen Gegenden, die der 
Hauptsitz des'Islams sind. In der Sunna, dem Tra- 
ditionsgesetz der Mohammedaner, heifst es: ,,Wenn 
„euch die erste Phase bedeckt wird, so gebt dem Mo- 
„mat das bestimmte Maafs von 30 Tagen” '). Nach 
zwöss: A gezählten Monaten fängt man ein neues Jahr 
an, das man von der Flucht Mohammed’s von Mekka 
nach Medina zählt. Man sieht, dafs dieser Volkskalen- 
der an Einfachheit gewinnt, was ihm an Bestimmtheit 
abgeht, dafs aber seine Unbestimmtheit nie eine lang- 
dauernde Verwirrung zur Folge haben kann, da ihn 
der Himmel stets rectificirt. 

Es wird nöthig sein, das hier IR durch ein 
paar Autoritäten zu erhärten. ,,Die Gesetzkundigen,” 
sagt Ulug Begh’), „rechnen die Monate von einer 
„Erscheinung der Mondsichel zur andern. Dieses In- 
„tervall ist nie länger als 30, nie kürzer als 29 Tage. 
„Zwölf solcher Monate nehmen sie für ein. Jahr. Sie 


t) S. Golius zum Alfergani $. 14. 
2) Epochae celebriores p- 9. 


ARABER ` 477 


„zählen also nach wahren Mondjahren und Monaten. 
— Die Astronomen hingegen geben dem Moharrem 30, 
„dem Safar 29 Tage, und auf diese Weise abwech- 
„selnd dem einen Monat 30, dem andern 29, bis zu 
„Ende des Jahrs. Es sind mithin die Mondjahre und 
j, Monate, wonach sie zählen, technische — > All 
„istiláhi.” In Niebuhr’s Beschreibung von Ara- 
bien heifst es‘): Der Tag, an welchem der Neu- 
„mond zuerst gesehen wird, ist der erste Tag des Mo- 
„nats. Wenn der Himmel zur Zeit des Neumondes 
„etwa mit Wolken bedeckt ist, so kümmert man sich 
„nicht viel darum, ob man den Monat einen Tag 
„früher oder später anfängt.” Und weiterhin: ,, Die 
‚„„Sternkundigen des Sultans zu Constantinopel machen 
„alle Jahre einen neuen Almanach, den sie aufgerollt 
„beständig bei sich tragen. Bei den Arabern habe ich 
„dergleichen nicht gesehen. Ja man bekümmert sich 
„sowohl in Aegypten als in Jemen so wenig darum, 
„das Publikum von der Jahrszeit zu unterrichten, dafs 
„es der Pöbel daselbst kaum 24 Stunden vorher gewils 
„„weifs, wenn ein grofser Festtag einfällt.” 

Hiebei ist zu bemerken, dafs die Moslemen nur 
zwei eigentliche Feste haben, welche von den Arabern 
aalt Que id el-für, das Fest der Fastenauflö- 
sung, und „ul Au id el-nahr oder hai Sur id 
el-kurban, das Opferfest, genannt werden. Jenes 
folgt unmittelbar auf den Fastenmonat Ramadin am 
4. Schewwäl als ein Freudenfest,; dieses macht den Be- 
schlufs der Ceremonien der Pilgerfahrt nach Mekka, 
und fällt auf den 10ten des Monats Den ’l-hedsche, 


3). 8.109. 


GC e Chronologie. 


der eben von diesen Fahrten seinen Namen hat. Die 
Perser und Türken nennen diese Feste die beiden 
Bairäm — plas 

Das Schwankende des arabischen Volkskalenders 
bemerkt Alfergani mit folgenden Worten: ,,Die Be- 
‚„‚obachtung der Mondphase gibt den Monat bald län- 
„ger, bald kürzer, so dafs zwei auf einander folgende 
, „Monate 30 oder 29 Tage halten können, und der 
„Anfang; des Monats, wie ihn die Rechnung und die 
„Beobachtung geben, nicht allemahl auf Einen Tag 
„trifft, sondern sich beide erst im Verlauf der Zeit 
„‚ausgleichen.” Man kann daher, wenn man vermit- 
telst der eyklischen Rechnung ein bei den orientalischen 
Geschichtschreibern vorkommendes arabisches Datum auf 
unsere Zeitrechnung redueirt, bei der Ungewifsheit, ob 
es wirklich cyklisch zu nehmen ist, nur dann sicher 
sein, dafs man den rechten Tag getroffen hat, wenn 
damit der gewöhnlich zugleich angegebene Wochentag 
übereinstimmt. Die Abweichung wird indessen höch- 
stens einen oder zwei Tage betragen. Eine andere 
Bewandnifs hat es mit dem arabischen Datum einer 
astronomischen Beobachtung. Ein solches ist allemahl 
cyklisch angesetzt, wie die Natur der Sache und auch 
die Vergleichung mit dem syrischen, koptischen und 
persischen Datum zeigt, welches die arabischen Astro- 
nomen zu gröfserer Bestimmtheit neben dem arabischen 
zu bemerken pflegen. 

Ich komme nun zur Erklärung der cyklischen 
Rechnung, von der Alfergani und Ulug Begh 
die wesentlichsten Gründe angeben, ohne sie jedoch 
erschöpfend auszuführen. 


ÄARABER ` 479 


Da die Dauer zweier synodischen Monate nahe 59 
Tage beträgt, so gibt man den arabischen Monaten 
abwechselnd 30 und 29 Tage. Folgende Tafel zeigt, 
wie lang hiernach die einzelnen Monate und wie viel 
Tage am Ende eines jeden vom Anfange des Jahrs an 
verflossen sind. 


Tafel I. 


Namen der Monate. Dauer. 


4) Moharrem 30 
2) Safar - 29 
4) Belt el-accher 29 


5) Dschemädi. el-awwel 30 
6) Dschemädi el-accher 
7) Redscheb 
8) Schabän 
9) Ramadän 
10) Schewwäl 
111 Dsů ’l- kade 
| 12) Dsü x hedsche 


| 
3) Debt el-awwel 30 
| 
| 


Die zwölf Monate des arabischen Jahrs halten also 
354 Tage. Aber auf zwölf synodische Monate oder auf 
das astronomische Mondjahr gehen 354 Tage 
8 St. 48’ 36” (1,66). Vernachlässigt man die Sekun- 
den, die sich erst nach 2400 Jahren zu einem Tage 
anhäufen, so betragen dreifsig astronomische Mondjahre 
gerade 10631 Tage. Da nun dreifsig bürgerliche Mond- 
jahre zu 354 Tagen nur 10620 Tage geben, so müssen 


480 Technische Chronologie. 


im Verlaufe von dreifsig Jahren elf Tage eingeschaltet 
werden, um das bürgerliche Jahr mit dem astronomi- 
schen in Uebereinstimmung zu bringen oder den An- 
fang eines jeden Monats zur ersten Phase zurückzufüh- 
ren. Bei dieser Einschaltung wird folgende Regel beob- 
achtet: allemahl wenn der Ueberschufs des astronomi- 
schen Mondjahrs über das bürgerliche, nämlich 8 Stun- 
den 48 Minuten, von Jahr zu Jahr angehäuft, nach 
Abzug der ganzen Tage mehr als 12 Stunden beträgt, 
wird das Jahr zu 355 Tagen gerechnet. Dies ist, wie 
eine leichte Rechnung zeigt, in den Jahren 2, 5, 7, 10, 
13, 16, 18, 21, 24, 26 und 29 des 30jährigen Cyclus 
der Fall, welche mithin Schaltjahre werden t). Der 
Schalttag wird dem letzten Monat zugelegt, der dadurch 
30 Tage erhält. Folgende Tafel zeigt, wie viel Tage 
hiernach am Ende eines jeden Jahrs des 30jährigen 
Cyclus verflossen sind (b. bezeichnet die Schaltjahre). 


1) Diese Regel drückt Abu’lhassan Kuschjar also aus: 
End rn umeda Jon gie Sri Ze, ei cl 
cht a éi Ed wäi cea Il 3 zl sio Ar up 
Sa ze Aë) Sin ali E cf däs mal} 9 7e 
„‚Der Dsu’l-hedsche hat 29 Tage und 4 und 4 (zusammen 4 
„eines Tages; und wenn diese Brüche gröfser als ein halber Tag 
„werden, so gibt man dem Dsu’l-hedsche einen Tag mehr, und 
„das Jahr erhält 355 Tage. Dies ist das Schaltjahr. Solches ge- 
Schicht alle dreifsig Jahre elf mahl.” S.7 der berliner Hand- 
schrift seiner LI 3; Zidsch el-dschämi, tabulae univer- 
sales, eines astronomisch - chronologischen Werks, das ich öfters 
citiren werde. 


ARABER 481: 


Tafel II. 


Tag- 
| Jahre. Gei Jahre Teg 


summe. "` |summe. 


1.1 354 | b.16 | 5670 

b. 2.| "og 17 | 6024 
3 | 1063| ».18° | 6379 

Is. EL AA 19 | 6733 
b... 5-1, 4778 20 | 7087 
6 | 2126 | b.24 | 7442 
(hl 2481 22.|. 7796 
| 8 | 2835 23 | 8150 


gl 3189 | b.24 | 8505 
b.10 | 3544 25 | 8859 
(1 1 3898 | b.26 | 9214 
9568 
| 9922 


Ein 


Da am Ende des funfzehnten Jahrs der summirte 
Ueberschufs gerade zwölf Stunden gibt, so ist es nach 
den arabischen Chronologen gleichgültig, ob dieses oder 
das folgende zum Schaltjahr gemacht wird '). Im ersten 
Fall ist die Tagsumme ‚für das funfzehnte Jahr 5316. 
Das Schaltjahr heifst bei den Arabern Saa? kebise, 
von der Wurzel ei implere. 

Um nun vermittelst des dreifsigjährigen Cyclus die 
Neumonde berechnen zu können, kommt es darauf an, 


"1 Vergl. Ulug s Epochae celebriores p.9, 
TI. [31 ] 


482 Technische Chronologie. 


ihn richtig an den Himmel zu knüpfen, d.h. eine Aere 
zu gebrauchen, die von irgend einem Neumonde zu 
zählen anfängt. Die Araber haben hierzu den 1. Mo- 
harrem desjenigen Jahrs. gewählt, wo Mohammed 
von Mekka nach Medina geflohn ist, und nennen da- 
her ihre Jahrrechnung š s) u tdrich el-hedschra, 
Aere der Flucht‘). Von dieser Begebenheit dati- 
ren sie seit dem Chalifen Omar?) den Anfang ihrer 
ehemaligen Weltherrschaft, und wirklich erhielt Mo- 
hammed’s Beginnen erst mit ihr eine politische Wich- 
tigkeit. Denn nachdem er dreizehn Jahre in der Sulle 
zu Mekka gelehrt hatte, wurde der mächtige Stamm 
Koreisch, der Beschützer des uralten Tempels zu 
Mekka, der Kaaba, zu deren Idolen die heidnischen 
Araber seit langer Zeit wallfahrteten, auf ihn aufmerk- 
sam. Es fürchtete derselbe durch eine Religion, die 
auf das Princip der Einheit Gottes gegründet war, um 
seinen Einflufs zu kommen, und fing an, ihren Urhe- 
ber zu verfolgen. Von Lebensgefahr bedroht, entwich 
er nach Medina, wo er bereits mehrere Anhänger hatte, 
worauf er mit den Koreischiden und andern Stämmen, 
die seine Lehre anzunehmen sich weigerten, Kriege zu 
führen begann, durch die er bald zu einer bedeuten- 
den Macht gelangte. 

Wir wollen nun die Epoche der Ku oder 
den 1. Moharrem des ersten Jahrs der arabischen Zeit- 


1) 8,59 hedschra heifst eigentlich abitus a cognatis et ami- - 
cis. S. eine Anmerkung von Reiske zu Abu’lfeda’s Annales 
Muslemiei Th.I. S.60. Im Koran sind ©» ur mohädschi- 
rün Personen, die um der Religion willen, “freiwillig oder ge- 
zwungen, von den Ihrigen scheiden. 


*) S.Chondemir bei d’Herbelot art. Hegrah. 


ÄArABER. 483 


rechnung nach den Angaben der orientalischen Schrift- 
steller fixiren. Abu’lhassan Kuschjar sagt im zwei- 
ten, der syrischen, arabischen und persischen Zeitrech- 
nung gewidmeten, Kapitel des ersten Buchs seiner 
Zidsch el-dschämi: ,,‚Die Epoche der arabischen Aere 
„ist ein Donnerstag, und zwar der Anfang des Jahrs, 
„auf welches die Flucht des Propheten trifft. Dieser 
„Tag ist der 45. Thamuz des Jahrs 933 Dsi ’l-kar- 
„nain”'), d.i. der seleucidischen Aere, Der 
entsprechende Tag unserer Zeitrechnung ist-der 15. Ju- 
lius 622. Hiemit stimmt das von dem Maroniten Abra- 
ham Eechellensis aus dem Arabischen übersetzte 
Chronicon orientale, welches sich also ausdrückt ?): Fuit 
initium imperii Mosleminorum die Iovis prima Mohar- 
rami, quae est decima quinta Tulii et vigesima prima 
Abibi, anno ab Alexandro nongentesimo trigesimo ter- 
tio. Beim Ulug Begh heifst es’): ,,Die Epoche der 
„arabischen Aere ist der Anfang des Moharrem desje- 
„nigen Jahrs, wo der Prophet aus Mekka nach Medina 
„geflohn ist. Zufolge der mittleren Bewegung des 
„Mondes war dies ein Donnerstag, zufolge der Be- 
„obachtung (der ersten Phase) hingegen ein Freitag. 
„Wir wählen den Donnerstag.” Eben diesen Wochen- 
tag nennt Alferganı*), der überdies die Intervalle 
zwischen der nabonassarischen, seleucidischen, arabi- 


RE AN EE ah 
Sen A5 pya zë yuli se ga zale al Bes Dag 
Br el larmis ei, ed 
2) 6.63 (Paris 1651, fol.) 
3) Epochae celebriores 3.7. 
ı) 5.6. 
EM 


484 Technische Chronologie. 


schen und jezdegirdischen Aere ganz so angibt, wie es 
der Voraussetzung gemäfs ist, dafs auch er den 15. Ju- 
lius: 622 zur Epoche der Hedschra macht. 

Alle diese Zeugnisse, deren sich, wenn es nöthig 
wäre, leicht noch mehr beibringen liefsen, gehen also 
darauf hinaus, dafs die Epoche der Hedschra der 15. Ju- 
lius 622 ist. Unter den orientalischen Astronomen 
ist, wie der belesene Golius in seinen Anmerkun- 
gen zum Alfergani versichert‘), Ebn Schatir. aus 
Damaskus der einzige, der die Hedschra mit dem den 
Mohammedanern heiligen Wochentage, dem Freitage, 
anfängt; er soll aber vor seinen astronomischen Tafeln 
zur Verhütung alles Mifsverständnisses ausdrücklich be- 
merken, dafs er in diesem Punkt von dem gewöhn- 
lichen Gebrauch abgewichen sei. Uebrigens versteht es 
sich nach dem, was oben über den Anfang des bürger- 
liehen Tages bei den Arabern gesagt worden ist, dafs das 
gedachte Datum eigentlich vom Untergange der Sonne 
am vorhergehenden Abend genommen werden mufs. 

Die europäischen Chronologen dagegen machen fast 
einstimmig den 16. Julius zur Epoche der Hedschra. 
Sie bestimmen sie nämlich so, dafs die cyklische Rech- 
nung in der Regel die Tage der ersten Phase gibt, mit 
denen man im gemeinen Leben die Monate anfängt, 
statt dafs man sich mehr den Conjunctionen nähert, 
wenn man den 15. Julius zur Epoche annimmt. Die auf 
der vorigen Seite angeführten Worte des Ulug Begh 
deuten auf diesen Unterschied hin. Um ihn genauer 
zu begründen, habe ich den Neumond des Julius des 
Jahrs 622 berechnet. Nach den delambreschen Sonnen- 


Si S. 56. 


Ann, 485 


und mayer-masönschen Mondiafeln finde ich, dafs die 
wahre Conjunction unter dem Meridian von Mekka‘) 
am 14. Julius Vormittags um 8 U. 17’ m. Z. eingetrof- 
fen ist. Unmöglich konnte schon an demselben Abend, 
die Mondsichel erscheinen. Erst am 15. Julius wurde 
sie in der Abenddämmerung wahrgenommen. Man sieht 
also, dafs man entweder den A5ten oder 16. Julius, beide 
vom vorhergehenden Abend an gerechnet, zur Epoche 
der Hedschra machen müsse, je nachdem man zum 
Besiimmungsgrund derselben entweder die Conjunction 
oder die erste Phase macht. Jene Epoche ist zu wäh- 
len, so oft man das arabische Datum einer astrono- 
mischen ‘Beobachtung auf unsere Zeitrechnung zu re- 
duciren hat; diese, wenn die cyklische Rechnung mit 
den Monderscheinungen und dem Volkskalender über- 
einstimmen oder höchstens nur um einen Tag davon 
abweichen soll’). 

Es ist ein ziemlich allgemeiner Irrthum der euro- 
päischen Chronologen, dafs die Epoche der Hedschra 
der eigentliche Tag der Flucht Mohammed’s sei. 
Schon aus dem Artikel Hegrah bei d’Herbelot kann 
man sich eines Bessern belehren. Die. orientalischen 
Schriftsteller sind darin einig, dafs die Flucht in den . 


+) Ich setze ihn nach den besten Karten (eine astronomische 
Bestimmung ist meines Wissens nicht vorhanden) um 2 St. 30 
östlich von Paris. ' 

2) Die mittlere Conjunction ereignete sich zu Mekka be- 
reits am 14. Julius um 1 U. 12’ Morgens. Ihr würde der Abend 
des 13. Julius näher gewesen sein. Da man nun den Abend des 
14ten gewählt hat, so ist man ohne Zweifel von der wahren 
Conjunction ausgegangen, obgleich das om) ab beim Ulug 
Begh das Gegentheil anzudeuten scheint. 


486 Technische Chronologie. 


dritten Monat des ersten Jahrs der Hedschra zu setzen sei; 
nur das Datum geben sie verschieden an. Abu’lfeda 
sagt‘): ;, Die Flucht von Mekka nach Medina erfolgte, 
„áls von dem ersten Jahr bereits der Moharrem , der 
„„Safar und acht Tage des Rebi el-awwel verflossen 
waren `" und weiterhin: ,,Als man beschlossen hatte, 
„die Flucht zur Epoche der neuen Zeitrechnung zu 
„machen, zählte man von derselben 68 Tage zurück 
„bis zum 1.Moharrem, den man für den Anfang der 
„Aere nahm.” Nach Abu’lhassan Kuschjar war 
der 8. Rebi el-awwel der Tag, an welchem Mohammed 
in Medina. einzog?). Ahmed Ben-Jusuf bei Pocock 
sagt’): ,,Man hat die Aere um zwei Monate vor der 
„Flucht vorgeschoben und sie mit dem Moharrem an- 
„„gefangen.”’” Hiernach schiene also Mohammed seine 
Flucht am 1. Rebi el-awwel begonnen zu haben, wie 
auch Golius aus orientalischen Quellen berichtet *). 
Hätte es mit diesen Datis seine Richtigkeit, so würde er 
etwa vom 43ten bis zum 20. September des Jahrs 622 
unterweges gewesen sein. Noch andere Angaben er- 
wähne ich nicht, da die Sache für uns von geringer 


Erheblichkeit ist. 


1) Annal. Muslem. Tom. I. p. 62. 
D en lee. er ll ale ag vlt eng Ap 
GR gl vii) end Lou} Als Be Ku). SI 

Jad) A) Wenn hier, vermuthlich einer Ueberlieferung zu- 
folge, der 8. Rebi el-awwel zu einem Montage gemacht ieh 
so mufs entweder das erste Jahr. der Flucht mit dem Frei- 
tage angefangen, oder der Safar zu 30: Tagen gerechnet wor- 
den sein. 

°) Specimen p. 180. 

*) Anm. zu Alfergani S. 55. 


ÄARABER. Sek 


Nachdem wir nun die Einrichtung des arabischen 
Schalteirkels und die Epoche der Hedschra kennen ge- 
lernt haben, werden wir im Stande sein, jedes arabische 
Datum auf unsere Zeitrechnung und umgekehrt zu re- 
dueiren. Die Regeln, die dazu von Wolf, Gatterer 
und andern Chronologen gegeben werden, haben ganz 
das Ansehen von Zauberformeln. Folgendes Verfahren 
wird man hoffentlich eben so verständlich als bequem 
und sicher finden. 

Soll 4) ein arabisches Datum auf die christ- 
liche Zeitrechnung gebracht werden, so divi- 
dire man die Zahl der verflossenen Jahre durch 30. 
Der Quotient gibt die abgelaufenen Schalteirkel und 
der Rest die verflossenen Jahre des laufenden an. Da 
jeder Schalteirkel 10631 Tage hält, so multiplieire man 
den Quotienten in diese Zahl, und addire zum Produkt 
die aus Tafel II zu nehmende Tagsumme, welche dem 
Rest entspricht. Hiezu rechne man noch die aus Tafel I 
zu entlehnende Tagsumme der verflossenen Monate des 
laufenden Jahrs, und endlich die Tage des laufenden 
Monats. Auf diese Weise hat man sämmtliche auf die 
Hedschra von ihrer Epoche bis auf das gegebene Da- 
tum einschliefslich gehenden Tage gefunden. Addirt 
man hiezu noch die 227015 Tage, die vom 1. Januar 
des ersten Jahrs unserer Zeitrechnung bis zum 15. Ju- 
lius 622, der Epoche der Hedschra, verflossen sind (wir 
wollen sie die Absolutzahl nennen), so erhält man 
eine Anzahl Tage, die man auf unsere Jahre und Mo- 
nate zu bringen hat. Dies geschieht am bequemsten, 
wenn man durch die 1461 Tage einer vierjährigen 
Schaltperiode dividirt (jedes vierte Jahr unserer Zeit- 
rechnung ist ein Schaltjahr), den Quotienten mit 4 


488 Technische Chronologie. 


multiplieirt, um die Jahre der verflossenen Schalt- 
perioden zu. erhalten, vom Rest der Division so oft 
365 abzieht, als es angeht, und für jeden Abzug noch 
ein Jahr mehr rechnet. Der Rest der letzten Sub- 
traction wird dann den laufenden Tag des julianischen 
oder alten Kalenders anzeigen, dem das gegebene ara- 
bische Datum entspricht. Zur Reduction desselben kann 
man sich der oben (1, 105) gegebenen Tafel bedienen. 
Zum Schlufs mufs man noch das julianische Datum in 
das gregorianische verwandeln, wenn von der Zeit nach 
der Kalenderyerbesserung die Rede ist (1, 104). Ist 
z.B. der 4. Delt el-accher des Jahrs 1241 zu reduci- 
ren, so steht die Rechnung also: die Zahl 1240 der 
_verflossenen Jahre durch 30 dividirt, gibt 

zum Quotienten .... 41 


zum est Fran 10 
BAR 1 O0SE an ans uhren rin e 435874, 
Tagsumme für 10 Jahre (Taf. II) = 3544 
Tagsumme für 3 Monate (Taf. I) = 89 
Tage im Debt el-accher...... = 4 
Absolrtizahl... pm rock wen ert, a = 227015 
Summe = 666525 


Wird diese Zahl durch 1461 dividirt, so erhält man 
zum Quotienten..... 456 
ZU. ebe gegen 307 
Der Quotient mit 4 multiplieirt gibt 1824. Man hat 
also 1824 verflossene Jahre und noch 307 Tage. Der 
307te Tag des Gemeinjahrs ist der 3. November. Der 
4. Rebt el-accher des Jahrs 1241 entspricht mithin dem 
3. November alten oder 15. November neuen Stils un- 
sers Jahrs 1825. Nimmt man den 16. Julius zur Epoche 
der Hedschra, so erhält man den 16. November. Hie- 


ARABER. 489 


bei mufs man nicht vergessen, was oben über den An- 
fang des arabischen Tages. gesagt worden ist; denn dem 
4. Rebt el-accher 1241 gehören noch einige Stunden 
vom 14ten oder 15. November an, je nachdem man 
als das Resultat der Rechnung den 15tien oder 16. No- 
vember nimmt. Da sich der wahre Neumond des No- 
vembers im Jahr 1825 unter dem Meridian von Mekka 
am 10ten um 11 U. 56’ Morg. ereignet hat, die Mond- 
sichel also nicht vor dem AAten Abends erschienen ist, 
so sieht man, dafs der 4. Rebi el-accher, mit unserm 
15. November verglichen, sehr gut mit dem Himmel 
übereinstimmt. 

Diese Rechnung wird sehr abgekürzt, wenn man 
eine Tafel der Anfangstage des arabischen , Jahrs zur 
Hand hat. Man findet eine solche unter andern in 
. Greaves Ausgabe der Epochae celebriores ‚des ` 
Begh und im ersten Bande des L’4rt de werifier les 
dates. Dort ist der Anfang der Hedschra auf den 15ten, 
hier auf den 16. Julius gesetzt. 

Noch ein Beispiel wird hier nicht am unrechten 
Ort stehen. Es sei der 29. Schewwäl 367, an welchem 
Ebn Junis eine Sonnepfnsternifs zu Kahira beobach- 
tet hat‘), auf unse Zeitrechnung zu bringen. 


‘) Notices et extraits Tom. VII, p. 181. 


490 Technische Chronologie. 
366 durch 30 dividirt gibt 


zum Quotienten... 12 


zum Rest ........ 6 
RK SE Fe —= 127572 
Tagsumme für 6 Jahre.. = 2126 
Tagsumme für 9 Monate = 266 
Tage im Schewwäl ..... = 29 


Absolutzahl 2.2222... = 227015 
Summe = 357008 
Diese Zahl durch 1461 dividirt, gibt 
zum Quotienten.... 244 
zum Reit‘. „2... ee 524 
Multiplieirt man jenen mit 4, so erhält man 976, und 
von diesem läfst sich 365 noch einmahl abziehen. Man 
hat also 977 verflossene Jahre und 159 Tage. Der 
159ste Tag des Gemeinjahrs ist der 8. Junius. Die 
Beobachtung ist mithin am 8. Junius 978 angestellt 
worden, welchem Tage auch der zugleich von Ebn 
Junis angegebene 19. Chordädmäh ') des 347sten jez- 
degirdischen, der 8. Haziran des 1289sten seleucidischen 
und der 14. Buneh des 694sten diocletianischen Jahrs 
entspricht. 

Ebn Junis bemerkt bei dieser Beobachtung wie 
gewöhnlich den Wochentag. Um zu verifieiren, ob 
sie wirklich, wie er sagt, an einem Sonnabend ge- 
macht ist, erwäge man Folgendes. Die Epoche der 
Hedschra ist, wie bemerkt worden, nach der Bestim- 
mung der arabischen Astronomen, ein Donnerstag oder 
die fünfte Ferie. Es wird mithin der achte, funf- 
zehnte, zweiundzwanzigste, kurz jeder siebente Tag der- 


"1 Hinter Sal ist offenbar „ie aus dem Text gefallen. 


ARABER. 491 


selben, gleichfalls die fünfte Ferie sein. Wenn man 
demnach die bis zu einem gewissen Datum vom An- 
fange der Aere verflossenen Tage durch 7 dividirt , so 
gibt der Rest 1 allemahl den fünften eat und 
es gehören zu 
den Resten 1, 2, 3,.4 5,6, 0 
die Ferien 5, 6, , 1, 2,3, 4 
oder 24, 9, PO G DE 
Nun sind bis zum 29. Schewwäl 367 einschliefslich 
129993 Tage verflossen, und diese Summe durch 7 
dividirt gibt den Rest 3. Der Beobachtungstag war 
also wirklich ein Sonnabend. Nimmt man für die 
Epoche der Hedschra den Freitag, so entsprechen 
den Resten 4, 2, 3, 4, 5, 6,0 
die Ferien 6, 7, 1,2, 3, 4,5 
oder 9, tn ©; G g, A'). 

Bei dieser Gelegenheit mufs noch bemerkt werden, 
dafs die orientalischen Astronomen, welche gewohnt 
sind, neben dem arabischen Datum zugleich das per- 
sische , syrische und ägyptische anzugeben, zur Ver- 
hütung alles Mifsverständnisses den bürgerlichen Tag 
nicht, wie die Araber, vom Untergange der Sonne, 
sondern mit den Persern vom Aufgange anfangen und 
sämmtliche Data parallel forllaufen lassen. Wenn sie 
daher eine in der Nacht angestellte Beobachtung an- 
führen, so nennen sie, wenigstens findet es sich so 


beim Ebn Junis, ausdrücklich die Ferie des fol- 


1) Die Bestimmung der Ferie eines gegebenen Tages der 
Hedschra ist, wie man sieht, höchst einfach. Nichts desto we- 
niger quält sich Gatterer damit durch vier Octavseiten. Ab- 
rifs der Chronologie 5. 202 — 206. 


492 Technische C hronologie. 


senden Tages. So bemerkt dieser Astronom von einer 
zu Kahira im Schewwäl des Jahrs 368 beobachteten 
Mondfinsternifs: ,,Sie ereignete sich in der Nacht, 
„deren Morgen die fünfte Ferie war,” statt 
nach arabischer Weise zu sagen, in der Nacht der fünf- 
ten Ferie. Diese Ferie, fährt er fort, war der 25. Ard- 
heheschtmäh des 348sten jezdegirdischen, der 15. Jjar 
des 1290sten seleucidischen und der 20. Baschnas des 
695sten diokletianischen Jahrs. Alle diese Data geben 
den 15; Mai 979. Da aber die Beobachtung im An- 
fange der Nacht angestellt sein soll, so war ihr 
eigentliches Datum der 14. Mai. | 

Auch wird es nicht überflüssig sein, hier den 
oben (2,472) bemerkten Gebrauch der Araber nach 
Nächten zu datiren durch ein paar Beispiele zu 
bestätigen. Almakin sagt: der Chalif Ali wurde 
tödtlich verwundet „am Freitage, als siebzehn Nächte 
des Monats Ramadän verflossen waren” t), d.i. am 
17. Ramadän. Eben derselbe bestimmt den Todestag des 
Chalifen Almamon wie folgt: er starb ,,am Don- 
„nerstage, da noch zwölf Nächte des Redscheb übrig 
„ waren” °), also am achtzehnten Tage des Monats, 
wenn anders die Dauer desselben wie bet der eyklischen 
Rechnung auf dreifsig Tage zu setzen ist. 


') gar, eh m > Anz Zeie zo Kt > 
Hist. Sarac. p. u 

d u 
Ib. p. 138. Die bei den arabischen Geschichtschreibern häufig 
vorkommende Weise, durch das Verbum ei reliquus fuit einen 
Tag nach der Mitte des Monats zu bezeichnen, erinnert an die 
ähnliche Zählurigsweise der Griechen und Römer. Hr, Silv. de 
Sacy ‚gibt in seiner Grammaire Arabe "Tom Up. u einen 
Monat ganz durch datirt. : 


Arızen. 493 


Um 2) ein christliches Datum in ein ara- 
bisches zu verwandeln, wird man leicht ein dem 
obigen analoges Verfahren ermitteln. Wir wollen gleich 
ein Beispiel in Rechnung nehmen. Es sei der 1. Ja- 
nuar 1825 neuen oder 20. December 1824 alten Suls 
zu reduciren. Man dividire die verflossenen 1823 Jahre 
durch 4, so erhält man zum Quotienten 455 und zum 
Rest 3. Jener zeigt die Zahl der abgelaufenen juliani- 
schen Schaltperioden von 1461 Tagen und dieser noch 
3 Jahre von 365 Tagen an. Man multiplicire also den 
Quotienten in 1461 und addire zum Produkt 664755 
sowohl die auf drei Jahre gehenden 1095 Tage, als die 
355, die vom 1. Januar bis zum 20. December ein- 
schliefslich im Schaltjahr enthalten sind. Die Summe 
ist 666205 Tage, welche vom Anfange unserer Zeit- 
rechnung bis zum 1. Januar 1825 n. St. verfliefsen. 
Hievon ziehe man die Absolutzahl 227015 ab, und 
man erhält so 439190 Tage, die von der Epoche der 
Hedschra bis zum gesuchten arabischen Datum gezählt 
werden. Da der arabische Schalteyclus 10631 Tage hält, 
so dividire man damit in.439190. Der Quotient ist 44 
und der Rest 3319. Jener mit 30 multiplieirt gibt 
1230 Jahre, und in 3319 Tagen sind nach Tafel II 
9 Jahre und 130 Tage enthalten. Man hat also zu- 
sammen 1239 Jahre und 130 Tage. Zieht man von 
letztern die 118 ab, die nach Tafel I bis zu Ende des 
Rebt el-accher verstreichen, so bleiben 12 als die Tage 
des Dschemädi el-awwel übrig, die bis zum gesuchten 
Datum gezählt werden. Der 1. Januar 1825 entspricht 
mithin dem 12. Dschemädi el-awwel des Jahrs 1240. 
Bei der Epoche des 16. Julius erhält man einen Tag 


494 Technische Chronologie. 


weniger. Man sieht, dafs hier der bei der ersten Auf- 
gabe genommene Gang rückwärts gemacht ist. 

Wir wollen nun die wenigen Notizen, die sich 
über die Geschichte der jetzigen Zeitrechnung der Ara- 
ber, so wie über ihre frühern Monate und Aeren, bei 
den orientalischen Schriftstellern zerstreut finden, zu- 
sammenstellen. Nur mufs sogleich bemerkt werden, dafs 
sich aus der Periode vor Mohammed blofs dunkle 
Traditionen erhalten haben, indem bis auf wenige Ge- 
dichte keine schriftliche Denkmäler aus ihr vorhan- 
den sind. 

Die Araber hatten ehemals folgende Namen für die 
Wochentage vom Sonntage an: Jl Awwel, py „2, Bahün, 
„u> Dschebar, ba Debaär, sr Minis, oe, Arúbe, 
ai Schijár. Sie werden in einem von Golius an- 
geführten Distichon eines alten Dichters erwähnt‘) und 


1) Anmerkungen zum Alfergani S 15. Auch Akmed 
Ben Jusuf bei Pocock (Specimen hist. Arabum p.308) er- 
wähnt sie, nur dafs er HEH statt srl schreibt. Nach eben 
demselben haben einige alte Araber den Sonnabend, der für sie 
der erste Wochentag gewesen sein soll, AS Al Abdsched, den 
Sonntag ; „9 Hawaz, den Montag „b> Hoti, den Dienstag i 
Kelamun, den Mittwoch (yaszw Safas, den Donnerstag cai. Ko- 
rischet genannt. Die Buchstaben in diesen Namen sind die ur- 
sprünglichen 22, welche die Araber mit den übrigen semitischen 
Völkern gemein haben, und zwar in ihrer bei eben diesen Völ- 
kern gebräuchlichen noch durch ihre Zahlenwerthe angedeute- 
ten Ordnung, welche die Araber zum Unterschiede der jetzigen 
Abdsched nennen. Der Freitag, für den es damals noch an 
Buchstaben mangelte, erhielt den Namen Kane) el-arübe, der 
Abend, mit Bezug auf die bei vielen arabischen Stämmen ge- 
bräuchliche Feier des Sabbaths. Es ist das 343 ereb der Hebräer, 
das mapaoxevy des neuen Testaments. 


ARABER. 495 


waren vielleicht nur bei einzelnen Stämmen im Ge- 
brauch. Dasselbe mag auch von nachstehenden Mo- 
natsnamen gelten, die eben dieser Gelehrte auf das 
Zeugnifs von Mesudi und Nuveiri als die ursprüng- 
lichen’ anführt '): 

PT Mütemir. mol Asam. 

pP Nadschir. döle Adil. 

g> Chawán. Abb Nátil. 


giso Sawán. ` dely áil, 
Ls, Ritma. 3,» Farna. 
5A) Ida. 8, Burek. 


Sie sind durch die gegenwärtigen, welche Kelab Ben 
Morra, einer der Vorfahren Mohammed’s, eingeführt 
haben soll, um den Anfang der Weltherrschaft der 
Araber verdrängt worden. 

Wie aber auch die Namen der Monate ehemals 
gelautet haben mögen, so leidet es keinen Zweifel, dafs 
ihr Charakter nie ein anderer als der jetzige gewesen 
ist, nur mit dem Unterschiede, dafs man vor Mo- 
hammed eine Art von Einschaltung gehabt hat, wo- 
durch das Mondjahr mit dem Sonnenjahr ausgeglichen 
wurde. Um nämlich für die zur Kaaba wallfahrtenden 
Pilger zu sorgen, wurde der Dsü ’l-hedsche, der zu 
diesem Besuch bestimmte Monat, durch eine Einschal- 
tung auf den Herbst fixirt, welche Jahrszeit wegen der 
milden Witterung und wegen des Ueberflusses an Früch- 
ten dazu für die bequemste gehalten wurde. Da sich 
vor Mohammed viele Araber zur jüdischen Religion be- 
kannten, so ist es wahrscheinlich, was auch Dschew- 
hari, Ebn Alathir und Makrizi bei Pocock yer- 


1) A.a.0.5.4. 


496 Technische Chronologie. 


sichern "1. dafs man dieses Schaltwesen nach dem jüdi- 
schen gemodelt hat, und dafs der Dsü ’I-hedsche, der 
zwölfte Monat der Araber, mit dem Elul, dem zwölf- 
ten der Juden, zusammenfiel. Der Oberpriester der 
Kaaba soll nach Kotbeddin°) die Einschaltung je- 
desmahl dem versammelten Volke durch die Formel an- 
gekündigt haben: Laf Kult so è sf Lust D „ich 
„‚schalte euch in diesem Jahr einen Monat ein.” Mo- 
hammed hob diesen Gebrauch in folgendem Verse des 
Korans förmlich auf": „Fürwahr die Zahl der Mo- 
„nate bei Gott ist zwölf, im Buche Gottes verzeichnet 
„an jenem Tage, wo er Himmel und Erde schuf. Vier 
„„derselben sind heilig. Das ist der wahre Glaube.” 
Was die heiligen Monate betrifft, deren Ob- 
servanz hier bestätigt wird, so war es bei den arabi- 
schen Stämmen, die grofsentheils vom Raube lebten 
und defsfalls fast immerwährende Kriege unter einan- 
der führten, von den ältesten Zeiten her gebräuchlich, 
im Dsü ’l-hedsche, der, wie eben bemerkt worden, 
der Pilgerfahrt nach Mekka gewidmet war, im voran- 
gehenden Dsü ’l-kade und im nachfolgenden Mohar- 
rem, so wie in dem auf die Mitte des Jahrs treffenden 
Redscheb, sich jeder Fehde zu enthalten. Sie nahmen 
dann, wie Kazwini sagt, die Spitzen von ihren Lan- 
zen, und entsagten allen Feindseligkeiten so gewissen- 
haft, dafs jemand dem Mörder seines Vaters oder Bru- 
ders begegnen konnte, ohne ihm Leides zuzufügen. 
Diese vier Monate waren also „1> hardm, heilig, die 


1) Specimen hist. Arabum p. 182. 
2) Golius zum Alfergani S. 12. 
TI Sur. IX. v. 37. 


Ann, 497 


übrigen hingegen JA> halál, frei oder profán: Mo- 
hammed gebot diesen Unterschied zu beobachten , je- 
doch nur in Ansehung derer, die ihn als Propheten 
anerkannten; denn die Ungläubigen: gestaltete er zu 
jeder Zeit des Jahrs zu bekriegen. 

Golius‘) und andere glauben, dafs noch bestimm- 
ter, als in dem eben angeführten Verse des Korans, die 
Einschaltung eines Monats in den gleich darauf folgen- 
den Worten: HRS 300; ml Ws) „fürwahr das Nesi 
„ist das cz von tbe untersagt werde. 
Allein der ganze Zusammenhang und die Erklärung des 
Dschelaleddin bei Maraccı lehrt, dafs hier bei Nest 
(von der Wurzel Lei: welche unter andern produ- 
cere, retardare heifst) nicht von einer Einschaltung, 
sondern von einer Vertauschung des Moharrem mit dem 
` Safar die Rede ist, ‚welche sich einige raubsüchtige Ara- 
ber, denen drei heilige Monate hinter einander eine 
allzu lange Zeit der Ruhe dünkten, zu erlauben pfleg- 
ten ?). Diese Stelle des Korans scheint indessen früh- 
zeitig mifsverstanden zu sein, wenn anders die Behaup- 
tung des Kotbeddin und Mesudi, dafs Nest der 
Name des alten Schaltmonats gewesen sei, keine 
Autorität weiter für sich hat. 

Man wird vielleicht auf den ersten Blick geneigt 
sein, zu glauben, dafs das bürgerliche Jahr der Araber 
erst in Folge jenes Ausspruchs ihres Gesetzgebers sei- 
nen jetzigen Charakter der Wandelbarkeit angenommen 
habe, und früherhin ein festes gewesen sei, zumahl da 


') A.a.0. 
2) Eben so erklärt Golius in seinem Wörterbuch rt 
nach Dschewhari. 


I. [32] 


498 Technische Chronologie. 


sich durch diese Voraussetzung die obgedachte Bezie- 
hung, in der die Monatsnamen zu den Jahrszeiten 
standen (2,475), ziemlich ungezwungen rechtfertigen 
läfst. Allein erstens sagen die Orientaler ausdrücklich, 
dafs das vor Mohammed gebräuchliche und von ihm 
abgeschaffte Schaltwesen blofs zum Behuf der Pilgerrei- 
sen eingeführt worden sei, Das bürgerliche Jahr 
mufs doch also früher ein. bewegliches gewesen sein, 
und es läfst sich gar wohl denken, dafs es ein solches 
blieb, als man den Monat der 'Wallfahrten zur Kaaba 
auf den Herbst fixirte: Zweitens liefse sich, wenn man 
die Allgemeinheit der Einschaltung vor Mohammed an- 
nehmen wollte, nicht füglich erklären, woher es komme, 
dafs der Anfang des ersten Jahrs der Hedschra aus der 
Gegend des Oktobers zur Mitte des Julius zurückge- 
wichen ist; man müfste denn gegen alle Wahrschein- 
lichkeit voraussetzen, dafs Mohammed schon meh- 
rere Jahre vor der Flucht Ansehen und Einflufs genug 
gehabt habe, um eine Aenderung in der bürgerlichen 
Zeitrechnung bewirken zu können. Endlich müssen die 
Araber selbst der Meinung gewesen sein, dafs ihr wan- 
delbares Jahr schon vor Einführung des Islams im Ge- 
brauch gewesen sei. Nach Almakin nämlich ') ist 
Mohammed am 32. Nisan des 882sten Jahrs der seleu- 
eidischen Aere, und nach Abu’lfeda?) am 10. Debt 
el-awwel geboren. Rechnen wir mit Hülfe des arabi- 
schen Schalteirkels bis zum 22. Nisan 882°) oder zum 


1) Hist. Sarac. p.2. 
°) Annal. Muslem. Tom. I. p. 4. 


2) Abu’lfeda macht zuni Geburtsjahr seines Propheten das 
Jahr 881 der seleucidischen und 1316 der nabonassarischen Aere, 


ÄARABER. 499 


22. April 574 n.Chr. zurück, so gelangen wir wirklich 
zum 10. Rebî el-awwel. Dieses Zusammentreflen des 
syrischen und arabischen Datums, das niemand für zu- 
fällig halten wird, mufs sich auf eine Reduction grün- 
den, die, wenn sie schon vor der Epoche der Hedschra 
angestellt worden ist, die frühere Beweglichkeit des ara- 
bischen Jahrs aufser Zweifel setzt, und wenn sie erst 
von den spätern Geschichtschreibern herrührt, wenig- 
stens beweiset, dafs diese von der frühern Beweglich- 
keit überzeugt waren. 

Was die Jahrrechnungen der frühern Araber vor 
Einführung der Hedschra betrifft, so handelt davon 
ein Fragment des Alkodai bei Pocock '), welches im 


Allein beide Zahlen sind schon defshalb verdächtig, weil sie nicht 
zusammengehören können; denn das erste Jahr fing den 1. Okto- 
ber 569 n. Chr. an und das letzte hörte bereits den 2. April 569 
auf. Das Jahr 882 beim Almakin stimmt auch zu Moham- 
med's Lebensdauer. Er starb nämlich am 12. Rebi el-awwel 
des elften Jahrs der Hedschra (Almakin 8.9) und ist nach der 
gewöhnlichen Angabe 63 Jahre alt geworden, und zwar Mond- 
jahre, die immer von den Arabern gemeint werden, wenn sie 
nicht ‘ausdrücklich das Gegentheil bemerken. Geht man aber 
vom 12. Rebi el-awwel des elften Jahrs, oder vom 6. Junius 632, 
63. cyklische Mondjahre oder 22324 Tage zurück, so kommt man 
seinem obgedachten Geburtstage bis auf zwei Tage nahe. Wenn 
man in den Schriften des Occidents gewöhnlich das Jahr 569 
n. Chr. als das Geburtsjahr Mohammed’s angegeben findet, 
so liegt dabei entweder eine Lebensdauer von 65 Jahren, die 
ihm einige Araber beilegen (Almakin S. 10), oder der Irrthum 
zum Grunde, dafs die 63 Jahre Sonnenjahre sind. 

1) Specimen hist. Arabum p. 177. Es verdient hiermit ver- 
glichen zu werden Hrn. Silvestre de Sacy’s gehaltvolles Me- 
moire sur divers cvenemens de VHistoire des Arabes avant 
Mahomet im achtundvierzigsten Bande der Mémoires de l’Aca- 


EEN 


500 | Technische C hronologie. 


Wesentlichen also lautet: ,,Die ehemaligen Völker da- 
„trten von wichtigen Begebenheiten und der Regie- 
„rung ihrer Könige, z.B. die Ismaeliten (die nörd- 
„lichen Araber in Hedschas) von der Erbauung der 
„Kaaba, und die Hemjaren (Homeriten, die Be- 
„wohner Jemens) nach ihren Königen, den Tobbas. 
„Die Ionier und die Römer (1,454) haben nach 
„Alexander; die Kopten (Aegypter) zuerst nach 
„Nabonassar und nachmals bis auf unsere Zeit 
„nach Diocletian; die Magier (die Perser vor Mo- 
;„„hammed) erst nach Adam, dann nach Ermordung des 
„Darius und dem Regierungsantritt Alexander’s, ferner 
„nach dem des Ardeschir (des ersten Sassaniden), 
„endlich nach dem des Jezdegird (des letzten Sassa- 
„„niden) gerechnet. Die Araber datirten ehemals nach 
„dem Jahr des Elephanten und dem Tage des 
„Frevels, bis endlich Omar Ben Chattab im sieb- 
„zehnten oder achtzehnten Jahr der Hedschra beschlofs, 
„die Jahre von der Flucht des Propheten zu zäh- 
„len, und zwar vom 1. Moharrem des ersten Jahrs 
,, derselben.” 3 
Dafs die frühern Araber sehr verschiedene Jahr- 
rechnungen gehabt haben, läfst sich bei der losen Ver- 
bindung, in der ihre Stämme vor Mohammed unter 
einander standen, leicht erachten; auch stimmen alle 
Nachrichten ihrer spätern Schriftsteller darin überein.. 
Nur zwei Aeren scheinen allgemeiner und länger, we- 
nigstens in der Gegend von Mekka, gebraucht worden 


demie des Inscriptions, und seine Recension der Historia prae- 
Cipuorum Arabum regnorum rerumque ab iis gestarum ante 
Islamismum im Journal des Savans Januar 1818. 


EE 501 


zu sein, als die übrigen, nämlich die nach dem Jahr 
des Elephanten — sl „le dm el-fil — und dem 
Tage des Frevels — e end jaum el-fedschär. 

Die Begebenheit, SE zur ersten Anlafs gegeben 
hat, findet man von den Auslegern der 105ten Sure 
erzählt, welche, El-fil überschrieben, darauf anspielt '). 
Abraha, mit dem Beinamen Sdheb el-fil, Herr des 
Elephanten, Statthalter von Jemen im Namen des 
Königs von Aethiopien und von christlicher Religion, 
zog mit einem Heer, worin sich mehrere Elephanten 
befanden, gegen Mekka, um den dortigen Tempel mit 
seinen Idolen zu zerstören. Ein Wunder soll die Kaaba 
gerettet und das Heer vernichtet haben. Dies Ereig- 
nifs gehört nach der Versicherung der Araber in das 
Geburtsjahr Mohammed’s, also in das Jahr 571 unserer 
Zeitrechnung. 

Unter dem Tage des Frevels verstehen die Ara- 
ber das feindliche Zusammentreffen zweier arabischen 
Stämme in einem der obgedachten vier Monate, wo 
das Kriegführen für eine gotllose Handlung gehalten 
wurde?). Mohammed soll, nach einigen vierzehn, 
nach andern zwanzig Jahre alt, an dieser Fehde Theil 
genommen haben. Hiernach würde sie entweder in das 
Jahr 585 oder 591 n. Chr. zu setzen sein. 

Der Gebrauch dieser beiden Aeren war bei weitem 
zu eingeschränkt, als dafs man bei der Vereinigung der 
Araber zu Einer Religion und Einem Interesse unter 


1) S. Sales Anmerkungen zu seiner englischen Uebersetzung 
und vergl. Pocock’s Spec. hist. Arabum p.64 und d’Herbelot 
v. Abrahah. 

2) Abu’lfeda Ann. Muslem. Tom, TI p.20. Golius zum 
Alfergani S. 54. Alkodäi bei Pocock Spec: a:a. O. 


502 Technische Chronologie. 


den ersten Chalifen nicht das Bedürfnifs einer festen 
und für alle Moslemen bedeutsamen Jahrrechnung hätte 
fühlen sollen. Vielleicht trug das Beispiel der benach- 
barten Kopten, die ihre Jahrrechnung von der grofsen 
unter Diocletian über ihre Vorfahren ergangenen Ver- 
folgung die Märtyreräre nannten, dazu bei, dafs 
man nach der Verfolgung Mohammed’s durch die 
Koreischiden und seiner Flucht zu datiren beschloßs. 
Nach dem oben angeführten Fragment des Alkodai, 
so wie nach Ebn Kotaiba') und Abu’lfeda?), war 
es der Chalif Omar, welcher der aus dem Mangel einer 
festen Aere entstehenden Verwirrung abzuhelfen be- 
schlofs, und zuerst die öffentlichen Verhandlungen mit ` 
dem Jahr der Hedschra zu bezeichnen befahl °). 

So war ein bedeutender Schritt zur Anordnung der 
arabischen Zeitrechnung geschehen. Ihre völlige Aus- 
bildung durch Einführung des Schalteirkels scheint 
sie aber erst im dritten Jahrhundert der Hedschra un- 
ter dem Chalifen Almamon erhalten zu haben, als 
die dazu erforderliche Kenntnifs des Mondlaufs mit der 
griechischen Astronomie zu den Arabern übergegangen, 
und bei weiterer Bearbeitung derselben das Bedürfnifs 


1) S, eine Note von Reiske zum Abu’lfeda Tom. I. p. 16. 
?) Ann. Muslem. Tom. T. p. 60. 


3) Er benutzte dabei die Einsichten des Persers Harmozan. 
Bei dieser Gelegenheit soll man aus dem persischen ;», sl, das 
beim Abu’lfeda durch ehdi A lm> Rechnung des 
Monats und der Tage übersetzt wird, das Wort „> , 4% mo- 
werrach zur Bezeichnung des Begriffs datirt gemacht haben, 
woraus ferner das Verbum ; A arrach und das Verbalnomen 
25 7 tärich entstanden, deren Bedeutungen schon oben (2, 428) 
angegeben sind. 


ARABER. 503 


einer geregelten und von der unmittelbaren Beobach- 
tung der Mondwechsel unabhängigen Zeiteintheilung den 
Sternkundigen fühlbar geworden war. 

So lange die Araber, in ihrer Halbinsel einge- 
schlossen, auf einer niedrigen Stufe der Cultur stan- 
den, genügte ihnen ihr bewegliches Jahr vollkommen. 
Als sie aber, ihre Grenzen überschreitend, mit gebilde- 
tern Völkern in Berührung kamen und allmählig selbst 
zu einer höhern bürgerlichen und wissenschaftlichen 
Entwickelung gelangten, sahen sie sich häufig in dem 
Fall, neben ihrem wandelbaren Mondjahr eine feste, 
nach der Sonne geordnete, Zeitrechnung zu gebrauchen. 
Sie adoptirten nun das julianische Jahr in den beiden 
im Orient gebräuchlichen Formen, der ägyptischen 
und syrischen. 

Die Namen der ägyptischen Monate, wie 
sie uns Ptolemäus und andere Alte überliefert ha- 
ben (1,97), scheinen nicht so verderbt zu sein, wie 
es wol sonst die fremden Eigennamen zu sein pfle- 
gen, die durch die Griechen auf uns gekommen sind. 
La Croze‘) hat sie in einer der pariser Bibliothek 
angehörigen Handschrift der koptischen Uebersetzung 
der Evangelien von der Hand Michael’s, Bischofs von 
Damiat, aus dem Jahr 1179 n.Chr. mit koptischen 
Buchstaben geschrieben gefunden. Auch werden sie ` 
hin und wieder in den Auszügen erwähnt, die Zoöga 
aus den im horgianischenMuseum aufbewahrten kopti- 
schen Handschriften gibt?). ‘Hier lauten sie also: 


1 Thesaurus epistol. Tom. II. p. 133. 
2?) Catalogus codicum coplicorum manuscriptorum qui in 
museo Borgiano Velitris adservantur. Rom 1810, fol. Vergl. 


504 Technische Chronologie. 


Thout Phamenoth 
Paopi Pharmuthi 
Athor ` Paschons 
Choiak Paoni 
Tobi Epep 
Mechir Mesore. 

Weit mehr sind sie von den Arabern entstellt wor- 
den. Einer ihrer ältesten astronomischen Schriftsteller, 
der um die Mitte des neunten Jahrhunderts lebende 
Alfergani, bemüht sich, sie. dem Ptolemäus so 
getreu  nachzubilden, als es seine Buchstaben erlau- 
ben '). Alle übrigen Araber dagegen schreiben sie ganz 
übereinstimmig wie folgt: 


vue? Tüt 
xL Bäbe 
S „lo Hätür 
Ss us‘ Kihäk 
x Tübe 


im Amschir 
wlan Bermehät 

yon di Bermüde 

| ui  Baschnas 


sis  Bûne 
wu) Abib 
E Mesri. 


Sie nennen sie ai „eu schuhür el-kebt, Monate 
der Aegypter oder Kopten. Unter 5 kebt: ver- 
stehen sie nämlich nicht bois die Nachkommen der 


Raphaelis Tukii Audimenta. linguae coptae (Rom 1778, 4) 
S. 391 ff. 


+) Elem. astron. p: 5. 


ARABER. 505 


alten Aegypter, die wir Kopten nennen, sondern 
auch die alten Aegypter selbst. Das Wort ist zunächst 
von der Stadt und dem Nomos Koptos entlehnt, wo 
die Ueberbleibsel des alten Volks noch jetzt grofsen- 
theils wohnen. Der Name Koptos selbst aber hängt 
mit dem des Volks und Landes zusammen. 

Das Wort 2rayöusvar, womit Ptolemäus Zë 
Plutarch die Ergänzungstage bezeichnen, schreibt 
Alfergani, der es für ein ägyptisches hält, Lets 
abügomena. Nach La Croze nennen die Kopten diese 
fünf Tage Pi abot enkugi, den kleinen Monat, und 
hiervon ist das arabische äs) e43) el-schehr el-saghir 
in dem von Selden ans Licht gezogenen, arabisch abge- 
fafsten, Fesikalender der Kopten die Ueberseizung '). 

Scaliger behauptet?), die Epagomenen wären von 
den alten Aegyptern Nesi genannt worden und führ- 
ten diesen Namen bei den Kopten noch jetzt. Sal- 
masius°), der ihm beipflichtet, übersetzt dies durch 
dies assumptieü. Jablonski‘) dagegen ist der Mei- 


1) Selden theilt in seinem Werke de Synedrüs 1. III. c. 15 
zwei Verzeichnisse der koptischen Feste in arabischer Sprache 
mit. Das erste legt er dem Araber Abu’laibsan Achmed 
Calcasendi bei. Das zweite ungleich vollständigere gehört 
einem ungenannten Christen an, und findet sich am Schlusse 
einer im Jahr 1286 n. Chr. geschriebenen arabischen Ueber- 
setzung der Evangelien. Beide sind nach dem koptischen Kalen- 
lender geordnet. Das letztere hat Ludolph seinem äthiopischen 
beigefügt (2,436). 

2) Emend. temp. 1. III. p. 494. 

3) Epist. LX. 

+) Opuscula ed. Te Water Tom. I. p. 160. 


506 Technische Chronologie. 


nung, dafs das Wort Nesi erst von den Arabern zu 
den Kopten übergegangen sei. Die Araber nennen näm- 
lich die fünf Ergänzungstage der Aegypter und Perser, 
so wie den bei ihren heidnischen Vorfahren gebräuch- 
lichen Schaltmonat (2, 497), El-nesi. Es ist auch wirk- 
lich viel wahrscheinlicher, dafs die Kopten dieses Wort 
von den Arabeın, deren Sprache allmählig ganz die 
ihrige geworden ist, angenommen haben, als dafs es 
die Araber aus dem ‘Altägyptischen entlehnt haben soll- 
ten. Noch andere arabische Benennungen für jene 
Ergänzungstage sind Rz el-lawahik, adhaerentes, 
5,1; el=-zdide, redundantes, und KÉ md) el- muste- 
rake , furtivi. Letzteres haben die spätern Griechen 
‚durch Aen übersetzt '). 

Dafs die diocletianische Aere von den Kopten 
die Märtyreräre genannt werde, ist oben (1, 163; 
2,456). schon bemerkt worden. Hievon ist das al 
gilt tárích el-schohada der Araber die Uebersetzung. 
Diese Benennung kommt nicht selten vor, z. B. beim 
Almakın, wenn er von seinen Glaubensgenossen, den 
Christen, spricht. Noch gewöhnlicher findet sich a 
at tdrich el-kebt, Aere der Kopten, und ul 
wnslulalss tärich dikletjdnus, Aere des Diocletian.. 

Von den arabischen» Astronomen, die zu gröfserer 
Bestimmtheit ihre Beobachtungen nach mehr als einer 
Aere zu datiren pflegen, ist meines Wissens der in 
‚Aegypten lebende Ebn Junis der einzige, der sich 
der diocletianischen bedient. Alfergani’und Albat- 
tani erwähnen zwar die Monate aber nicht die Aere 


‘) Golius zum Alfergani p. 45. 


ARABER. 507 


der Kopten‘). Abu’lhassan Kuschjar und Ulug 
Begh zählen sie nicht zu den in der Astronomie ge- 
bräuchlichen, wohin sie nur die arabische, persische 
und syrische rechnen. 

Dagegen kommt sie fast in allen Takwims (1,74) ` 
der Morgenländer vor, z. B. in dem, welchen Matthias 
Friedrich Beck unter dem Titel: Ephemerides Persa- 
rum per totum annum iuxta epochas celebriores orien- 
tis, Alexandream, Christi, Diocletiani, Hegirae, Jesde- 
girdicam et Gelalaeam bekannt gemacht und erläutert 
hat (Augsb. 1696, fol.) Hier wird der Adar des 1999sten 
Jahrs der seleucidischen Aere, d.i. der März a. St. un- 
sers Jahrs 1688, richtig verglichen mit dem Bermehät 
des 1404ten Jahrs weis esige A ez ahdei Dikjänus, 
seit der Inauguration des Diocletianus (der 
Name ist, wie man sieht, verstümmelt). Hr. Navoni?) 
hatte einen türkischen Kalender vor Augen, worin eben 
so richtig der Adar 2120 oder der März a. St. 1809 mit 
dem Bermehät 1525 zusammengestellt war. ` 

In allen solchen Kalendern sind den Datis des 
arabischen Mondjahrs die des syrischen und koptischen 
‚Sonnenjahrs beigesetzt. Man begreift leicht; dafs die 
Moslemen, wenigstens aufser den Grenzen. Arabiens, 
das Sonnenjahr nicht entbehren können und dafs sie 
genöthigt sind, zwischen demselben und ihrem Mond- 
jahr immerwährende Vergleichungen anzustellen. Dies 


t): Das 32ste Kapitel der Scientia stellarum des letztern ist 
chronologischen Inhalts, aber in der lateinischen Uebersetzung, 
die davon allein gedruckt ist, auf eine barbarische Weise ent- 
stellt. Das Original scheint nicht mehr zu existiren. 


2) Fundgruben des Orients B. IV. 5.357. 


508 Technische C hronologie. 


wird mehr als sonst irgendwo in einem Lande, wie 
Aegypten, der Fall sein müssen, dessen ganze Existenz 
durch die periodischen Ueberschwemmungen des Nils, 
also durch das Sonnenjahr bedingt wird. Im ersten 
Bande der Notices et extraits werden von Hrn. Sil- 
vestre de Sacy Auszüge aus der ägyptischen Ge- 
schichte des in der ersten Hälfte des siebzehnten Jahr- 
hunderts lebenden Schemseddin Mohammed gege- 
ben. In diesem findet sich ein Ruralkalender, worin 
der Wechsel des natürlichen Zustandes des Landes 
durch alle Monate des koptischen Jahrs verfolgt, z. B. 
der Aufgang des Sirius, der den Aegyptern noch jetzt 
von Wichtigkeit sein mufs, auf eben das Datum ge- 
setzt wird "1. an welchem ihn die alten Aegypter 
beobachtet haben, nämlich auf den 26. Epiphi oder 
20. Julius a. St. (1, 129). Hierdurch bestätigt sich, was 
Niebuhr in seiner Reisebeschreibung sagt?), dafs 
sich die Aegypter bei ihren Beobachtungen über das 
Wachsthum des Nils noch immer nach dem koptischen 
Kalender riehten. In Makrizi’s noch nicht vollstän- 
dig gedruckter Beschreibung Aegyptens kommt ein 
Kapitel unter dem Titel 3 PIC EV Ziel sc? ZA 
sl LUG Säll Reduction des Sonnenjahrs 
auf das arabische Mondjahr vor, wovon mir Hr. 
Freytag bei seinem Aufenthalt in Paris eine Abschrift 
zu machen die Gefälligkeit gehabt hat. Das Sonnen- 
jahr heifst hier y>),> charadschije, von > cha- 
radsch, Grundsteuer, weil die Zahlung derselben 
von den Jahrszeiten abhängig ist. Das Mondjahr führt 


1) S. 263. 
?) TRES. 125. 


ArABER. 509 


den Namen Salle hilälije, weil es durch die Mond- 
phasen — JW hildl — bestimmt wird. Die eigentlichen 
Benennungen für Sonnen- und Mondjahr sind Kst 
mt el-sana el-schemsije, und 5} Ziwi el- sana 
el-kamarije, von maŭ schems, Sonne und „3 kamar 
Mond. 

Die syrischen Monate heifsen bei den Arabern 
gewöhnlich e» J) „4% schuhür el-rim, Monate der 
Römer (1,454). Die Namen derselben (1, 430) lau- 
ten beim Ulug Begh +) wie folgt: 

ëch ée? Tischrin el-awwel 
EN a Tischrin el-accher 
J 45% Känün el-awwel 
GH 535% Känün el-accher 
bus Schebät 
AN Adär oder Adsär 
obs Nisän 
4 (är oder Ajär 
> Hazirän 
BE Tamüz 
© Ahb 
Acal Eilül. 
Für el-accher, der letztere, findet sich beim Alfer- 
gani’) el-ıhäni, der zweite. Man sieht, es sind 
dies die den Syrern eigenthümlichen Namen, nicht die 
ihnen von den Macedoniern zugeführten. Der Gehalt 
der Monate ist bei den Arabern, wie bei den Syrern, 
ganz der der julianischen vom Oktober an gerechnet, 
wie schon aus der unbedingten Zusammenstellung des 


1). Epochae celebriores p. 47. 
be 


510 Technische : Chronologie. 


Schebat mit dem Februar beim Alfergani erhellet. 
Er sagt, das Jahr, worin der Schebat 29 Tage habe, 
heifse Sai kebise, Schaltjahr. Der Parallelismus 
gilt aber blofs vom alten Kalender; der neue ist den 
Morgenländern fremd. So ist der heutige 24. Oktober 
neuen oder 12. Oktober alten Stils der 12. Tischrin 
el-awwel. 

Der eben gedachte Astronom EEN nach 
einem ihm eigenthümlichen Sprachgebrauch unter , 44% 
ob schuhür el-sirjänijün, Monate der Syrer 
und pad jse schuhür el-rúm, Monate der Römer. 
Beides sind ihm die julianischen, zuerst unter ihren 
syrischen eben angeführten  Benennungen, und dann 
unter den römischen wesyleis Januarius, westy m3 
Februarius u.s. w. Die Araber nehmen von diesen 
römischen Namen sonst keine Notiz. 

Zugleich mit den Monaten der Syrer gebrauchen 
sie auch häufig die Hauptäre derselben, die seleuci- 
dische. Sie nennen sie e JÌ ali tárích el-rim, Aere 
der Römer, wofür der persisch schreibende Ulug 
Begh ew) di táríchi rúmi, römische Aere sagt, 
oder AKu) au, tärich Iskender, Aere Alexan der’s, 
oder SÉ ER a tärich di oder det 'lkarnain, Aere 
des ee , was wieder so viel als Aere 
Alexander’s besen soll. Alexander führt nämlich 
im Koran ') den Namen osi der Zweige- 
hörnte, entweder weil er als angeblicher Sohn Jupiter 
Ammons auf den Münzen gehörnt abgebildet. worden 
ist, oder weil er, wie sich Abu ’lfaradsch ausdrückt 2), 


"1 Sure XVIII, v.85 ff. Vergl. die Anmerkung von Maracci. 
?) Dynast. VI, p. 96. ` 


ARABER 511 


im Besitz der beiden Hörner der Sonne,‘ des Orients 
und Oecidents, war. Ob übrigens die Benennung Aere 
Alexander’s auf einem chronologischen Mifsgriff be- 
ruht, oder ob sie schon von den Seleuciden in summi 
ducis et victoris memoriam ac honorem, wie Golius 
meint *), gebraucht worden ist, sei dahingestellt. Meh- 
rere Orientaler sind durch sie verführt worden, die se- 
leucidischen Jahre vom Regierungsantritt oder von 
der Expedition Alexander’s zu datiren ê). Das 
Wahre findet sich beim Abu’lfaradsch und Ulug 
Dech, Die Worte des erstern sind bereits oben (1,449) 
angeführt worden. Der letztere sagt’): ,,Die seleuci- 
„„dische Aere hebt zwölf Jahre nach dem Tode Alexan- 
„„der’s, des Sohns des Philippus, des Griechen, an.” 
Dafs die arabischen Astronomen, namentlich Ebn 
Junis, neben andern Zeitrechnungen auch die syrische 
gebrauchen, ist schon bemerkt worden, Die Kalender- 
macher im Orient ermangeln nie, dieselbe mit der ara- 
bischen zu vergleichen. Hieronymus Welsch hat 
einen immerwährenden, nach den syrischen Monaten 
geordneten, Kalender in Kupfer stechen lassen, und 
mit einem sehr gelehrten Commentar versehen, der 
alles mögliche, nur nicht den Kalender selbst erläu- 
tert, von welchem er nicht einmahl eine lateinische 


1) Zum Alfergani S. 57. 


2) Z.B. Mesudi in dem von De Guignes im ersten Bande der 
Notices et extraits gegebenen Auszuge aus seinen Al z2 E 
goldenen Wiesen, 5.31, und der Verf. der von Beck heraus- 
gegebenen Ephemeride. 


a E WE $ 


512 Technische Chronologie. | 


Uebersetzung gibt '). Einen andern ganz ähnlich ein- 
gerichteten Kalender hatte Beck vor Augen. Er theilt 
daraus einen Monat im Original und in der Ueber- 


setzung mit °). 


CH Commentarius in Rusname Naurus sive tabulae aequi- 
noctiales novi Persarum et Turcarum anni. Augsburg 1676, 4. 
Ueber die Unwissenheit des Herausgebers macht Hr. de Sacy sehr 
gegründete Bemerkungen. Journal des Savans 1816, p. 242. 


2) Ephem. Pers. p. 2. 


eto 
0 ED o Oo 


Neunter Abschnitt. 


Zeitrechnung der Perser. 


AVVA UUI 


D. Perser gebrauchen heut zu Tage mit allen übri- 
gen Bekennern des Islams die arabischen Monate und 
die*Aere der Flucht. Von einer eigenthümlichen Zeit- 
rechnung konnte bei ihnen nur in der frühern Periode 
ihrer Selbständigkeit die Rede sein, vor dem Unter- 
gange der Dynastie der Sassaniden im siebenten Jahr- 
hundert nach Christus. Aus diesem Zeitraum sind von 
ihnen keine schriftliche Denkmäler vorhanden, einige 
von Herın Silvestre de Sacy in seinen Mémoires 
sur diverses Antiquités de la Perse erklärte Steinschrif- 
ten und zum Theil vielleicht die durch An quetil du 
Perron aus Indien gebrachten Zendbücher ausge- 
nommen, welche jedoch -über chronologische Gegen- 
stände keine Auskunft geben. Wir werden also, wenn 
wir uns über die Zeitrechnung der alten Perser unter- 
richten wollen, die klassischen Schriftsteller, und falls 
uns auch diese ohne Belehrung lassen sollten, die ara- 
bischen und neupersischen zu befragen haben. 

Bei den erstern findet sıch in der That nichts 
weiter hieher Gehöriges, als folgende gelegentlich an- 
gebrachte Notiz beim Gurtius'): Magi proximi (im 


FEDA 
II. [33] 


514 Technische Chronologie. 


Heereszuge der Perser) patrium carmen canebant. Ma- 
gos trecenti et sexaginta quinque iuvenes sequebantur, 
punicis amiculis welati, diebus totius anni pares nu- 
mero; quippe Persis in totidem dies descriptus est an- 
| nus — eine Stelle, auf die ich unten zurückkom- 
men werde. 

Bei diesem Mangel an Nachrichten gleichzeitiger 
Schriftsteller sehen wir uns auf die mohammedanischen 
beschränkt. Der älteste, welcher von einer eigenen 
persischen Zeitrechnung redet, scheint der im Anfange 
unsers neunten Jahrhunderts unter dem Chalifen Al- 
mamon lebende arabische Astronom Alfergani zu 
sein. Er berichtet uns im. ersten Abschnitt seiner 
Sternkunde‘), dafs die Perser ein bewegliches Jahr 
von 365 Tagen hatten, das aus zwölf dreifsigtägigen 
Monaten und fünf Ergänzungstagen bestand, dafs letz- 
tere zwischen den achten und neunten Monat einge- 
schoben wurden, dafs jeder Monatstag seinen eigenen 
Namen führte, und dafs die Jahre von der Regierung 
Jezdegird’s, des letzten sassanidischen Königs, ge- 
zählt werden. 

Von dieser Zeitrechnung, die sich durch eine be- 
sondere Einfachheit empfiehlt, haben die meisten ara- 
bischen Astronomen bei ihren Beobachtungen und in 
ihren Tafeln Gebrauch gemacht, zumahl da sie der 
altägyptischen,, an die sie durch den Almagest des 
Ptiolemäus gewöhnt waren, analog ist. Um sie der- 
selben noch analoger und zugleich geschmeidiger zu 
machen, versetzte man späterhin die Ergänzungstage 


an den Schlufs,.des Jahrs. Hier fanden sie Ulug 


1) SA und 6. 


PERSER 515 
Begh') und Schah Choldschi?) im funfzehnten 


Jahrhundert, die letzten namhaften Astronomen des 
Orients. s 
Wir wollen sogleich die Terminologie und das Tech- 
nische dieser für die Geschichte der Sternkunde wichtig 
gewordenen Zeitrechnung kennen lernen. Die Namen 
der Monate und die Summen der am Ende eines jeden 
verflossenen Tage des Jahrs sind folgende "1: 
> 1) Ferwerdin....... 30 
Luis) 2) Ardbehescht..... 60 ; 


De 3); Gkordäd u.a , 00 
TREE: EE 
Sop 3) Mordäd..... u 180 
A 6 Sehari: aszeta. 27180 
4 a MTE Aei HELT 
Sf apart .. 240 


Ergänzungstage... 245 

A D Ader oder Adser... 275 

Ge: 40): Dei Se su er Zub 

og 11) Bahmen ......... 335 

Aa liiui 12) Asfendärmed..... 365 : 

Werden die Ergänzungstage ans Ende des Jahıs 

gesetzt, so ändern sich die Tagsummen vom neunten 
Monat an auf nachstehende Weise: 


1) Epochae celebriores p. 23. 

2) S. das Fragment seiner Z’abulae universales, welches Hyde 
in seiner Historia religionis veterum Persarum 5.204 mittheilt. 

3) Die Namen lauten hier so, wie sie sich bei den Arabern 
Alfergani und Ebn Junis finden. Es kommen mehrere Va- 
rianten vor. Für Mordäd steht im Zend-Avesta Amerdad. 
Für Asfendärmed findet sich auch Aa Sefendärmed 
und On fol Sependärmed. Letztere Schreibart ist die 


ersische. 
S [33°] 


516 Technische Chronologie. 


9) Aderisuir ih inc 270 
10) Dei... EEE Pte Se 300 
11 Baier cr e 330 
42) Asfendärmed..... 360 


Ergänzungstage... 365 

Die bei den semitischen Völkern gebräuchliche und 
von ihnen zu uns übergegangene Eintheilung der Zeit in 
Wochen kannten die alten Perser nicht.: Sie gaben da- 
für einem jeden Monatstage seinen eigenen Namen, der 
beim Datiren gewöhnlich statt der Zahl des Tages gesetzt 
wurde; wenigstens. findet es sich so bei den orientali- 
schen Astronomen. ` Diese Namen sind folgende '): 


jy 1 Hormuz a 16) Mihr 
ey 2) Bahmen Vin 17) Serüsch 
ww) 3) Ardbehescht ën 18) Resch 
are 4) Schahrir o 19) Ferwerdin 
Aan 5) Asfendärmed pie 20) Bahräm 
Aë Di Chordäd el, 21) Ram 
Staa 7) Mordäd ob 22) Båd 
„el 8) Deibäder agM 23) Deibadin 
„21 9) Ader ¿y9 24) Din 
cl 10) Abän 9) 25) Ard 
zœ 11) Chor Sl) 26) Aschtäd 
sw» 412) Mäh om! 27) Asmän 
3.13) DE Sul; 28) Zämjäd 
äs: 14) Dschusch Mm 29) Märesfend 
5 45) Deibamihr vd 30) Aniran. 


1) Ich gebe sie so, wie sie beim Alfergani lauten. Für 
Hormus findet sich auch Sn Hormuzd oder Say) Or- 
muzd. Für Chor und Resch steht im Zend-Avesta Chor- 
schid und Raschne-Rast. Für ës. schreiben die Perser 
US gusch, noch andere Abweichungen nicht zu gedenken. 


PERSER. 517 


Man sieht, dafs unter, den Namen der Monatstage 
die der Monate wiederkehren. Um Verwechslungen zu 
verhüten, verband man die übereinstimmigen Namen 
gewöhnlich mit den Wörtern sù mäh, Monat, und 
jy ris, Tag. So bezeichnet slais,» Ferwerdin- 
mäh den ersten Monat, und säin Ferwerdinrüz 
den neunzehnten Tag des Monats. Mit Ausnahme von 
Hormuz und Dei, Prädikaten des höchsten Princips 
des Guten, sind sämmtliche Namen der Monate, so wie 
der Monatstage, von den Izeds oder Genien entlehnt, 
die nach Zoroaster’s Religion das Reich des Hor- 
muz bilden und den einzelnen Monaten und. Tagen 
vorstehen '). Deibäder, Deibamihr und Deiba- 
din sagen so viel als Dei, auf welchen Ader, Mihr 
und Din folgen. Bemerkenswerth ist es, dafs der 
erste, achte, funfzehnte. und dreiundzwanzigste Tag in 
fast gleichen Intervallen mit dem Namen des höchsten 
Wesens bezeichnet sind, Diese Einschnitte geben eine 
wochenähnliche Eintheilung. Jeder Tag war in dem 
Monat, dessen Namen mit dem seinigen übereinkam, 
ein Festtag, z.B. der neunzehnte des ersten Monats, 
der zweite des elfien u. s. w. ?) 

Die Ergänzungstage werden von den Arabern und 
arabisch schreibenden Persern, eben so wie die ägypti- 
schen (2,506), Sms el-musterake, die verstohl- 
nen, genannt, und von Alfergani mit dem persi- 
schen, ganz dem griechischen !rayöusvaı entsprechenden, 


1} S. Darstellung des Lehrbegriffs der alten Perser. 
Zend-Avesta, nach Kleuker’s Bearbeitung, Th. I. $. 15 ff; 
vergl. mit Th. II. S. 286 ff. | 

?) S. das Fragment des Nidam-eddin bei Golius. Zum 
Alfergani $.40. ' 


518 Technische Chronologie. 


Worte wll) enderdschähät bezeichnet‘). In dem 
Buche Izeschne der Parsen heifsen die Ergänzungs- 
tage Ferwardian?). Nach Alfergani wurden die 
zehn Tage vom 26. Abän bis zum Schlufs der Ergän- 
zungslage „SW, e Ferwerdidschän genannt. Nach 
einem Citat bei Hyde’) sind sie von den alten Per- 
sern festlich begangen worden. Auch die Ergänzungs- 
tage hatten ihre eigenen Namen, die sehr verschie- 
den geschrieben vorkommen, Beim Alfergani lau- 
ten sie also: 
aus) 41) Ahnud 
i ai 2) Aschnud 
Aa häënl 3) Asfendmed 
zë) 4) Achsehuter 
oriy un, 5) Wahescht wascht‘), 
mit überall hinzugesetztem sL> dscháh, welches für das 
persische al gháh, Zeit, steht. 

Die Aere, deren sich die orientalischen Astrono- 
men bedienen, so oft sie nach persischen Monaten da- 
tiren, ist die jezdegirdische, Son $ alt tärichi 
jezdegird’), auch, zugleich mit der ganzen Zeitrech- 


1) Eigentlich „Est endergähän, tempora insilicia. 

2) Zend-Avesta Th. T. S. 107. 

3) S. 248. 

*) Den letztern Namen gibt Golius in seiner Uebersetzung 
blofs durch Wahescht, und in eben dieser Form erkennen ihn 
Meninski und Richardson in ihren Wörterbüchern an. Aber 
auch Abu’lhassan Kuschjar hat (S.9 der berl. Handschrift) 
ënn che, was nach den beigesetzten Vokalzeichen Wahisch- 
tauschet auszusprechen ist. 

°) Ich sage Jezdegird, nicht Jezdedschird, der persi- 
schen Schreibart 22 On gemäfs. 


PERSER 519 


nung, un al tdrich el-färs oder ech SI tärichi 
färsi, die per et genannt. Sie nimmt mit dem 
Regierungsantritt Jezdegird’s, nicht, wie Scaliger, 
Petavius und andere irrig sagen, mit seinem Tode 
ihren Anfang. 
Jezdegird, der dritte seines Namens, Sohn des 
Scherijar und Enkel des Chosru Perwis, gelangte 
im Jahr 632 unserer Zeitrechnung auf den Thron der 
Sassaniden, den innere Zerrüttungen längst erschüttert 
hatten, und den er daher auch nur kurze Zeit gegen 
den fanatischen Eroberungseifer der Mohammedaner zu 
behaupten vermochte. Im Jahr 15 der Hedschra oder 
636 n. Chr. verlor er durch die entscheidende Schlacht bei 
Kadesije seine Hauptstadt Madäin mit dem gröfsten 
Theil seiner Staaten. Er irrte noch mehrere Jahre in 
den Provinzen am Oxus umher, bis er 651 durch 
Meuchelmord seinen Tod fand. Die Perser waren un- 
terdessen von den Siegern zur Annahme des Islams ge- 
zwungen worden. Der Feuerdienst behielt nur noch 
wenige unter Druck und. Verachtung lebende Anhän- 
ger, deren Abkömmlinge, die sogenannten Parsen oder 
Gebern, ihm noch jetzt im südlichen Persien und im 
westlichen Indien huldigen. 
Hyde‘) und Anquetil?) versichern, dafs so 
dem Zeugnisse der orientalischen Geschichtschreiber 
Jezdegird am Tage Hörmuz im Monat Ferwerdin des 
ersten Jahrs der nach ihm benannten Aere, also gerade 
mit dem Anfange derselben, zur Regierung gelangt ist. 


1) 8.186, 
?) Untersuchungen über das Zeitalter Zoroaster’s. 
Zend-Avesta, Anhang B. I. Abth. I. $.356. 


520 Technische Chronologie. 


Abu’lhassan Kuschjar sagt: Die Epoche der per- 
„sischen Aere trifft auf einen Dinstag, und zwar auf 
„den ersten Tag des Jahrs, worin Jezdegird König 
„geworden jet, Es war dies der 22. Rebt el-awwel 
„des elften Jahrs der Hedschra oder der 16. Haziran 
„des 943sten Jahrs der seleucidischen Aere” +). Die 
Reduction gibt den 16. Junius 632 unserer Zeitrech- 
nung. Auf eben dieses Datum führt die Angabe des 
Alfergani, dafs der Zwischenraum zwischen den sehr 
genau bekannten Epochen Nabonassar’s und Jezde- 
gird’s 1379 persische Jahre und 3 Monate betragen 
hat, mehrere ähnliche Bestimmungen bei Ulug Begh 
und andern nicht zu gedenken. 

Da nun die Epoche der persischen Aere und die 
Form der Jahre, nach denen sie zählt, bekannt ist, 
so kommt es auf eine Regel an, nach der wir ein 
persisches Datum auf unsere Zeitrechnung zu reduci- 
ren haben. | 

Man multiplicire die Zahl der verflossenen persi- 
schen Jahre mit 365, und addire zum Produkt sowohl 
die Tagsumme der abgelaufenen Monate des gegebenen 
Jabrs, als die Tage des laufenden, nebst den 230639 
Tagen, die vom Anfange unserer Aere bis auf den 
16. Junius 632, der Epoche der persischen, verflossen 


i) Säll eng Al DEI nt We 
Pain zë oa usis A zë, Sa Leef =: we 
en) (>s) (elek ssl sie (>| iw de 
eya ii SN Za Es Or EN) als Kim. S.8 der ber- 
liner Handschrift. Das eingeschlossene Wort habe ich aus Go- 
lius Anmerkungen zum Alfergani ergänzt, wo $.30 die Stelle 
mit einigen Varianten angeführt wird. 


PERSER. 521 


sind, welche Zahl wir die Absoiutzahl nennen wol- 
len. Die Summe gibt eine Anzahl: Tage, welche auf 
unsere Jahre und Monate zu bringen sind. Es sei z.B, 
der 22. Adermäh des Jahrs 346, an welchem Ebn Junis 
eine Sonnenfinsternifs beobachtet hat'), zu reduciren. 
Die Rechnung steht also: 

GÄR wt AR ea KAN AN 

Tage bis zum Ader = 245 

Tage im Ader.... =. 22 

Absolutzahl.....»- =. 230639 

Summe = 356831 
Wird diese Zahl durch 1461, die Tagsumme einer ` 
vierjährigen julianischen Schaltperiode, dividirt, so er- 
hält man i 
zum Quotienten .... 244 
und zum Rest...... 347. 

Der Quotient mit 4 multiplicirt gibt 976. Man hat 
also 976 vertlossene Jahre und 347 Tage des 977sten; 
die Beobachtung ist mithin (1, 103) am 13. Decem- 
ber 977 angestellt worden, an welchem sich auch wirk- 
lich eine Sonnenfinsternifs ereignet hat. Hr. Caussin, 
der Uebersetzer, schreibt den 12. December, wozu ihn 
das beigesetzte arabische Datum verleitet hat. Es mufs 
aber offenbar der 29. Rebi el-accher des Jahrs 367 der 
Hedschra statt des 28sten gelesen werden, wie auch 
der zugleich bemerkte Wochentag lehrt, der ein, Don- 
nerstag gewesen sein soll. Da nämlich die Epoche der 
persischen Aere ein Dinstag ist, ‚so darf man nur die 
Zahl der von ihr abgelaufenen Tage durch 7 dividi- 
ren, wo dann 


1) Notices et extraits Tom. VII. p. 179. 


522 Technische C hronologie. 


zu den Resten 1, ‘2, 3, 4, 5, 6, 0 
die Ferien"; 4,’ 56,7 2 
oder g, ¥, 2%, 9, tn ©, C 
gehören. In vorliegendem Fall gibt 126192 durch 7 
dividirt den Rest 3; der Wochentag ist mithin der 
Donnerstag. 

Bei dieser Beobachtung gibt Ebn Junis blofs das 
arabische und persiche Datum an. Nicht selten nennt 
er auch das syrische und ägyptische, z. B. bei der Con- 
junction des Jupiter und Saturn, die er zu Kahira Frei- 
tags den 23. Safar des Jahrs 398 der Hedschra, den 
28. Abänmäh des Jahrs 376 des Jezdegird, den 7. Tisch- 
rin el-accher des Jahrs 1319 des Zweigehörnten und 
den 10. Hatur des Jahrs 724 des Diokletian beobachtet 
hat‘). Der 7. Tischrin el-accher des Jahrs 1319 der 
seleucidischen Aere ist der 7. November 1007 n. Chr. 
und man findet nach den im Obigen vorgetragenen 
Regeln leicht, dafs eben diesem Tage auch die übrigen 
Data entsprechen und dafs der Tag der Beobachtung 
ein Freitag war. 

‘Wollte man umgekehrt ein Datum der christlichen 
Aere auf die persische bringen, so würde man von der , 
Gesammitzahl der Tage der erstern die Absolutzahl 230639 
abzuziehen und den Rest auf Jahre und Monate der letz- 
tern zu bringen haben. So findet man, dafs der 1. Ja- 
nuar des gegenwärtigen Jahrs 1825 der 13. Mordädmäh 
des 1194sten jezdegirdischen ist. 

Greaves gibt in seiner schätzbaren, mit grofser 
Genauigkeit gearbeiteten Vergleichungstafel der vornehm- 
sten orientalischen Aeren, die er seiner Ausgabe und 


1) 5.228. 


PERSER. ! B23 


Uebersetzung der Epochae celebriores des Ulug Begh 
angehängt hat (2, 489), auch die Reihe der: persischen 
Jahre mit Bemerkung des julianischen Datums und der 
Ferie des Neurüz. 

Beim Gebrauch der oben (2, 515) gegebenen Mo- 
natstafel mufs man wissen, ob der Astronom, der ein 
persisches Datum angibt, die Ergänzungstage ans Ende 
des achten oder zwölften Monats setzt. Von Ebn Junis 
gilt das erste. Golius führt nämlich aus ihm eine 
Beobachtung der Schiefe der Ekliptik an, welche ‚im 
„„237sten Jahr des Jezdegird am dritten der fünf am 
‚„‚Abänmäh hangenden Tage” gemacht worden ist‘). 
Die Reduction gibt den 16. December 868 n. Chr. 

Hier ist noch die Frage zu beantworten, mit welcher 
Tagszeit die alten Perser ihren bürgerlichen Tag — 
in ihrer Sprache: AA schebänrüz — angefangen ha- 
ben. Eine bestimmte Angabe findet sich hierüber nicht. 
Da aber Ulug Begh sagt’), dafs die Astronomen 
seines Reichs den Tag mit dem Mittage, due Araber 
und übrigen Mohammedaner mit dem Abend und die 
Nichtaraber mit dem Morgen anfingen, so mufs er bei 
den letztern wol zunächst an die Perser gedacht haben, 
die ihm so nahe waren und in deren Sprache er schrieb. 
Dies ist um so wahrscheinlicher, da sie vor Annahme 
des Islam Anbeter der Sonne waren. Es leidet daher wol 
keinen Zweifel, dafs die alten: Perser ihren bürgerlichen 
Tag, wie Plinius von ihren Nachbarn den Babylo- 
niern versichert (1, 100), inter dugs solis exortus ge- 
nommen haben. 


1) Noten zum Alfergani S. 68. 
"1 Epochae celebr: 8.3. 


524 Technische Chronologie. 


Neben dem bisher beschriebenen beweglichen 
Jahr finden wir bei den Persern seit dem elften Jahr- 
hundert unserer Zeitrechnung ein festes Sonnenjahr 
von ganz ähnlicher Form und gleichen Monatsnamen, 
von welchem, als einer merkwürdigen chronologischen 
Erscheinung; ich hier so ausführlich handeln will, als es 
die mir zu Gebot stehenden Hülfsmittel erlauben 731. 

Chardin sagt in seiner Reise nach Persien ?): 
„Als im Jahr 465 der Hedschra der Sultan Dschelal- 
„eddin gerade am Tage der Frühlingsnachtgleiche zur 
„Regierung kam, so nahmen die Astronomen seines 
„Reichs daher Gelegenheit ihm vorzustellen, dafs die 
vn Vorsehung dies so gefügt habe, damit er den uralten 
„Gebrauch des persischen Volks, den Anfang des Jahrs 
„durch ein Fest zu feiern, wiederherstellen möge. Der 
„König genehmigte den Vorschlag, und seitdem feiert 
„man in Persien den Eintritt der Sonne in den Wid- 
der als ein bürgerliches Fest. Man nennt es Neurizi 
„sultäni, das königliche Neujahr, um es von dem 
„„Neujahrstage des mohammedanischen Jahrs zu unter- 
„scheiden. Die Astronomen begeben sich, prächtig ge- 
„„kleidet, in den königlichen Pallast oder in die Woh- 
„nung des Statthalters ein paar Stunden vor dem Aequi- 
„noctium, um den Augenblick desselben zu beobachten, 
„welches mit dem Astrolabium an einem erhabenen 
„Ort geschieht, und auf ihr gegebenes Zeichen läfst 
„man Artilleriesalyen und eine rauschende Musik er- 


*) Zu diesen zähle ich nicht Ludovici du Four de Lon- 
Suerge Abhandlung De anno Persarum, die sich in seiner 
Sammlung chronologischer Abhandlungen (1,394) findet. Es ist 
eine ziemlich gehaltlose Compilation aus Golius und andern. 


°) Tom. II, p.263 d.n. A. Schon von $.249 an zu vergleichen. 


Perser. 525 


„tönen. Das Fest dauert :gewöhnlich drei Tage, am 
„Hofe acht, und es ist. das einzige, das man aufser 
„den am mohammedanischen Kalender haftenden reli- 
„‚glosen feiert.” 

So weit Chardin. Dafs den Persern der sulta- 
nische Neurüz ein Volksfest sei, versichern mit ihm 
übereinstimmig alle übrigen  Reisebeschreiber. Was aber ` 
das Factum betrifft, das zur Einführung oder Wieder- 
erneuerung dieses Festes Anlafs gegeben haben soll, so 
erscheint es aus dem Grunde zweifelhaft, weil die nach 
dem Sultan Dschelal-eddin benannte Aere erst einige 
Jahre nach seiner Thronbesteigung ihren Anfang ge- 
nommen hat. 

Abu’l-fetah Melek-Schah, Sohn des Alp 
Arslan, von seinen Unterthanen unter dem Namen 
Dschelal-eddaulet we eddin, Glorie des Staats 
und der Religion, proklamirt, war der dritte Sul- 
tan aus der Dynastie der Seldschuken von Iran, 
die von 429 bis 595 der Hedschra über den gröfsten 
Theil des jetzigen Persiens und einige benachbarte Län- 
der geherrscht haben. Seine Staaten reichten von An- 
tiochien bis Urkend in Turkistan. Er gelangte im 
Jahr 465 der Hedschra oder 1072 n. Chr. zur Regie- 
rung, und starb im zwanzigsten Jahr derselben mit ` 
dem Ruhm eines der ausgezeichnetsten Männer des 
Orients, den er mit seinem bis auf diesen Tag von 
den Dichtern und im Munde des Volks gepriesenen 
Vezier Nidam-elmulk theilt‘), 

Die Zeitrechnung, die nach ihm Jl al? táríchi 
dscheläli oder „Mm meliki oder A, sultáni heifst, 


1) S. d’Herbelot Art. Malekschah. 


526 Technische: C hronologie. 


findet sich meine Wissens bei keinem orientalischen 
Schriftsteller ganz erschöpfend dargestellt. Die Um- 
stände ihrer. Einführung ‘und ihres Gebrauchs liegen 
fast ganz im Dunkel. Nur das Technische ergibt sich 
ziemlich vollständig, wenn man zwei von Golius') 
und Hyde?) mitgetheilte Fragmente des Kotb-eddin 
und Schah Choldschi und das von ihr handelnde 
fünfte Kapitel des Ulug Begh mit einander ver- 
gleicht, Das Wesentlichste, was man hier findet, ist 
‚Folgendes. 

Acht Astronomen, unter denen Omar Alcheijam 
auch als Dichter bekannt ist, vereinigten sich unter 
der unmittelbaren Theilnahme des Sultans Dschelal- 
eddin Melek-Schah zur Einführung einer neuen Zeit- 
und Jahrrechnung. Zur Epoche derselben wählten sie 
den 10. Ramadän 474 der Hedschra oder den 15. Adar 
1390 der seleueidischen Aere oder endlich den 19. Fer- 
werdinmäh 448 seit Jezdegird, einen Freitag, d.i. den 
45. März 1079 n. Chr., den Tag des Eintritts der Sonne 
in den Widder, und sie setzten fest, dafs der Neurüz 
allemahl der Tag der Frühlingsnachtgleiche sein solle. 
Die Jahre sind demnach wahre Sonnenjahre. Auch 
die Monate sollten nach der ersten Bestimmung wahre 
Sonnenmonate sein, indem man den Eintritt der Sonne 
in jedes Zeichen, also die Dauer eines jeden Monats, 
astronomisch berechnen wollte. Man fand es aber für 
die Verfertigung der Kalender bequemer, die Monate 
eyklisch zu nehmen, indem man einem jeden 30 Tage 
beilegte und die fünf überschüssigen Tage ans Ende des 


‘) Noten zum Alfergani S. 32. 
?) Hist. relig. vet. Pers. p. 209. 


PERSER. 527 


zwölften Monats setzte. So kommt also die Form der 
Monate mit der der alten persischen überein. ‚Auch 
ihre Namen behielt man ‚bei. Zum Unterschiede fügt 
man denselben die Wörter FEB kadim, alt, und > 
dscheläli bei, z. B. Ferwerdinmahi kadim und dsche- 
láli. Von vier zu vier Jahren werden“ sechs: Ergän- 
zungstage gerechnet. Da aber der Ueberschufs des Son- 
nenjahrs über 365 Tage keinen vollen Vierteltag. aus- 
macht, so läfst man die Einschaltung, wenn sie eini- 
gemahl hinter einander auf das vierte Jahr getroffen 
ist, einmahl auf das fünfte fallen. 

Bei dieser Notiz drängen sich sogleich einem je- 
den, der sie aufmerksam erwägt, folgende Fragen auf: 
1) was gab Veranlassung, gerade das Jahr 1079 unse- 
rer Zeitrechnung, das siebente von Melek-Schah’s Re- 
gierung, zur Epoche einer nach ihm zu benennenden 
Aere zu machen? 2) Auf welche Weise hat man den 
Anfang des Jahrs bestimmt, durch eine feste Schalt- 
methode, oder durch jedesmahlige Berechnung der 
Frühlingsnachtgleiche? 3) Welcher Gebrauch ist von 
der ganzen Zeitrechnung gemacht worden? 

= Die erste Frage beantworten folgende Worte des 
Schah Choldschi: ‚‚Zur Epoche oder zum 1. Fer- 
„werdinmähi dscheläli des ersten Jahrs dieser Zeit- 
„rechnung hat man einen Tag gewählt, mit dessen 
„Anfang die Sonne zum Frühlingspunkt gelangt ist, 
„und dieser Tag war der 10.Ramadän” ') u.s. w. Man 


1) Im Text steht, wie die Vergleichung mit den übrigen Datis 
zeigt, mg der 9. Ramadän, es sei denn, dafs Schah Choldschi, 
gegen die Gewohnheit der orientalischen Astronomen, die Epoche 
der Hedschra nicht auf den 15ten, sondern auf den 16. Julius 622 
gesetzt hat (2, 484). 


528 Technische Chronologie. 


sieht also, dafs die Epoche der dschelalischen Aere durch 
kein historisches, sondern durch ein rein astronomisches 
Factum "bestimmt worden ist. Wie man den Augen- 
blick der Frühlingsnachtgleiche gefunden hat, ob durch 
Beobachtung oder Rechnung, wissen wir nicht; ver- 
muthlich auf letzterem Wege. Dem sei wie ihm wolle, 
gewifs ist es, dafs sie sich im Jahr 1079 zu Ispahan, 
der Residenz der seldschukischen Sultane, zu der Tages- 
zeit ereignet hat, die dem Schah Choldschi höchst 
wahrscheinlich für den Anfang des bürgerlichen Tages 
der Perser galt (2, 523). Ich finde nämlich nach den 
delambreschen Sonnentafeln, dafs sie unter dem Meri- 
dian dieser Stadt, 3 Stunden 18 Minuten östlich von Pa- 
ris‘), am 15. März um 6 U. 31’ Morgens mittlerer Zeit, 
also bald nach Aufgang der Sonne, eingetreten ist. 
Nach Ulug Begh haben einige die Aere um drei 
Jahre früher, nämlich mit dem 5. Schabän des Jahrs 468 
der Hedschra oder dem 13. März 1076, angefangen. Er 
verwirft aber diese Bestimmung, und mit Recht; denn 
die Frühlingsnachtgleiche, von welcher der Anfang der 
Aere, so wie aller ihrer Jahre, abhängt, traf 1076 nicht 
auf den A3ten, sondern auf den 14. März. Diese auf- 
fallende Verschiedenheit zu erklären, dient eine Stelle 
der Annalen des ’Abu’lfeda, wo es beim Jahr 467 
der Hedschra heifst ?): ‚‚In diesem Jahr setzten Melek- 
„Schah und Nidam-elmulk mit Zuziehung meh- 
„‚rerer Astronomen den Neurüz auf den Eintritt der 


*) Nach John Macdonald Kinneir's Geographical me- 
moir of the Persian Empire (London 18143) liegt Ispahan 51° 
50’ östlich von Greenwich, was den obigen Zeitunterschied gibt. 


2) Tom. III. p. 236. 


Perser. 529 


„Sonne in den Widder, da er vorher der Mitte der 
‚„‚Fische entsprochen hatte. In eben diesem Jahr grün- 
‚„„dete der Sultan mit grofsen Kosten die Sternwarte), 
„bei deren Einrichtung er mehrere geschickte Männer, 
„unter andern den Ibrahim Alcheijam, den Abu 
„Modaffer Isfarani (vielleicht Isfahani) und Mai- 
„mun Ben Nadschib aus Waset zu Rathe gezogen 
„hatte. Sie bestand bis zum Tode des Sultans im 
„Jahr 485, wo sie einging.” Man ersieht hieraus, 
dafs, während einige die Aere im Jahr 471 begannen, 
wo die Sonne bald nach ihrem Aufgange in den Wid- 
der trat, andere ihre Epoche ein paar Jahre zurück- 
setzten, nämlich bis zur Vollendung der von Melek- 
Schah errichteten Sternwarte. Offenbar ist die erste 
Bestimmungsart dem Geist der ganzen Zeitrechnung an- 
gemessener, daher sie auch die allgemeinere geworden 
ist. Statt des Jahrs 468 beim Ulug Begh nennt hier 
Abu’lfeda und mit ihm Ebn Schonah bei d’Her- 
belot?) das Jahr 467, ob durch einen Irrthum, oder 
ob es gar dreierlei Bestimmungen des Epochenjahrs gab, 
läfst sich nicht entscheiden. Vielleicht fand die Ver- 
sammlung der Astronomen im Jahr 467 Statt, in Folge 
deren der Neurüz erst 468 auf den Eintritt der Sonne 
in den Widder gesetzt werden sollte, wofür man nach- 
her aus astronomischen Gründen das Jahr 474 nahm. 
Dafs der altpersische Neurûz keinesweges immer auf der 
Mitte der Fische haftete, wie es Abu’Ifeda anzudeuten 
scheint, sondern nur gerade zur Zeit der Einführung 


‘) Für vue scheint 2,» gelesen werden zu müssen. 
?) Art. Moctadi. 
II. [34] 


530 'echnische Chronologie. 


des dschelalischen Jahrs, bedarf kaum einer Erinnerung. 
Das bewegliche persische Jahr fing damals mit dem 
25. Februar an. 

Was zweitens den Punkt der Einschaltung be- 
trifft, so läfst sich wol nach der Art, wie sich Kotb- 
eddin, Schah Choldschi und Ulug Begh darüber 
äufsern, nicht bezweifeln, dafs der Anfang des Jahrs ur- 
sprünglich cyklisch, nicht astronomisch, bestimmt wor- 
den ist. Der erste sagt: „‚Man ist darin übereinge- 
„kommen, dafs die Einschaltung eines Tages, wenn sie 
„‚sieben oder achtmahl hintereinander im vierten Jahr 
„Statt gefunden, einmahl auf das fünfte treffen soll.” 
Heifst dies, man hat erst siebenmahl hintereinander 
nach vier und dann einmahl nach fünf, ferner acht- 
mahl hintereinander nach vier und dann einmahl wie- 
der nach fünf Jahren, und so abwechselnd, also in 
70 Jahren 17 Tage eingeschaltet, so wird, die mittlere 
Länge des Sonnenjahrs zu 365 Tagen 5 St. 48’ 48” an- 
genommen, in 1575 Jahren ein Tag zu viel gerechnet. 
Schah Choldschi drückt sich eben so aus. Ulug 
Begh dagegen spricht von einer sechs oder siebenmahl 
nach vier Jahren zu wiederhohlenden Einschaltung, wor- 
aus unter derselben Voraussetzung folgen würde, dafs 
man alle 62. Jahre 15 Tage eingeschaltet hätte, was in 
3487 Jahren einen Tag zu wenig gibt. Man sieht 
also, dafs schon in dieser Hinsicht die gregorianische 
Schaltmethode, die erst in 3600 Jahren um einen Tag 
vom Himmel abweicht (2, 305), der dschelalischen vor- 
‚zuziehen ist, ihrer gröfsern Einfachheit nicht zu geden- 
ken. Ich kann daher in Gatterer’s Bewunderung 
des dschelalischen Jahrs nicht einstimmen. „Es ist 


PERSER. 531 


„dies,” sagt er‘), ‚das beste bürgerliche Sonnenjahr 
„unter allen, die je vorhanden gewesen sind. Zwar ist 
„es, astronomisch angeschlagen, um einige Sekunden 
„länger, als das tropische Jahr nach der Angabe unse- 
„rer heutigen Astronomen ; aber bürgerlich angewandt 
„ist es ohne allen Fehler. Von der julianischen Jahr- 
„form ist es in der Einschaltungsart himmelweit ver- 
„schieden; denn nicht immer, wie bei uns, wird der 
‚„‚Schalttag alle vier Jahre beigefügt, sondern wenn 
„man sechs oder siebenmahl die Einschaltung in je- 
— dem vierten Jahr vorgenommen hat, so wird sie nach- 
„her einmahl auf das fünfte verlegt. Also bleibt der 
„, Neurus beständig auf der Frühlingsnachtgleiche ste- 
„hen, auf welche zuerst der Anfang dieses herrlichen 
‚„‚Sonnenjahrs gesetzt worden ist. Welche Erscheinung! 
„Mitten in Asien, in dem Reiche der seldschukischen 
„Türken, ist schon ein halbes Jahrtausend vor Gre- 
„gor XIII ein besseres Sonnenjahr, als unser gregoria- 


„nisches ist, eingeführt worden. " 

Ohne meine Erinnerung sieht ein jeder, der über 
das Wesen einer guten bürgerlichen Zeitrechnung nach- 
gedacht hat, wie wenig dieses Lob der dschelalischen 
Schaltmethode begründet ist. Sie ist so verwickelt und 
auf eine Reihe Jahre vor- und rückwärts so schwer an- 
zuwenden, dafs man ihr gewifs bald die astronomische 
Berechnung des Jahranfangs vorgezogen haben wird. 
Geschah dies, so hatte man eine Zeitrechnung, die mit 
der französisch-republikanischen in der Jahrform, sa 
wie in der Besiimmungsart des Neujahrstages, völlig 
übereinkam, und blofs darin von ihr abwich, dafs man 


1) Abrifs der Chronologie S. 240. 
[34°] 


532 Technische Chronologie. 


in Persien das Jahr mit der Frühlings-, in Frankreich 
hingegen mit der Herbstnachtgleiche anfing (2, 468). 

Ulug Begh gibt eine Anleitung zu einer solchen 
Berechnung, die hier erklärt zu werden verdient. Er 
nimmt die mittlere Länge des dschelalischen Jahrs zu 
365 Tagen und 1471 3377 77° 327° Sexagesimalthei- 
len, d.i. zu 365 Tagen 5 St. 49 und etwa 15” an, und 
entwirft hiernach folgende Tafel der in ganzen dsche- 
lalischen Jahren enthaltenen Tage und Theilen von 
Tagen '): 


Jahre. | Tage. Jahre. Tage. 

1 365, 243 60 | 21914, 552 

2 730, 485 70 | 25566, 977 

3 1095, 728 80 | 29219, 403 

A 1460, 970 90 | 32871, 828 
5 1826,243| 100 | 36524, 253 
6 2191,455| 200 | 73048, 507 |) 
7 2556, 698| 300 109572, 760 

8 2921, 940 | 400 1146097, 014 

9 3287,183| 500 |14182621, 267 

| 10 | 3652,425| 600 |219145, 521| 
j| 20 7304,851| 700 |255669, 774| 
30 |10957,276| 800 |292194, 028 

| 40  |14609, 701 | 900 1328718, 281 
50 |18262, 127| 1000 1365242, 535 


1) Ich habe die Sexagesimaltheile auf die uns geläufigern De- 
cimaltheile reducirt, von denen drei Stellen zu gegenwärtigem 
Behuf vollkommen genügen. 


PERSER: 533 


Soll nun cin Datum, sei es der seleucidischen , christ- 
lichen, arabischen oder jezdegirdischen Zeitrechnung, 
auf die dschelalische gebracht werden, so berechne man 
die bis auf das gegebene Datum einschliefslich verflos- 
senen Tage der zugehörigen Aere, ziehe davon die zwi- 
schen den Epochen beider Aeren liegenden Tage ab, 
und verwandele den Rest mit Hülfe vorstehender Tafel 
in Jahre und Monate, letztere zu 30 Tagen gerechnet. 
Die übrig bleibenden Tage mit dem Deeimalbruch, der 
noch für einen ganzen Tag zu nehmen ist, geben dann 
den laufenden Tag des laufenden Monats der dschelali- 
schen Aere. Ihre Epoche ist der 15. März 1079 n. Chr. 
Sie fängt also später an als 

die seleucidische um 507497 Tage, 

die christliche - 393812 - 

die arabische - 166797 - 

die jezdegirdische - 163173 - 
Es sei z.B. der heutige 17. August neuen oder 5. Au- 
gust alten Stils unsers 1825sten Jahrs auf die dschela- 
lische Zeitrechnung zu bringen. Man dividire 1824, 
die Zahl der verflossenen Jahre, durch 4, so erhält 
man zum Quotienten 456. Diesen Quotienten, der die 
Zahl der abgelaufenen julianischen Schaltperioden be- 
zeichnet, multiplicire man mit 1461 und addire zum 
Produkt die bis zum 5. August einschliefslich abgelau- 
fenen 217 Tage des Jahrs 1825. Von der Summe, 
welche 666433 Tage beträgt, ziehe man das Epochen- 
intervall 395812 ab, so bleiben 272621 Tage zu redu- 
ciren übrig. Dies geschieht nach der Tafel also: 


534 Technische Chronologie. 


272621 Tage 
255669, 774 = 700 Jahre 


16951, 226 
14609, 701 = 40 Jahre 
2341, 525 mas 
2191, 455 = - 6. Jahre 
150, 070 
150 = 5 Monate. 
0, 070 


Man findet also 746 Jahre 5 Monate und einen Tag, 
also den 1. Schahrir des 747sten Jahrs. 

Diese Rechnung kann, wie Ulug Begh bemerkt, 
um einen Tag schwanken. Hat man daher durch sie 
das dschelalische Datum vorläufig bestimmt, so mufs 
man, um es genau zu erhalten, für den Tag, auf den 
der zurückgerechnete 1. Ferwerdinmäh trifft, den Ort 
der Sonne suchen, und wenn sich dann ergibt, dafs 
sie nicht an demselben Tage, sondern am vorhergehen- 
den oder nachfolgenden, in den Widder getreten ist, 
so hat man dem gemäfs das erhaltene Datum zu be- 
richtigen. Im vorliegenden Fall, wo der 1. Schahrir- 
mäh dem 17. August n.St. entsprechen soll, findet sich 
für den 1. Ferwerdinmäh der 20. März, und es ist nun 
die Frage, ob dieser Tag als Neurüz des dschelalischen 
Jahrs beizubehalten ist oder nicht. Es kommt hier 
alles auf den Terminus a quo des Neurüz an. Dieser 
ist nach Ulug Begh’s und Schah Choldschi’s Ver- 
sicherung ') von Melek-Schah’s Astronomen also fest- 


‘) Letzterer drückt sich also aus: jp) sio „la = Joi 
bsf 3» O j hi wa 2 A m) A8 cl AU, 
w, wë, initium weris et neuruz sultanei dies est, 


Perser. 535 


gestellt worden, dafs allemahıl derjenige bürgerliche Tag, 
dessen Mittag dem Eintritt der Sonne in den Widder 
zunächst folgt, für den Neurüz genommen werden soll. 
Nun hat die Sonne in diesem Jahr unter dem Meridian 
von Ispahan den Widder am 21. März um 0 U. 41 
Morg. w. Z. erreicht; es ist also der 21. März der Neu- 
růz und der 17. August’der 30. Mordädmäh des Jahrs 747 
der dschelalischen Aere. Nach der altpersischen Zeitrech- 
nung erhält man für den 17. August 1825 den 19. As- 
fendärmedmäh des Jahrs 1194 seit Jezdegird. 

Soll umgekehrt ein Tag der dschelalischen Aere auf 
eine der vier obgedachten Zeitrechnungen reducirt wer- 
den, so geht man, wie Ulug Begh richtig bemerkt, 
dabei nur dann ganz sicher, wenn zugleich der Wochen- 
tag gegeben ist. Denn hat man die Tagsumme der 
dschelalischen Aere vermittelst der Tafel gefunden, so 
kann solche um einen Tag, schwanken. Man prüft sie 
dann durch die gegebene Ferie. Die Epoche der Aere 
ist ein Freitag. Dividirt man also die Tagsumme durch 7, 
so gehören 

zu den Resten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 0 

die Ferien 6, 7, 1, 2,3, 4,5 

oder 9, P, Gef dx Se % 
Weicht nun die so gefundene Ferie von der gegebenen 
um einen Tag ab, so mufs man zuvörderst die Tag- 
summe berichtigen, ehe man weiter rechnet. Auch für 
diesen Fall stehe hier ein Exempel. Welchem Tage 
unserer Zeitrechnung entspricht der 1. Ferwerdinmähi 


in cuius meridie sol in arietem ingressus est, nicht, 
wie Hyde p.244 überseizt, ingreditur, was einen fal- 
schen Sinn gibt. 


536 Technische Chronologie. 


dscheläli des Jahrs 609, ein Freitag? Nach der Ta- 
fel sind 
600 Jahre = 219145, 521 Tage 

8 — mer 20041. 040 - 

Summe = 222067, 461 Tage. 
Wird der Decimalbruch für einen ganzen Tag genom- 
men und noch ein Tag für das beginnende 609te Jahr 
gerechnet, so hat man die Tagsumme 222069, welche 
sich bei der Prüfung durch die Ferie richtig bewährt. 
Addirt man nun das Epochenintervall 395812, so erge- 
ben sich in Allem 615881 seit Anfang unserer Aere 
verflossene Tage, welche reducirt den 11. März alten 
oder 21. März neuen Stils des Jahrs 1687 geben. 

Was endlich noch den Gebrauch anlangt, der 
von der dschelalischen Zeitrechnung gemacht worden 
ist, so wissen wir davon wenig bestimmtes. Ich zwei- 
fele indessen nicht, ob ich gleich kein ausdrückliches 
Zeugnifs dafür beibringen kann, dafs man sich ihrer 
während der Herrschaft der seldschukischen Sultane bei 
Erhebung der Staatsgefälle und andern von den Zeiten 
des Sonnenjahrs abhangenden Geschäften neben der ara- 
bischen Zeitrechnung wirklich bedient hat‘). Bei den 


‘) Hadschi Chalfa läfst dies ahnen, wenn er sich in der 
Einleitung zu seinen chronologischen Tafeln, wo er von 
verschiedenen Zeitrechnungen, und unter diesen auch von der 
dschelalischen kurz handelt, folgendermafsen ausdrückt: ,,Acht 
„der vortrefllichsten Männer ihrer Zeit, unter andern Omar 
„Cheijam und Abderrahman Chazim, stellten dem Sultan 
„Dschelal-eddin Melek-Schah vor, dafs, wenn man von 
„der bei der persischen Zeitrechnung gebräuchlichen Vernach- 
»„lässigung des Schalttages abgehen und dagegen den griechi- 
„schen (julianischen) gebrauchen wollte, dies für die Einnah- 
„men der Steuereinnehmer und für den Landesschatz von gröfs- 


Perser. 537 


häufigen Staatsumwälzungen, wodurch Persien seitdem 
erschüttert worden ist, mag sie zwar bald aufgehört 
haben, die öffentlichen Verhandlungen zu leiten; da 
man aber fortfuhr, den Neurüz zu feiern, so konnte 
sie nie ganz unter dem Volke erlöschen, zumahl da 
man bei dem Gebrauch der durch alle Jahrszeiten wan- 
dernden arabischen Monate das Bedürfnifs, sich nach 
der Sonne zu orientiren, lebhaft fühlen mufste. Und 
wirklich treffen wir sie, wenn auch nicht bei den Ge- 
schichtschreibern, doch bei den Dichtern und andern 
Volksschriftstellern der Perser nicht selten an. Wenn 
z.B. Sadi in seinem Gulistan die Idee der schönsten 
Jahrszeit bei seinen Lesern mit wenig Worten wek- 
ken will, so sagt er, es war der erste Tag des Ardbe- 
heschtmähi dscheläli '). Auch erscheinen im Morgen- 
lande fortwährend Kalender, welche die dschelalischen 
und syrischen Sonnenmonate mit den arabischen Mond- 
monaten vergleichen und zeigen, in welchem Verhält- 
nifs die letztern, nach denen man im gemeinen Leben 
gewöhnlich datirt, zu den Jahrszeiten stehen. 

Ein solcher Kalender ist es, den Beck unter dem 
Titel Ephemerides Persarum herausgegeben hat (2, 507). 
Es sind darin die dschelalischen, syrischen, arabischen, 
jezdegirdischen und koptischen Monate neben einander 
gestellt, doch so, dafs die ersten die Hauptrolle spie- 
len; denn es ist eigentlich ein vollständig durchgeführ- 
ter dschelalischer Kalender auf das 609te Jahr der Aere, 


„tem Nutzen sein werde.” $.Von Diez Denkwürdigkeiten 
von Asien Th. Il. S. 395. 

1) Vorrede $.13 der londner Ausgabe, $.22 der des Gen- 
tius. Die Notiz, die dieser Herausgeber S. 547 vom dschelali- 
schen Jahr gibt, enthält verschiedenes Unrichtige. 


538 Technische Chronologie. 


vom 11. März a. St. 1687 bis dahin 1688. Nicht durch- 
gängig ist der Verfasser den von den orientalischen Astro- 
nomen angenommenen chronologischen Principien getreu 
geblieben. Den Neurüz oder 1. Ferwerdinmäh hat er, 
wie wir gesehen haben richtig, auf den 11. Adar oder 
März gesetzt; aber der 14. Adar ist mit dem 7. Dsche- 
mädi el-awwel des Jahrs 1098 der Hedschra verglichen, 
da ihm doch nach der cyklischen Theorie der Ste ent- 
sprach. Mit dem 1. Moharrem kommt wieder alles ins 
Geleise, indem das gedachte Jahr, das achtzehnte des 
arabischen Schalteirkels, zum Gemeinjahr gemacht wird. 
Dem 609ten dschelalischen Jahr sind sechs Ergänzungs- 
tage statt fünf gegeben worden, wodurch der Anfang 
des 610ten auf den zweiten Mittag nach der Br 


nachtgleiche geschoben wird. 
Greaves gibt in seiner oben (2, 489) gedachten 


Vergleichungstafel der orientalischen Aeren auch die 
dschelalischen Jahre in einer Columne mit der Ueber- 
schrift: Anni Epochae Gelalaeae solares ab aequinoctio 
verno, sive a meridie proxime sequenti ingressum so- 
lis in arietem in horizonte Chowarezmiorum. 
Die letzten Worte beruhen auf einem Irrthum. Er 
batté etwas von einem „Slän,te> 5o) si neurüzi cho- 
wärezmschähi gehört, den er mit dem neurizi sultáni 
verwechselt. Jener trat neunzehn Tage später ein als 
dieser. Hyde sagt‘), er habe einen zu Constantinopel 
verfertigten Kalender vor sich, worin beim 19. Ferwer- 
dinmähi dscheläli angemerkt stehe: neurdzi chowdrezm- 
schähi. Eben dies findet sich an eben diesem Tage 
in den Kalendern bei Beck und Welsch. Ueber 


2) S. 211. 


Perser. 539 


diesem Neurüz ruht ein tiefes Dunkel. Offenbar hat er 
seinen Namen von einem der Sultane aus der Dynastie 
von Chowarezm oder Charezm. Es ist dies eine 
bekannte Proyinz, bei den Griechen Xwgaruin genannt, 
in Osten des kaspischen Meers zu beiden Seiten des 
Oxus, welche während des zwölften und der ersten 
Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts unserer Zeitrech- 
nung ihre unabhängigen Regenten gehabt hat. Von 
einem derselben hat jener Neurüz ohne Zweifel seinen 
Namen. Was zu seiner Einführung Anlafs gegeben, 
und ob er mit einer eigenen Aere zusammengehangen 
hat, finde ich nirgends bemerkt. 

Um kurz zusammenzufassen, was ich bisher über 
die Zeitrechnung der Perser gesagt habe, so treffen wir 
bei ihnen aufser dem arabischen Mondjahr, das sie mit 
allen Mohammedanern gemein haben, ein zwiefaches 
Sonnenjahr an, ein bewegliches, das allmählig alle 
Jahrszeiten durchläuft, und ein festes, dessen Anfang 
auf der Frühlingsnachtgleiche haftet. Das feste, ist im 
elften Jahrhundert unserer Zeitrechnung durch eine der 
iulianischen ähnliche Einschaltung aus dem beweglichen 
entstanden, mit dem es übrigens ganz übereinkommt ; 
das bewegliche finden wir von den arabischen Astrono- 
men schon seit dem neunten Jahrhundert gebraucht. 
Unmöglich haben es diese erst gebildet. Die eigen- 
thümlichen Namen seiner Monate und Monatstage, und 
die eigenthümliche nach einem Sassaniden benannte 
Aere, an die es geknüpft ist, zeigen allein schon, wenn 
es auch keine andere Beweise für seine frühere Existenz 
gäbe, dafs es sich aus der Zeit vor Einführung des 
Islams herschreibt, wo es ein bürgerliches gewesen 
sein mufs. 


540 Technische C hronologie. 


Aus den oben (2,515) angeführten Worten des 
Curtius scheint zu folgen, dafs es schon zu Alexan- 
der’s Zeit im Gebrauch war. Allein wenn die alten 
Perser auch wirklich kein Jahr gerade von 365 Tagen, 
sondern ein durch irgend eine Einschaltung fixirtes hat- 
ten, so würde darum die Zahl der Jünglinge, die im 
Heer des Darius den Magiern folgten, wol eben so we- 
nig eine andere gewesen sein, als die Art, wie sich der 
Geschichtschreiber ausdrückt. 

Und in der That hat sich unter den mohamme- 
danischen Persern die Tradition erhalten, dafs ihre Vor- 
fahren zu der Zeit, wo sie sich noch zur Religion des 
Zoroaster bekannten, ein festes Sonnenjahr von 
einer besondern Einrichtung gehabt haben. 

Aus religiosen Grundsätzen, sagt Nidam-eddin 
bei Golius‘), mieden die Perser im Heidenthum, 
einen einzelnen Tag einzuschalten. Den Grund gibt 
Mesudi an. Sie unterschieden die Tage in glückliche 
und unglückliche, und scheuten sich durch Einschaltung 
eines einzelnen die letztern an die Stelle der ersiern zu 
schieben. Auch stand nach Kotb-eddin ein jeder Tag 
unter dem Schutz eines besondern an ihm verehrten Ge- 
nius, dergestalt, dafs man die ganze Oekonomie des Ge- 
setzes zu verwirren geglaubt haben würde, wenn man 
einen Tag aufser der Ordnung eingeschaltet hätte. Und 
doch sollte das Jahr fixirt werden, weil die meisten Feste 
an bestimmte Jahrszeiten geknüpft waren. Wie man 
sich geholfen, lehren uns eben diese Schriftsteller und 


1) Anmerk. zum Alfergani S.27ff., wo auch die angezo- 
genen Stellen des Mesudi und Kotb-eddin, den er gewöhnlich 
Philosophus Schirasita nennt, vorkommen. 


Perser. 541 


Schah Choldschi'). Das Jahr, sagen sie, war ganz 
von der Beschaffenheit, wie wir es bei den orientali- 
schen Astronomen gebraucht finden, ein bewegliches 
Sonnenjahr von 365 Tagen, dessen Anfang dem des 
festen mit jedem vierten Jahr um einen Tag voreilte. 
Man schaltete daher alle 120 Jahre einen Monat von 
dreifsig Tagen ein, wodurch man den Neurüz immer 
zu demselben Tage des Sonnenjahrs zurückführte, von 
welchem er ursprünglich ausgegangen war, so dafs 120 
persische Jahre ihrer Dauer nach mit eben so vielen 
julianischen übereinstimmten. Der Schaltmonat rückte 
jedesmahl um einen Monat vorwärts, so dafs er jetzt 
zwischen den ersten und zweiten, nach 120 Jahren zwi- 
schen den zweiten und dritten u.s. w. eingeschoben 
wurde, wo er dann allemahl den Namen desjenigen 
Monats erhielt, dem er zunächst folgte. Er durchlief 
mithin in 12 mahl 120 oder 1440 Jahren das ganze per- 
sische Jahr. Die Ergänzungstage wurden immer dem 
Schaltmonat angehängt, und folgten in den Gemeinjah- 
ren demjenigen Monat, von welchem der letzte einge- 
schaltete seinen Namen erhalten hatte. 

Diese Schaltmethode bestand, wie jene Schrifistel- 
ler versichern, bis zum Untergange des Reichs der 
Sassaniden. Als der letzte derselben, Jezdegird, 
den Thron bestieg, war die Reihe des Einschaltens an 
den Abänmäh gekommen, mit dem nun die Ergän- 
zungstage verbunden blieben; denn die Zeitrechnung 
hörte bald nachher auf, eine bürgerliche zu sein, und 
niemand dachte weiter an die Einschaltung, welche 
die Astronomen selbst absichtlich vernächlässigt haben 


‘) Hyde S. 203. 


542 Technische Chronologie. 


mögen, um das persische Jahr mit dem von Pto- 
lemäus gebrauchten ägyptischen übereinstimmig zu 
machen. 

Nach dieser Darstellung hatten also die Perser vor 
Jezdegird eine zwiefache Schaltperiode, eine kleinere 
von 120 und eine grofse von 1440 Jahren. Letztere 
heifst beim Kotb-eddin und Schah Choldschi 
ums p9 dewr el-kebs, Schalteyclus. Der erstern 
gibt Scaliger den persischen Namen | äs? SW '), oder, 
wie er hätte.schreiben sollen, „lu Ja sáli chodaji, 
das göttliche Jahr, -welchen Ausdruck jedoch Hyde 
in keinem orientalischen Buche gefunden haben will. 
Nach dem Ferhenk-dschihangiri des Fachr-eddin 
wurde der Schaltmonat & pr? bihterek, der bessere, 
genannt. Man glaubte, dafs er dem Könige, auf dessen 
Regierung er fiel, Glück und Auszeichnung bringe ?). 

Der Abänmäh ist. der achte persische Monat. Hatte 
also der Schaltmonat seine Wanderung durch das per- 
sische Jahr mit dem ersten Monat angefangen, und sie 
nach obigem Princip regelmäfsig fortgesetzt, so waren, 
als er bis zum Abänmäh vorgerückt war, seit dem An- 
fange des grofsen Schalteyclus 8 mahl 120 oder 960 Jahre 
verflossen, wie dies auch Kotb-eddin ausdrücklich be- 
merkt. Nimmt man nun an, dafs gerade mit Jezde- 
gird’s Regierungsantritt im Jahr 632 n. Chr. die achte 
kleinere Schaltperiode zu Ende lief, so traf der Anfang 
der grofsen auf das Jahr 329 v. Chr., wo Alexander 
nach Darius Ermordung und Bessus Hinrichtung so 
eben zum ruhigen Besitz von Persien gelangt war. 


‘) Emend. temp. 1. III. p.208 und 293. 
?) Hyde S. 207. 


PERSER: 543 


Fréret ist daher in seiner Abhandlung Sur P’ancienne 
année des Perses *) geneigt, dieses Anfangsjahr des Cy- 
clus als die époque précise du règne légitime et reconnu 
d’ Alexandre sur la Perse anzusehen. 

Allein nicht’ zu gedenken, dafs aus Kotb-eddin’s 
und Schah Choldschi’s Worten mit Sicherheit nichts 
weiter zu folgern ist, als dafs der Schaltmonat bis zum 
Abänmäh vorgerückt war, als die persische Zeitrechnung 
im bürgerlichen Gebrauch erlosch, ohne gerade mit 
Jezdegird’s Regierungsantritt selbst dies Ziel erreicht 
zu haben ?), was ist auf das Zeugnifs von. Schriftstel- 
lern unsers vierzehnten und funfzehnten Jahrhunderts 
zu bauen, wenn von so entfernten Zeiten die Rede ist, 
von denen sich schwerlich etwas mehr als eine dunkle 
Tradition zu ihnen fortgepflanzt hatte? 


1) Mém. de l’Academie des Inscriptions. Tom. XVI, p. 233 f. 

2) Der Kenner des Arabischen und Persischen urtheile hier- 
über selbst. Kotb-eddin äufsert sich also: zu sam Us 
N béi ci Zei 
ell And pya Bin mb an Sall, A „Als sich die Jahr- 
„rechnung mit Jezdegird Ben-Schehrijar Ben-Kesra er- 
„neute, war der Schaltmonat bereits zum Abänmäh vorgerückt, 
„so dafs 960 Jahre von der Schaltperiode verflossen waren.” 
Beim Schah Choldschi heifst es: >; rien Ai ob; g 
E. deg. ën pE Sola Er 
De daw, slbh us“ uaga Ai Zei sol ur „Zur 
„Zeit als die Regierung an Jezdegird Ben-Scherijar Ben- 
„Kesra, den letzten König von Persien, gelangt war, hatte es 
„sich so getroffen, dafs die Reihe des Einschaltens an den 
„„Abänmäh gekommen war.” Die letzte Stelle ist etwas ent- 
scheidender, als die erste, beweiset aber doch auch nicht mit 
völliger Bestimmtheit, dafs Jezdegird gerade im Schaltjahr den 
Thron bestiegen hat, als worauf die ganze Bündigkeit von Fré- 
ret’s Schlüssen beruht. 


544 ` Technische : Chronologie. 


Fréret geht in seinen Schlüssen noch weiter. Da 
nämlich Kotb-eddin und andere den König Dschem- 
schid zum Urheber der persischen Jahrform machen, 
was nichts weiter sagen soll, als dafs sie uralt ist — 
denn der fabelhafte Dschemschid ist für die Perser 
ein Numa Pompilius —, so nimmt er daher Gele- 
genheit, mit der Einführung der persischen Schaltein- 
richtung noch eine ganze Periode von 1440 Jahren 
weiter zurück zu gehen und sie ins Jahr 1769 v. Chr. 
zu setzen, ohne zu fühlen, wie unwahrscheinlich es sei, 
dafs in einer so entfernten Zeit schon das dieser Schalt- 
periode wesentlich zum Grunde liegende julianische Jahr 
bekannt gewesen sein, und einerlei Jahrform und Schalt- 
methode sich dritthalb tausend Jahre lang, so viele Re- 
volutionen des persischen Reichs hindurch, unverändert 
und in ununterbrochen regelmäfsigem Gebrauch erhal- 
ten haben soll. 

Ich gestehe, dafs Kotb-eddin’s und Schah Chol- 
dschi’s Darstellung des altpersischen Jahrs unüberwind- 
liche Schwierigkeiten für mich hat. Die Epoche der 
jezdegirdischen Aere trifft auf den Junius. War also 
‚ der Ferwerdinmäh der erste Monat des festen, erst seit 
Jezdegird beweglich gewordenen, persischen Jahrs, 
so fiel der Neurüz auf den Sommer. Es deutet aber 
alles darauf hin, dafs das Neujahrsfest nicht blofs seit 
Dschelal-eddin Melek-Schah, sondern seit der 
ältesten Zeit um die Frühlingsnachtgleiche gefeiert wor- 
den ist. Ich citire zuerst den Artikel Neurüz aus 
d’Herbelot, der wenigstens in so fern Aufmerksam- 
keit verdient, als er zeigt, was die Tradition im Orient 
über diesen Punkt sagte „N eurüz heifst bei den Per- 
„Sern der erste Tag des Jahrs, sowohl im alten Kalen- 


PERSER. 545 


der, dem jezdegirdischen, als im neuen, dem dschelali- 
„schen. Die persischen Schriftsteller berichten, Dehem- 
„schid, ein König ihrer ältesten Dynastie, der Pischda- 
— dier, habe die Feier des Neurüz angeordnet, welche 
„noch bis jetzt bei den Persern gebräuchlich ist, ob 
„sie gleich Mohammedaner sind und sich als solche 
‚„„des aräbischen Mondjahrs bedienen müssen. Dieser 
„erste Tag wurde auf den Anfang des Frühlings, den 
„, Eintritt der Sonne in den Widder, fixirt, daher man 
„ihn auch öfters \u> ;,,.5 neurizi hamal, den Neu- 
„rüz des Widders, nennt, um ihn von dem e ai 
EE neurizi mizdn, dem Neurüz der Wage, zu 
„unterscheiden. Nach eben jenen Schriftstellern soll 
„nämlich Feridun, aus derselben Dynastie, das Fest 
lä Mihrgán angeordnet und es auf den Eintritt 
„der Sonne in die Wage gesetzt haben.” 

Beweisender als das Zeugnifs der persischen Ge- 
schichtschreiber ist das der heiligen Bücher der Par- 
sen, die unstreitig in eine ungleich frühere Periode 
gehören, wenn man sie auch in ihrer gegenwärtigen 
Gestalt nicht dem Zoroaster selbst beizulegen geneigt 
sein wird. Nach diesen beziehen sich die altpersischen 
Feste sämmtlich auf gewisse grofse Begebenheiten und 
Erscheinungen»in der Natur und Schöpfung, die durch 
die verschiedenen Jahrszeiten angedeutet werden. Die 
heiligsten von allen sind Neurüz und Mihrgän oder 
die Mithrafeier; jenes ist ein Frühlings-, dieses ein 


Herbstfest ‘). 


1) S. Kurze Darstellung des Lehrbegriffs der alten 
Perser und ihres heiligen Dienstes. Zend-Avesta der 
deutschen Ausgabe Th. I. S. 50. 

ee [35] 


546 Technische Chronologie. 


Ueberdies scheint der Grundsatz, nach welchem 
die Religion Zoroaster’s nicht die Einschaltung eines 
einzelnen Tages erlaubt haben soll, eben so nothwendig 
auf die Einschaltung eines Monats angewendet werden zu 
müssen. Dieser Meinung sind auch die Desturs oder 
parsischen Gelehrten in Kerman in einem von Anque- 
til‘) bekannt gemachten Schreiben an die Desturs in 
Surate, datirt vom Tage Bâd des Abänmäh im Jahr 1111 
seit Jezdegird oder vom 23. Ardbeheschtmäh 664 seit 
Dschelal-eddin, d.i. vom 12. Mai n. St. 1742. Die 
Parsen in Indien fingen damals und noch zwanzig Jahre 
nachher, als Niebuhr sie besuchte”), ihr Jahr um 
einen Monat später an, als ihre Glaubensgenossen in 
Kerman. Darüber werden sie von den Schreibern jenes 
Briefes zur Rede gestellt, welche diesen Zeitunterschied 
einer Einschaltung beimessen. ,,Der Unterschied eines 
„Monats zwischen uns und euch,” sagen sie, ist ein 
„Fehler. — Einige behaupten, die Einschaltung stehe 
„in Zoroaster’s Gesetz. Dies ist ungegründet. Sie 
„ist vielmehr mit demselben ganz unverträglich. — 
„Welche Unglücksfälle unser Volk auch betroffen haben 
„mögen, so haben wir uns hierin doch nie geirrt.” 

Aus diesen Gründen nun weifs ich mich in keine 
andere Ansicht der altpersischen Zeitrechnung zu fin- 
den, als in eine solche, nach der das Jahr ein beweg- 
liches von 365 Tagen ohne alle Einschaltung war und 
der Neurüz dennoch ein Frühlingsfest blieb. Beides 
scheint auf den ersten Blick unvereinbar. Es gibt aber 


1) S. Kleukers Anhang zum Zend-Avesta Th.I. Abth. I. 
85351, 


*) Reisebeschreibung Th. U. S. 48. 


PERSER 547 


gleichwol einen Weg, auf welchem sich beide Bedin- 
gungen erfüllen und zugleich alle Schwierigkeiten he- 
ben lassen. 

Zuvörderst mufs ich eine Stelle aus dem hand- 
schriftlich in der königlichen Bibliothek zu Berlin auf- 
bewahrten astronomischen Werke des Abu’lhassan 
Kuschjar anführen. Sie lautet in der Uebersetzung 
also '): Die Namen der (persischen) Monate sind be- 
„kannt. Jeder derselben hat 30 Tage, mit Ausnahme 
‚„„des Asfendärmedmäh, auf den 35 gerechnet werden. 
„Auf das ganze Jahr gehen also 365 Tage. Die fünf 
„„überzähligen des Asfendärmedmäh werden El-mus- 
„terake genannt. Es hat damit folgende Bewandnifs. 
„Das persische Jahr: ist etwa um einen Vierteltag kür- 
„zer als das Sonnenjahr. In vier Jahren gibt dies 
„einen Tag und in 120 Jahren einen Monat. Dem 
„zufolge ‚schalteten die Perser vor Alters alle 120 Jahre 
„einen Monat ein, so dafs das Jahr 13 Monate erhielt; 
Sie zählten den ersten Monat des Jahrs zweimahl, ein- 
„mahl im Anfange und einmahl am Ende des Jahrs, 
„und hängten die fünf überschüssigen Tage dem ein- 
‚„‚„geschalteten Monat an. Der erste Monat des Jahrs 
„war derjenige, in welchem die Sonne in den Widder 
„trat. Die fünf (überschüssigen) Tage und der An- 
„fang des Jahrs rückten mit jeden 120 Jahren um 
„einen Monat weiter. Zur Zeit des Kesra Ben Ko- 
„bad Anuschirwan erreichte die Sonne den Wid- 
„der im Adermäh, und die fünf Tage hatten ihren 


*) B.I.c.2.$.8. Die Worte des Originals werde ich unten 
in den Erläuterungen und Zusätzen mittheilen. 


EM 


548 Technische Chronologie. 


„Sitz am Ende des Abän. Als 120 Jahre nachher die 
„Dynastie der Perser erlosch und die Herrschaft der 
„Araber über sie begann, so sorgte niemand weiter 
„für die Beobachtung der festgesetzten Regel, und es 
„verblieben die fünf Tage am Ende des Abänmäh, und 
„zwar bis zum Jahr 375 der jezdegirdischen Aere, wo 
„die Sonne am ersten Tage des Ferwerdinmäh in den 
‚„„Widder trat, und nun wurden die fünf Tage an das 
„Ende des Asfendärmedmäh gesetzt.” 

Diese Worte geben zwei ganz verschiedene Ansich- 
ten der altpersischen Zeitrechnung, die durchaus nicht 
neben einander bestehen können. Denn wurde alle ` 
120 Jahre ein Monat von 30 Tagen eingeschaltet, so 
war das Jahr ein festes Sonnenjahr, wenigstens in dem 
Sinne, .in welchem das julianische ein solches heifsen 
mag. Die Sonne, mufste mit geringer Aenderung in 
einerlei Monat den Widder erreichen, und die Reihe 
ihres Eintritis in denselben konnte keinesweges alle 
120 Jahre an einen neuen Monat kommen. Ich glaube 
daher, dafs die erste Ansicht, nach der alle 120 Jahre 
ein Monat eingeschaltet worden sein soll, auf einem 
Mifsverständnifs beruht, und dafs man sich von der 
Einrichtung des alten persischen Jahrs und von den 
seit Jezdegird mit demselben vorgegangenen Verän- 
derungen folgende Vorstellung zu machen habe. 

Das Jahr der Perser hielt, wie das der Aegypter, 
durchgängig und ohne alle Einschaltung 12 dreifsig- 
tägige Monate und fünf Ergänzungstage, welche dem 
letzten Monat angehängt wurden. Der Anfang des 
Jahrs, der Neurüz, den man festlich beging, sollte be- 
ständig auf den Frühling treffen. Da man nun fand, 


PERSER. 549 


dafs er mit Bezug auf die Nachtgleichen alle 120 Jahre 
um etwa 30 Tage zurückwich '), so schob man ihn nach 
Verlauf dieses Zeitraums um einen Monat vorwärts, so 
dafs er jetzt auf den Ferwerdinmäh, nach 120 Jahren . 
auf den Ardbeheschtmäh u. s. w. traf. Das Jahr, das 
der Versetzung zunächst voranging, hatte, wie man 
sieht, dreizehn Monate, indem es mit einerlei Monat, 
3. B. dem Ferwerdinmäh, anfing und endigte. Der drei- 
zehnte Monat, den man nur sehr uneigentlich einen 
Schaltmonat nennen kann, wurde Bihterek genannt. 
Die fünf Ergänzungstage gingen immer zunächst vor 
dem Neurüz her und wanderten mit ihm in 1440 Jah- 
ren durch alle Monate. Zur Zeit des Nuschirwan, 
des gröfsten sassanidischen Königs, welcher um die Mitte 
des sechsten Jahrhunderts unserer Zeitrechnung regierte, 
ging der Neurüz auf den Adermäh über, und die Er- 
gänzungstage hafteten auf dem Abänmäh f). Jener hätte 
hiernächst auf den Deimäh verlegt werden sollen. Allein 
im Jahr 636 n. Chr. vernichteten die Mohammedaner 
mit der Herrschaft der Sassaniden die Religion der Ma- 
gier. Die wenigen Perser, die dieser treu blieben, be- 
dienten sich zwar noch immer der alten Zeitrechnung, 
ohne jedoch auf die richtige Verschiebung des Neurüz 
bedacht zu sein. Zugleich zählten sie einem uralten 


1) Genau genommen um 29, so dafs der Wechsel des Neurüz 
eigentlich erst nach 124 Jahren hätte eintreten sollen. 

2) Auch im Ferhenk-dschihangiri findet sich die Notiz, dafs 
unter Nuschirwan ein Wechsel des Neurüz erfolgt sei, nur dafs 
irrig der Ardbehescht statt des Abän genannt ist (Hyde 5.207). 
Fréret ($.259) verwirft diese Nachricht, weil sie nicht in sein 
System pafst. 


550 Technische Chronologie. 


Gebrauch des persischen Volks gemäfs, von dem uns 
Schah Choldschi in der mehrmahls angezogenen 
Stelle, und Alkodai in einem oben (2, 499) ange- 
führten Fragment unterrichten, die Jahre von der 
Thronbesteigung des letzten Königs, die nach den per- 
sischen Geschichtschreibern am ersten Tage des Ferwer- 
dinmäh erfolgt war. Dieser Monat, als der erste der 
Aere, wurde nun zugleich als der erste des Jahrs ange- 
sehen, was er bei der frühern Wandelbarkeit des Neu- 
rüz seit Jahrhunderten nicht gewesen war. Als die Ara- 
ber seit dem Chalifen Almansor sich der Astronomie 
befleifsigten, fanden sie das wandelbare persische Jahr 
mit der jezdegirdischen Aere sehr bequem zu ihren Be- 
rechnungen,, und sie bedienten sich desselben um so 
lieber, da Ptolemäus, ihr Lehrer, eine ganz ähnliche 
Zeitrechnung gebraucht hatte und die nabonassarische 
Aere für sie von keiner Bedeutsamkeit war. Die Er- 
gänzungstage liefs man an der Stelle, wo man sie fand. 
Erst im 375sten Jahr der jezdegirdischen Aere oder im 
1006ten der unsrigen, wo der erste Ferwerdinmäh auf 
die Frühlingsnachtgleiche traf, die damals dem 15. März 
des julianischen Kalenders entsprach, vereinigten sich 
die Astronomen dahin, die Ergänzungstage ans Ende 
des Asfendärmedmäh zu setzen, den man schon längst 
als den letzten Monat im Jahr anzusehen gewohnt war. 
Im Jahr 448 seit Jezdegird endlich, oder 1079 n. Chr., 
wo der Ferwerdinmäh bereits 18 Tage vor der Frühlings- 
nachtgleiche anfing, erneute der Sultan Dschelal- 
eddin Melek-Schah das alte Neurüzfest, und setzte 
es auf den Tag der Nachtgleiche selbst, da es ursprüng- 
lich nicht gerade an demselben, sondern nur in dessen 


PERSER. 551 


Nähe gefeiert worden war. Zugleich wurde eine Zeit- 
rechnung eingeführt, durch die es auf diesem Tëlee 
befestigt blieb. 

In dem Fragment des Alkodai heifst es, die Ma- 
gier oder alten Perser hätten ihre Jahre nach dem 
Regierungsantritte Alexander’s und weiterhin nach 
dem des Ardeschir gezählt. Von diesen Jahrrech- 
nungen findet sich zwar bei den einheimischen Schrift- 
stellern nirgends eine Andeutung weiter; dafs aber die 
erste unter den Arsaciden und die andere unter den 
Sassaniden wirklich im Gebrauch gewesen sei, läfst 
sich nicht bezweifeln. 

Die Parther machten sich unter den Gebrüdern 
Arsaces und Tiridates, die einander in der Regie- 
rung folgten, von den Seleuciden unabhängig. Es ge- 
schah dies unter Antiochus II, nach Iustinus ') 
Lucio Manlio Vulsone, M. Attilio Regulo Coss., also im 
Jahr 498 d. St., 256 v. Chr. Von diesem Zeitpunkte 
an sind, wie Vaillant?) und Frölich ?) glauben, die 
Jahre auf den Münzen der Arsaciden gerechnet, deren 
aus allen Zeiten ihrer Dynastie eine bedeutende Anzahl 
auf uns gekommen ist. Allein die Jahre 491, 508, 
510, 520 und 524, die sich auf den spätern finden, 
sagen dieser Ansicht nicht zu, indem sie über das 
Jahr 979 d. St. oder 226 n. Chr., wo die Dynastie der 
Sassaniden begann, hinausgehen. Zwar meint Vail- 
lant, dafs Münzen mit dem Namen Arsaces, den 


1) Hist. XLI, 4. 
"1 Arsacidarum imperium sive regnum Parthorum historia 
ad fidem numismatum adcommodata. Paris 1725, 4. 


°) Regum veterum numismata anecdota. Wien 1752, 4. 


552 . Technische Chronologie. 


alle parthische` Regenten führten, noch unter den Sassa- 
niden geschlagen sein könnten und dafs z. B. eine mit 
dem Jahr 508 eigentlich dem sassanidischen Könige 
Sapor oder Schahpur I angehöre. Um aber die 
Unstatthaftigkeit dieser Hypothese aufser Zweifel zu 
setzen, darf nur bemerkt werden, dafs sich späterhin 
Münzen mit dem Namen Arsaces Pacorus vom 
Jahr 510 und Arsaces Volagases vom Jahr 524 
gefunden haben, die man doch keinem Sassaniden bei- 
legen wird. Es ist daher die von Fréret‘) aufge- 
stellte Vermuthung, dafs die Jahrzahlen auf den arsa- 
cidischen Münzen sich auf die seleueidische Aere 
mit dem Epochenjahr 311 v.Chr. (1, 223) beziehen, viel 
glaublicher, und es sind ihr daher auch Pellerin?), 
` Barthélemy?) und Eckhel‘) beigetreten. Die Jahr- 
. zahlen kommen blofs auf den arsacidischen Tetradrach- 
men vor (die Drachmen, welche die eigentliche Landes- 
münze ausmachten, enthalten dergleichen nicht); und 
da man diese Tetradrachmen fast nur an den Ufern 
des Tigris zu Mosul, Bagdad und Bassora findet, wie 
Sestini, der an Ort und Stelle gewesen ist, bezeugt, so 
glaubt Eckhel, dafs sie hauptsächlich in den griechi- 
schen Städten Mesopotamiens, die den Parthern zinsbar 
waren, geschlagen worden sind, und in diesem Falle 
würde der Gebrauch der seleucidischen Aere unter einer 
Dynastie, die sich von den Seleuciden losgerissen hatte, 


1) Mém. de l’Academie des Inscriptions Tom. XIX. p.110. 

2) Melange de diverses médailles Tom. T, p. 148 und Sup- 
plement Tom. II. p. 11. 

°) Mem. de l’Academie des Inscriptions Tom. XXXII. p.611. 

*) Doctr. Numm. P. 1. Vol. II. p: 546 ff. 


Perser. 553 


um so weniger befremdend sein. Ob es nothwendig 
sei, die Aere gerade mit dem Jahr 311 v.Chr. anzu- 
fangen und ob hier nicht die gewöhnliche seleueidische 
Aere vom Jahr 312 genommen werden könne, wage ich 
nicht zu entscheiden. Eckhel sagt: Istud aerae Par- 
thieae exordium nondum sic est stabilitum, ut neces- 
sario ex citato anno pendeat, et expectandae plurium 
suppetiae nummorum. Uebrigens haben die arsacidi- 
schen Münzen das Eigenthümliche, dafs sich nicht blofs 
Jahre, sondern auch Monate auf ihnen bemerkt finden, 
jedoch wieder nur auf den Tetradrachmen. Es sind die 
syromacedonischen. Eckhel weiset sie alle zwölf auf 
diesen Münzen nach '). 

In einer syrischen Handschrift der vatikanischen Bi- 
bliothek, welche die Geschichte der persischen Märtyrer 
unter Schahpur II enthält, heifst es von Simeon 
Barsabo&, dem Bischofe von Seleucia und Ctesiphon, 
er sei den Märtyrertod gestorben im 117ten Jahr des 
Reichs der Perser, im 34sten dieses Königs "1, Das Da- 
tum wird nicht ausdrücklich genaunt, läfst sich aber 
leicht folgern. Nach derselben Handschrift nämlich 
wurde der Perser Ustazad, Schahpur’s Pflegevater, 
an der Luna XIII des Nisan oder April, dem Donners- 
tage vor Ostern — feria quinta hebdomadae magnae 
Azymorum — gemartert, und dies geschah nach Sozo- 
menus?) am Tage vor Simeon’s Hinrichtung. Dieser 


1). S. 548. ; 

2) Josephi Simonis Assemani Bibliotheca Orientalis 
Vol. I. p.2®. Stephani Evodii Assemani Acta marty-. 
rum orientalium et occidentalium, Vol. I. p. 145 und 38. 


3) Hist. eccl. TII, 10. 


554 Technische Chronologie. 


starb also am Charfreitage. In einer andern Hand- 
schrift, ebenfalls die persischen Märtyrer betreffend, 
heifst es'): Anno regni Alexandri sexcentesimo quin- 
quagesimo quinto, qui est a crucifixione Domini no- 
stri ducentesimus nonagesimus sextus; regni vero Per- 
sarum centesimo decimo septimo, Saporis autem regis 
Hormisdae filii trigesimo primo, posteaquam beatus 
Constantinus Romanorum imperator decessit, quaerens 
Sapores occasionem belli adversus eiusdem filios, qui 
adolescentiam nondum excesserant, assiduas incursio- 
nes in ditionem Romanorum faciebat. Qua de causa 
in Dei famulos, qui subditas sibi terras incolebant, 
graviori indies odio ferebatur u.s.w. Das Jahr 655 
und der Charfreitag, als das Jahr und der Tag des 
Märtyrertodes des heil. Simeon, werden auch noch in 
einer dritten syrischen Handschrift genannt °). 

Es leidet keinen Zweifel, dafs die persische 
Aere, deren 117tes Jahr hier in Rede steht, mit, der 
Dynastie der Sassaniden beginnt, deren neunter Re- 
gent Schahpur IL war, und es kommt nun darauf 
an, ihre Epoche zu fixiren. 

Agathias Scholasticus sagt im Leben des 
Kaisers Iustinian°), der Perser Ardeschir, oder, 
wie er ihn nennt, Artaxares, habe, nachdem er den 
König der Parther getödtet, die Herrschaft über Persien 
an sich gebracht, und dies sei geschehen im Jahr 538 
des Alexander von Macedonien, im vierten des 


1) Bibl. Orient. l. c. Acta BEER praef. p. LXXIX. 
?) Bibl. Orient. Le 


°) LIV.p.134 der pariser Ausgabe in der Sammlung der 
Scriptt. hist. Byzant. 


PERSER. 555 


anderù Alexander, des Sohns der Mammäa — 
Bartpov ` Adsgdyðpov Ts Maupaiase Das 538ste Jahr der 
seleucidischen Aere begann 226 n. Chr., und Alexan- 
der Severus gelangte 222 zur Regierung (2, 216). 
Fing nun das erste Jahr der persischen Aere im 538sten 
der seleueidischen an, so konnte das 147te der erstern 
dem 655sten der letztern entsprechen, und diese bei- 
den Jahre finden wir ausdrücklich in den syrischen 
Handschriften als zusammengehörig verbunden. Das 
655ste der seleucidischen Aere nahm aber 343 n. Chr. 
seinen Anfang; es ist also die Marter des heil. Simeon 
in 344 zu ‚setzen, und hierzu stimmt auch der ange- 
gebene Todestag. Stephan Assemani bemerkt näm- 
lich '), in den syrischen Märtyreracten -werde nach den 
Tagen des Mondmonats datt 71. warum? sei ihm nicht 
ganz klar. Verisimile tamen est, sagt er, id consulto 
peractum in gratiam wvetustissimorum Ecclesiae Calen- 
dariorum, in quibus, sicuti annuus Paschatis dies ex 
lunaribus periodis eruitur, ita et sanctorum natalia lu- 
naribus mensium diebus consignantur. Wenn also der 
Tod des Ustazad auf die Luna XIII des Nisan gesetzt 
wird, so heifst das, er starb an dem Tage vor dem Voll- 
monde des Aprils; denn der Vollmond ist den Alten im- 
mer Luna XIV. Nach kirchlicher Rechnung traf aber 
im Jahr 344 die Luna XIV auf den A3ten und Ostern 
auf den 15. April; die Luna XII entsprach mithin dem 


1) Acta martyrum Nol.I.p.41. 

2) So ist Vol. I. p. 59 von der quinta luna mensis Maii, p.79 
von die tertia decima lunae Novembris, p.94 von der luna 
vigesima Februarii die Rede, wo die Tage immer von dem Neu- 
monde gerechnet sind, der auf den jedesmaligen Monat trifft. 


556 Technische Chronologie. 


grünen Donnerstage und der Todestag des Simeon 
dem Charfreitage. So hängt alles sehr gut zusammen. 
Wenn die Kopten und Syrer das Andenken an den 
Märtyrertod des heil. Simeon am 14ten, die Griechen 
am 17ten und die römische Kirche am 21. April feiern, 
so darf uns dies nicht irre machen. Ex die cultus 
sanctorum, sagt Pagi'), annus eorum emortualis de- 
duci non potest, nisi ille aliunde constet. l 

Joseph Assemani?) will den Märtyrertod des 
Simeon ins Jahr 330 n. Chr. bringen, weil Sozo- 
menus, Theophanes, Theodoretus und Euse- 
bius ihn unter Constantin setzen, der 337 starb, 
und weil das Jahr 330 seit Christus das 296ste seit 
seinem Tode sei, der nach der gewöhnlichen Annahme 
in seinem 34sten Jahr erfolgt ist. Allein auch abge- 
sehen davon, dafs die dionysische Aere die Jahre nicht 
richtig von Christi Geburt zählt, traf im Jahr 330 
Ostern auf den 19. April, und weder die Luna XIII 
des April noch der 15. April selbst fallen mit dem grü- 
nen Donnerstage zusammen. Auch hat es nirgends eine 
eigentliche Aere der Kreuzigung Christi gegeben; der 
Syrer also, der vom 296sten Jahr seit der Kreuzigung 
spricht, konnte sich leicht verrechnen, dahingegen nicht 
zu glauben ist, dafs er sich in der Angabe des Jahrs 
der seleueidischen Aere geirrt haben sollte, die fast all- 
gemein in Syrien gebraucht wurde. Sozomenus’) 
und Theophanes‘) stellen allerdings die Sache so 


1) Critica in Ann. Baronii beim Jahr 525. 
?) Bibl. Orient. I. p. 4. 

3) Hist. eccl. II, 15. 

‘) Beim Jahr 5817. 


PERSER. 557 


dar, als habe Constantin bei der Hinrichtung des 
Simeon noch gelebt, was ihm Veranlassung gegeben, 
an den Schahpur zu schreiben und sich der Christen 
anzunehmen. Dieser Irrthum war aber um so natür- 
licher, da, wie die Acta Martyrum des Stephan 
Assemani lehren, schon früher, im achtzehnten Jahr 
dieses Königs, eine Christenverfolgung in Persien Statt 
gefunden hatte, die zu dem Schreiben des Constan- 
tin, worin gar keine einzelne, den Simeon oder an- 
dere Märtyrer betreffende, Umstände vorkommen, Anlafs 
gegeben haben konnte. Theodoretus') und Euse- 
bius?) gedenken zwar auch des Briefes an Schahpur, 
erwähnen aber den Märtyrertod des Simeon gar nicht. 
Hätte Joseph Assemani Recht, so gehörte die Epoche 
der sassanidischen Dynastie ins Jahr 213 n. Chr. ; Wo- 
hin sie auf keinen Fall zu setzen ist. 

Stephanus Assemani dagegen will den Tod des 
Simeon ins Jahr 341, und die Epoche der Dynastie 
ins Jahr 223 n. Chr. bringen. Er geht davon aus, dafs 
Calvisius und Petavius den Tod des Schahpur ins 
Jahr 380 n. Chr. setzen, und dafs dieser König 70 Jahre 
gelebt und regiert habe’), sein 3Astes Jahr also dem 
341sten unserer Aere entspreche. Allein das Todes- 
jahr 380 des Königs ist nichts weniger als verbürgt. 
Er weifs sich bei dieser Hypothese, die gar nichts wei- 


t) Hist. ecel. I. 24. 
2) Vita Constant. l. IV. c. 8,9. 


2) Er kam, wie Mirchond berichtet, als anerkannter König 
auf die Welt, da sein Vater Hormuz eine schwangere Gemalinn 
und keine Kinder hinterlassen hatte. S. Hın. Silv. de Sacy’s 
Memoires sur diverses Antiquites de la Perse p. 305. 


558 Technische Chronologie. 


ter für sich bat, nicht anders zu helfen, als dafs er 
die Zahl 655 in den syrischen Handschriften gewaltsam 
ändert. 

Verhehlen wollen wir uns übrigens nicht, dafs 
die Regierungsjahre der acht ersten Sassaniden, wie sie 
Agathias einzeln angibt, zusammenaddirt nur 82 aus- 
machen, dafs also das 3iste des Schahpur das 113te, 
nicht das '117te der sassanidischen Dynastie ist, und 
dafs Abu’lfaradsch ') den Anfang derselben in das 
dritte des Alexander Severus und 542ste der seleu- 
eidischen Aere, also in das 230ste n. Chr. setzt. Es 
liefsen sich noch mehr dergleichen Divergenzen anfüh- 
ren, die aber alle nur bestätigen, was schon Stephan 
Assemani bemerkt’): De initio dynastiae, quam Saxa- 
nitarum dicunt, mira est Graecorum Latinorumque se- 
rioris aevi scriptorum dissensio. Der Leser wird indes- 
sen mit mir urtheilen, dafs das 538ste Jahr der seleu- 
cidischen Aere als das erste des Ardeschir verbunden 
mit dem vierten des Alexander Severus bei Aga- 
thias, und das 117te der Perser, als das Todesjahr des 
heil. Simeon, zusammengestellt mit dem 655sten der 
seleucidischen Aere bei den syrischen Martyrologen, eine 
starke Präsumption für den Anfang der sassanidischen 
Dynastie im Jahr 226 n. Chr. geben. 


1) Hist. Dyn. VII. p. 126. . 
2) Acta Martyrum praef. p. LXXVI. 


— o CD Gët 


Zehnter Abschnitt. 


Zeitrechnung der Türken. 


D. türkische Volkskalender stimmt ganz mit dem 
arabischen überein, ist also eben so einfach, aber auch 
eben so schwankend (2, 475). Neben demselben bedie- 
nen sich die gebildetern Türken, denen die genauere 
Kenntnifs der Zeiten des Mond- und Sonnenjahrs ein 
Bedürfnifs ist, einer Zeitrechnung, die künstlich genug 
aus der mohammedanischen und christlichen zusammen- 
gesetzt ist und hier mit einiger Ausführlichkeit erörtert 
zu werden verdient. 

Zuvörderst theilen sie den Tag nach europäischer 
Weise in 24 gleiche Stunden, die sie vom Untergange 
der Sonne, der Epoche ihres bürgerlichen Tages, in 
zwei Absätzen zu je 12 zählen und durch Hinzufügung 
der persischen Wörter _ı% scheb, Nacht, und ; zo TUZ, 
Tag, von einander unterscheiden. Dafs die Uhren, 
wenn sie mit diesen Stunden gleichen Schritt halten 
sollen, täglich oder wenigstens ein paarmal wöchentlich 
gestellt werden müssen, bei zunehmender Tagslänge vor, 
bei abnehmender zurück, versteht sich (1, 83). Auch 
begreift man leicht, dafs die Stunde des Aufgangs der 
Sonne unmittelbar durch die Dauer der Nacht, und 
die Stunde des Mittags durch die Dauer des natür- 


560 Technische Chronologie, 


lichen Tages dergestalt bestimmt wird, dafs man nur 
die Hälfte derselben von 12 abzuziehen hat. Die Ze 
des Mittags ist nach türkischer Uhr die des Aufgangs 
der Sonne nach europäischer. 

Im Verlaufe des bürgerlichen Tages sind den Tür- 
ken besonders die Zeiten der fünf vom Gesetz vor- 
geschriebenen Gebete wichtig. Diese Gebete heifsen : 
Leila Lo sabah nemazi, Leila Xs) oile nemazi, 
jls AK ikindi nemazi, sis phil achscham 
nemazi und Lila , eet jatsi nemazi. Das erste wird 
beim Anbruch des Tages, das zweite Mittags, das dritte 
in der Mitte zwischen Mittag und Sonnenuntergang, 
das vierte gleich nach Sonnenuntergang und das fünfte 
ein bis anderthalb Stunden nach dem vierten unmittel- 
bar vor dem Schlafengehen gehalten. Man sieht, dafs 
sie schon dieser Gebete wegen eines nach dem Sonnen- 
lauf geordneten Kalenders nicht entbehren können. 

Die Wochentage (2,473) sprechen sie Ahad, 
Esnein, Salasa, Erbua, Chamis, Dschuma und 
Sebt aus. Sie zählen sie, wie alle Moslemen, nach 
dem Vorgange der Juden und Christen, vom Ahad an, 
der unserm Sonntage entspricht: 

Sie haben zweierlei Monate, Mond- und Son- 
nenmonate. Die ersten bilden das religiose und bür- 
gerliche Jahr. Es sind die arabischen, welche bei 
ihnen also lauten: 


Muharrem ` Redscheb 
Safer Schaban 
Rebiül-ewwel Ramasan 
Rebiül-achir Schewal 


Dschemasiül-ewwel Silkade 
Dschemasiül-achir Silhidsche. 


Türken. 561 


H 


Die Jahre zählen sie nach der allen Moslemen ge- 
meinschaftlichen Hedschra. Den Sonnenmonaten 
legen sie folgende Namen bei: 

Azer oder Mart Eilul 


Nissan Teschrini-ewwel 
Ajar oder Mais Teschrini-sani 
Hasiran Kianuni-ewwel 
Timus Kianuni-sani 


Ab oder Agustus Schubat. 

vl Mart, uw Mais und weimet Agustus sind aus 
dem europäischen Kalender entlehnt, die übrigen aus 
dem syrischen (2, 509). Die Sonnenmonate laufen bei 
ihnen, wie bei den Russen und orientalischen Christen, 
mit den alten oder julianischen parallel, bleiben also 
in diesem Jahrhundert um 12 Tage hinter den unsri- 
gen zurück. Das Sonnenjahr fangen sie mit dem März 
an. Ist es ein Schaltjahr, so endigt es sich mit dem 
Schalttage, dem. 29. Schubat oder Februar, woraus folgt, 
dafs ihnen diejenigen Jahre unserer Aere Schaltjahre 
sein müssen, die zunächst vor unsern Schaltjahren her- 
gehen, z.B. 1823 und 1827. Uebrigens bedienen sie 
sich unserer Jahrzahlen nicht, es sei denn etwa im Ver- 
kehr mit den Christen. Wenn sie ein Sonnenjahr be- 
zeichnen wollen, in welchen Fall sie selten kommen, 
so nennen sie das Jahr der Hedschra, auf welches sein 
Anfang trifft. Bei ihren Schriftstellern findet sich zu- 
weilen das Jahr der seleucidischen Aere — zul 
, egen N tarichi iskienderi rumi — erwähnt. 

Sie haben zweierlei Kalender, einen jährlichen 
und einen auf eine gröfsere oder kleinere Reihe von 
Jahren gestellten, den man einen immerwährenden 
nennen kann, weil die Regeln, die ihm zum Grunde 


II. [36] 


562 - Technische Chronologie. 


liegen; keine Aenderung erleiden. : Jenem geben sie den 
arabischen Namen wi SI takwim, tabellarische An- 
ordnung, diesem den persischen sali; o) rus - name, 
Tagebuch. Die Einrichtung beider ist wesentlich ver- 
schieden. In dem Takwim werden die ersten Phasen, 
mit denen die arabisch -türkischen Monate anfangen, 
nach den cassinischen Tafeln, von denen es eine tür- 
kische Uebersetzung gibt, in dem Rus-name dagegen 
nach einer cyklischen Theorie angesetzt. 

Herr Navoni, dem wir gründliche Untersuchun- 
gen über die arabisch-türkische Zeitrechnung verdan- 
ken t), gibt eine ausführliche Beschreibung eines im- 
merwährenden mit dem Jahr 1224 der Hedschra an- 
fangenden Kalenders. Ich habe einen der diezischen, 
jetzt königlichen, Sammlung angehörigen, ähnlich ein- 
gerichteten, nur etwas anders geordneten und mit einem 
andern Jahr beginnenden, Rus-name vor Augen, des- 
sen Inhalt ich, dankbar die Arbeit meines Vorgängers 
benutzend, hier mittheilen und erläutern will. Was 
ich darüber zu sagen gedenke, wird eine Uebersicht 
über das Kalenderwesen der Türken geben, so weit es 
für uns Europäer von Interesse sein kann. 

Dieser Rus-name ist auf einem 29 Zoll langen 
und vierthalb Zoll breiten aufgerollten Pergamentstrei- 
fen sauber geschrieben und zerfällt in funfzehn Abthei- 


lungen oder Tafeln. 


1) Unter dem Titel: Rouz-name ou Calendrier perpétuel 
des Turcs, avec des remarques et des exemples sur la ma- 
nière de compter les lunaisons, et avec des tables pour 
trouver la correspondance des dates entre l’ere turque et 
Uère vulgaire. Fundgruben des Orients B. IV. S. 38,127 
und 253. 


TÜRKEN. j 563 


Die erste besteht aus zwei Reihen von sechs klei- 
nen Quadraten, welche die Namen der arabisch - türki- 
schen Monate nebst der Angabe enthalten, mit welchem 
Wochentäge ein jeder beginnt, wenn der Anfang des 
ersten auf den siebenten Wochentag oder Sonnabend ` 
trifft. Diese Tafel ist folgende: 


Muharrem. Safar. ` Rebi 1. Rebi II. 
7 2 A 5 

Dschemasi T. Dschemasi II. Redscheb. Schaban. 
6 d 2 4 

Ramasan. Schewwal. Silkade. Silhidsche. 
5° 7 E ' 3 


Aus den Zahlen ergibt sich leicht, dafs die Länge 
der Monate abwechselnd zu 30 und 29 Tagen ge- 
rechpet ist. 

Die zweite besteht aus folgenden acht Zahlen: 

BRETT ee IE 

welehe zu erkennen geben, dafs, wenn irgend ein tür- 
kisches Jahr mit dem ersten Wochentage beginnt, das 
zweite mit dem fünften, das dritte mit dem dritten, 
das vierte -mit dem siebenten u.s. w. seinen Anfang 
nimmt. Da das Jahr der Moslemen entweder 354 oder 
355 Tage, also nur entweder vier oder fünf Tage über 
eine volle Wochenzahl hält, so ersieht man aus den 
Intervallen der Zahlen, dafs das zweite, fünfte und sie- 
bente Jahr zu 355 Tagen gerechnet sind. Diese Tafel 
wird nach Herrn Kern: LA së Jh dschedweli 
gurre nüma, Tafel der Neumond - Anzeiger, 
genannt. 

Die dritte gibt in sieben kleinen Quadraten die 
Namen der Wocheutage vom Ahad oder Sonntage an 
mit der Nummer derselben von 1 bis 7. 


[36°] 


ke A 


564 Technische Chronologie. 


Was den Gebrauch dieser drei Tafeln anlangt, so 
ist. Folgendes zu, bemerken. Die cyklische Theorie der 
Türken ist nicht, wie die der Araber, auf einen dreifsig- 
jährigen Cyclus, sondern auf einen achtjährigen ge 
gründet. Da nämlich der erste, aus 10631 Tagen be- 
stehend (2, 479), keine volle Wochenzahl hält und: sich 
defshalb nicht zur Grundlage eines immerwährenden 
Kalenders eignet, so ist an seine Stelle der letztere ge- 
setzt worden, der, wenn gleich minder genau, diesen 
Vortheil gewährt. Er besteht aus fünf Gemeinjahren 
zu 354 und drei Schaltjahren zu 355 Tagen, zusammen 
aus 2835 Tagen oder 407 Wochen. Die Dauer des astro- 
nomischen Mondjahrs zu 354 Tagen 8 St. 48’ 36” acht- 
mahl genommen gibt nur 2834 Tage 22 St. 28’ 48”. 
Der Cyclus ist also um 1 St. 31’ 42” zu lang, welcher 
Ueberschufs sich nach 126 Jahren zu einem Tage an- 
häuft. Sein Urheber scheint der in der letztern Hälfte 
des siebzehnten Jahrhunderts lebende Türke Daren- 
deli Mehemed Efendi zu sein, der dem Rus-name 
seine jetzige Form gegeben haben soll 71. Wenn dieser, 
wie zu vermuthen steht, seinen Cyclus übereinstimmig 
mit dem dreifsigjährigen geordnet hat, so müssen sich 
beide seitdem um einen Tag verschoben haben, und 
dies lehrt auch ihre Vergleichung. Ehe wir aber eine 
solche anstellen, müssen wir sehen, wie man vermit- 
telst des Rus-name die Anfangstage der türkischen Mo- 
nate findet. 

Die Zahlen der ersten Tafel wollen wir nach der 
Weise der europäischen Chronologen Regulares, die 


` der zweiten Concurrentes nennen. Letztere zeigen, 


1) Navoni $,46 und 66. 


TÜRKEN. 505 


wie man schon aus ihrer Anzahl vermuthet haben wird, 
eigentlich an, mit welchem Wochentage die einzelnen 
Jahre des achtjährigen Cyclus ihren Anfang nehmen. 
Um nun den Wochentag zu erhalten, mit welchem 
irgend ein Monat in irgend einem Jahr des Cyclus be- 
ginnt, mufs man den aus der zweiten Tafel zu ent- 
nehmenden Concurrens des Jahrs zu dem Regularis des 
Monats ‘in der ersten Tafel addiren und von der 
Summe nöthigenfalls 7 abziehen. Verlangt man z. B. 
den Wochentag, mit welchem der Ramasan im sieben- 
ten Jahr des Cyclus anfängt, so addire man die Zah- 
len 6 und 5 und subtrahire von der Summe 7. Der 
Rest 4 gibt nach der dritten Tafel den Mittwoch. Um 
diese höchst einfache Rechnung noch mehr zu verein- 
fachen, sind den Wochentagen in der dritten Tafel 
auch die Zahlen 8:bis 14 beigeschrieben , so dafs es 
des Abzuges von 7 nicht bedarf. 

Man sieht, dafs die bisher beschriebenen drei Ta- 
feln des Rus-name bei der sinnreichen Einrichtung, 
die ihnen ihr Urheber gegeben hat, den Türken in 
den Stand setzen, sich mit grofser Leichtigkeit für je- 
des einzelne Jahr einen in Wochen getheilten Kalender 
entwerfen zu können, sobald er nur weils, wie der 
achtjährige Cyclus mit seiner bürgerlichen Aere, der 
Hedschra, zusammenhängt. Zu diesem Ende findet sich 
in dem Rus-name allemahl das Jahr der Hedschra, 
worin die Abschrift genommen ist, über der zugehöri- 
gen Zahl der zweiten Tafel bemerkt. So steht in dem 
diezischen Exemplar über der Zahl 1 das Jahr 1199, 
zum Zeichen, dafs dasselbe das erste des achtjährigen 
Cyclus ist. Da 1199 durch 8 dividirt den Rest 7 gibt, 
so entsprechen 


566 Technische- Chronologie. 


den Besten. A 3. A A. 5 GI 
die, Jahre: A A 56 "7.5 L- 2% 
Z.B. das jetzt laufende 1240ste Jahr der Hedschra ist 
das zweite des achtjährigen Cyclus. — Schade nur, dafs 
der Rus-name die Anfangstage der Monate nicht für 
immer übereinstimmig mit dem Himmel gibt! Alle 
126 Jahre müssen die Zahlen der zweiten Tafel um eine 
Einheit vermindert werden, wenn sie mit dem dreifsig- 
` jährigen COyelus, der sich. erst in dritthalbtausend Jah- 
ren um einen Tag verschiebt, in Einklang bleiben sol- 
len. Für die jetzige Zeit sind sie also zu stellen: 
ee | 
Um dem Leser Gelegenheit zu geben, das Verhält- 
nifs beider Cykel zu einander und zum Himmel- be- 
quem übersehen zu können, setze ich bier die Wochen- 
tage her, mit denen die Monate des Jahrs 1240 im 
acht- und im dreifsigjährigen Cyclus anfangen, nebst 
Bemerkung des Zeitpunkts der wahren Conjunction un- 
ter dem Meridian von Constantinopel. 


567 


TÜRKEN: 


Zon enn -~ me 
OK A a A E L ES ire 


'uomounluon usıyem map VƏZ 


än AZ - reet A 
Son ot NIT - mdy '’'gp D 
AVLET A9 - zem'er 4 
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ueseweyf 
uegegog | 
qayospayy 
IY - [nIsewaygosql 
pamo - [nısewoyosq, 
THe TEMAN 
Paai maa 
aejeg 


WIILIE ya 


‘94e uo W 


Erwägt man, dafs die Moslemen ihre bürgerlichen 


Tage mit dem Untergange der Sonne anfangen, z. B. den 


junction gibt und der Rus-name sich mehr den ersten 


Sonntag am Abend unsers Sonnabends, so sicht man, 
dafs der 30jährige Cyclus meistens die Tage der Con- 


568 Technische Chronologie. 


Phasen nähert. Setzt man die Epoche der Hedschra 
auf den 16. Julius (2, 484), so stimmt der Rus-name 
für die jetzige Zeit mit dem 30jährigen Cyclus voll- 
kommen und mit den Phasen grofsentheils überein, 
und hierin liegt ohne Zweifel der Grund, warum sich 
die europäischen Chronologen fast allgemein für diesen 
Epochentag erklären. 

Der Takwim oder jährliche Kalie der Tür- 
ken, welcher die Tage der ersten Phase, bei deren Be- 
stimmung es auf die jedesmahlige Lage der Mondbahn 
am Westhimmel ankommt, nach astronomischer Be- 
rechnung gibt (2, 562), mufs öfters vom Rus-name ab- 
weichen, wie auch eine von Hrn. Navoni') angestellte 
Vergleichung beider für ein bestimmtes Jahr lehrt. Hier 
entsteht nun die Frage, nach welchem Kalender die 
Türken in dergleichen Fällen eigentlich datiren. Dies 
scheint ihnen ziemlich gleichgültig zu sein, wie schon 
daraus erhellet, dafs sie sich in dem Falle, wo ihre 
Religion eine genaue Datirung erfordert, weder nach 
dem Rus-name, noch nach dem Takwim, sondern un- 
mittelbar nach dem Himmel richten, so dafs sie an die- 
sem gleichsam noch einen dritten Kalender haben. Sie 
müssen nämlich ihre geseizmäfsigen Fasten mit dem 
Untergange der Sonne an dem Tage anfangen, wo sich 
der neue Mond des Ramasan zuerst in der Abenddäm- 
merung zeigt, und ihr Bairamfest mit der ersten Phase 
des folgenden Monats Schewwal feiern. Hiebei verlas- 
sen sie sich auf keine Rechnung. Um sich im voraus 
des Tages zu versichern, wo der neue Mond des Ra- 
masan gesehen werden sollte, im Fall dann etwa trübe 
Witterung eintreten möchte, fangen sie ihre Beobach- 


1) $.142. 


Türken. 569 


tungen schon zwei Monate früher an. Zu dem Ende 
begibt man sich in den vornehmsten Städten des Reichs, 
Constantinopel, Adrianopel und anderswo, bereits am 
27. Dschemasiül-achir auf die Anhöhen, um den neuen 
Mond des Redscheb zu erwarten. Sobald man die Sichel 
gesehen hat, geht man zum Kadsi oder Richter des 
Orts, der beauftragt ist, die Aussagen der Beobachter 
zu vergleichen und das darüber aufgenommene Proto- 
koll, Ilam genannt, an den Stambol Efendisi oder 
Policeipräsidenten der Hauptstadı zu senden. Eben so 
verfihrt man mit dem Neumonde des Schaban. Hier- 
nach bestimmt der Stambol Efendisi den ersten Tag 
des Ramasan, indem er von der letzten Beobachtung 
im Schaban 30 Tage vorwärts zählt, ohne auf den Ka- 
lender des Münedschim Baschi oder ersten Astrono- 
men, die mindeste Rücksicht zu nehmen. Dieser erste 
Ramasan nun wird mm Augenblick seines Anfanges, d.i. 
unmittelbar nach Untergang der Sonne, dem Volke 
durch Artilleriesalven und Erleuchtung sämmtlicher Mi- 
narets verkündigt. Die Beobachtungen, die .den Anfang 
des Ramasan gegeben haben, dienen bei trüber Witte- 
rung auch zur Bestimmung des Bairamfestes'). Auf 
diese Weise ist es sehr wohl möglich, dafs es drei ver- 
schiedene Anfänge für die Monate vom Redscheb "bis 
Schewwal geben könne, ‘einen cyklischen, einen astro- 
nomisch bestimmten ‘und einen beobachteten. Wenn 
man daher ein türkisches Datum auf unsere Zeitrech- 
nung zu bringen hat, so mufs man, um seiner Sache 
gewifs zu sein, zugleich den Wochentag kennen, den 
die Türken glücklicherweise selten bei einem Datum 
zu bemerken vergessen. 


t) Navoni $.48. 


570 Technische C hronologie. 


Die drei Tafeln des Rus-name, die bisher er- 
klärt worden sind, beziehen sich auf das arabisch - tür- 
kische Mondjahr. Die übrigen betreffen das Son- 
nenjahr. 

Die vierte enthält folgende 28 in einer Linie 
geschriebene Ziffern : 


1198 


1.23461124567.28457129852713456 
Ueber der äufsersten zur Linken ') steht die Jahr- 
zahl 1198. 

Die fünfte gibt in zwölf kleinen Vierecken die 
' Namen der Monate des Sonnenjahrs mit daneben ge- 
setzten Ziffern wie folgt: 


SEEETEEZEECEER 
ERR CH 
I BEITESETEREBERS 
S H, Sr, BBSS Ze 
. saa ann va here 

er. S be A EI 
28:3%& 
GER 
ew "CES 
a e SÉ en, ne Di 7555 


Mit den Zahlen dieser beiden Tafeln hat es fol- 
gende Bewandnifs. Wie wir oben (2,185) gesehen 
haben, kehren die Wochentage im julianischen Kalen- 
der. erst nach 28 Jahren, dem sogenanfiten Sonnen- 
cirkel, in ihr ursprüngliches Verhältnifs zu den Mo- 
natstagen zurück. Die 28 Zahlen der vierten Tafel sind 
nun so geordnet, dafs, wenn irgend ein Jahr mit dem 
Wochentage, den die erste Zahl angibt, seinen Anfang ` 
' nimmt, die folgenden 27 mit den Wochentagen begin- 
nen, welche der Reihe nach durch die übrigen 27 Zah- 


"1 Im Original zur Rechten. 


TÜRKEN. 571 


len bezeichnet werden. Voran steht in dem jedes- 
mahligen Rus-name diejenige Zahl, wodurch man die 
Wochentage des Sonnenjahrs findet, dessen Anfang auf 
das darüber gesetzte Jahr der Hedschra trifft, hier also 
des Jahrs, das vom 1. März 1784 a. St. bis dahin 1785 
reicht; denn das Jahr 1198 fängt 1783 mit dem 14. No- 
vember a, St, an. Hier macht 1 den Anfang, und ad=- 
dirt man diese Zahl zu derjenigen, die dem jedes- 
mahligen Monat beigeschrieben ist, so erhält man den 
Wochentag, mit welchem der Monat seinen Anfang 
nimmt. So beginnt im Jahr 1784 der alte März mit 
dem Freitag, der April mit dem Montag, der Mai mit 
dem Mittwoch u.s. w. Die Zahlen in der Monatstafel 
bleiben immer dieselben; nur von den 28 Zahlen des 
Sonneneirkels gehört zu jedem Jahr eine andere, zu 
1785 die zweite, zu 1786 die dritte u. s. w. 

Die sechste Tafel des Rus-name soll die Tage 
des Sonnenjahrs angeben, auf welche durch alle Jahre 
des 19jährigen Mondcirkels,: oder, wie wir uns auszu- 
drücken pflegen, für jede güldene Zahl, die mitt- 
leren Neumonde elen, Sie ist also unserm im- 
merwährenden julianischen Kalender (2, 194) 
analog, nur dafs im Rus-name unter dem Neumonde 
nicht die Conjunction, sondern die ein oder ein paar 
Tage später eintretende erste Phase zu verstehen ist, 
mit der die arabisch- türkischen Monate ihren Anfang 
zu nehmen pflegen. Von dem.Gebrauch dieser Tafel 
soll sogleich das Nöthige gesagt werden, wenn wir erst 
gesehen haben, wie die Türken ihre güldenen Zahlen 
bestimmen. Für jetzt bemerke ich nur, dafs als Titel 
der sechsten Tafel zugleich die fünfte dient. Jene be- 
steht nämlich aus 13 Spalten, von denen die erste die 
Ueberschrift jiw J> dschedweli sal, Jahrtafel, 


572 Technische. C hronologie. 


hat, und die übrigen 12 mit den Monaten des Son- 
nenjahrs vom Mart an bezeichnet sind. 

Die siebente eben so angeordnete Tafel soll die 
Stunden der mittleren Neumonde durch alle Jahre 
und Monate des neunzehnjährigen Cyclus anzeigen; da 
aber 235 synodische Monate in ihrer mittleren Dauer 
um anderthalb Stunden kürzer als 19 julianische Jahre 
sind, die Stunden der mittleren Neumonde sich also von 
einem 19jährigen Cyclus zum andern verschieben, so 
ist es widersinnig, sie in einem immerwährenden Ka- 
lender angeben zu wollen, zumal da hier nicht von 
den Conjunctionen, die sich zu jeder Stunde” ereignen 
können, sondern von den ersten Phasen die Rede ist, 
die allemahl nach Sonnenuntergang gesehen werden. 
Es ist ganz unbegreiflich, was sich der Urheber des 
Rus-name dabei gedacht haben mag '). Durch drei 
untereinander gesetzte Striche werden die Tages-, und 
durch einen einzigen etwas längern Strich die Nacht- 
stunden (2, 559) angedeutet. 

Die achte Tafel ist in zehn Spalten 'abgetheilt. 
Die erste mit dem Titel vg ze horufi hafta, die 
sieben Buchstaben, enthält dieselben, hier mit 
Buchstaben angedeuteten, 28 Zahlen untereinander, die 
in der vierten Tafel nebeneinander stehen ?). Diese Zah- 


1) Der Abt Toderini behauptet auf die Autorität des Für- 
sten Cantimir, der Rus-name des Darendeli Mehemed 
Efendi gebe den Tag, die Stunde, ja sogar die Minute ei- 
ner jeden Lunation mit Genauigkeit an! Letteratura turchesca 
Tom. I. p. 160. Nicht einmahl für die Tage gibt es einen im- 
merwährenden Kalender; denn der Mondcirkel verschiebt sich 
alle 310 Jahre um einen Tas (2, 198). 

*) Die sieben Buchstaben , die immer wiederkehren, sind 
Es, = S=hs=5,y=6,53=7 (2,494). 


TÜRKEN. 573 


len sind roth geschrieben, nur jede vierte, die einem 
Schaltjahr angehört, schwarz. Die zweite Spalte, a pi 
Jp) tarichi ewwel, erste Jahrtafel, betitelt, gibt die 
Jahre von 1198 bis 1226. In der 24sten Reihe stehen 
die Jahrzahlen 1221 und 1222 neben einander, die eine 
schwarz, die andere roth, zum Zeichen, dafs diese bei- 
den Jahre der Hedschra in einerlei Sonnenjahr anfan- 
gen, nämlich zwischen dem 1. März 1806 und dem 
1. März 1807 a. St., jenes am 8. März, dieses am 26. Fe- 
bruar. Die dritte Spalte mit der Ueberschrift A sal, 
Jahr, enthält die güldenen Zahlen. So zeigt die Zahl 15 
neben 1198 an, dafs das Sonnenjahr, welches 1198 der 
Hedschra oder 1784 n. Chr. anfängt, das funfzehnte des 
türkischen Mondcirkels ist. Die vierte Spalte, aäl deu 
medchali adser, Eintritt des März, betitelt, gibt den 
Monat des arabisch-türkischen Jahrs, auf den der An- 
fang des Sonnenjahrs trifft. Neben 1198 z. B. steht der 
Buchstabe 5 welcher anzeigt, dafs der 1. März a. St. un- 
sers 1784sten Jahrs auf den Rebiül-achir fällt. Die Mo- 
nate sind hier durch folgende Abbreviaturen angedeutet: 


Muharrem vi Redscheb 
wo Safar Lë Schaban 
i Rebiül- ewwel «a Ramasan 
, Rebiül-achir A Schewwal 
L> Dschemasiül-ewwel 15 Silkade 
— Dschemasiül - achir A Silhidsche. 


Die fünfte, sechste und siebente Spalte, so wie die achte, 
neunte und zehnte, enthalten die Fortsetzung der zweiten, 
dritten und vierten bis zum Jahr 1283 der Hedschra oder 
1866 unserer Zeitrechnung, als so weit unser Rus-name 
unmittelbar zu gebrauchen ist. Die fünfte ist AR a b 
tarichi sani, zweite Jahrtafel, die achte aJ aU 
tarichi salis, dritte Jahrtafel, überschrieben, 


574 Technische Chronologie. 


Mit Hülfe der bisherigen Tafeln sind wir nun im 
Stande, für jedes türkische Sonnenjahr bis 1283 der 
Hedschra einen Kalender zu entwerfen, der den Wochen- 
tag, mit dem jeder Monat anfängt, den mittleren auf 
jeden Monat treflenden Neumond (dieses Wort im tür- 
kischen Sinn genommen) und den Wochentag enthält, 
dem der Anfang eines: jeden zugehörigen arabisch -tür- 
kischen Monats entspricht. Soll z. B. ein solcher für das 
Sonnenjahr vom 1. März 1825 bis dahin 1826 construirt 
werden, so mufs man zuerst das Jahr der Hedschra 
suchen, auf welches der Anfang dieses Sonnenjahrs trifft: 
Hat man keine Tafel der arabischen Jahre zur Hand, 
so mufs man eine oben (2, 495) aufgestellte Regel in 
Anwendung bringen. Auf eine oder die andere Weise 
findet sich das Jahr 1240. Diesem gehört nach der 
achten Tafel die Zahl 3 des Sonneneirkels und die gül- 
dene Zahl 18 an. Mit Hülfe der ersten er geben sich 
aus der vierten und fünften Tafel folgende Anfänge der 
- Monate des Sonnenjahrs: 

März © Julius be November © 

April % August MM December g 

Ma o September $ Januar Q 

Junius Ç Oktober 2% Februar Q, 
welches anch wirklich die Wochentage sind, mit denen 
nach dem alten Kalender die Monate in dem gedach- 
ten Zeitraum beginnen. 

Unser Jahr 1825 hat die güldene Zahl: 2. Da nun 
die des türkischen Kalenders 18 ist, so erhellet, dafs 
man von unserer güldenen Zahl 3 abzuziehen habe, um 
sie in die türkische zu verwandeln. Es scheint also 
der türkische Mondeirkel nur eine Kopie desjenigen zu 
sein, den die europäischen Chronologen lunaris nen- 
nen (2,237). Nach der sechsten Tafel gehören der 


Türken. 575 


güldenen Zahl 18 die Data 9, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 4,50, 
29, 28, 27 an, d. i; im Verlauf des gedachten Sonnen- 
.jahrs sollen nach dem alten Kalender die Neumonde 
treffen auf den 


9. März 2. September 
7. April 1. und 31. Oktober 
6. Mai 80. November 
5. Junius 29. December 
4. Julius 28. Januar 

3. August 27. Februar. 


Vergleicht man hiermit die Tage der wirklichen Neu- 
monde im alten Kalender, so ergibt sich, dafs die tür- 
kischen ein oder zwei Tage später eintreffen, wie es 
auch das Wesen derselben mit sich bringt. Hiebei be- 
merke ich noch, dafs in der sechsten Tafel neben der 
güldenen Zahl 15 unter dem Monat Schubat oder Fe- 
bruar das Wort Alz chali, leer, steht, wodurch an- 
gezeigt werden soll, dafs auf den 2Stägigen Februar des 
funfzehnten Jahrs des Mondcirkels (1823) gar kein Neu- 
mond trifft. 
Die cyklischen Neumonde oder vielmehr ersten Pha- 
sen sollten eigentlich die Anfänge der arabisch -türkischen 
Monate sein. Berechnet man aber aus den drei ersten 
Tafeln die Anfänge der hieher gehörigen Monate der 
Jahre 1240 und 1241 der Hedschra oder des zweiten 
und dritten des achtjährigen Cyclus vom Schaban an ` 
(der Anfang des in Rede stehenden Sonnenjahrs trifft 
nach der achten Tafel auf den Redscheb), so findet 
sich mehrmals eine Abweichung von einem Tage, um 
welchen die Anfänge der Monate später als die cykli- 
schen Phasen eintreffen. ` Wozu also die cyklischen 
Neumonde eigentlich nützen sollen, ist schwer zu 


sagen. 


576 Technische Chronologie. 


Die neunte Tafel gibt von fünf zu fünf Ta- 
gen des Sonnenjahrs in fünf Spalten an: Pr gib tului 
fedschr, den Anbruch der E E ES 

Lä Sal? tului schems, den Aufgang der Ph 
nö, wakti suhr, die Mittagszeit; ap und, 
wakti asr, die Mitte zwischen Mittag und Son- 
nenuntergang, und Lie ws, wakti ischa, die 
Stunde des letzten Gebets. Die Hälfte des Jahrs 
vom Winter- zum Sommersolstitium findet sich rechts 
von oben nach unten, die andere links von unten nach 
` oben, so dafs immer zwei Tage, die gleichen Abstand 
von einerlei Sonnenwende haben, rege gegenüber 
stehen, z. B. der 10. Mart, der Tag der Frühlingsnacht- 
gleiche, dem 11. Eilul, dem Tage der Herbstnachtgleiche. 
Vom Wesen der türkischen Stunden ist schon die Rede 
gewesen. Da sie gleichförmige sind und in zwei Ab- 
sätzen zu je zwölf gezählt werden, so darf man sich 
nicht wundern, den Anbruch der Morgendämmerung 
um die Gegend des Wintersolstitiums mit einer Ta- 
gesstunde angesetzt zu sehen. ` 

Von ähnlicher Anordnung sind die sechs letzten 
Tafeln des Rus-name. Sie geben für jeden Tag des 
Sonnenjahrs den Grad der Ekliptik, die Dauer 
des Tages und der Nacht und die Stunde — 
vnelw saat — und Minute — süss dakike — folgen- 
der Zeiten: 1) des Mittags; 2) der Zeit, die in der 
neunten Tafel wakti asr genannt ist und hier Al „os 
asr-ewwel, der erste Asr, heifst, womit 3) A7 pas 
asr-sani, der zweite Asr, zusammenhängt. Der erste 
Asr ist die Zeit eines der fünf vom Gesetz vorgeschrie- 
benen Gebete. Der zweite wird zu Mekka noch als eine 
sechste Zeit des Gebets beobachtet, und dient auch an- 
derswo den frommen Moslemen als Aushülfe, wenn sie 


Türken. 577 


das zweite und dritte Tagesgebet versäumt haben; sie 
können dann das Mittagsgebet zwischen den Zeiten Asr- 
ewwel und Asr-sani, und das des Asr-ewwel zur Zeit 
Asr-sani halten. Der Zwischenraum zwischen den bei- 
den Asr beträgt nach Verschiedenheit der Jahrszeiten 
36 bis 69 Minuten. 4) Lëe ischa, die Zeit des letz- 
‚ten Gebets; 5) Slwa) imsak, Abstinenz, d.i. die 
Zeit, wo man im Ramasan (der durch alle Jahrszeiten 
kreiset) vor Anbruch des Tages sich des Essens und 
Trinkens zu enthalten anfangen mufs; 6) «Us kible, 
die Zeit, wo die Sonne zu Constantinopel und in der 
Umgegend nach der Richtung von Mekka steht, wo- 
hin sich der betende Moslem überall zu wenden hat; 
7) sw» zahwe, eine mittlere Zeit zwischen Aufgang 
der Sonne und Mittag, auf welcher keine besondere 
Verpflichtung haftet. 

Am Rande des Rus-name findet sich eine kleine 
Tafel mit der Ueberschrift whs „LI ejami nahissat, 
unglückliche Tage, an denen man bei Uebernahme 
eines Geschäfts Unglück befürchtet. Im Muharrem sind 
es der dritte und siebente, im Safer der zweite und 
einundzwanzigste u.s.w. Was sonst am Rande umher- 
steht, mufs ich übergehen, da es in der mir unbekann- 
ten türkischen Sprache geschrieben ist. So viel ich aus 
einer mir etwas dunkeln Uebersetzung ersehe, die mir 
Hr. v. Diez davon zu machen sich die Mühe gegeben 
hat, sind es meistens meteorologische und astrologische ` 
Bemerkungen, die für uns kein Interesse haben, z. B. 
wann die erste und letzte Alteweiber-Kälte eintreten, 
wann die Galle und das Phlegma herrschen und der- 
gleichen mehr. 

Noch bemerke ich, dafs in den Takwims oder 
jährlichen Kalendern der Türken, die aus den astrono- 


II. [37] 


578 Technische Chronologie. 


mischen Tafeln berechnet werden (2, 562), das arabische, 
syrische und koptische Datum des Tages, an welchem 
die Sonne in den Widder tritt, oben an zu stehen 
pflegt. Hr. Navoni hatte einen solchen Takwim. auf 
das Jahr 1224 der Hedschra vor Augen '), in welchem 
die Frühlingsnachtgleiche auf den 5. Safer gesetzt und 
dieses Datum mit dem 9.Azer des Jahrs 2120 der 
griechischen (seleucidischen) und dem 13. Bermehat des 
Jahrs 1525 der koptischen (diocletianischen) Aere ver- 
glichen war. Es ist der 9. März a.St. unsers Jahrs 1809 
gemeint, an welchem wirklich der Eintritt der Sonne 
in den Widder erfolgt ist. Die türkischen Kalender- 
macher nennen diesen Tag nach persischer Weise Neu- 
rusi sultani und fangen gewöhnlich mit ihm ihr 
Sonnenjahr an. Man hat demnach ein astronomi- 
sches und bürgerliches Sonnenjahr der Türken 
zu unterscheiden. Letzteres fängt, wie wir gesehen ha- 
ben, acht bis neun Tage früher an, als ersteres. 

Ich hatte die Absicht, in diesem Abschnitte auch 
von der Zeitrechnung der alten Tataren zu han- 
deln, die uns Ulug Begh in seinem oft citirten Werke 
unter der Benennung , 23 Uz af tdrichi Chatá we 
Igir kennen lehrt. Um aber die mir bei diesem Hand- 
buche gesteckten Grenzen nicht allzuweit zu überschrei- 
ten, begnüge ich mich, den Liebhaber chronologischer 
Untersuchungen auf diese ganz eigenthümliche Zeit- 
rechnung aufmerksam gemacht zu haben. 


1) 8.57. 


— DI 


Erläuterungen und Zusätze. 


u u u rn 


[377] 


eg 


(e Ga SA? 


- Erläuterungen und Zusätze 


zum 
ersten Bande. 


OMAR 


S.49. D. Umlaufszeit ist bis jetzt nur 
von zweien mit Sicherheit bekannt. — Zu den 
beiden hier angeführten Kometen, von denen der 
zweite im Jahr 1825 an der Stelle, wo man ihn er- 
wartete, wieder gesehen worden, ist yor Kurzem noch 
ein dritter gekommen, den man bis jetzt dreimahl, 
1772, 1805 und 1826 beobachtet hat. Ueber die Iden- 
utät kann kein Zweifel obwalten. Er erleidet aber so 
starke Störungen, dafs sich seine Umlaufszeit nicht mit 
Bestimmtheit angeben läfst. Von 1772 his 1805 hat er 
fünf und von 1805 bis 1826 drei Umläufe gemacht, so 
dafs seine Umlaufszeit im Mittel etwa 6% Jahre beträgt. 

S.57. Wird unten an einem Beispiel ge- 
zeigt werden. — Die Data der jährlichen‘ Auf- und 
Untergänge des Regulus, wie sie im Text angegeben 
sind (1,51), werden auf folgende Weise gefunden. In der 
umstehenden Figur sei S4N der Meridian, SON der 
östliche Horizont, ZOO der Aequator, ECF die Eklip- 
tik, R der aufgehende Stern, RB seine Abweichung 
und BC seine Entfernung vom Herbstäquinoctialpunkt 
im Aequator gerechnet. 


582 Erläuterungen 


Für unsere Zeit ist AB=12?° 50, BC= 30° 33, die 
Schiefe der Ekliptik C=23° 28, für Berlin die Aequa- 
torhöhe ROB=37° 2%. Zuvörderst ist 
tg ROB : tg RB =r: sin OB. 
lg tg 12° 56'= 9,361053 
Dek. Erg. lg tg 37° 29% = 0,115281 
lg sin 17° 25 = 9, 476334 
Es ist also OC = OB + BC = 47° 58. Ist ferner OI 
senkrecht auf ECF, so hat man 
r:cos C= tg OC: tg IC 
r: sin C= sin OC : sin OI 
r: tg C= cos OC: cot COT. 
lg cos 23° 28'= 9,962508 
lg tg 47° 58' = 10,045055 
lg tg 45° 30 = 10,007563 
lg sin 23° 289'= 9,600118 
lg sin 47° 58'= 9,870846 
lg sin 17° 1% = 9,470964 
lg tg 23° 28 = 9,637614 
lg cos 47° 58'= 9,825791 
lg cot 73° 489'= 9,463402 


und Zusätze. 583 


DOI = COI — COD = 36° 1%. In dem rechtwinkligen 
Dreieck DOI ist , 
r :cos IO = sin DOI : cos ODI 
r:sin JO = tg DOI: tg ID. 
lg cos 17° 12’ = 9,980130 
lg sin 36° 19 = 9,1172503 
lg cos 55° 33' = 9, 752633 
lg sin 17° 12' = 9, 470964 
lg tg 36° 19 = 9,866300 
lg tg 12° 16' = 9,337264 
DC=IC— ID ss AAT LA, Es ist also die Länge der 
Sonne beim wahren Frühaufgange des Sterns 
180° — 33° 14’ = 146° 46 = 26° 46’, also ihre Länge 
beim wahren Spätaufgange 26° es 40. Jene er- 
reicht sie in einem Jahr, welches die Mitte zweier 
Schaltjahre hält, z. B. 1826, am 20. August, diese am 
15. Februar. Ist H der Ort der Sonne zur Zeit des 
scheinbaren Frühaufganges des Sterns und ihre senk- 
rechte Tiefe GH unter dem Horizont oder der Sehungs- 
bogen des Sterns = is: so hat man 
sin GDH : sin GH =r: siù DH. 
lgsın 14° = 97280599 
Dek. Erg. lg sin 55° 33' = 0, 083746 
lg sin 13° 23' = 9, 364345 
Mithin ist die Länge der Sonne beim scheinba- 
ren Frühaufgange des Sterns 26° N 40 + 15° 23’ 
es JD ny H, und diese erreicht sie am 3. September. 
Für den scheinbaren Spätaufgang mufs GH = 7° gesetzt 
werden; dann hat man 
Le am 7°- =9,085895 
Dek: Erg. Je sin 55° 33’= 0,083746 
lgsin 8°50=9, 169641 


584 Erläuterungen 


Dieser Bogen mufs von der Länge der Sonne beim 
wahren Spätaufgange, nämlich 26° x 46', abgezogen wer- 
den, und so ergibt sich zur Länge der Sonne beim 
scheinbaren Spätaufgange des Sterns 18° x 10', 
und diese Länge erreicht sie am 7. Februar. 

Um die Tage der Untergänge zu erhalten, sei ANITA 
der Westhorizont und R der untergehende Stern, übri- 
gens aber alles auf gleiche Weise bezeichnet. 


Vermittelst der gedachten Proportionen findet sich 
IFB =17°-25' CWI=61°- 5 
BC = 50° 33' DIVI = 115° 26 
WC=153° 8 WDI= 15° 27 
IC=12% IDSA 
a SCHEER DC= 31° 15 
Hieraus ergibt sich die Länge der Sonne beim wah- 
ren Spätuntergange 28° Q45, und beim wahren 
Frühuntergange 28° zs An. Jene erreicht sie den 
22. August, diese den 17. Februar. Für 11° Sehungs- 
bogen ist GH = 45° 45’ und für 7° =27° 13%. Es ist 
also die Länge der Sonne beim scheinbaren Spätun- 
tergange 15°50', und beim scheinbaren Früh- ` 


und Zusätze. 585 


untergange 25° X 58'; jene hat sie den 5. Julius, 
diese den 17. März. 

Will man die bei den Alten vorkommenden Auf- 
und Untergänge berechnen, so kommt es dabei auf fol- 
gende Umstände an: 1) auf die Polhöhe. Die Rech- 
nung wird für drei Polhöhen anzustellen sein, für die 
von Rom, von Athen und von Alexandrien. Die erste 
ist 41° 5%, die zweite 38°, die dritte 31° 111. Sosi- 
genes, der astronomische Rathgeber Cäsar’s, ein 
Alexandriner, scheint mehrere Auf- und Untergänge 
. ohne Reduction aus dem ägyptischen Kalender in den 
römischen gesetzt zu haben, und es wird daher, wenn 
die aus Cäsar’s Kalender enllehnten Angaben bei 
Ovid, Plinius und Columella zu grell von dem 
abweichen, was die Polhöhe Roms erfordert, zunächst 
auf die von Alexandrien zurückgegangen werden müs- 
sen. 2) Auf die Vorrückung der Nachtgleichen. 
Man wird besonders für drei Epochen zu rechnen ha- 
ben, für die Zeit des Cäsar (44 v. Chr.), für die des 
Meton und Hippocrates (432 v. Chr.) und für die 
des Hesiodus (800 v.Chr.). Im ersten Fall sind von 
den jetzigen Längen der Sterne 26° 5’, im zweiten 
31° 28°, im dritten 36° 36’ abzuziehen. Aus den Län- 
gen und unveränderten Breiten müssen dann die ge- 
raden Aufsteigungen und Abweichungen hergeleitet wer- 
den. 3) Auf die Schiefe der Ekliptik. Diese ist 
nach den astronomischen Tafeln für die erste Zeit auf 
23° 43’, für die zweite auf 25° 46, für die dritte auf 
23° 49 zu setzen. 4) Auf den Sehungsbogen. Von 
dem Sehungsbogen der Sterne erster und zweiter Gröfse, 
die hier hauptsächlich in Betracht kommen, ist oben (1,54) 
gehandelt worden. Da aber von den Alten auch mit- 


586 — rläuterungen 


unter Sterne dritter Gröfse, z. B. die des Delphins, ja 
vierter, wie die des Bechers, erwähnt werden, so kann 
man den Sehungsbogen für jene zu 16 und 10, für 
diese zu 17 und 14 Grad annehmen. 5) Auf den dem 
jedesmahligen Ort der Sonne entsprechenden Monats- 
tag. Dieser mufs aus den astronomischen Tafeln be- 
rechnet werden. Da es indessen hier nur auf ganze 
Tage ankommt, so kann man sich der oben (1, 58) für 
die drei gedachten Zeiten angegebenen Tage der Früh- 
lingsnachtgleiche bedienen. Findet sich z. B., dafs zur 
Zeit des Hesiodus der Frühaufgang des Arktur bei 
einer Länge von 16° np 17’ erfolgt sein soll, so er- 
reicht die Sonne diese jetzt den 9. September neuen 
oder 28. August alten Stils,“ und da die Jahrpunkte 
damals 20 bis 21 Tage später im Kalender eintrafen, 
als jetzt, so mufs statt des 28. August der 17te oder 
18. September als der Tag gesetzt werden, der zur 
Zeit dieses Dichters dasselbe Verhältnifs zur Nacht- 
gleiche hatte. 

S. 68. Auch die Merikangn hatten wesent- 
lich das julianische Jahr. — Die Nachrichten, 
welche sich in den ältern spanischen Schriftstellern über 
die Zeitrechnung der ‚Mexikaner finden, sind unsicher 
und widersprechend. Erst in neuern Zeiten ist die- 
ser Gegenstand durch die gründlichen Untersuchungen 
des Mexikaners D. Antonio Leone Gama aufge- 
klärt worden, in einem Werke, das er auf Veranlassung 
eines im Jahr 1790 zu Mexiko, gefundenen, den Ka- 
lender der alten Mexikaner darstellenden, Reliefs in 
Basalt geschrieben hat. Es führt in der italiänischen 
Uebersetzung, die ich vor mir habe, den Titel: Saggio 
dell’ Astronomia, Cronologia e Mitologia degli antichi 


und Zusätze. 587 


Messicani (Rom 1804, 8). ‚Eine nach diesem Werke 
gearbeitete und mit interessanten Rückblicken auf die 
Zeitrechnung der ostasiatischen Völker begleitete Ueber- 
sicht über das mexikanische Kalenderwesen gibt- Herr 
Alex. yv. Humboldt in seinen Fues des Cordilleres 
et monumens des peuples indigènes de l'Amérique von 
S. 125 bis 194. y 

S.77. Eine Aufgabe der unbestimmten 
Analytik.— Es sei x die Zahl, welche durch 28 divi- 
dirt den Rest 10, durch 19 dividirt den Rest 2 und 
durch 15 dividirt den Rest 4 gibt. Zuvörderst mufs 
also ” eine ganze Zahl sein. Diese = 4 gesetzt, 
hat veer Gier, Es soll ferner 72 oder zur! 
A ern " eine ae ‚Zahl sein. Ist dies eine solche, 
so ist es auch 2 und wird die letztere mit B be- 


u, B-8 8 
zeichnet, so hat.man A SE =?2B-+ +. Dies soll 


eine ganze Zahl sein, folglich mufs auch — eine 
solche sein, und bezeichnet man dieselbe mit C, so 
hat man B=9C-+-38. Substituirt man diesen Werth 
in den von 4, so erhält man 4=19 C+ 16, und setzt 
man diesen Werth von 4 in den von Fa so entsteht 
x= 532 C+ 458. Es soll aber wieder Z Zoi oder $? ZE 
=355C+30 + a eine ganze Zahl sein. Ist di eine 
solche, so ist es auch 4, und wird diese Zahl mit 
D bezeichnet, so hat man C= 2D+7 24, Dies soll 
eine ganze Zahl sein; es ist also auch = SS = E eine ganze 
Zahl, mithin D=7 E+4. Setzt man diesen Werth 
von D in den für C, so erhält man C=415E-+8, 
und substituirt man diesen Werth von C wieder in die 
Gleichung x = 532 C + 458, so ergibt sich 


x=7980 E + 4714. 


588 Erläuterungen 


In diese Gleichung kann man nun nacheinander für E 
alle mögliche ganze Zahlen mit Einschlufs der O setzen, 
und erhält so für x alle die Zahlen, welche der an- 
fänglich gesetzten Bedingung Genüge leisten. Am ein- 
fachsten ist es, für E den Werth O zu nehmen. Man 
erhält dann für x den Werth, welcher der ersten noch 
nicht abgelaufenen julianischen Periode entspricht, näm- 
lich 4714. 

S.78. Aus den delambreschen Sonnenta- 
feln.— Gatterer gibt in seinem Abrifs der Chro- 
nologie $.25 fl. eine dreifache Art, die Jahrpunkte zu 
berechnen, die des Beveridge, des Strauch und 
seine eigene. Es ist aber mit solchen Rechnungen 
nichts anzufangen, wenn man diese Zeiten auch nur 
bis auf einige Stunden genau zu erhalten wünscht, und 
man mufs sich durch den Anschein von Schärfe, den 
er in seinen Calcul bringt, nicht täuschen lassen. Ver- 
langte man die mittleren Jahrpunkte, ich meine die Zei- 
ten, wo die Sonne zufolge ihrer mittleren (gleichförmi- 
gen) Bewegung in die vier Hauptpunkte ihrer Bahn 
tritt, so könnte man allenfalls nach Beveridge’s, 
Strauch’s oder Gatterer’s Methode rechnen; kommt 
es aber auf die wahren Zeitpunkte dieses Eintritts an, 
und noch dazu für sehr entfernte Epochen, so mufs 
man sie mit Hülfe astronomischer Tafeln suchen; denn 
da die grofse Axe der Sonnenbahn beweglich ist, so 
wird ihre Mittelpunktsgleichung in den vier Jahrpunk- 
ten allmählig eine andere (1, 35). 

$.92. ’Euavrds, annus, Jahr. — ’Evaurds leitet 
schon Plato im Cratylus‘) von de &aurw ab, wenn 


+) P.410 ed. Steph. 


und Zusätze. 589 


er gleich dabei an keinen Kreislauf denkt. Lydus 
sagt '): ZupmAnposnevos (ó ènavros) ‘adis eis Foz dya- 
cpe, xal zeideg ènavros wWvondeIm. mapd TÒ Ev Fous xi= 
yelYaı. Aus dieser Etymologie hat man sich das xpo- 
viwv Zei maAauovs Eyuavroog beim Aristophanes zu er- 
klären ?). Eben dahin deuten die Epitheta mepitporéwy, 
mepırsAhöpsvos und wepımAöusvos, die Homer so häufig 
gebraucht, wenn er vom Jahr spricht (1,260), und das 
römische annus vertens, nach Censorinus?) die Be- 
nennung des tropischen Jahrs. Von gleicher Kraft 
ist das altgriechische Avxdßas, das sich ein paarmahl 
beim Homer‘), besonders aber auf Münzen und In- 
schriften findet, und nichts anders, als Sonnen- oder 
Lichtgang sein kann. Es liegt dabei vermuthlich 
einerlei Stammwort mit dem lateinischen lux zum 
Grunde f). Das römische annus bezeichnet seinem Ur- 
sprunge nach ebenfalls nichts anders als einen Kreis- 
lauf. Annulus ist davon eben so das Deminutiv, wie 
circulus vom gleichbedeutenden circus °). Schon dem 
Virgil schwebte diese Etymologie vor, wenn er sagt’): 
„... Redit agricolis labor actus in orbem, 
Atque in se sua per vestigia volvitur annus. 

Das hebräische mw schanah hängt mit dem gleichlauten- 
den Verbo zusammen, das unter andern wiederhohlen, 


1) De mens. p.29. Vergl. Etym. Magn. s. v. &viaurog. 
2) Ranae v. 350. 

ZK ei8, 

1) Od. &,161;5 T, 306. 

5) Vergl. Macrob. Sat. I, 17. 

6) Varro L. L.V. p.32. Macrob. Sat. I, 14. 

7) Georg. II, 401. 


590 Erläuterungen 


zum zweitenmahl thun heifst. Das deutsche Jahr 
und englische year steht vermuthlich mit dem altdeut- 
schen, noch’ im Schwedischen gebräuchlichen, yra, krei- 
sen, griechisch uge, in Verbindung. 

S.96. Um zuvörderst das Factum aufser 
Zweifel zu setzen. — Ich berufe mich nicht auf den 
Ring des Osymandyas, in welchem Herr Creuzer 
und andere ein Symbol des 365 tägigen Jahrs sehen. 
Diodor spricht nämlich ') bei Gelegenheit des zu The- 
ben befindlichen Grabmals des Königs Osymandyas 
von einem zu demselben gehörigen goldenen Ringe, der 
bei einer Dicke von einer Elle (xvs, anderthalb Fufs) 
einen Umfang von 365 Ellen mit eben so vielen Abthei- 
lungen gehabt haben soll, auf welchem die Auf- und 
Untergänge der Sterne für alle Tage des Jahrs bemerkt 
waren. Strabo’) nennt diesen alten König Ismandes 
und sagt, es sei derselbe, der bei den Griechen Mem- 
non heifse. Die ganze Nachricht von diesem Ringe, der 
schon seit Cambyses nicht mehr existirt haben soll, 
klingt sehr fabelhaft, auch wenn man annehmen wollte, 
dafs er nur von vergoldeter Bronze war, und dafs die 
365 Ellen nicht buchstäblich, sondern in einem ähn- 
lichen Sinn zu nehmen sind, wie wir das Wort Grad ge- 
brauchen. Was ihn, wenigstens als Symbol des 365tägi- 
gen Jahrs, besonders verdächtig macht, sind die Auf- 
und Untergänge der Sterne, die darauf angegeben ge- 
wesen sein sollen. Bei der geringsten Bekanntschaft mit 
diesen Erscheinungen mufsten die ägyptischen Priester 
wissen, dafs sie alle vier Jahre ihre Stellen im beweg- 


1) 1,49. 
2) 1. XVII, p. 813. 


und Zusätze. 591 


lichen Jahr ändern, dafs also ein solches Parapegma 
nur auf wenige Jahre zu gebrauchen sei. 

S.102. Die Regeln, die zu diesem Ende von 
den Chronologen gegeben werden. — Die Con- 
naissance des Tems stellt unter den Artieles princi- 
paux du Calendrier die seit der Epoche der nabonas- 
sarischen Aere verflossenen julianischen Jahre, 
Hrn. Bode’s astronomisches Jahrbuch hingegen 
das anfangende nabonassarische auf. Wenn z.B. 
im Jahrgange 1792 jener Ephemeriden steht: année de 
l’ Epoque de Nabonassar depuis Février .... 2539, so 
heifst das: im Februar (nämlich am 26sten a. St.) des 
Jahrs 1792 sind seit der Epoche der nabonassarischen Aere 
2538 julianische Jahre abgelaufen, und das Jahr 1792 
kommt gröfstentheils mit dem 2539sten überein. Im 
Jahrbuch 1792 dagegen ist vom 2541sten nabonassari- 
schen Jahr die Rede, welches am 12. Junius a. St. 
(nicht, wie es daselbst heifst, am Aöten) seinen Anfang 
nimmt. Dieser Unterschied von zwei Jahren wird im 
Jahrbuch 1807 $. 261 ganz unrichtig erklärt. 

5.126. Dasselbe, nur verschieden ausge- 
sprochene, Wort. — Bochart behauptet‘), Sothis 
habe in der altägyptischen Sprache einen Hund be- 
deutet. Jablonski erklärt dies für einen Irrthum ?), 
und vermuthlich mit Recht. Daraus folgt aber nicht, 
dafs die Aegypter den Sirius und die Sterngruppe, zu 
der er gehört, nicht unter dem Bilde eines Hundes 
dargestellt haben sollten. Jablonski bezweifelt dies, 
besonders wegen folgender Aeufserung des Achilles 


1) Hierozoicon p: 691 ed. 1675. ` 
2) Pantheon Aegyptiacum l. TII, c. 2. S. 9. 


593. Erläuterungen 


Tatius‘): „Man findet bei verschiedenen Nationen 
„verschiedene Namen der Gestirne. Auf der ägypti- 
„schen Sphäre gibt es keinen Drachen, keine Bären, 
„keinen Cepheus.” Aber auch keinen Hund? Datz die 
Sterngruppe, zu der Sirius gehört, von den Aegyptern 
wirklich unter diesem Bilde dargestellt worden sei, be- 
weiset eine andere Stelle, die wenigstens eben so viel 
Autorität hat. ,,Die Aegypter,” sagt Aelian ?), ‚‚ver- 
„ehren den Hund, weil, wenn das Hundsgestirn auf- 
„geht, gewissermafsen auch der Nil aufgeht, um das 
„ägyptische Land zu bewässern.” Diese Verehrung 
leuchtet auch unverkennbar aus ihrer ganzen mit Astro- 
nomie so sehr gemischten Götterlehre hervor, in der 
sich unverkennliche Beziehungen auf ein solches Bild 


finden. Man denke nur an den Anubis latrator, 
den Begleiter von Osiris und Isis. Nach Jablonski, 


der überall im Koptischen nach Etymologien altägypti- 
scher Namen hascht, soll Sothis einen Zeitanfang 
bedeuten. Ich mafse mir darüber kein Urtheil an, da 
ich dieser Sprache nicht kundig bin. Es will mir aber 
nicht einleuchten, dafs die Aegypter, die alles in Sym- 
bole hüllten, dem Sirius einen Namen gegeben haben 
sollten, der ihrer Phantasie kein Bild vorschob. — Merk- 
würdig scheint mir die Uebereinstimmung des Namens, 
den der Nil bei den Aethiopiern geführt haben soll, mit 
dem des Hundssterns bei den Griechen. Dionysius. 
der Erdbeschreiber versichert nämlich °), er heifse bei ` 


1) Isagoge in Arati Phaenomena p.94 des Uranologü von 
Petavius. 

2) Hist. Anim. X, 45. 

°) v.223. Vergl. Plin. H. N.V,10. Steph. Byz. v. Zunyn und 
Eustath. zuin citirten Verse des Dionysius. 


und Zusätze. 593 


jenem Volke Siris — Zù — und werde erst von den 
Einwohnern Syene’s, d.i. bei seinem Eintritt in Aegyp- 
ten, Nil genannt. Dafs Zeirıos oder eigentlich Zei 
(diese Form findet sich beim Suidas) ein der griechi- 
schen Sprache ursprünglich fremdes Wort sei, haben 
Grotius‘) und Selden?) längst gesagt, und sie ha- 
ben ohne Zweifel Recht. Woher es eigentlich stammen 
möge, lasse ich dahingestellt sein?); auf jeden Fall 
scheint es mir bei der Beziehung, in welcher der Auf- 
gang des Sirius zum periodischen Steigen des Nils ent- 
schieden stand, dafs die Namen Siris und Sirius einen 
gemeinschaftllichen Ursprung haben. Ein sonderbarer 
Zufall ist es, dafs die Buchstaben des Worts NEIAOZE 
nach ihrem Zahlenwerth addirt 365 geben, so dafs das 
Wort eine symbolische Bezeichnung des Jahrs zu sein 
schiene. Diese Bemerkung ist schon im Alterthum ge- 
macht worden *). Allein es stamme, woher es wolle, 
die Endung OÈ ist unstreitig eine griechische. 

S.131. Dies war in den Jahren 2782 und 
1322 vor und 139 n.Chr. der Fall.— Des-Vigno- 
les sagt’), der Anfang der Hundssternperiode sei in die 


1) In Arati Phaen. v. 331. 

2) De DIs Syris Synt. I, 4. ; 

2) Es hängt vermuthlich mit dem hebräischen “mw Schichor 
zusammen, womit Jeremias II, 18 deutlich der Nil bezeichnet 
wird. Dies Wort stammt von der Wurzel “mw nigrum esse. 
Auch Plutarch, oder wer der Verfasser des Buchs de fluviis 
sein mag, sagt c. de Nilo, dafs dieser Flufs ehemahls Mia, 
der schwarze, genannt worden sei.. Vergl. Servius ad Virg. 
Georg. IV, 291. 

‘) Heliodori Aethiop. l. IX. p. 456 ed. Lugd. 

5) Chronol. de VHist. Sainte Tom. TI. p. 680. 

I. [38] 


594 Erläuterungen 


Jahre 1325 vor und 136 n. Chr. zu setzen; denn dies 
wären die Jahre, wo der 1. Thoth, der immer vier Jahre 
hintereinander auf demselben julianischen Datum haftet, 
vom 2isten zum 20. Julius übergegangen sei. Censo- 
rinus habe sich also um drei Jahre geirrt. Diese An- 
sicht hat sich in mehrere Bücher fortgepflanzt. Es 
kommt hier aber nicht auf dergleichen theoretische Be- 
merkungen, sondern lediglich auf das Factum an, dafs 
Censorinus das Jahr 139 n. Chr. zur Epoche der 
sich erneuenden Periode, und das Jahr 258, worin er 
schrieb, zu ihrem hundertsten macht. Man kann doch 
wol voraussetzen, dafs er, der sich überall so genau 
von den Aeren der Vorwelt unterrichtet zeigt, wissen 
mufste, wie man die Jahre der Hundssternperiode in 
Aegypten zählte. Wir wollen uns also an seiner Aus- 
sage halten, und dies um so mehr, da auch die Resul- 
tate der Rechnung damit übereinstimmen. 

S. 132. Um einen Tag später in der Mor- 
gendämmerung erscheinen sahn. — Die Erschei- 
nung konnte nach dem Zustande der Atmosphäre zu- 
weilen einen Tag früher oder später ‚erfolgen, zumal 
da nach der Versicherung der Reisenden, besonders des 
Hrn. Nouet, der als Astronom der französischen Expe- 
dition nach Aegypten beigewohnt hat‘), der Horizont 
Aegyptens dunstig und den astronomischen Beobachtun- 
gen nicht besonders günstig ist. Wenn also Hephä- 
stion in dem oben (1, 125) erwähnten Fragment sagt, 
die ägyptischen Weisen hätten den Aufgang des Sirius 
am 25. Epiphi des alexandrinischen Jahrs (am 19. Julius) 


+) Memoire sur les antiquités de Denderah, in den Oeu- 
vres de Volney, Tom. V, p. 425. 


und Zusätze. 595 


beobachtet, und wenn es beim Solinus“) heifst: quod 
tempus (die Zeit des Frühaufganges des Sirius) sacer- 
dotes natalem mundi iudicarunt, Gd est inter tertium 
decimum Cal. Augustas et undecimum (zwischen dem 
20sten und 22. Julius), so widersprechen beide dem 
Censorinus gerade nicht, der ja nur sagt: quo tem- 
pore solet canicula in Aegypto facere exortum. Es 
konnte aber bei fortgesetzter Beobachtung dieses Phä- 
nomens den Aegyptern unmöglich die Bemerkung ent- 
gehen, dafs es sich im Durchschnitt alle vier Jahre um 
einen Tag später in ihrem Kalender zeigte. 

S.161. Die sie nun, man weifs nicht ge- 
nau bei welcher Veranlassung, in der diocle- 
tianischen erhielten. — Athanasius Kircher?) 
macht den Diocletian zum Urheber des festen ägyp- 
tischen Jahrs, das seiner Meinung nach bis auf ihn 
beweglich geblieben war. Wenn diese Behauptung, die 
er mit grofser Zuversicht ohne Beweis hinstellt, ge- 
gründet wäre, so erklärte sich die Entstehung der dio- 
cletianischen Aere von selbst. Er irrt sich aber, was 
ihm nicht selten begegnet, daher seine mit tiefer Ge- 
lehrsamkeit geschriebenen Werke mit grofsem Mifs- 
trauen zu gebrauchen sind. 

S.182. Also eine ganze Hundssternperiode 
hindurch.— Syncellus, der von dieser Tafel spricht, 
sagt °), sie umfasse droxardzacıy Alyurriand évo Erous, die 
Zeit, in der sich Ein ägyptisches Jahr er- 
neuere. Bemerkenswerth ist die Benennung, die er 


1) Polyh. c. 32. 
2) Prodrom. Copt. c. 2. 


3) Chronogr. p. 207. 
[38*] 


596 Erläuterungen 


hier der Hundssternperiode beizulegen scheint. 
Vielleicht hat er aber so geschrieben oder schreiben 
wollen, wie an einer andern Stelle), wo er denselben 
Ausdruck ohne Sud: gebraucht, und unter droxardzarıs 
die Rückkehr des beweglichen 1. Thoth oder Jahran- 
fangs zu demselben Punkt des Sonnenjahrs oder eigent- 
lich zum Frühaufgange des Hundssterns versteht. 
S.183. Die Phönixperiode.— Hier wäre der 
Ort gewesen, von einem dreifsigjährigen Cyclus zu 
reden, der in der Inschrift von Rosette erwähnt 
wird. Ptolemäus Epiphanes nämlich, zu dessen 
Ehren sie errichtet worden (1,123), erhält in der zwei- 
ten Zeile unter andern das Prädikat xúpros TpLaxovrasıy- 
plöwv nagcrep d "Hbwusos d u£yas, „Herr der dreifsigjäh- 
„rigen. Cykel, wie Hephästus der Grofse” (Phtha, die 
- Hauptgottheit von Memphis). Ich bekenne aber gern, 
dafs ich von diesem Gyclus eben so wenig, wie einer 
der bisherigen Ausleger ?), einen Zusammenhang mit 
den übrigen Zeitkreisen der Aegypter und überhaupt 
mit ihrer ganzen Zeitrechnung abzusehen vermochte, 
und daher in Erwartung künftiger Aufschlüsse lieber 
schwieg. Jetzt hat nun ein Gelehrter das Räthsel zu 
lösen versucht); mit welchem Erfolge, mag der Leser 
entscheiden. Aus den bestimmten Zeugnissen des Dio- 
dor und Strabo (1,176) und aus mancherlei zerstreu- 
ten Andeutungen geht hervor, dafs die ägyptischen 


1) S. 264. 


”) S. Hrn. Drumann’s historisch-antiquarische Un- 
tersuchungen über Aegypten oder die Inschrift von 
Rosette (Königsberg 1823, 8) S. AA 

°) Hallische Litteratur- Zeitung 1826 Nr. 73. 


und Zusätze. 597. 


Hierophanten das bewegliche bürgerliche Jahr mit dem 
durch die Erscheinungen des Sirius bedingten. festen 
auszugleichen bemüht waren und zu dem Ende unter 
andern die Hundssternperiode ersonnen hatten. Es ist 
mehr als wahrscheinlich, dafs auch die 500jährige Phö- 
nixperiode dahin zu deuten ist, und dafs es noch. klei- 
` nere Cykel von ähnlicher Bestimmung gab. Nun sagt 
jener Gelehrte: „Ueber die Art der Einschaltung, ent- 
„schied der König, doch so, dafs er seinem Schwure 
„getreu !) in der astrologischen Einrichtung des Kalen- 
„ders nichts ändern durfte, das heifst, in der ange- 
„nommenen Folge der Planetenherrschaft, worauf sich 
der Kreis der siebentägigen Woche gründete ?). Sollte 
„diese Folge der Planetenherrschaft nicht gestört wer- 
„den, so durfte man nie einen einzelnen Tag ein- 
„schalten, wie es durch Iulius Cäsar eingeführt ist; 
„sondern so wie die Perser alle 120 Jahre einen Mo- 
„nat von 30 Tagen einschalteten, um ihr Jahr mit 
, dem julianischen auszugleichen, so scheinen die Aegyp- 
„ter alle 30 Jahre eine Woche von sieben Tagen. ein- 
„geschaltet zu haben, wodurch die fünf. Ergänzungs- 
„tage zu einem sogenannten kleinen Monat anwuch- 
„sen. Freilich wurde so in jeder dreifsigjährigen Pe- 
„riode ein halber Tag zu wenig eingeschaltet, welches 
„in 14 solcher Perioden wieder eine Woche betrug. ` 
‚Nehmen wir nun an, dafs in jeder A5ten Periode 
„zwei Wochen statt einer eingeschaltet wurden, < wo- 
„durch alles wieder An. das gehörige. Geleis kam, und 
„dafs. Herodotus eine solche Periode mit seiner Gene- 


’) 8. oben I, 9. 
— EUR; 


598 Erläuterungen 


j ration“ verwechselte, deren drei auf ein Jahrhundert 
j gehen, so füllen 15 solcher Perioden 500 Jahre, welche 
;‚Herodotus zu einer Phönixperiode rechnet. Diese 
‚„„Periode ist demnach als eine Regulirung des Jahrs 
„anzuschen, wenn die Kalenderzeit von der wahren 
„Zeit zw sehr abgewichen war” u.s.w. Hiebei ist 
zu erinnern: nach 44 dreifsigjährigen Perioden oder 
420 Jahren wurde’ allerdings das bewegliche Jahr mit 
dem festen vollkommen ausgeglichen, d.h. der 1. Thoth 
der Priester zu demselben Tage des julianischen Jahrs 
zurückgeführt, von welchem der 1. Thoth des bürger- 
lichen ausgegangen war. Sollte aber das Princip wol 
gehörig- begründet sein, dafs nur immer eine Woche, 
kein einzelner Tag eingeschaltet werden durfte? Die 
Woche war dem bürgerlichen Jahr von 365 Tagen 
nicht 'commensurabel; es rückten also die einzelnen 
Tage des Jahrs auf immer andere Wochentage, und es 
wurde mithin der vom Jahr unabhängige Cyclus der 
Woche nebst der Folge der Planetenherrschaft durch die 
Einschaltung eines einzelnen Tages oder einer beliebigen 
Zahl von Tagen keinesweges gestört. Die Nothwen- 
digkeit eines 30jährigen Cyclus und einer 420jähri- 
gen Periode: leuchtet daher nicht en. Die Möglich- 
keit indessen, dafs die ägyptischen Priester unter an- 
dern »Ausgleichungscykeln auch einen solchen dreifsig- 
jährigen hatten, kann nicht mn Abrede gestellt werden. 
Dafs aber Herodot aus der 420jährigen Periode durch 
ein blofses Mifsverständnifs eine 500jährige gebildet 
haben “sollte, ist om so unwahrscheinlicher, da auch 
Tacitus von einer 500jährigen Dauer der Phönixpe- 
riode spricht — de numero annorum aart traduntur: 
maxime vulgatum quingentorum spatium — 


und Zusätze. 599 


was er schwerlich blofs auf Herodot’s Autorität ge- 
schrieben hat. Die Akten sind also immer noch nicht 
als geschlossen anzusehen. 

S.197. Er lebte unter Antiochus Soter, 
dem zweiten Seleuciden. — Berosus selbst gab 
sich in seinem Geschichtswerke für einen Zeitgenossen 
Alexander’s von Macedonien aus +). Tatian sagt): 
„Berosus ein Babylonier und Priester des Belus, zur 
‚Zeit Alexander’s lebend, widmete dem Antiochus, dem 
„dritten nach diesem, seine aus drei Büchern beste- 
„ hende chaldäische Geschichte.” Hier ist unstreilig vom 
Antiochus Soter die Rede, der dem Seleucus Nica- 
tor in der Regierung folgte, also, den Alexander mit- 
gerechnet, der dritte macedonische König in Syrien 
war. Von den Lebensumständen des Berosus wissen 
wir wenig. Nach Vitruv?) hat er sich auf der Insel 
Cos niedergelassen und daselbst eine Schule eröffnet, 
in der er die Griechen mit der Astrologie der Chaldäer 
bekannt machte. Nach Plinius *) errichteten ihm die 
Athener öffentlich im Gymnasium eine Statue mit ver- 
goldeter Zunge, offenbar seiner astrologischen Weissa- 
gungen halber, die wegen ihrer Neuheit auf die für 
alles Neue eingenommenen Athener einen grofsen Ein- 
druck gemacht haben mögen. Er unterrichtete aber die 
Griechen nicht blofs mündlich, sondern auch schrift- 


lich. Sein in griechischer Sprache abgefafstes Werk 


e Eusebii Chronicon nach dem armenischen Text Vol. I. p. 17. 
Syncelli Chron. p.14 und 28. 


2) Oratio ad Graecos p.125 ed. Oxon. 
Ze D 
*) H.N.VD, 37. 


600 Erläuterungen 


führte den Titel BaßvAwuard 71. Er handelte darin, wie 
Syncellus berichtet 71. vom Himmel, von der Erde, 
vom Meere, von der Geschichte der alten babyloni- 
schen Könige, von der Lage und Fruchtbarkeit Baby- 
lons u. s. w. mit einer gewissen Pralerei, die deutlich 
zu erkennen gab, dafs seine Absicht dahin ging, die 
Chaldäer als das älteste Volk der Erde darzustellen. 
Wenn Iosephus einem Fragment von ihm folgende 
Worte vorausschickt °): ,, Mein Zeuge ist Berosus, 
„ein Chaldäer von Geschlecht und allen Gelehrten 
„durch die Schriften bekannt, die er über Astronomie 
„und Philosophie der Chaldäer in griechischer Sprache 
„herausgegeben hat,” so sieht man, er war zugleich 
Astronom, Philosoph und Geschichtschreiber. War es 
aber wirklich Eine Person, die diese Prädikate in sich 
vereinigte? Hieran zweifeln Riccioli und Weidler, 
und nach ihnen mehrere. Besonders hat sich Bailly 
zu erweisen bemüht, dafs der Astronom Berosus 
von dem Geschichtschreiber zu unterscheiden sei, 
und dafs jener viel früher als dieser gelebt habe. Be- 
rosus, sagt er‘), hat sich nur durch absurde Meinun- 
gen bekannt gemacht, wohin die Erklärung gehört, die 


1) So citiren es Athenäus 1.XIV.p.639 und Syncellus 
Chron. p 28. Der letztere führt es auch unter dem Titel Sai, 
daiz dpxarohoyia auf. Tatian nennt es Kahðalwv feopio, Eine 
Sammlung seiner ächten Fragmente findet man in Fabricii Bibl. 


Gr. Tom. XIV. p. 175 ff. d.a. A. 
?) Chron: p.14. 
°) Contra Apionem 1.1. c. 19. 


*) Hist. de Astronomie ancienne. Eclaircissemens LIN. 


S. XXXV f. 


und Zusätze. 601 


er nach Plutarch t) und Vitruv’) von den Finster- 
nissen und Phasen des Mondes gegeben hat. Wir müs- 
sen ihn also weit zurücksetzen, um die Ehre der baby- 
lonischen Astronomie zu retten. Es fragt sich aber, ob 
uns diese Schriftsteller die Meinungen des Berosus ge- 
treu und aus eigener Ansicht seiner Werke mitgetheilt 
haben. Und wäre dies auch wirklich der Fall, so wird 
niemand so unbillig sein, von den Einsichten -eines 
einzigen Astronomen oder vielmehr Astrologen auf die 
Sternkunde aller andern Chaldäer schliefsen zu wollen. 
Dann ist Berosus, bemerkt Bailly weiter, nach 
Vitruv der Erfinder der Sonnenuhren. ` Dn nun 
„Herodot versichert (1, 85.233), dafs die Griechen 
„von den Babyloniern den Polos, d.i. die Sonnen- 
„uhr, erhalten haben, so ist es sehr wahrscheinlich, 
„dafs er die Erfindung des Berosus vor Augen ge- 
„habt, also später als dieser gelebt hat.” Vitruv macht 
aber keinesweges diesen Babylonier zum Erfinder der 
Sonnenuhren überhaupt, sondern legt ihm blofs das 
Hemicyclium bei, eine von den mancherlei Sonnen- 
uhren, von denen er handelt). Man sollte meinen, die 
Identität des Astronomen und Geschichtschreibers Be- 
rosus würde durch den einzigen Umstand aufser Zwei- 
fel gesetzt, dafs die Alten nirgends eine Verschiedenheit 
beider ahnen lassen. 

S. 228. Wird vermuthlich die Sache aufs 
Klare bringen. — Wenn man den zweiten in- 
zwischen erschienenen Theil von Herrn Buttmann’s 


1) De plac. phil. IL, 29. 
SA 
?) IX,9. 


602 Erläuterungen 


Lexilogus vergleicht, so wird man sich in dieser Er- 
wartung, nicht getäuscht finden. 

S.255. Ohne zahlreichen Stellen Gewalt an- 
zuthun.— Für die, welche durch Scaliger’s Geist 
und Gelehrsamkeit geblendet, seiner Theorie des griechi- 
schen Jahrs, auch nach Petavii sonnenklarer Widerle- 
gung derselben, noch immer Glauben schenken, will ich 
hier an ein paar Beispielen zeigen, wie ungründlich der 
grofse Alterthumsforscher bei ihrer Entwerfung verfah- 
ren ist. Diodor redet‘) von der Verstümmelung der 
Hermen, deren man den Alcibiades beschuldigte. Bei 
der darüber angestellten Untersuchung sagt jemand aus, 
er habe rì voyunvig, am ersten Monatstage”), mit- 
ten in der Nacht einige Personen in das Haus eines 
Bürgers gehen sehen, und unter diesen auch den Alci- 
biades. Auf die Frage, wie er in der Nacht die Ge- 
sichter habe erkennen können, antwortete er: mpos ro 
tic ceýyns da, beim Mondlicht. Dieser Stelle be- 
dient sich Scaliger’), um zu beweisen, dafs die bür- 
gerlichen Monate der Griechen nicht nach dem Monde 
abgemessen waren; denn sonst, meint er, hätte nicht 
zur Zeit des Neumondes vom Mondlicht die Rede sein 
können. Unglücklicherweise beachtet er aber nicht die 
vom Diodor hinzugefügten Worte: OÎroç Aën e avrov 
EgeNfyEag narslıevaueyos süp£$n, „,so erschien er, sich selbst 
„überführend, als Lügner” *). Man sieht also, dafs aus 


1) XIII, 2. 

2) Nach Plutarch (Alcib. c. 20) war die Frevelthat Zuns xat 
vtaç, am Tage der Conjunction, verübt worden. 

3) Emend. temp. 1. I. p. 23. 

*) Beim Plutarch, wo die Sache übrigens eben so erzählt 
wird, heifst es: ZeddAu top nayros. 


und Zusätze. 603 


der Stelle gerade das Gegentheil von dem folgt, was 
er in ihr findet. Im Leben des Camillus *) zeigt 
Plutarch, dafs der Boödromion den Griechen immer 
ein siegbringender Monat gewesen sei. ,, Am sechsten, 
„sagt er, siegten sie bei Marathon, am dritten bei 
„Platää und Mycale, und am fünften vom Ende bei 
„Arbela über die Perser; am Vollmondstage des Boe- 
„„dromion erfochten die Athener unter Anführung des 
„‚Chabrias bei Naxos einen Sieg zur See.” Diese Stelle 
lautet in den ältern Ausgaben wie fölgt: Toro Ò ad md- 
Am Ilpoai Wd: Bondponußvog Erin Vër èv Maea äu, Tpirn 
Ò Au Marua dpa xal repl MurdAny Zerdäugan dd Tüv 
“Errrvuw. zum d bYlvovros èv LAcfdho: ’Ayıvaloı zur 
mel Ndgov Evinwy vaupaxlav, Ze Kaßplas Esparniyei, tod Bon- 
Öponuövog mepi tyy mavceAnvoy. Bei einiger Aufmerksam- 
keit sieht man, dafs hinter "RAA ein Komma, hin- 
ter ’ApßrAocıs ein Kolon, und hinter ’AYıyalcoı ein dt 
stehen muß. Scaliger nimmt aber die Interpunction 
so, wie er sie vorfand, und zieht das Datum neumen di 
b&iyoyrog mit den Worten mepi Ty» maygeAnyoy zusammen, 
um auch diese Stelle für sich zu gebrauchen. Auf eine 
ganz unbegreifliche Weise bezieht er die letziern Worte 
auf einerlei Schlacht, im ersten Buch ?) auf den Sieg des 
Chabrias bei Naxos, im fünften °) auf den des Alexander 
bei Arbela. — Ich benutze diese Gelegenheit, um von 
den chronologischen Werken der beiden Heroen dieses 
Fachs, des Scaliger und Petavius, eine kurze Notiz 
zu geben. Josephus Scaliger schrieb am Ende des 


010: 
erbei 
3N 8. 421. 


i 


604 Erläuterungen 


sechzehnten Jahrhunderts sein gelehrtes Opus de emen- 
datione temporum, dessen beste Ausgabe die genfer vom 
Jahr 1629 ist. Ueberdies bearbeitete er die Fragmente 
der Chronik des Eusebius unter dem Titel The- 
saurus temporum, und begleitete sie mit ausführlichen 
chronologischen Untersuchungen, die er Isagogiei chro- 
nologiae canones betitelt hat (zweitè Ausgabe, Amster- 
dam 1658, fol.). In beiden Werken hat er einen Schatz 
von chronologischer Gelehrsamkeit niedergelegt, viele 
Punkte der Zeitrechnung ins Licht gesetzt, und über- 
haupt zuerst gezeigt, wie Gegenstände dieser Art zu be- 
handeln sind. Bei aller Gelehrsamkeit und allem Scharf- 
sinn indessen hat er sich viele bedeutende Irrthümer zu 
Schulden kommen lassen, die seiner lebhaften, zu Hypo- 
thesen geneigten Phantasie und der Beschränktheit sei- 
ner astronomischen Kenntnisse zuzuschreiben sind. Auf 
seine Schultern trat Dionysius Petavius, der mit 
gleicher Gelehrsamkeit und nicht geringerem Scharf- 
sinn einen ruhigern Prüfungsgeist und einen ungleich 
gröfsern Vorrath astronomischer Kenntnisse verband. In 
seinem ganz auf die Widerlegung der Emendatio tem- 
porum gerichteten, aber doch ganz darauf gegründeten 
Opus de doctrina temporum sind viele Hauptpunkte der 
Chronologie aufs Reine gebracht, und es ist daher eine 
Fundgrube geworden, aus der die spätern chronologi- 
schen Schriftsteller geschöpft haben. Noch immer ist 
indessen eine bedeutende Nachlese ‘übrig geblieben für 
die Forscher, die sich durch keine Autorität leiten las- 
sen wollen. Die beste Ausgabe ist die antwerper vom 
Jahr 1703 in drei Foliobänden, von denen der.dritte eine 
schätzbare Sammlung kleiner astronomischer ‘Schriften 
in griechischer Sprache unter dem Titel Uranologium, 


und Zusätze. 605 


und eine Menge einzelner in die Chronologie und Ge- 
schichte der Astronomie einschlagender Untersuchungen 
unter dem Titel Fariae dissertationes sive auclarium 
operis de Doctrina temporum enthält. Sein Rationa- 
rium temporum, welches öfters gedruckt ist, unter an- 
dern Leiden 1724, 8, gibt die Resultate seiner chrono- 
logischen Untersuchungen in Form eines Handbuchs der 
Geschichte, das lange das beste in diesem. Fache gewe- 
sen ist, und wegen des Chronologischen noch immer 
verglichen zu werden verdient. 

S. 305. Eine Schöpfung des Cleostratus aus 
Tenedos. — Wenn von der wissenschaftlichen Anord- 
nung und Ausbildung der Octaöteris, wie sie uns Ge- 
minus beschreibt (1, 294), und wie sie der Zeit- 
rechnung der meisten griechischen Völkerschaften zur 
Grundlage gedient haben mufs, die Rede ist, so haben 
wir keine Ursache, die Notiz beim Censorinus (1, 300), 
dafs sie eine Schöpfung des fünf bis sechsthalbhundert 
Jahre vor Christus lebenden Cleostratus sei, in Zwei- 
fel zu ziehen. Aber die Wahrnehmung, dafs 99 Mond- 
monate nahe mit acht tropischen Jahren übereinstimmen, 
und dafs dieser Zeitraum der kürzste sei, in welchem 
sich die Erscheinungen des Mondes mit dem Sonnen- 
jahre ausgleichen, ist gewifs sehr früh in Griechenland 
gemacht und für die Zeitrechnung benutzt worden. ` Es 
waren dazu blofs gesunde Augen, fast gar keine astro- 
nomische Vorkenntnisse erforderlich; denn man durfte 
nur von Jahr zu Jahr den kürzsten oder längsten Mit- 
tagsschatten, den die höchst einfache Vorrichtung des 
Gnomons gab, mit dem Lichte des Mondes vergleichen, 
um sehr bald zu finden, dafs alle acht Jahre der Voll- 
mond bis auf eine Kleinigkeit zum Tage des einen oder 


606 ' Erläuterungen 


des andern zurückkehrt. Auch gibt es Spuren genug 
von dem frühzeitigen Dasein der Octaäteris als eines 
Ausgleichungseyclus für die beiden Zeiträume, wodurch 
die Feier der griechischen Feste bedingt wurde, des 
Mondmonats und des Sonnenjahrs (1, 256). Ich darf 
hier nur an die heiligen Spiele der Hellenen erinnern. 
Die, olympischen wurden abwechselnd nach 49 und 
50 Monaten beim Vollmonde gefeiert (1, 366). Es lag 
ihnen also die achtjährige Periode zum Grunde, die 
man, so gut es sich thun liefs, in zwei vierjährige 
zerschnitt, wohl wissend, dafs die Tetraäöteris kein 
Ausgleichungseyclus sei, wofür sie Censorinus irrig 
genommen hat (1,273). Die pythischen Spiele wur- 
den ursprünglich alle acht Jahre gefeiert, wie der Scho- 
liast zum Pindar') und Censorinus versichern. 
Der letztere sagt bei Gelegenheit der Octaäteris?): 
Ob hoc multae in Graecia religiones hoc intervallo tem- 
poris summa cacrimonia coluntur. Delphis quoque ludi, 
qui vocantur Pythia, post octavum annum olim confi- 
ciebantur. Von den nemeischen wissen wir, dafs es 
eine Sommer- und eine Winternemeade gab, von 
denen jene nach Corsini und Hrn. Böckh "1 auf den 
Anfang des vierten, diese auf die Mitte des zweiten 
olympischen Jahrs traf. Die Feier war also wesentlich 


1) 5.298 nach Hrn. Böckh’s Ausgabe. Vergl. Schol. Ambros. 
in Od. y. 2671 ed. Buttmann p. 98. 

2), c.18. Vergl. Plut. Quaest. Graecae XI. 

3) Man vergleiche des letztern Abhandlung über die Zeit- 
verhältnisse der demosthenischen Rede gegen Midias 
-in den Schriften der berliner Akademie aus den Jah- 
. ren 14848 und 1819, hist. phil. Klasse S. 92 ff., wo vieles hieher 
gehörige gesammelt und scharfsinnig zusammengestellt ist. 


und Zusätze. ` 607 


wieder auf die Octaöteris gegründet, wenn sie gleich in 
trieterischen Zwischenräumen wiederkehrte. Bei dieser 
Gelegenheit spreche ich meine Ueberzeugung dahin aus, 
dafs nicht, wie Geminus und Censorinus glauben, 
die Triöteris auf die Octaeteris, sondern die letzte auf 
die erste geleitet hat. Die Octaöteris war der eigent- 
liche Ausgleichungseyclus, den man, um zum Debut der 
Feier gewisser Feste und Spiele kürzere Zeiträume zu 
gewinnen, in vierjährige und zweijährige Abschnitte 
theilte, ohne jedoch von denselben für die bürgerliche 
Zeitrechnung Gebrauch zu machen; denn bei der Te- 
traöteris findet gar keine, bei der Trieteris nur eine | 
höchst unvollkommene Ausgleichung Statt. Wer dar- 
auf ausgeht, wird in den Mythen und Festen der Hel- 
lenen Hindeutungen genug auf die Octaöteris wahr- 
nehmen können. So mufste Cadmus für die Tödtung 
des Drachen dem Ares ein ewiges (cyklisch wieder- 
kehrendes) Jahr — d'Suen Eviavrov — von acht gewöhn- 
lichen Jahren dienen, und Apollo nach Erlegung des 
Python acht Jahre landflüchtig werden, bis er mit 
dem Lorbeerzweige gesühnt heimkehrte '). Wollte man` 
hier die Zahl acht für bedeutungslos halten, so darf 
nur an die Daphnephorien, ein dem Apollo ennae- 
terisch oder octaeterisch (beides ist einerlei) zu Theben. 
 gefeiertes Fest erinnert werden, dessen chronologische Be- 
deutung klar zu Tage liegt 21. Bei dem festlichen Auf- 
zuge wurde ein mit Lorbeer und Blumen geschmückter 


1) Auf diese Spuren der alten Periode hat zuerst Hr. Müller 
hingewiesen. Orchomenos und die Minyer S. 218 u. 219. 

2) S..die Auszüge aus der Chrestomathie des Proclus bei 
Photius 8.988 und Hrn. Böckh’s Fragmenta Pindari S. 590. 


608 Erläuterungen 


Olivenstab getragen, auf welchem sich eine eherne 
Kugel befand; von dieser herab hingen kleinere Ku- 
geln, und in der Mitte des Stabes war noch eine kleine 
Kugel befestigt. Oben purpurne Bänder, unten eine 
safranfarbige Umkleidung. Die obere Kugel deutete die 
Sonne, die untere den Mond an; die kleineren stellten 
Gestirne und Sterne, und die Bänder, deren 365 wa- 
ren, das Sonnenjahr vor. Ueberhaupt treten bei nähe- 
rer Untersuchung mannigfache chronologische Ideen aus 
den Mythen der Griechen hervor. Wenn z. B. Pau- 
sanias!) der alten Sage gedenkt, dafs in Elis zuerst 
Aëthlius regiert und dessen Sohn Endymion mit 
der Luna funfzig Töchter gezeugt haben soll, so deu- 
tet, wie Hr. Böckh treffend bemerkt ?), der Name des 
alten Königs die olympischen Spiele und die Zahl der 
Töchter des Endymion das Intervall ihrer Feier an. 
Die sieben Heerden von je funfzig Rindern und Scha- 
fen des Sonnengottes auf der Insel Thrinakia, welche 
die Sonnennymphe Phaäthusa und die Mondnymphe 
Lampetia weiden und deren Verletzung den Gefähr- 
ten des Ulysses so theuer zu stehen kam "1, scheinen 
auf die runde Zahl der Tage des Mondjahrs anzuspie- 
len, wie schon die alten Ausleger bemerken. 

$.313. Dieser Athener machte die Ent- 
deckung.— Hr. Laplace sagt in seiner Exposition 
du systeme du monde, worin er eine meisterhafte Ueber- 
sicht der Geschichte der Astronomie gibt, die Chinesen 
hätten den 19jährigen Cyclus bereits sechzehn Jahr- 


ch be 
?) Ad Olymp. II. p. 138. 
°) Od. XII, 127 ff. Vergl, Eustathius. 


und Zusätze. 609 


hunderte vor Meton gekannt‘). Er bringt aber eben 
so wenig wie Bailly irgend ein Zeugnifs für diese 
Behauptung bei, von deren Zuverlässigkeit gewils je- 
der seiner Leser gern die Ueberzeugung gewonnen ha- 
ben würde. Es hat allerdings seine Richtigkeit, dafs 
die Chinesen heut zu Tage den 19jährigen Cyclus bei 
ihrer Zeitrechnung gebrauchen; sollte man aber wirk- 
lich zu der Annahme berechtiget sein, dafs dies schon 
2000 Jahr v. Chr. geschah? Ich bekenne gern, dafs 
ich mich zu den Zweiflern zähle. 

$S.360. Mit der Annahme des julianischen 
Kalenders scheint auch der Hekatombäon aus 
der Gegend der Sommerwende in die der 
Herbstnachtgleiche geschoben zu sein. — Die 
Tafel des Henricus Stephanus, auf welche sich diese 
Voraussetzung gründet, ist vielleicht nie im eigentlichen 
Griechenland gebraucht worden, sondern blofs bei den 
asiatischen Griechen, die ihr Jahr im Herbst anfingen. 
Unter den Schriftstellern ist der syrische Kirchenyater 
Epiphanius der einzige, der die attischen Monate auf 
diese Weise rechnet; auch ist es faktisch, dafs die Syrer 
den Anfang der Olympiadenjahre auf den 1. September 
gesetzt haben (2, 466). So schob sich natürlich auch 
der Hekatombäon, in welchem die Olympiaden eigent- 
lich begannen, auf den September. 

58.364. Zeitrechnung der Böoter.— In 
einer orchomenischen Inschrift bei Meletius?) wer- 
- den die Monate Theiluthius und Alalcomenius genannt. 
Da nun letzterer ein allgemein böotischer war, so glaubt 


1) $.365 der vierten Ausgabe, 
2) Tewypadla S. 342. 
TI. [39] 


610 Erläuterungen - 


Ar. Müller‘), dafs auch der Theiluthius ein solcher 
gewesen sei und dafs überhaupt die orchomenisch- 
chäroneischen Monate nicht von den allgemein böoti- 
schen verschieden waren. Der Hippodromius und der 
Panemus der Böoter waren mit dem Hekatombäon und 
Metageitnion der Athener identisch. Entsprach der Da- 
matrius dem Pyanepsion und der Alaleomenius dem 
Mämakterion, wie das Zeugnifs des Plutarch nicht 
bezweifeln läfst, so mufs, nach der entschiedenen Stel- 
lung der beiden attischen Monate, der Damatrius dem 
Alalecomenius vorangesetzt werden. Die Lücke füllt nun 
vermuthlich der Theiluthius als dem Boedromion ana- 
log aus. Noch ein paar böotische Monatsnamen kom- 
men in Inschriften vor, aber corrumpirt; auch weifs 
man nicht, wie sie zu ordnen sind. Hr. Böckh wird 
hoffentlich in seinem Thesaurus Inscriptionum 
die Sache aufs Reine bringen. 

S.368. Panemus.— Der Panemus der Corin- 
ther war höchst wahrscheinlich mit dem Panemus der 
Macedonier und dem der Böoter identisch. Da 
nun letzterer nach Plutarch (1, 365) dem Metageit- 
nion der Athener entsprach, so kann er in dem Briefe 
des Philippus (1,395) nur zufolge der Verschieden- 
heit der Einschaltung mit dem Boedromion der Athe- 
ner und Lous der Macedonier zusammengetroflen sein, 
so dafs dieses Zusammentreffen Ausnahme, nicht Re- 
gel war. 

S.430. Dafs die syromacedonischen Monate 
ihrem Gehalt und ihrer Stellung nach mit 
den römischen wirklich vollkommen über- 


') Orchomenos und die Minyer 8.473. 


und Zusätze. 611 


einstimmten.— Hr. Halma (helt in seiner Dis- 
sertation sur les mois des Anciens') aus der Hand- 
schrift 2394 der pariser Bibliothek einen Kalender mit, 
worin die Monate der Römer, Hellenen und Alexandri- 
ner das ganze Jahr hindurch mit einander verglichen 
sind. Hier laufen gleichfalls die hellenischen Monate 
den römischen vollkommen parallel, der Gorpiäus dem ` 
September, der Hypexberetäus dem Oktober u.s. w. Zur 
Probe setze ich den Anfang des ersten Monats her: 


Elaphebolion. 
Römer. Griechen. Alexandriner. 
ee ae 
September. Gorpiäus. Thoth. 
Calendae 1 4 
IV 2 5 
II A D 
II 4 1 
Nonae 5 8 
VII 6 9 
VII Ke 10 
NI 8 11 
NV 9 12 
IV 10 13 
III 14 14 
II 12 - 15 
Idus 13 16 


Sonderbar ist hier die Zusammenstellung der attischen 
Monate mit den römischen, hellenischen ünd alexan- 
drinischen. Durch welche Revolution sollte wol der 


1) Chronologie de Ptolémée p.40. 
[39 *] 


612 Erläuterungen 
Elaphebolion in die Gegend des Septembers, der Heka- 


tombäon in die des Januars gekommen sein? Die Sache 
läfst sich nur durch ein Versehen des unstreitig sehr 
spät lebenden Urhebers des Kalenders erklären. Er 
wufste, dafs der Hekatombäon der erste Monat des 
attischen Jahrs sei, und stellte ihn daher ohne Wei- 
teres mit dem ersten Monat des römischen zusammen. 
Wenn er den Anthesterion vor den Poseideon setzt, so 
theilt er diesen Irrthum mit dem gleichfalls sehr spät 
lebenden Theodorus Gaza, der die attischen Monate 
so ordnet '): 


Hekatombäon Poseideon 
Metageitnion Gamelion 
_ Boedromion Elaphebolion 
Mämakterion Munychion 
Pyanepsion Thargelion 
Anthesterion Skirophorion. 


Wegen des Pyanepsion und Mämakterion, über deren 
Stellung man gestritten hat (1,275), wird sich niemand 
auf seine Autorität berufen wollen. Auch in einem 
Menologium, das Hr. Halma in seiner Abhandlung 
Sur les mois Macedoniens aus der Handschrift 1630 
der pariser Bibliothek mittheilt °), und worin die Mo- 
nate der Römer, Hebräer, Aegypter, Hellenen (Syrer), 
Athener und Macedonier zusammengestellt sind, ist der 
Hekatombäon mit dem Januar verglichen. Als Monate 
der letztern finden sich die Namen der zwölf Him- 
melszeichen (1, 425). 


1) S. seine kleine Schrift Mep? pëmay in Petavii Urano- 
log. p. 154. 
°) Hypothèses de Ptolemee p.12. ` 


und Zusätze. ` 613 


S. 481. A Mos, XXIII, 15 stehen der Singu- 
lar rop schabbath und der Plural ma» schab- 
bathoth in verschiedenen Bedeutungen neben 
einander. — Ueber die Auslegung des nawn namana mi- . 
macharaih haschabbath, vom Morgen des Sabbath, 
waren schon die Pharisäer und Baithosäer') ver- 
schiedener Meinung. Die erstern nahmen schabbath, 
wie es hier im Text geschehen ist, für den ersten Tag 
des: Festes der ungesäuerten Brote, die letztern dagegen 
in seiner gewöhnlichen Bedeutung für den siebenten 
Wochentag, so dafs das Omer nicht am zweiten Tage 
des gedachten Festes, sondern erst am Tage nach dem 
zunächst eintretenden Sabbath dargebracht werden sollte. 
Jene legten auf ihre Erklärung ein so grofses Gewicht, 
dafs sie anordneten, das Omer solle mit besonderer 
Feierlichkeit und in Gegenwart vieles Volkes am vor- 
hergehenden Abend beim Untergange der Sonne ge- 
schnitten werden, wobei die Schnitter die Anwesenden 
dreimahl fragen mufsten: ist das Sabbath? und die An- 
wesenden eben so oft antworten: ja das ist Sabbath! 
Alles dies findet sich weitläufig im Thalmud erzählt. 
PM’nachoth Bl. 65 und 66. Auch der chaldäische 
Uebersetzer theilt diese Ansicht; denn er gibt reg 
an dieser Stelle durch wa nan joma toba, guter 
Tag d.i. Festtag, da er sonst das hebräische rop 
schabbath immer durch das gleichbedeutende chal- 


1) Unter diesen werden gewöhnlich die Sadducäer verstan- 
den. Aber nach dem Meor Enajim des Rabbi Asaria und nach 
Herrn Dr. Bellermann’s Geschichtlichen Nachrichten 
aus dem Alterthume über Essäer und Therapeuten 
(Berlin 1821, 8) sind es die Essäer. 


614 Erläuterungen 


däische saaw schabbatha ausdrückt. Diese Notiz ver- 
danke ich Herrn Auerbach. 

S. 491. Auch findet sich nirgends im alten 
Testament die Dauer eines Monats angege- 
ben. — Aus der Steigerung: „Nicht einen Tag, nicht 
„zwei, nicht fünf, nicht zehn, nicht zwanzig Tage, 
„sondern einen Monat lang” (4. Mos. XI, 19, 20), und 
aus den dreifsig Tagen, die um Aaron und. Moses ge- 
trauert wurde (4. Mos. XX, 29; 5. Mos, XXXIV, 8) 
könnte man mit Des-Vignoles schliefsen wollen, dafs 
der Monat der alten Hebräer durchgehends dreifsig 
Tage gehalten habe, also kein eigentlicher Mondmo- 
nat gewesen sei; ich glaube aber, dafs daraus für den 
hebräischen Monat eben so wenig zu folgern sei, wie 
aus ähnlichen Andeutungen griechischer Schriftsteller 
für den griechischen (1, 263). 

$S.496. War es schon in der Nacht gesche- 
hen. — Die Stelle 5. Mos. XVI, 1 ist, wie Hr. Auer- 
bach bemerkt, mit 4. Mos. XXXIII, 3 keinesweges in 
einem solchen Widerspruche, wie es im Text nach 
Luther und den übrigen Interpreten dargestellt ist; 
denn sie mufs so gefafst werden: ‚‚Beobachte den Mo- 
„nat Abib und feiere ein Passah dem Ewigen, dei- 
„nem Gott, in der Nacht; denn im Abib hat dich 
„Gott aus Aegypten geführt.” Die Nacht zwischen dem 
44ten und 15. Nisan von been haarbaim (1,485) an 
war das mob pesach; erst mit dem Morgen des 15ten — 
nosy nomaa mimacharath hapesach — begann das Fest 
der ungesäuerten Brote (3. Mos. XXIII, 5, 6). 

S.523. In einer zu Berenice gefundenen 
Inschrift. — Die Worte ¿mi ouAAoyov rs annyornylas, 


und Zusätze. 615 


zur Zeit der Laubhüttenversammlung, gehen 
höchst wahrscheinlich auf das Schemini azereth, den 
achten Tag des Laubhüttenfestes (1,564). Ent- 
sprach der 22. Thischri dem 25. Phaophi, so traf der 
1. Thischri auf den 1. Oktober des julianischen Kalen- 
ders, und das Datum pafst noch besser in den jetzigen 
cyklischen Kalender der Juden, als unter der Voraus- 
setzung, dafs der erste Tag des Laubhüttenfestes ge- 
meint ist. Auf keinen Fall kann aber die Inschrift in 
das Jahr 25 n. Chr. gehören. Denn in diesem fiel der 
Neumond des Thischri auf den 10ten, und der Anfang 
dieses Monats auf den 11ten oder 12. September. Das 
in der Inschrift erwähnte Jahr mufs sich also auf irgend 
eine Lokaläre beziehen, deren Epoche sich schwerlich 
ausmitteln lassen wird. 

S. 524. In der zweiten Periode der hebräi- 
schen Zeitrechnung. — Aus dieser schreibt sich 
nach dem Thalmud (Succa Bl. 44—46) auch das Ho- 
sana rabba (1,564). Das sıswin hosana ist aus dem 
Psalm‘CXVIIIL, 25 vorkommenden Ausrufe N3 por 
hoschiah-na, hilf doch! entstanden, welchen man 
vorzüglich an.dem siebenten Tage des Laubhüttenfestes 
bei Umgehung des Altars hören läfst. 

S.571. Auch spricht Epiphanius von einem 
84jährigen Cyclus. — Petavius') und Kepler’) 
haben an dieser Stelle des Epiphanius ihren Scharf- 
sinn versucht, Letzterer findet sie sehr dunkel. Es 
scheint auch fast, als wenn der Kirchenyater sich selbst 


1) Doctr. temp. TI, 29. 
2) Eccl. chron. p.477 und 207. 


616 Erläuterungen 


nicht recht verstanden und etwas von einem 84 jähri- 
gen Cyclus der Römer gehört habe, was er durch 
einen Mifsgriff auf die Juden deutet. 

$.575. Die Bestimmungsweise ihrer Feste 
über alle Willkühr zu erheben. — In dem Buche 
Haibbur des Rabbi Abraham Hanassi (1,577) wer- 
den folgende Worte des Rabbi Isaac Bar Baruch 
eitirt: „Wir müssen den ganzen Calcul, nach welchem 
„wir rechnen, als eine Ueberlieferung, gleichsam als 
„einen Zaun ansehen, den unsere Lehrer, wie sie es 
„für angemessen hielten, um uns her gezogen haben. 
„Wir beobachten denselben und halten fest daran, als 
„wäre er uns (merke dieses wohl!) vom Sinai aus 
„überliefert; denn wir sind verpflichtet, alle ihre An- 
„ordnungen eben so wie die Gesetze zu beobachten, 
„die uns Moses, unser Lehrer, gegeben hat.” 


Erläuterungen und Zusätze 


zum 


zweiten Bande. 


S. 12. Sexta quies lassis, septima finis ett, — 
Es verdient hier folgendes sehr gelungene Epigramm 
der Anthologie‘) angeführt zu werden: 
ES doa noxgog ikaysraraı ai È per aurds 
Todunarı Georg ZHOI Atyoucı Bporcis. 


"1 Vol. II, p. 199 ed. Brunck. 


3 und Zusätze. 617 


Die Buchstaben, womit das Wort ZHOI lebe geschrie- 
ben ist, sind die Zahlzeichen 7, 8, 9, 10. Sechs Stun- 
den, sagt der Dichter, sind zur Arbeit vollkommen hin- 
länglich; die folgenden, mit ihren Zeichen geschrieben, 
rufen den Sterblichen Geniefse! zu. | 
S.14. Dafs sie sich das ganze Jahr hin- 

durch stündlich leerten. — Bei aller Vervielfäl- 
tigung solcher Mittel unter den Kaisern blieb in Ver- 
gleichung mit den unsrigen der Gebrauch der Zeitmes- 
ser bei den Römern immer höchst beschränkt. Auf dem 
Lande mochten sie vollends selten sein. Palladius 
gibt in seinem Werke über den Landbau am Schlusse 
eines jeden Monats eine Tafel der Länge des Schattens 
in Fufsen. So sagt er am Ende der Ianuarius: Hic 
mensis in horarum spatio cum Decembri mense conye- 
nit, quarum sic mensura colligitur: 

Hora I et XI pedes XXIX 

Hora II et X pedes XIX 

Hora III et IX pedes XV 

Hora IV et IIX pedes XII 

Hora V et VII pedes X 

Hora VI pedes IX. 
Dieselbe Tafel steht am Ende des Decembers. Um die 
Zahlen dieser und aller übrigen Schattentafeln prüfen 
zu können, müfsten wir sowohl mit der Polhöhe, die 
allen, und mit der Declination, die jeder einzelnen 
zum Grunde liegt, als auch mit der Höhe des Schat- 
tenstifts und mit seiner Richtung gegen die Schatten- 
ebene bekannt sein. Aber niemand belehrt uns hier- 
über. -Es käme also darauf an, ob sich nicht irgend 
eine Voraussetzung machen liefse, die sämmtliche Zah- 
, len auch nur annäherungsweise darstellte. Ich habe 


618 Erläuterungen 


mich vergeblich bemüht, auf eine solche zu kommen 
und glaube wenigstens so viel mit Sicherheit behaupten 
zu dürfen, dafs von keinem vertikalen Gnomon und 
von keiner horizontalen Schattenebene, an die jeder 
zuerst denkt, die Rede sein könne. Wer ähnliche Ver- 
suche anstellen will, vergleiche ein Mémoire des Herrn 
Letronne sur une table horaire qui se trouve dans 
le temple égyptien de Taphis en Nubie im siebzehnten 
Bande der Annales des voyages, de la geographie et de 
U’histoire der Herren Eyries und Malte-Brun. 
S.27. Dennoch sei es fern von uns, ihn 
für etwas mehr als einen lusus ingenii aus- 
geben zu wollen. — Zu diesen divergenten Ansich- 
ten ist neuerdings noch die des Herrn Dr. Gotthilf 
Heinrich Schubert gekommen. In seinem geniali- 
schen Werke: Die Urwelt und die Fixsterne') 
handelt ein Abschnitt von einer merkwürdigen 
Uebereinstimmung in der Zeitrechnung aller 
Völker, worin er darzuthun sucht, dafs neben dem 
Erdjahr — in der gemeinen Sprache Sonnenjahr — 
bei allen alten Völkern ein aus zehn periodischen 
Mondmonaten (1, 42) oder etwa Dreivierteln eines Erd- 
jahrs bestehendes Menschenjahr im Gebrauch gewe- 
sen sei, das er defshalb so nennt, weil es die Zeit ist, 
die der ungeborne Mensch unter dem Herzen der Mut- 
ter ruht. Was er über die Entstehung dieses Men- 
schenjahrs sagt, macht seine Hypothese nicht besonders 
wahrscheinlich. Allein das ‘Verhältnifs von A zu 4, 
welches sich unter allerlei Zahlen findet, die hin und 
wieder von den alten Schriftstellern als Einen Zeit- 


+) Dresden 1822, 8. 


und Zusätze. 619 


raum bezeichnend erwähnt werden, scheint auf den 
ersten Blick dafür zu zeugen. Ich führe ein paar Bei- 
spiele mit seinen eigenen Worten an: „Von Abrahams 
‚„‚Geburt bis zum Einfall der Amazonen in Asien zählte 
„‚Eusebius nur 929 Jahre, während nach einer beim 
„, P. Orosius sich findenden Angabe jener Einfall auf 1234 
„nach Abrahams Geburt zu setzen wäre. 929 volle Jahre 
„sind 1238 cyklische. Eben so soll, nach einer andern 
„Stelle beim Eusebius, Aristarch von der Zerstörung 
‚„„Trojas bis zur Auswanderung der Ionier aus Attika 
„nach Kleinasien nur gegen 100 Jahre gerechnet ha- 
„ben; nach andern Angaben kommen bis dahin gegen 
„140 heraus.” — So grofs aber auch die Ueberzeu- 
gung sein mag, die viele solcher Zusammenstellungen 
bei einigen seiner Leser hervorgebracht haben mögen, 
so lege ich doch wenig Gewicht auf sie; denn ich zwei- 
fele gar nicht, dafs sich auf demselben Wege, beson- 
ders mit Zuziehung der bei den Zahlen so häufig vor- 
kommenden Varianten, ein Jahr von jeder andern An- 
zahl periodischer Monate darthun lassen werde. Dei 
„den alten Römern,” sagt Herr Schubert, ,wurde 
„das Sonnenjahr, das sie gar wohl kannten, um die 
„‚Wintersonnenwende im Januar begonnen, das zehn- 
„monatliche im März. Das letztere zählte dann nur 
„bis zum December, endete mithin zugleich mit dem 
„Sonnenjahre: Die hierauf folgenden Monate Januar 
„und Februar hatten ihren Namen von dem Beherr- 
„scher des alten Friedensreiches Tanus, und von den 
„Göttern der Unterwelt, erinnernd hierdurch an die 
‚„„Ruhemonate des vom Nil bedeckten Aegyptens, wäh- 
„rend deren Osiris in der Unterwelt verweilte.” Wie 
man sieht ist dies wesentlich die oben (2, 22) erwähnte 


620 Erläuterungen 


Meinung des Servius. Hiernach war ja aber das 
zehnmonatliche Jahr eben so gut ein festes, wie das 
Sonnenjahr, nur mit dem Unterschiede, dafs letzteres 
sich unmittelbar nach seinem Ablauf erneute, während 
ersteres, durch zwei nicht zu ihm gezählte Monate 
unterbrochen, gleichsam ruhte. Und doch sollen die 
Römer, ohne Rücksicht auf diese Pause, das zehnmo- 
natliche Jahr eben so gut zur Ausmessung der Zeit ge- 
braucht haben, wie das Sonnenjahr, selbst noch tief 
in ihre Republik hinein. So sollen die 700 Jahre, von 
denen der Dichter Ennius in seinen Annalen sprach: 

Seplingenti sunt paulo plus aut minus anni, 

Augusto augurio postquam incluta condita Roma’st, 
und die ihm Varro (der doch, sollte man meinen, 
wol wissen mufste, woran er war) als einen argen 
Mifsgrifl anrechnete (2, 151), zehnmonatliche sein, die 
5822 Sonnenjahre geben. — ‚‚Aber ungleich allgemei- 
„ner und älter,” so fährt Herr Schubert fort, „als 
„„das Rechnen nach jenem künstlichen aus zehn Sonnen- 
„monaten oder 304 Tagen bestehenden Jahre, scheint 
„das nach dem viel naturgemäfsern aus zehn periodi- 
„schen Mondläufen oder drei Vierteljahren bestehenden 
„„eyklischen Jahre im ganzen Alterthum gewesen zu sein, 
„selbst bei den ältesten Römern. Denn während die 
„Dauer eines Säculums späterhin 110 Jahre betrug, 
„wurde, wie uns die Aufseher der sibyllinischen Bücher 
„berichten, die erste Säcularfeier nach Vertreibung der 
„Könige im Jahr 298, oder nach der richtigern Zeit- 
„rechnung des Fabius 294, seit Erbauung der Stadt be- 
» gangen. Aber 294 Dreivierteljahrscykel betragen 220 
„wirkliche Jahre; es wurde mithin, auf die auch spä- 
„terhin in Gewohnheit gebliebene Weise, das zweite 


und Zusätze. 621 


,„„Säculum von 110 Jahren genau im 294sten eyklischen 
„Jahre beendigt.” Welche Combinationen! Also da man ` 
a.u.294 sagte, zählte man erst 220 wirkliche Jahre. Die 
Epoche der Erbauung rückt uns hiernach um sehr viel 
näher, als man gewöhnlich annimmt. Und wann hat 
man denn nun angefangen, nach wirklichen Jahren zu 
zählen? Kann dies etwa nicht ausgemittelt werden, so ist 
klar, dafs sich jede beliebige Hypothese über das Jahr 
der Gründung Roms aufstellen läfst, und dafs die ältere 
römische Geschichte eine wächserne Nase ist, die. jeder 
nach Gefallen drehen kann. , 

S. 130.. Die römischen Rechtsgelehrten war- 
fen die Frage auf, ob von den beiden Tagen, 
die a.d. sextum Cal. Martias hiefsen, der prior oder 
der posterior, d.i. der dem März nähere oder 
der entferntere, als das bissextum zu betrach- 
ten sei. — Diese Frage warfen sie wol eigentlich nicht 
auf; denn die Stelle des Schalttages war ihnen gewifs ` 
sehr bekannt. Sie erklärten sich blofs über die recht- 
liche Bedeutung der beiden Tage. Man hat sie sehr 
mifsverstanden, Puteanus‘) gibt dem Schalttage seine 
richtige Stelle, glaubt aber, das prior und posterior un- 
richtig deutend, dafs sich Celsus geirrt habe. Cocceji?) 
nimmt den 25. Februar für den Schalttag, ebenfalls das 

posterior falsch interpretirend. Die richtige Erklärung 
von prior und posterior gibt Hr. Dr. Koch in seinen 
Belehrungen über Mündigkeit zum Testiren, 
Civilzeitecomputation und Schalttag?), auf 


1) De bissexto c. 12. 
2?) Ius civile controversum l. IV. tit. 4. quaest. 4. 
3) Giefsen 1796, 8. 


622 Erläuterungen 


welche Schrift ich durch Hrn. v. Savigny erst aufmerk- 
sam gemacht worden bin, als Obiges bereits gedruckt 
war. Ich bemerke hiebei noch, dafs einige irrig den 
letzten oder 29. Februar für den Schalttag halten. In 
unsern Kalendern steht der Schalttag noch immer an 
der Stelle, die ihm Iulius Cäsar angewiesen hat, 
nämlich zwischen dem 23sten und 25. Februar. Letz- 
terer ist der Matthiastag, der im Gemeinjahr dem 
24sten entspricht und im Schaltjahr zugleich mit den 
übrigen Tagen des Februars um eine Stelle vorwärts 
rückt. Der Schalttag wird von keinem Heiligen be- 
nannt. Im Schaltjahr datirten die Römer ohne Zwei- 


fel also: 
23.a.d. VII. Calendas Martias. 


24. a. d. bissextum C. M. 
25.a.d.VI.C.M. 
Miu 


Von den beiden Tagen, die durch a. d. bissextum und 
sextum unterschieden werden, nannten sie bei ihrer 
retrograden Datirungsweise den dem März nähern prior, 
den entferntern, also den dies intercalaris, posterior. 
Nach der im Text angeführten Stelle des Celsus könnte 
man meinen, dafs beide Tage zusammengenommen bis- 
sextum” hiefsen. Es war aber blofs der Schalttag, 
der diesen Namen führte. So heifst es beim Censo- 
rinus: Dies unus, ubi mensis quondam solebat, post 
terminalia. intercalatur, quod nunc bissextum voca- 
tur; beim Macrobius: unum diem — idque bissex- 
tum censuit nominandum; beim Augustinus‘): unum 
diem, quem necesse est intercalari excurso quadriennio, 


e De trinit. 1. IV. c. 4. 


und Zusätze. 623 


quod bissextum wocant. Isidor und Dionysius 
Exiguus sagen bissextus. 

S.185. Zur Erläuterung eines bei Mainz 
gefundenen alten heidnischen Altars mit acht 
Götzenbildern. — Dieser die Woche symbolisirende 
Altar ist in seiner Art ein einziges Monument. Rings 
umher sind auf dem runden Stein die Brustbilder von 
Saturnus, Apollo (Sonne), Diana (Mond), Mars, 
Mercurius, Iupiter und Venus, an ihren Attribu- 
ten kenntlich, ausgehauen. Zwischen Venus und Sa- 
turn (also nicht gerade am Ende der Woche) steht ein 
Genius in ganzer Figur mit einem Füllhorn. Der ganze 
Altar ist 32 Zoll hoch und hat 194 Zoll im Durch- 
messer. Er mufs in eine Zeit gehören, wo die Woche 
im römischen Reich schon sehr bekannt und gebräuch- 
lich, aber das Christerthum noch nicht eingeführt war, 
etwa in das dritte Jahrhundert unserer Zeitrechnung 
oder in den Anfang des vierten. 

S.480. Eines astronomisch-chronologi- 
schen Werks, das ich öfters citiren werde. — 
Der vollständige Name des Autors, wie ihn die Vorrede 
gibt, ist Au ri en Js Be s Abu’lhassan 
Kuschjar Sohn Laban’s aus Dschilan. Golius, 
der ihn in seinen Anmerkungen zum Alfergani 
einigemahl eitirt, nennt ihn Kuschian Giläus. Nur 
S.210, wo er ihn bei Gelegenheit der Provinz Dschilan 
erwähnt, schreibt er den Namen mit arabischen Buch- 
staben richtig. Der Titel des Werks, den ich in der 
berliner Handschrift vermisse, lautet bei Golius sac) 

U Tabulae universales. Es ist eine Samm- 
lung astronomischer Tafeln mit Erläuterungen und einer 
chronologischen Einleitung. Hr. Silvestre de Sacy, 


624 Erläuterungen 


den ich um eine Notiz von diesem Buche gebeten habe, 
sagt mir, dafs es Hadschi Chalfa unter dem Titel 
zu au GER US kitdb el-zidsch el-dschämi we- 
e? bálig anführe, und dafs es sich auch in der leidner 
Bibliothek finde (Nr. 1167 S. 457 des gedruckten Kata- 
logs). Ohne Zweifel sind die astronomischen Tafeln des 
Cuschiar Ben-Laban Algili, deren die Biblioth. 
Arab. Hispan. Escurial, des Casiri Tom. I. p. 348 ge- 
denkt, dasselbe Werk. Auch bemerkt Herr de Sacy, 
dafs es d’Herbelot zweimahl erwähnt, in den Arti- 
keln Zig’ algiame u albaleg und Zig’ Kouschiar Ben 
Kenan al-Khaili, wofür Ben Laban Aldschili zu lesen 
ist. Nach dem letztern soll der Verfasser ums Jahr 450 
der Hedschra gelebt haben, also nach der Mitte unsers 
elften Jahrhunderts. Die Handschrift der Königl. Biblio- 
thek zu Berlin ist unter den orientalischen in Quarto 
die 401ste., Sie ist leider nicht vollständig; denn von 
dem ersten der fünf Bücher fehlt eine ganze Reihe 
Kapitel. 

S.547. Die Worte des Originals werde ich 
unten mittheilen. — gù E dis, Kinn ogi Luis 
Lei iliy wem Sb da-hakhäëcl ze ln „Al 
dt A Ben Eens RL Ziel 
Kama} md! o Lä m) Lat ESCHE WED) 
K ef jua Lgi en er Zu r j EL; Leg eg, 
cl ppi Bi vais le R Ven ës ed vin Ras 
KA ein a SE Uecht Laaf ili eao 
Te zäe AR al? sta Lei 
gaer Lë: ah Top. Sat. dé Be | 
Ria A ng Joly m Al ed ve sa PEN 
doly Saul unika ML ee gh 


und Zusätze. 625 


wei A ai ee ee ee re ia 
u a La o ën cl ve che 
ade wël Le ul Kaya Zeus lu] JA 
Lët sbb, ét Ai AN d Sa oben Se 
rn u ee vis) Ze 
Ss) Kali, az gu Al dal DIS Sail 
ri nd ca end del e Ae, we ke 

Gi daach Zë sl A Raa 


Aus demselben wenig bekannten Werke des Abu’l- 
hassan Kuschjar, aus welchem dieses Fragment 
entlehnt ist, will ich hier, einem’ oben (1, 156) gege- 
benen Versprechen gemäß, in der Urschrift und einer 
treuen Uebersetzung noch ein zweites Bruchstück mit- 
theilen, worin die verschiedenen den Morgenländern be- 
kannt gewordenen und zum Theil bei ihnen gebräuch- 
lichen Aeren zusammengestellt und mit einander ver- 
glichen sind. Es befindet sich gleich zu Anfange seiner 
Tabulae universales S.4 der berliner Handschrift und 
lautet also: Loy us ls ln SS ee 
EEE pa dt cs éis oui Af emp 
vlg ak, Gbb ayt LES Ae baisu 
aaa Seel o a 
Ais aa olsy lso din ëb aglis 
LI eb oa Kiss Xen end Anl st. Ss NOS 

Lëeslz Ae sec pldi aale eil za el ve 
Mel del ve u) sw Gaz zë sall véi 
uni Zéi zc) Aë Ak Säit sio dm start lm 
Er) Er EEN wa eil LE „al 
LA ‚Ken Lal: er Sl a end dolo äh vele BE 
eich Lei BC ah gës waahh ee Säz) 

[40] 


626 Erläuterungen 

Cd Ces ua Ka ces end de 
LA oa Erd del 1,3} end cyto gët ps del Kaal 
Ryan) Saz) BH (zë g boas ALE EEN 
Sul, , Ai boy uam Zare Kali Lol Ae ell 
2 Sai lan ole rl ale Kim namen irae 
a leg Ss zë Kl äs See > url 
Per: See xias SE end vk 0% Se Jh cpl 
See ei ee oya E Lei IR bahi 
BEEN eh DR Kal ls u. END Klo, Kim oe 
rer BAN cyi ii (su ne) en, NT Aë 
z> o> Kla oya Reslwdi Kimdi del eaid end kW 
L Boma voa Els eech Le Ah ESS PIE N KEN Fan 
Sa Sin (aeg al, Kalaro EN ind a u 
ep dÄ Salo pya sD ame Sa Lana py atmis Rd, 
ele Adi Logale ur vi (mas A Soin Li ce 
HI RO] u > Aa gii pH sS b og end 
Ki un Säi GE RAS in ran SÉ ls 
Sur mr wesualss Ge Kal 4a Wwy KAL EN 
agU caia Aki leydi end ASUU oyo end Jola Zail aai 
u I ls BE en HH Land pp gë 
DEN A al Land ze ieia Bien lie iig 
Kdi Al KL ur an Ale A Jo uc eil SÉ 
end dl omadi pas zë Sie! dé ca ee Sall 
GE ea Waff" a za vi Mais ziell o 
Zeen Aë a ossä Selen Klik, 


und Zusälze. 627 


Bl con end deis ee o uei ci 
Iech dëst Gét cas Ai? DL ed a he all 
es >o SA Amp ar) ve ` ée | D ich D R ö Ss lo 

o SA Lu säi éi Sale Sin vu sid 


„Erstes Kapitel von den Anfängen der alten 
„Aeren und wie viel Jahre und Tage je zwei 
„derselben von einander entfernt sind. Die 
„berühmten, von den Alten aufgezeichneten, Aeren 
„sind: die der Sündfluth, des Bochtenasr, des Bilibus, 
des Dsi ’lkarnain, des Agustus, des Dikletjanus, der 
„Flucht und des Jezdegird.” 

„Die Aere der Sündfluth — tärich el-tifän — 
„ist von den Urhebern der alten astronomischen Ta- 
„feln, z.B. der Sendhend und Schah, gebraucht wor- 
„den. Sie beginnt mit einem Freitage beim An- 
„fange der Ueberschwemmung zur Zeit Noah’s des Pro- 
„‚pheten, Friede sei über ihn! und zwar mit dem Zeit- 
„punkt, wo die eben aufgehende Sonne zufolge der 
„„mittleren Bewegung im Anfange des Widders mit dem 
„Monde in Conjunction war, auch die übrigen Plane- 
„ten um diesen Punkt her standen. Auf diese Aere 
„werden alle späteren bezogen.” 

„Die Aere des Bochtenasr (Nabonassar). Es - 
„ist dies Bochtenasr der erste, einer der Könige Baby- 
„Jons. Die Epoche ist ein Mittwoch. An sie knüpft 
„„Ptolemäus in seinem Almagest‘ die mittleren Oerter. 
der Planeten, so wie er die Oerter der Fixsterne 
„auf den Anfang des Jahrs 886 dieser Aere, den er- 
„sten Tag der Regierung des Abtinus, bezieht. Die 
„‚ Epochentage der Sündfluth und des Bochtenasr sind 

[40%] 


628 Erläuterungen 


„um 860172 Tage oder um 2356 persisch-ägyptische 
„Jahre zu 365 Tagen und noch um 252 volle Tage 
„, von einander entfernt.” 

„Die Aere des Bilibus (Philippus). Es ist dies 
„der Bilibus,- der unter dem Namen des Erbauers 
„bekannt ist und vor Alexander’s des Macedoniers Tode 
„gelebt hat. Nach dieser Aere hat der Alexandriner 
„Theon seine Tafeln geordnet, die den Namen Kanon 
„führen. Ihre Epoche ist ein Sonntag. Zwischen ihr 
„und der Aere der Sündfluth liegen 1014854 Tage, 
„welche 2780 Jahre und 134 volle. Tage geben.” 

„Die Aere des Dsu ’Ikarnain. Dies ist der 
‚Name, unter welchem Alexander der zweite be- 
sn kannt ist. Die Epoche seiner Aere ist ein Montag und 
„zwar der Anfang des siebenten Jahrs seiner Regierung, 
„wo er aus Macedonien in die weite Welt auszog, um 
„seine grofsen Eroberungen zu machen. Zwischen 
„diesem Montage und der Epoche der Sündfluth lie- 
„gen 1019273 Tage oder 2792 Jahre und 193 Tage.” 

„Die Aere des Agustus. Es ist dies einer der 
„römischen Könige, unter dessen Regierung Jesus, 
„Maria’s Sohn, über beide sei Friede! geboren wurde. 
„Die Epoche seiner Aere ist ein Donnerstag. Zwischen 
„diesem Tage und der Epoche der Sündfluth liegen 
„1122316 Tage oder 3074 Jahre und 306 Tage.” 

„Die Aere des Dikletjanus, eines der christ- 
„lichen Könige. Der Epochentag ist ein Mittwoch, bis 
„zu welchem von der Sündfluth 1236639 Tage oder 
3,9388 Jahre und 19 Tage verflossen sind.” 

„Die Aere der Flucht. Es ist dies die Flucht _ 
„des Propheten Mohammed, Friede und Erbarmen Got- 


und Z Genfer 629 


„tes sei über ihn! von Mekka nach Medina, wo er 
„Montags den 8. Rebt el-awwel: seinen Einzug hielt. 
„Die Aere wird aber mit dem Eintritt des Jahrs an- 
„gefangen, nämlich mit dem 4. Moharrem, welcher 
„ein Donnerstag war. Zwischen dieser Aere und der 
„Sündfluth liegen 1359973 Tage oder 3725 Jahre und 
„348 Tage.” 

„Die Aere Jezdegird’s. Es ist dies Jezdegird 
„Sohn Scheriar’s Enkel Kesra’s, der letzte persische 
„‚ König. Die Aere fängt mit dem Jahr an, in welchem 
„er den Thron bestieg, und zwar mit einem Dins- 
„tage, zwischen welchem und der Aere der Sündfluth 
,— 1963597 Tage oder 3735 Jahre und 322 Tage liegen.” 

Zur Erläuterung bemerke ich Folgendes. Die Aere 
der Sündfluth, die hier zu einem Terminus a quo 
für alle übrigen gemacht wird, soll 860172 Tage weiter 
zurückgehen als die nabonassarische. Da nun die letz- 
tere mit dem 26. Februar des Jahrs 747 v. Chr. an- 
fängt (1, 98), so entspricht die Epoche der erstern dem 
18. Februar 3102 v. Chr. Der Eintritt der Sonne in den 
Widder mufste aber in diesem Jahr um die Mitte des 
Aprils erfolgen. Man sieht also, wie unsicher sie bei 
aller anscheinenden Genauigkeit bestimmt: ist. Von den 
Tafeln: Send Hend und Schah weifs ich nichts zu 
berichten. Die ersten erwähnt d’Herbelot in dem 
Artikel Zig’, wo er die Titel vieler astronomischen 
Tafeln anführt, nicht; die letztern sollen nach unserm 
Text zu den ältern gehören, was von den Zig’ schahi 
und alschahi, die d’Herbelot nennt, nicht gilt. 
Unter Send Hend verstehen die Araber die Hindus, 
unter Send die nähern am Indus, unter Hend die 


630 Erläuterungen 


entferntern am Ganges. Die Hindus betrachten sie aber 
als die Urheber der Astronomie und als ihre ersten 
Lehrer in derselben. 

Den frühern babylonischen König Nabonassar, 
nach dem Ptolemäus die Aere benennt, die er in 
seinem Almagest gebraucht, verwechseln die Araber ge- 
wöhnlich mit dem spätern Nebucadnezar, den sie 
unter dem Namen Bochtenasr kennen. Unser Ver- 
fasser unterscheidet beide, indem er den, von welchem 
die Aere den Namen hat, Bochtenasr den ersten 
nennt. Die Araber lernten diese Aere aus dem Alma- 
gest kennen, daher sie beim Alfergani 3 a) Ga 

Su} vi? die Aere der Aegypter im Buche 
El-medschisti heifst. Sie haben sie aber bei ihren 
astronomischen Beobachtungen nicht gebraucht. Was 
hier von Anknüpfung der Oerter der Fixsterne an die 
nabonassarische Aere gesagt wird, hat seine Richtig- 
keit‘); nur mufs 885, nach dm Kanon der Kö- 
nige das erste Regierungsjahr des Antoninus, für 
886 gelesen werden. Aus Antoninus ist in unserm 
Text durch Versetzung eines Punkts Abtoninus und 
hieraus weiter Abtinus geworden. 

Die Aere des Philippus hat ihren Namen von 
Alexander’s Bruder Philippus Aridäus, nicht, wie 
einige irrig geglaubt haben, von seinem Vater (1,106). 
Durch das LJ nu, bekannt unter dem Namen 
Erbauer, wird das griechische «ring, conditor, aus- 
gedrückt, ein Epitheton, das Ptolemäus und Theon, 


1) Man vergleiche das siebente Buch des Almagest Th. II. 
5.30 nach Hrn. Halma’s Ausgabe. ` 


und Zusätze. - 631 - 


die beide in Alexandrien gelebt haben, dem Alexander 
beizulegen pflegen (1,107). Ptolemäus sagt in der 
Vorrede zu seinen Roude: mpöxeipor'), er habe in die- 
sen Tafeln die Epochen der Himmelskörper auf den 
1. Thoth des ersten Jahrs des Philippus, der dem 
Alexander dem Erbauer in der Regierung ge- 
folgt sei — Bialanov ob per "ArkEmdpov TO ariony — 
angesetzt. Dieses Epithet nun ist von den Orientalern, 
wie man hier sieht, irrig auf den Philippus überge- 
tragen worden. Ohne Zweifel haben sie dabei gerade 
' diese von ihnen falsch gefafste Stelle des Ptolemäus 
vor Augen gehabt. Dafs der Bilibus vor Alexander’s 
Tod gesetzt wird, geschieht defshalb, weil diese Aere 
an zwölf Jahre früher anfängt, als die nach Alexander 
benannte seleucidische (1,449). Eigentlich sollte die 
philippische den Namen Alexander’s führen, da sie 
mit dessen Tode beginnt. Alfergani nennt sie zu, 
unse tärich Filifüs, die Aere des Philipp, und 
wu: dp ef fl Sat die Aere der Aegyp- 
ter in den Tafeln des Ptolemäus, nämlich in 
den eben erwähnten Kavóveç. pöxeıpcoı. Ueber dieses 
‚Werk hat Theon der Alexandriner commentirt, daher 
es ihm im Text fälschlich zugeschrieben wird. Wenn 
man das für die nabonassarische Aere angegebene In- 
teryvall von dem für die philippische abzieht, so er- 
hält man als Intervall beider 423 ägyptische Jahre und 
267 Tage statt der 424 vollen Jahre, um welche beide 
von einander entfernt sind. Die Epoche der letztern 
wird also unrichtig um 98 Tage zu früh auf den 6. Aú- 


1) 8. 3 nach Hrn. Halma’s Ausgabe (1, 109). 


632 + Erläuterungen 


gust 324 v. Chr. gesetzt, da sie dem 12. November die- 
ses Jahrs entspricht (1, 107).. Die Araber haben übrigens 
die philippische Aere eben so wenig gebraucht, wie die 
nabonassarische. 

Die Aere des Dan ’lkarnain ist hier richtig 
bestimmt. Nur ist es ein Irrthum, wenn ihre Epoche 
auf den Anfang des siebenten Regierungsjahrs Alexan- 
der’s gesetzt wird. Dafs die Morgenländer von zwei 
Alexandern, beide mit dem Beinamen Dsi ’lkarnain, 
sprechen, kann man aus dem Artikel Escander bei 
d’Herbelot ersehen. 

Die Aere des August (1,154) ‚erwähnt meines 
Wissens aufser unserm Verfasser kein Morgenländer wei- 
ter.. Sie ist den Arabern vermuthlich durch die astro- 
nomische Inschrift bekannt geworden, die Ptolemäus 
an einer Säule des Serapistempels zu Canopus hatte an- 
bringen lassen, und die Bulialdus in seiner Astrono- 
mia Philolaica und neuerdings Hr. Halma in seinen 
Hypothèses de Ptolemee') aus dem Manuscript Nr. 2390 
der königl. Bibliothek zu Paris mitgetheilt haben. In 
dieser Inschrift hatte Ptolemäus die mittleren Oerter 
der Sonne, des Mondes und der Planeten eben so für ` 
den Anfang der Regierung des Augustus angesetzt, wie 
im Almagest für den Anfang der nabonassarischen 
und in den Handtafeln für den Anfang der philippi- 
schen Aere (1,115). Ihre Epoche ist hier übrigens un- 
richtig bestimmt; denn zieht man das Interyall für 
die nabonassarische Aere von dem für die Aere August’s 
ab, so erhält man 718 Jahre und 74 Tage, statt der 


1) 8.57. i 


und Zusätze. 633 


vollen 718 Jahre, um welche beide von einander ent- 
fernt sind, so dafs die Epoche, die dem 31. August des 
Jahrs 30 v. Chr. entspricht (1,155), auf den 13. No- 
vember dieses Jahrs rückt. 

Eben so unrichtig ist die diocletianische Aere 
bestimmt; denn die 376467 Tage, um welche sie spä- 
ter als die mabonassarische angesetzt ist, geben für 
ihre Epoche den 12. November 284 n. Chr. statt des 
29. August (1,163). ` 

Die Aeren der Flucht und des Jezdegird 
sind richtig fixirt. 


—— HI DI 


Verbesserungen, 


Erster Band. 


Seite 98, Note" Zeile) lies &rayopevaı statt: Erayopever. 


102 Zeile 19 1. 1448638 st. 1448658. 


110 


172 
266 
330 
428 
456 


Seite 45 


115 
197 
327 
345 
363 


20 


13 
21 
16 

8 


We 
18 


Zeile 16 


6 
H 
13 
A 
14 


st. sind unter der Presse, l. sind 1823 und 1825 er- 
schienen. 

l. Sonnenaufgang st. Sonnenuntergang. 

l. zählen st, abmessen, 

l. des st. der. 

l. des st. das. 3 

von unten ist das Wort erst auszustreichen. 

La Cheap Che e 

L nbw bbm Zeile schalem oder "ma bb Aallel gamar, das 
ganze Hallel, 

l. früher st. später. 

v. u. l n Chr st. v Chr. 


Zweiter Band. 


lies entwickelt. 

ist nicht auszustreichen. 

v.u. l. Duranti st. Durantis, 
l. beidemahl mensis XI. 

1. 534 st. 434. 


ist das Komma hinter Rolandinus wegzustreichen. 


Register. 


A bessinier, Monate und Aere. 
Abib oder Achrenmonat der Hebräer 
Sonnenzeiger des Achas. 
Schlacht bei Actium. piy 
Aktische Aere . . a 
Aegypter, ihre Te 
Namen und Form ihrer Monate. 
ihr Tagesanfang . 


kannten frühzeitig die beet Ae Woche S 


am EE E 


I, 486 

I, 484 

1.153 
21,156, 470 
re ll, 93 
e 1,97 

. 1,100, 181 

I, 178 


benannten die Tage derselben nach den 7 Planeten . 1,180 


hatten früh ein bewegliches Sonnenjahr 


I, 94 


zählten im bürgerlichen Leben nach Regentenjahren . 1,109 


haben früh den Vierteltag gekannt. 


I, 93, 473 


den sie erst unter der Herrschaft der Römer zur Ein- 
theilung der bürgerlichen Zeit benutzten . . 1,140 


ihr angebliches Siriusjahr . — 

ihre Hundssternperiode. . 2... 

ihre übrigen Zeitkreise. . 
Aegusinoctien- vu... o 
Aequinoctialstunden . . ..» 
Aere, Begriff ; 

Entstehung dieser ois 
Aere der Sündfluth bei den EE 

der Olympiaden . 

des Varro . e DT 

des Cato oder Dionysius Be 

des Nabonassar 


Su eg ed 
Be LAT a 27 
. 1,178. Il, 596 
LA? 
I, gp 

1,74 

II, 427 

11, 627 

Garg 

II, 154 e 
1, 160} 3 
Log 11, 627 


des Philippus (Jahre seit E P Tode) 1, 106,449, II, 435, 628 


636 Register. 


Aere der Seleuciden . . . . ea: 
Gebrauch dieser Aere bei dën Heben ee 55 

bei den syrischen. Christen ew 3... 45,.433 

bei den Araber» "Se Ne Lack U; 510,628 
Vorkommen in den Büchern der Makkabäer. . . 1,530 

auf den Münzen der Arsaciden . ee, I,552 

der: Chalet 
der. Antiochier . FH Tr a FF se. 1,459, 0,435 
TallenieBenar Ee DEEP EEE 


spaxische . E ZE Ee 
des Augustus bei den Acgyptern wn: Römern I, 154. IL, 628 
bei dat Syrem `. — Cuba ter? se 470 


christliche oder dionysische, aera brgce dreh, scho 15305 
ihre ‚Verbreitung. im Oceident ... . we re LI 375 


ihr Verhältnifs zu den andern Hauptären. . . . 11,382 
ihre Unstehligkeit, 2 Wr scan Seu u A dl EE 


ihr Gebrauch im Orient . . . lt EE 
eigenthümliche der orientalischen E seh keiss? 
dioclettanische Ee Me 161 


Entstehung derselben . . .» 2... 1, 162. II, 231, 436 
Gebrauch bei den koptischen und abessinischen 
Christen, +. sit ea. ei. a 35 
beisden!-Arabern. "elek hard ull5065528 
arwienischer" nn rer en ran sun A 25, 
arabische, s. Hedschra. 
persische unter den Sassaniden . » 2 22.2... 11,554 
seit Jezdegird ..... a ade 
dschelaleddinische oder äschaikkische E 11,526 
Acra Pampeiana bei den Numismatikern. . . . 1,458, 468 
Caesariana 
Aeren der Schöpfung, s. Weltären. 
Acthiopier s. Abessinier. 
Tulius Africanus, Chronik und Rechnungsweise: .. 1,456,467 


Jahrider. Akarnaner lien eab nalen 162 
Akronychischer Aufgang ..... ee 
Alexander’s des Grofsen Geet BK e S A 
Regierungszeit E E E 
Todesjahr ale EEE 


unmittelbare Nachfolger banrol d Aen BAD Latz 


‚Register. 637 


Alexandrinische Zeitrechnung ee ed 
Erstes Vorkommen derselben. e,  LA44 
Geschichte ihrer Einführung‘. vr, m, en 453 

Almanach, ein anderes Wort für Kalender... . 1,73 

Anatolius führte den ei a in die Oster- 

rechnung ein. . . V pf Sud aeS Bb 826 
sein Österkanon .. . . re EFF TEST 
der ihm untergeschobene Kaya SE, R00 

Anianus, EE und Osterkanon..- . anne TRASA 


gebrauchte zuerst die 532jährige Österperiode . . . 11,278 
wie sich seine Rechnung von der des Panodorus un- 
terscheidt . . . er Spa MASS 
Anaximander führte den guten ein eng mafs mit 
demselben zuerst die Schiefe der Ekliptik . . 1,234 
Anaximenes führte die Sonnenuhren in Griechen- 
hnd em ee ED, I, 235 
Annales EB SE e RE "tt RE, CS AE EE de 
Was ante diem beim Diss bedeutet “Sm, 1,497 
Antiochener fingen das Jahr mit Dës 1. Bept, an . 1,453 


ihre aera gedet EES RE n in GOAS 
Ihre aeratAotiaca FAT Gi eg, TO 
Zatekeere, > nnn 5 Prmch#15 7,482 
Araber, ihre grenge vitman MEA een ihre Jahr- 
un DH. Aug 
AE d ar are) air STE 
ihre cyklische-Rechmung +... 4.128 rat demm 
ihr Sonnenjahr er un, ae "TE Sos 
Nachrichten von ihrer ältesten Zöitrdekrhiig en 494, 


Sekeh Ber Arbelan nme ara, Bere 347 
Archonten der Athener -i -. ù +... Mm 1,369 


JahriderArkadıer 2.5. eg! 0 1,62 
Zeitrechnung der Armenier . . . y vi me SS 
Anfang der Dynastie der Ar saciden oder Bere Aert 
Monate und Kalender der Asianer . . . . 72.20, LMA 
Kalender und Aere der Askaloniten . . „ 1,438, 473 
Athener, ihr Tagesanfang. . . 2 ....2..°2 880, 100 
ihre Monefe — u 2. u 220. e m 127557860. 115,609 
ihr Jahranfang . : E 7 Lé 


wie sie ihre Jahre zählten. EN 


638 Register. 


Jährliche Auf- und Untergänge der Fixsteme . . 1,50 
Berechnung derselben . . . E E dE 

Augustus Geburt; Tod und SEN setz 12 
stellt den richtigen julianisch. Kalend. wieder her 1,160, II, 132 
Zeit, wo er Aegypten zu einer römischen Provinz machte 1,153 
gibt einem römischen Monat seinen Namen . . 1,153. II, 134 


Festum azymorum . . rer seele 
Babylonier, ihre Zaned rd een nei A 
ihr Tagesanfang . « are 8000, 224 


sind nach Herodot die Tree deng Butedangaghate 
lung des Tages und der Sonnenuhren . . 1,85, 224 
ihre Monate finden "eich nirgends genannt . . =. I, 202 
haben nach der gewöhnlichen Annahme einerlei Zeit- 
rechnung mit den Aegyptern gehabt. . . . 1,203 
scheinen aber im. bürgerlichen Leben nach Mondmo- 
naten und Mondperioden gerechnet zu haben . 1,205 
bedienten sich unter- den Seleuciden der macedoni- 
schen Monate . . ne na 
(Vergl. den Artikel Chaldäer). 
Was die Chronologen babylonische Stunden nennen 1,85 
Dauer der babylonischen Gefangenschaft . . . 1,530 
Das Bairamfest der Mohammedaner . . . . u, 478, 568 
Flavius Basilius Iunior, der letzte Consul . . . . D,146 
Jahre post consulatum Basilii gezählt. . . . . . 1,345 
Beda lieferte eine Östertafel auf 532 Jahre . . . . 11,291 
Der Babylonier Berosus schrieb ein griechisches Werk 
über die Alterthümer seines Volks . . . . 1,197 
sein Zeitalter, und ob der Geschichtschreiber von 
dem Astronomen gleiches Namens zu unter- 
scheiden sei . . . eine A er 


hat nach Zeitkreisen drei BEE BERN Bit 
ob er als Urheber des Regentenkanons zu betrol 
tén Seli RE ffe ish Ee 


Bissextum, der Schalttag i in Cäsar's era se 151295028 
Bithynier, Monate und Kalııder Le Ae oh BE re 
Böoter fingen ihr Jahr um die Winterwende an . . L, 364 
ihre Monate . . . 7 T 609 
Bostrenser oder petr sche E EH ihr Kalender . . 1,437 
BIER oe ee 1,415 


Register. 639 


Bysius, Name des Monats, in welchem. die pythischen 
Spiele gefeiert wurden `, eene Le 287 


Byzantinische Weltäre . . . rege Aus - 11,259 
Calendae im alten römischen Mondiihe rennt 
Calendarium bei den Römern: . . Ds: ach 73 
Callippus verbessert den metonschen Geh 1,299, 344 
sein Kalender. . . . ont wor 363 


Ànnus canicularis s. ouside: 
Cappadocier, Monate und Kalender . . . . LA 
Tul. Cäsar verbessert die röm. Zeitrechnung I, 65,160,167. II, 118 
entlehnt den Vierteltag aus Aegypten . . . . 1,440. 11, 118 
sein Edikt über die Kalenderreform . . . . HU. 123 
Einrichtung seines Sonnenjahrs . . . . .~.  . 1,124, 144 
seine Fasi . . . vi anere H 135,440 
Zeitumstände der BE Ve TPE) 
M. Porcius Cato bestimmt das Jahr der Erbauung Roms II, 157 
Catonische Aere . . . u wis ETELE IEN] 
Wann Censorinus scheken Zeg, d'en I, 108; 375. II, 153 
Chaldäer, Priesterkaste zu Babylon . . 2. 2... L, 195 
ihre astronomischen Beobachtungen . . .. 1,195, 222, 338 
hohes -Alter derselben... = ar I asus 


brachten die Astrologie in ein System . . 1,197 
kannten die Bëss? eet des Mondes St 

genau. . en 10 
und das Bnina zu l 365% Tagen ver o oier- siu 27 1; 
ihre Mondperioden . . . . T, 211 


müssen sich bei ihren Bagteiltenegg dës Lenné 
Sonnenjahrs bedient haben . . . 2.2... 1219 
wie sie die Zeit einer Beobachtung bestimmten . . 1,225 
Chaldäische Aere . . . d 3 1,223 
Periode, auch Periode der EE gueret x L, 47, 206 
Chronologische Charaktere s. Zeitmerkmale. 
Charakter des Monats, Jahrs und ar u 
ir hebräischen Kalender . . . I, 544 
Charwoche, Charfreitag . . N see 10 
Charops erster zehnjähriger Gees: der Xiba use - 1,369 
Chinesen ;.ihte'Stunden .. wir non her Së 
gebrauchen die siebentägige Woche . . . .. .. 18 
den 19jährigen Cyclus . . „222022 00...11,608 


640 Register, 


Christus starb am 44. Nisan der Hebräer . . . . 1515 
verschiedene Meinungen über das Jahr seiner Geburt 
und-ssm To san in, 
Untersuchungen über sein Geburtsjahr . . .. = 11,388 
über‘ sein Todesjahr . .. .. a zë ur 2 
Zeitrechnung der christlichen Völker hagun ee E 475 
Wie das Chronicon paschale rechnet... .. I, 350, 354, 462 
Chronologie, mathematische, historische, technische .. 1,5 
Cicero’s Consulat nach dem richtigen julianischen Ka- 
int Bittner: ID 109 
Cilicier, ihre Jahrform  . . s ZSS 
Circenses haben. auf die TORTE CS ‚Osterkeieri in 
der. lateinischen Kirche Einflufs gehabt . . . 11,266 
e GE EE REEL e E Kl RESCH 
Clavis E EE 


Räthsel des Cleobulus. . . . 3 evirt a258 
Cleostratus Urheber der CSN Se Oetag, ; 
teriseitvé. anori Äer SO SOS. H605 
Clepsydrae bei den Griechen‘ ae TE, 230 

bei: den Römern: Ta 7: napos oatesi een Kë 
IL, 299 


Computus. 
Concurrentes e e A, II, 261 
Zeitverhältnisse der ra Co: onstantin’s . SIL, 352,361 
Constantinoplische Weltäre s. byzantinische. 
Consuln, wie es nach Verlegung des Kaisersitzes in 

den Orient ‚mit der. Wahl derselben gehalten 


wurde Ar ee ta data ee Al 

letzte im Occident und im TREO ih; gema 11, 345 
Verzeichnisse derselben . > . . . I, 159. IT, 146, 167, 238 
Consulat;-Anfaug desselben `. 203. 9454: 2467 
Erlöschung . . .: za bb ann Si 
in seiner spätesten Gestalt en ne A L i RE 
Verschiedene Anfänge des P BEET EE Em II, 148 


Monate der Corceyräer und Oorinther.. . ek 368. 1]; 610 
Mit Goröbus Sieg nimmt die Olympiadearechnung ih- 

ren Anfang . . . A tan E ke 
Cre on erster era: eponymůs .: ar ut, 1,369 
Creter, Monate und Kalender . . 2.0 en 1,426 
Ctesibius Erfinder der Wasseruhren . . ~- 1,230.11,9 


Register. 641 


Cyclus; Cirkel, Zeitkreis . . . - Ten A 
wie man unter Cyclus u. Periode zu ante pflege 1,71 
zweijähriger der Griechen s. Triöteris. 
vierjähriger s. Tetraäteris. 
achtjähriger der Griechen s. Octaëteris. 
der Türken . . ve een) EE eh 
zwölfjähriger der Chaldäer RE e ee Kä 
neunzehnjähriger s. Enneadecaöteris. 
dreifsigjähriger der Araber innen as „ 11,479,:502 

in der Inschrift von Rosette `... ee, H,596 
decemnovennalis und lunaris . . .. zen. 1,237 
(die Zeitkreise, die hier nicht EM ge suche 
man unter Periode). 
Cyprier, Monate-und Kalender . . „ 2 a0. 1,427 


Cyrillus, seine Österreden . . . er 11,209 
seine das Osterfest betreffenden Schriften. 20, 1,258, 264 
seine 9öjährige Ostertafel. . . . .» : „1,259, 262 


Damascener fingen ihr Jahr im Bedklihge m an. . 1,413,437 
Darius II (Nothus) Regierungsantritt Bar Tod... een MEA 
Darius III (Godomannus) Todesjahr . e, 1,122 
Decemvirn, Jahre und Dauer ihrer Verwaltung . II, 95, 165 

geben der römischen Zeitrechnung eine neue Gestalt . II, 67 


Decennalia. . . . EEE NER 5" 211,353 
Dekaden des sischischen Monats Bee, 2 77 eme 
Zeitrechnung der Delphier . . . A 
Democritus, Urheber einer 82jährigen SW 18305 


lieferte ein damit zusammenhangendes Parapegma. . 1,357 
Des-Vignoles Hypothese eines 360 tägigen Jahrs I, 69, 187, 259 
Diocletian, sein Regierungsantrilt . . >.. .-. +. 1,1463 

gibt einer ägyptischen Aere seinen Namen . - 1,161. II, 234 

seine Christenverfolgung Re 22. 0.,.1,162, 460 
Dionysius, Urheber einer eigenthümlichen Zeitrech-. 

nung und eines an die Zeichen der Ekliptik 

geknüpften Kalenders. . . d ut 
Dionysius von Halicarnafs Bastioun CH Zeit der 

Effekt, 2 until AE 


seine Chronologie . . . A anna IE,4706 
Achtjähriger Osterkanon des Dionysius, Bischofs von 
Alexandrien . . . . SE REES 


U. [41] 


642 Register. 


Dionysius Exiguus setzt die Ostertafel des Cyrillus 


auf'95 Jahre fort- =. 00%.» 0% e e e Da 260, 286 


allmählige Einführung derselben 
seine chronologischen Schriften `, sinso so 2... 
Urheber der deg vulgaris `, . 
setzt Christi Geburt: an den Schlufs = ersten em 
seiner Aere. 
Dionysische Periode . . . ee $ 
Dioscurus, Name des een ee 
Dodwell’s Untersuchungen über die römische Zeit- 
rechnung . S we e 
Dominicus oder Asia xupiaxn, ER von 
dies solis . 
Dan ’lkarnain, der E EH "Name Kassier 
des Grofsen bei den Arabern 
Dschelal-eddin. lie 
die nach ihm benannte Zeitrechnung . 
Wie die Chronik von Edessa rechnet . . . 


Begriff des Einschaltens . . far 
Eleer, ihre mit den Ölympiaderr ren genide 
Zeitrechnung . 


Embolismus . 


IL, 293 
II, 286 
II, 366 


II, 381 
11, 292 
1,399 


II, 93 
II, 178 


II, 510 

II, 525 

IL, 526 
L 454 
I, 66 


1, 366 
II, 265 


Enneadecaeteris Se Lie CS DE, 77 E 


ob er den Chaldäern bekannt gewesen 


I, 210 


von Meton in die griech. Zeitrechnung eingeführt 1,298, 309 
ob dieser. ihn erfunden . . |. AT he, Hp 
ob und wann er zu Athen PETER worden . . 1,317, 322 


Epoche . 1,328 
Construction . 1,329 
dient dem jetzigen dischen Kelada zur Grund- 

Pen ooi EE 1,542, 575,579 


eben so der Këschte CH Christen cat (EE 


ist zuerst von Anatolius dazu gebraucht worden 
die Epochen des christlichen und jüdischen Cyclus 


UI, 226 


sind fast um drei Jahre verschieden . . I, 584. IT, 237 


Wie Ennius die Erbauungszeit Roms bestimmt hat 


IL, 151 


Epagomenen.der Aegypter `... 2,98 1,505 


Einführung derselben 
Berkhessinier `, et ae ern 


1,187 
II, 438 


‚Register. 643 


Epagomenen der Armenier . » „22.22.02... 11439 
deg Uetee Gi Ar nt 
Epakte, im ältesten patini Se das Mond- 
Seege 239250 
im Osterkanon des Dionysius am 22. März. zi w. 11,264 
Julianische Epakten. . . ae At da 
Gregorianischer Erukismerulene See e HESE oe 
Ephenistiden erer weg, e are 73 
Kalenider.der-Ephesieriun. er tan eg 
Ephoren der Lacedämonier . . art. rl 
Epoche, bürgerliche und ES de a, SE 
in welchem Sinn die griechischen Astronomen. dieses 
Wort genommen. e, 1.0 ER er seid 
nicht mit Aere zu verwechseln . . . . 1,71 
(Die Epochen der verschiedenen Aeren ent? unter RK 
sen nachzusehen). 
Eponymi und Pseudeponymi. e, 1,369, 370 
Era, die spanische Jahrrechnung. . . "méi Hg 
Bruchstück aus Eratosthenes ee Kanon 1,373 
Erebi bei den Hebräen . 2. 2 2 vn 2 2 m 200. L483. 
schabbath, mapaoxeun, Rüsttag . sss 2 22 2.201516 
peeh Än Rue ar ee deeg 
Ergänzungstage s. Epagomenen. 
Beete e pS o E Ee 
Erntezeit, äunzog, bei den Griechen bag aal 1,242 
Euctemon Theilnehmer an Meton’s EE E 
Arbeiten -snene Tr air le vu leg 
Verfasser eines Parapegma . . WE LEE AR 
Wie Eudoxus Parapegma, das bei de Griki in be- 
sonderem Ansehen stand, angeordnet gewesen . I, 354 
Ob Eusebius um die Osterrechnung der Alexandriner 
Verdienste. bet int Ehe u, ı 232 
Fasten dëp Hebräer is een = me nel 0 wn. LEET 
der Chrega x user AN WISE serie 
Bastl , =. ee a Ze se ee 73 
des Julius Cäsar TE EEE CC 
des Ovidius en a et, hs 
Capitolini s "erof hands, lie ee 
Consulares eines Ungenannten `... 11,238 


[41°] 


644 . ‚Register. 


Februarius war lange der letzte Monat der Römer . II, 54 
Entstehung der Benennung. Feriae für Wochentage . II, 180 
Die Ferie zu finden, eines christlichen Datums . . . II, 183 
enes ere EE RA a, A een IE AGO 
eines persischen a ge gelten leg 
eines: dschelalschen ere ur EEE as 
Feriae latinae . .. — ës GER IL, 111 
Fest der ungesäuerten "ec bei den Hebräern 25 1, 496, 515 
Verzeichnifs der hebräischen Fest- und Fasttage. . 1,563 
Verdoppelung der hebräischen Feste . . EECH 
M. Flavius , Gehülfe Cäsar’s bei der Kaktıder reform II, 119 
Eloraliasmi spag ae rn ren EC) 
Calculus Florentinus.. . . a. 2 11,329,38% 
` Französische Zeitrechnung in = En » 1,65. 11, 467 
Frühling und Fr le anne nach der Bestimmung 
der Griechen; 4- = 2. sr eeenusthsunsch 23,246 
Frühlingsvollmond . ..... nee: Au 
Gallier zählten nach Nächten und theilten ihre Zeit 
. nach dem Mondlauf . . . . I, 84 
Gamelion war in ältern Zeiten der erste eil bé Monat I, 286 
Bützäer ; ihr. Kalender ` +» zei Zee u 


ihre Aere . . . deeg 
Tulianisches Be e EENEG EET EE 
Kalender des Geminus. . . rr 17 


Germanen zählten nach Nächten st ER E E E 
ordneten ihre Zeit nach dem Mondlauf . . . LL 84,90 
Gnomon in der Kirche des heil. Petronius zu Bologna II, 301 
Gnomonen der Alten. a ee er 26 

der: Griechen insbesondere . » „722... 0.. 1,232 
Gnomonik der Alten und Neuen `. +.. = = II, 233 
Anno Gratiae. . . ES HE 1 
Gregor XII verbessert den RER Baloia JC 6,301 
Gregorianischer Kalender oder neuer Stil . . 1,74. IL, 304 
Grischen,-ihre-Tageszeiten =. u. sa AN a ge er ART 

ihrer Nacht wachen. EE EN 
ihre Stunden FETT De EES 
ihre Jahrszeiten . . . : SÉ Ee 

allgemeiner Charakter ihrer Jahre ES Monate .. 1,254, 310 

Verschiedenheit ihrer Monate . . . <. =.=. . 1,262 


‚Register. 645 


Griechen, allmählige Gestaltung ihrer cyklischen Zeit- 
rechnung: a erden > Tee 


ihr Kalenderwesen . . . are er i 20T 
Annahme des julianischen Else e Eo a LE, 
ihre Jahrrechnungen. 2... 0... I, 369 


Güldene Zahlen — 75: 7 sr Fame 1, 12. II, 197 
Hadrian’s Regierungsantrit » © 2 2 2 0.00. 11199 
Hamansfest der Hebräer s. Purim. h 
Harpalus verbessert die Octaeteris . . » +. + 1,300, 308 
Hebdomas e ER ERT een dr ET 895480 
azymorum oder passionis > » = 2 2.2.2.0. 1,210 
Hebräer, ihre Zeitrechnung `... . 147 
ihre Woche und Sabbathfier . » » 2 . . . 1,480,538 
er eng 7 iur et een 
ihre Fageszeiten.. 2 , 0... eg D 
ihre Nachtwachen "2 2.0. 2 2... 1486 
ihre Stundeneimtheilung `. .. 2... une e 1,538 
hatten von Alters her Mondmonate. . . . 1,488 
Namen einiger ihrer ältesten Monate . . . . « 1, 486,494 
ihr "ältesies Jahr > HER re eat rer 
ihre Jahrszeiten . e I, 494 
Supper, Jee EE EE, 563 
ihre jetzigen Monate . eene , 15509 
REES teg 1005 
ihr STEE gë engel ln "Nr ye Gu ZE 
ihre jetzige Jahrform . . . se serie age. test 
Erklärung ihrer cyklischen Tekni vd weigert DAS 
wann und wie dieselbe entstanden ist. . 1,569 
ihre Jahrrechnungen Beer S 1, 501, 329,542, 568 
Hedschra (Hegira) der dne Stel ©. 11,482 
zwiefache Epoche derselben . . » > A 483, 484, 568 
Zeit ihrer Einführung . . anu a aa 
Hekatombäon, erster Monat de aktiocheni Jahrs . „ 1,285 
wenigstens, seit OL72,3 . - «2. ue er 5291 
spätere Versetzung . . E E 
HWelakim und Regaim der Hebräer ie ande 82,538 
Heliacischer Auf- und Untergang der Sterne. - « 1,54 
Monate und Kalender der Heliopoliter . » = . . 1440 
Hellenen s. Griechen. 


646 Register. 


Das florentiner Hemerologium. . . 2. 2.2... 2,410 
Hendecas . . . ; 11,234 
Herbst in unserm Sinn E Worte Men Stee riedha 
unbekannt . . . en ie BAS 
entstand erst zur Zeit des ee = wie sein 
Anfang bestimmt wurde . .. . . , L250 


Herodes, des sogenannten Grolsen, Zeitverhältnisie II, 389, 391 

seine Söhne und Nachfolger. . . . Sue "Es 11151071) 
Herodot gibt uns die erste Nachricht vom ihm 

Reg NEE A E ER I, 96 

spielt auf die Hundssternperiode an » . . 2... 1137 

Hesekiel’s.Jahrrechnung . . .. esoe ee 1,536 


Hesiodus Jahrszeiten . . ez Zen ll 
kennt schon die Eintheilung SS Bee in drei Se 
Eer Meteo A 1.257 
Rabbi Hillel, . Urheber Ser em RER Zeit- 
riag ee teg een E66 
Hipparch’s Besthrupung dei SEET 7 E 607 
des synodischen Monats . . Fr ana, 2975542 


entdeckt die Vorrückung der Nachtgteichen se FB 
gebraucht bei seinen Beobachtungen das bewegliche 


ägyptische Jahr. . . s ee Kë 
die griech. Monate und die kallippisehe Paide 1,170, 344 
verbessert letztere . . RE Ee 


fängt den Tag mit der Mitternacht an. Weit 
rechnet nach Jahren seit Alexander’'s Tode. . . . 1,406 
seine Theorie des Sonnenlaufs . . . „2. L91 

Urheber der astronomischen Tafeln . . . . `. 1,212, 329 


sein Kalender. . . a erg, Ir 
Osterkanon des ipBolF eis FRE ech ri re 
Homer: Tährsgeilen., ugeet main aa ae 

scin Jahr ein tropisches . . nr 15200 
Hora, öpe, Gebrauch dieses Wort ts für "Stunde wordas6 KSE 
Horae aequinochales, 2.2.2 FREI Eee Tu 

temporales. . . . e e REES e EE 
Horen, Symbole der J verts ee: 1, 248 


Horologium, ällgemeine Benennung der Send aha 
Wasseruhren der Alten . . . . . . 1230.11,7 
KEE ci 


Register. 647 


Hundsstern, Frühaufgang bei den Aeg Ste 1,125,129. II, 594 
kena Homer raus a ee as I, 244 
Bach -Motin ent EE Dee 4 328 

Hundssterapezidde sem a aE 124 
Jahre ihrer Erneuerung `, e 1,128. 11,593 
wann und wie sie entstanden ist » x» 2 = 2.0... 1,132 
Vorkommen bei den Alten . . 2 2.2 22.02...1133 
kleinere des Des- Vignoles’. e 2 2 200.00. 1,186 

Hundstage. . s: er er E 

Jahr bedeutet, gleich äng "ege Wörterni in fast allen 

R eine periodische Wiederkehr . . . 11,588 
siderisches und tropisches.. » wen. 1,32, 35 
festes und bewegliches . d rs re 2 ce ces can a 567 
ylisches. eu. Nr ee ee nd 68 


julianischs . . ee PN 
Jahranfang od. Johesssche, EE d. Er 1,452. 11, 434 
zwiefacher der Hebräer . .. . rer ECH? 


drechen, der Römer ër all in e 15460 
der Christen mit dem 4. März . . . 102 2.02... 11,326 
mit dem 1. Januar, a circumcisione `... . à 
mit dem 25. December, a nativitate . 
mit dem 25. März, a conceptione oder ab annun= 11, 329 
tiatione 
mit dem Osterfest s PE EA A 
mit dem 1. teg geegent 1359, pk 
Jahrpunkte  — « u we aut 
Verschiebung BR im ialisruchen Kalender . . 1,78 
Jahrrechnungen der Griechen . e 1,369 
desiisyrischen. Städte. imi zieren See I, 445, 457 
LE E 
der Römer . . ST E Pi: D 
der christlichen Völker He Oncidents E | E 
des Omonte e Are en ie e d. oe ee 
der Araber a welt u A 499 
der Perser. . . E e e mm EE 
der orientalischen own E BE 
Jahrszeiten, physische und astronomische . » » . 124 
Ibbur, das Schaltwesen der Hebräer . . . . . 1,539, 575 
Jakobiten, ihr Jahranfang `... Los 1,435 


648 | Register. 


Seit wann der Ianuarius. der erste Monat des römi- 


schen Jahrs geworden ist II, 50 
Japanische Stunden 1,85 
Idus, Stelle in den römischen Monaten, SE ursprüng- 

liche Bedeutung. .. . ei er 
Jerusalem, Belagerung und Er cubung unter Nebucad- 

nezar und Titus. : I, 528 
Jezdegird, der letzte KEE König, gibt einer 

Aere seinen Namen 5 II, 518 
Incarnatio domini, Osia oapxwoig > » . UL, 290. 290 
Anno ab Incarnatione ut. 11,373 
Incarnations-Aere des geg ep ett wt A ele — BE 
Indictionen ee IL, 347 

Erstes Vorkommen en en Zi II, 352 

dreifacher Anfang . II, 359 
Indietionscurkel 5 srines trans 1,72 
Interlunium . i I, 280 
Jobeljahr und EE SR? š smi BA 
Iosephus rechnet nach hebräischen Bee $ mit mace- 

donischen Benennungen . EI I, 400 
Iphitus erneuert die p eken Spielen I 2 a I, 374 
Isidorus setzt die Ostertafel des Dionysius fort . IL, 290 
Juden s. Hebräer. 

Der Monat Iulius, vormahls Quintilis, wird nach Iulius 

Cäsar benannt . . 11,434 : 
dultähnierhe Aero- e-a ara os nee II, 1341 
Julianische Periode I, 76 


Iulianus, Zeit seines Todes „me 2 e Liss, 461 


Fest der Kalenden . . . . 
Kalender 


alter oder kaider ist nur SE? 


II, 334 


bei den griechischen Christen im Gebrauch `, Loes 11, 324 


neuer oder gregorianischer II, 304 

Epochen seiner Einführung 11, 321 
verbesserter . . SE E 
immerwährender TTS ATRE . . 1,194, 293 

verschiebt sich alle 310 Jahre um einen Tag 11,198 
immerwährender gregorianischer 11, 307 
Ballen `. 2er ep 1,563 


‚Register. 649 


Kalender der Griechen, s. Parapegma. 
Einrichtung der römischen Kalender . .11,126, 136, 138, 140 
auf uns gekommene römische . . . 2... 11,135, 139 


Kalenderstreit . . . re en LU. 323 
Kalenderverbesserung im SEN REST 
von wem zuerst angeregt. . re 1299 


von Gregor XIII zu Stande BERE SE 301 
worn sie,.bestand nn e ae A ER Eet 


Kalenderwesen.der Griechen . 2. 2.2. sn E309 
Kanon der Regenten, auch mathematischer oder astro- 
nomischer genannt. >. . e . L109 


seine Anordnung nach Jahren der EEE gege 
und philippischen Aere . . . 2.00. Li4 
wie er.die Jahre der Regenten zählt . . . . 1,147 
rührt seiner ersten Anlage nach von den dbeldätschen 
Astronomen her und ist von den griechischen 
fortgeführt worden ue Tëscht ech 1,222 
Kapitolinische DEER ee ET | Br 
Jahr der. Karer . . . ee zer 
Karneia, ein Hauptfest dek Eilenger Ss. oi T363 
Die Zeitrechnung der Karthager ist uns giefen un- 
bekannt EE u re 6 
Kir see ee en se IL Ae 
Kopten. . .. š ee TESA 
gebrauchen e jatt i "EE J T EE, d 
und die diocletianische Aere tinisno io m o- rem 15436 
Kosmischer Untergang der Steme . 2 2. 2.0.0. 1,352 
Lacedämonier, Monate und Jahranfang >. ». = L, 362 
hatten einen andern Schalteyclus als die Athener . . 1,363 
wie sie-ihre Jahre zählten .. 2... um a" o Lä 
Aere von. Laodicea .. un. me ee 1,457, 468 
Laterculus paschalis centum annorum . . .. .11,273, 296 
Laubhüttenfest der Hebräer . -» -. -e -.  .1,499,523, 563 
Lenäon oder Lenäus ein Monat der Jmier . . . L416 


Lenäen . - Zoe age E R 
Des Papstes DR Briefe über die Oa aum eae 11,266 
Schlacht bei Leuctra . . 2 tee 365, 384 


Aloys. Lilius der eigentliche Urheber d. gi Kalend. 11,301 
der daher auch wol der lilianische heifst. - . . 11,304 


650 Register. 


Chronologie des Livius. . . E EE 
Losungsfest der Hebräer s. SEN 
Luach, Tafel, hebräischer Name des Kalenders . . . 1,563 
Luna XIV, Tag des Oster-Vollmondes. . . . . . 1,198 
Lustrum, schwankender Gebrauch dieses Worts . .. 11,77 
Zahl der .zu Rom gefeierten Lustra . . 2. 2. ...D1,80 
Erstes des Savas Tullas..u0:s. u DR N 
eeneg Bar Dr ler FEB ES EST 35 
Macedonier, ihre- Monata. uni a rare 
fingen das Jahr mit dem Dius an. . 2.2.2.2... 1,394 
hatten ein gebundenes Mondjahr . 2 2.2.2.2... 1,395 
ihre Monate wurden durch Alexander’s Eroberung weit 
über Asien verbreitet und nachmahls in Son- 
nenmönate umigeprägt ru... er warte un. 1,397 
Name des Schaltmonats . . . ei 399 
Frühzeitig eingetretene ERSTEN ERT in SS Stel- 
Äre „der. Monate... „er age > 02 
Das macedonische Sonnenjahr ist vom EEE 
GOEN 
und fing um. die Herbstnachtgleiche an 
in Kleinasien mit dem Diuss . . » 2 200.2... 143 


in Syrien mit dem Hyperberetäus . . . , 1,430 
Machsor katan und gadol, der Mond- und Garner 
cirkel bei den Hebräern . . . 1,562 


Zeitrechnung in den Büchern der Makkabäer i 398, 44T, 5314 
Mämak terion, fünfter Monat der Athener, nicht vierter 1,275 
Manethon schrieb über die Hundssternperiode und 

scheint sich derselben in seiner Geschichte be- 

et Bechet e ee et Eë 
Schlacht bei Marathon. . . . vi: win Lët 
Martius erster Monat des ältern ER Ten gerade 
Märtyreräre, eine andere Benennung für die diocle- 

Haiche aR öl et: Lage eg 
Wie Maximus in seinem Gang die Jahre zählt . II, 454 
Mensis hängt mit dem griechischen wv und pels. zusam- 

men und bezeichnet ursprünglich einen Mond- 

monat. ar ea See er eare Be 
Mensis primus für paschalis . . . . rest 13925 
Mercedonius, Name des römischen Sahle lI, 36,56 


Register, 651 


Mercedonius, kann in der uns bekannten Form dem 
römischen Mondjahr nicht angehört haben. . 1,37 
Meridies bei den ältern Römern. . . "Zeck, 
Meton, sein neunzehnjähriger Cyclus trat bei geg Athe- 
nern an die Stelle der Octaöteris . » . . 1,297, 301 
ob er als Urheber desselben zu betrachten sei 1,298, 313. II, 608 
lieferte. einen nach den Erscheinungen der Fichten 
geordneten Kalender . 2.2... HJ 314, 357, 359 
beobachtete mit. Euctemon das Sonnensolstitium, an 
das er Cyclus und Kalender knüpfte. . . I, 100, 326 
Zeitrechnung der Mexikaner. . . . . . 163,68. I, 586 
Mihrgan oder Mithrafeier der Perser . . .. . II, 545 
Minjan schtaroth, Name der seleucidischen Acre bei 
den Hebräen . . en anne 530565 
Mischna, Zeit ihrer ye a Er ET gans, 573 
Mohammed, Geburts- und Todeszeit . -. » -. . . I,498 
Mohammedanische Zeitrechnung . » »... H. 471 
Moled der Hebräer -. . . EE bl 
Gebrauch desselben zur See déi Autoga und 
der Dauer des hebräischen Jakis a e 
Vier Monarchien der ältern Universalhistoriker . L-1109 
Monat, synodischer, -periodischer. . ~ 2... . 142 
Dauer "dek eebe Gg E ee yA, 579 
des letzten. . — 7 ie dh 
der periodische wird in oe Zeitrechnung gar nicht 
gebratcht.: E un. R E E60 
TE eher a ET a E tel 


eakonitischer. ` 2: "eg tu 46 
Monate der Aegypter . . » ze 1971503 
Stellung derselben im ee Jahrani, a 1448 


volle und hohle bei. den Griechen = ~ » = 2... .1,266 
bei den Rome SR ie rer 33 
der Athener . . ~ E EE 
Eintheilung derselben in SE Dekada REH I, 279 
rückgängige Zählung der Tage in der letzten Dekade I, 280 
welcher Tag in de Höhlen Monaten ausgemerzt 
BT ET: 1,282 
Vergleichung mit den unsrigen . e, e, 1292 
der! Liavedämonier- u orig 0,362 


652 Register, 


Monate der Böoter . 2 2 2.2 220.200 . 1,364.11, 609 
der Ever a a TEE JE 3,366 


der Delphier . . . Se EE bat An DOE 
der Coreyräer und Coins: SEE a SC 
der Macedonier . . . . I, 393 


Vergleichung derselben mit CS kobra beim 
Josephus ` ` Aer Je Ae Bra tue er 
Umprägung in Sönnenmonate. © 2 2 > <. ~ . 1,409 
dev; Asianer wre ah EHE Seal 
dersBphesier os creaa air A. ei EE 
dep Bithyniae AT ET ai en EE 
dem Orsterr ue EE ET EE BB 
der Cypha sso Ee Je RE 1,427 
der Syrer . : .» u E? 130. 11, 509 
liefen eben, mit Udon EE SESCH 1,430. IL, 610 
de Zenger. "e" e Ziermbéiii Zitt rad a: — ÄR 
der Tyrier. == .. A E ESE AA E 1.435 
. der peträischen Asche SS "See ee bat 
der Gazäer und Askaloniten ee e, 1,438 
der: Heliopöhter. "Ss ee wei Lech ` 520 
der: Coppedode nn ee Ferner wie en 
der Hebraer-.. r vor gene 1,509 

kommen zuerst in den Ges dër Bac tation ES? 
fafsten Büchern des alten Testaments vor . . Lag 

wurden lange durch unmittelbare Ansicht der ersten 
Mondphase Restau a ha 542 
mangelhafte und volle me. Ka Bet 
mittlere Dauer -a . . ee I, 542 

der Römer, und zwar die SSES 10 des ES II,18 

die des Numai: t an enrenerde rt nur uiid 


die des Cäsar... .. e er Kë 
letztere werden von fast m dipi Völkern 
gebraucht... ` ve ar a sf geed A290 


ihre Eintheilung nach Gide, Bee und Idus hat 
sich lange im Mittelalter erhalten. . . . H. 2103 
der Abssnieshs Tr ar Ae e eet, 337 
der! Armenien. a. oa u a (oe LN a a, A 
ger. Araber; jetzige, +". aut. von in ee JE 474 
ehemahlige u... u tn E95 


Register. 653 


Monate der Deen w ann ERTL: 6515 


der Türken . . RE Ze ee 
aus den Zeichen Es Ekliptik gebildete ebe idee yawo 
Mondeirkól oe e a ën 72, KEE 


Möndgleichuüg.. e +. m re oe oe ei Een 32 
Möndjahr ic. ckt HIER FE 61 
Dover deselben eege deed, gert GE 
a E Ee E Ee e 
das gebundene . . . x ee 0 
Mondmonate, EEE Ce länger liche 1,90 
letztere werden in der Regel abwechselnd zu 30 ad 
29 Tagen gerechnet `. : . EE 3: 160 


Die beiden wichtigsten Märten EE AR 
LE gë a PE 
Mondviertel . . Be er EE EES 


Mondzeiger s. Epakte, 
Moses, Urheber der ältesten Zeitrechnung der Hebräer 1,479 
rechnet nach Geschlechtern . . . Se Eege 
Musterake, arabische Benennung der asien der 
Aegypter und Perser . . . od ar RT: 
Nabonassar, König von Babylon, me oner Aere 
seinen Namens: s w a A u meer 98 
ob er Stifter einer Dynastie gewesen > » » . » . 1,220 
Nachtwachen bei den Griechen. m ss e + +. L231 
beiden; Hehraeru a wa ve N ee ri 


bei den Römern. . . IE "e ET e EENG 
Anno a Nativitate Christi Ee EECH 
De la Nauze’s Hypothese über die betik ECH 
St geprinte 4 Zeg, . . 11,93 
Wann der gëeent des Ne Ben tigtist . 1,124 
Nemeische Spiele . . . . AEN IL, 606 
Des Nero und seiner drei aan Nachfolger 
Todestage. ei Er er ir 


Neros, eine chaldäische Perie Kn euer 
Nesi, angebliche u der ägyptischen Epago- 

menen e H EBENEN, 505 
Nestorianer, därege degt, vn "AER Aa 
Neufränkische Zeitrechnung s., französische. 


654 Register. e 


Neujehi fest der Hebräer. . . . eier er, 498 RR 
Neuruz, erster Tag des Jahrs, bei den alten Persern 
Sin -Benttag o alien TI ser ort 
Neuss lan RE a ee nen er E Eng 
chowarezinschahl: ` — e ` am ie eo um. eat EE 
Nicänisches Concilium . . . RER EN ANE OD 
Nil, Anfang seines periodischen Sage EN N BL 
Nisan, erster Monat des hebräischen Kirchenjahrs . . 1,510 
Nonae bezeichneten im ältesten römischen Kalender den 
Tag des ersten Viertels . o a oo = > s 1,39,42 
quintanae und septimanae 2 22 22.00... IE39,46 
Enstehung dieser Benennung . . 2... . II, 129 
Novumvla, erster Monatstag der Griechen. . . . . «1,268 
in der Regel Tag der ersten Phase So see Hier: 14279 
kommt auch von andern Zeitanfängen gebraucht vor. 1,172 
Numidier, zählen ihre Zeit nach Nächten . < . . L84 
Nosndi nass sah re nee ar meh II, 136 
Octaëteris oder Enneaöteris der Griechen und der 
Athener insbesondere . . . 2... 1, 294,300, 304 
ein 'uralter Zeitkreis =» +. Toomi new Bh 
allmahlige Verbesserungen, ees 296 


Einrichtung und Stellung. . . . . Fe 99: 
Oenopides, Urheber einer 59jährigen Periode ee E 
Ogdoas . . - f SN SEI ee SEEN 
Olympische Spiele Zeit See Feier E E ehe 

Stiftung - ; e ee Sege 1,372 

Erlöschung . . . en ee ae 1,377 

Verzeichnifs der TN Rue. © eer E ae 


Olympiadenrechnung kam spät in Cebmuch.. Gite 
ihr Urheber der Geschichischreiber Timäus. . . . 1,378 
eigenthümliche der griechischen Kirchenväter . . . 11,465 

Omer der Hebräer «2 ee oe e 1,487. II, 613 

Otientalischedarn r r vr 3. Ek 
Tafel: derselben; zn serien een ze Meb22 

Entstehung des Worts Ostern mimmi niiden: L 516 

Östercyclus der Alexandriner. S. Enneadecaeteris. 

Osterfest der aen s. Passah. 
der Christen + ynia ag eur aa: ën dë 


Register. 655 


Osterfest, Principien seiner Feier in der griechischen 
Kirche und nachmals in der ganzen Christen- 


BEI ende EZ 
in der lateinischen er 20 ee, 
bei den alten Britten . . u ee ne 295 

trifft zuweilen mit dem fischen zusammen . ... 11,320 


wie man das Datum desselben finde 
im julianischen Kalender, e een wv Ha 109 
im eregemgianischen. EE e wm eisen e äidë 
Geschichte der Feier . : à 11,200 

die wichtigsten darüber Ges d gr M a und 
lateinischen Kirche gewechselten Schriften . . 11,253 
untergeschobene . . . E E EE 
Östergrenze, terminus SEN UE EE e E 
Tafel der he oder julianischn . . . 11,199 
der gregorianischen . . . .» NETT 
Osterperiode, 84jährige der er Kirche BEL 
932jährige. deg eos eeng u a 5 
Österreden, homiliae paschales. . . . 2... HU. 209 
Östertafeln, die 112jährige des Hippolytus. . „. . 11,219 
die 84jährige der lateinischen Kirche. . . . » . 11,249 
die :95 jährige: des .Gyrillus.»: cith wii Erster 259 
des Dionysius. . ee ee 11,286 
die 532jährige des Boda EE eeneg Ja = e 11,291 
Der Ring ds Osymandyas s - >...» „aan II, 590 
Jahr der Otaheiter. . . ae; er 
Palilia oder Parilia, isa Sec ED A. A 
Palmyra gebrauchte die seleueidische Aere . . . . 144 
Panodorus Chronographie. und Welüre . . . . . 11,447 
Papyrusrollen mit chronologischen Datis . „ . 1,123, 124 
Parapegmen oder Kalender der Griechen . . , . 1317 
dergleichen wurden von vielen bearbeitet . . .. . 11,359 

unter andern von Meton und Eudoxus, deren Kalender 
sich in besonderem Ansehen erhielten . . IL, 343,354 

die allein auf uns gekommenen des Geminus und 
Biolemäusi green ebene. 2148575358 
Parasceve, napaouen : « ee 516. II, 211 

Verlegung der Parentalia vom SZ uarius auf den 
Decembers a s. a 40200 ale) u eg 


656 Register. 


Parischer Marmor oder Marmorchronik 
zählt die Jahre von der Sommerwende 
ihr Epochenjahr Ol. 129,4 . ... 

Parther s. Arsaciden. 

Paschasinus Sendschreiben an Leo 

Passah, Pesach der Hebräer . . 
der Christen s. Osterfest. 

Passahstreitigkeiten. . . ~ 

Anno a Passione. p 

Peloponnesischer Krieg, Anfang 
Ende Kin dr ER 

Periode. 3 
julianische . e 
46 jährige der Gr E 

des Hippolytus 
2/jährige der Römer 
25 jährige der Aegypter, SE eis . 
59jährige des Philolaus und Oenopides 


I 28 "2 
1,381 
1, 382 


II, 265 


e 1, 495, 500, 514, 566 


H, 202 
II, 412 
. 1,286, 371 
1,121 
1,74 
1,76 
. 1,296, 308 
IL, 213 
. 11, 69, 91 
1, 182 
. 1,301, 302 


76jährige des Callippus, eine Verbesserung des meton- 


schen Cyelus . 
ihre Epoche 


. 1,299, 344 
I, 345 


hält gleichen Schritt mit Kg Gefalen Jahr... 15349 


bür "gerlichen Gebrauch . 


1,351 


dinti zur Grundlage der FE Öster- 


rechnung . , 
82jährige des Democritus . 


S4jährige, von den Hebräern gett ; 


II, 236 
. I, 301, 303 
I; 571. II, 243, 615 


diente zur Regulirung des Osterfestes in der latei- 


nischen Kirche . 


II, 238 


Anordnung des auf sie gegr Ata ER . I, 245 


Gebrauch auf den brittischen Inseln 
442jährige des Hippolytus 
120jährige der alten Perser . . » 


160jährige der griechischen Astronomen . 


304jährige des Hipparch . 


500jährige der ägyptischen Aimat > Phönixpe- 


riode $ 
532jährige des eN Ae TECH 
Güü jährige der Ghaldäer 


11, 296 

. . 1,222 

PR Ve 

Z 5, 296, 308 

; . 1,301,352 
73 5483 
. 11, 277, 451 
I, 210 


‚Register. 657 


Periode, 1440jährige der alten Perser. . . pl, BAS 
1460jährige der Aegypter s. EEN 
36525jährige der ägyptischen Astronomen . . . . 1,191 
griechisch -römische des Pagi. . + € vie | FR 77: 
(Die Zeitkreise, die hier nicht eiwähnt: sind, suche 

man unter Cyclus). 

Pentecoste; Pfingsten.. wre unsern SER zn. ba RE 


Perser, ihre Zeitrechnung. . - TE GE 
ihre der alten ägyptischen analoge Een ai TE 514 
3hr&iMonate eh ee s erdiyıtsehrse 25175513 
haben statt der Woche eigene en für die einzel- 

nen Monatstage-. =s +. e mä % IL, 516 

ihre Epagomenen .. . un affer E 515,517 

`~ veränderte Stellung gett p Aur "äerer" „U, 548) 550 

Aere ihrer beweglichen Jahre . . 0 ... 1,5418 


fingen ihren -bürgerlichen Tag mit Bette an «11,523 
erhielten durch Dschelal-eddin ein festes Sonnenjahr II, 524 
haben schon vor Mohammed ein solches gehabt . . TI, 540 
ihre Schaltperioden. von 120 und 1440 Jahren... IL, 542 
muthmafsliche Beschaffenheit ihres frühern Schaltwesens II, 548 
Persische Könige im Regentenkanon 2.2.2... 1,1142 
Peruaner hatten die siebentägige Woche. e -1,88 
Petavius Verdienste um die Chronologie . . = «° ~ II, 604 
Phaeinus stellte zuerst meteorolog. Beobachtungen an TI, 314 
Schlacht. iber: Pharsalus =) eo, RID sr ze 11,967 
Phasen des Mondes... ... E E C) 
Philippus Aridäus gibt einer E seinen ben. . 1,106 
Philolaus, Urheber einer Se Periode . . . 1,301 


Phönixperiode . kish. 424,183 
Fabius Pictor, ältester. romiger “Geschichtschjeikür . I1,147 

scine Bestimmung der use? Roms.. s. IL, 152 
Calculus Pisanus. ... Ru, UI, 330, 342, 384 


Planetenstunden, WE? disho: pelnai 47,284 ST 
Schlacht bei Platää.. un Le be SS] 
Pilaton s achter ET 238 
Geburtstag. - . ut sa, 837 
Der Frühauf- und SEN de Piejdden bezeich- i 
nete den Griechen den Anfang des Sommers 
und: Winters... ».. , Mobs PUES mer 241, 312 
Il. [42] 


658 Register. 


Polybius, Bestimmung der Erbauungszeit Roms . 1.162 
Willkühr der Pontifices beim Einschalten `. 11,97, 117,131 
Posaunenfest der Hebräer . . . 255.031: 2322 
Poseideon, Name des .attischen Schpltmionaia tee 
Jabre post consulatum, perd edy ümareiav . - 1,472. 11,344 
Präcession s. Vorrückung der Nachtgleichen. 
Probus, erstes. Jahr seiner Regierung .... . . 1,458.11, 228 
Prosper Aquitanus hat die 84jährige Osterperiode der 
lateinischen Kirche modifieirt > s> s 0. » 11,272 
Proterius Sendschreiben an. Leo `, ee eu. 145267 
Protopaschitenlt; zi nons A rama Wenn Zeie «HERNE 
Prytänien.der Athmer. i so sene «wrawiilanmlä es 1,288 
Dauer jeder einzelnen... .. .. .+ riet KABI 
wie es im. Schaltjahr damit RER Sieden, poikani 
spätere Gestaltung derselben. . » 2 “2... 1,343,354 
Prytanenjahr fing mit dem Hecatombäon an . . .. 1,290 
Ptolemäus Lagi tritt zu Gunsten seines Sohns Phila- 
delphus in den Privatstand ... 2 2.2.2... 1,357 
Ptolemäus Epiphanes, Regierungsantritt . . . : . 
Euergetes II, Regierungszeit „N... ua) alias } 1, 123 
Soter, Regierungsantritt . . . -» LT DEE GET 
Wie Sailen Piolemäus in seinem Sinta rechnet I, 97,445 
aufser dem beweglichen Jahr der Aegypter hat er sich 
auch des festen der Alexandriner bedient . . 1,149 
fängt als Astronom. den Tag mit dem Mittage an . 1,30, 102 
Serhankländltäfeln. e an. een naher EE 
sein Fizsternkalender > sur win u E ha 
Purimfest. der Hebräer. . . Kan Sc $ 525, 540,565 
Pyanepsion vierter, nicht fünfter Monat der Athener .1,275 
Pythische'Spiele neues en win .1,367. 1,606 
Quadragesima . wei eelere) sine ganrt Man 
LE E Tee er E E EC 
Quartadecimaner . 2 2.0.2200 0080. 1, DIS, H O08 


Quinquennalia. ..... de te AH DEER 
Ramasan, Fastenmonat der Türken. es ren 
Östertafel von Ravenna . . E 389 


Regentenkanon s. Kanon der iin 
Wie die Regentenjahre im Almagest und Kanon der 
Könige gezählt werden . ne se amate bns 1,117 


Register. 659 


Regifugium . . . EE ; Br 
Die Formel Regnante Christo e al WEE, ed 
Regulares .. .. . vc a ‚re. Ja See 
Verbesserter Weiher ie EEE 
Aosch chodesch. .. .. WIN vi Sure 037540 
haschanah, Neujahrsfest .der Hebräer ee etz "erën 
Die Erbauungszeit Roms. wird schr verschieden ange- 
ER re EE e ARE TEE ER 
Drei Hauptbestimmungen, die 
Gesetten pe hl er un TEN 
Gar en A ein ar rt 
Beraten VO 
Römer, ihre Zeitrechnung . . - I1,3 
fingen den Tag mit der Mitternacht an Se? 80, 100. 1, 3,46 
theilten die Nacht, so wie den tree E in 
je vier gleiche Theile. . . - . v 1,6 
erhielten die Sonnen- und Wasseruhren zugleich mit 
dem Worte hora von den Griechen . .. . . U,7,9 
ihre Zeitrechnung blieb bis zum Jahr 709 d. St. schwan- 
kenia E Ca A 
vier Perioden derselben . . . . 2,15 
das Jahr des Romulus war nach CN aa rogellos . II,16 
es soll aus zehn Monaten und 304 Tagen, nach einigen 
Nachrichten aus zwölf Monaten und 360 Tagen 
bestanden haben. . . . 2 2 2. 0..21,17,19 
wie sich die Alten hierüber äufsen. . . ... . IL 20 
Ansichten der neuern Gelehrten. . <. ..... I, 23, 648 
wahrscheinliche Beschaffenheit des zehnmonatl. Jahrs . 11,29 
das Jahr des Numa war ein Mondjahr von 355 Tagen . 11,34 
die Monatstage wurden in drei Absätzen und in rück- 
gängiger Ordnung gezählt e, 11,4 
das Mondjahr mufs ein gebundenes ee: sein... 1,47 
Ursprung des Schaltwesens . . . E EE 
das alte Mondjahr fing mit dem März an. ac e H 0 
unter den Decemvirn war das Jahr ein cyklisches 
Sonnenjahr mit einem Schaltmonat: von 22 und 
23 Tagen. . . ur, ge er AE 
wie beim Eë? dente dätirt we e ele, 4, 59 
das Schaltwesen war vom griechischen kopirt . . . 1,65 


KN 


660 Register. 


Römer, Beschaffenheit des Schalteyclus . . . 11,68 
‚ Widerlegung mehrerer hierüber aufgestellten Erben 
thesen, besonders der des Scaliger. .. ..... H,71 
erst Iulius Cäsar gab. dem Jahr eine feste Einrichtung 11,117 
Wesen und . Umstände seiner Reform .. e s e e, 11,119 
wie nan .datirt. wurde gëllt se ER 26 
Jahrrechnungensidosina doa. dm. emo Sr, 44 
Römer-Zinszahl.-. ss m a we ee EE gn 
Römische Könige et S EES giän SERGI 
Regenten im Kanon der Könige we en Ee SE 
Inschrift von Rosette. .. s .. s- .. .. 1,109, 123,397: II, 596 


Bet e paschales. „= Zeg 2 2% vi kierch, 289 
Was die Araber unter Rum (Römer) EH ét ei Eë 
Runenkalender . ss hens 3 II, 181 


Russen gebrauchen die europäische a er noch KC 
Siten Kalender a. n AORE ieg "eise, I, 464 
Rus-name der Türken. so. 2... E wn erger 
Sabbatum, odßßarov, für Woche gebraucht . vegan e -L A81 
seit Anfang der christlichen Aere im römischen Reiche 
sehr ‚bekannt.a en e ee er po ee 
Ufa, secunda a. sabbati. ss ze um 7érzb weine 79 
Sablhathfollens ugi ob le En Te AR 
Sabbathjahn Ju ‚wie T LO Tau ruht ve za 482,502 
SaeculumsderiRömer alas, Terz BN polone mi. UI, 82 
Sichlatjahr. — — we = we nal Debuiiisd. 209 
Schlacht bei Salamis. . e . ER E T EA 
Salaminier mm. Cypern- oelënmdgegt dio ägyptischän 
Moksktetinzosnter sch tl Seng Kan 
Saltus ame 02% oor ze. 1577 BEAT, zer us e 235 


Samosata, Aere u... E RE his 
Sanhedrin zu ls wie er die ER be- 
slimmte u=, Ist ei? 
welche Rücksichten ihn bei > want da r Schaljahre 
leiteten : „ns. „nah Hr, am ipte, paie 9571 
Aera sapharensis s. nr, gebr 95 


Saros, eine chaldäische Moridpariode ir lea, 207, 241 
dafs es, wie man. geglaubt hat, die Periode der Fin- 

sternisse war, wird bezweifelt `, = = =. 1213 

Anfang der Dynastie der Bassaniden : : > ~ ..... 11,554 


Register. 661 


Saturni dies, Synonym von Sabbatum `. 2... 11,477 
wurde von vielen Römern gefeiert. ve ee 1,178 
Scaliger’s: Verdienste um die Chronologie =. . ~ . 11,603 
falsche Theorie des griechischen Jahrs . - I, 254. II, 602 
unrichtige Hypothese über das frühere römische Schalt- 
wesen . . BEST IE ee A 
Schabüoth s. Weckönkieh ' : 
Schaltjahr, Schaltmonat;- Schalttag .. . . 1... 166 
Schaltjahre der christlichen Aere u. 0. E "A 
Schaltmonat der Griechen e, 1,264 
der Athener insbesondere . » u. m st. . 1275 
der geg av a a a wn LEE ET 7539 
deit Römer; Nameni wisp "äimgnëzek oa" Zait nest 6 
ee A wn e e tg aile 1 PAS N i 
EE, ATZE Lag. piesi, rt ar 58h 
in dem Osteroyelus da: Christen Ian e een. 1,237 
Schaltregel, gregorianische .- .- ao “+ „= .- .. .2 11,303 
Schalttag des Iulius Cäsar- .- .- .- .: .- „. 11,129, 187, 621 
der Alexandriner. . . u EE 
Schattenlängen BES zur iaiia bei den 
Ge E EES 
bei den Römern . s, sens te 617 
Schatzung zur Zeit der Geburt Christi SINE. „580 081,:394 
Schiefe-der Blamage rn 25, 11,585 
Abnahme derselben ı „=. mn br ld s o AD 
zuerst-von Anaximander: gemessen . ee, 1,235 
Schuschan purim der Hebräer .. see, 1,526, 565 


Sehungsbogen A due Lë, 429114585 
Seleucia in Pierien, jeden BE, 1 {15725 g ESB 
Arrea y PAREEN n deet PATS 


Seleucus Nicator ed ES sgrliche Reich. . . 1445 
die nach ihm benannte Aere, s. unter Aere, 

Septimana, &ßdonds, schebua . » ... 2... 1,480. IE, 484 

Sibyllinische Bücher . TEE ET 

Sideraljahr s. Jahr. 


Kalender der Sidonier. . . ,%, BE. EE 
Significare, Emionualveıv, ein metzokolögischer Kunst- 
ausdruckr sr, ET NR 12201,.318:358 


‘Jahre des Hohenpriesters RT ah sen great 


662 Register. 


Siris; Name des Sirius: bei den ER pbo wgs "A "Bb 


Sirius s. Hundsstern. 


Siriusjahr, angebliches'der gen Aeegpter —, 7e - T, 


592 


171 


Socradtes<Todesjahr.: esisi vr eren eiis ern 377,381 


Solarium findet sich auch von Wasseruhren gebraucht I, 


Solon’s muthmafsliche Verdienste um die Zeitrechnung 


der--Athener u oo ee, 
Unterredung, mit Croesus. . “en. ee. 
Solstitium, Sonnenwende. » s e e ec. L 


Sommers-Anfang. bei den Griechen . . x = » - 

Mittlere Bewegung der Sonne. ee 

Scaheichkile. an e 1,172. II, 
‘wie man ihn für ein EE Jahr Endes Zeg 


Sonnengleichung......:....» . ee eu, 


Sonnenjahr ist frühzeitig gebei der Grenzen eines 


Vierteltages. bekannt gewsn e, L 
‚67 


ee che I 
das feste . d 


das bewegliche oder wandernde iekahr) ; SS I, 
das cyklischa. ». » nn. Ann 3 
Bonnenmonat, ....». N" Ñ, 


astronomischer und bürgerlicher. a an EC ib A 
Sonuentag, wahrer.) su ee da e I, 
mittlerer .. .. .».. See re 
Sonnenuhren, alte SE neuere .. 2.3: em praia 
Einführung bei den Griechen . eene L 
bei den Römern .. - LEET E 
Sonnenzeit, wahre und inira Se TEEN Sei tr tiy 
Sonntagsfeier bei den frühern Christen. . . „1,178, 
wird durch Theodosius geboten. e H 
Sonntagsbuchstaben. . „2... „ 1,185, 289, 
Tafel derselben sati aaa Se (an kb, sand di er A 
wie sie mit den Concurrentes zusammenhangen . . I, 


Sosigenes, Gehülfe Cäsar’s. bei seiner Kalenderverbes- 


serung. . » Ec Nu ae 
Sossos, eine chaldäische Periode. .. % er 
Sothis oder Seth (Thoth), Name des Hundasterns bei 

den Aegypten . . « e degebzgénn - ; I, 


Ursprung dieses Wotts ee e H 


8 


266 
271 
17 

241 
I, 36 

185 
189 
311 


61 


68 


63 
91 
36 
38 
232 
234 
$ 
36 
200 
140 
373 
188 
262 


119 
211 


126 
591 


‚Register. 


Sothische Periode s. Hundssternperiode. 
Spätsommer, orwpa, der Griechen . . » » 
Stern der, Weisen ‚zur rer des Geburtsjahrs 
‚Christi benutzt . . » erh 
Die jährlichen Auf-.und Unter SS eg ee dien- 
ten den Alten zu. Signalen. der Jahrszeilen 
Sterntag und Sternzeit sos = = «+ 
SOL, alter und. Heuer. incest will? odanda elt 
Stilus curiae Romanaei ee 
Ernie ne en a a 
Hispapaé a hs Zoch 
curiae und ecclesiasticus im Gegensatz `. e 
communis s ... Scarsi SIN epis EI 
Stunden,, europäische . 
itäliänische». -e e. o. gn sl ders gie ‚weite 
habylonische .. ae nn ee ne 
hebräisthe..- span abet gë Laet teen a E 


663 


1,243 
II, 399 


1,241 
(E 
1,74 
Il, 335 
IL, 337 
11,339 
II, 340 
11, 344 
1,82 
1,33 
1,85 
L 537 


TEREE 22. an EE D re 


gleichfär ige. "A ue wurd wre iee eie 
veränderliche oder Planetenstunden `, : . © s 
waren den Babyloniern frühzeitig bekannt ~ . » - 


I, 82 
I, 84 
I, 224 


kamen vón diesen zu den Griechen. ... =» -  1,85,238 


und weiter zu den Römern — 
waren den Hebräern bis auf die Eolsionisbe Gefan- 
. genschaft unbekannt . 2 ee 200% 
Süccoth s. Laubhüttenfest. 
Wie Syncellus die Jahre der Welt und der Incarna- 
yon zb aa ug 
Syrer fingen ihr Jahr, um die EPE RE an: A 
einige mit dem Oktober, andere mit dem September . 
der letztere Jahranfang schreibt sich von den Indictio-: 
nen her 
hatten unter den ee ein Mondjahr, an. dessen 
Stelle unter den Römern. ein Sonnenjahr mit 
mancherlei Abweichungen trat. 
gebrauchten die seleucidische Aere . . . 
die sehr verschiedenen Aeren der syrischen Städte = 
tiren sich ‚meistens von erlangter Autonomie . 


Syzygien `. . + e line 


11,10 
1,485 
11,455 
1,431 
1,452 
I, 454 
I, 433 
L 446 


I, 458 
1,39 


664 ‚Register. 


Tag, natürlicher und bürgerlicker . . . . . < 1,29,79 
verschiedene Anfänge des letzten . . . ` L 20. 80, 100 
Tagsminuten der Chronologn . . ©... 0 ..1L8 
Tagszeiten der-Griechen wTM em, 1,227 
der Hebmeragmn us ya TERN USA 
der Römer. . . V east: "11,410 
Takwim, die ER Seege dis Blend I, 74. II, 562 
Tärich, das arabische. Wort für Epoche und Aere II,428, 502 
el-kebt oder el-schohada, die diocletianische Aere . II, 506 
el-rüm oder det ’Ikarnain, die seleucidische Aere . . 11,510 
Jezdegird oder el-fars, die persische Aere- . «+ . . 1,518 
Zeitrechnung der alten Tataren angedeutet . . . . 11,578 
Zeit der Zerstörung des ersten ae der Hebräer I, 528, 529 


der REES SS PREGIS u 530 
Tempelweihe, em Fest der Hebräen ee er or, 52h, 564 
Ludi Terentini - so~ . e EES EC 
Terminalia, A dan, letzte ES est im -römi- 

schen Kalender „ © » viele 


Tetraëteris, vzerjahtigen Zeitkreis der riseg I, 273. 11, 606 
Thales lernte in ee das bewegliche Sonnenjahr 
kennen . Eh 3 ORT 
verkündigt den See eine ET EE I, 209. IL, 166 
‘soll zuerst Untersuchungen über die Sonnenwenden 
` und Nachtgleichen angestellt haben . . . 1,247 
Thekuphen- oder Jahrpunkte der Hebräer . . ... 1,550 
weichen jetzt sehr vom Himmel ab . . 2... 271,554 
Urheber der Thekuphenrechnung ek: - I, 573 
Theophanes, wie er in seiner Chronographie eler II, 455 
Theophilus, seine Osterreden ' Sc? SI GC 716209 
seine Ostertafel und der dazu eher Eege Go 1547,71 
Thischri, erster Monat des ae Jahrs‘ der 


- Hebräer > . a eet Ee 

Thoth; erster"Monat' das: keypiischört Sal wette 15975126 

fester ‘der Alexandriner `. . u... 1,44 
wie derselbe mit dem "20. August der Woner in Ver- 

 Jundung zekommen `. FIAT EN 
Thucydides macht seine Jahr einschnitie mit! Frühling 

- und’ Herbst `... goy ER et 


Tiberius funfzehntes Besigrungihn presa RoS 


‚Register. 665 


Tiberius Todesjahr `... wenn nee 
Timäus aus Sicilien, . Urheber E Olympiadenrech- 
nung. .. ». he antenni muii hr WITS 


seine Bestimmung ge ee A Roms 4. 1. 1,152 
Timocharis .astronomische Beobachtungen e H 277,344, 349 
Fitus’ Todestag wis yi ondi Zu echte zl, le 8 nn letiä 
Anno traheationis sinn miopa wam ar 1873 
Trajans Todestag: ni" tweet vu 7 Gh Aug weg „ii 
Ami a transitu S. Martini si.: e, u 432 
Triakas, Name. des letzten Tages des feiifihischen Mo- : 

Hals TIER ri Te in ERI 
Tritennal12...0, Donner die 353 
Trieteris, zweijähriger Acte Ex EE 1,269. II, 607 
Trinundinum, ein Zeitraum von. siebzehn Tagen © ~ 11,137 
Tripolis, .Aeren....-. el enee we e ASK sd 
Triumphe, Data dk zii let kies, 99 
Türken, ihre Stunden und ihr Bësse, td, W559 

die Zeiten ihrer fünf. gesetzlichen Gebete `, ..I1,560,576 

ihre Wochentage und Mondmonate:\ u...» 2.1 211,560 

gebrauchen die Hedschra . „1... diisi Be 

ihr Sonnenmonat und ihr Sonnenjahr ee, 

Einrichtung. ihres -Takwim ‚und Rus-name .. .. 1,562 

wie sie ihren . Fastenmonat und ihr Bairamfest be- 

BREI ee en ee e "e re, RL, Se 
Tyrier, ihr Kolender- erde 

ihre Aere .. .. .. .- CEET Se) 
Umbrer, Anfang ihres Metti, Tages `. . 1,80, 100 
Untergang; EZE und kosmischer . .: . 0." 1,51, 52 
ut ah ehr 22a Ne 16 WE 3.236, 1,466 
Varro’s Bestimmung des Erbanutigiahih omi rä vIn doz 

die nach ihm TE Mes ar gieda HL63 
Veadar, der Schaltmonat der Ber, nel... 21539 


In, 561 


Ver sacrum. . . e TI, 102 
Versammlung, Auakihye Sief, SS aide 
festes . . . er Lët GAS 


Versöhnungstag der Hebräe. lee 1,499, 523,563 
Vespasian’s: Proclamation und Keser #2], 1185419 
Wicennalia. o - eu. ade oionn 353 


666 Register. 


Vicennalia des Constantin `. ee, UE 442, 462 
Victorius; sein Canon paschalis ; ee, 11,275 
die nach ihm benannte Periode.. .. ...... 0... I, 277 
seine Zeitrechnung . ds CW at 
Gebrauch seines Canon gece doe Vid II, 284 
Wierteltag, den Aegyptern ‚frühzeitig bekamit Doh 1, 61,140 
von Julius Cäsar aus Aegypten edit A0 pi 140. II, 118 
Vollmond, dıxopnuia,. der vierzehnte Monatstag Së den 
‚Griechen .. . NEE AD 
Vorrückung der Nüchtglsichug ET Te 2706585 
ob sie den Aegyptern bekannt gewesen ... . . . 1,192 
Wasseruhren der Griechen `. 15230 
deg Römer ee 78 
Weltäre im Allgemeinen `, ee, H. AAA 
der Hebräer . — TE eu X EE 
wie sich dieselbe ER re eg DB 
des Calvisius, Petavius, Usher und Frank . . IL AAS 
des Panodorus, alexandrmische. . . 2. 2.2... H,447 
wird irrig die antiochenische genannt . . . . . D 448 
des Anianus, identisch mit. der des Panodorus. . . 1,452 
des Iulius Africanus, unschicklich die alexandrinische 


genannt... es et, et ` AER 
byzantinische oder constantinopolische Eu 9 
ihr Ursprung . - BE Eet 
bürgerlicher SEET im byzantinischen Reiche . 11,463 

bei den Russen. .. . dee E EE 
Winters Anfang bei den Biei sr I, 242 


Witterungsanzeigen, èmonpaciar, in den alenen 
der Griechen und Römer. .. .. .... ..1,314. II, 140 
Woche, Entstehung dieser Benennung. . . II, 183 

die siebentägige, eine Unterabtheilung des alini 
Monats‘... ac abe es 


ihre allgemeine Verbreitung .. .. . 1,87 
in die älteste Gesetzgebung der Bahrüer SE CS 

ten. z E Leg 
scheint allen KE eg Völkern ee gewesen zu 

seyn. “ua Guter aian mn 5 {770 ER EER 90 7,2 


namentlich den ER a ne EN TE 


‚Register, 667 


H 


Woche war vor Einführung des Christenthums auser ` , 
Judäa nirgends im bürgerlichen Gebrauch `, . 1,180 
astrologischer. Gebrauch derselben .. » o 1478 
die Astrologen benannten die Tage derselben nach den ` ` ` 
sieben Planeten... +... use + 1,179:14477,623 
achttägige der Römer, Nundinae ee, 11,136 
wich unter Constantin der siebentägigen. - ——— -— 11,438 
Wochenfest der Hebräer. . - nn 1, 497,521, 567 
Wochentage, Zählung bei den Hebräern re RE 
Dei Geer Be a Tech free Ae ec EE 
ba den- Tëlee . ee EE Dee ah HEN 30) 
ihre Namen in den germanischen Bouschet, ee E EC 
Zeichen der Ekliptik in Kleinasien als Monatsnamen 


gebraucht . I, 425 
Zeit, Zeitraum, Zeitpunkt . ee Aë EN 
wahre, mittlere . . . ege ehe. 26 
Zeitgleichung, gelen Katie 1,37 
a Zeitkunde, Chronologie: nr 
Zeitkreiss-Cyclus, Periode, iu... 2. DR H 71 
Zeitmerkmale . .„. a... Eë E" e 
Zeitmessung auf den Fall des Szeen BR: 
det sisir% Sue. IL, 5 
Zeitrechnung, ägyptische Kenn, AE . 19 
alexandrinische . . . ee EE, , ` ER 


des Dionysius KR a CEET CSS 
der Babylonier . . . EE 
der Griechen, besonders ge ES el EC Eer 1 
der Macedoniers.. u ie EE 0 
De 9 
Ge a a EE, ie" EE ag 


der ältern . . . N N ENTE 
der neuern oder J dig: NENG, zu, EE 
der Römer N EE ët E 
unter Bomalası.. ia et ee - 1,46 
seit Nama- Popular +15 
weit den, Tepe er e Set, IL. eg 
se a a Dt 


der christlichen Völker’ v. Ta: in. er os 1,175 


668 ‚Register. 


Zeitrechnung. der Araber oder Mohammedaner g 


der ältern'vor Mohammed» e, 
der Perser. - .» ren g 


des Dschelal- oddini ab art yi d'rlëreugnznngl Ia 


caden alon su oror nr A 


deg Mesieangp `. e-ren so DAU e a "RE: 


Zeitstunden . 
Zinszahl, s. Römer- Zinszahl. 


——r CD Cen 


IL, 474 
IL, 494 
11, 543 
II, 524 
11,559 
II, 586 
1,87 


Verzeichnifs 


der wichtigern chronologischen Werke und Abhand- 
lungen, welche bei diesem Handbuche benutzt 
worden sind *). 


KA? 


Åbu'lfaradsch. Historia orientalis (oder Dynastia- 
rum) arabice et latine ab Eduardo Pocockio. Ox- 
ford 1672, 2 B. in 4. 
Abu’lhassan Kuschjar. Zidsch el-dschami, Manuscr. II, 623 
Albert. Abrégé chronologique de l'histoire Romaine . 11,109 
Alfergani. Elementa astronomica cum notis Jacobi i 
Golii. Amsterdam 1669, 4. Das erste Kapitel ist 
chronologischen Inhalts. 
Leo Allatius. De mensura temporum . » . .- . 1,239 
De dominicis et hebdomadibus Graecorum . - . . LU, App 
Almagest s. Ptolemäus. 


Almeloveen. Fasti Romanorum consulares . . . II, 146 
Ambrosius. Epistola ad Episcopos ge Aemiliam con- 
stitutos . . 5 II, 256 


Art de vérifier les dit SEH o en Bande, deg 
in drei. Paris 1783, folio. Neuste Ausgabe in 
zwei Abtheilungen, die eine unter dem Titel: ` 
Art .... depuis la naissance de Notre-Seigneur, 
19 B., die andere unter dem Titel: Art :--- 
avant l'ère chrétienne, 5 Bd. in 8. 


Audriehi. Institutiones antiquarae . . . 2... L Au 
Averani. Dissertatio de mensibus Aegyptiorum . . 1,97 

Bainbridge. ` Caniculara k ees e L124 
Beck. Ephemerides Persarum. . . 2 2... . 1,507 


*) Wenn die Titel schon im Ze vollständig angeführt sind, so ist dahin verwiesen 
worden, 


I. [43] 


wtf, Fe... Ich LA NEE Agen, 


670 Register. 


Beda. De temporum ratione. 

Diese und andere chronologische Schriften von Beda 
sind von Noviomagus (Bronchorst) besonders her- 
ausgegeben worden . ... : Se 

Beer. Abhandlungddl zur Ah CR alten Zeit- 
rechnung Ki Geschichte. Leipzig 1752, 8. 

Beigel. Ueber die Gnomonik der Araber . e 

Bendavid. Zur Berechnung und Geschichte des jüdi- 


schen Kalenders vi Bez are "— ee 
Beveridge. Institutionum chronologiearum Viet duo 
Bianchini. De calendario et cyclo Sarah a Vee 
Biot. Recherches sur plusieurs points de l'astronomie 

Egyptienne bay aaa mul. E 
Blondel. De formulae Regnante Christo in veterum 

monuments usu . . Gëss í d 


Bredow. Untersuchungen über che ioiii 
der alten Geschichte; Geographie und Ehrunelteis 
Altona 1800— 2, 2B. in 8. 

Bucherius,. De doctrina temporum . 2... . 

Buhle. Calendarium Palaestinae oeconomieum . . 

Beek Calkoen. Dissertatio de horologus veterum scio- 


thericis~ <- eg + erchüsmeh P ; 
Calvisius. Opus chr saa mit einer SE RT 
nologica . «20s en mt mpgemelt Art DER 


De vero nativitalis Christi annò Ñ is slois 
Censorinus.. De die natali mit Noten von Tinian 
brog. Ausgabe von Havercamp. Leiden 1743, 8. 
Champollion-Figeac. Annales des Lagides ou chro- 
nologie des Rois Grecs d'Égypte. Darts 4819, 
2 Bände i mm 8. 
Supplement zu diesem Werke 2 2.2... 
Christmann. Chronologischer Commentar- über den 
Alfergani. ... ; iboi sid 
Chronicon Paschale a eN iio e Heraclii im- 
peratoris annum vicesimum. In der Sammlung der 
Scriptt. hist. Byzant. Wird auch unter den Titeln 
Fasti Siculi und Chronicon Alęxandrinum citirt- 
Clavius. Romani Calendarii a Gregorio XIII restituti 
explicatio . 


II, 291 


II, 374 


1,572 
I, 487 


1,233 


11,378 
II, 405 


11, 302 


Register. 


Corsini. Fasti Atticis Florenz 1744 — 56, AB. in 4. 
Dissertationes agonisticae. Florenz 1747, 4. 


Cyrillus; Prologus paschalis. ees H, 


Des-Vignoles. Chronologie de l’histoire sainte. Ber- 
lin. 1738, 2 B. in 4. j 
Dionysius Exiguus. Epistola ad Petronium `, . . 
Epistola ad Bonifacium . e 2 a ab oai 
Argumenta de titulis paschalibus . . . so 


Dissertatio de hebdomade gentilium `... H, 
Dodwell. De veteribus Graecorum Romanorumque cyclis 1, 


Dissertationes Cyprianicae. Oxford 1684, 8. Der Ap- 
pendix ist für die Chronologie wichtig. 


Chronik von Edessa `. io. girai il, 


Eusebius. Thesaurus temporum. Bianki Pamphili Se 
nicorum canonum libri duo interprete Hieronymo. 
Eiusdem Eusebii utriusque partis chronicorum ca- 
nonum reliquiae Graecae. Opera et studio Josephi 
Scaligeri, Eiusdem Scaligeri isagogicorum chrono- 
logiae canonum libri tres. -Erste Ausgabe, Lei- 
den 1606, zweite, Amsterdam 4658, fol. 

Die armenische Uebersetzung des ganzen Werks mit 
einer lateinischen zur Seile unter dem Titel: Eu- 
scht Chronicon bipartitum, adnotationibus auctum, 
Graccis fragmentis exornatum, opera P. Jo. Baptistae 
Aucher. Venedig 1818, 2 B. in 4. Blofs lateinisch 
von Zohrab und Mai. Mailand 4818, 4. 


Fabricius. Menologium sive libellus de mensibus . . M, 
Fasti Capitolmi . . canza ehe IL, 
Ferner. De antiquitate Gatti Bui E goa 


Foggini. Fastorum anni Romani a Verrio Flacco or- 


dinatorum reliquiae . s. 0... - Con M 
Frank. Novum systema. chronologiae FE SE 


Fréret. Oeuvres complètes, Paris 1796, 20 B. in 12. 
Grofsentheils chronologischen Inhalıs. Die ein- 
zelnen Abhandlungen stehen fast sämmtlich in 
den Mémoires de l'Acad. des Inscriptions. 


Fuchs. Abhandlung von en Wochentägen so: . H, 


Gama. Saggio dell’ astronomia, cronologia e mitologia 


degli anten Messicani ` "een e H. 


. 
nal 
— 

EI 


190 
168 
EN 


135 
504 


183 


586 


672 ‚Register. 


Gassendi. Romanum calendarium compendiose expo- 
shum ee A = . 
Gatterer. Abrifs gé Ukvosielogler Göttingen 1777, 8 A 
Gaza. De mensibus. Im Uranologium des Petavius. 
Geminus. Isagoge in Arati phaenomena. Unter an- 
dern in Petavii Uranologium und Herrn Halma’s 
Chronologie de Ptolémée abgedruckt. 
Lilius Gyraldus. De annis et mensibus . . 
Van der Hagen. Observationes in Theonis fastos 
Graetögs PORT TER Lë NEE 
Dissertationes de eyclis paschalibus . . . . . 
Observationes in Prosperi Chronicon. . . . . 
Observationes in veterum patrum et pontificum pro- 
logos et epistolas paschals. ee, 
Observationes in Heraclii methodum paschalem 
(Diese fünf Werke sind anonym erschienen). 
Halma. Chronologie de Ptölemee. Paris 1819, in 4. 
Hypothèses et époques des planètes de Cl. Pto- 
lémée et Hypotyposes de Proclus. Paris 1820, 4. 
Beide Werke enthalten mehrere chronologische Ab- 
handlungen. 
Tables manuelles de Ptolémée et de Theon jusqu’à 
present inedites. Paris 1822— 25, 3 B. in 4. 
Haltaus. Calendarium medii aevi . Ze, 
Hamberger. Dissertatio de epochae dëtt ortu 


et autore. — -s £ ` š 
Helwig. E ange zur piling we Bast in ES 
Diere ee Se 


Hemerologium Florentinum . . . . RE. 

Herwart. Admiranda ethnicae aloi maia Ac- 
cessit exacta temporum ratio 3 

Hippolytus. Opera ed. Fabricii. Im ersten Binde fin- 
den sich die den-Österkanon erläuternden Abhand- 
Jungen von Bianchini, Vignolius und a Turre. 

Horrebow. In veterum patrum aliquot monumenta pa- 
schalia breves annotaliones . x 

Actorum circa reformationem Calendarii narratio e 

storica 


II, 302 


1,427 
I, 110 
II, 206 
II, 245 


II, 253 
II, 254 


II, 318 
II, 381 


II, 318 
I, 410 


II, 395 


IL, 214 
II, 255 


I, 323 


‚Register. 


v. Humboldt. Vues des Cordillöres. Enthält eine aus- 
führliche Abhandlung über die Zeitrechnung der 
Mexikaner `. . . Fo 

Jackson. Chronologische ie thümer der ältesten Kö- 
nigreiche, übersetzt von Windheim. Nürn- 
berg 1756, 4. 

Jan. Historia eycli Dionysiani 

Historia aerae christianae 

Kanon der Regenten. x 2 2 22... 

Kepler. De Iesu Christi vero anno natalitio . 

De vero anno quo Dei filius humanam naturam as- 
sumpsit H e ëch? tf 

Dr. Koch. Belek über EN zum Testi- 
ren, EC und Schalttag . — 

Meier Kornick. System der EEG 

Krug. Kritischer Versuch zur Aufklärung der byzan- 
tinischen Chronologen `, . 2 2 22.0. 

Wilh. Langius. De amnis Christ `, . 2 2 2.2. 

Larcher. Mémoire sur le Phoenix ou Recherches sur 
les périodes des Égyptiens . STERA 

Letronne. Recherches pour servir à l'histoire de PE- 
gypte pendant la domination des Grecs et des 
Romanse T Ber 

Longuerue. E is variis oS et anni 
forma veterum . 

Laurentius Lydus. TER de E SI Nicol. 
Schow. Lips. 1794, 8. 

Mabillon. De re diplomatica. Grofsentheils chronologi- 
schen Inhalts 4 

P. Magnan. Problema de anno nativitatis Christi 5 

Maimonides. Kiddusch hachodesch . er 

Marsham. Canon chronicus Aegyptiacus, Ebraicus, 
Graecus. London 1672, 4. und öfters. 

Martini. Abhandlung von den Sonnenuhren der Alten 

Michaelis. Commentationes in societate regia scientia- 
rum Gottingensi praelectae. Zum Theil chrono- 
logischen Inhalts anesso gr era). 

Paulus von Middelburg. Paulina, sive de reeta Pa- 
schae celebratione . 


613 


I, 587 


II, 241 
II, 365 
1,109 
II, 404 
II, 405 


II, 621 
I, 559 


II, 464 
11, 74 


1, 137 
I, 144 


I, 394 


11, 327 
11, 398 
1,512 


1,233 


1,487 


II, 300 


674 Register, 


Marques de Mondejar. Obras chronologicas . 
Mosheim. De rebus Christianorum ante Constantinum 
Magnum commentar il 


De la Nauze. Histoire du Calendrier Gerben 


Le Calendrier. Romain depuis les Decemvirs jusqu’à 


la correction de Jules César. In den Mémoires de 
l’Academie des Inscriptions. Tom. XIV, XVI und 
XXVI. 
Navoni. Rouz-namé ou Colendvier perpétuel des Turcs 
Neander. Erläuterungen über die Veranlassung und 
Beschaffenheit der ältesten Passahstreitigkeiten 
Nordmeyer. Calendarium Aegypti oeconomicum . 
Noris. Annus et epochae Syromacedonum 
Angehängt die Abhandlungen: 
De fastis consularibus Anonymi. 
De paschali latinorum: cyclo. 
De cyclo paschali Ravennate. 
De nummo Herodis. Antipae. 
Cenotaphia Pisana. Im dritten Bande seiner Werke 
(Verona.1729,. 5 B. in Fol.) 
Pagi. Critica in Annales Baronii ©... 
Dissertatio hypalica . » g 
Periodus Graeco-Romana .. . . 
Onuphrius Panvinius. Fastorum libri Vie et in San 
commentarii. Venedig 1558, fol. 
Die parische Chronik. . 
Petavius. Opus de doetrina Gar ag Wisel 
Paris 1627, 2 B. fol. 
Uranologium et Variace dissertationes ad Uranolögium 
sive auctarium operis de doctrina temporum. Paris 
1630, fol. 
In der antwerper Ausgabe von 4703 sind beide 
Werke in drei Foliobänden vereint. 
Rationarium temporum.: Paris 1633, 2 B. 12. und 
nachher öfters. 
Petitus. Eclogae chronologicae 
Pilgram. Calendarium chronologieum. . 
Pocock. Specimen historiae: Arabum. Enthält vid ES? 
nologische Untersuchungen. . 2. > 


11,426 


11,562 
1, 201 


1, 125 
1, 400 


II, 414 
IL, 146 
II, 388 


1430 


1,254 
11,318 


IL 475 


‚Register. 


Pontedera. Antiquitatum Latinarum Graecarumque 
E Ee E A 
Prosper Aquitanus. Chronicon . . e > = > 
Proterius. Sendschreiben an Leo s: e x... 
Ptolemäus. Ma$nuarıxn oder neydiy ovvraßız. Die Ara- 
ber scheinen psyisn gelesen zu haben, woraus mit 
Hinzufügung des Artikels Almagest entstanden ist. 
Ein vollständiges. Lehrgebäude der Astronomie der 
Alten, für die Chronologie sehr wichtig. Die erste 
Ausgabe Basel 1538, fol. enthält zugleich den Com- 
mentar von Theon. Erst neuerdings ist eine zweite 
Ausgabe mit einer französischen Uebersetzung von 
Herrn Halma unter dem Titel: Composition ma- 
thématique de Claude Ptolémée erschienen, Paris 
1813, 2 B. in 4. 
Puteanus, De nundinis Romanis. 
De bissexto. Beide Schriften finden sich im achten 
Bande des Thesaurus von Grävius. 
Relandus. Fasti consulares ad illustrationem codicis 
Iustinianei. ac- Theodosiani ~ o anshi an 22, 
Rhode. Versuch über das Alter des Thierkreises . . 
Inschrift von Rosette sms aan 
Saint-Martin. Nouvelles Recherches sur l'époque de 
la mort d'Alexandre et sur la chronologie des 
Piolemeesagegamz UN eigen R 
Sanclemente. De vulgaris aerae emendatione . 
Exercitatio chronologica de anno dominicae passionis 
Scaliger. Opus de emendatione temporum. Erste Aus- 
gabe, Paris 1583, vollständigste Genf 1629, PL; 
Thesaurus temporum, s. Eusebius. 
Nils Schenmark. Computus ecclesiasticus, inritad À 2 
väl efter den gamla som nya stylen. 


Schott. Momentum constitutionis Nicaenae de be s 
II, 206 


celebrandi paschatis We Ee, SE 
Schurzfleisch. Ausgabe und Erläuterung der Perio- 
dus Graeco-Romana des Pagi. 
Seger. Annus Romanus 


Sepulveda. De correctione anni mensiumque Roma- 
norum 2.5 


. H D D D D D 


675 


11,25 
11,242 
IL 267 


IT, 146 
I, 175 
II, 596 


I, 409 
1,456 
11,413 


el 
s 


, T 324 


IL, Aan 
1,72 


II, 426 


676 Register. 


Sigonius. Fasti consulares ac triumphi acti a Romulo 
usque ad Tiberium Ge, a Sn. a. Wine: 

Syncellus. Chronographia. In der Sammlung der 
Scriptt. hist. Byzantinae. 

Taffinus. De veterum Romanorum anno saeculari. 
Ueber denselben Gegenstand haben Onuphrius 
Panvinius, Turretin, Gesner und Ayrmann ge- 
schrieben ma habe eat, o 

Theophanes. Chronographia. In der Sammlung der 
Scriptt. hist. Byzantinae. 

Trewenschröder. Fasti Romanorum Liviani . . . 

Ulug Begh. Epochae celebriores. ee 

Usher. Annales veteris et novi testamenti. Angehängt: 
De Macedonum et Asianorum anno solari disser- 
tatio. Vollständigste Ausgabe, Genf 1722, fol. 

Van Vaassen. Animadversionum historico - criticarum 
ad Fastos Romanorum sacros fragmenta . 

Walch. Decreti Nicaeni de paschate explicatio . 

Waser. Historisch-diplomatisches Jahrbuch zur Prü- 
fung der Urkunden . ee 

Welsch, Commentarius in Rusname Naurus. 

Wernsdorff. Dissertatio de gentilium sabbato . 

Christ. Wolf. Elementa chronologica. In seinen Ele- 


mentis matheseos universae. Halle 1730, AB. in 4. 


Wurm. Astronomische Beiträge zur genäherten Bestim- 
mung des Geburts- und Todesjahrs Jesu . 


11, 168 


U, 89 


II, 164 
I, 450 


II, 138 
II, 206 


II, 318 


I, 512 
II, 176 


II, 413 


Gedruckt in der Druckerei der Königl. Akademie der Wissenschaften. 


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